Protec-Service GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
2.841,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
2.841,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.203,34 |
41.348,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.891,98 |
23.003,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.311,36 |
18.345,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
468,69 |
6.854,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
54.673,03 |
51.044,16 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.583,21 |
23.582,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.417,27 |
34.094,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.000,48 |
32.676,80 |
| B.
Rückstellungen |
7.144,66 |
4.600,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.945,16 |
22.861,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
54.673,03 |
51.044,16 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Protec-Service GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
-
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-
Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der
Bilanz
-
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-
Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Jahr des Zugangs
voll als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter im Wert von
über 150 EUR bis 1.500,00 EUR wurde ein Sammelposten
gebildet, der linear abgeschrieben wird.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Dr. Dietmar Flemming
Gegenüber den Gesellschaftern oder
Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder
Pflichten (Angaben in vollen EUR):
Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten
Sachverhalt |
Stand zum
31.12.2008 |
+ Neuvergabe |
- Rückzahlung |
Stand zum
31.12.2009 |
Verbindlichkeiten: |
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Dr. Dietmar Flemming: |
5.000 |
0 |
0 |
5.000 |
Dr. Dietmar Flemming: |
5.000 |
0 |
0 |
5.000 |
Protec GmbH: |
1.500 |
0 |
0 |
1.500 |
Die Darlehen wurden banküblich verzinst. Die
Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
Die vorstehenden Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt EUR 11.500,00 haben eine Restlaufzeit von einem
Jahr.
Betriebsgröße
Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
§ 267 HGB vor.
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