Farfalla Design GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
FARFALLA DESIGN GMBH, WUPPERTAL
A K T I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
30.356,70 |
27.960,42 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.444,44 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.912,26 |
27.960,42 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
220.103,99 |
98.769,12 |
| I.
Vorräte |
40.378,21 |
35.861,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.239,59 |
17.706,80 |
| III.
Guthaben bei Kreditinstituten |
110.486,19 |
45.200,69 |
|
250.460,69 |
126.729,54 |
P A S S I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
132.526,05 |
51.185,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.345,46 |
11.345,46 |
| III.
Gewinnvortrag (Vj. Verlustvortrag) |
13.839,63 |
-2.585,30 |
| IV.
Jahresüberschuss |
81.340,96 |
16.424,93 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
102.973,00 |
22.373,00 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
14.961,64 |
53.171,45 |
|
250.460,69 |
126.729,54 |
Farfalla
Design GmbH, Wuppertal
ANHANG FÜR DAS Geschäftsjahr 2010
1. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss der Farfalla Design GmbH zum 31.
Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Die Gesellschaft ist nach den
in § 267 Abs. 1 HGB genannten Merkmalen eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Aufstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2010
erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses.
Im Berichtsjahr wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010
erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) geänderten handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften angewandt. Für die
Gesellschaft ergaben sich aus der Umstellung zum 1.
Januar 2010 keine Änderungen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der bisher verrechneten
Abschreibungen angesetzt. Die Verrechnung der
Abschreibungen erfolgt linear pro-rata-temporis über
die geschätzte Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6
Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben,
sofern ihre Anschaffungskosten EUR 150,00 nicht
übersteigen. Für geringwertige Anlagegüter,
bei denen die Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und
EUR 1.000,00 liegen, werden in Anlehnung an § 6 Abs.
2a EStG ab dem Geschäftsjahr 2009 ein
wirtschaftsjahrbezogener Sammelposten (Pool) gebildet, der
über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Eine
handelsrechtliche Übernahme dieses rein steuerlichen
Sammelpostens ist zulässig, da der Gesamtbetrag im
Geschäftsjahr 2010 von untergeordneter Bedeutung
ist.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt nach der
retrograden Methode. Ausgehend von den Verkaufspreisen
werden Abschläge für Gewinnmargen und
Verwaltungs- und Vertriebskosten vorgenommen.
Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beträgt jeweils weniger
als ein Jahr. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in
Höhe von EUR 13.664,69.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 26.000,00.
Die Kapitalrücklage betrifft den Unterschiedsbetrag
aus einem Einbringungsvorgang (Sacheinlage) zum 1. Januar
2009.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken der Gesellschaft und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr.
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr
Herr Timo Leithäuser, Foto-Designer, Wuppertal,
Frau Sabina di Trapani, Foto-Designerin, Wuppertal.
Wuppertal, den 24. Oktober 2011
Timo Leithäuser Sabina di
Trapani
- Geschäftsführer -
- Geschäftsführerin -
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2010 ist am 21. Dezember 2011 erfolgt.
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