Sparkasse Neuwied

Neuwied

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRA 12152
Eingetragen
6.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des "Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz"

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Paffenholz
seit 21.9.2023
Vorsitzender des Vorstands
Marc Sinkewitz
seit 2.2.2023
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Neuwied

Neuwied

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht 2024

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Montabaur unter der Nummer A 12152 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Neuwied, der von der Stadt Neuwied und dem Kreis Neuwied gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Neuwied und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise und kreisfreien Städte. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken, ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahr um 7,1 % auf 437 erhöht, von denen 240 vollzeitbeschäftigt, 165 teilzeitbeschäftigt sowie 32 in Ausbildung sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2024

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Weltwirtschaft ist 2024 mit mittlerem Tempo gewachsen. Nach den Zahlen des Internationalen Währungsfonds lag die globale Wachstumsrate mit 3,2 Prozent auf ähnlichem Niveau wie im Jahr davor1. Vor allem die Schwellenländer konnten weiter überproportional wachsen. In dieser Gruppe wuchs China aber nicht mehr so stark, wie man aus den vorangegangenen Jahren gewohnt war. Unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften zeigten sich die USA mit vorläufig geschätzten 2,8 Prozent Wachstum erneut recht dynamisch. Die 2023 in vielen Ländern noch sehr hohen Inflationsraten konnten in den meisten Fällen 2024 weitgehend unter Kontrolle gebracht werden.

Beim Wachstum konnte Deutschland hingegen von dem trotz aller Kriege und politischen Krisen weltweit wirtschaftlich recht günstigen Umfeld nicht profitieren und blieb mit seiner Stagnation deutlich unter dem Durchschnitt des Euroraums. Konkret lag das deutsche BIP gemäß der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2025 mit einer preisbereinigten Veränderung von -0,2 Prozent 2024 erneut knapp unter der Nulllinie. Es war das zweite Jahr mit einer negativen Rate in Folge. Vom Ausmaß ist die Entwicklung als "Stagnation" einzuordnen. Rechnerisch ergibt sich nur ein minimaler preisbereinigter Zuwachs von 0,3 Prozent über fünf Jahre.

Vor allem die Industrieproduktion lag weiterhin deutlich unter dem Niveau der Jahre bis 2019. Auch im internationalen Handel verlor Deutschland an Wettbewerbsfähigkeit und folglich an Marktanteilen. 2024 war der Export real mit -0,8 Prozent wie schon im Jahr davor erneut leicht rückläufig. Die Importe erhöhten sich real leicht um 0,2 Prozent. Der Außenhandel dämpfte damit 2024 die deutsche BIP-Entwicklung. Der nominale Leistungsbilanzüberschuss blieb allerdings weiter in der Nähe seiner Rekordniveaus. Das lag an den Preistrends. Die Rückbildung der Importpreise nach den Preisspitzen von 2022 und 2023, besonders bei den Energieträgern, verbesserte 2024 die Terms of Trade Deutschlands. In Euro gerechnet hatte deshalb trotz eines geringeren mengenmäßigen Exportüberschusses der hohe Leistungsbilanzsaldo Bestand.

Die wirtschaftliche Stimmung im Landkreis Neuwied hat sich - nachdem es im Vergleich zum Vorjahr zunächst aufwärts ging - laut IHK-Konjunkturklimaindex im Jahr 2024 kontinuierlich verschlechtert. Er liegt mit 100 Punkten, die die Grenze zwischen positiver und negativer Gesamtstimmung darstellen, dennoch deutlich über dem Wert des gesamten IHK-Bezirks Koblenz. Nur noch 19 Prozent der Unternehmen beurteilen ihre Lage zum Jahresbeginn 2025 als gut (Vorumfrage: 29 Prozent). Ebenso beurteilen 19 Prozent der Unternehmen ihre Lage als schlecht. Somit ergibt sich ein ausgeglichenes Bild. Für das aktuelle Jahr ergibt sich dadurch eine abwartende Haltung, was Investitionserwartungen und Einstellungsbereitschaft betrifft. Zentrale Risiken werden in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie dem Inlandsabsatz gesehen.

Auf dem Arbeitsmarkt im Bezirk der Neuwieder Arbeitsagentur sind die Folgen der schwächelnden Wirtschaft weiter erkennbar. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 auf 5,7 %. Die Unternehmen sind weiter auf der intensiven Suche nach qualifizierten Fachkräften zeigen jedoch auch eine gedämpfte Einstellungsbereitschaft.

Die Investitionstätigkeit in Deutschland war 2024 erneut stark rückläufig. Gründe dafür waren das über durchschnittlich hohe Zinsniveau sowie Unberechenbarkeiten bei den Rahmenbedingungen der Investitionstätigkeiten wie Bürokratie, Regulierungen und Unsicherheiten bei der Planbarkeit. Im Jahresdurchschnitt betrug der Rückgang bei den Bauinvestitionen preisbereinigt 3,5 Prozent. Nur der etwas zulegende Tiefbau konnte einen kleinen stabilisierenden Beitrag leisten. Bei den Ausrüstungsinvestitionen ist der Einschlag mit -5,5 Prozent 2024 noch deutlicher.

Die größte Verwendungskomponente des BIP, der Konsum, leistete im abgelaufenen Jahr einen kleinen positiven Wachstumsbeitrag. Die privaten Konsumausgaben stiegen 2024 real um 0,3 Prozent. Die allgemeinen Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte flossen aber vor allem in die Sparquote, die sich laut ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamts auf 11,6 Prozent beziffert.

Die einzige Verwendungskomponente des BIP, die 2024 deutlich zulegte, ist der Staatskonsum. Er erhöhte sich, dominiert von Gesundheits- und Verwaltungsausgaben, um real insgesamt 2,6 Prozent. Trotz rekordhoher Steuereinnahmen und Sozialabgaben schloss der gesamtstaatliche Haushalt mit einem Defizit von gut 113 Mrd. Euro ab. Dabei gab es Verbesserungen des Saldos im Bund, aber zugleich höhere Defizite bei Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen. Insgesamt entsprach das Defizit wie schon im Jahr davor 2,6 Prozent des BIP.

Auf den ersten Blick blieb der deutsche Arbeitsmarkt auch 2024 robust. Mit im Jahresdurchschnitt 46,1 Millionen Erwerbstätigen wurde sogar nochmals ein neuer Rekordstand erreicht. Das bedeutet bei stagnierendem BIP allerdings erneut einen Rückgang der ausgewiesenen Produktivität pro Kopf.

Die Arbeitslosenquote erhöhte sich laut der Bundesagentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt 2024 leicht auf 6,0 Prozent.

Die Rückführung der Inflationsraten setzte sich auch in 2024 fort. Die Steigerungsraten in Deutschland und im Euroraum kamen im Jahresverlauf in die Nähe der Zielmarke der Europäischen Zentralbank bei zwei Prozent. Dies war einer teilweisen Normalisierung und Rückbildung der Energiepreise zu verdanken. Die so genannten "Kernraten", die die Einflüsse der Energiepreise und der ebenfalls oft volatilen Nahrungsmittelpreise herausrechnen, blieben auch 2024 auf erhöhtem Niveau. In Deutschland lag die Kernrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) im Jahresdurchschnitt bei 3,2 Prozent. Vor allem die lohnintensiven Dienstleistungspreise sind innerhalb des "Kerns" weiter ein Treiber der Anstiege. Im Dezember waren auch die Raten für den gesamten Warenkorb wieder etwas nach oben zurückgeprallt.

Zinsentwicklung / Kreditwirtschaft / Branchensituation

Die weitgehend unter Kontrolle gebrachte Inflation erlaubte es der Europäischen Zentralbank (EZB), ihren Leitzinstrend zu wechseln. Im Juni 2024 - rund neun Monate, nachdem der Leitzins mit 4,0 Prozent für die Einlagefazilität seinen Höchststand in diesem Zyklus erreicht hatte - gab es die erste Zinssenkung. In insgesamt vier Senkungsschritten um je 25 Basispunkte wurde im Dezember 2024 die Drei- Prozent-Marke erreicht. Durch die Absehbarkeit der Inflationsrückführung zum Jahreswechsel 2023/2024 hatten Anleihemärkte diese Entwicklung bereits weitgehend vorweggenommen. Die Kapitalmarktzinsen waren deshalb bereits sehr stark gesunken. Gemessen an den umlaufenden Bundesanleihen mit zehnjähriger Restlaufzeit (als Benchmark für den deutschen und europäischen Kapitalmarkt) lagen die Renditen zu Jahresbeginn 2024 kaum über der Zwei-Prozent-Marke. Im Mai gab es nochmal einstweilige Rendite-Höchststände von über 2,7 Prozent. Zum Jahresende lagen die zehnjährigen Bundesanleihen zwischen den Extremständen des Jahres. Mit Renditen von 2,43 Prozent am Jahresschluss spielten sie sich aber im Gegensatz zu der Leitzinsentwicklung über dem stark vorausgeeilten Jahresstart ein. Die Aktienkurse zeigten 2024 eine positive Entwicklung - begünstigt dadurch, dass viele der im Deutschen Aktienindex (DAX) enthaltenen Großunternehmen auf zahlreichen Auslandsmärkten aktiv sind. Zudem dürften die erfolgten Zinssenkungen die Aktienkurse stimuliert haben. Vom Jahresschluss 2023 bei 16.752 Punkten ist der DAX zum Jahresschluss 2024 auf 19.909 Punkte gestiegen. Das entspricht einer Jahres-Performance von 18,8 Prozent.

Die Abkehr von der im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2024 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt.

Im vierten Quartal 2024 erholte sich die Kreditvergabe an den Unternehmenssektor deutlich. Haupttreiber waren das gesunkene Zinsniveau sowie ein erhöhter Mittelbedarf für Lagerhaltung und Betriebsmittel. Anlageinvestitionen hingegen beflügelten die Kreditnachfrage nicht. Das Kreditgeschäft der Banken mit privaten Haushalten setzte seine seit Sommer 2024 beobachtete leichte Erholung fort. Ausschlaggebend hierfür waren die Wohnungsbaukredite, die zunehmend stärker nachgefragt wurden. Sie profitierten von weiter rückläufigen Kreditzinsen und dem hohen Bedarf an Wohnraum. Neben den Wohnungsbaukrediten verzeichneten auch die Konsumentenkredite an private Haushalte erneut einen moderaten Zuwachs.

Das deutsche Finanzsystem hat nach Einschätzung der Bundesbank, die Phase außergewöhnlich stark steigender Zinsen insgesamt gut verkraftet und sich auch im Gesamtjahr 2024 als stabil erwiesen. Die Zinsen sind mittlerweile wieder gesunken. Zwar sind die stillen Lasten zurückgegangen, die sich während des Zinsanstiegs in den Bilanzen der Finanzintermediäre gebildet hatten. Allerdings rücken nun Kreditrisiken verstärkt ins Blickfeld. Das Finanzsystem steht vor akuten Herausforderungen aufgrund geopolitischer Spannungen und einer schwachen Wirtschaft. Die Wirtschaft befindet sich außerdem im Wandel. In der Aufsicht sorgt dies nach Aussagen der Bundesbank vor allem mit Blick auf den Gewerbeimmobiliensektor für erhöhte Aufmerksamkeit.

Die Ertragslage der Banken entwickelt sich weiterhin positiv. Grund dafür sind die niedrigen Zinsen im Einlagegeschäft und die entsprechend niedrigen Refinanzierungskosten. Die hohen Verwundbarkeiten aus der Niedrigzinsphase bauen sich allmählich ab, insbesondere bei Wohnimmobilienkrediten. Die Eigenkapitalausstattung der Banken hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024

Auch das Jahr 2024 war von weitreichenden aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen geprägt.

Hervorzuheben sind die Neureglungen der Capital Requirements Regulations (CRR III), die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (8. MaRisk-Novelle), die Umsetzung der Anforderungen aus der bereits im Januar 2023 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) sowie das EU-Geldwäschepaket.

Im Fokus der ab dem 01. Januar 2025 umzusetzenden CRR III standen die grundlegende Überarbeitung zentraler Risikopositionsklassen bei der Ermittlung der risikogewichteten Aktiva sowie Änderungen bei den Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken.

Die wichtigsten Neuerungen aus der bis zum 31. Dezember 2024 umzusetzenden 8. MaRisk-Novelle betrafen die Marktpreisrisiken sowie die erstmals formulierten Anforderungen an das Risikomanagement von Kreditspreadrisiken im Anlagebuch. Deutlicher als bisher hat die Aufsicht herausgestellt, dass Kreditinstitute sowohl die kurzfristigen Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken auf die Gewinn- und Verlustrechnung (ertragsorientierte Sicht) als auch die langfristigen Folgen dieser Risken auf die Vermögenssituation (Barwert) bewerten und steuern müssen.

Mit DORA hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und digitale operationelle Resilienz geschaffen. Die Regelungen sind ab dem 17. Januar 2025 anzuwenden und sollen wesentlich dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und IKT-Vorfällen zu stärken.

Im Juli 2024 ist das EU-Geldwäschepaket in Kraft getreten, das insbesondere die Richtlinie (EU) 2024/1640 ("6. Geldwäsche - Richtlinie") und die Verordnung (EU) 2024/1624 ("Geldwäsche-Verordnung") umfasst. Mit dem Geldwäschepaket rückt das Ziel näher, einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung innerhalb der EU zu schaffen. Sowohl die Mitgliedsstaaten als auch die Verpflichteten haben nun drei Jahre Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Des Weiteren wurde eine europäische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die "Anti-Money Laundering Authority" (AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet. Die AMLA wird Mitte 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Mit dem Ende der bisherigen Regierungskoalition ist die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jahr 2024 nicht erfolgt. Damit besteht für das Geschäftsjahr keine CSRD-Berichtspflicht, da die EU-Richtlinie CSRD bei Nicht-Umsetzung keine unmittelbare Wirkung auf Unternehmen entfaltet. Somit gilt weiterhin der bisherige nationale Rechtsrahmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Das Betriebsergebnis vor Bewertung (Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)), die Gesamtkapitalquote nach CRR sowie die prozentuale Bestandsentwicklung im Kundenkreditgeschäft, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2024 2023 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % %
Bilanzsumme 2.674,3 2.539,4 + 134,9 + 5,31 100,00
DBS 1 2.690,0 2.646,5 + 43,5 + 1,64 100,59
Geschäftsvolumen 2 2.691,2 2.557,5 + 133,7 + 5,23 100,63
Barreserve 295,9 40,5 + 255,4 + 630,62 11,06
Forderungen an Kreditinstitute 124,1 300,6 - 176,5 -58,72 4,64
Forderungen an Kunden 1.685,1 1.665,7 + 19,4 + 1,16 63,01
Wertpapieranlagen 522,4 497,3 + 25,1 + 5,05 19,53
Beteiligungen 20,6 19,2 + 1,4 + 7,29 0,77
Sachanlagen 21,1 12,1 + 9,0 + 74,38 0,79
Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten 95,5 107,6 - 12,1 - 11,25 3,57
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.259,2 2.137,8 + 121,4 + 5,68 84,48
Rückstellungen 38,9 29,7 + 9,2 + 30,98 1,45
Eigenkapital 176,1 171,6 + 4,5 + 2,62 6,58

1 DBS = Durchschnittliche Bilanzsumme

2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 2.557,5 Mio. EUR auf 2.691,2 Mio. EUR erhöht. Die Bilanzsumme ist von 2.539,4 Mio. EUR auf 2.674,3 Mio. EUR gestiegen. Die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) stieg um 43,5 Mio. EUR entgegen der Erwartung einer leichten Reduzierung.

Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die Entwicklungen bei den Einlagen von Kunden sowie bei den Forderungen an Kreditinstitute (inkl. Guthaben bei der Dt. Bundesbank in der Barreserve). Die Wertpapieranlagen wurden ebenfalls ausgeweitet.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1 Barreserve

Der Barreserve ist mit 295,9 Mio. EUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres (40,5 Mio. EUR).

Dies liegt in erster Linie an der nicht getätigten Übernachtanlage bei der Deutschen Bundesbank zum Jahresende.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich von 300,6 Mio. EUR auf 124,1 Mio. EUR.

Der Rückgang ist neben der nicht getätigten Übernachtanlage auf die Reduzierung der Termingeldanlagen zurückzuführen.

Die Geldanlagen setzten sich zu einem Teil aus Termingeldern zusammen. Sie wurden bei verschiedenen Banken im Sparkassenfinanzverbund angelegt.

2.4.2.3. Forderungen an Kunden

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator definierte Größe prozentuale Bestandsentwicklung im Kundenkreditgeschäft hat sich im Jahr 2024 wie folgt entwickelt:

Im Kundenkreditgeschäft ergab sich eine Ausweitung um 1,2 % von 1.665,7 Mio. EUR auf 1.685,1 Mio. EUR. Diese Entwicklung lief der prognostizierten Erwartung entgegen, die von einer Verringerung um 0,8 % ausging.

Die Ausweitung der Forderungen an Kunden betraf in erster Linie den langfristigen Bereich.

Das Kreditgeschäft hat sich in 2024 entgegen der Prognose positiv entwickelt. Den Hauptteil daran trägt die gestiegene Kreditvergabe an Privatkunden, gefolgt von den Geschäftskunden. Die Forderungen gegen Kommunen wurden dagegen reduziert. Die Neuvalutierungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 280,9 Mio. EUR. In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2024 war eine spürbare Ausweitung der Kreditnachfrage zu beobachten. Im Privatkundenbereich wurden größtenteils der Erwerb oder die energetische Sanierung der selbstgenutzten Immobilien finanziert. Geschäftskunden tätigten in erster Linie gewerbliche Investitionen.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 25,1 Mio. EUR auf 522,4 Mio. EUR.

Für die Steigerung war neben der Neuanlage in eine Infrastrukturbeteiligung insbesondere die Erhöhung der Bestände an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren verantwortlich.

2.4.2.5. Beteiligungen

Im Geschäftsjahr 2024 erhöhte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 1,4 Mio. EUR auf 20,6 Mio. EUR. Der Grund liegt zum einen an der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens entsprechend unserer Beteiligungsquoten, zum anderen in der Zuschreibung auf eine andere Beteiligung, auf deren Buchwert in Vorjahren Abschreibungen erfolgt sind.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen stiegen von 12,1 Mio. EUR auf 21,1 Mio. EUR.

Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die fortschreitenden Kosten für den Neubau unseres S-Forums, die die Abschreibungen und den Verkauf unserer ehemaligen Grundstücke und Gebäude in Rheinbrohl sowie der Marktstraße in Neuwied überstiegen.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich von 107,6 Mio. EUR auf 95,5 Mio. EUR.

Bei diesen Fremdmitteln handelt es sich im Wesentlichen um bei der eigenen Girozentrale aufgenommene Mittel aus zentralen Kreditaktionen, die zur Finanzierung öffentlich geförderter Investitionen an die Kunden weitergeleitet wurden. Der Verringerung resultiert in erster Linie aus der geringeren Nachfrage nach diesen Fördermitteln.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich von 2.137,8 Mio. EUR auf 2.259,2 Mio. EUR. Im Bereich der Termineinlagen und Sparkassenbriefe lagen die Bestände deutlich über dem erwarteten Wert und steigerten sich um 43,5 Mio. EUR auf 369,9 Mio. EUR. Dies lag vor allem an Umschichtungen aus dem Sparbereich.

Entgegen der Prognose erhöhten sich die Sichteinlagen stark. Sie machten mit einem Anteil von rund 62 % der Bilanzsumme den Großteil der Verbindlichkeiten aus.

Trotz der rückläufigen Zinsentwicklung im Geschäftsjahr kam es besonders im Bereich der befristeten Einlagen zu einem weiteren Anstieg. Auch die liquiden Anlageformen verzeichneten starke Zuwächse, während es im Bereich der Spareinlagen zu starken Abflüssen kam.

Entgegen der im Vorjahr geäußerten Erwartung zur Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen kam es zu weiteren Zuwächsen.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Konten und der vermittelten Kreditkarten verringerte sich um rund 1 Tausend auf etwa 230 Tausend (Vorjahr 231 Tausend). Die Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Rückgang von Sparkonten zurückzuführen.

Vermittlung von Wertpapieren

Die Umsätze im bilanzneutralen Wertpapiergeschäft stiegen gegenüber dem Vorjahr um 46,3 % auf 674,5 Mio. EUR an. Zum Bilanzstichtag belief sich der Kurswert aller Wertpapiere in Kundendepots auf 1.212,7 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf Wohnimmobilien. Es wurden insgesamt 128 Objekte mit einem Volumen von 29.216 Tsd. EUR vermittelt, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 20,1 % bedeutet.

2.4.5. Investitionen / Wesentliche Baumaßnahmen und technische Veränderungen

Im Dezember 2024 konnte unser S-Forum für den Kundenverkehr eröffnet werden. Gleichwohl ist diese Baumaßnahme noch nicht komplett abgeschlossen. Wir rechnen mit einer Fertigstellung im Laufe des Jahres 2025.

Des Weiteren wurde im Laufe des Jahres 2024 der Geschäftsbetrieb unseres Tochterunternehmens "S-FinanzDienste GmbH - Ein Unternehmen der Sparkasse Neuwied" übernommen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Innerhalb der Vermögens- und Kapitalstruktur haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr keine nennenswerten Verschiebungen ergeben. Rund 63 % aller bilanzierten Vermögensgegenstände entfielen auf die Ausleihungen der Sparkasse an Kunden. Auf der Passivseite der Sparkassenbilanz dominierten nach wie vor die Einlagen von Kunden, ihr Anteil betrug rund 84 % der Bilanzsumme.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang des Jahresabschlusses zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2023. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2024 ein Eigenkapital von 176,1 Mio. EUR (Vorjahr 171,6 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, der um 12,0 Mio. EUR auf 100,0 Mio. EUR aufgestockt wurde.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die zur Unternehmenssteuerung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator definierte Größe Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)) übertrifft am 31. Dezember 2024 mit 19,99 % (im Vorjahr: 19,58 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Kapitalzuschlag und Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte und Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor) sowie Stresspuffer (Eigenmittelempfehlung) deutlich.

Die intern festgelegte strategische Gesamtkapitalquote in Höhe von 15,0 % wurde wie prognostiziert eingehalten.

Die Eigenmittel erhöhten sich aufgrund der Zuführungen zu den Vorsorgereserven nach § 340 g HGB sowie zu den Gewinnrücklagen, die die gestiegenen Abzugspositionen überkompensierten, von 240,8 Mio. EUR auf 251,8 Mio. EUR. Sie übertrafen damit den im Vorjahr prognostizierten Wert (244,3 Mio. EUR oder 19,05 % Gesamtkapitalquote gem. CRR).

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 19,99 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die für 2024 erzielten Werte für die Gesamtkapitalquote und die Entwicklung der Eigenmittel übertrafen die prognostizierten Werte. Dies ist zum einen auf die entgegen der Erwartung weniger stark gestiegenen risikogewichteten Aktiva zurückzuführen, zum anderen auf gegenüber der Planung deutlich höhere Eigenmittel.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2024 10,09 % und liegt damit wie prognostiziert über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 %. Sie entspricht somit dem erwarteten Wert.

2.5.2. Finanzlage

Entsprechend unserer Prognose war die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zudem wurden die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag zu den jeweiligen Meldestichtagen mit 170,55 % bis 225,51 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2024 bei 176,53 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 129,26 % bis 137,89 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Die NSFR-Quote lag zum 31. Dezember 2024 bei 137,89 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Von den von der Deutschen Bundesbank angebotenen Refinanzierungsgeschäften wurde in 2024 kein Gebrauch gemacht. Die von der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, eingeräumte Dispositionslinie wurde zeitweise in Anspruch genommen.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2024 2023 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 54,5 49,6 + 4,9 + 9,88
Provisionsüberschuss 24,0 20,6 + 3,4 + 16,5
Sonstige betriebliche Erträge 2,2 1,8 + 0,4 + 22,2
Personalaufwand 29,0 24,9 +4,1 + 16,5
Anderer Verwaltungsaufwand 14,7 16,2 - 1,5 - 9,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,5 3,9 - 1,4 -35,9
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 34,5 27,0 + 7,5 + 27,8
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 10,7 6,8 + 3,9 + 57,4
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 12,0 8,0 + 4,0 + 50,0
Ergebnis vor Steuern 11,8 12,2 -0,4 -3,3
Steueraufwand 7,2 7,2 0,0 0,0
Jahresüberschuss 4,5 4,9 - 0,4 - 8,2
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Für die nachfolgende Analyse der Ertragslage haben wir auf die Werte des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation abgestellt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Auf dieser Basis beträgt die zur Unternehmenssteuerung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator definierte Größe Betriebsergebnis vor Bewertung 35,4 Mio. EUR oder 1,32 % der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2024 (Vorjahr 29,9 Mio. EUR oder 1,13 %); es bewegte sich klar über dem Niveau des von den Sparkassen auf Landesebene erzielten Durchschnittsergebnisses. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,18 % der DBS wurde im Wesentlichen aufgrund eines höheren Zinsüberschusses, Kosteneinsparungen sowie eines höheren Provisionsüberschusses ebenfalls übertroffen. Dies führte dazu, dass die Cost-Income-Ratio mit 54,9 % (Vorjahr 57,7 %) deutlich unter dem prognostizierten Wert (59,0 %) lag.

Zu den weiteren Erfolgskomponenten im Einzelnen:

Der Zinsüberschuss lag mit 54,2 Mio. EUR sichtbar über dem Niveau des Vorjahrs (49,6 Mio. EUR) sowie des Prognosewerts (51,7 Mio. EUR). Bezogen auf die DBS errechnete sich eine Zinsspanne von 2,02 %. Das zinstragende Geschäft ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse.

Der Provisionsüberschuss lag mit 23,9 Mio. EUR deutlich über dem Wert des Vorjahrs (20,4 Mio. EUR) und damit um 0,8 Mio. EUR über dem Prognosewert. Die Überschreitung des Prognosewertes ist insbesondere auf die höheren Erträge aus dem Giro- sowie Wertpapiergeschäft sowie der Übernahme des Vermittlungsgeschäfts von der "S-FinanzDienste GmbH" zurückzuführen. Diese kompensierten die höheren Provisionsaufwendungen aus dem Baufinanzierungs- und Vermittlungsgeschäft.

In 2024 stieg der Verwaltungsaufwand auf 43,2 Mio. EUR (Vorjahr: 40,8 Mio. EUR). Er lag damit etwas unter dem Prognosewert (44,3 Mio. EUR). Bezogen auf die DBS betrug er 1,60 %. Ursache hierfür waren im Wesentlichen geringere Energiekosten sowie geringere Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude als prognostiziert. Die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Personalkosten resultieren aus den tariflichen Gehaltssteigerungen sowie Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen.

Im Kreditgeschäft ergab sich, maßgeblich beeinflusst durch Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen, ein erheblich höheres negatives Bewertungsergebnis als prognostiziert. Bei den eigenen Wertpapieren ergab sich, bedingt durch Wertaufholungen, ein deutlich höheres positives Bewertungsergebnis als prognostiziert, während der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden sowie die Zuschreibung auf eine Beteiligung zu einem positiven - statt zu einem prognostizierten ausgeglichenen - sonstigen Bewertungsergebnis führte. Insgesamt ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis von 10,4 Mio. EUR (Vorjahr: + 8,1 Mio. EUR). Prognostiziert wurde ein Aufwand von 0,8 Mio. EUR. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB statt der erwarteten 17,0 Mio. EUR nur um 12,0 Mio. EUR aufgestockt werden.

Für das Geschäftsjahr 2024 war ein gleichbleibender Steueraufwand (7,2 Mio. EUR) im Vergleich zum Vorjahr auszuweisen (7,2 Mio. EUR).

Für 2024 ergab sich ein Jahresüberschuss von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr 4,9 Mio. EUR), der damit über dem Prognosewert lag (3,9 Mio. EUR).

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs sowie den beschriebenen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2024 zufrieden.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss zzgl. Zuführung zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB) und Bilanzsumme des Vorjahrs, betrug im Geschäftsjahr 2024 0,65 %.

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Das Betriebsergebnis vor Bewertung lag deutlich über Vorjahresniveau. Die Cost-Income-Ratio entwickelte sich insbesondere dank unserer Kosteneinsparung bei den anderen Verwaltungsaufwendungen, des höheren Zinsüberschusses sowie des höheren Provisionsüberschusses besser als prognostiziert.

Das Bewertungsergebnis war - geprägt durch wenige große Einzelfälle im Bereich der Einzelwertberichtigungen - deutlich negativ. Die Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft ist in Kapitel 4.2.1.1. beschrieben.

Ursächlich für die gestiegene Bilanzsumme waren sowohl die Zunahme unseres Mittelaufkommens von Kunden als auch gestiegene Forderungen an Kreditinstitute (inkl. Dt. Bundesbank) sowie ein erhöhtes Kundenkreditgeschäft.

Die (regulatorischen) Eigenmittel konnten durch die Verwendung des letztjährigen Jahresabschlusses deutlich gestärkt werden.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts ist die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Sparkasse geordnet.

3. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2024 haben sich nicht ergeben.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung.

Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle im Juni 2023 sind auch ESG-Risiken in das Risikomanagementsystem sukzessive zu integrieren. Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Risikoarten wurden zunächst qualitativ in Form von physischen und transitorischen Szenarien untersucht und im Rahmen einer Risikoinventur berücksichtigt. Diese wurde ergänzt durch die Nachhaltigkeitsrisikoanalyse die den operativen und strategischen Zeithorizont untersucht. Auf der Grundlage der durchgeführten Nachhaltigkeitsrisikoanalyse und der unterzeichneten "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" hat die Sparkasse erste Nachhaltigkeitsgrundsätze und -ziele in die Geschäfts- und Risikostrategie aufgenommen und mit der Risikoberichterstattung verknüpft. Die Sparkasse sieht darüber hinaus eine zeitnahe Einbindung der ESG-Risiken in die Risikotragfähigkeitsrechnung vor. Zusätzlich sollen die Verfahren zur Umsetzung von Szenarioanalysen u. a. hin zu einer quantitativen Betrachtung unter Berücksichtigung eines angemessen langen Zeitraums weiterentwickelt werden.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2024 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 491,1 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 250 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 32,0 22,6 70,6
Eigengeschäft 8,0 3,6 45,0
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 105,0 64,6 61,5
Spreadrisiko 30,0 18,8 62,7
Aktienrisiko 50,0 33,5 67,0
Operationelles Risiko 25,0 16,7 66,8
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 250,0 159,8 63,9

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für zwei adverse Szenarien getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen und Belastungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzend den Kreditrisikobericht. Die Berichterstattung zur Geschäftslage ist in den Gesamtrisikobericht integriert. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilungen Controlling und Kreditrisikomanagement wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des Bereichs Controlling und Finanzen. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu- Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Der Value-at-Risk wird in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation in der Anwendung Credit Portfolio View (CPV) ermittelt. Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt integriert.

Die Konzentration von Geschäftstätigkeiten innerhalb des Geschäftsgebiets (damit auch Konzentration auf das Land Deutschland) erwachsen aus dem Geschäftsmodell. Weiterhin ist das Depot-A auf Emittenten aus Deutschland konzentriert.

4.2.1.1.Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

Definition von Steuerungskennzahlen und Formulierung entsprechender bonitätsabhängiger Zielwerte zur Sicherstellung einer möglichst breiten Risikostreuung und zur Vermeidung unerwünschter Entwicklungen, insbesondere im Firmenkundengeschäft

Interne Kredithöchstgrenzen für Obligo und Blankoanteil im Bereich der Kundenkredite auf GvK- Basis zur grundsätzlichen Begrenzung größerer Einzelrisiken. Bei Einzelfällen, die diese Obergrenzen ausnahmsweise überschreiten, soll die Einbindung von Finanzierungspartnern angestrebt werden

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigen Reportings

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Zum 31. Dezember 2024 wurden etwa 47,1% der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 41,6% an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. 11,3% der Kreditmittel entfielen auf öffentliche Haushalte.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse mit Unternehmen und wirtschaftlich selbstständigen Privatkunden wider. Branchenschwerpunkte, aus denen sich erhöhte Risiken ergeben können, bilden mit 27,5% die Ausleihungen im Segment "Grundstücks- und Wohnungswesen". Darüber hinaus entfielen 12,3% auf das verarbeitende Gewerbe sowie 9,3% auf Dienstleistungen für Unternehmen.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditgeschäfts.

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 91,4 94,7
10 bis 15 6,8 3,1
16 bis 18 1,5 2,2

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland zugesagte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2024 unverändert 2,3 % des Kundenkreditvolumens.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2024 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2024
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 7.960 12.498 2.083 404 17.971
Rückstellungen 1.955 5.308 221 0 7.042
Pauschalwertberichtigungen 2.295 523 0 0 2.818
Pauschale Rückstellungen 573 25 323 0 275
Gesamt 12.783 18.354 2.627 404 28.106

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang erläutert.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2024 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfällen im Bereich der Einzelwertberichtigungen.

4.2.1.2.Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 641,5 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (419,5 Mio. EUR), Termingeldanlagen (119,1 Mio. EUR), Investmentfonds inkl. ETF (97,9 Mio. EUR) und eine Infrastrukturbeteiligung (5,0 Mio. EUR)

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Moody's / Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB-
31.12.2024 538,6 0 0
31.12.2023 550,3 0 0
Externes Rating Moody's / Standard & Poor's B1 bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2024 0 0 102,9
31.12.2023 0 0 98,7

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere, Termingeldanlagen und Forderungen aus Swapgeschäften verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds und ETF vor.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Die Buchwerte von Wertpapieren ausländischer Emittenten betrugen am 31. Dezember 2024 19,7 Mio. EUR.

4.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus einer unerwarteten negativen Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Bestandteile des Zinsänderungsrisikos sind das Fristentransformations- und das Basisrisko.

Das Fristentransformationsrisiko entsteht aus der Fristentransformation der Geschäfte und der Veränderung der Zinskurve. Bei der Veränderung kann es sich um eine parallele Verschiebung oder eine Drehung handeln, d. h. die Kurve wird flacher oder steiler. Die Veränderung kann sich auf die gesamte Kurve auswirken oder auf Teile davon.

Das Basisrisiko entsteht, wenn sich die Zinssätze an den identischen (oder annähernd gleichen) Stützstellen unterschiedlicher Zinskurven (ggf. auch von Kurven in verschiedenen Währungen) unterschiedlich entwickeln.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendungen "MPR" und "GBS", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes (Delta-Gamma-Ansatz) mittels der IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von drei Monaten mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe oder Absicherungen. Darüber hinaus wird die Kennzahl "Zinsbuchhebel" betrachtet.

Ermittlung der wert- und ertragsorientierten Perspektive auf Basis der DelVO (EU) 2024/856 und der Del-VO (EU) 2024/857 jeweils vom 1. Dezember 2023

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Sparkasse berechnet die aufsichtlichen sechs IRRBB-Szenarien (Interest Rate Risk in the Banking Book). Die Auswirkungen bewegen sich zwischen -58,4 Mio. EUR bzw. -23,2 % des Kernkapitals (+200 Basispunkte) und +32,5 Mio. EUR bzw. +12,9 % des Kernkapitals (-200 Basispunkte) Barwertveränderung zum 31. Dezember 2024.

In der ertragsorientierten Perspektive, in der der Nettozinsertrag aus den beiden Zinsschockszenarien von + bzw. -200 Basispunkte mit einem Basisszenario gleichbleibender Zinsen verglichen wird, ergeben sich zum 31. Dezember 2024 Auswirkungen in Höhe von -9,8 Mio. EUR bzw. -3,9 % des Kernkapitals (+200 Basispunkte) und -0,9 Mio. EUR bzw. -0,3 % des Kernkapitals (-200 Basispunkte).

Der Zinsrückgang im Jahr 2024 führte zu deutlich gestiegenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen hat sich vermindert.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung Gesamtbanksimulation (GBS)

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes (Delta-Gamma-Ansatz) mittels der IT-Anwendung "MPR"

4.2.2.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes (Delta-Gamma-Ansatz) mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktien werden zurzeit ausschließlich über einen DAX-ETF gehalten.

4.2.3. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Das Refinanzierungskostenrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "SVP-Rechner"

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2024 885 Tage.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.4. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk- Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Aufgrund der überwiegenden Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2024 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 15.11.2024 aufgrund der jährlichen Überprüfung der Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 63,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit zum 31.12.2024 gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik sowie in weiteren starken Zinsanstiegen.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der optimierten Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Aus den internationalen Rahmenbedingungen entspringen auch 2025 wieder zahlreiche Risiken. Geostrategische Konflikte sind nicht gelöst und Kriege werden vorerst fortgeführt. Von der Trump-Administration in den USA drohen zudem handelspolitische Auseinandersetzungen. Auch in Deutschland sind die politischen Rahmenbedingungen noch nicht klar.

Bis zum Herbst 2024 gingen die meisten einschlägigen Prognosewerke davon aus, dass die deutsche Volkswirtschaft sich 2025 erholen könnte. Doch diese Erwartung hat sich zuletzt immer weiter eingetrübt. Die Mehrheit der jüngsten Vorschauen gehen nur noch von einer Stagnation aus. Das gilt auch für die aktuelle "Gemeinsame Prognose" von zehn Chefvolkswirten der Sparkassen Finanzgruppe (vom 21.01.2025). Sie stellt für die deutsche Volkswirtschaft 2025 nur 0,2 Prozent Wachstum in Aussicht. Das ist qualitativ im Nahbereich um die Null als Stagnation einzuordnen. Sollte es zu dieser Wachstumsrate kommen, wären damit gerade einmal die Einbußen des Vorjahres eingestellt. 2025 wäre das dritte Jahr einer ungewöhnlich lang andauernden Stagnation. Längerfristig mit Blick auf das BIP-Niveau eingeordnet wäre es sogar das sechste Jahr in Folge, in dem der Prä-Pandemie-Stand nicht nennenswert überschritten wird.

Auch für 2025 dürfte am ehesten der Konsum die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stützen. Ein weiterer Rückstau auf dem Weg von Einkommenssteigerungen zum Konsum ist unwahrscheinlich. Denn die Verbraucher hatten bereits 2024 sehr vorsichtig, mit hoher Sparquote, disponiert. Die "Gemeinsame Prognose" setzt deshalb für 2025 höhere Ausgabenzuwächse als im Vorjahr an. Auch der Staatskonsum dürfte in einem Wahljahr expansiv wirken. Das genügt jedoch nicht, um die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu einer spürbareren Expansion zu tragen.

Die Perspektiven bei den Investitionen und im Außenhandel bleiben eingetrübt. Zwar dürfte bei der Bautätigkeit ein Boden erreicht sein. Doch die Ausrüstungsinvestitionen werden mit -1,0 Prozent noch einmal im Rückwärtsgang angesetzt. Nach den Stagnationsjahren und bei nur verhalten einsetzender Erholung besteht erst einmal wenig Anlass für Erweiterungsinvestitionen. In den niedrig angesetzten Veränderungsraten im Außenhandel spiegeln sich auch die zu einem gewissen Grad verloren gegangene Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sowie die handelspolitischen Bedrohungen.

Für den Arbeitsmarkt würde ein BIP-Wachstum knapp über der Nulllinie voraussichtlich eine Seitwärtsbewegung bedeuten. Nochmalige Rekordstände bei der Erwerbstätigenzahl sind unwahrscheinlich. Das Momentum aus der gegen Jahresende 2024 bereits angeschlagenen Beschäftigung, die angekündigten Entlassungspläne zahlreicher Unternehmen und insgesamt die demografischen Perspektiven sprechen dagegen.

Die um den Jahreswechsel 2024/2025 wieder etwas nach oben zurückgeprallten Inflationsraten haben für Ernüchterung gesorgt. Die Zielerreichung bei der Inflationseindämmung ist noch nicht sichergestellt. Die "Gemeinsame Prognose" unterstellt für 2025 in ihrem Hauptszenario gleichwohl eine weitere Beruhigung des Preisauftriebs. In Deutschland würden die Verbraucherpreise mit 2,3 Prozent und die Kernrate mit 2,5 Prozent aber noch leicht erhöht bleiben. Für den Euroraum wird mit 2,2 Prozent bzw. 2,4 Prozent in der Kernrate eine ähnliche Entwicklung unterstellt.

Der etwas stockende Disinflationsprozess begrenzt den Spielraum der Geldpolitik, die Leitzinsen weiter stark und schnell senken zu können. Es wird damit gerechnet, dass zu Beginn des Jahres noch einmal ein Senkungsschritt vollzogen wird. Der Kurs danach bleibt unklar.

Die Geld- und Kapitalmärkte haben in den ersten beiden Wochen des Jahres 2025 ihre Erwartungen bereits ein gutes Stück korrigiert. Es werden zuletzt nicht mehr ganz so viele Leitzinsschritte eingepreist. Es bleibt nach wie vor schwierig, das Einpendeln des Zinsniveaus nach den bewegten Zeiten von Negativzinsphase und folgender Hochinflation auf einem angemessenen Niveau abzuschätzen.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr und basiert auf unserer Hochrechnung von Ende Februar 2025.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2024 und sehr wahrscheinlichen Rückzahlungen von großen Unternehmenskrediten rechnen wir für 2025 mit einem leicht rückläufigen Kundenkreditgeschäft in Höhe von - 0,4 %. Während wir für das Wohnungsbaukreditgeschäft eine sichtbare Zunahme erwarten, wird nach unserer Einschätzung das Unternehmenskreditgeschäft spürbar rückläufig sein.

Im Einlagengeschäft erwarten wir vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung für 2025 einen leichten Rückgang der Kundeneinlagen sowie Umschichtungen in kurzfristige Anlagen.

Bei der DBS erwarten wir trotz der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2025 einen leichten Anstieg.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der steileren Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau mit einem um 1,8 Mio. EUR höheren Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für 2025 von einem moderaten Anstieg um 0,7 Mio. EUR aus.

Der Verwaltungsaufwand wird trotz unseres stringenten Kostenmanagements deutlich um bis zu 14,5 % steigen. Besonders bei den Personalkosten, aber auch im Sachaufwand wird es zu Steigerungen kommen. Hauptgründe hierfür sind die erwartete Entwicklung des Tarifabschlusses, der Neubau des S- Forums, gestiegene Aufwendungen im Bereich IT-Aufwand und bei den Dienstleistungen Dritter sowie der Pflichtbeitrag zum EU-Sicherungsfonds.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2025 ein deutlich geringeres Betriebsergebnis vor Bewertung von 31,5 Mio. EUR bzw. rund 1,16 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 2,7 Mrd. EUR.

Negative Auswirkungen auf das prognostizierte Zinsergebnis sowie das Betriebsergebnis vor Bewertung können sich aus einem weiteren Zinsanstieg sowie einer sich verschärfenden Wettbewerbssituation, insbesondere im Bereich der Verzinsung der Kundeneinlagen, ergeben.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt negatives Bewertungsergebnis im mittleren einstelligen Millionenbereich. Erhöhte Kreditausfälle könnten sich insbesondere bei einer anhaltend schwachen Entwicklung des Immobilienmarktes aufgrund der hohen Strukturanteile im Bereich der gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilien ergeben.

Aus den eigenen Wertpapieren rechnen wir erneut mit einem per Saldo positiven Bewertungsergebnis, das deutlich höher ausfallen wird als im Vorjahr.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Wir erwarten ein erhöhtes Steueraufkommen. Der Jahresüberschuss wird leicht über dem Ergebnis des Vorjahres liegen.

Bei der CIR erwarten wir für 2025 mit einem Verhältnis von 61,05 % einen spürbar ansteigenden Wert.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2025 neben der schon dargestellten Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Betriebsergebnis vor Bewertung sowie der prozentualen Bestandsentwicklung im Kundenkreditgeschäft, dass die Gesamtkapitalquote gem. CRR von 19,99 % (Stand 31. Dezember 2024) auf 20,87 % steigt.

Damit kann die intern festgelegte strategische Gesamtkapitalquote in Höhe von 15,0 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des SREP-Zuschlags, der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung, des Kapitalpuffers für systemische Risiken und der Eigenmittelempfehlung liegt, eingehalten werden.

Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung liegen und wird zum 31. Dezember 2025 zwischen 10,6 % und 11,4 % prognostiziert.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel Ill-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und konjunktureller Lage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Dennoch sollte bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2025 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend.

Aufgrund unserer vorausschauenden Kapital- und Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Neuwied, im März 2025

Sparkasse Neuwied

Der Vorstand

Paffenholz

Sinkewitz

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2023 TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 20.268.391,80 16.031
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 275.680.182,13 24.429
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind 295.948.573,93 40.460
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 4.632.586,35 148.824
b) andere Forderungen 119.456.161,52 151.783
124.088.747,87 300.608
4. Forderungen an Kunden 1.685.084.981,32 1.665.688
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 781.361.883,74 EUR ( 753.861 )
Kommunalkredite 132.409.488,75 EUR ( 145.017 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 105.944.845,01 94.115
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 105.944.845,01 EUR ( 94.115 )
bb) von anderen Emittenten 313.581.995,62 304.423
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 85.067.898,37 EUR ( 150.184 )
419.526.840,63 398.538
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )
419.526.840,63 398.538
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 102.855.229,04 98.730
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 20.516.281,05 19.157
darunter: an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.298.602,82 EUR ( 1.115 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 50.000,00 50
darunter: an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 2.500.069,88 2.977
darunter: Treuhandkredite 2.500.069,88 EUR ( 2.977 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.291.819,00 11
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
1.291.819,00 11
12. Sachanlagen 21.112.161,57 12.121
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.165.271,05 942
14. Rechnungsabgrenzungsposten 178.730,95 91
Summe der Aktiva 2.674.318.706,29 2.539.373

Passivseite

31.12.2023
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 713.619,81 2.996
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 94.803.984,36 104.575
95.517.604,17 107.571
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 231.954.827,63 283.191
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 424.189,85 499
232.379.017,48 283.690
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.656.994.065,88 1.527.719
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 369.866.120,66 326.409
2.026.860.186,54 1.854.127
2.259.239.204,02 2.137.817
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 2.500.069,88 2.977
Treuhandkredite 2.500.069,88 EUR ( 2.977 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.845.487,03 1.475
6. Rechnungsabgrenzungsposten 241.215,97 276
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.840.513,00 14.094
b) Steuerrückstellungen 5.795.100,00 2.885
c) andere Rückstellungen 18.284.089,89 12.691
38.919.702,89 29.670
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 100.000.000,00 88.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 174.000.000,00 170.000
174.000.000,00 170.000
d) Bilanzgewinn 2.055.422,33 1.587
176.055.422,33 171.587
Summe der Passiva 2.674.318.706,29 2.539.373
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 16.883.811,96 18.171
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
16.883.811,96 18.171
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 252.844.102,24 239.760
252.844.102,24 239.760

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

1. Zinserträge aus

1.1.-31.12.2023
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 58.772.659,27 48.791
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 355,56 EUR ( 218 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 44.458,90 EUR ( 66 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 9.035.437,75 5.093
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
67.808.097,02 53.885
2. Zinsaufwendungen 19.025.052,60 10.242
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 955,40 EUR ( 0 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 161.874,35 EUR ( 207 )
48.783.044,42 43.642
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.852.969,07 2.882
b) Beteiligungen 1.600.785,24 1.408
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
4.453.754,31 4.290
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 1.240.988,43 1.684
5. Provisionserträge 25.950.929,91 21.399
6. Provisionsaufwendungen 1.901.908,14 834
24.049.021,77 20.566
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR ( 0 )
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.180.491,41 1.789
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 4.104,09 EUR ( 45 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
9. (weggefallen)
80.707.300,34 71.971
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 21.759.706,35 19.827
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.218.255,74 5.061
darunter: für Altersversorgung 2.993.045,73 EUR ( 1.361 )
28.977.962,09 24.888
b) andere Verwaltungsaufwendungen 14.691.007,76 16.154
43.668.969,85 41.042
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 915.982,48 927
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.612.545,32 2.968
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 30.790,35 EUR ( 15 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 10.992.692,67 5.986
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
10.992.692,67 5.986
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 847
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 310.035,91 0
310.035,91 847
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 12.000.000,00 8.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 11.827.145,93 12.201
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.177.171,56 7.152
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 181.482,66 114
7.358.654,22 7.266
25. Jahresüberschuss 4.468.491,71 4.935
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
4.468.491,71 4.935
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
4.468.491,71 4.935
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 2.413.069,38 3.348
b) in andere Rücklagen 0,00 0
2.413.069,38 3.348
29. Bilanzgewinn 2.055.422,33 1.587

ANHANG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV).

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340 i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da das Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Im "Aktivposten 1.a) Kassenbestand" hat die Sparkasse auch die an ein Werttransportunternehmen übergebenen Barmittel ausgewiesen (6,4 Mio. Euro; Vorjahr: 2,5 Mio. Euro).

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute hat die Sparkasse zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wurde - ungeachtet des Rechtsanspruchs - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten war. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie von dem Wert vorhandener Sicherheiten. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Außerdem haben wir auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen für vorhersehbare, jedoch noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute bestehen Vorsorgereserven.

Wertpapiere

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Der niedrigere beizulegende Wert wurde grundsätzlich aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag abgeleitet.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses wurden die festverzinslichen Wertpapiere und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, hat die Sparkasse die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen nicht von einem aktiven Markt ausgegangen werden konnte (insgesamt 385 Mio. Euro Buchwerte der festverzinslichen Wertpapiere), wurde die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters LSEG (vormals Refinitiv) vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System Simcorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Beteiligungen und Anteile an einem verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem beizulegenden Wert bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurde in Vorjahren eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Im Bilanzjahr wurde bei einer Beteiligung eine Zuschreibung auf einen höheren beizulegenden Wert vorgenommen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Gebäude des Sachanlagevermögens wurden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen wurden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wurde die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 Euro wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert lag, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Agien und Disagien wurden in Rechnungsabgrenzungen eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergab. Dieser Zinssatz betrug 1,90 %. Für die Berechnungen wurden außerdem jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) sowie Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % (Vorjahr 2,0%) unterstellt. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einem zehnjährigen Betrachtungszeitraum und dem Marktzins, der sich bei einem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, beträgt -117 Tsd. Euro. Aufgrund des negativen Unterschiedsbetrags resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.

Für Beihilfeverpflichtungen gegenüber den berechtigten Mitarbeitern wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens Rückstellungen gebildet.

Die Ermittlung von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte im Jahresabschluss 2024 unter Anwendung von versicherungsmathematischen Parametern. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 3 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt. Die Rückstellungen für in diesem Zusammenhang bestehende finanzielle Aufstockungsverpflichtungen, die wirtschaftlich den Charakter von Abfindungen haben, wurden zu Lasten des Personalaufwandes gebildet.

Für eventuelle Zinsansprüche von Kunden aus Prämiensparverträgen haben wir in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen für bereits beendete Verträge die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden, sowie für noch laufende Verträge die voraussichtlichen Belastungen aus Nachberechnungsansprüchen der Kunden am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Bei der Bewertung dieser Rückstellung haben wir einen Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt, der die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zudem wurden - soweit erforderlich - künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde im letzten Laufzeitjahr auf die Abzinsung verzichtet. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeiten wurden in den Posten 1 und 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden im Zinsergebnis und für Pensionsrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, (RZVK). Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2024 betrug das Sanierungsgeld 3,5 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2024 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt in 2025 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 19,9 Mio. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2024 1,5 Mio. Euro.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2024 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbands handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 55,7 Mio. Euro.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der RZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der HEUBECK Richttafeln 2018 G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,90 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2024 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2023 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar- Gutachten für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der RZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der RZVK.

Derivate

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Strukturierte Produkte (Forward-Darlehen) werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert.

Währungsumrechnung

Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit dem Euro-Referenzkurs der EZB des Bilanzstichtags.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Termingelder von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit unserer eigenen Girozentrale gedeckt sind. Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Im Übrigen wurden die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und bei dem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch die sonstigen Bewertungsergebnisse des zu Grunde liegenden Bilanzpostens bzw. Geschäftes gezeigt werden.

Aufgrund der Vornahme steuerrechtlicher Abschreibungen in früheren Geschäftsjahren und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands in diesem Jahr lag der ausgewiesene Jahresüberschuss um weniger als ein Prozent über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ

AKTIVSEITE

31.12.2024 Vorjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro
3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE
In dieser Position sind enthalten:
- Forderungen an die eigene Girozentrale 31.519 48.461
Die Unterposition b) - andere Forderungen - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 7.360 50.566
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 78.870 68.821
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 30.000 30.000
- mehr als fünf Jahre - -
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN
In dieser Position sind enthalten:
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 51.030 30.511
Diese Position gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 37.637 40.675
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 187.045 137.915
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 521.496 574.061
- mehr als fünf Jahre 897.702 879.043
- mit unbestimmter Laufzeit 40.616 33.442
In der Unterposition b) - Anleihen und Schuldverschreibungen - sind enthalten:
- nicht bevorrechtigte vorrangige Forderungen nach § 46 f Absatz 6 Satz 1 KWG 200.725 137.719
Von den in dieser Position enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
- börsennotiert 390.555 398.538
- nicht börsennotiert 28.972 -
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren werden im Folgejahr fällig 44.466
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Von den in dieser Position enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
- börsennotiert 59.993 59.993
- nicht börsennotiert - -

Nicht mit dem strengen Niederstwert bewertet wurden nicht börsenfähige Wertpapiere mit Buchwerten von insgesamt 42.862Tsd. Euro. Dabei handelt es sich um Fonds im Anlagevermögen, bei denen aufgrund der Dauerhalteabsicht auf die Berücksichtigung von Rücknahmeabschlägen (1.482 Tsd. Euro) verzichtet wurde. Die Rücknahmeabschläge entfallen jeweils bei einer Rückgabeankündigungsfrist von mindestens 24 Monaten.

Bei einem weiteren Fonds im Anlagevermögen wurde auf eine Abschreibung in Höhe von 215 Tsd. Euro verzichtet, da es sich nach den uns vorliegenden Unterlagen nicht um eine dauernde Wertminderung handelt.

9. TREUHANDVERMÖGEN

Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar.

12. SACHANLAGEN 31.12.2024
Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
- im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 19.168
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.519
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
In dieser Position sind enthalten:
- Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten 1

ANGABEN ZU MEHREREN POSITIONEN DER AKTIVSEITE

Von den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 8.037 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

ANLAGENSPIEGEL

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 39.999 5.000 44.999
Beteiligungen 27.090 184 27.274
Anteile an verbundenen Unternehmen 50 50
Immaterielle Anlagewerte 1.090 1.377 2.467
Sachanlagen 64.070 9.965 1.149 72.886
Sonstige Vermögensgegenstände 5 5
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.262 875
Beteiligungen 7.933 1.175
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Anlagewerte 1.079 96
Sachanlagen 51.949 819
Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Änderungen der gesamten kumulierten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.137
Beteiligungen 6.758
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Anlagewerte 1.175
Sachanlagen 994 51.774
Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Buchwerte (ohne anteilige Zinsen)
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 42.862 38.737
Beteiligungen 20.516 19.157
Anteile an verbundenen Unternehmen 50 50
Immaterielle Anlagewerte 1.292 11
Sachanlagen 21.112 12.121
Sonstige Vermögensgegenstände 5 5
31.12.2024 Vorjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro
PASSIVSEITE
1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN
In dieser Position sind enthalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 94.804 103.352
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 4.055 7.758
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.896 10.937
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 35.810 41.307
- mehr als fünf Jahre 43.517 44.120
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände für die in dieser Position enthaltenen Verbindlichkeiten beläuft sich auf insgesamt 94.278
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
In dieser Position sind enthalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.432 1.150
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 185 151
Die Unterposition a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate - -
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 322 396
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 102 102
- mehr als fünf Jahre - -
Die Unterposition b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 145.132 81.468
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 139.035 206.304
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 76.382 32.165
- mehr als fünf Jahre 8.403 5.987

4. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN

Bei den ausgewiesenen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 31.12.2024 Vorjahr
In dieser Position sind enthalten: Tsd. Euro Tsd. Euro
- Unterschiedsbeträge zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 168 250

ANGABEN ZU MEHREREN POSITIONEN DER PASSIVSEITE

Von den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 8.057 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERPFLICHTUNGEN

Soweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

25. JAHRESÜBERSCHUSS

Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2024 sieht vor, diesen vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

E. SONSTIGE ANGABEN

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Hier werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name, Sitz Höhe des Kapitalanteils Eigenkapital Jahresergebnis
% Tsd. Euro Tsd. Euro
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mainz 4,47 - -
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,21 2.650.294 (31.12.2023) + 128.683 (2023)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe 0,18 710.088 (30.09.2023) +52.999 (2022/2023)
VBG Versicherungsbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, München 0,45 57 (30.06.2024) +1 (2023/2024)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,45 1.335.466 (30.06.2024) +17.903 (2023/2024)
Wirtschaftsförderung im Landkreis Neuwied GmbH, Neuwied 14,89 5.284 (31.12.2023) +45 (2023)
VMU Venture-Capital Mittelrhein Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Koblenz 4,84 10.234 (31.12.2023) -502 (2023)
S-FinanzDienste GmbH - ein Unternehmen der Sparkasse Neuwied -, Neuwied 1 100,00 50 (30.04.2024) +1.241 (2023/2024)

1) Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Sparkasse Neuwied.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,825 % und eines Gewerbesteuersatzes von 3,5 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden: Vorsorgereserven, Beteiligungen, Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den nicht festverzinslichen Wertpapieren.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat zur Steuerung des Zinsbuchs Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag 2024 noch nicht abgewickelten Geschäften handelte es sich ausschließlich um Zinsswaps mit einem Nominalwert von 160 Mio. Euro und einem Zeitwert von 17,5 Mio. Euro. Für die Zinsswapgeschäfte wurde der jeweilige Zeitwert als Barwert künftiger Zahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31.12.2024 ermittelt.

Zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen wurden Zinsswapgeschäfte mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AdöR, Mainz, mit einem Nominalwert von 273 Tsd. Euro und Zeitwerten von insgesamt 7 Tsd. Euro abgeschlossen. Diese Zeitwerte wurden näherungsweise anhand der Ausgleichsbeträge und der Restlaufzeiten der Geschäfte ermittelt.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Neben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar.

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat

Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
Jan Einig (ab 01.05.2024) Achim Hallerbach (ab 01.05.2024)
Oberbürgermeister Landrat
Neuwied Asbach
Achim Hallerbach (bis 30.04.2024) Jan Einig (bis 30.04.2024)
Landrat Oberbürgermeister
Asbach Neuwied
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkG Stellvertreter
(bis 30.10.2024)
Dipl.-Verwaltungswirt
Michael Christ Jürgen Schmied
Bürgermeister Niederlassungsleiter eines Autohauses
Neustadt/Wied Neustadt/Wied
Dipl.-Verwaltungswirtin Susanne Haller Sachbearbeiterin Statistisches Bundesamt Unkel Anja Birrenbach Sachbearbeiterin Personalentwicklung Linz am Rhein
Reiner Kilgen Bürgermeister a. D. Neuwied Dipl.-Ingenieur Hans-Dieter Spohr Projektingenieur Großmaischeid
Willi Knopp Handelsfachwirt Großhandel St. Katharinen Käthemarie Gundelach Realschulrektorin a. D. Asbach
Michael Mang Verwaltungsfachwirt Neuwied Petra Grabis Sozialversicherungsfachangestellte Neuwied
Michael Mahlert 1. Kreisbeigeordneter a. D. Rheinbrohl Horst Rasbach Bürgermeister a. D. Kleinmaischeid
Jörg Niebergall Lehrer i. R. Neuwied Holger Klein Berufsschullehrer Melsbach
Georg Schuhen Rendant i. R. Neuwied Stefan Herschbach Geschäftsführer städtischer Tochtergesellschaften Neuwied
Gerlinde Seidel Büroleiterin Dierdorf Andreas Bleck MdB Bad Hönningen
Karl-Heinz Wilhelmy Großhandelskaufmann Neuwied Jan Petry Rechtsanwalt Neuwied
Regine Wilke Diplom-Sozialarbeiterin (FH) Neuwied N.N.
Fredi Winter Kommunalbeamter a. D. Neuwied Wolfgang Kunz Bürgermeister a. D. Steimel
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkG (ab 30.10.2024) Stellvertreter
Dipl.-Verwaltungswirt Michael Christ Bürgermeister Neustadt/Wied Martin Buchholz EDV-Betreuer Windhagen
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Ellen Demuth MdB Linz am Rhein Jürgen Schmied Niederlassungsleiter eines Autohauses Neustadt/ Wied
Stefan Herschbach Geschäftsführer städtischer Tochtergesellschaften Neuwied Lars Ebert Versicherungsmakler Neuwied
Reiner Kilgen Bürgermeister a. D. Neuwied Jan Ermtraud Verbandsbürgermeister Bad Hönningen
Alexander Kohr Selbständiger Handwerker Linz am Rhein Joachim Hoppen Beruflicher Betreuer Neuwied
Sven Lefkowitz Pflege-Einrichtungsleiter Neuwied Uwe Siebenmorgen Dreher Neuwied
Michael Mahlert 1. Kreisbeigeordneter a. D. Rheinbrohl Horst Rasbach Bürgermeister a. D. Kleinmaischeid
Oliver Mogwitz Rechtsanwalt Neuwied Rainer Koch Dipl.-Psychologe i. R. Neuwied
Jörg Niebergall Lehrer i. R. Neuwied Holger Klein Berufsschullehrer Melsbach
Jan Petry Rechtsanwalt Neuwied Jörg Röttgen Personalleiter Neuwied
Ralf Seemann Beigeordneter Neuwied Regine Wilke Diplom-Sozialarbeiterin (FH) Neuwied
Fredi Winter Kommunalbeamter a. D. Neuwied Wolfgang Kunz Bürgermeister a. D. Steimel
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG (bis 30.10.2024) Stellvertreter
Markus Fischer Sparkassenangestellter Bruchhausen Felix Schaab Sparkassenangestellter Rengsdorf
Simone Friedrich Sparkassenangestellte Straßenhaus Stephan Gröhbühl Sparkassenangestellter Oberhonnefeld-Gierend
Gabriele Goldenstein Sparkassenangestellte Neuwied Oliver Eisel Sparkassenangestellter Rengsdorf
Thorsten Hornung Sparkassenangestellter Bad Hönningen Mona Diefenbach Sparkassenangestellte Dernbach
Heike Lodka Sparkassenangestellte Neuwied Thomas Boden Sparkassenangestellter Roßbach
Boris Quade Sparkassenangestellter Kurtscheid Susanne Pfaffl Sparkassenangestellte Neuwied
Daniela Ziolkowski Sparkassenangestellte Neuwied Johannes Schwarz Sparkassenangestellter Leubsdorf
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG (ab 30.10.2024) Stellvertreter
Simone Friedrich Sparkassenangestellte Straßenhaus Astrid Gröhbühl Sparkassenangestellte Oberhonnefeld-Gierend
Manuel Frömberg Sparkassenangestellter Neuwied Birgit Totzke Sparkassenangestellte Waldbreitbach
Gabriele Goldenstein Sparkassenangestellte Neuwied Selin Gergin Sparkassenangestellte Leubsdorf
Stephan Gröhbühl Sparkassenangestellter Oberhonnefeld-Gierend Angelika Eiffler Sparkassenangestellte Rheinbrohl
Thorsten Hornung Sparkassenangestellter Bad Hönningen Mona Diefenbach Sparkassenangestellte Dernbach
Boris Quade Sparkassenangestellter Kurtscheid Jens Nickel Sparkassenangestellter Marienrachdorf
Daniela Ziolkowski Sparkassenangestellte Neuwied Johannes Schwarz Sparkassenangestellter Leubsdorf

Vorstand

Vorsitzender Verhinderungsvertreter gem. § 11 Abs. 2 SpkG
Thomas Paffenholz Rengsdorf Gerhard Grün Bereichsdirektor Unternehmenssteuerung / Personalmanagement Mülheim-Kärlich
Thorben Fischer Bereichsdirektor Kreditrisikomanagement und Produktion Melsbach
Weitere Vorstandsmitglieder
Marc Sinkewitz Unkel Toni Dimitrievski Bereichsdirektor Firmenkunden, Private Banking und Immobilien Rheinbrohl

Gesamtbezüge des Verwaltungsrats

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats betrugen im Geschäftsjahr 92 Tsd. Euro.

Versorgungsbezüge und Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstands und Hinterbliebene früherer Vorstandsmitglieder

An frühere Mitglieder des Vorstands und Hinterbliebene früherer Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 736 Tsd. Euro gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beliefen sich Ende 2024 auf 10.586 Tsd. Euro.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Zum 31.12.2024 hat die Sparkasse Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) an Mitglieder des Vorstands in Höhe von 992 Tsd. Euro und an Mitglieder des Verwaltungsrats in Höhe von 1.562 Tsd. Euro ausgereicht.

Honorar des Abschlussprüfers

Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2024 Aufwendungen in Höhe von 236 Tsd. Euro an. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von insgesamt 23 Tsd. Euro entstanden.

Mitarbeiter/-innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 226
Teilzeitkräfte 159
385
Auszubildende 25
Insgesamt 410

 

Neuwied, den 28. Februar 2025

Sparkasse Neuwied

Der Vorstand

Paffenholz

Sinkewitz

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2024

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Neuwied hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Neuwied besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Neuwied definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 betrug 80.707 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten betrug im Jahresdurchschnitt 316,7.

Der Gewinn vor Steuern betrug 11.827 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betrugen 7.177 TEUR. Die Steuern betrafen laufende Steuern.

Die Sparkasse Neuwied hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

D. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2024 sowie dem Lagebericht 2024 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Neuwied

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Neuwied bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Neuwied für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

Unsere nachfolgende Beschreibung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a)

Sachverhalt und Problemstellung

b)

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c)

Verweis auf weitergehende Informationen.

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

a)

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2024 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 63 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung.

b)

Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, höheren Blankoanteilen und schwächeren Ratings erstreckte, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten.

c)

Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4. Forderungen an Kunden). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 2.4.2.3. Forderungen an Kunden, 2.5.3. Ertragslage, 2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage, 4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft, 5.2.2. Geschäftsentwicklung und 5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage).

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Sparkasse bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmenabzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und er- örtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse bzw. für das von ihr beherrschte Unternehmen erbracht:

Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes

Prüfung des Jahresabschlusses zum 30.04.2024 der S-Finanzdienste GmbH - ein Unternehmen der Sparkasse Neuwied -, Neuwied

Prüfung gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG).

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Martin Krähmer.

 

Mainz, den 08.05.2025

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
- Prüfungsstelle -

Krähmer, Wirtschaftsprüfer"

Bericht des Verwaltungsrats

Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat der Sparkasse Neuwied den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In seiner Sitzung vom 19. Mai 2025 hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Über die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 4.468.491,71 hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach § 20 SpkG entschieden. Danach wurde ein Teilbetrag von EUR 2.413.069,38 bereits mit Wirkung zum Bilanzstichtag der Sicherheitsrücklage zugeführt (Vorwegzuführung). Der Restbetrag in Höhe von EUR 2.055.422,33 wird ebenfalls der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

Neuwied, den 20. Mai 2025

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

Hallerbach (Landrat)

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