Waschwerk GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Richard Thiele seit 30.12.2024 | Geschäftsführer |
Kerstin Thiele seit 30.12.2024 | Geschäftsführer |
Frank Dipl. Ing. Herrmann seit 30.12.2024 | Geschäftsführer |
Cindy Herrmann seit 30.12.2024 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
grand.Tex GmbHSyltJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGgrand.Tex GmbH Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss grand. Tex GmbH Betriebsstätte Hoitlingen Betriebsstätte Bremen Wäschereiweg 1 Duckwitzstr. 61-67 38473 Hoitlingen 28199 Bremen Sitz der Geschäftsleitung: Gewerbeparkstr. 10b 16356 Werneuchen Registergericht: Amtsgericht Flensburg, HRB 7050FL, eingetragen am 27.11.2008 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff HGB in der Fassung des BilRUG sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Von den für kleine Kapitalgesellschaften bestehenden größenabhängigen Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB) und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 276 HGB) sowie zu Angaben des Anhangs (§ 288 HGB) wurde Gebrauch gemacht. 1. Gliederungsabweichungen (§ 265 Abs. 1 HGB) Abweichungen in der Form und Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung haben sich nicht ergeben. 2. Gliederungsbesonderheiten anderer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) Mangels mehrerer Geschäftszweige war eine Ergänzung des Jahresabschlusses hinsichtlich einer abweichend vorgeschriebenen Gliederung entbehrlich. 3. Zusammengefasster Ausweis (§ 265 Abs. 7 HGB) Von dem Wahlrecht zum zusammengefassten Ausweis wurde nicht Gebraucht gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Ansatz- und Bewertungsmethoden (§ 246 Abs.3, § 252 Abs.1 HGB) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. 2. Erläuterung zur Nutzungsdauer des Firmenwertes Der Geschäfts-/Firmenwert wurde laut § 7 Abs.1 Satz 3 EStG mit einer typifizierten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren festgelegt. 3. Das Sachanlagevermögen (§ 284 Abs. 2 HGB) Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von 250,00 EUR wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftgsgüter mit einem Nettowert zwischen 250,01 EUR und 800,00 EUR wurden der Sofortabschreibung unterzogen. 4. Das Vorratsvermögen (§ 284 Abs. 2 HGB) Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. 5. Forderungen (§ 284 Abs. 2 HGB) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstande betragen nicht mehr als ein Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2.000,00 EUR ausreichend Rechnung getragen. 6. Die Liquiden Mittel (§ 284 Abs. 2 HGB) Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. 7. Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (§ 284 Abs. 2 HGB) Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 8. Die Rückstellungen (§ 284 Abs. 2 HGB) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. 9. Die Verbindlichkeiten (§ 284 Abs. 2 HGB) Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die von uns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden . III. Angaben zur Bilanz AKTIVA 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung Forderungen aus Lieferung und Leistung bestehen in Höhe von 326.497,48 EUR. Zusätzlich bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 485.911,07 EUR. PASSIVA 1. Das Eigenkapital Als Eigenkapital wird das im Handelsregister eingetragene Stammkapital in Höhe von 25.000.00 € ausgewiesen. Die Darstellung erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. 2. Die Verbindlichkeiten Die Gesellschaft hat gegenüber nahestehenden Unternehmen auf Grund gewährter Darlehen und Finanzierungen, unter gesamtschuldnerischer Mithaftung einen Schuldbeitritt in Höhe von T€ 1.000 erklärt. 3. Ergebnisverwendung Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 96. Die Muttergesellschaft ist die Admiral Objekt Wäsche und Arbeitskleidung GmbH mit Sitz in 16356 Werneuchen, Gewerbeparkstraße 10 B, zu 100 %. Vorgänge von besonderer Bedeutung Im Berichtszeitraum bestand die Geschäftsführung aus: Dipl.-Ök. Thomas Klose (kaufmännischer
Bereich)
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.10.2023 wurde Herr Thomas Klose als Geschäftsführer mit Wirkung des Ablaufs des 31.10.2023 abberufen. Werneuchen, den 31.03.2024 gez. Frank Herrmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11. November 2024.
Werneuchen OT Seefeld, den 31. März 2024 gez. Herrmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. November 2024 |
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