Stammdaten

Register
Amtsgericht Düren HRB 5834
Vorher
evoJet GmbH
Eingetragen
28.4.2010
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wasser- und LuftfahrzeugenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Der Handel mit Luftfahrt- und Industrieprodukten.

Historie

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Management

NameRolle
Arno Hausmann
seit 28.4.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

evoJet GmbH

Langerwehe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

1,00

1,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

69.642,80

50.035,30

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

30.133,32

24.489,82

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8.574,19

11.059,70

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.606,00

1.606,00

Summe Aktiva

109.957,31

87.191,82



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-451,52

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-7.305,11

-451,52

B. Rückstellungen

5.550,00

2.700,00

C. Verbindlichkeiten

87.163,94

59.943,34

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

109.957,31

87.191,82

ANHANG

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben

Darstellung im Jahresabschluss

C. Angaben zur Bilanz und zu einzelnen

Bilanzposten

D. Angaben zur GuV und einzelner GuV-Posten

E. Weitergehende Pflichtangaben

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der evoJet GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine GmbH.

Etwaige größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.

B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluss

§ 264 II S. 2 HGB

entfällt

§ 265 I S. 2 HGB

entfällt

§ 265 IV HGB

entfällt

§ 265 II S. 2 HGB

entfällt

§ 265 II S. 3 HGB

entfällt

§ 284 II Nr. 1 HGB

Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB.

Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. An der Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt.

Die Gesellschaft bilanziert unter Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und gegebenenfalls Wertbe-

richtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird darauf verwiesen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Gliederung und Bewertung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

§ 284 II Nr. 2 HGB

entfällt

§ 284 II Nr. 3 HGB

entfällt

§ 284 II Nr. 5 HGB

entfällt

C. Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten

§ 265 VII Nr. 2 HGB

entfällt

§ 265 III S. 1 HGB

entfällt

§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

entfällt

§ 42 III GmbHG, § 264c I S. 1 HGB

entfällt

§ 268 IV S. 1 HGB

Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bzw. über einem Jahr beträgt Euro 0,00.

§ 268 IV S. 2 HGB

entfällt

§ 274 II S. 2 HGB

entfällt

§ 285 S. 1 Nr. 19 HGB

entfällt

§ 264c II S. 9 HGB

entfällt

§ 265 III S. 1 HGB

entfällt

§ 273 HGB

entfällt

Art. 28 II EGHGB

entfällt

§ 274 I S. 1 HGB

entfällt

§ 285 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00.

Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre insgesamt

€ € € €

gg. Kreditinstituten 13.179,71 0,00 0,00 13.179,71

aus Lief. u. Leist. 49.851,07 0,00 0,00 49.851,07

sonstige 9.133,16 15.000,00 0,00 24.133,16

insgesamt 72.163,94 15.000,00 0,00 87.163,94

§ 285 S. 1 Nr. 1b, 2 HGB

entfällt

D. Angaben zur GuV und einzelner GuV-Posten

§ 265 VII Nr. 2 HGB

entfällt

§ 285 S. 1 Nr. 8b HGB

entfällt

§ 277 III S. 1 HGB

entfällt

§ 281 II S. 1 HGB

entfällt

§ 281 I S. 2 HGB

entfällt

§ 280 III HGB

entfällt

§ 281 II S. 2 HGB

entfällt

E. Weitergehende Pflichtangaben

§ 268 VII HGB

entfällt

§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB

entfällt

§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011:

Herr Arno Hausmann, Langerwehe.

§ 285 S. 1 Nr. 11 HGB

entfällt

§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

entfällt

§ 285 S. 1 Nr. 14 HGB

entfällt

Langerwehe, den 28. März 2013

...............................................

Arno Hausmann

 

Arno Hausmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.03.2013

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