Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 202677
Eingetragen
20.12.2005
Branche
Herstellung von TurbinenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Service, Programmierung, Herstellung und Handel mit Produkten zu energieeffektivem Sonnenschutz und Fassadensteuerungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Christoph Farrenkopf
49.60%
49.60%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Christoph Farrenkopf
59969 Bromskirchen
12.400 €
49.60%
59969 Bromskirchen
12.400 €
49.60%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

VENTUS GmbH

Edewecht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

166054,01

163979,71

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1644,00

1548,00

II. Sachanlagen

164410,01


162431,71

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

94810,34

160473,43

I. Vorräte

43010,48

43230,56

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

23037,85

65461,81

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

28762,01

51781,06

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1584,19

2002,80

Summe Aktiva

262448,54

338755,94

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

42804,68

51144,38

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6827,54

59384,43

B. Rückstellungen

18970,00

21370,00

C. Verbindlichkeiten

168846,32

181857,13

D. Rechnungsabgrenzungsposten


0,00


0,00

Summe Passiva

262448,54

338755,94

Anhang

1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma Ventus GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

1.1.1 Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

1.1.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1.1.2 Allgemeine Grundsätze


Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten wurde entsprechend Rechnung getragen.

2 AKTIVA

2.1.1.1 ANLAGEVERMÖGEN

2.1.1.2 Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände


Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen.

2.1.1.3 Sachanlagevermögen


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen die nach den Abschreibungstabellen bekannte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB enthalten.

2.1.1.4 Finanzanlagen


Finanzanlagen würden bei Vorhandensein zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit notwendig außerplanmäßige Abschreibungen durchgeführt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur dann vorgenommen, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Finanzanlagen waren im Berichtsjahr im Unternehmensvermögen nicht vorhanden.

2.1.1.5 UMLAUFVERMÖGEN

2.1.1.6 Vorräte


Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten.
Die Anschaffungskosten wurden einzeln ermittelt.

2.1.1.7 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die Forderungen wurden um eine branchenübliche Pauschalwertberichtigung reduziert.

2.1.1.8 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten


Der Kassenbestand und sie Bankguthaben wurden mit dem Nennwert angesetzt und spiegeln die Werte anhand der vorliegenden Kontoauszüge zum Jahresende wieder.

2.1.1.9 Rechnungsabgrenzungsposten


Als Rechnungsabgrenzungsposten werden ausgewiesen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

3 PASSIVA

3.1.1.1 Eigenkapital


Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

3.1.1.2 RÜCKSTELLUNGEN

3.1.1.2.1 Steuerrückstellungen


Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich um die Rückstellung für noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.

3.1.1.2.2 Sonstige Rückstellungen


In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

3.1.1.3 Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

3.2 Sonstige Angaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Person geführt:
Herr Dipl.-Ing.-Univ. Christoph Farrenkopf

Die Gesellschaft ist als eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB zu beurteilen.

§ 326 Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung

Auf kleine Kapitalgesellschaften (§267Abs. 1) ist §325Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die gesetzlichen Vertreter nur die Bilanz und den Anhang einzureichen haben. Der Anhang braucht die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.

 

Christoph Farrenkopf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.10.2011

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