Stammdaten

Register
Amtsgericht Deggendorf HRB 5414
Vorher
Blitz F21-358 GmbH
Eingetragen
5.2.2021
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland gleich welcher Rechtsform. Nach KWG erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Triton V LuxCo 58 S.á r.l.LUX
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schock TopCo GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schock TopCo GmbH (vormals: Blitz F21-357 GmbH)

Regen (vormals: Frankfurt am Main)

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.02.2021 bis zum 31.12.2021

Inhalt

I. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

II. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

III. Konzernbilanz

IV. Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

V. Konzernkapitalflussrechnung

VI. Anhang zum Konzernabschluss

1. Allgemeine Informationen

2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Erstellungsgrundlage

2.2 Konsolidierungsgrundlage

2.3 Zusammenfassung der maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.4 Erstmalig Anwendung IFRS

3. Maßgebliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen für die Bilanzierung

4. Erlöse aus Verträgen mit Kunden

5. Betriebsergebnis

6. Finanzielle Erträge und Aufwendungen

7. Ertragsteuern

8. Immaterielle Vermögenswerte

9. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer

10. Sachanlagen

11. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

12. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

13. Vorräte

14. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

15. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

16. Kapitalmanagement

17. Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

18. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

19. Leasingverhältnisse

20. Leistungen an Arbeitnehmer: Leistungsorientierte Pläne

21. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

22. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

23. Unternehmenszusammenschlüsse

24. Neue Standards, die noch nicht in Kraft sind

25. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

I. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 5. Februar bis 31. Dezember 2021

In Tsd. Euro Konzernanhang 5. Februar bis 31. Dezember 2021
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 4 92.484
Bezogene Waren und Dienstleistungen (28.262)
Personalaufwendungen (24.934)
Abschreibungen und Amortisationen 5, 8, 10 (12.652)
Aktivierte Aufwendungen 978
Sonstige betriebliche Erträge 5 3.685
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 (28.197)
Betriebsergebnis 3.102
Finanzerträge 6 101
Finanzaufwendungen 6 (8.196)
Gewinn (Verlust) vor Ertragsteuern (4.993)
Ertragsteuern 7 (285)
Gewinn (Verlust) im Geschäftsjahr (5.278)

II. Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 5. Februar bis 31. Dezember 2021

In Tsd. Euro Konzernanhang 5. Februar bis 31. Dezember 2021
Gewinn (Verlust) im Geschäftsjahr (5.278)
Sonstige Erträge (Aufwendungen), die in späteren Perioden erfolgswirksam umgegliedert werden können, nach Steuern:
Umrechnungsgewinne (-verluste) aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe (134)
Sonstige Nettoerträge (-verluste), die in späteren Perioden erfolgswirksam umgegliedert werden können (134)
Sonstiges Ergebnis, das in späteren Perioden nicht erfolgswirksam umgegliedert wird, nach Steuern:
Neubewertungsgewinne (-verluste) aus leistungsorientierten Plänen 7, 20 136
Sonstige Nettoerträge (-verluste), die in späteren Perioden nicht erfolgswirksam umgegliedert werden 136
Sonstige Erträge (Verluste) im Geschäftsjahr, nach Steuern 1
Summe Erträge (Verluste) im Geschäftsjahr, nach Steuern (5.277)

III. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

In Tsd. Euro Konzernanhang 31. Dezember 2021 5. Februar 2021
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte 343.841 -
Immaterielle Vermögenswerte 8, 9 287.988 -
Sachanlagen 10 52.492 -
Nutzungsrechte 10 2.034 -
Latente Steueransprüche 7 36 -
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.292 -
Kurzfristige Vermögenswerte 51.065 25
Vorräte 13 11.157 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 14 11.835 -
Steuererstattungsansprüche 3.355 -
Finanzielle Vermögenswerte 11, 12 27 -
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3.252 12
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 15 21.439 13
Bilanzsumme 394.906 25
Eigenkapital 72.407 25
Gezeichnetes Kapital 16 25 25
Kapitalrücklage 77.659 -
Gewinnrücklagen (5.278) -
Sonstige Rücklagen 1 -
Fremdkapital
Langfristiges Fremdkapital 287.025 -
Finanzielle Verbindlichkeiten 11, 19 244.303 -
Latente Steuerverbindlichkeiten 7 33.670 -
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 20 8.691 -
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 17 361 -
Kurzfristiges Fremdkapital 35.474 -
Finanzielle Verbindlichkeiten 11, 19 8.546 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 18 11.455 -
Tatsächliche Steuerverbindlichkeiten 6.795 -
Rückstellungen 17 1.069 -
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 17 7.610 -
Bilanzsumme 394.906 25

IV. Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2021

In Tsd. Euro Gezeichnet Kapital und Rücklagen
Kapitaleinzahlungen Kapitalentwicklungen
Gezeichnet es Kapital (Konzernanhang 16) Kapitalrücklage (Konzernanhang 16) Gewinnrücklagen (Konzernanhang 16)
Saldo zum 5. Februar 2021 25 - -
Kapitalerhöhung - 77.659 -
Gewinn (Verlust) im Geschäftsjahr - - (5.278)
Sonstige Erträge (Verluste) im Geschäftsjahr, nach Steuern - - -
Saldo zum 31. Dezember 2021 25 77.659 (5.278)
In Tsd. Euro Summe Eigenkapital
Kapitalentwicklungen
Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) (Konzernanhang 16, 20) Rücklage aus Währungsumrechnung (Konzernanhang 16)
Saldo zum 5. Februar 2021 - - 25
Kapitalerhöhung 77,659
Gewinn (Verlust) im Geschäftsjahr - - (5.278)
Sonstige Erträge (Verluste) im Geschäftsjahr, nach Steuern 136 (134) 1
Saldo zum 31. Dezember 2021 136 (134) 72.407

V. Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2021

In Tsd. Euro Konzernanhang 5. Februar bis 31. Dezember 2021
Gewinn (Verlust) vor Steuern (4.993)
Abschreibungen und Wertminderungen 8, 10 12.652
Nettofinanzaufwand (-ertrag) 6 8.095
Sonstige zahlungsunwirksame (Erträge) Aufwendungen (404)
Gezahlte Ertragsteuern (5.058)
(Zunahme) Abnahme der Vorräte (1.904)
(Zunahme) Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.720
Zunahme (Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (3.452)
(Zunahme) Abnahme der sonstigen betrieblichen Aktiva (1.743)
Zunahme (Abnahme) der sonstigen betrieblichen Passiva 1.725
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 12.638
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 8 (603)
Investitionen in Sachanlagen 10 (9.237)
Unternehmenszusammenschlüsse, abzgl. erworbener Zahlungsmittel 23 (297.144)
Sonstige Investitionstätigkeit (555)
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit (307.539)
Einzahlungen aus Fremdkapitalaufnahmen 11 245.000
Rückzahlung langfristiger Schulden 11 (500)
Rückzahlung kurzfristiger Schulden 11 -
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten 11, 19 (897)
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 77.671
Gezahlte Zinsen (5.381)
Sonstige Finanzierungstätigkeit 326
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 316.219
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 21.318
Wechselkursbedingte Veränderungen des Bestands an Finanzmitteln 108
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 13
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 21.439

VI. Anhang zum Konzernabschluss

1. Allgemeine Informationen

Der Konzernabschluss der Schock TopCo GmbH und ihrer Tochterunternehmen (zusammen "die Gruppe") für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 wurde gemäß einem Beschluss der Geschäftsführer am 9. Juni 2022 genehmigt. Die Schock Topco GmbH ("die Gesellschaft" bzw. "das Mutterunternehmen") ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gegründete Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf unter der Nummer HRB 5413. Der Gesellschaftssitz befindet sich in der Hofbauerstraße 1, 94209 Regen, Deutschland.

Die Gesellschaft wurde am 5. Februar 2021 als Blitz F21-357 GmbH gegründet und zunächst in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 121867 eingetragen. Durch Gesellschafterbeschluss vom 9. April 2021 wurde die Firma der Gesellschaft in Schock TopCo GmbH geändert und der Sitz an die oben genannte Adresse verlegt.

Da die Gesellschaft im Jahr 2021 gegründet wurde, enthält dieser Konzernabschluss keine Vergleichsinformationen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung sowie im zugehörigen Konzernanhang. Die Vergleichsinformationen in der Konzernbilanz und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung sowie im zugehörigen Konzernanhang beschränken sich auf die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung.

Die unmittelbare Muttergesellschaft der Gesellschaft ist Triton V LuxCo 58 S.à.r.l., eine nach luxemburgischem Recht gegründete Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer B251769. Der Gesellschaftssitz befindet sich in der 2 rue Edward Steichen, L-2540 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.

Das oberste Mutterunternehmen ist Triton Fund V L.P., eine in Jersey gegründete und im Handelsregister unter der Nummer 2553 eingetragene Gesellschaft. Der eingetragene Sitz befindet sich in 5-6 Esplanade, 1St Floor, St. Helier, JE2 3QA, Jersey.

Am 31. März 2021 erwarb die Gesellschaft 100% des Schock-Geschäfts (siehe auch Konzernanhang 23), das im Wesentlichen die Geschäftstätigkeit der Gruppe darstellt. Die Schock-Gruppe ist im Bereich Herstellung und Vertrieb von Küchenspülen aus Quarzkomposit aktiv. Seit ihrer Erfindung der Quarzspüle im Jahr 1979 an ihrem Produktions- und Verwaltungssitz in Regen, Deutschland, hat die Gruppe die Qualität und das Design der Spülen kontinuierlich optimiert. Aufgrund ihrer erfolgreichen Entwicklung wurde die Gruppe zur Innovationsführerin in ihrer Branche und beschäftigt heute rund 500 Mitarbeiter, hält mehr als 130 Patente und produziert und verkauft über 1.000.000 Quarzspülen pro Jahr.

2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Erstellungsgrundlage

Der Konzernabschluss der Gruppe wurde auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung und gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) in der durch die Europäische Union übernommenen Fassung erstellt.

Der Konzernabschluss wurde auf der Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und der Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt und alle Werte sind auf das nächste Tausend (1.000 Euro) gerundet, sofern nicht anderweitig angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu den Gesamtsummen aufaddieren.

2.2 Konsolidierungsgrundlage

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und der von ihr beherrschten Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2021 und für den entsprechenden Zeitraum. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Gruppe schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Konkret bedeutet dies, dass die Gruppe ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, beherrscht, wenn sie Folgendes besitzt:

Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. bestehende Rechte, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens verleihen)

Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen

Die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite beeinflusst wird

Im Allgemeinen besteht die Annahme, dass eine Stimmrechtsmehrheit eine Beherrschung nach sich zieht. Zur Stützung dieser Annahme und im Fall, dass die Gruppe keine Mehrheit der Stimmrechte oder vergleichbaren Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, trägt die Gruppe bei der Beurteilung, ob sie die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen hat, allen maßgeblichen Fakten und Umständen Rechnung, darunter folgenden:

Vertragliche Vereinbarung(en) mit anderen Stimmberechtigten des Beteiligungsunternehmens

Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen

Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte der Gruppe

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei aufgeführten Beherrschungselemente verändert haben, prüft die Gruppe erneut, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt, wenn die Gruppe die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, und endet, wenn die Gruppe die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen von Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr erworben oder veräußert wurden, werden ab dem Datum, an dem die Gruppe die Beherrschung erlangt hat, bis zu dem Datum, an dem die Beherrschung der Tochterunternehmen durch die Gruppe endet, in den Konzernabschluss aufgenommen.

Der Gewinn bzw. Verlust und jeder Posten des sonstigen Ergebnisses werden selbst dann auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens der Gruppe und die nicht beherrschenden Anteile aufgeteilt, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen. Die Gesellschaft hat keine nicht beherrschenden Anteile. Bei Bedarf werden Berichtigungen an den Abschlüssen der Tochterunternehmen vorgenommen, um ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit jenen der Gruppe in Einklang zu bringen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme in Bezug auf Geschäftsvorfälle zwischen Mitgliedern der Gruppe werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Jegliche Änderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führt, wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Wenn die Gruppe die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, bucht sie die entsprechenden Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Verbindlichkeiten, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalkomponenten aus, wobei ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust erfolgswirksam erfasst wird.

Behaltene Anteile werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Der Konzernabschluss der Gruppe bezieht sich auf die Gesellschaft und die folgenden Tochterunternehmen:

Gesellschaft Land Anteil (%)
Cristastone GmbH Deutschland 100,00
Granite Holding GmbH Deutschland 100,00
Marmorin SP. Z O.O. Polen 100,00
Marmorin B&J SP. Z O.O. Polen 100,00
Marmorin HR SP. Z O.O. Polen 100,00
MW Beteiligungs GmbH Deutschland 100,00
Schock GmbH Deutschland 100,00
Schock Holding GmbH Deutschland 100,00
Schock North America LTD USA 100,00
Schock Manufacturing North America LLC USA 100,00
Schock Optiglue GmbH Deutschland 100,00
Stone Holding GmbH Deutschland 100,00
Stone TopCo GmbH Deutschland 100,00

Die Gruppe erwarb im Berichtszeitraum die Unternehmensgruppen Schock und Marmorin. Für weitere Einzelheiten wird auf Konzernanhang 23 verwiesen. Die Berichtsperioden aller Tochterunternehmen beziehen sich jeweils auf ein Kalenderjahr und entsprechen damit denjenigen der Gesellschaft und der Gruppe.

Dieser Abschluss entbindet die oben genannten deutschen Tochterunternehmen von ihrer Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2021. Dasselbe gilt für eine etwaige Pflicht zur Aufstellung von (Teil-)konzernabschlüssen von Untergruppen der Gesellschaft, da in beiden Fällen die Befreiungsvoraussetzungen des § 264 Abs. 3 und § 264b HGB erfüllt sind.

2.3 Zusammenfassung der maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Folgenden sind die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgeführt, die von der Gruppe bei der Aufstellung ihres Konzernabschlusses angewandt wurden:

a. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Kosten eines Erwerbs werden als die Gesamtsumme aus der übertragenen Gegenleistung, die zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, und dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen bewertet. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet die Gruppe, ob die nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens zu bewerten sind. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten werden als Aufwand erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Wenn die Gruppe ein Unternehmen erwirbt, bewertet sie die übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwecks angemessener Klassifizierung und Designation im Einklang mit den Vertragsbedingungen, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den zum Erwerbszeitpunkt bestehenden einschlägigen Bedingungen. Dies beinhaltet die Abtrennung der eingebetteten Derivate in Basisverträgen durch das erworbene Unternehmen.

Eine bedingte Gegenleistung, die vom Erwerber zu übertragen ist, wird mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Eine als Vermögenswert oder Verbindlichkeit eingestufte bedingte Gegenleistung, die ein Finanzinstrument ist und in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fällt, wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts gemäß IFRS 9 erfolgswirksam erfasst werden. Eine sonstige bedingte Gegenleistung, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fällt, wird zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird anfänglich zu seinen Anschaffungskosten bewertet (die sich als der Überschuss der Gesamtsumme aus der übertragenen Gegenleistung und dem Betrag, der für nicht beherrschende Anteile und früher gehaltene Anteile ausgewiesen wird, über die erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten darstellen). Übersteigt der beizulegende Zeitwert der erworbenen Nettovermögenswerte die Gesamtsumme der übertragenen Gegenleistung, bewertet die Gruppe erneut, ob sie alle erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten richtig identifiziert hat, und überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt auszuweisen sind. Ergibt die Neubewertung weiterhin einen Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Nettovermögenswerte im Vergleich zur Gesamtsumme der übertragenen Gegenleistung, wird der Gewinn erfolgswirksam erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu seinen Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung wird ein Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an der zahlungsmittelgenerierenden Einheit der Gruppe zugeordnet, die aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen soll, unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens dieser Einheit bereits zugewiesen worden sind.

Wenn der Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugewiesen wurde und ein Teil des Geschäftsbetriebs innerhalb dieser Einheit veräußert wird, ist der mit dem veräußerten Geschäftsbereich verbundene Geschäfts- oder Firmenwert bei der Feststellung des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung im Buchwert des Geschäftsbereichs enthalten. Der unter diesen Umständen veräußerte Geschäfts- oder Firmenwert wird basierend auf den relativen Werten des veräußerten Geschäftsbereichs und des zurückbehaltenen Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bewertet.

b. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem die Gruppe über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Art gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung der Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Die bei der Feststellung eines maßgeblichen Einflusses oder einer gemeinschaftlichen Führung getroffenen Überlegungen ähneln denjenigen, die bei der Bestimmung der Beherrschung über Tochterunternehmen erforderlich sind.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert des Anteils wird um Änderungen bezüglich des Anteils der Gruppe am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt berichtigt. Der mit dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht separat auf Wertminderung geprüft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Anteil der Gruppe am Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens wider. Jede Änderung des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen wird im sonstigen Ergebnis der Gruppe dargestellt. Darüber hinaus erfasst die Gruppe bei Eintreten einer Veränderung, die unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesen wurde, ihren Anteil an etwaigen Veränderungen in der Eigenkapitalveränderungsrechnung. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen zwischen der Gruppe und dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden in Höhe der Beteiligung am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

Die Gesamtsumme des Anteils der Gruppe an den Gewinnen oder Verlusten eines assoziierten Unternehmens und eines Gemeinschaftsunternehmens ist in der Gewinn- und Verlustrechnung außerhalb des Betriebsergebnisses erfasst und stellt den Gewinn oder Verlust nach Steuern und die nicht beherrschenden Anteile an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dar.

Der Abschluss des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens wird für die gleiche Berichtsperiode wie die Berichtsperiode der Gruppe aufgestellt. Bei Bedarf werden Berichtigungen vorgenommen, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit denjenigen der Gruppe in Einklang zu bringen.

Nach Anwendung der Equity-Methode stellt die Gruppe fest, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für ihren Anteil an ihrem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. An jedem Abschlussstichtag stellt die Gruppe fest, ob es objektive Hinweise darauf gibt, dass bei dem Anteil am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eine Wertminderung vorliegt. Wenn ein solcher Hinweis vorliegt, berechnet die Gruppe die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens und seinem Buchwert und erfasst den Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Anteil am Gewinn eines assoziierten Unternehmens und eines Gemeinschaftsunternehmens".

Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses über das assoziierte Unternehmen oder der gemeinschaftlichen Führung des Gemeinschaftsunternehmens bewertet und erfasst die Gruppe alle behaltenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert. Eine Differenz zwischen dem Buchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens bei Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinsamen Führung und dem beizulegenden Zeitwert des behaltenen Anteils und der Veräußerungserlöse wird erfolgswirksam erfasst.

c. Klassifizierung nach Kurz- bzw. Langfristigkeit

Die Gruppe stellt Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz basierend auf einer Klassifizierung nach Kurz-/Langfristigkeit dar. Ein Vermögenswert gilt als kurzfristig, wenn:

seine Realisierung erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus gehalten wird,

er primär für Handelszwecke gehalten wird,

seine Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird

oder

er zu den Zahlungsmitteln und kurzfristigen Einlagen zählt, es sei denn, sein Tausch oder seine Nutzung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit ist für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Verbindlichkeit gilt als kurzfristig, wenn:

ihre Tilgung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus erwartet wird,

sie primär für Handelszwecke gehalten wird,

ihre Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird

oder

kein uneingeschränktes Recht besteht, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben.

Ist die Verbindlichkeit mit Bedingungen verbunden, nach denen diese aufgrund einer Option der Gegenpartei durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden kann, so beeinflusst dies ihre Einstufung nicht.

Die Gruppe stuft alle anderen Verbindlichkeiten als langfristig ein.

Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden als langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingestuft.

d. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Gruppe bewertet Finanzinstrumente wie etwa Derivate an jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Verbindlichkeit gezahlt wurde. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert basiert auf der Annahme, dass der Geschäftsvorfall betreffend den Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Verbindlichkeit wie folgt stattfindet:

Am Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit

oder

Mangels eines Hauptmarktes am vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit

Der Haupt- oder vorteilhafteste Markt muss für die Gruppe zugänglich sein.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit wird unter Zugrundelegung der Annahmen bewertet, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit anwenden würden, unter der Voraussetzung, dass die Marktteilnehmer in ihrem wirtschaftlichen Interesse handeln.

Eine Bewertung eines nicht finanziellen Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt die Fähigkeit eines Marktteilnehmers zur Erzeugung eines wirtschaftlichen Nutzens durch höchst- und bestmögliche Nutzung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert höchst- und bestmöglich nutzen würde.

Die Gruppe verwendet Bewertungsverfahren, die unter den Umständen angemessen sind und für die genügend Datenmaterial zur Verfügung steht, um den beizulegenden Zeitwert durch Maximierung der Verwendung von relevanten beobachtbaren Eingangsparametern und durch Minimierung der Verwendung von nicht beobachtbaren Eingangsparametern zu ermitteln.

Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die der beizulegende Zeitwert bewertet wird oder im Abschluss enthalten ist, werden in der nachstehend beschriebenen Bemessungshierarchie anhand des Eingangsparameters der niedrigsten Stufe eingestuft, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert als Ganzes erheblich ist:

Stufe 1 - Marktpreise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten

Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erheblich ist, direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erheblich ist, nicht beobachtbar ist

Für Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die im Abschluss auf wiederholter Basis zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, stellt die Gruppe fest, ob Umgliederungen zwischen Hierarchiestufen durch Neubeurteilung der Kategorisierung (basierend auf dem Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert als Ganzes erheblich ist) zum Ende jedes Berichtszeitraums stattgefunden haben.

Das Management der Gruppe bestimmt die Richtlinien und Verfahren für die wiederholte Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, z. B. bei nicht notierten finanziellen Vermögenswerten, und für die einmalige Bewertung, z. B. bei zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten in aufgegebenen Geschäftsbereichen.

Zur Angabe des beizulegenden Zeitwerts hat die Gruppe Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten basierend auf der Art, den Merkmalen und den Risiken des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit und der Stufe der Bemessungshierarchie, wie oben beschrieben, festgelegt. Angaben zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente und nicht finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder deren beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird, sind in Konzernanhang 12 zusammengefasst.

e. Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Gruppe ist im Bereich Herstellung und Vertrieb von Küchenspülen aktiv. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden dann angesetzt, wenn die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Die Erlöse werden in der Höhe erfasst, die der Gegenleistung entspricht, die die Gruppe im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen erwartet. Die Gruppe ist Prinzipal ihrer Geschäftsbeziehungen, da sie normalerweise die Verfügungsgewalt über die Güter und Dienstleistungen hat, bevor diese auf den Kunden übertragen werden.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Küchenspülen werden zu dem Zeitpunkt ausgewiesen, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. In der Regel ist dies bei Auslieferung am Standort des Kunden der Fall. Der Verkauf von Produkten der Gruppe umfasst regelmäßig jeweils eine identifizierbare Leistungsverpflichtung und Kundenaufträge werden annahmegemäß innerhalb eines Jahres erfüllt. Daher macht die Gruppe von der Ausnahmeregelung gemäß IFRS 15.121 Gebrauch und verzichtet auf Angaben zur Gesamthöhe nicht erfüllter Leistungsverpflichtungen am Ende des Berichtszeitraums. Die Erlöse werden abzüglich Preisnachlässen und Kundenrabatten sowie abzüglich der Kosten für Handelshilfe oder gelegentliche Werbeaktivitäten angegeben, die von einigen Kunden durchgeführt werden. Kaufverträge erlauben Kunden in der Regel nicht, Produkte zurückzugeben. Daher bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Rückgaben oder Erstattungen, mit Ausnahme der nachstehend erläuterten Gewährleistungsverpflichtungen. Die gewährleistungsbezogenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Verbindung mit Preisnachlässen und Rabatten sind in der Konzernbilanz unter "Rückstellungen" bzw. "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen und ebenfalls in Konzernanhang 17 angegeben. Die Verbindlichkeiten aufgrund von Preisnachlässen und Rabatten für Kunden werden auf Einzelvertragsbasis geschätzt, wobei bei Bedarf die historische Erfahrung berücksichtigt wird.

Die Gruppe beurteilt, ob andere Zusagen im Vertrag enthalten sind, bei denen es sich um separate Leistungsverpflichtungen handelt, denen ein Teil des Transaktionspreises zuzuweisen ist (z. B. Gewährleistungen). Bei der Bestimmung des Transaktionspreises für den Verkauf von Produkten der Gruppe berücksichtigt die Gruppe die Auswirkungen der variablen Gegenleistung, des Bestehens einer signifikanten Finanzierungskomponente, der nicht zahlungswirksamen Gegenleistung und der an den Kunden zu zahlenden Gegenleistung (falls zutreffend).

Garantien und Gewährleistungen

Die Gruppe gibt Gewährleistungen für allgemeine Reparaturen von Defekten, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden, wie gesetzlich vorgeschrieben in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Verkaufs. Diese versicherungsartigen Gewährleistungen (assurance-type warranties) sind als Gewährleistungsrückstellungen ausgewiesen. Siehe die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für Gewährleistungsrückstellungen im untenstehendem Abschnitt q) "Rückstellungen".

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Nahezu alle Verkäufe erfolgen auf Rechnung mit einem Zahlungsziel zwischen 14 und 90 Tagen. Eine Forderung wird erfasst, wenn ein Kunde einen Betrag aufgrund eines unbedingten Anspruchs auf Gegenleistung schuldet (d. h. die Fälligkeit der Zahlung tritt durch bloßen Zeitablauf ein). Weitere Informationen finden sich in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte in Abschnitt m) "Finanzinstrumente". Weitere Informationen zu Forderungen sind zudem in den Konzernanhängen 11 und 14 enthalten.

Passive Vertragsposten

Ein passiver Vertragsposten wird erfasst, wenn eine Zahlung von einem Kunden empfangen oder geschuldet wird (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt), bevor die Gruppe die zugehörigen Güter oder Dienstleistungen überträgt. Passive Vertragsposten werden als Erlöse erfasst, wenn die Gruppe den Vertrag erfüllt (d. h., die Verfügungsgewalt über die betreffenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt). Passive Vertragsposten werden in der Bilanz unter "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

Kosten in Verbindung mit der Vertragsanbahnung

Die Gruppe zahlt eine Verkaufsprovision an externe Handelsvertreter für bestimmte Verträge, die sie für die Gruppe anbahnen. Die Gruppe wendet den optionalen praktischen Behelf an, um Kosten in Verbindung mit der Vertragsanbahnung unmittelbar zu verbuchen, wenn der Abschreibungszeitraum des Vermögenswerts, der erfasst worden wäre, höchstens ein Jahr beträgt. Daher werden die Verkaufsprovisionen grundsätzlich sofort als Aufwand erfasst.

f. Steuern

Tatsächliche Ertragsteuern

Tatsächliche Steuererträge und -verbindlichkeiten werden mit dem Betrag bewertet, der voraussichtlich von den Steuerbehörden erstattet wird oder an diese zu zahlen ist. Bei den der Berechnung des Betrags zugrunde gelegten Steuersätzen und Steuervorschriften handelt es sich um diejenigen, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gültig sind oder im Wesentlichen gültig sind, in denen die Gruppe aktiv ist und ein zu versteuerndes Ergebnis generiert.

Die tatsächlichen Ertragsteuern in Bezug auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Das Management bewertet regelmäßig die in die Steuerklärungen aufgenommenen Positionen mit Blick auf Situationen, in denen geltende Steuervorschriften Auslegungssache sind, und bildet gegebenenfalls Rückstellungen.

Latente Steuern

Die latenten Steuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf temporäre Differenzen zwischen der steuerlichen Basis von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten für die Zwecke der Rechnungslegung zum Abschlussstichtag angegeben. Die latenten Steuerverbindlichkeiten werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen mit folgenden Ausnahmen erfasst:

Wenn die latente Steuerverbindlichkeit aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit in einem Geschäftsvorfall entsteht, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, und sich zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder auf das bilanzielle Ergebnis noch auf den versteuerbaren Gewinn oder Verlust auswirkt

In Bezug auf zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Beteiligungen an gemeinsamen Vereinbarungen: Wenn sich der Zeitpunkt der Auflösung der temporären Differenzen kontrollieren lässt und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen sowie den Vortrag etwaiger noch nicht genutzter Steuergutschriften und noch nicht genutzter steuerlicher Verluste bilanziert. Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und der Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Gewinne und noch nicht genutzter steuerlicher Verluste verwendet werden kann, mit folgenden Ausnahmen:

Wenn der latente Steueranspruch in Bezug auf die abzugsfähige temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit in einem Geschäftsvorfall entsteht, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, und sich zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder auf das bilanzielle Ergebnis noch auf den versteuerbaren Gewinn oder Verlust auswirkt

In Bezug auf abzugsfähige temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Beteiligungen an gemeinsamen Vereinbarungen werden latente Steueransprüche nur dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden und ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert von latenten Steueransprüchen wird zu jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, das eine teilweise oder vollständige Verwendung des latenten Steueranspruchs gestattet. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu bewertet und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs gestatten wird.

Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für das Geschäftsjahr erwartet wird, in dem der Anspruch realisiert oder die Verbindlichkeit beglichen wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

Latente Steuern in Bezug auf Posten, die nicht erfolgswirksam erfasst werden, werden ebenfalls nicht erfolgswirksam erfasst. Latente Steuern werden in Korrelation mit dem zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital ausgewiesen.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Steuervorteile, die zu diesem Zeitpunkt nicht die Kriterien für einen gesonderten Ansatz erfüllen, werden später erfasst, wenn neue Informationen über den Sachverhalt vorliegen und sich die Umstände ändern. Die Berichtigung wird entweder als Verringerung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), wenn sie während des Bemessungszeitraums eingetreten ist, oder erfolgswirksam erfasst.

Die Gruppe saldiert latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten dann, und nur dann, wenn sie einen Rechtsanspruch auf Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche und tatsächlicher Steuerverbindlichkeiten hat und die latenten Steueransprüche und latenten Steuerverbindlichkeiten in Verbindung mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde von dem gleichen Steuersubjekt oder unterschiedlichen Steuersubjekten erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerverbindlichkeiten bzw. Steueransprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerverbindlichkeiten und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.

Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden ohne Umsatzsteuer bilanziert, mit folgenden Ausnahmen:

Wenn die auf einen Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde erstattet wird: In diesem Fall wird die Umsatzsteuer in den Kosten für den Erwerb des Vermögenswerts bzw. im Aufwandposten erfasst

Wenn Forderungen und Verbindlichkeiten inklusive Umsatzsteuer angegeben werden

Der Nettobetrag der Umsatzsteuer, die von der Steuerbehörde erstattet wird bzw. an diese zu zahlen ist, wird in der Bilanz in den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

g. Fremdwährungen

Der Konzernabschluss der Gruppe wird in Euro aufgestellt, der auch die funktionale Währung des Mutterunternehmens ist. Die Gruppe legt für jedes Unternehmen die funktionale Währung fest und die im Abschluss jedes Unternehmens bilanzierten Posten werden in dieser funktionalen Währung angegeben.

i) Geschäftsvorfälle und Salden

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden von den Konzernunternehmen zu den Kassakursen ihrer jeweiligen funktionalen Währung zum ersten Mal an dem Datum erfasst, an dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf eine Fremdwährung lauten, werden zu den Devisenkassakursen der funktionalen Währung zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Differenzen, die sich aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten ergeben, werden erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme monetärer Posten, die als Absicherung der Nettoinvestition der Gruppe in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert werden können. Diese werden im sonstigen Ergebnis erfasst, bis die Nettoinvestition veräußert wurde. Zu diesem Zeitpunkt wird der kumulierte Betrag erfolgswirksam umgegliedert. Steuerbelastungen und -gutschriften, die auf Umrechnungsdifferenzen in Verbindung mit diesen monetären Posten zurückzuführen sind, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu den Kursen umgerechnet, die jeweils zum Datum der anfänglichen Geschäftsvorfälle galten. Nicht monetäre Posten, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu den Kursen umgerechnet, die zum Datum der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig sind.

Der Gewinn oder Verlust aus der Umrechnung nicht monetärer Posten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird entsprechend dem Ansatz des Gewinns oder Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens behandelt (d. h., Umrechnungsdifferenzen in Verbindung mit Posten, deren Gewinn oder Verlust aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam bilanziert wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst).

Bei der Festlegung des Devisenkassakurses, der beim erstmaligen Ansatz der zugehörigen Vermögenswerte, Aufwendungen oder Erträge (oder eines Teils davon) aus der Ausbuchung eines nicht monetären Vermögenswerts oder einer nicht monetären Verbindlichkeit in Bezug auf eine im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistung heranzuziehen ist, handelt es sich beim Datum des Geschäftsvorfalls um den Tag, an dem die Gruppe den nicht monetären Vermögenswert oder die nicht monetäre Verbindlichkeit aus der im Voraus erbrachten oder erhaltenen Gegenleistung erstmals ansetzt. Bei mehreren Zahlungen oder Eingängen im Voraus bestimmt die Gruppe den Tag des Geschäftsvorfalls für jede Zahlung oder jeden Erhalt einer im Voraus erbrachten bzw. erhaltenen Gegenleistung.

ii) Konzerngesellschaften

Bei der Konsolidierung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe zu dem am Abschlussstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. Ihre Gewinn- und Verlustrechnungen werden zu den am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkursen umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung für Konsolidierungszwecke ergeben, werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird der Posten des sonstigen Ergebnisses, der sich auf diesen konkreten ausländischen Geschäftsbetrieb bezieht, erfolgswirksam umgegliedert.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Berichtigungen des Buchwerts der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb resultieren, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Devisenkassakurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

h. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Die Gruppe stuft langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten ein, wenn die zugehörigen Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden mit dem niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten bewertet, sofern IFRS 5 nichts anderes verlangt. Veräußerungskosten sind die zusätzlichen Kosten, die der Veräußerung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) direkt zugeordnet werden können, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands.

Die Kriterien für die Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden nur dann als erfüllt betrachtet, wenn der Verkauf eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit hat und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe in seinem bzw. ihrem gegenwärtigen Zustand zum sofortigen Verkauf verfügbar ist. Aus den für die Durchführung des Verkaufs erforderlichen Maßnahmen sollte hervorgehen, dass es unwahrscheinlich ist, dass wesentliche Änderungen an dem Verkauf vorgenommen werden oder dass die Entscheidung zum Verkauf rückgängig gemacht wird. Das Management muss einen Plan für den Verkauf des Vermögenswerts gefasst haben und der Verkauf muss erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einstufung abgeschlossen werden.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, wenn sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurden.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden in der Bilanz getrennt als kurzfristige Posten ausgewiesen.

Eine Veräußerungsgruppe gilt als aufgegebener Geschäftsbereich, wenn sie ein Unternehmensbestandteil ist, der entweder veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, und:

einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt,

Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist

oder

ein Tochterunternehmen, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde.

Aufgegebene Geschäftsbereiche werden aus den Ergebnissen der fortgeführten Geschäftsbereiche ausgeschlossen und als gesonderter Betrag als Gewinn oder Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

i. Bardividenden

Die Gesellschaft setzt eine Verbindlichkeit für die Zahlung einer Dividende zu dem Zeitpunkt an, zu dem die Ausschüttung genehmigt wird und die Ausschüttung nicht mehr im Ermessen der Gesellschaft liegt. Ein entsprechender Betrag wird direkt im Eigenkapital erfasst.

j. Sachanlagen

Im Bau befindliche Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich etwaiger kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich etwaiger kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Zu diesen Kosten gehören die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage und die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind. Im Berichtszeitraum wurden in der Gesellschaft keine Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte aktiviert. Wenn bedeutsame Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt die Gruppe diese basierend auf ihrer jeweiligen Nutzungsdauer gesondert ab. Ebenso werden die Kosten bei Durchführung einer größeren Wartung im Buchwert der Sachanlage als Ersatz erfasst, wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Reparatur- und Wartungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Außerbetriebnahme eines Vermögenswerts nach seiner Nutzungsdauer wird in den Kosten des betreffenden Vermögenwerts erfasst, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind.

Die Abschreibung wird wie folgt auf linearer Basis über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte berechnet:

Grundstücke: keine Abschreibung

Gebäude (einschließlich Einrichtung): 5 bis 40 Jahre

Technische Anlagen (Maschinen): 2 bis 20 Jahre

Sonstiges: 2 bis 20 Jahre

Eine erstmalig angesetzte Sachanlage und jeder bedeutsame Teil davon wird bei Abgang (d. h. am Datum, an dem der Empfänger die Verfügungsgewalt darüber erlangt) oder dann ausgebucht, wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist. Jeder Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung des Vermögenswerts (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden von Sachanlagen werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls prospektiv angepasst.

k. Leasingverhältnisse

Die Gruppe beurteilt bei Vertragsabschluss, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Die Gruppe als Leasingnehmer

Die Gruppe wendet für sämtliche Leasingverhältnisse einen einheitlichen Ansatz für die Erfassung und Bemessung an, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt. Die Gruppe erfasst Leasingverhältnisse, die Verpflichtungen zu Leasingzahlungen und Nutzungsrechte beinhalten, die das Recht zur Nutzung der zugrunde liegenden Vermögenswerte begründen.

Wenn das Eigentum an einem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Gruppe übergeht oder wenn aus den Kosten hervorgeht, dass eine Kaufoption wahrgenommen wurde, wird die Abschreibung anhand der geschätzten Nutzungsdauer des Vermögenswerts berechnet. Die Nutzungsrechte unterliegen ebenfalls einer Wertminderung. Siehe die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Abschnitt o) "Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten".

ii) Leasingverbindlichkeiten

Zum Bereitstellungsdatum erfasst die Gruppe die Leasingverhältnisse, die jeweils zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen bewertet werden. Diese Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) ohne erhaltene Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind, und Beträge, die im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen beinhalten ebenfalls den Ausübungspreis einer Kaufoption, die mit hinreichender Sicherheit von der Gruppe auch tatsächlich wahrgenommen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn aus der Laufzeit hervorgeht, dass die Gruppe die Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder (Zins-) Satz abhängen, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung eingetreten ist, das bzw. die die Zahlung auslöst, als Aufwendungen erfasst (es sei denn, diese werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).

Bei der Berechnung des Barwerts von Leasingzahlungen wendet die Gruppe ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt des Bereitstellungsdatums an, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz noch nicht bestimmbar ist. Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Höhe der Leasingverbindlichkeiten um Zinszunahmen erhöht und um geleistete Leasingzahlungen vermindert. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu bewertet, wenn eine Änderung des Leasingverhältnisses, eine Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, eine Änderung der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen an künftigen Zahlungen aufgrund einer Veränderung bei einem zur Bestimmung dieser Leasingzahlungen verwendeten Index oder (Zins-) Satz) oder eine Änderung bei der Bewertung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert vorliegt. Die Leasingverbindlichkeiten der Gruppe sind in den finanziellen Verbindlichkeiten enthalten (siehe Konzernanhang 11 und 19).

iii) Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, deren Vermögenswerte von geringem Wert sind Die Gruppe macht von einer IFRS-16-Regelung im Hinblick auf Nichtbilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten im Rahmen von Leasingverträgen mit geringem Wert (d.h., der Wert des zugrunde liegenden Vermögenswerts beträgt bei Neuanschaffung 5.Tsd. oder weniger) und kurzfristigen Leasingverträgen (kürzer als zwölf Monate und der Vertrag enthält keine Kaufoption) Gebrauch. Die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingraten werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand erfasst.

I. Immaterielle Vermögenswerte

Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu den Anschaffungskosten bewertet. Die Kosten für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen. Aufwendungen während der Entwicklungsphase für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Entstehung aktiviert, wenn sie die Ansatzkriterien gemäß IAS 38 ,Immaterielle Vermögenswerte' erfüllen.

Die Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten wird entweder als begrenzt oder als unbegrenzt beurteilt.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf Wertminderung geprüft, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jedes Berichtszeitraums überprüft. Änderungen hinsichtlich der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Abschreibungsverlaufs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswerts ziehen eine Änderung des Abschreibungszeitraums bzw. der Abschreibungsmethode nach sich und werden in rechnungslegungsbezogenen Schätzungen als Änderungen behandelt. Der Abschreibungswand für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, jedoch jährlich auf Wertminderung überprüft, entweder einzeln oder auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Beurteilung der unbegrenzten Nutzungsdauer wird jährlich überprüft, um festzustellen, ob die unbegrenzte Nutzungsdauer weiterhin tragbar ist. Falls nicht, wird die Nutzungsdauer prospektiv von unbegrenzt zu begrenzt geändert.

Ein immaterieller Vermögenswert wird bei Abgang (d. h. am Datum, an dem der Empfänger die Verfügungsgewalt darüber erlangt) oder dann ausgebucht, wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Jeder Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung des Vermögenswerts (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Marken Schock und Marmorin

"Schock" ist die Dachmarke für das küchenbezogene Produktportfolio der Gruppe. Die Marke hat einen derzeit wesentlichen Anteil am Geschäft der Gruppe und ihre Nutzungsdauer wurde als unbegrenzt eingeschätzt. Zum Ende des Berichtszeitraums erwarb die Gruppe mit den Marmorin-Gesellschaften die Marke "Marmorin". Die Gruppe betrachtet die Marke "Marmorin" als eine wichtige Ergänzung des Markenportfolios der Gruppe, da sie im Wesentlichen das Produktportfolio der Gruppe im Bereich Bad repräsentiert. Da die Gruppe beabsichtigt, die Marke in absehbarer Zukunft weiter zu nutzen und weiterzuentwickeln, wurde ihre Nutzungsdauer ebenfalls als unbegrenzt eingeschätzt. Die Verwendung der Marken hängt von den Märkten ab, in denen die Gruppe plant, ihre Produkte zu verkaufen. Es wird erwartet, dass die Gruppe in der Lage sein wird, ihre Produkte über einen langen, aber unbestimmbaren Zeitraum zu verkaufen. Daraus folgt, dass die Nutzungsdauer der Marken ebenfalls lang, aber unbestimmbar ist. Außerdem gibt es keine rechtlichen, regulatorischen oder wettbewerbsbezogenen Faktoren, die die Nutzung der Marken einschränken würden. Sie werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden die Marken in Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Rechnungslegungsgrundsätzen der Gruppe jährlich oder anlassbezogen bei entsprechenden Hinweisen auf Wertminderung überprüft. Zum 31. Dezember 2021 wurde eine Wertminderungsprüfung der erworbenen Marken durchgeführt, wobei keine Wertminderung festgestellt wurde.

Kosten für Forschung und Entwicklung

Forschungskosten werden als Aufwand erfasst. Die Entwicklungsausgaben eines individuellen Projekts werden als immaterieller Vermögenswert erfasst, wenn die Gruppe Folgendes nachweisen kann:

Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, sodass der Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann

Ihre Absicht zur Fertigstellung sowie ihre Fähigkeit und Absicht, zur Nutzung oder zum Verkauf des Vermögenswerts

Die Art und Weise, wie der Vermögenswert künftig wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird

Die Verfügbarkeit von Ressourcen, sodass der Vermögenswert fertig gestellt werden kann

Die Fähigkeit, die während der Entwicklung entstehenden Ausgaben verlässlich zu bewerten

Nach erstmaligem Ansatz der Entwicklungsausgaben als Vermögenswert wird der Vermögenswert mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Die Abschreibung des Vermögenswerts beginnt, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist und der Vermögenswert zur Nutzung bereitsteht. Er wird über die Dauer des erwarteten künftigen Nutzens abgeschrieben. Während der Entwicklungsphase wird der Vermögenswert jährlich auf Wertminderung überprüft.

Nachstehend sind die auf die immateriellen Vermögenswerte der Gruppe angewandten Regeln zusammengefasst:

Geschäfts- oder Firmenwert Marken Kundenbeziehungen Technologie Aktivierte Entwicklungskosten Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Nutzungsdauer Unbegrenzt Unbegrenzt 5-10 Jahre 5-15 Jahre 20 Jahre 3 - 5 Jahre
Abschreibungsmethode Keine Abschreibung Keine Abschreibung Linear Linear Linear Linear
Erworben oder selbst geschaffen Erworben Erworben Erworben Erworben Selbst geschaffen Erworben

m. Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

i) Finanzielle Vermögenswerte

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Vermögenswerte werden bei erstmaligem Ansatz als zu fortgeführten Anschaffungskosten an ihrem Handelstag, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei erstmaligem Ansatz hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts und dem Geschäftsmodell der Gruppe zu deren Steuerung ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikanten Finanzierungskomponenten enthalten oder für die der praktische Behelf von der Gruppe angewandt wurde, bewertet die Gruppe beim erstmaligen Ansatz einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert, im Falle von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzüglich von Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der praktische Behelf von der Gruppe angewandt wurde, werden zum Transaktionspreis bewertet, wie in Abschnitt e) "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" angegeben.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet wird, muss er zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest, SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und wird auf Ebene der Instrumente durchgeführt. Finanzielle Vermögenswerte mit Zahlungsströmen, die nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet, unabhängig vom Geschäftsmodell.

Das Geschäftsmodell der Gruppe zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte bezieht sich darauf, wie sie ihre finanziellen Vermögenswerte verwaltet, um Zahlungsströme zu generieren. Das Geschäftsmodell legt fest, ob Zahlungsströme aus der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme, aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten oder aus beidem resultieren. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden, werden im Rahmen eines Geschäftsmodells mit der Zielsetzung gehalten, finanzielle Vermögenswerte für die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten. Finanzielle Vermögenswerte, die im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet werden, werden hingegen im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme als auch der Verkauf finanzieller Vermögenswerte ist.

Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die eine Lieferung von Vermögenswerten innerhalb eines Zeitraums erfordern, der durch Vorschriften oder Konventionen am Markt (marktübliche Geschäfte) festgelegt wird, werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem die Gruppe den Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts durchführt.

Folgebewertung

Für die Folgebewertung werden die finanziellen Vermögenswerte in vier Kategorien unterteilt:

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (Schuldinstrumente)

Finanzielle Vermögenswerte, die im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, mit Umgliederung kumulativer Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente)

Finanzielle Vermögenswerte, die im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, ohne Umgliederung kumulativer Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente)

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (Schuldinstrumente)

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden nach der Effektivzinsmethode bewertet und unterliegen der Wertminderung. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, verändert oder wertgemindert wird.

Die finanziellen Vermögenswerte der Gruppe werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, einschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Finanzielle Vermögenswerte, die im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden (Schuldinstrumente) Bei Schuldinstrumenten, die im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, werden Zinsen, Wechselkursneubewertungen und Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in derselben Weise berechnet wie bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die übrigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam umgegliedert.

Die Gruppe hat bisher keine Vermögenswerte dieser Kategorie zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte, die im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert designiert werden (Eigenkapitalinstrumente)

Bei erstmaligem Ansatz kann sich die Gruppe dafür entscheiden, ihre Eigenkapitalbeteiligungen unwiderruflich als Eigenkapitalinstrumente einzustufen, die im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, wenn sie der Definition von Eigenkapital gemäß IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis entsprechen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung wird auf Einzelinstrumentenbasis festgelegt.

Gewinne und Verluste bezüglich dieser finanziellen Vermögenswerte werden zu keiner Zeit erfolgswirksam umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Zahlungsanspruch begründet wurde, außer wenn die Gruppe den Nutzen aus diesen Erlösen zieht, indem diese zur Rückzahlung eines Teils der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts verwendet werden. In diesem Fall werden diese Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst.

Eigenkapitalinstrumente, die im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, unterliegen keiner Wertminderungsprüfung.

Die Gruppe hat bislang keine Vermögenswerte in dieser Kategorie erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert geführt, wobei Nettoänderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt werden.

Diese Kategorie umfasst derivative Instrumente und notierte sowie nicht notierte Eigenkapitalbeteiligungen, die von der Gruppe nicht unwiderruflich im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert eingestuft wurden. Dividenden auf notierte Eigenkapitalbeteiligungen werden als finanzielle Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Zahlungsanspruch begründet wurde.

Ein eingebettetes Derivat in einem hybriden Vertrag mit einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem nicht finanziellen Basisvertrag wird vom Basisvertrag abgetrennt und als separates Derivat ausgewiesen, wenn: die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein separates Instrument mit denselben Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Eingebettete Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen am beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst werden. Eine Neubewertung erfolgt nur dann, wenn sich die Vertragsbedingungen so stark ändern, dass es zu einer erheblichen Änderung der Zahlungsströme kommt, die sich sonst ergeben würden, oder wenn ein finanzieller Vermögenswert aus der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ausgegliedert wird.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz der Gruppe entfernt), wenn:die Rechte auf den Bezug von Zahlungsströmen aus dem Vermögenswert ausgelaufen sind oder

die Gruppe ihre Rechte auf den Bezug von Zahlungsströmen aus dem Vermögenswert übertragen oder eine Verpflichtung zur vollständigen Zahlung der erhaltenen Zahlungsströme ohne wesentliche Verzögerung an einen Dritten im Rahmen einer Durchleitungsvereinbarung (pass-through arrangement) übernommen hat und wenn die Gruppe entweder (a) im Wesentlichen alle mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen hat oder wenn sie (b) im Wesentlichen alle mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen weder übertragen noch behalten hat, jedoch die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert übertragen hat.

Wenn die Gruppe ihre Rechte auf den Bezug von Zahlungsströmen aus einem Vermögenswert übertragen oder eine Durchleitungsvereinbarung abgeschlossen hat (zum Beispiel in Bezug auf Factoring-Vereinbarungen), beurteilt sie, ob und in welcher Höhe sie die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen behalten hat. Wenn sie im Wesentlichen alle mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen weder übertragen noch behalten hat und die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert nicht übertragen hat, erfasst die Gruppe den übertragenen Vermögenswert im Umfang ihres anhaltenden Engagements weiter. In diesem Fall erfasst die Gruppe zudem eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die die Gruppe behalten hat, Rechnung getragen wird.

Das anhaltende Engagement, das der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, wird mit dem niedrigeren Wert aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag des Entgelts bewertet, das die Gruppe eventuell zurückzahlen müsste.

Wertminderung

Die Gruppe erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste für sämtliche Schuldinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden. Erwartete Kreditverluste werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst und basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Zahlungsströmen, die vertragsgemäß geschuldet werden, und allen Zahlungsströmen, die die Gruppe voraussichtlich einnimmt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Zahlungsströme umfassen Zahlungsströme aus dem Verkauf gehaltener Sicherheiten oder sonstiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil der vertraglichen Bedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Stufen erfasst. Bei Ausfallrisikopositionen, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, werden erwartete Kreditverluste als Kreditverluste ausgewiesen, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb der nächsten zwölf Monate möglich sind (ein für die nächsten zwölf Monate erwarteter Kreditverlust). Bei Ausfallrisikopositionen, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Wertberichtigung um die Kreditverluste erforderlich, die über die verbleibende Laufzeit des Engagements erwartet werden, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfalls (ein über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertraglichen Vermögenswerten wird für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste ein vereinfachter Ansatz angewandt. Dabei werden die Änderungen des Ausfallrisikos von der Gruppe nicht nachverfolgt. Stattdessen erfasst sie eine Wertberichtigung basierend auf den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten an jedem Abschlussstichtag. Die Gruppe hat eine Wertberichtigungstabelle erstellt, die auf ihrer bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert, bereinigt um zukunftsgerichtete Faktoren, die spezifisch für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld sind.

Die Gruppe betrachtet einen Ausfall in Bezug auf einen finanziellen Vermögenswert als eingetreten, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass die Gruppe die ausstehenden Vertragszahlungen wahrscheinlich nicht in voller Höhe erhält, bevor etwaige von der Gruppe gehaltene Kreditsicherheiten berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn die Realisierung der vertraglichen Zahlungsströme nach angemessener Einschätzung nicht zu erwarten ist.

ii) Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bzw. als Derivate eingestuft, die in einem wirksamen Sicherungsgeschäft als Sicherungsinstrumente designiert sind.

Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert an ihrem Handelstag und bei finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten angesetzt. Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen einschließlich Kontokorrentkrediten sowie derivative Finanzinstrumente.

Folgebewertung

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten und finanzielle Verbindlichkeiten, die bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten designiert werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten gelten als zu Handelszwecken gehalten, wenn sie in der Absicht eingegangen werden, sie kurzfristig zurückzukaufen. Diese Kategorie schließt zudem derivative Finanzinstrumente ein, die von der Gruppe geschlossen werden und nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß Definition in IFRS 9 designiert werden. Separate eingebettete Derivate werden auch als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, es sei denn, sie werden als tatsächliche Sicherungsinstrumente designiert.

Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, werden am ersten Tag des Ansatzes und nur dann designiert, wenn die Kriterien aus IFRS 9 erfüllt sind. Die Gruppe hat keine finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert.

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Dies ist die Kategorie mit der größten Relevanz für die Gruppe. Nach dem erstmaligen Ansatz werden verzinsliche Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen später anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten und im Rahmen von Anpassungen nach der Effektivzinsmethode im Ergebnis erfasst.

Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung aller Ab- und Aufschläge auf den Erwerb und Gebühren oder Kosten, die fester Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, berechnet. Anpassungen nach der Effektivzinsmethode sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzierungskosten enthalten.

Diese Kategorie gilt im Allgemeinen für verzinsliche Fremdkapitalaufnahmen der Gruppe. Weitere Informationen finden sich in Konzernanhang 11.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die mit der Verbindlichkeit verbundene Verpflichtung erfüllt oder aufgehoben wird oder ausläuft. Wenn eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere Verbindlichkeit vom selben Darlehensgeber mit grundverschiedenen Bedingungen ersetzt wird oder die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit grundlegend geändert werden, wird diese Ersetzung oder Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz der betreffenden Buchwerte wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

iii) Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Die Gruppe verwendet derivative Finanzinstrumente wie Devisenterminkontrakte, um ihr Währungsrisiko abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert an dem Datum erfasst, an dem ein Derivatkontrakt abgeschlossen wird, und später erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Gruppe setzt keine Sicherungsgeschäfte ein. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn der beizulegende Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn der beizulegende Zeitwert negativ ist.

iv) Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander saldiert und als Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn gegenwärtig ein Rechtsanspruch auf Aufrechnung der erfassten Beträge und die Absicht bestehen, diese Beträge auf Nettobasis auszugleichen, den Vermögenswert zu verwerten oder gleichzeitig die dazugehörigen Verbindlichkeiten abzulösen.

n. Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Kosten, die angefallen sind, um jedes Produkt an seinen derzeitigen Ort und in seinen derzeitigen Zustand zu versetzen, umfassen Materialeinzelkosten, Personalkosten und einen Teil der Fertigungsgemeinkosten basierend auf dem gewöhnlichen Produktionsniveau und werden auf Basis des gewichteten Durchschnitts ausgewiesen.

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

o. Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

Die Gruppe schätzt an jedem Abschlussstichtag ein, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Wenn ein Anhaltspunkt dafür vorliegt oder wenn eine jährliche Prüfung auf Wertminderung für einen Vermögenswert erforderlich ist, schätzt die Gruppe den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für einen einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt, gilt der Vermögenswert als wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zur Bestimmung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Zahlungsströme unter Anwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen des Zeitwertes des Geldes und der speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten werden aktuelle Markttransaktionen berücksichtigt. Wenn keine derartigen Transaktionen identifiziert werden können, wird ein geeignetes Bewertungsmodell verwendet. Diese Berechnungen werden durch Bewertungsmultiplikatoren, notierte Aktienkurse bei börsennotierten Unternehmen und andere verfügbare Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert gestützt.

Die Gruppe stützt ihre Bewertung der Wertminderung auf die jüngsten Finanzpläne und Vorhersageberechnungen, die für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, denen die einzelnen Vermögenswerte zugewiesen werden, separat erstellt werden. Diese Finanzpläne und Vorhersageberechnungen decken in der Regel einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren ab. Eine langfristige Wachstumsrate wird berechnet und auf prognostizierte künftige Zahlungsströme nach dem Zeitraum des Finanzplans bzw. der Vorhersage angewandt.

Wertminderungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, mit Ausnahme etwaiger Immobilien, die zuvor neu bewertet wurden und deren Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wird. Für diese Immobilien wird die Wertminderung bis zur Höhe der vorherigen Neubewertung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die Gruppe hatte in der Berichtsperiode keine derartigen Wertminderungen sowie keine neubewerteten Immobilien.

Für die Vermögenswerte ohne den Geschäfts- oder Firmenwert wird an jedem Abschlussstichtag eine Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass zuvor erfasste Wertminderungen nicht länger bestehen oder sich vermindert haben. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, schätzt die Gruppe den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Ein früher erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann aufgehoben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist beschränkt, sodass der Buchwert des Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigt, der bestimmt worden wäre (abzüglich der Abschreibungen), wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Diese Wertaufholung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird zu einem neu bewerteten Betrag angesetzt. In diesem Fall wird die Wertaufholung als eine Werterhöhung durch Neubewertung behandelt.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich zum 31. Dezember und wenn die Umstände darauf hindeuten, dass eine Wertminderung des Buchwerts vorliegen könnte, auf Wertminderung überprüft. Die Wertminderung wird für den Geschäfts- oder Firmenwert durch Bewertung des erzielbaren Betrags jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) bestimmt, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht. Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger ist als ihr Buchwert, wird eine Wertminderung erfasst. Wertminderungen in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert können in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden jährlich zum 31. Dezember auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, soweit sachgerecht, und wenn die Umstände darauf hindeuten, dass eine Wertminderung des Buchwerts vorliegen könnte, auf Wertminderung überprüft.

p. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Die Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen in der Konzernbilanz umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und kurzfristige hochliquide Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten, die jederzeit in einen bekannten Betrag von Zahlungsmitteln umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Werteschwankungsrisiken unterliegen.

q. Rückstellungen

Rückstellungen werden angesetzt, wenn der Gruppe aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Wenn die Gruppe erwartet, dass eine Rückstellung ganz oder teilweise erstattet wird, zum Beispiel durch einen Versicherungsvertrag, wird der Erstattungsanspruch nur dann als gesonderter Vermögenswert erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird nach Abzug eines etwaigen Erstattungsbetrags in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ist die Wirkung des Zeitwertes des Geldes erheblich, so werden Rückstellungen mit einem aktuellen Vorsteuer-Zinssatz abgezinst, der gegebenenfalls die für die Verbindlichkeit spezifischen Risiken widerspiegelt. Bei Abzinsung wird die Erhöhung der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs als Finanzierungsaufwand erfasst.

Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen

Die Gruppe gibt Gewährleistungen für allgemeine Reparaturen von Defekten ihrer Produkte, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden, wie gesetzlich vorgeschrieben für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Verkaufs. Rückstellungen für diese versicherungsartigen Gewährleistungen (assurance-type warranties) werden erfasst, wenn das Produkt an den Kunden verkauft oder die Dienstleistung für den Kunden erbracht wird. Der erstmalige Ansatz basiert auf historischen Erfahrungswerten. Aufgrund des kurzfristigen Charakters der Gewährleistungsverpflichtungen ist der Zeitwert des Geldes unerheblich und die Verbindlichkeit wird auf nicht abgezinster Basis bewertet. Die Schätzung der gewährleistungsbezogenen Kosten wird jährlich überprüft.

r. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Rückstellungen und Aufwendungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungen der Gruppe für leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne.

Die Gruppe unterhält einen leistungsorientierten Versorgungsplan in Deutschland, der derzeit nicht finanziert wird. Die Kosten für die Bereitstellung von Leistungen gemäß dem Plan werden anhand des Anwartschaftsbarverfahrens bestimmt.

Neubewertungen, die versicherungsmathematische Gewinne und Verluste enthalten, werden unmittelbar in der Bilanz ausgewiesen, wobei eine entsprechende Soll- oder Habenbuchung unter den sonstigen Erträgen für den Zeitraum vorgenommen wird, in dem sie eintreten. Neubewertungen werden in nachfolgenden Berichtsperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:

Zeitpunkt der Anpassung oder Kürzung des Plans

Zeitpunkt, an dem die Gruppe die zugehörigen Umstrukturierungskosten erfasst

Die Nettozinsen werden in Anwendung des Abzinsungssatzes auf die Nettoverbindlichkeit aus leistungsorientierten Versorgungsplänen oder den Vermögenswert berechnet.

Die Verpflichtungen zu beitragsorientierten Plänen werden zum Fälligkeitszeitpunkt als Aufwand in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

s. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendung gewährt wird und alle damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Wenn sich die Zuwendung auf einen Aufwandsposten bezieht, wird sie planmäßig als Ertrag erfasst, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren soll, als Aufwand angesetzt werden. Wenn sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert bezieht, wird sie vom Anschaffungswert des entsprechenden Vermögenswert abgezogen.

Wenn die Gruppe Zuwendungen in Form nicht monetärer Vermögenswerte erhält, werden der Vermögenswert und die Zuwendung zu Nominalbeträgen erfasst und über die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts durch Jahresraten in gleicher Höhe erfolgswirksam ausgewiesen, basierend auf dem Abschreibungsverlauf des zugrunde liegenden Vermögenswerts.

2.4 Erstmalig Anwendung IFRS

Die Gruppe stellt den Abschluss in Übereinstimmung mit den zum 31. Dezember 2021 geltenden IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind auf, wie oben in den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Dabei wurde die Konzerneröffnungsbilanz zum 5. Februar 2021, dem Gründungsdatum der Gruppe und zugleich das Datum der erstmaligen Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften für die Gruppe, erstellt. Hierzu wurde eine Eröffnungsbilanz auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften ("lokale Rechnungslegungsgrundsätze" oder "HGB) herangezogen. Nachfolgend werden die wichtigsten Anpassungen erläutert, die im Rahmen der Überleitung der HGB- auf die IFRS-Eröffnungsbilanzwerte zum 5. Februar 2021 vorgenommen wurden.

IFRS 1 erlaubt Erstanwendern bestimmte Ausnahmen von der rückwirkenden Anwendung bestimmter Vorschriften der IFRS. Die Gruppe hat von diesen Ausnahmen keinen Gebrauch gemacht.

Die Schätzungen zum 5. Februar 2021 stimmen mit denen überein, die für denselben Zeitpunkt nach HGB vorgenommen wurden (nach Anpassungen zur Berücksichtigung von Unterschieden in den Rechnungslegungsmethoden). Die Schätzungen, die die Gruppe zur Darstellung dieser Beträge gemäß IFRS verwendet, spiegeln die Bedingungen am 5. Februar 2021, dem Datum des Übergangs zur Anwendung der IFRS, wider.

In der folgenden Tabelle ist die Überleitung des Eigenkapitals des Konzerns zum 5. Februar 2021 zwischen HGB und IFRS zusammengefasst:

In Tsd. Euro
5. Februar 2021 Konzernanhang Buchwert nach HGB - Schock TopCo IFRS Erstanwendungseffekt Buchwert nach IFRS - Schock TopCo
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte - - -
Immaterielle Vermögenswerte - - -
Sachanlagen - - -
Nutzungsrechte - - -
Latente Steueransprüche - - -
Sonstige langfristige Vermögenswerte - - -
Kurzfristige Vermögenswerte 13 12 25
Vorräte - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Steuererstattungsansprüche - - -
Finanzielle Vermögenswerte - - -
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte A - 12 12
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 13 - 13
Bilanzsumme 13 12 25
Eigenkapital 13 12 25
Gezeichnetes Kapital 25 - 25
Kapitalrücklage - - -
Gewinnrücklagen - - -
Sonstige Rücklagen - - -
Ausstehende Einlagen A (12) 12 -
Fremdkapital
Langfristiges Fremdkapital - - -
Finanzielle Verbindlichkeiten - - -
Latente Steuerschulden - - -
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer - - -
Andere finanzielle Verbindlichkeiten - - -
Kurzfristiges Fremdkapital - - -
Finanzielle Verbindlichkeiten - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten - - -
Steuerschulden - - -
Sonstige Rückstellungen - - -
Andere finanzielle Verbindlichkeiten - - -
Bilanzsumme 13 12 25

Anmerkung zur Überleitung des Eigenkapitals zum 5. Februar 2021

A Ausstehende Einlagen

Nach handelsrechtlicher Rechnungslegung (HGB) werden ausstehende Einlagen als Abzug vom Eigenkapital ausgewiesen. Da die Gruppe das Recht hatte und erwartete, von ihren Investoren Barmittel für den vollen Betrag des gezeichneten Kapitals zu erhalten, wird das eingeforderte, noch nicht eingezahlte Kapital nach IFRS als kurzfristige Forderung innerhalb der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesen. Die ausstehenden Einlagen wurden im Laufe des Jahres geleistet.

3. Maßgebliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen für die Bilanzierung

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses der Gruppe muss das Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen treffen, die die ausgewiesenen Werte von Erlösen, Aufwendungen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die damit verbundenen Angaben und die Angabe von Eventualverbindlichkeiten betreffen. Unsicherheiten in Bezug auf diese Annahmen und Schätzungen könnten zu Ergebnissen führen, die eine wesentliche Berichtigung des Buchwerts der in künftigen Perioden betroffenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfordern.

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gruppe trifft das Management folgende Ermessensentscheidungen, die die Beträge im Konzernabschluss am wesentlichsten beeinflussen:

Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - die Gruppe als Leasingnehmer

Die Gruppe bestimmt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses als dessen unkündbare Grundlaufzeit sowie alle Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, wenn diese mit hinreichender Sicherheit wahrgenommen wird, oder alle Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, wenn diese mit hinreichender Sicherheit nicht wahrgenommen wird.

Die Gruppe hat mehrere Leasingverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Bei der Beurteilung, ob die Option zur Verlängerung oder Kündigung des Leasingverhältnisses mit hinreichender Sicherheit wahrgenommen wird, geht die Gruppe unter Ausübung ihres Ermessensspielraums vor. Die Gruppe berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die einen wirtschaftlichen Anreiz für sie schaffen, die Option zur Verlängerung oder Kündigung auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum beurteilt die Gruppe die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen vorliegt, das bzw. die in ihrer Kontrolle liegt und sich auf ihre Fähigkeit zur Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungs- oder Kündigungsoption auswirkt (z. B. wesentliche Mietereinbauten oder wesentliche Anpassungen des Leasinggegenstands).

Die Leasingverhältnisse der Gruppe werden in Konzernanhang 10 und 19 angegeben und näher erläutert.

Bestimmung der Beherrschung und des maßgeblichen Einflusses

Die Gruppe hält eine Kapitalbeteiligung von 49 % an der Wuhu Cozy Schock Quartz Technical Co., Ltd, einer nach dem Recht der Volksrepublik China gegründeten Gesellschaft. Trotz der wesentlichen Beteiligung ist die Gruppe de facto nur in sehr geringem Maße in den Betrieb des Unternehmens eingebunden und das Management kam zu dem Schluss, dass kein maßgeblicher Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen besteht. Daher wird die Beteiligung nicht als assoziiertes Unternehmen, sondern als finanzieller Vermögenswert eingestuft und zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Unbegrenzte Nutzungsdauer der Marken Schock und Marmorin

Wie in Konzernanhang 2.3(I) oben beschrieben, hat die Gruppe die Marken Schock- und Marmorin mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer bewertet. Die Gruppe wird diese Klassifizierung jährlich neu bewerten.

Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von am Abschlussstichtag bestehenden Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dem zufolge innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Berichtigung der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich wird, sind nachstehend beschrieben. Die Gruppe stützte ihre Annahmen und Schätzungen auf Parameter, die bei Erstellung des Konzernabschlusses verfügbar waren. Die bestehenden Umstände und Annahmen über künftige Entwicklungen können sich jedoch aufgrund von auftretenden Marktveränderungen oder Umständen ändern, die sich der Kontrolle der Gruppe entziehen. Diese Änderungen werden in den Annahmen erfasst, sobald sie eintreten.

Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt, bei dem es sich um den höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert handelt. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten basiert auf verfügbaren Daten aus bindenden Verkaufstransaktionen, die zu marktüblichen Bedingungen, für vergleichbare Vermögenswerte oder zu beobachtbaren Markpreisen abzüglich der anfallenden Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts durchgeführt wurden. Die Berechnung des Nutzungswerts beruht auf einem DCF-Modell. Die Zahlungsströme werden aus dem Finanzplan für die nächsten drei Jahre abgeleitet und umfassen keine Umstrukturierungsaktivitäten, zu denen die Gruppe noch nicht verpflichtet ist, und keine signifikanten zukünftigen Anteile, die die Ertragskraft des überprüften Vermögenswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden. Der erzielbare Betrag wird durch den für das DCF-Modell verwendeten Abzinsungssatz sowie die erwarteten zukünftigen Mittelzuflüsse und die zur Extrapolation verwendete Wachstumsrate beeinflusst. Diese Schätzungen sind für den Geschäfts- oder Firmenwert oder andere immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, die von der Gruppe erfasst werden, von größter Relevanz. Die der Bestimmung der erzielbaren Beträge zugrunde gelegten wichtigsten Annahmen, einschließlich einer Sensitivitätsanalyse, werden in Konzernanhang 9 angegeben und näher erläutert.

Wertminderungen für erwartete Kreditverluste von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Gruppe verwendet eine Wertberichtigungstabelle für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertraglichen Vermögenswerten. Die Wertberichtigungssätze basieren auf den überfälligen Tagen für Gruppierungen verschiedener Kundensegmente, die ähnliche Ausfallmuster aufweisen (z. B. nach geografischer Lage).

Die Wertberichtigungstabelle basiert anfänglich auf den in der Vergangenheit beobachteten Ausfallraten der Gruppe. Die Gruppe wird die Tabelle abgleichen, um die Erfahrungswerte historischer Kreditverluste um zukunftsgerichtete Informationen zu erweitern. Wenn beispielsweise eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen (d. h. des Bruttoinlandsprodukts) in den kommenden Jahren erwartet wird, die eine erhöhte Anzahl von Ausfällen im Fertigungsbereich nach sich ziehen könnte, werden die historischen Ausfallraten angepasst. An jedem Abschlussstichtag werden die in der Vergangenheit beobachteten Ausfallraten aktualisiert und Änderungen in Bezug auf die zukunftsgerichteten Schätzungen werden analysiert. Die Beurteilung der Korrelation zwischen den in der Vergangenheit beobachteten Ausfallraten, den prognostizierten wirtschaftlichen Bedingungen und den erwarteten Kreditverlusten ist eine wesentliche Schätzung. Die Höhe der erwarteten Kreditverluste ist anfällig für Änderungen der Umstände oder der prognostizierten wirtschaftlichen Bedingungen. Die bisherige Erfahrung der Gruppe mit Kreditverlusten und ihre Prognose der wirtschaftlichen Bedingungen bilden den tatsächlichen Ausfall des Kunden in der Zukunft gegebenenfalls nicht zuverlässig ab.

Die Wertberichtigungstabelle ist in Konzernanhang 11 angegeben.

Steuern

Latente Steueransprüche werden als noch nicht genutzte steuerliche Verluste erfasst, wenn die Verluste wahrscheinlich mit zu versteuernden Gewinnen verrechnet werden können. Eine wesentliche Beurteilung des Managements ist erforderlich, um die Höhe der latenten Steueransprüche, die erfasst werden können, basierend auf dem wahrscheinlichen Zeitpunkt und der wahrscheinlichen Höhe der in Zukunft zu versteuernden Ergebnisse zusammen mit den zukünftigen Steuerplanungsstrategien zu bestimmen.

Die latenten Steueransprüche der Gruppe werden in Konzernanhang 7 angegeben und näher erläutert.

Leistungsorientierte Pläne (Altersversorgungsleistungen)

Die Kosten der Altersversorgungsleistungen und der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand versicherungsmathematischer Bewertungen bestimmt. Eine versicherungsmathematische Bewertung beinhaltet verschiedene Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Darunter fällt die Bestimmung des Abzinsungssatzes und der Mortalitätsraten. Aufgrund der Komplexität der Bewertung und ihrer Langfristigkeit ist eine leistungsorientierte Verpflichtung sehr anfällig für Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden an jedem Abschlussstichtag überprüft.

Der sich am stärksten verändernde Parameter ist der Abzinsungssatz. Bei der Festlegung des angemessenen Abzinsungssatzes berücksichtigt das Management die Zinssätze von Unternehmensanleihen in Währungen, die den Währungen der Leistungsverpflichtung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechen, mit einem von einer international anerkannten Ratingagentur festgelegten Rating von mindestens "AA", bei Bedarf entsprechend der Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung entlang der Renditekurve extrapoliert. Die zugrunde liegenden Anleihen werden weiter auf Qualität überprüft. Diejenigen mit übermäßigen Kreditspreads werden deshalb aus der Analyse von Anleihen, auf denen der Abzinsungssatz basiert, ausgeschlossen, weil sie keine hochwertigen Unternehmensanleihen darstellen.

Die Mortalitätsrate basiert auf den öffentlich verfügbaren Mortalitätstabellen für die jeweiligen Länder. Diese Mortalitätstabellen ändern sich tendenziell nur zeitweise, wenn demografische Veränderungen eintreten.

Künftige Pensionssteigerungen werden basierend auf den im Plan dargelegten Regelungen festgelegt. Daher ist eine begrenzte Ermessensentscheidung erforderlich.

Weitere Einzelheiten zu den Pensionsverpflichtungen sind in Konzernanhang 20 dargelegt.

Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert

Wenn die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in der Bilanz erfasst sind, nicht basierend auf notierten Preisen an aktiven Märkten bewertet werden können, wird ihr beizulegender Zeitwert mittels alternativer Bewertungsverfahren bewertet. Die für diese Bewertungen verwendeten Daten werden nach Möglichkeit aus beobachtbaren Märkten gesammelt. Sollte dies jedoch nicht machbar sein, ist für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts ein gewisser Grad von Ermessen erforderlich. Die Ermessensentscheidungen umfassen Abwägungen der verwendeten Daten wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen in Bezug auf diese Faktoren könnten den angegebenen beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten beeinflussen.

Informationen zur Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert finden sich im Konzernanhang 12.

Entwicklungskosten

Die Gruppe aktiviert die Kosten für Produktentwicklungsprojekte. Die anfängliche Kostenaktivierung basiert auf einer Ermessensentscheidung des Managements, mit der die technologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit bestätigt wird, und zwar gewöhnlich dann, wenn ein Produktentwicklungsprojekt einen festgelegten Meilenstein entsprechend einem etablierten Projektmanagementmodell erreicht hat. Bei der Bestimmung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen in Bezug auf die erwartete künftige Zahlungsmittelgenerierung des Projekts, die anzuwendenden Abzinsungssätze und die erwartete Dauer des Nutzens. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten 1.836 Tsd. Euro (siehe auch Konzernanhang 8).

Erfassung der Umsatzerlöse - Schätzung der variablen Gegenleistung für Retouren und Mengenrabatte

Die Gruppe schätzt die variablen Gegenleistungen, die in den Transaktionspreis für den Verkauf von Küchenspülen und Badezimmerwaschbecken mit Skonto und Mengenrabatt einzubeziehen sind.

Die Gruppe schätzt die Zunahme der Skontoabzüge basierend auf den Erfahrungen auf Einzelkundenbasis. Die Bestimmung, ob ein Kunde wahrscheinlich Anspruch auf den Abzug hat, hängt vom Zahlungsverhalten des Kunden in der Vergangenheit ab.

Die erwarteten Mengenrabatte der Gruppe werden auf Einzelkundenbasis für Verträge analysiert, die einer einzigen Mengenschwelle unterliegen. Die Bestimmung, ob ein Kunde wahrscheinlich Anspruch auf den Rabatt hat, hängt vom bisherigen Rabattanspruch und den bisherigen kumulierten Käufen des Kunden ab. Die Gruppe wendete das statistische Modell für die Schätzung der erwarteten Mengenrabatte für Verträge mit mehr als einer Mengenschwelle an. Das Modell zieht das Kaufverhalten der Vergangenheit und die bisherigen Rabattansprüche von Kunden für die Festlegung der erwarteten Rabattprozentsätze und des erwarteten Werts der variablen Gegenleistung heran. Alle wesentlichen Änderungen an Erfahrungswerten im Vergleich zum Kaufverhalten der Vergangenheit und zu den bisherigen Rabattansprüchen von Kunden werden sich auf die von der Gruppe geschätzten erwarteten Rabattprozentsätze auswirken. Die Gruppe aktualisiert ihre Beurteilung der erwarteten Mengenrabatte mindestens an jedem Bilanzstichtag. Schätzungen von Mengenrabatten sind anfällig für Änderungen der Umstände. Die bisherigen Erfahrungen der Gruppe mit Rabattansprüchen sind gegebenenfalls nicht repräsentativ für die tatsächlichen Rabattansprüche von Kunden in der Zukunft. Zum 31. Dezember 2021 lag der als Rückerstattungsverbindlichkeit für die erwarteten Mengenrabatte erfasste Betrag bei 2.805 Tsd. Euro.

Leasingverhältnisse - Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

Die Gruppe kann den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz nicht unmittelbar bestimmen, daher verwendet sie ihren Grenzfremdkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den die Gruppe zahlen müsste, wenn sie für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die sie in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz gibt daher wieder, was die Gruppe "zahlen müsste". Dies erfordert eine Schätzung, wenn keine beobachtbaren Sätze verfügbar sind (z. B. für Tochterunternehmen, die keine Finanzierungstransaktionen abschließen) oder wenn sie angepasst werden müssen, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses widerzuspiegeln (z. B., wenn Leasingverhältnisse nicht auf die funktionale Währung des Tochterunternehmens lauten). Die Gruppe schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Eingangsparameter (wie Marktzinssätze), sofern verfügbar. Der gewichtete Grenzfremdkapitalzinssatz der für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten genutzt wurde betrug zum Periodenende 3.5%.

Rückstellungen - Schätzung der Garantiekosten

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen sind Schätzungen in Bezug auf die Garantiekosten erforderlich, für die die Gruppe vergangene Erfahrungswerte heranzieht. Informationen zu den Rückstellungen finden sich im Konzernanhang 17.

4. Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die folgende Tabelle enthält Analyse der Erträge nach Standort des Kunden:

In Tsd. Euro 2021
Deutschland 32.141
Frankreich 12.385
USA 12.135
Großbritannien 5.390
China 3.438
Sonstige 26.994
Summe 92.484

5. Betriebsergebnis

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtszeitraums umfassten Folgendes:

In Tsd. Euro 2021
Gewinne (Verluste) aus der Währungsumrechnung 2.009
Sonstige betriebliche Erträge 1.676
Summe sonstige betriebliche Erträge 3.685

Sonstige betriebliche Erträge beinhalten hauptsächlich Rückerstattungsansprüche gegenüber Anteilseignern für Personalkosten, die im Rahmen der Schock Akquisition angefallen sind.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Berichtszeitraums umfassten Folgendes:

In Tsd. Euro 2021
Sonstige Verwaltungsaufwendungen 11.142
Marketing- und Werbungsaufwendungen 10.425
Beratungs- und Rechtskosten 6.115
Verluste aus Währungsumrechnung 3
Weitere sonstige betriebliche Aufwendungen 513
Summe Sonstige betriebliche Aufwendungen 28.197

Der Gesamtaufwand für Forschung und Entwicklung betrug im Berichtszeitraum TEUR 321.

Die Abschreibungen und Amortisationen setzen sich wie folgt zusammen:

In Tsd. Euro 2021
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 7.836
Abschreibungen auf Sachanlagen 3.971
Abschreibung von Nutzungsrechten 845
Summe Abschreibungen und Amortisationen 12.652

Im Jahr 2021 beschäftigte die Gruppe durchschnittlich 412 betriebliche und 186 administrative Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer ausgenommen.

Der Abschlussprüfer der Gruppe erhält eine Gesamtvergütung in Höhe von 125 Tsd. Euro für die Prüfungsleistungen, die er für das Geschäftsjahr 2021 für die Gruppe erbracht hat. Die Vergütung des Abschlussprüfers ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Zusaetzlich erhielt der Abschlussprüfer der Gruppe eine Gesamtvergütung in Höhe von 28 Tsd. Euro für Steuerberatungsleistungen.

6. Finanzielle Erträge und Aufwendungen

In Tsd. Euro 2021
Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten bei Finanzinstituten 3.122
Zinsaufwand für Anteilseignerdarlehen 4.717
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 61
Zinsaufwand für leistungsorientierte Verpflichtungen 33
Abnahme des beizulegenden Zeitwerts für nicht notierte Eigenkapitalbeteiligungen (Stufe 3) 256
Sonstige 7
Summe Finanzaufwendungen 8.196
Zinsen (Erträge) in Verbindung mit Barmitteln und kurzfristigen Anlagen 11
Sonstige 90
Summe Finanzerträge 101
Nettofinanzaufwendungen 8.095

Der Posten mit dem höchsten Wert spiegelt den zahlungsunwirksamen Zinsaufwand (Naturalleistung) für ein Anteilseignerdarlehen wider, das im Rahmen der Akquisitionsstruktur des Mehrheitsgesellschafters gewährt wurde.

7. Ertragsteuern

Die Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 sind:

In Tsd. Euro 2021
Tatsächlicher Steuervorteil (-aufwand) (2.511)
Latenter Steuervorteil (-aufwand) 2.225
Summe Steuervorteil (-aufwand) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (285)

Der tatsächliche Steuervorteil (-aufwand) lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

In Tsd. Euro 2021
Tatsächliche Ertragsteuern (2.511)
davon:
Tatsächlicher Steueraufwand (2.511)
Steuervorteil (-aufwand) aus früheren Perioden -

Der latente Steuervorteil (-aufwand) lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

In Tsd. Euro 2021
Latenter Steuervorteil (-aufwand) 2.225
davon: aus temporären Differenzen 2.225
Latenter Steuervorteil (-aufwand) - erfasst im sonstigen Ergebnis (57)

Die im sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steuervorteile sind mit Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen verbunden.

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Steueraufwand und dem bilanziellen Ergebnis multipliziert mit dem Steuersatz für die Periode stellt sich wie folgt dar:

In Tsd. Euro 2021
Gewinn vor Ertragsteuern (4.993)
Erwarteter Ertragsteuervorteil (-aufwand) (inländischer Ertragsteuersatz, der 2021 für die Gruppe galt: 29,475%) 1.472
Auswirkung von nicht abzugsfähigen Aufwendungen (366)
Auswirkung von permanenten Differenzen (999)
Auswirkungen aufgrund von Abweichungen ausländischer Steuersätze (52)
Auswirkungen von nicht aktivierten steuerlichen Verlusten (259)
Sonstige (80)
Erfolgswirksam erfasster Ertragsteuervorteil (-aufwand) (285)
Effektiver Ertragsteuersatz (5,7%)

Die latenten Steueransprüche und latenten Steuerverbindlichkeiten entwickelten sich in der Konzernbilanz wie folgt:

In Tsd. Euro
5. Februar 2021 Unternehmenszusammenschlüsse Steuerliche Gewinne / (Verluste) Gewinn/ (Verlust) Steuerliche Gewinne/ (Verluste) Sonstiges Ergebnis 31. Dezember 2021
Immaterielle Vermögenswerte - (36.287) 2.089 - (34.198)
Sachanlagen - (1.057) 141 - (916)
Nutzungsrechte - (538) (20) - (559)
Sonstige Vermögenswerte - (366) 246 - (120)
Finanzielle Verbindlichkeiten - 289 (1.126) - (837)
Leistungsorientierte Verpflichtung - 1.156 (89) (57) 1.011
Sonstige Verbindlichkeiten - 578 983 - 1.561
Steuerliche Verlustvorträge - 423 - - 423
Latente Steueransprüche (-verbindlichkeiten) - (35.802) 2.224 (57) (33.635)
Davon in Verbindung mit direkt im Eigenkapital erfassten Posten:
Leistungsorientierte Verpflichtung - - - (57) (57)
Latente Steueransprüche (netto) in der Konzernbilanz - - 36 - 36
Latente Steuerverbindlichkeiten (netto) in der Konzernbilanz - (35.803) 2.190 (57) (33.670)
In Tsd. Euro davon (brutto)
Latente Steueransprüche Latente Steuerverbindlichkeiten
Immaterielle Vermögenswerte - (34.198)
Sachanlagen 246 (1.162)
Nutzungsrechte - (559)
Sonstige Vermögenswerte 52 (172)
Finanzielle Verbindlichkeiten 239 (1.076)
Leistungsorientierte Verpflichtung 1.011 -
Sonstige Verbindlichkeiten 1.805 (244)
Steuerliche Verlustvorträge 423 -
Latente Steueransprüche (-verbindlichkeiten) 3.776 (37.411)
Davon in Verbindung mit direkt im Eigenkapital erfassten Posten:
Leistungsorientierte Verpflichtung - (57)
Latente Steueransprüche (netto) in der Konzernbilanz
Latente Steuerverbindlichkeiten (netto) in der Konzernbilanz

Die meisten latenten Steuerverbindlichkeiten entstanden ausschließlich auf Gruppenebene infolge der Kaufpreisallokation und würden keine künftigen Mittelabflüsse nach sich ziehen. Die oben dargelegten latenten Steueransprüche und latenten Steuerverbindlichkeiten wurden in der Konzernbilanz gemäß IAS 12.74 saldiert.

Der steuerliche Effekt von zu versteuernden temporären Differenzen in Höhe von 250.318 Tsd. Euro und im Zusammenhang mit den Anteilen der Gruppe an Tochterunternehmen wurden nicht ausgewiesen, da die Gruppe den Zeitpunkt der Auflösung kontrollieren kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht auflösen werden.

Die Gruppe hat in ihrem US-amerikanischen Tochterunternehmen Steuerverluste in Höhe von 3.400 Tsd. Euro auf bundes- und 1.259 Tsd. Euro auf einzelstaatlicher Ebene vorgetragen. Davon erlöschen 1.878 Tsd. Euro bis 2038 und die verbleibenden Verluste können in der Regel zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden. In Verbindung mit diesen Verlusten wurden keine latenten Steueransprüche erfasst.

Zusätzlich hat die Gruppe in ihren polnischen Tochterunternehmen Steuerverluste in Höhe von 2.772 Tsd. Euro vorgetragen. Auf 2.227 Tsd. Euro dieser Verluste wurden latente Steueransprüche erfasst und diese können bis 2026 genutzt werden. Die verbleibenden Steuerverluste erlöschen in 2022; daher wurden keine Steueransprüche auf diese Verluste erfasst.

Darüber hinaus hat die Gruppe Körperschafts- und Gewerbesteuerverluste in Höhe von 2.036 Tsd. Euro in Deutschland vorgetragen. Diese Salden können im Allgemeinen zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden. Die Körperschafts- und Gewerbesteuerverluste stammen jedoch aus einer Zeit, bevor die Gesellschaft eine Steuergruppe mit ihren deutschen Tochterunternehmen gebildet hat, und stehen nicht zur Verfügung, solange die Steuergruppe besteht. Es wurden keine latenten Steueransprüche in Verbindung mit den vorgetragenen Zinsaufwendungen und Steuerverlusten erfasst.

8. Immaterielle Vermögenswerte

In Tsd. Euro Erworben
Unbegrenzte Nutzungsdauer: Geschäfts- oder Firmenwert Unbegrenzte Nutzungsdauer: Marken Kundenbeziehungen
Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Zum 5. Februar 2021 - - -
Zugänge aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen 170.170 20.344 69.621
Zugänge - - -
Abgänge - - -
Umgliederungen - - -
Zum 31. Dezember 2021 170.170 20.344 69.621
Kumulierte Abschreibu ngen
Zum 5. Februar 2021 - - -
Abschreibungen - - 5.078
Abgänge - - -
Zum 31. Dezember 2021 - - 5.078
Nettobuchwert
Zum 5. Februar 2021 - - -
Zum 31. Dezember 2021 170.170 20.344 64.543
In Tsd. Euro Erworben Selbst geschaffen
Technologie Sonstige immaterielle Vermögenswerte Selbst entwickelte Vermögenswerte Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Zum 5. Februar 2021 - - - -
Zugänge aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen 32.500 585 1.417 294.636
Zugänge - 117 486 603
Abgänge - - - -
Umgliederungen - 585 - 585
Zum 31. Dezember 2021 32.500 1.287 1.903 295.824
Kumulierte Abschreibu
Zum 5. Februar 2021 - - - -
Abschreibungen 2.430 262 67 7.836
Abgänge - - - -
Zum 31. Dezember 2021 2.430 262 67 7.836
Nettobuchwert
Zum 5. Februar 2021 - - - -
Zum 31. Dezember 2021 30.070 1.025 1.836 287.988

Im Berichtszeitraum gab es keine Wertminderungen bei immateriellen Vermögenswerten.

9. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer

Gemäß IFRS gilt der Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer und unterliegt daher keiner Abschreibung. Stattdessen wird er jährlich auf Wertminderung überprüft. Darüber hinaus hat die Gruppe beim Übergang auf IFRS die Nutzungsdauer ihrer Marken als unbegrenzt eingestuft. Daher unterliegen der Geschäfts- oder Firmenwert und die Marken einer jährlichen Wertminderungsprüfung gemäß IAS 36.10. Für die Zwecke der Wertminderungsprüfung betrachtet sich die Gruppe als eine einzige zahlungsmittelgenerierende Einheit. Die Gruppe führte ihre jährliche Wertminderungsprüfung in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert und die immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer zum 31. Dezember 2021 durch. Die Buchwerte des Geschäfts- oder Firmenwertes und der Marken sind im Folgenden zusammengefasst:

In Tsd. Euro Schock Gruppe
31 Dezember 2021 5. Februar 2021
Geschäfts- oder Firmenwert 170.170 -
Marken 20.344 -
Gesamt 190.513 -

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit lag laut Berechnung zum 31. Dezember 2021 bei 606.349 Tsd. Euro und wurde basierend auf einer Berechnung des Nutzungswerts mittels Cashflow-Prognosen aus Finanzplänen bestimmt, die vom leitenden Management angenommen wurden und einen Zeitraum von drei Jahren abdecken. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 7,20 % und die über die Haushaltsperioden hinausgehenden Cashflows werden mittels einer Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert. Es wurde festgestellt, dass der Nutzungswert die Buchwerte der betrieblichen Nettovermögenswerte in Höhe von 341.603 Tsd. Euro zum 31. Dezember 2021 überstieg. Auf Basis dieser Analyse wurde keine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit festgestellt.

Wichtigste Annahmen, die der Berechnung des Nutzungswerts und Anfälligkeit für Änderungen der Annahmen zugrunde liegen

Die Berechnung des Nutzungswerts reagiert am stärksten auf folgende Annahmen:

Wachstum des Umsatzes

EBITDA-Margen

Abzinsungssatz

Wachstumsrate, die zur Extrapolation der Zahlungsströme über den Prognosezeitraum hinaus verwendet wird

Umsatzwachstum - die Erlöse aus Verträgen mit Kunden sollen jährlich um 14,7 % bis 16,3 % wachsen, wobei für den Prognosezeitraum ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum von 15,4 % prognostiziert wird. Eine Verringerung des jährlichen Umsatzwachstums um 15.500 Basispunkte in jedem Prognosezeitraum auf ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 0,0% würde zu einer Wertminderung führen.

EBITDA-Margen - EBITDA steht für Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization, d. h. Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Es wird berechnet als Gewinn (Verlust) der Gruppe im Geschäftsjahr, zuzüglich Ertragsteueraufwand (-vorteil), Finanzertrag und -aufwand sowie Abschreibungen. EBITDA-Margen basieren auf historischen Margenerfahrungen und Finanzplänen. Die prognostizierte durchschnittliche EBITDA-Marge der zahlungsmittelgenierenden Einheit lag zwischen 25,7 % und 30,3 % und betrug im Durchschnitt 27,9 % über den Prognosezeitraum. Eine sinkende Nachfrage oder steigende Kosten können einen Rückgang der EBITDA-Marge nach sich ziehen. Ein Rückgang der EBITDA-Marge in jedem Prognosezeitraum um 10.100 Basispunkte auf eine durchschnittliche Marge von 13,0 % würde zu einer Wertminderung führen.

Abzinsungssätze - Abzinsungssätze spiegeln die gegenwärtigen Markteinschätzungen der spezifischen Risiken der Gruppe wider, unter Berücksichtigung des Zinseffekts und der individuellen Risiken der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die nicht in die Schätzungen der Zahlungsströme einbezogen wurden. Die Berechnung des Abzinsungssatzes wird aus den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) abgeleitet. Die WACC berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Investoren der Gruppe abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf den verzinslichen Fremdkapitalaufnahmen, die die Gruppe bedienen muss. Der Betafaktor wird jährlich basierend auf öffentlich verfügbaren Marktdaten bewertet. Korrekturen des Abzinsungssatzes werden entsprechend dem spezifischen Betrag und Zeitpunkt der künftigen Steuerflüsse am Faktor vorgenommen, um einen Abzinsungssatz vor Steuern zu bestimmen. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern auf 11,71 % (d. h. +451 Basispunkte) würde eine Wertminderung nach sich ziehen.

Schätzung der Wachstumsrate - Die Rate basiert auf dem vom Management geschätzten langfristigen Wirtschaftswachstum in den Regionen, in denen die Gruppe ihre Produkte verkauft. Eine Verringerung der langfristigen Wachstumsrate von 1,0 % um 550 Basispunkte auf (-4,5 %) würde zu einer Wertminderung führen.

10. Sachanlagen

Die Buchwerte der eigenen Vermögenswerte werden, nach Klassen von Vermögenswerten, wie folgt übergeleitet:

In Tsd. Euro Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen Im Bau befindliche Anlagen Sonstige Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zum 5. Februar 2021 - - - - -
Zugänge aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen 19.532 8.484 3.545 16.575 48.137
Zugänge 71 571 8.579 16 9.237
Umgliederungen 250 2.836 (7.527) 3.855 (585)
Abgänge - (1) - (509) (509)
Zum 31. Dezember 2021 19.853 11.891 4.597 19.937 56.279
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Zum 5. Februar 2021 - - - - -
Zugänge 610 962 - 2.399 3.971
Umgliederungen - - - - -
Abgänge - (1) - (183) (184)
Zum 31. Dezember 2021 610 961 - 2.216 3.788
Nettobuchwerte
Zum 5. Februar 2021 - - - - -
Zum 31. Dezember 2021 19.243 10.930 4.597 17.722 52.492

Die Kategorie "Sonstige" in der vorstehenden Tabelle besteht hauptsächlich aus Werkzeugen (z. B. Gussformen, Frässchablonen) sowie Ausstattung und Zubehör (z. B. Gießanlagen, Verpackungsanlagen). In der Berichtsperiode gab es keine Wertminderungen in Bezug auf Sachanlagen.

In den Anschaffungskosten für Grundstücke und Gebäude sind 4.347 Tsd. Euro an Grund und Boden mit unbegrenzter Nutzungsdauer enthalten.

In der nachstehenden Tabelle sind Informationen über die Leasinggegenstände, nach Klassen von Vermögenswerten, angegeben:

In Tsd. Euro Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen Nutzungsrechte
Nettobuchwerte
Zum 5. Februar 2021 - - -
Zum 31. Dezember 2021 275 1.759 2.034
Abschreibungsaufwand für das Geschäftsjahr
Zum 31. Dezember 2021 219 626 845

Die Zugänge zu Nutzungsrechten (abgesehen von solchen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen) betrugen 2021 914 Tsd. Euro.

11. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte

In Tsd. Euro 31. Dezember 2021 Davon kurzfristig 5. Februar 2021 Davon kurzfristig
Nicht als Sicherungsinstrumente designierte derivative Vermögenswerte 27 27 - -
Sonstige 4 - - -
Summe 31 27 - -

Die nicht als Sicherungsinstrumente designierten Derivate entsprechen den Devisentermingeschäften, die nicht in den Sicherungsbeziehungen designiert werden. Sie sollen aber dennoch dazu dienen, den Grad des Währungsrisikos der Gruppe in Verbindung mit auf Fremdwährung lautenden Verkäufen und Käufen zu verringern.

Finanzielle Verbindlichkeiten

In Tsd. Euro 31. Dezember 2021 Davon kurzfristig 5. Februar 2021 Davon kurzfristig
Anteilseignerdarlehen 134.717 - - -
Befristete Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 105.590 4.000 - -
Revolvierende Kreditfazilität 7.000 - - -
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 2.043 1.220 - -
Nicht als Sicherungsinstrumente designierte derivative Verbindlichkeiten - - - -
Sonstige 3.498 3.326 - -
Summe 252.848 8.546 - -

Das Anteilseignerdarlehen ist ein verzinsliches, vom Mehrheitsanteilseigner der Gruppe gewährtes Darlehen. Der Nennbetrag des Darlehens lag zu Beginn, d.h. am 30. März 2021, bei 130.000 Tsd. Euro. Das Darlehen wird mit einem Festzins von 4,75 % p. a. verzinst und ist am 31. März 2031 fällig. Die Zinsaufwendungen sind unbar und fallen jährlich als Zahlung in Form von Sachleistungen an. Angesichts einer vom Management der Gruppe durchgeführten Beurteilung wurde angenommen, dass der Zinssatz von 4,75 % zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens und am Jahresende marktüblich war. Der beizulegende Zeitwert des Darlehens an seinem Abschlusstag ist daher mit seinem Nennbetrag identisch und der Effektivzinssatz entspricht dem Nominalzinssatz.

Die befristeten Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten umfassen das befristete Darlehen A und das befristete Darlehen B gemäß dem Senior Facilities Agreement" der Gruppe aus dem Jahr 2021. Die Buchwerte der befristeten Darlehen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselt:

In Tsd. Euro 31. Dezember 2021 Davon kurzfristig 5. Februar 2021 Davon kurzfristig
Befristetes Darlehen A (Tilgungsdarlehen, Tilgung bis 30. Dezember 2026) 26.063 4.000 - -
Befristetes Darlehen B (endfälliges Darlehen, fällig am 31. März 2028) 79.527 - - -
Summe 105.590 4.000 - -

Die Zinsen für alle Tranchen basieren auf dem EURIBOR. Während das befristete Darlehen A einen anfänglichen Zinsaufschlag von 3,5% aufwies, lag der anfängliche Zinsaufschlag des befristeten Darlehens B bei 4,0 %. Die ursprünglichen Margen galten während des gesamten Zeitraums, können aber in Zukunft auf der Grundlage der Kreditkennzahlen der Gruppe sinken.

Die revolvierende Kreditfazilität ist eine Überziehungsfazilität in Höhe von 20.000 Tsd. Euro. Die Zinsen basieren auf dem EURIBOR (EUR-Ziehungen) oder LIBOR (nicht-EUR-Ziehungen) und sahen einen anfänglichen Zinsaufschlag von 3,5% und einer anfänglichen Bereitstellungsgebühr von 30% des Zinsaufschlags vor. Grundlage ist die Kreditfazilitätsvereinbarung, deren Zinsaufschlag in Zukunft in Abhängigkeit von den Kreditkennzahlen der Gruppe ebenfalls sinken kann. Die Fazilität läuft am 31. März 2027 aus.

Die Leasingverbindlichkeiten stellen die finanziellen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen dar. Für weitere Informationen wird auf Konzernanhang 19 verwiesen.

Die nicht als Sicherungsinstrumente designierten Derivate entsprechen den Devisentermin- und -optionsverträgen, die nicht in den Sicherungsbeziehungen designiert werden. Sie sollen aber dennoch dazu dienen, den Grad des Währungsrisikos für erwartete auf Fremdwährung lautende Verkäufe und Käufe zu verringern.

Bei den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich hauptsächlich um Kundenrückvergütungen und um verschiedene kurzfristige Kontokorrentkredite und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

Eine Überleitung der Bewegungen der finanziellen Verbindlichkeiten während des Berichtszeitraums ist nachstehend dargestellt:

Anteilseignerdarlehen Befristete Darlehen zu fortgeführten Transaktionskosten Revolvierende Kreditfazilität Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Zum 5. Februar 2021 - - - -
Zunahme der Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen 130.000 108.000 7.000
Transaktionskosten in Verbindung mit Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen (1.910)
Zugänge i.Z.m. Unternehmenszusammenschlüssen 1.965
Rückzahlung von Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen (500) (897)
Neue Leasingverhältnisse 914
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts
Kumulierte Zinsen 4.717 61
Zum 31. Dezember 2021 134.717 105.590 7.000 2.043
Nicht als Sicherungsinstrumente designierte derivative Verbindlichkeiten Sonstige Summe
Zum 5. Februar 2021 - - -
Zunahme der Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen 2.765 247.765
Transaktionskosten in Verbindung mit Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen (1.910)
Zugänge i.Z.m. Unternehmenszusammenschlüssen 61 1.657 3.683
Rückzahlung von Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen (924) (2.321)
Neue Leasingverhältnisse 914
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts (61) (61)
Kumulierte Zinsen 4.778
Zum 31. Dezember 2021 - 3.498 252.848

Sicherungsgeschäfte

Die Gruppe ist bestimmten Risiken in Verbindung mit ihrem laufenden Geschäftsbetrieb ausgesetzt. Die primären Risiken, die mittels derivativer Instrumente gesteuert werden, sind das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko.

Nicht als Sicherungsinstrumente designierte Derivate

Die Gruppe nutzt auf Fremdwährung lautende Fremdkapitalaufnahmen und Devisentermin sowie -optionsgeschäfte, um einige ihrer Transaktionsrisiken zu steuern. Die Devisentermin- und -optionsgeschäfte werden nicht als Sicherungsinstrumente für Zahlungsströme designiert und werden entsprechend dem Währungsrisiko der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle für Zeiträume von in der Regel zwischen einem und zwölf Monaten abgeschlossen.

Die Gruppe war im Besitz folgender Devisentermin- und -optionskontrakte für USD-Verkäufe:

1 bis 3 Monate 3 bis 6 Monate 6 bis 9 Monate 9 bis 12 Monate Summe
Devisentermingeschäfte
Zum 31. Dezember 2021
- Nennbetrag (in Tsd. USD) 1.000 1.000 - - 2.000
- Vereinbarter Betrag (in Tsd. EUR) 877 875 - - 1.752
- Durchschnittlicher Terminkurs (EUR/USD) 1,141 1,143 - - 1,142
Devisenoptionsgeschäfte
Zum 31. Dezember 2021
- Nennbetrag (in Tsd. USD) 1.500 1.500 500 500 4.000
- Vereinbarter Betrag (in Tsd. EUR) 1.257 1.257 424 424 3.362
- Durchschnittlicher Ausübungskurs (EUR/USD) 1,193 1,193 1,180 1,180 1,190

Die Gruppe war per 5. Februar 2021 keine Vertragspartei in derivativen Geschäften.

Ziele und Methoden des Risikomanagements für Finanzinstrumente

Zu den wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe zählen, von Derivaten abgesehen, Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten besteht in der Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Gruppe. Zu den wesentlichen finanziellen Vermögenswerten der Gruppe zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die direkt aus ihrem Betrieb stammen. Darüber hinaus hält die Gruppe Investitionen in Schuld- und Eigenkapitalinstrumente und schließt Derivatgeschäfte ab.

Die Gruppe ist Ausfall- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Das leitende Management der Gruppe überwacht die Steuerung dieser Risiken. Alle derivativen Geschäfte zu Risikomanagementzwecken werden von spezialisierten Teams abgewickelt, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und entsprechend überwacht werden. In Übereinstimmung mit der Strategie der Gruppe dürfen keine Derivatgeschäfte zu Spekulationszwecken abgewickelt werden. Das Geschäftsführungsorgan überprüft und genehmigt die Richtlinien für die Steuerung dieser Risiken, die im Folgenden zusammengefasst sind.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern. Das Risiko der Gruppe in Verbindung mit Schwankungen der Marktzinssätze hängt primär mit den langfristigen Schuldverpflichtungen der Gruppe mit variablen Zinssätzen zusammen.

Die Gruppe steuert ihr Zinsänderungsrisiko durch ein ausgewogenes Portfolio fest- und variabel verzinslicher Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen. Im Einklang mit der Strategie der Gruppe werden Fremdkapitalaufnahmen mit festen Zinssätzen zu maximal 50 % unterhalten, Fremdkapitalaufnahmen in Verbindung mit ggf. aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgeschlossen. Am 31. Dezember 2021 haben rund 55 % der Fremdkapitalaufnahmen der Gruppe einen festen Zinssatz.

Zinssensitivität

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität bezüglich einer für möglich gehaltenen Änderung der Zinssätze auf den betroffenen Teil der Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen. Wenn alle anderen Variablen konstant bleiben, würde der Gewinn vor Steuern der Gruppe durch die Auswirkungen auf variabel verzinsliche Fremdkapitalaufnahmen wie folgt beeinflusst werden:

Zinssensitivität Zunahme/Abnahme in Basispunkten Auswirkung auf den Gewinn vor Steuern
(in Tsd. Euro)
Im Geschäftsjahr vom 5. Februar bis 31. Dezember 2021 +/- 50 -/+ 405

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Engagements aufgrund von Wechselkursänderungen verändern. Die Risikoexposition der Gruppe in Verbindung mit Wechselkursänderungen bezieht sich primär auf die operativen Tätigkeiten der Gruppe (wenn die Erträge oder Aufwendungen auf eine Fremdwährung lauten) und die Nettoinvestitionen der Gruppe in ausländische Tochterunternehmen.

Die Gruppe steuert ihr Währungsrisiko durch Sicherungsgeschäfte, die voraussichtlich innerhalb eines Zeitraums von maximal zwölf Monaten bei der Absicherung von erwarteten Verkäufen eintreten.

Wenn ein Derivat als Sicherungsinstrument dienen soll, handelt die Gruppe die Bedingungen des Derivats so aus, dass sie den Bedingungen des abgesicherten Risikos entsprechen. Bei der Absicherung erwarteter Geschäftsvorfälle erstreckt sich das Derivat über die Dauer der Exposition ab dem Punkt, an dem die Zahlungsströme der Geschäftsvorfälle erwartet werden, bis zu dem Punkt, an dem die resultierende Forderung oder Verbindlichkeit abgewickelt wird, die auf die Fremdwährung lautet. Die Gruppe sichert ihre Exposition gegenüber Schwankungen bei der Umrechnung ihrer ausländischen Geschäfte in Euro durch Nettofremdkapitalaufnahmen in Fremdwährungen und/oder durch Devisenswaps und - termingeschäfte ab.

Zum 31. Dezember 2021 sicherte die Gruppe rund 50 % ihrer erwarteten Nettowährungsrisiken aus auf USD lautenden Verkäufen und Käufen ab. Diese abgesicherten Nettoexpositionen waren zum Abschlussstichtag äußerst wahrscheinlich. Dieses Währungsrisiko wird durch Devisentermingeschäfte (wie oben ausführlich dargelegt) abgesichert.

Fremdwährungssensitivität

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte sowie der auf USD lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresende bezüglich einer für möglich gehaltenen Änderung der USD-Wechselkurse, während alle anderen Variablen konstant bleiben.

Wechselkurssensitivität Zunahme/Abnahme des durchschnittlichen EUR-/USD-Wechselkurses Auswirkung auf den Gewinn vor Steuern
(in Tsd. Euro)
Zum 31. Dezember 2021 +0.05 73
- 0.05 (80)

Die Auswirkung auf den Gewinn vor Steuern der Gruppe ist auf Änderungen des beizulegenden Zeitwerts monetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich nicht designierter Fremdwährungsderivate und eingebetteter Derivate, zurückzuführen. Die Exposition der Gruppe gegenüber Wechselkursschwankungen für alle anderen Währungen ist unerheblich.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass eine Gegenpartei ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Finanzinstrument oder Kundenvertrag nicht nachkommt, mit der Folge eines finanziellen Verlusts. Das Ausfallrisiko entsteht aus der Geschäftstätigkeit der Gruppe (hauptsächlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie aus ihrer Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Transaktionen in Fremdwährungen und anderen Finanzinstrumenten. Mit Ausnahme der Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wie weiter unten dargelegt, schätzt die Gruppe das Risiko von Kreditverlusten, beispielsweise in Verbindung mit ihren Bankeinlagen, als gering ein, da die Gruppe nur angesehene Gegenparteien und Finanzinstitute einsetzt. Das maximale Ausfallrisiko in Bezug auf Bankeinlagen und Forderungen aus Lieferung und Leistung entspricht deren Bilanzierungswerten.

Marktrisiko

Das Management betrachtet das Marktrisiko aufgrund des begrenzten Engagements der Gruppe in Finanzinstrumenten, mit Ausnahme der oben ausgeführten Risikomanagementinstrumente, als unerheblich.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Kundenausfallrisiko wird von jeder Geschäftseinheit gesteuert, die den etablierten Richtlinien, Verfahren und Kontrollen der Gruppe für das Kundenausfallrisikomanagement unterliegt. Die Bonität eines Kunden wird basierend auf einer umfassenden Scorecard für das Bonitätsrating beurteilt und entsprechend dieser Beurteilung werden individuelle Kreditlimits festgelegt.

Ausstehende Kundenforderungen und etwaige vertragliche Vermögenswerte werden regelmäßig überwacht und alle Lieferungen an wichtige Kunden werden im Allgemeinen durch Akkreditive oder andere Formen der Kreditversicherung abgedeckt, die von angesehenen Banken oder anderen Finanzinstituten ausgestellt werden.

Auch wenn die Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Vergangenheit sehr gering waren, wird an jedem Abschlussstichtag eine Wertminderungsanalyse mithilfe einer Wertberichtigungstabelle durchgeführt, um die erwarteten Kreditverluste zu bewerten. Die Wertberichtigungssätze zwischen 0,25 % und 1 % basieren auf dem Zahlungsverzug in Tagen und stellen angemessene und belastbare Informationen dar, die am Abschlussstichtag über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen verfügbar sind. In der Regel werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschrieben, wenn sie seit über einem Jahr fällig sind, unterliegen zuvor jedoch einer Mahnung und Vollstreckungsmaßnahme. Die Gruppe hält keine Sicherheiten. Alle Akkreditive oder andere Formen der Kreditversicherung gelten als integraler Bestandteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und werden bei der Berechnung der Wertminderung berücksichtigt. Die Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in Konzernanhang 14 dargelegt.

Die Gruppe stuft das Konzentrationsrisiko in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte als gering ein, da ihre Kunden in verschiedenen Branchen und Rechtsräumen angesiedelt sind und an weitgehend unabhängigen Märkten operieren.

Nachstehend sind die Informationen über das Ausfallsrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Gruppe basierend auf einer Wertberichtigungstabelle dargelegt:

Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste Einzelwertberichtigung
Tage überfällig
In Tsd. Euro Noch nicht fällig bis 30 Tage 30 - 60 Tage 61 - 90 Tage > 91days Überfällig > 91days Gesamt
Forderungen aus Lieferung und Leistung, brutto 9.069 1.624 490 150 544 409 12.285
Gewichtete durchschnittliche Verlustrate 0.25% 0.50% 0.75% 0.80% 1.00% 100.00% 3.43%
Wertberichtigung 23 8 4 1 5 409 450
Forderungen aus Lieferung und Leistung, netto 9.046 1.616 486 149 538 - 11.835

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gruppe möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Ziel der Gruppe beim Liquiditätsmanagement besteht darin, eine ausreichende Liquidität sicherzustellen, sodass die bestehenden Verbindlichkeiten sowohl unter normalen als auch angespannten Bedingungen bei Fälligkeit bezahlt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass keine inakzeptablen Verluste anfallen und die Reputation der Gruppe nicht geschädigt wird.

Die Gruppe überwacht ihr Risiko einer Mittelknappheit mithilfe eines Liquiditätsplanungstools. Das Ziel der Gruppe besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen Kontinuität der Finanzierung und Flexibilität mittels Bankdarlehen und Leasingverträgen aufrechtzuerhalten. Entsprechend der Strategie der Gruppe sollten nicht mehr als 25 % der Fremdkapitalaufnahmen in den kommenden zwölf Monaten fällig werden.

Das Management wird die Liquidität weiterhin überwachen und verwalten. Aufgrund der Generierung signifikanter Zahlungsströme im Jahresverlauf 2021 und der zum 31. Dezember 2021 verfügbaren Liquidität aus Zahlungsmitteln und kurzfristigen Einlagen sowie der nicht in Anspruch genommenen revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 13.000 Tsd. Euro stuft das Management das Liquiditätsrisiko der Gruppe zum Jahresende jedoch nicht als erheblich ein.

Die folgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse, die zukünftig im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten erwartet werden:

In Tsd. Euro Bis zu einem Jahr 1 - 2 Jahre 2 - 3 Jahre 3 - 4 Jahre 4 - 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Anteilseignerdarlehen - - - - - 134.717 134.717
Befristete Darlehen zu fortgeführten Transaktionskosten 4.000 4.100 6.100 6.200 6.100 81.000 107.500
Revolvierende Kreditfazilität - - - - - 7.000 7.000
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 1.268 546 235 57 11 - 2.117
Devisentermingeschäfte 1.766 - - - - - 1.766
Devisenoptionsgeschäfte - - - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 11.455 - - - - - 11.455
Passivischer Abgrenzungsposten 7.480 325 - - - - 7.806
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.326 172 - - - - 3.498
Summe 29.295 5.144 6.335 6.257 6.111 222.717 275.859

Übermäßige Risikokonzentration

Konzentrationen entstehen, wenn mehrere Vertragsparteien ähnlichen Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten im selben geografischen Gebiet nachgehen oder ähnliche wirtschaftliche Merkmale aufweisen, sodass ihre Fähigkeit, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen, im Falle von Änderungen der wirtschaftlichen, politischen oder sonstigen Bedingungen in ähnlicher Weise betroffen wäre. Die Konzentrationen deuten auf die relative Sensitivität der Performance der Gruppe gegenüber Entwicklungen in einem bestimmten geografischen Gebiet hin.

Um übermäßige Risikokonzentrationen zu vermeiden, beinhalten die Richtlinien und Verfahren der Gruppe spezifische Leitlinien, die sich auf die Aufrechterhaltung eines diversifizierten Portfolios konzentrieren. Die identifizierten Konzentrationen von Ausfallrisiken werden entsprechend kontrolliert und verwaltet.

Sicherheiten

Die Gruppe hat nahezu alle Vermögenswerte verpfändet, um die Anforderungen an Sicherheiten für das Senior Facilities Agreement zu erfüllen.

Nachstehend sind die Informationen über den Buchwert der verpfändeten Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021 bzw. 5. Februar 2021 dargelegt. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen nicht unbedingt den in diesen Abschlüssen enthaltenen Informationen entsprechen, da die Sicherheitsvereinbarung auf Einzelabschlüssen basiert.

Sicherheiten
In Tsd. Euro Zum 31.12.2021 Zum 05.02.2021
Immaterielle Vermögenswerte 2.845 -
Sachanlagen 45.890 -
Finanzielle Vermögenswerte 3.567 -
Vorräte 9.992 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 10.825 -
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 5.584 -
Summe 78.704 -

Darüber hinaus wurden auch die folgenden Vermögenswerte verpfändet:

Die von der SCHOCK GmbH an ihren Tochterunternehmen Schock Optiglue GmbH und Cristastone GmbH gehaltenen Anteile

Globalzession der Forderungen der SCHOCK GmbH

Sicherungsübereignung aller Patente, Marken, Muster und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum

Grundschuldeintragungen für Grundstücke und Gebäude

12. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

In der folgenden Tabelle ist die Hierarchie der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe zum 31. Dezember 2021 dargestellt:

In Tsd. Euro Eingangsparameter für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
31. Dezember 2021 Kategorie Buchwert Marktpreise auf aktiven Märkten (Stufe 1) Wesentliche beobachtbare Eingangsparameter (Stufe 2) Wesentliche nicht beobachtbare Eingangsparameter (Stufe 3)
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 21.439 - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 11.835 - - -
Devisentermingeschäfte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 12 - 12 -
Devisenoptionsgeschäfte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 14 - 14 -
Nicht notierte Eigenkapitalbeteiligungen Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert - - - -
Summe der finanziellen Vermögenswerte je Stufe der Bewertungshierarchie - 27 -
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten 11.455 - - -
Passivischer Abgrenzungsposten Zu fortgeführten Anschaffungskosten 7.806 - - -
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen n/a 2.043 - - -
Anteilseignerdarlehen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 134.717 - 134.717 -
Befristete Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten und revolvierende Kreditfazilität Zu fortgeführten Anschaffungskosten 112.590 - 115.000 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten 3.498 - - -
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten je Stufe der Bewertungshierarchie - 249.717 -

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der finanziellen Vermögenswerte der Stufe 3 für den Berichtszeitraum, die sich auf eine Investition in China bezieht:

In Tsd. Euro Eigenkapitalinstrumente mit nicht beobachtbaren Eingangsparametern
Zum 5. Februar 2021 -
Unternehmenszusammenschlüsse 256
Änderungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (256)
Zum 31. Dezember 2021 -

Für die nicht notierten Eigenkapitalbeteiligungen der Gruppe ist keine aussagekräftige Sensitivitätsanalyse möglich, da die Geschäftsführung für diese Finanzinstrumente von einem beizulegenden Zeitwert von Null ausgeht.

Die Eigenkapitalinstrumente beziehen sich auf die Wuhu Cozy Schock Quartz Technical Co. Ltd. mit Sitz in Nr. 5288 Dongwan Road, Xinwu Economic Development Zone, Wuhu County, 241100 Anhui Province, Volksrepublik China. Der letzte verfügbare Jahresabschluss der Gesellschaft bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2020. Die Höhe des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2020 betrug 159 Tsd. Euro. Der Jahresverlust im Jahr 2020 betrug 540 Tsd. Euro.

Aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht deren beizulegender Zeitwert dem jeweiligen Buchwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden durch Diskontierung der erwarteten künftigen Zahlungsströme unter Verwendung der aktuellen Zinssätze für Finanzinstrumente mit ähnlichen Laufzeiten und Fälligkeiten sowie einer unternehmensindividuellen Kreditrisikoprämie geschätzt.

Im Geschäftsjahr fanden keine Umgliederungen zwischen den Stufen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert statt. Alle Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf wiederholter Basis.

Stufe 2-Finanzinstrumente bewertet zum beizulegenden Zeitwert

Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Eingangsparameter Kategorie
Devisentermingeschäfte Schock wendet zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts die Par-Methode (Barwertberechnung mit Swapsätzen) für alle Währungspaare unter Berücksichtigung aktiv gehandelter Swapkurven an. Nicht relevant Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Devisenoptionsgeschäfte Schock wendet das Garman-Kohlhagen-Modell als erweiterte Version des Black-Scholes-Modells an. Nicht relevant Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Stufe 3-Finanzinstrumente bewertet zum beizulegenden Zeitwert

Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Eingangsparameter Kategorie
Nicht notierte Eigenkapitalbeteiligungen Die für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten wesentlichen Eingangsparameter umfassen ein Ereignis bzw. mehrere Ereignisse, die objektive Hinweise auf Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts begründen. Dabei werden Annahmen und Erwartungen der künftigen Geschäftsentwicklung berücksichtigt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Finanzergebnis erfasst. Siehe 'Bewertungsmethode' Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Effekte von Finanzinstrumenten in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung in der Periode waren wie folgt:

EURk Nettogewinne (-verluste) Zinsaufwendungen (-erträge)
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten - 11
Nicht notierte Eigenkapitalbeteiligungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (256) -
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - (7.839)
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (12) -

Nettogewinne oder -verluste aus Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, beinhalten hauptsächlich Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, basierend auf der jeweiligen Bewertungsmethode.

13. Vorräte

In Tsd. Euro 31. Dezember 2021 5. Februar 2021
Rohstoffe 3.951 -
Unfertige Erzeugnisse 1.952 -
Fertigerzeugnisse 5.254 -
Summe 11.157 -

Im Geschäftsjahr wurden 26.527 Tsd. Euro aus den Vorräten als Aufwand erfasst. Während des Berichtszeitraums wurden keine Wertminderungen von Vorräten erfasst.

14. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

In Tsd. Euro 31. Dezember 2021 5. Februar 2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 12.285 -
Abzgl. Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (450) -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 11.835 -

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit zwischen 14 und 90 Tagen. Weitere Informationen finden sich in der Aufschlüsselung der Laufzeiten in Konzernanhang 11.

Eine Überleitung der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

In Tsd. Euro Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste
Zum 5. Februar 2021 -
Unternehmenszusammenschlüsse 433
Zugänge 79
Verbrauch (62)
Zum 31. Dezember 2021 450

15. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Auf Bankguthaben fallen Zinsen zu variablen Sätzen basierend auf den Zinssätzen für täglich verfügbare Bankguthaben an. Kurzfristige Einlagen werden für unterschiedliche Zeiträume zwischen einem Tag und drei Monaten getätigt, entsprechend dem unmittelbaren Barmittelbedarf der Gruppe, und generieren Zinsen zu den jeweiligen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen.

Das Kreditrisiko von Bankguthaben, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, ist unwesentlich aufgrund der kurzfristigen Laufzeit, des Bonitätsgrads der Geschäftspartner und der angesetzten Kreditgrenzen. Deshalb weist die Gruppe keine Wertminderungsaufwendungen für diese finanziellen Vermögenswerte aus.

Die Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen beinhalten 169 Tsd. Euro, die aufgrund von Factoring-Vereinbarungen Verfügungsbeschränkungen unterliegen. Die Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen in der Kapitalflussrechnung entsprechen der Bilanzposition.

16. Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement der Gruppe nutzt überwiegend Fremdfinanzierungsmaßnahmen, da Eigenkapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen und andere Eigenkapitalmaßnahmen in naher Zukunft nicht vorgesehen sind.

Das Kapitalmanagement soll die Fähigkeit der Gruppe, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und angemessene Renditen für die Anteilseigner zu generieren, auf lange Sicht sicherstellen. Dabei berücksichtigt sie Änderungen des makroökonomischen Umfelds und der Risiken, die sich aus der zugrunde liegenden Geschäftstätigkeit ergeben. Für die Gruppe ist es zudem wichtig, einen uneingeschränkten Kapitalmarktzugang zu verschiedenen Fremdfinanzierungsinstrumenten und die Abwicklung von finanziellen Verbindlichkeiten im Einklang mit ihren Kreditvereinbarungen sicherzustellen.

Das aktive Schuldenmanagement umfasst Maßnahmen, die sich insbesondere auf die Verschuldungsquote, die als Verhältnis des bereinigten EBITDA zu den Nettofinanzverbindlichkeiten der letzten zwölf Monate angegeben wird, auf Kapital- und Liquiditätsanforderungen und auf den Zeitpunkt von Refinanzierungsmaßnahmen konzentrieren.

Das gezeichnete Kapital setzt sich aus 25.000 Anteilen zum Nennwert von 1 Euro zusammen und entspricht dem genehmigten Kapital. Das gezeichnete Kapital hat sich in der Berichtsperiode nicht verändert. Die Kapitalrücklage beinhaltet das im Rahmen von Aktienemissionen gezahlte Agio. Die Gewinnrücklage beinhaltet die kumulierten Bilanzgewinne. Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Neubewertungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen oder Verlusten der leistungsorientierten Verpflichtung, sowie alle Fremdwährungsunterschiede, die aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe entstehen.

17. Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten vorwiegend die Gewährleistungsverpflichtungen der Gruppe: Eine Überleitungsrechnung ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

In Tsd. Euro Gewährleistungsverpflichtungen Sonstige Rückstellungen Total
Zum 5. Februar 2021 - - -
Zugänge i.Z.m. Unternehmenszusammenschlüssen 578 205 783
Zugänge 616 400 1.016
Verbrauch (525) (205) (730)
Zum 31. Dezember 2021 669 400 1.069

Die sonstigen Rückstellungen betreffen hauptsächlich Rechtskosten im Zusammenhang mit dem Ausstieg der Gruppe aus ihren Investitionen in China. Die Gruppe erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen im kommenden Jahr zu begleichen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

In Tsd. Euro 31. Dezember 2021 5. Februar 2021
Verbindlichkeiten für Personalaufwand und Lohnsteuern 3.101 -
Rechnungsabgrenzungsposten 165 -
Sonstige 4.705 -
Summe 7.971 -

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten in der Hauptsache Boni, noch nicht gezahlte Transaktionskosten bezüglich der getätigten Unternehmenskäufe, und Verbindlichkeiten für erhaltene Waren und Dienstleistungen. 361 Tsd. Euro hiervon sind langfristig.

18. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und werden normalerweise mit Fristen von60 Tagen beglichen. Erläuterungen zu den Liquiditätsrisikomanagementprozessen der Gruppe finden sich im Konzernanhang 11.

19. Leasingverhältnisse

Die Gruppe hat Leasingverträge für verschiedene Gebäude und Grundstücke, Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge und andere Einrichtungen abgeschlossen, die in ihrem Betrieb zum Einsatz kommen. Die Leasingverhältnisse haben Laufzeiten zwischen zwei und fünf Jahren. Die Verpflichtungen der Gruppe aus ihren Leasingverträgen werden durch das Eigentumsrecht des Leasinggebers an den Leasinggegenständen abgesichert. Im Allgemeinen sind die Abtretung und das Unterleasing der Leasinggegenstände durch die Gruppe eingeschränkt und einige Verträge verlangen, dass die Gruppe bestimmte Finanzkennzahlen einhält. Zum 31. Dezember 2021 hatte die Gruppe verschiedene Leasingverträge für Läger, die in 2022 gekündigt werden können, mit denen die Gruppe aber bis Ende 2022 plant. Die Leasingverbindlichkeiten, die sich auf diese Verträge beziehen, betrugen zum Periodenende 275 Tsd. Euro (alle kurzfristig). Würde die Gruppe diese Verträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt kündigen, würde sich die Leasingverbindlichkeit um 208 Tsd. Euro reduzieren.

Die Gruppe hat zudem einige Leasingverhältnisse für Maschinen mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten und Leasingverhältnisse für Büroausstattung von geringem Wert abgeschlossen. Die Gruppe wendet die für den Ansatz von "kurzfristigen Leasingverhältnissen" und "Leasingverhältnissen, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt" geltenden Ausnahmen auf diese Leasingverhältnisse an.

Informationen über die erfassten Buchwerte und die Veränderungen der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr finden sich in Konzernanhang 10.

Nachstehend sind die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten (die unter den finanziellen Verbindlichkeiten erfasst sind) und die Veränderungen im Geschäftsjahr dargelegt:

In Tsd. Euro 2021
Zum 5. Februar 2021 -
Zugänge 914
Zugänge i.Z.m. Unternehmenszusammenschlüssen 1.965
Zinszuwachs 61
Zahlungen (897)
Zum 31. Dezember 2021 2.043
davon: kurzfristig 1.220
davon: langfristig (1 - 5 Jahre) 823

Die folgenden Beträge sind im Gewinn oder Verlust erfasst:

In Tsd. Euro 2021
Abschreibungen von Nutzungsrechten 845
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten 61
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (max. 12 Monate) 144
Aufwendungen für Leasingverhältnisse, deren Vermögenswerte von geringem Wert sind 100
Summe 1.150

Die Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen von insgesamt 1.141 Tsd. Euro.

20. Leistungen an Arbeitnehmer: Leistungsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pensionspläne

Der Gesamtaufwand für beitragsorientierte Pensionspläne belief sich in der Periode auf 1.652 Tsd. Euro.

Leistungsorientierte Pensionspläne

Die Gruppe unterhält einen leistungsorientierten Plan in Deutschland. Der Plan ist nicht finanzierter Art. Ansprüche im Rahmen des Plans basieren in der Regel auf dem Dienstalter und, bei einigen Mitarbeitern, dem Arbeitsentgelt. Der Plan steht seit Oktober 2001 nicht mehr für neue Mitglieder offen. Erhöhungen der Pensionsansprüche der Planmitglieder wurden ab Ende 2004 eingestellt. Daher entstehen für die Planmitglieder keine weiteren Leistungen aus dem Plan. Mitarbeiter im Ruhestand erhalten derzeit eine jährliche Erhöhung der Pensionszahlungen von 1 %. Die künftigen Pensionssteigerungen sind im Plan angegeben und basieren nicht auf der Inflation oder anderen externen Indizes. Der durchschnittliche Restlaufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen lag zum 31. Dezember 2021 bei zwölf Jahren.

In der nachstehenden Tabelle ist die Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtung seit dem 5. Februar 2021 zusammengefasst:

In Tsd. Euro Leistungsorientierte Verpflichtung
Zum 5. Februar 2021 -
Zugänge i.Z.m. Unternehmenszusammenschlüssen 9.283
Nettozinsaufwendungen 33
Leistungszahlungen (433)
Versicherungsmathematische Veränderungen - finanzielle Annahmen (327)
Erfahrungsbedingte Berichtigungen 135
Zum 31. Dezember 2021 8.691

In der folgenden Tabelle sind die erfolgswirksam erfassten Erträge und Aufwendungen und das sonstige Ergebnis für das aktuelle Jahr und das Vorjahr zusammengefasst:

In Tsd. Euro 2021 Enthalten in:
Zinsaufwand auf die leistungsorientierte Verpflichtung 33 Periodenergebnis
Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) - finanzielle Annahmen (327) Sonstiges Ergebnis
Erfahrungsbedingte Verluste (Gewinne) 135 Sonstiges Ergebnis
Summe Nettopensionsaufwand (158)

Der Zinsaufwand auf die leistungsorientierte Verpflichtung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die der Bestimmung der Pensionsverpflichtung für den Plan der Gruppe zugrunde liegenden Hauptannahmen sind nachfolgend angegeben:

2021
Abzinsungssatz 0,90%

Die Pensionsverpflichtungen werden von den Abzinsungssätzen beeinflusst, die in den letzten Jahren infolge der Entwicklung der Kapitalmärkte gesunken sind. Eine quantitative Sensitivitätsanalyse für den Abzinsungssatz und seine Auswirkung auf die leistungsorientierte Verpflichtung zum 31. Dezember 2021 ist nachstehend dargelegt:

In Tsd. Euro Leistungsorientierte Verpflichtung zum 31. Dezember 2021
Zunahme des Abzinsungssatzes um 0,25%-Punkte 8.448
Abnahme des Abzinsungssatzes um 0,25%-Punkte 8.947

Da keine Neuaufnahmen in das Altersversorgungsprogramm der Gruppe möglich sind und die bestehenden Teilnehmer keine zusätzlichen Ansprüche haben, wird eine Sensitivitätsanalyse nur für den Abzinsungssatz durchgeführt. Die für 2022 erwarteten Leistungszahlungen belaufen sich auf 593 Tsd. Euro.

21. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Abgesehen von geschäftlichen Vereinbarungen im normalen Geschäftsgang zu marktüblichen Bedingungen hat die Gruppe keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die mit Verpflichtungen (z. B. Mindestabnahmemengen bei Lieferanten) oder Eventualverbindlichkeiten verbunden sind. Die einzige Ausnahme ist der Kauf zum Jahresende eines Gebäudes von einer Gemeinde in den USA unter ihrem geschätzten Marktwert unter der Bedingung, dass die Gruppe bis zum 31. Dezember 2024 bestimmte Beträge in das Gebäude investiert. Die Immobilie hat einen geschätzten Wert von 4,5 Mio. USD und wurde von der Gemeinde für 1,0 Mio. USD erworben. Der implizite Rabatt ist anteilig rückzahlbar, falls die Gruppe die Investitionsanforderungen nicht erfüllt.

22. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

In der nachstehenden Tabelle ist der Gesamtbetrag der Salden angegeben, der für das jeweilige Geschäftsjahr an oder von nahestehenden Unternehmen und Personen zu zahlen ist:

Darlehen von nahestehenden Unternehmen und Personen

In Tsd. Euro Nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge einschl. aufgelaufener Zinsen in Höhe von:
Darlehen vom beherrschenden Anteilseigner:
Triton V LuxCo 58 S.à.r.l.
Zum 31. Dezember 2021 134.717 4.717
Zum 5. Februar 2021 - -

Die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Beträge sind diejenigen Beträge, die in der Berichtsperiode in Bezug auf Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen, bei denen es sich nach Auffassung der Gruppe um ihre Geschäftsführer handelt, als Aufwand erfasst wurden:

In Tsd. Euro 2021
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 1.711
Rentenbeiträge 12
Summe 1.723

23. Unternehmenszusammenschlüsse

Schock

Am 31. März 2021 erwarb die Gruppe 100 % der stimmberechtigten Anteile an der Stone TopCo GmbH, einem nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das auf die Herstellung und den Vertrieb von Quarzkomposit- Küchenspülen spezialisiert ist und mit seinen Beteiligungen an verschiedenen Tochtergesellschaften die "Schock"-Geschäftstätigkeit ("Schock-Gruppe") abbildet. Die Gruppe erwarb die Schock-Gruppe aufgrund ihres innovativen Angebots im Bereich der Küchen- und Badspülen und der sich daraus ergebenden Wachstumschancen.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Schock-Gruppe zum Zeitpunkt des Erwerbs stellten sich wie folgt dar:

In Tsd. Euro Im Rahmen der Transaktion zugrunde gelegter beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (Note 8) 122.286
Sachanlagen (Note 10) 41.535
Nutzungsrechte (Note 10) 1.827
Sonstige langfristige Vermögenswerte 276
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.660
Vorräte 8.521
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 19.403
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 4.450
Summe 199.958
Fremdkapital
Finanzielle Verbindlichkeiten (Note 11) 1.889
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (Note 20) 9.283
Latente Steuerschulden (Note 7) 35.707
Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen (Note 17) 9.052
Steuerschulden 6.352
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 11.939
Summe 74.222
Summe identifizierbares Nettovermögen 125.736
Mit der Transaktion verbundener Geschäfts- oder Firmenwert (168.972)
Kaufpreiszahlung 294.708

Der angesetzte Geschäfts- oder Firmenwert bildet maßgeblich das erwartete Wachstum und die Synergien aus der geplanten Geschäftsentwicklung ab. Es ist nicht zu erwarten, dass er steuerlich absetzbar ist.

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belief sich auf 19.403 Tsd. Euro. Die vertraglich vereinbarten Bruttobeträge der Forderungen betrugen dabei 19.618 Tsd. EUR, gemindert um eine Wertberichtigung in Höhe von 215 Tsd. Euro, die die geschätzten ausgefallenen vertraglichen Cashflows widerspiegelt.

Die Gruppe bewertete die in den Finanzverbindlichkeiten enthaltenen erworbenen Leasingverbindlichkeiten mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Die Nutzungsrechte wurden mit einem Betrag bewertet, der den Leasingverbindlichkeiten entspricht.

Die latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten stellen vorwiegend temporäre Differenzen in Bezug auf die erworbenen immateriellen Vermögenswerte dar, die teilweise durch temporäre Differenzen, die vorwiegend Pensionsverpflichtungen und Verlustvorträge betreffen, ausgeglichen wurden.

Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung setzte sich wie folgt zusammen:

In Tsd. Euro
Geleistete Zahlungsmittel 294,708
Gegenleistung 294,708

Die Kaufpreiszahlung beinhaltete 72,914 Tsd. Euro für die Rückführung eines Gesellschafterdarlehen an die verkaufenden Gesellschafter, sowie 52,030 Tsd. Euro für die Rückführung von Bankdarlehen.

Die mit der Akquisition verbundenen Kosten für (Rechts-)Beratung beliefen sich auf 3.391 Tsd. Euro und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Ab dem Erwerbszeitpunkt trug Schock mit 92.484 Tsd. Euro zu den Umsatzerlösen und mit 6.966 Tsd. Euro zum Betriebsergebnis bei. Wäre das Unternehmen am 1. Januar 2021 erworben worden, wären den Umsatzerlösen und dem Betriebsergebnis ca. 123.300 Tsd. EUR bzw. 9.289 Tsd. Euro zuzurechnen gewesen.

Marmorin

Am 30. Dezember 2021 erwarb die Gruppe 100 % der stimmberechtigten Anteile von Marmorin SP. Z O.O. und Marmorin B&J SP. Z O.O., jeweils nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in Polen, die sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Küchen- und Badezimmerprodukten aus Quarzkomposit spezialisiert haben ("Marmorin"). Die Gruppe erwarb Marmorin aufgrund seines Know-hows und seines innovativen Produktportfolios sowie seiner Wachstumsaussichten auf wichtigen internationalen Märkten.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Marmorin zum Zeitpunkt des Erwerbs stellten sich wie folgt dar:

In Tsd. Euro Im Rahmen der Transaktion zugrunde gelegter beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (Note 8) 2,180
Sachanlagen (Note 10) 6,602
Nutzungsrechte (Note 10) 138
Sonstige langfristige Vermögenswerte 46
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2,102
Vorräte 703
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 970
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 136
Summe 12,878
Fremdkapital
Finanzielle Verbindlichkeiten (Note 11) 504
Latente Steuerschulden (Note 7) 96
Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen (Note 17) 2,171
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2,961
Summe 5,732
Summe identifizierbares Nettovermögen 7,146
Mit der Transaktion verbundener Geschäfts- oder Firmenwert (1,198)
Kaufpreiszahlung 8,344

Der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert bildet maßgeblich das erwartete Wachstum und die Synergieeffekte ab. Es ist nicht zu erwarten, dass er steuerlich absetzbar ist.

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belief sich auf 970 Tsd. Euro. Die vertraglich vereinbarten Bruttobeträge der Forderungen betrugen dabei 1.188 Tsd. Euro, gemindert um eine Wertberichtigung in Höhe von 218 Tsd. Euro, die die geschätzten ausgefallenen vertraglichen Cashflows widerspiegelt.

Die latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten stellen hauptsächlich zeitliche Differenzen in Bezug auf die erworbenen immateriellen Vermögenswerte dar, die teilweise durch Verlustvorträge ausgeglichen wurden.

Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung setzte sich wie folgt zusammen:

In Tsd. Euro
Geleistete Zahlungsmittel 8,344
Gegenleistung 8,344

Die Kaufpreiszahlung beinhaltete 6.679 Tsd. Euro für die Rückführung von Bankdarlehen.

Die mit dem Erwerb verbundenen Kosten für (Rechts-)Beratung beliefen sich auf 219 Tsd. Euro und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Da das Unternehmen am Ende des Rechnungslegungszeitraums erworben wurde, hat Marmorin während der Berichtsperiode keine Erlös- und Ergebnisbeiträge für die Gruppe erzielt. Marmorin hat im Jahr 2021 nicht nach IFRS bilanziert, sodass eine Berechnung des Beitrags des Unternehmens zum Konzernumsatz und -ergebnis in der Annahme eines Erwerbs zu Jahresbeginn wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

24. Neue Standards, die noch nicht in Kraft sind

Die neuen und geänderten Standards und Interpretationen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben wurden, bis zum Datum der Erstellung des Abschlusses der Gruppe jedoch noch nicht in Kraft getreten sind, werden nachstehend dargelegt. Die Gruppe beabsichtigt, diese neuen und geänderten Standards und Interpretationen zu übernehmen, sofern und soweit sie in Kraft treten. Es wird nicht erwartet, dass sich daraus ein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss der Gruppe ergeben wird.

Änderungen an IAS 16: Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (1. Januar 2022)

Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (1. Januar 2022)

Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2018 bis 2020: Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 and IAS 41 (1. Januar 2022)

Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept (1. Januar 2022)

Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; Angabe der Rechnungslegungsmethoden (hier auch Änderungen am IFRS Practice Statement 2) (1. Januar 2023)

Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen (1. Januar 2023)

Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (1. Januar 2023)

IFRS 17 Versicherungsverträge (1. Januar 2023)

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (verschoben)

25. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Abgesehen von den unten dargelegten Ereignissen und Auswirkungen sind zwischen dem Jahresende und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Konzernabschlusses keine meldepflichtigen Ereignisse eingetreten.

Am 25. März 2022 erhöhte die Gruppe ihr befristetes Darlehen B um 55.000 Tsd. Euro. Der Verfügungszeitraum für die Liquiditätsaufstockung ("Fazilität B2") läuft bis zum 30. April 2023. Am 30. März 2022 nahm die Gruppe 34.000 Tsd. Euro für allgemeine Geschäftszwecke und zur Finanzierung von Akquisitionen in Anspruch.

Am 31. März 2022 erwarb die Gruppe "The 1810 Company", einen britischen Anbieter von Küchenspülen und Armaturen, um ihre geografische Expansion fortzusetzen. Die erstmalige Bilanzierung der Übernahme war zum Zeitpunkt der Billigung dieses Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen. Die Gruppe geht davon aus, dass sie die Bilanzierung des Erwerbs im Laufe des Jahres abschließen und die Einzelheiten im nächsten Konzernabschluss darstellen wird.

Am 24. Februar 2022 begann eine Invasion russischer Kriegstruppen in Ukraine. Die konjunkturellen Folgen sind derzeit schwer einschätzbar, es werden zunächst keine kurzfristigen Effekte auf das operative Geschäft erwartet. Die Schock-Gruppe geht weiterhin von einer durchgehenden Lieferfähigkeit und Versorgungssicherheit aus. Geschäftsvorgänge mit direktem Länder Bezug (Russland oder Ukraine) wurden aus dem Geschäft ausgegliedert. Der Umsatzanteil 2021 in Russland oder Ukraine lag bei circa 1,5% mit budgetierter Annahme leicht fallend. 1,5% Umsatzverlust im Verhältnis zum Gesamtumsatzvolumen erzeugt derzeit keine Abweichung im Geschäftsverlauf aufgrund des weiter hohen Auftragsbestandes außerhalb der kriegsbetroffenen Länder.

Die Geschäftsführer der Schock TopCo GmbH haben den Konzernabschluss am 9. Juni 2022 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Datum

Unterschrift

Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

I. Geschäftslage und Rahmenbedingungen

Konzernstruktur

Die Blitz F21-357 GmbH, Frankfurt am Main, (umfirmiert in Schock TopCo GmbH, Regen mit Gesellschafterbeschluss vom 9. April 2021) wurde am 05. Februar 2021 gegründet und hat die Stone TopCo GmbH, Regen, mit notariellem Kaufvertrag vom 17. Februar 2021 erworben. Das Rumpfgeschäftsjahr umfasst somit den Zeitraum von der Gründung der Muttergesellschaft am 05. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Die Erstkonsolidierung des Teilkonzerns Stone TopCo GmbH erfolgte zum Erwerbszeitpunkt, den 31. März 2021. Die Stone TopCo GmbH wurde im Berichtsjahr von der Gruppe (Schock Holding GmbH als unmittelbare Erwerbergesellschaft und neue Muttergesellschaft sowie durch die Schock TopCo GmbH als mittelbare Erwerbergesellschaft und oberste Muttergesellschaft) erworben. Damit wurde ein neues Konzernverhältnis von der Teilkonzerngruppe der Stone TopCo GmbH zur Schock Holding als unmittelbare neue Muttergesellschaft und der Schock TopCo als Mutternehmen für den größten Kreis der Unternehmen begründet. Die polnischen Tochtergesellschaften, Marmorin Sp. z.o.o., Marmorin B&J und Marmorin HR z.o.o., Starkowo, hat die Schock GmbH, Regen, mit notariellem Kaufvertrag vom 30. Dezember 2021 erworben. Die Erstkonsolidierung des Teilkonzerns Marmorin erfolgte zum 30. Dezember 2021. Da das Unternehmen am Ende des Rechnungslegungszeitraums erworben wurde, hat Marmorin während der Berichtsperiode keine Erlös- und Ergebnisbeiträge für die Gruppe erzielt.

Der Konzern umfasst sieben inländische Tochterunternehmen sowie fünf ausländische Tochterunternehmen, davon zwei Tochtergesellschaften in den USA und drei Tochtergesellschaften in Polen. Alle Anteile an den Tochtergesellschaften befinden sich zu 100% im Besitz der Muttergesellschaft und wurden vollkonsolidiert. Der bisherige Gesellschafter IK Investment Partners hatte das Unternehmen vor 5 Jahren von der HQ Equita erworben und in den letzten Jahren durch profitables Wachstum auf Basis von exklusiven Produkten zu einem der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der hochwertigen Küchenspüle entwickelt. Mit der Übernahme der Schock GmbH durch die Beteiligungsgesellschaft Triton zum 31. März 2021 wurden die Voraussetzungen geschaffen, die geografische Expansion weiter zu forcieren. Entsprechend der Wachstumsstrategie wurde am 30. Dezember 2021 Marmorin, ein polnischer Hersteller von Quarzformteilen, von der Schock GmbH erworben. Die Akquisition von Marmorin erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem SCHOCK-Management und dem Triton-Team.

Die Finanzinformationen sowie die Lage des Konzerns sind maßgeblich geprägt von der Schock GmbH, welche nahezu 100% der operativen Kennzahlen ausmacht. Die Schock GmbH produziert seit 40 Jahren am Standort Regen Quarzkompositspülen. In diesem Marktsegment hat SCHOCK dank seiner Innovationskraft auch eine führende Position auf dem Weltmarkt. Rund 600 Mitarbeiter arbeiten täglich daran, Kunden in aller Welt mit hochwertigen Produkten zu begeistern. Der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert von Marmorin bildet maßgeblich das erwartete Wachstum und die Synergieeffekte ab.

Branchenentwicklung in Deutschland und weltweit

Am 12. März 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO die Verbreitung des COVID-19-Erregers ("Corona") zur weltweitern Pandemie erklärt. Die globale volkswirtschaftliche Entwicklung 2021 hat sich vom Corona-bedingten Einbruch des Vorjahres erholt, wenngleich weniger deutlich als ursprünglich erwartet.

Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen hat sich die deutsche Möbelindustrie im Jahr 2021 gut behauptet. Das Umsatzvolumen legte um rund 2 Prozent auf 17,5 Milliarden Euro zu und entwickelte sich damit besser als prognostiziert. Neben großen Auftragsüberhängen aus Vorjahr konnten die pandemiebedingten Schließungen des Möbelhandels im Frühjahr 2021 besser kompensiert werden als zu Zeiten des ersten Lockdowns Anfang 2020. Gleichwohl hat die Möbelbranche das Vor-Corona-Niveau noch nicht wieder erreicht (2019: 17,9 Milliarden Euro Umsatz).

Auch im zweiten Jahr der Pandemie stand das Thema Wohnen und Einrichten bei den Konsumenten hoch im Kurs und viele Menschen investierten 2021 in ihre eigenen vier Wände. Zum anderen, weil Urlaubs- und Freizeitaktivitäten pandemiebedingt teilweise eingeschränkt waren. Bei den Investitionen besonders beliebt waren Küchen, Sofas sowie Möbel für das Homeoffice.

Zur Belastung wurde die massive Verteuerung nahezu aller Materialen und Vorprodukte. Betroffen sind insbesondere Holzwerkstoffe, Beschläge und Metallkomponenten, Polsterschäume, Verpackungsmaterialien, elektronische Bauteile, Logistikkosten sowie Energie. Die Preise für Holzwerkstoffe, als eine der Hauptkomponenten für Küchen- und Kastenmöbel, lagen nach amtlicher Statistik (Index der Erzeugerpreise Statistisches Bundesamt) beispielsweise im Dezember 2021 um 40,2 Prozent über dem Vorjahresniveau. Ein Ende dieser Entwicklung ist gemäß den Ergebnissen der jüngsten ifo-Konjunkturumfrage nicht erreicht. Immer mehr Firmen planen, ihre Preise im kommenden zweiten Quartal 2022 zu erhöhen. Dabei wurde ein neuer Höchstwert von 54,6 Punkten erreicht, nach 47,6 Punkten im Februar. Vor allem in den konsumnahen Branchen müssen die Menschen mit starken Preissteigerungen rechnen, so das ifo Institut in seiner Pressemitteilung am 30. März 2022. Wie in anderen Branchen ebenfalls, wird eine Weitergabe in der Wertschöpfungskette unumgänglich sein. Aufgrund der aktuell sehr dynamischen Preisentwicklung bei den Zulieferprodukten und den traditionell langen Preislaufzeiten zwischen Industrie und Handel, steuert die Branche auf ein massives Problem zu. Hier muss es zu einer Veränderung der Preislaufzeiten und zu unterjährigen Mechanismen kommen, um den schnell veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.

Als Wachstumstreiber erwies sich im vergangenen Jahr das Auslandsgeschäft mit einem Umsatzzuwachs von rund 5 Prozent auf 5,6 Milliarden Euro. Der Inlandsumsatz zog aufgrund der langen Phase der Handelsschließungen - der zweite Lockdown währte von Mitte Dezember 2020 bis Mai 2021 - nur um 0,5 Prozent auf 11,9 Milliarden Euro an. Nach Angaben der amtlichen Statistik verzeichneten die Küchenmöbelhersteller einen kräftigen Umsatzanstieg von knapp 9 Prozent auf 5,7 Milliarden Euro. Nach internen Erhebungen der Fachverbände stieg der Auftragseingang in der deutschen Küchenmöbelindustrie von Januar bis Dezember 2021 um knapp 7 Prozent.

Die deutschen Möbelexporte (insbesondere bei außereuropäischen Exportmärkten wie USA aber auch innergemeinschaftliche Ausfuhren nach Frankreich) legten im vergangenen Jahr um knapp 15 Prozent auf 8,4 Milliarden Euro zu, während die deutschen Möbelimporte im vergangenen Jahr um 18 Prozent auf annähernd 10,2 Milliarden Euro zulegten. 1

Bereits im September 2021 lagen die Umsätze der deutschen Küchenmöbelindustrie per Juli 2021 mit plus 14,7 Prozent klar über dem Niveau des Vergleichszeitraums von 2020 und auch zum Vor-Coronajahr 2019, sie stützen die Entwicklung der gesamten Möbelindustrie - so die Einschätzung des Vorstandsvorsitzen des Verbands der Deutschen Küchenmöbelindustrie (VdDK e.V.), Herford. Die Nachwirkungen der pandemiebedingten Krise seit Frühjahr 2020 dauerten jedoch an, für eine Entwarnung sei es noch zu früh gewesen - deshalb weiter: "Die Gesamtsituation bleibt angespannt - trotz guten Wachstumszahlen und hoher Nachfrage: durch Störungen bei Lieferketten, der Materialversorgung, bei logistischen Abläufen und - bei stagnierender Impfquote - möglicherweise der Arbeitskräfteverfügbarkeit.". Der VdDK-Vorsitzende und VdDK-Geschäftsführer sind sich jedoch einig: "In der jüngsten Befragung unserer Mitglieder hat die Mehrheit der Befragten angegeben, dass sie für das gesamte Jahr 2021 mit zum Teil deutlichen Umsatzsteigerungen rechnen. Unsere Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2021 liegt somit bei bis zu 10 Prozent. Wir freuen uns, dass dieses Wachstum über alle Betriebsgrößen feststellbar ist. Demnach steht die Branche nach der Corona-Krise auf einem solideren Fundament als zuvor". 2

1 Quelle (Stand 21.02.2022): https://www.moebelindustrie.de/presse/3649/moebelindustrie-behauptet-sich-im-zweiten-pandemie-jahr.html
2 Quelle (20.09.2021): https://www.vhk-herford.de/presse/artikel/kuechenmoebelindustrie-erwartet-umsatzplus-bis-10-prozent

II. Wirtschaftsbericht

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Ein standardisiertes Berichtswesen gibt einen detaillierten monatlichen Überblick und enthält aussagefähige Kennzahlen zur Unternehmensentwicklung. Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung des Konzerns die Umsatzerlöse, die Liquiditäts- und Cash-Flow-Entwicklung sowie das Ergebnis verzinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) herangezogen.

Als wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind u.a. Produktivitätsdaten zentrale Bestandteile der Unternehmenssteuerung. Zur Messung der Produktivität kann z.B. die Anzahl der verpackten Spülen pro Tag herangezogen werden. Im Berichtszeitraum wurde die Anzahl der verpackten Spülen pro Tag im oberen einstelligen Prozentbereich gesteigert.

Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2021 konnte der Konzern seinen erfolgreichen Wachstumskurs trotz der Corona-Pandemie weiter über alle Märkte und Regionen fortsetzen. Die abgesetzte Stückzahl konnte im unteren zweistelligen Prozentbereich gesteigert werden.

Die Entwicklung wurde durch den Ausbau von bestehenden Großkunden, durch neu gewonnene Großkunden und durch eine Steigerung des Bestandskundengeschäfts insgesamt erreicht. Dabei waren die Ausbauschwerpunkte neben den USA-Geschäft u.a. Asien und Europa. Einer der wichtigsten Treiber ist der Trend zur farbigen Kompositspüle im deutschen Küchenfachhandel.

Schock ist im April 2021 als erster Spülenhersteller als klimaneutral in Bezug auf seine Produkte und Firma klassifiziert worden. Der Anteil der im Jahr 2020 gelaunchten Produktneuheit CRISTADUR® Green Line, die zu ~ 99% aus natürlichen, nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen besteht, wird weiter ausgebaut. Auch durch weitere Maßnahmen, wie dem Einsatz von 100% Strom aus Wasserkraft geht das Unternehmen konsequent den Weg in Richtung Nachhaltigkeit.

Die Preise für Rohstoffe und Vormaterialien sind weiterhin in Bewegung und wurden in immer kürzeren Zeiträumen angepasst. Drastische Preisanstiege insbesondere des Hauptrohstoffes MMA (Methylmethacrylat) und PMMA (Polymethylmethacrylat) führten zu notwendigen Preisanpassungen auf Vertriebsseite. Darüber hinaus gestalteten sich die Logistikkapazitäten immer enger. Bei vielen wichtigen Vormaterialien bestanden im Jahr 2021 erhebliche Engpässe wie beispielsweise bei Peroxiden als Bestandteil der Spüle. Im Geschäftsjahr 2021 ist es zu vereinzelten Produktionsstörungen durch Fehlmengen in der Supply Chain gekommen, die Materialversorgung und Lieferfähigkeit konnte dennoch ganzjährig gewährleistet werden.

IK Investment Partners hatte die Gesellschaft im September 2016 über die Stone Holding GmbH von HQ Equita erworben. Seither wurde die seinerzeit mit dem Management beschlossene Wachstumsstrategie erfolgreich umgesetzt. Seit Erwerb durch IK Investment Partners erfolgte eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des Geschäftes. Dabei hat SCHOCK seine Marktposition stetig ausgebaut. Entsprechend hat sich das EBITDA der Gruppe in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt. Zu den gemeinsam umgesetzten Maßnahmen gehören die Erweiterung der Kundenbasis, unter anderem der Neukundengewinnung in Asien, die maßgebliche Weiterentwicklung des Spülenmaterials CRISTADUR®, das infolge der intensiven Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Spülenspezialisten SCHOCK immer weiter perfektioniert wurde. Zudem unterstützte IK Investment Partners den Ausbau des Produktionsstandorts im Bayerischen Wald mit beträchtlichen Investitionen in Erweiterung, Modernisierung und Automatisierung wie der Neubau der Materialaufbereitung in Regen.

Triton hat SCHOCK von IK Investment Partners übernommen und wird gemeinsam mit dem Managementteam daran arbeiten, den Wachstumskurs des Unternehmens weltweit fortzusetzen sowie den Innovationsvorsprung von SCHOCK auszubauen und weiterzuentwickeln. Triton wird zusätzliches Kapital, Branchenexpertise und ein internationales Netzwerk einbringen, um das Wachstum von SCHOCK rund um den Globus zu unterstützen und das Unternehmen als Innovator mit starkem Fokus auf Nachhaltigkeit zu etablieren. Zu den definierten und teilweise umgesetzten Maßnahmen gehören die Erweiterung des Konzerns sowie die Diversifikation des Geschäfts außerhalb der Küche mit dem Markteintritt in den attraktiven Badezimmermarkt. Ein Werksaufbau in USA mit bereits getätigtem Grundstücks- und Immobilienkauf in Martinsville, Virginia, ermöglicht den weiteren internationalen Ausbau des Geschäfts während der Erwerb der Marmorin Gruppe im Dezember 2021 den Eintritt der Schock Gruppe in das Bad-Segment ermöglicht.

Im Berichtsjahr wurde auf Konzernebene der Schock TopCo GmbH ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Schock Holding GmbH als herrschendes Unternehmen und der Stone TopCo GmbH als beherrschtes Unternehmen geschlossen.

Das Betriebsergebnis beträgt im Rumpfgeschäftsjahr TEUR 3.102. Ab dem Erwerbszeitpunkt trug Schock mit TEUR 92.484 zu den Umsatzerlösen und mit TEUR 6.966 zum Betriebsergebnis bei. Wäre das Unternehmen am 1. Januar 2021 erworben worden, wären den Umsatzerlösen und dem Betriebsergebnis ca. TEUR 123.300 bzw. TEUR 9.289 zuzurechnen gewesen.

III. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

1. Ertragslage

Der Konzern weist für das Rumpfgeschäftsjahr von 5. Februar 2021 bis 31. Dezember 2021 einen Konzernjahresfehlbetrag von TEUR 5.278 aus. Aufgrund des vorliegenden Rumpfgeschäftsjahres und der Kaufpreistransaktion zum Erwerb des Teilkonzerns der Stone TopCo GmbH können wirtschaftliche Aussagen/Vergleichsangaben nur eingeschränkt gegeben werden. Die Schock GmbH hat den mit Abstand größten positiven Beitrag zum Konzernergebnis geleistet. Abschreibungen auf aufgedeckte stille Reserven im Konzernabschluss der Schock TopCo GmbH beeinflussen unter Berücksichtigung der Auflösung passivischer latenter Steuern per Saldo das Konzernergebnis in Höhe von TEUR 57 negativ. Einen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis im Rumpfgeschäftsjahr haben einmalige Vorratsabwertungen in Höhe von TEUR 474 im Zusammenhang mit der Kaufpreistransaktion.

Der Konzern hat im Rumpfgeschäftsjahr 2021 ein Betriebsergebnis von TEUR 3.102 erwirtschaftet. Das EBITDA im Konzern hat sich im Rumpfgeschäftsjahr auf TEUR 16.395 entwickelt, wofür im Wesentlichen die positive Entwicklung im Umsatz (Steigerung der verkauften Spülen um 335,0 T Stück im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020) bei teilweise sinkenden Personalkosten aufgrund Produktivitätssteigerungen ausschlaggebend waren.

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 92.484 teilen sich auf Deutschland, EU und Drittländer auf. Der Auftragseingang lag auf hohem Niveau, insbesondere durch Neukundengewinnung, hoher Nachfrage nach farbigen Küchenspülen und den Ausbau des Markengeschäfts in Europa.

Die Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen belaufen sich auf TEUR 649 im Berichtsjahr, insbesondere bedingt dem Lageraufbau in USA zur Vorratshaltung für die Belieferung der US-amerikanischen Neukunden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 3.685 wurden im Berichtsjahr u.a. durch Erträge aus erfolgsneutraler Auszahlung von Exitboni beeinflusst. Die Rückerstattungsansprüche gegenüber Anteilseignern für Personalkosten, die im Rahmen der Schock Akquisition angefallen sind, beeinflussen den Personalaufwand negativ.

Der Materialaufwand liegt bei TEUR 28.262 und der Rohertrag ist von steigenden Beschaffungspreisen beeinflusst. Der MMA (Methylmethacrylat) Preis ist seit Januar 2021 bis Dezember 2021 um 66% gestiegen.

Die Personalkosten liegen bei TEUR 24.934, wovon TEUR 20.963 für Lohn- und Gehaltskosten und TEUR 3.971 für Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen. In den Personalkosten sind insbesondere Mehrkosten reflektiert, die aufgrund von Mehrarbeit der aktiven Mitarbeiter/innen zur Kompensation der Corona bedingten Krankheitsausfälle entstanden sind.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen liegen bei TEUR 12.652, wobei sich TEUR 7.507 auf die Abschreibung auf Vermögenswerte beziehen, welche zum Zeitwert angesetzt wurden (vgl. Kaufpreisallokation).

Insgesamt war das Rumpfgeschäftsjahr 2021 geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Fokus lag auf Kapazitäts- und Produktivitätsmaßnahmen in den produktiven Bereichen sowie der Sicherung der Lieferfähigkeit. Unterproportional steigende Kosten führen zu einer positiven Ergebnisentwicklung.

Die Auftragslage stellt sich zum Berichtszeitpunkt als robust und oberhalb der internen Pläne dar.

2. Finanzlage

Ziel des Finanzmanagements des Konzerns ist es, die für die Gruppe und die Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs notwendigen Ressourcen zeitgerecht und in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen.

Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres beträgt TEUR 21.439. Einem positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 12.638 steht ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit TEUR 307.539 gegenüber, wovon TEUR 297.144 auf den Erwerb von Tochtergesellschaften entfallen.

Der Cashflow aus laufender Tätigkeit hat sich aufgrund der Ergebnisverbesserung aber auch aufgrund des Aufbaus des Factoring Volumens (Stichtag 31. Dezember 2021 TEUR 7.528) verbessert. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 316.219, wovon TEUR 77.671 aus der Kapitalerhöhung aus dem Unternehmenserwerb sowie aus Netto-Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten und Kontokorrentschulden sowie TEUR -5.381 aus Zins- und Leasingzahlungen resultieren.

Die Finanzierung der Unternehmensgruppe wird durch Bankdarlehen in Höhe von TEUR 108.000 und Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 130.000 gewährleistet.

Die revolvierende Kreditfazilität ist eine Überziehungsfazilität in Höhe von TEUR 20.000. Die Zinsen basieren auf dem EURIBOR (EUR-Ziehungen) oder LIBOR (nicht-EUR-Ziehungen) und sahen einen anfänglichen Zinsaufschlag von 3,5% und einer anfänglichen Bereitstellungsgebühr von 30% des Zinsaufschlags vor. Grundlage ist die Kreditfazilitätsvereinbarung, deren Zinsaufschlag in Zukunft in Abhängigkeit von den Kreditkennzahlen der Gruppe ebenfalls sinken kann. Die Fazilität läuft am 31. März 2027 aus. Die Kreditfazilität wurde im Dezember 2021 in Höhe von TEUR 7.000 gezogen.

Die Gruppe hat im Geschäftsjahr Investitionen für den Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich getätigt. Einen großen Teil des Investitionsvolumens machen Neu- und Erweiterungsinvestitionen in IT-Systeme, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen aus. Zudem wurden Betriebs- und Geschäftsausstattungen geleast.

Die Liquiditätssituation des Konzerns ist nach wie vor gut. Die Gruppe weist einen ausreichenden Bestand an flüssigen Mitteln aus. Zu Investitionszwecken und zum weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit, nahm SCHOCK im Geschäftsjahr bestehende Kreditlinien unterjährig in Anspruch. Zum Stichtag verfügt die Gruppe noch über Liquiditätsreserven in Form von nicht genutzten Kontokorrentlinien von TEUR 13.000. Der Konzern konnte den finanziellen Verpflichtungen zu jedem Zeitpunkt nachkommen. Die Tochtergesellschaft Schock GmbH hat bei der Ratingagentur Creditreform (Stand April 2022) einen guten Bewertungsfaktor.

3. Vermögenslage

Die Konzernbilanz weist eine Bilanzsumme von TEUR 394.906 aus.

Die Anlagevermögensquote liegt bei 13,3%.

Das Anlagevermögen des Konzerns ist durch die Kaufpreisallokation als Folge des Erwerbs der Schock-Gruppe geprägt. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden insgesamt TEUR 291.257 stille Reserven aufgedeckt. Davon TEUR 168.971 für den Geschäfts- oder Firmenwert sowie an immateriellen Vermögensgegenständen sind insbesondere die Kundenbeziehungen mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 67.700, die Technologie mit Patenten mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 32.500 und die Marke mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 20.100 zu nennen. Weiterhin sind TEUR 569 für Vermögenswerte und TEUR 1.417 für Grundbesitz (Werksgelände) in das Vermögen des Konzerns übergegangen. Des Weiteren sind im Anlagevermögen des Konzerns langfristige Vermögenswerte aus der Marmorin-Gruppe enthalten. Im Rahmen der Akquisition Marmorin haben wir stille Reserven insbesondere für Kundenbeziehungen (TPLN 8.829 = TEUR 1.921) und Marke (TPLN 1.120 = TEUR 244) identifiziert. Darüber hinaus haben wir stille Lasten identifiziert insbesondere in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände (insbesondere Eigenleistungen in der Forschung und Entwicklung), Sachanlagevermögen (insbesondere Formen-Werkzeuge) und Vorräte (insbesondere Bestand fertiger Erzeugnisse) in der Marmorin-Gruppe (TPLN 9.027 = TEUR 1.964) identifiziert. Daraus resultiert ein mit der Transaktion verbundener Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.198

Der Vorratsbestand zum Stichtag beträgt TEUR 11.157, wovon TEUR 703 auf die Marmorin Sp. z.o.o. entfällt. TEUR 461 sind in der US-Gesellschaft aufgrund des Vorratsaufbaus für zukünftige Auslieferungen an US-amerikanische Neukunden bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände summieren sich auf TEUR 40.669 inklusive sonstigen kurzfristigen finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte aus der Marmorin-Gruppe, davon TEUR 532 aus Umsatzsteuerforderungen.

Die Eigenkapitalquote des Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2021 18,3%.

Die Pensionsrückstellungen betragen TEUR 8.691 zum Stichtag, wobei die Veränderung im Geschäftsjahr aus den laufenden Zahlungen durch einen niedrigeren Abzinsungssatz zum Teil kompensiert wurde.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von insgesamt TEUR 112.590 sind Bankdarlehen in Höhe von TEUR 105.590 enthalten sowie die kurzfriste Ziehung der Revolving Facility in Höhe von TEUR 7.000. Die Bankdarlehen haben eine feste Laufzeit bis zum 31. März 2026 und 31. März 2028.

In den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 244.303 sind Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 134.717 inklusive Verzinsung enthalten (Nominalbetrag zum Erwerbszeitpunkt, den 31.März 2021 TEUR 130.000). Die Gesellschafterdarlehen regeln eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031.

Neben Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen wurde beim Eigentumsübergang am 31.03.2021 an die Triton V LuxCo 58 S.à.r.l. (Triton Fund V) auf der Ebene der Schock Holding GmbH eine neue Bankenfinanzierung abgeschlossen ("Facilities Agreement datiert zum 26. März 2021). Bestehende Bankdarlehen zum Stichtag 31. März 2021 wurden beim Eigentumsübergang zurückbezahlt. Die neu vereinbarten Bankdarlehen haben eine feste Laufzeit bis zum 31. März 2026 und 31. März 2028. Im März 2022 wurde die bestehende Finanzierung mit einem Volumen von TEUR 55.000 erweitert und die beanspruchte Kreditfazilität im Dezember 2021 in Höhe von TEUR 7.000 zurückgeführt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 11.455 Die Kreditorenverbindlichkeiten im Berichtsjahr wurden grundsätzlich unter Ausnutzung von Skonto bezahlt.

Zum Berichtszeitpunkt kann festgestellt werden, dass sich keine werterhellenden Sachverhalte auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zum 31. Dezember 2021 ergeben haben. Die zum Bilanzstichtag aktivierten Vermögenswerte behalten ihre Werthaltigkeit, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum überwiegenden Teil bereits beglichen. Es bestand kein Bedarf an zusätzlichen Wertkorrekturen bei den Bestandsgrößen des Anlage- und Umlaufvermögens in der Bilanz. Die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte (inklusive Geschäfts- und Firmenwert) wurde einem cash-flow-basierten Werthaltigkeitstest mit positivem Ergebnis unterzogen. Umgekehrt kommt es auch zu keinen nachträglich zu bildenden Rückstellungen oder Verbindlichkeiten.

4. Aussage zur Geschäftsentwicklung

Insgesamt stellt sich die Entwicklung der Finanz-, der operativen Ertrags- und der Vermögenslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr positiv dar. Aus Sicht der Geschäftsführung ist die Geschäftsentwicklung insgesamt erfolgreich verlaufen.

IV. Chancen und Risiken

1. Risikobericht und Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Den Risiken begegnet der Konzern durch ein für seine Größenordnung angemessenes Risikomanagementsystem. Der Konzern geht nur Risiken ein, die im Rahmen der Wertschöpfung vertretbar sind. Herzstück des Risikomanagements ist das monatliche Reporting und kontinuierliche Finanzcontrolling.

SCHOCK sichert den überwiegenden Anteil seiner versicherbaren Forderungen mit Hilfe einer Kreditversicherung ab. Auch sonstige Risiken werden von den Konzern-Gesellschaften, sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar, über Versicherungen abgedeckt.

1.1 Risiken

Für die Zukunft sehen wir folgende Risiken, denen in ihrer Reihenfolge eine abnehmende Bedeutung für den Konzern entspricht:

Konjunkturentwicklung weltweit

Der Konzern hat eine hohe Exportquote. Ein wesentliches Risiko der Gruppe liegt darin, dass sich die Konjunktur weltweit oder in sehr wichtigen Märkten wie den westeuropäischen Nachbarländern oder den Vereinigten Staaten abkühlt.

Die Gründe sind vielfältig, die Ursache der Konjunkturschwankungen liegt jedoch aktuell im Wesentlichen an der Invasion russischer Kriegstruppen in die Ukraine am 24. Februar 2022. Die Folgen des russisch-ukrainischen Krieges dämpfen die deutsche Konjunktur während diese auch im Winterhalbjahr 2021/22 durch zwei weitere Corona-Wellen belastet wurde.

Um den Unwägbarkeiten im Hinblick auf den weiteren Verlauf des russisch-ukrainischen Krieges Rechnung zu tragen, wurden für die ifo-Prognose zwei Szenarien in Betracht gezogen. Das Basisszenario geht nur von einer vorübergehenden Zunahme der Rohstoffpreise, Lieferengpässe und Unsicherheit aus. Im Alternativszenario verschärft sich die Situation zunächst noch, bevor ab der Jahresmitte eine allmähliche Entspannung einsetzt. Unter diesen Annahmen dürfte das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr nur noch um 3,1% (Basisszenario) bzw. 2,2% (Alternativszenario) zulegen und damit spürbar weniger als bislang erwartetet (3,7%). Im kommenden Jahr dürfte das Wachstum dann bei 3,3% (Basisszenario) bzw. 3,9% (Alternativszenario) liegen. 3

Es werden zunächst keine kurzfristigen Effekte auf das operative Geschäft erwartet. Die Schock-Gruppe geht weiterhin von einer durchgehenden Lieferfähigkeit und Versorgungssicherheit aus. Geschäftsvorgänge mit direktem Länder Bezug (Russland oder Ukraine) wurden aus dem Geschäft ausgegliedert. Der Umsatzanteil 2021 in Russland oder Ukraine lag bei -1.5% mit budgetierter Annahme leicht fallend. 1,5% Umsatzverlust im Verhältnis zum Gesamtumsatzvolumen erzeugt derzeit keine Abweichung im Geschäftsverlauf aufgrund des weiter hohen Auftragsbestandes außerhalb der kriegsbetroffenen Länder.

Quelle (20.09.2021): https://www.vhk-herford.de/presse/artikel/kuechenmoebelindustrie-erwartet-umsatzplus-bis-10-prozent

Die Schock-Gruppe bezog und bezieht keine Waren von Lieferanten mit Sitz in Russland oder der Ukraine. Es wurden jedoch eine Reihe von Sanktionen gegen Russland beschlossen. Diese dürften den Warenhandel und damit die Produktion und das Exportgeschäft deutscher Unternehmen beeinträchtigen. 3

Die Weltmarktpreise vieler Rohstoffe sind jedoch drastisch gestiegen. Angesichts der Größenordnung der schon erfolgten und prognostizierten Erhöhungen können diese Mehrbelastungen von der Möbelindustrie nicht "weggeatmet" werden. Wie in anderen Branchen auch, wird eine Weitergabe in der Wertschöpfungskette unumgänglich sein. Aufgrund der aktuell sehr dynamischen Preisentwicklung bei den Zulieferprodukten und den traditionell langen Preislaufzeiten zwischen Industrie und Handel, die oftmals ein Jahr betragen, steuert die Branche auf ein massives Problem zu.4 Sollte die Schock- Gruppe etwaige Preiserhöhungen nicht in ausreichender Geschwindigkeit an den Abnehmer weitergeben können, kann der negative Ergebniseffekt nicht kompensiert werden, zugleich können steigende Preise für Küchenspülen auch zum Rückgang der Kaufkraft führen.

Die Inflationsrate ist seit Jahresbeginn nicht zurückgegangen. Vielmehr haben die Verbraucherpreise und insbesondere die Preise für Energie und Lebensmittel weiter mit kräftigen Raten zugelegt. Dies reduziert die Kaufkraft der Konsumenten und dämpft die Erholung der Konjunktur. Jedoch wird derzeit keine größere makroökonomische Korrektur im Küchenmarkt angenommen. Der Ausgang und das Ausmaß der Ukraine-Krise sind derzeit jedoch nicht absehbar, da die Dauer und der Ausgang des Krieges sowie die weitere Entwicklung der Sanktionen gegen Russland schwer abzuschätzen sind.

Die Schock-Gruppe arbeitet an Maßnahmen, um etwaige Risiken wie die Einstellung des Imports von Gaslieferungen von Russland in europäische Länder abfangen zu können. Als Folge der Fragilität der Lieferketten werden weitere Möglichkeiten in der Beschaffung von Materialen geprüft, wie die Diversifikation in der Beschaffung und dabei beispielsweise auch den Einkauf auf dem Heimatmarkt sowie innerhalb der EU noch weiter auszudehnen.

Kundenstruktur

SCHOCK ist in einem Geschäftsfeld tätig, das mit unterschiedlichen Vertriebswegen unterschiedliche Märkte, Marktsegmente und Kunden bzw. Distributionsstufen im In- und Ausland anspricht. Bei einer Konjunkturabschwächung besteht ein erhöhtes Risiko von Insolvenzen und Forderungsausfällen. Dieses Risiko kann durch ein aktives Forderungsmanagement, die Vorauszahlung von Lieferungen von insbesondere ausländischen Kunden oder durch die Kreditversicherung für Forderungen gegen Kunden mit einem bestimmten Rating begrenzt, aber nicht vollständig eliminiert werden.

Quelle (21.02.2022) https://www.moebelindustrie.de/presse/3649/moebelindustrie-behauptet-sich-im-zweiten-pandemie-jahr.html

Währungsrisiken

Zur Absicherung von Währungsrisiken primär im Zusammenhang mit Umsätzen in US-Dollar können derivative Finanzinstrumente in Form von Devisenoptionsgeschäften eingesetzt werden. Der Konzern betreibt ein aktives Fremdwährungsmanagement, so bestanden zum Stichtag Devisentermingeschäfte zur Absicherung von US-Dollar- Zahlungseingängen in Höhe von 2,0 Mio. US-Dollar sowie Optionen in Höhe von 4,0 Mio. US-Dollar. Es werden keine spekulativen Finanzgeschäfte ohne Bezug zum operativen Geschäft eingegangen.

Beschaffungsrisiken

SCHOCK verarbeitet einen hohen Anteil natürlicher Rohstoffe mit entsprechend hohen Energiekosten. Der für 2022 geschlossene Stromliefervertrag konnte in einem Umfeld steigender Konditionen mit variablen Bestandteilen fixiert werden; dadurch partizipiert die Gesellschaft trotz der zum Berichtszeitpunkt höheren Marktpreise vom niedrigeren Abschlusspreisniveau. Bei fast allen Rohstoffen, sowie Verpackungen und Frachtraten ist im ersten Quartal 2022 hoher Preisdruck wahrzunehmen. Hier wird versucht, dies zu einem Teil durch Verbesserungsmaßnahmen aufzufangen, aber auch durch strategische Einkaufsprojekte zu kompensieren. Um bei wichtigen Rohstoffen Ausfallsicherheit zu gewährleisten, verfügt die Gesellschaft jeweils über mehrere, redundante Rohstofflieferanten. Zum Berichtszeitpunkt sind die Lieferketten trotz der Ukraine-Krise (vgl. Punkt Konjunkturentwicklung weltweit) für alle Rohstoffe und Handelswaren intakt.

Wettbewerbsrisiken

Durch das globale Wachstum der farbigen Kompositspüle treten eine Vielzahl zusätzlicher - auch ausländische - Marktteilnehmer auf, die zu einem erhöhten Wettbewerb führen. Im Geschäftsjahr konnte SCHOCK seinen Marktanteil weiter deutlich ausbauen. Auch in Zukunft wird SCHOCK erfolgreich durch Innovationen bei der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sein müssen, um erfolgreich den Marktanteil zu festigen bzw. weiter ausbauen zu können. Der Aufbau des US-amerikanischen Werkes liefert einen Beitrag zum Trend lokal statt global einzukaufen und sichert den US-amerikanischen Vertrieb durch die Präsenz am amerikanischen Markt ab. Der internationale Ausbau des Geschäfts durch den Erwerb des polnischen Badmöbelherstellers Marmorin diversifiziert das Produktportfolio der Schock-Gruppe, was zu einem Wettbewerbsvorteil führen könnte.

Entwicklungsrisiken

Die Planerreichung kann gefährdet werden, wenn neue Produkte oder Projekte, die SCHOCK im Berichtsjahr auf den Markt gebracht bzw. geplant hat, sich schlechter als erwartet entwickeln, bestehende Produkte zukünftig schlechter abgenommen werden oder bisher nicht aufgetretene interne Produktionsrisiken neu entstehen. Die Erfüllung des Restrukturierungsplans der Marmorin Gesellschaft ist wichtiger Bestandteil der Planerfüllung für das Geschäftsjahr 2022. Während Marmorin die Produktqualität, Marktposition und Kunden als sehr gut eingeschätzt, besteht ein deutlicher Bedarf an Verbesserungen, insbesondere in den wichtigsten Unternehmensprozessen.

Weitere Risiken

Die planmäßige Entwicklung könnte weiterhin durch bislang nicht aufgetretene Risiken in den Bereichen Vertrieb, Organisation, Finanzen, in der Produktion aber auch in der Weltpolitik stark beeinträchtigt werden. Finanzierungsrisiken können sich ergeben, falls die seitens der finanzierenden Banken vorgegebenen Finanzkennzahlen (Financial Covenants) nicht eingehalten werden. Eine Verletzung der Financial Covenants erscheint aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Aufgrund der bestehenden Konzernstrukturen unterliegen wir den in diesem Zusammenhang typischerweise auftretenden steuerlichen Risiken. Starke Wechselkursschwankungen und der schwache Euroraum stellen ein Risiko für die Vertriebsplanung ab 2022 dar. Weitere Risiken bestehen bei weiteren Unwägbarkeiten bezüglich der Ukraine-Krise. Werksschließungen unserer Zulieferer aufgrund Unwirtschaftlichkeit beispielsweise wegen den hohen nicht ad-hoc kompensierbaren Energiekosten könnten zu einem Produktionsstillstand aufgrund fehlender Rohstoffe führen. Wegen des Ukraine-Krieges und steigender Energiepreise ist die Inflation im April überraschend auf 7,4 Prozent gestiegen. Die ansteigenden Preise leiten in einer Marktwirtschaft als oft unbequemer, aber neutraler Hinweisgeber für Käufe und Investitionen und könnte zu einem massiven Rückgang der Kaufkraft führen. Die Vertriebsplanung für das Jahr 2022 könnte somit nicht erreicht werden, ebenso können die steigenden Beschaffungspreise bei Investitionsgütern oder geringerer Ergebniserreichung zur Anpassung der Investitions- und Projektpläne führen.

Es wird angenommen, dass die Corona Pandemie im Sommer 2022 keine größeren negativen Effekte auf dem Geschäftsverlauf haben wird, die Ausgangslage ist jedoch, im Herbst wieder steigende Zahlen zu verzeichnen. Aus der anhaltenden Coronavirus-Pandemie ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft zu rechnen. Zu nennen sind mögliche Risiken aus der Verzögerung von Planungsverfahren oder bei der Durchführung von Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen und der Verzögerung von geplanten Einnahmen oder der Stückzahlenerreichung. Darüber hinaus ist mit krisenbedingten Einschränkungen der eigenen Geschäftsprozesse und damit verbundenen operativen Risiken zu rechnen wie beispielsweise dem Ausfall von Personal.

Die Geschäftsführung beobachtet laufend die weitere Entwicklung insbesondere der Ukraine- und Coronakrise zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und reagiert bedarfsweise mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Dies betrifft auch Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung aktueller technologischer Möglichkeiten.

Es wird davon ausgegangen, dass die sehr gute Marktpositionierung und die Organisationsstrukturen die Gewähr dafür bieten, dass die Gesellschaft mit diesen Risiken umgehen und sich schnell an geänderte Rahmenbedingungen anpassen kann.

Insgesamt wird aktuell von keiner Bestandsgefährdung ausgegangen.

1.2 Chancen

Verbesserung der Marktposition

SCHOCK hat durch seine innovativen und eigenentwickelten Materialien wie CRISTADUR® Green Line, den Markteintritt in den Badbereich, den Ausbau des Markengeschäfts, sowie der getätigten Investitionen beste Voraussetzungen weiterhin Marktanteile zu gewinnen.

Gewinnung von strategischen Großkunden

Das zukünftige Wachstum wird durch den Abschluss mehrerer wesentlicher OEM-Distributionsverträge oder zugekaufter Kunden im Marmorin Kundenportfolio, aber auch den Ausbau des Markengeschäfts, positiv beeinflusst. In diesen Vertriebsbereichen hat SCHOCK durch seine hohe Qualität und sein fokussiertes Produktprogramm eine gute Ausgangsposition.

Wettbewerbsvorteile durch hohe Investitionsrate

SCHOCK plant durch seine Investitionen die Kostenstruktur und Produktivität weiter zu verbessern sowie gleichzeitig die Kapazität und das Produktportfolio nachhaltig auszubauen.

Erschließung neuer Märkte

Bisher ist die Kompositspüle nur in Europa nahezu flächendeckend eingeführt. In Nordamerika wurde die Produktgattung erst vor rund zehn Jahren eingeführt und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Auch in Asien, Australien und Südamerika steigt aktuell das Interesse an der Kompositspüle, wobei sich die Einführung der Produktgattung allerdings noch am Anfang befindet. Mit den Schlüssel- und Neukunden sieht die SCHOCK-Gruppe gute Chancen, an dem erheblichen Umsatzpotential durch die Markterschließung auf diesen Kontinenten überdurchschnittlich zu partizipieren.

Marktchancen durch Innovationsstärke

Im Premiumbereich gewinnt SCHOCK sowohl national wie international durch sein Material CRISTADUR Marktanteile. Die Akquisition von Marmorin bietet die Möglichkeit, dessen Potential in der Produktionstechnologie weiter auszubauen und zu nutzen.

Das Armaturensortiment deckt ein breites Spektrum ab und das Portfolio wird durch neue hochwertige, aus massivem Edelstahl gefertigte Armaturen ergänzt. Viele Modelle sind optional mit ausziehbarem Auslauf erhältlich. Neue hochwertige Designarmaturen sorgen in CRISTADUR für Ton-in-Ton-Harmonie in der Küche. Passend dazu können alle Metallteile, wie z.B. Überlauf, Siebkorb und Drehexzenter mit hochwertiger Kupferbeschichtung geliefert werden.

V. Forschung und Entwicklung

SCHOCK steht seit Unternehmensgründung in 1924 auch für Erfindergeist. 130 Patente stehen für eben diese Ausrichtung. Dementsprechend beschäftigt das Unternehmen ein Team von Mitarbeitern in der Forschung und Entwicklung, die in verschiedene Phasen und Projekte des Produktentwicklungsprozesses involviert sind. In der Berichtsperiode beschäftigte sich die Forschung und Entwicklung bei Schock mit verschiedenen kontinuierlichen Aufgaben, wie auch mit diversen Projekten. Gerade der ständige Verbesserungsprozess unserer Quarzkomposit-Materialien CRISTADUR®, CRISTALITE® und CRISTADUR® Green Line fällt unter diese Aufgabenkomplexe. So ist etwa die Einführung bzw. das Update von Farben, die von der Entwicklung neuer Töne für Quarzkomposit-Spülen und Hülsenarmaturen bis zur Finalisierung für die Produktionsreife reichen, von den Mitarbeitern der F&E zu betreuen. In 2021 betraf dies insbesondere die Weiterentwicklung des neuen CRISTADUR® Green Line.

VI. Prognosebericht

SCHOCK plant, durch seine starke Kundenbindung und Innovationskraft weiter überproportional am Marktwachstum zu partizipieren und sich weiter erfolgreich zu entwickeln. Die Voraussetzungen dafür sind im Geschäftsjahr 2021 weiter verbessert worden, nicht zuletzt durch den Zukauf von Marmorin sondern auch die weitere Akquisition des britischen Unternehmens (Vertriebsgesellschaft) The 1810 Company. Das britische Unternehmen The 1810 Company wurde 2009 vom Managing Director Gareth Williams gegründet. Die Geschäftsräume und das Lager befinden sich in Mold, Nordwales. Darüber hinaus präsentiert The 1810 Company seine Produkte im eigenen Showroom im Business Design Centre in Islington, London. Die Akquisition eröffnet Schock die Möglichkeit, den Vertrieb in Großbritannien weiter auszubauen.

Zum Berichtszeitpunkt stellt sich die Lage in der Corona-Krise weiterhin als sehr dynamisch dar. Die ersten drei Monate des neuen Jahres zeigen einen Verlauf beim Umsatz und EBITDA unter Plan. Die Planabweichung resultiert ausschließlich aus der Unterschreitung der geplanten verkauften und produzierten Spülen, im Wesentlichen aufgrund Personalausfälle wegen Corona Infektionen.

Der Konzern wird seine Strategie des gesunden, nachhaltigen Wachstums mit einer breiten Palette an Kunden, einer weiteren Diversifikation im Umsatz sowie laufenden Prozess- und Produktverbesserungen fortsetzen.

Aus heutiger Sicht ist die SCHOCK-Gruppe solide finanziert.

Prognose 2022:

Für 2022 wird mit einem Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich, einer deutlich positiven Liquiditätsentwicklung sowie einem Wachstum des EBITDA im zweistelligen Prozentbereich geplant. Auch in einem defensiveren Szenario einer größeren Welle an Corona-Infektionen und sich wieder verstärkenden Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit oder etwaige Effekte aus der Ukraine-Krise können die Covenant Tests aus dem Bankenvertrag (Finanzierung) eingehalten werden. Die Planergebnisse müssten jedoch nach unten korrigiert werden. Wir gehen derzeit jedoch von einer Budgeterreichung aus sowie von wesentlichen positiven Ergebnisbeiträgen von Marmorin (Erwerb Dezember 2021) und The 1810 Company (Erwerb März 2022) aus.

 

Regen, 29. April 2022

Ralf Boberg

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Schock TopCo GmbH, Regen

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Schock TopCo GmbH, Regen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Schock TopCo GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritisch Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 9. Juni 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Duschl, Wirtschaftsprüfer

RAFAEL MARTIN SANETRA, Wirtschaftsprüfer

Der Konzernabschluss wurde am 10. Juni 2022 gebilligt und festgestellt.

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