AUMENTA
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.222.590,13 |
7.676.554,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.516,00 |
12.508,00 |
| III.
Finanzanlagen |
8.205.072,13 |
7.664.044,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
232.141,04 |
464.066,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.000,00 |
6.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
226.141,04 |
458.066,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.078,00 |
3.637,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.455.809,17 |
8.144.259,20 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.782.953,16 |
8.130.923,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.245.000,00 |
7.745.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
360.923,30 |
23.250,15 |
| IV.
Jahresüberschuss |
152.029,86 |
337.673,15 |
| B.
Rückstellungen |
5.040,00 |
4.526,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
667.816,01 |
8.809,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.011,74 |
8.809,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
654.804,27 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.455.809,17 |
8.144.259,20 |
Anhang
AUMENTA GMBH, DÜSSELDORF
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2018
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU
BILANZIERUNGS-UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. Allgemeines
Die Aumenta GmbH hat Ihren Sitz in Düsseldorf
und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf
unter HRB 63713 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB.
Die größenabhängigen
Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden
(teilweise) in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Andere entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die
Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 5 Jahre.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt.
Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu EUR 150 werden im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang
unterstellt wird. Für geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten über EUR 150 und bis zu EUR
1.000 wird pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der
jährlich mit einem Fünftel abgeschrieben wird,
wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre
unterstellt wird.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche oder
unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende
Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind
abgezinst.
Guthaben bei Kreditinstituten und liquide Mittel sind
zu Nominalwerten angesetzt. Guthaben in Fremdwährung,
deren Laufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkonkruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Sämtliche Rückstellungen mit einer
ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau
einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der
Ermittlung der im Zusammenhang mit der
Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und
Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung
des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten
ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs
wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende
eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des
Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind im
Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge
einheitlich in dem GuV-Posten "Zinsaufwendungen"
ausgewiesen.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem
Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste
aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden
stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei
Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger
berücksichtigt.
II. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 6.000,00 (i.Vj.
EUR 6.000,00) betreffen i.H.v. EUR 6.000,00 Kautionen.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen
die Aufwendungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses.
Die Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 667.816,01 (i.Vj.
EUR 8.809,90) betreffen i.H.v. EUR 11.794,45 (i.Vj. EUR
7.519,55) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
in Höhe von EUR 654.804,27 (i.Vj. EUR 0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie
i.H.v. EUR 1.217,29 (i.Vj. EUR 1.290,35) sonstige
Verbindlichkeiten. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben EUR 13.011,74 eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr.
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Im Rohertrag sind Erträge aus
Währungsumrechnung i.H.v. EUR 686,90 (i.V. EUR
-27.209,89) enthalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung lt. Handelsbilanz
weist einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR
152.029,86 aus.
III. Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
1.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2018
war Herr Friedrich Neuhaus.
Düsseldorf, den 12.12.2019
gez. Friedrich Neuhaus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2019 festgestellt.
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