Werbestudio
Schober GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2019
EUR |
31.8.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.252,00 |
22.049,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.373,68 |
114.971,67 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
0,00 |
1.501,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.393,00 |
1.293,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
146.018,68 |
138.313,67 |
Passiva
|
|
31.8.2019
EUR |
31.8.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.687,02 |
32.249,99 |
| B.
Rückstellungen |
113.466,65 |
104.163,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.865,01 |
1.899,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.865,01 |
1.899,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
146.018,68 |
138.313,67 |
Anhang
I.
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 01.09.2018 bis 31.08.2019 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB
aufgestellt.
Die Werbestudio Schober GmbH ist beim Amtsgericht
Mönchengladbach unter der
HRB 1524 in das Handelsregister eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von
Dekorationen, Werbung, Organisation und Betriebsberatung.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie hat von der
Erleichterungsvorschrift des
§ 264 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht
und zulässigerweise keinen Lagebericht aufgestellt.
Zudem wird hinsichtlich der Offenlegung des
Jahresabschlusses von der größenabhängigen
Erleichterung des § 326 HGB Gebrauch
gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-kosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
wurden unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw. zu niedrigeren
Wiederbe-schaffungskosten aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu
Nominalwerten bewertet.
Das übrige Umlaufvermögen wurde zum
Nennwert bilanziert. Vorauszahlungen für
zukünftige Zeiträume wurden zeitanteilig als
Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Die Pensionsrückstellung wurde aufgrund des
versicherungsmathematischen Gutachtens der providera
Beratungs- und Treuhandgesellschaft für
Versorgungswerke mbH vom 03.09.2019 gebildet. Die Bewertung
erfolgte mit der PUC-Methode (Projekted Unit Credit
Method). Grundlage für die Berechnung waren die
Richttafeln (2018 G) von Prof. Klaus Heubeck bei einem
Zinssatz von 2,08 % (7-Jahresdurchschnitt) und 2,86%
(10-Jahresdurchschnitt). Der erwartete Rententrend
beträgt 0%.
Von dem Wahlrecht nach der Vorschrift des Art. 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB zur Bewertung der
Pensionsrückstellungen beim Übergang auf das
BilMoG wurde Gebrauch gemacht. Die Unterdeckung i. H. v.
EUR 8.802,00 wird auf ein Zeitraum von 15 Jahren verteilt
und beträgt zum Bilanzstichtag noch EUR 3.519,00.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung
beträgt EUR 6.727,00. Dieser Betrag unterliegt einer
Aus-schüttungssperre.
Alle übrigen Rückstellungen wurden mit dem
Betrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Langfristige
Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB
mit den von der Bundesbank veröffentlichten
Zinssätzen abgezinst.
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen in Höhe von
EUR 59.959,00 (Vorjahr EUR 58.992,00) mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr EUR 1.501,32) ausgewiesen.
Von den Verbindlichkeiten haben alle eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
IV.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im
Geschäftsjahr 5, im Vorjahr 6.
Zur Geschäftsführerin der Gesellschaft
wurde bestellt:
Frau Jeanette Adrians, Mönchengladbach,
Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
V.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in
Höhe von EUR 7.562,97 mit dem Gewinnvortrag zu
verrechnen, und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jeanette Adrians
-Geschäftsführerin-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2020 festgestellt.
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