Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Volksbank Euskirchen eG
EuskirchenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Güttes seit 11.11.2021 | Vorstandsmitglied |
Alfons Groß seit 5.8.2021 | Prokura |
Johannes Ewen seit 5.8.2021 | Prokura |
Manuel Struben seit 5.8.2021 | Prokura |
Felix Tönnesmann seit 5.8.2021 | Prokura |
Christian Zädow seit 3.8.2017 | Prokura |
Birgit Wallenborn seit 3.8.2017 | Prokura |
Manuel Vitt seit 3.8.2017 | Prokura |
Andreas Heß seit 3.8.2017 | Prokura |
Hans-Jürgen Lembicz seit 2.12.2002 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank Euskirchen eGEuskirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Volksbank Euskirchen eG, Euskirchen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands wurde 2023 durch die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und die Spätfolgen der Coronapandemie belastet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank daher gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert werden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindexes 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte sind, nach einem Zuwachs im Vorjahr (+ 3,9 %), in 2023 preisbedingt um 0,7 % zurückgegangen. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Ähnlich wie im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, andererseits gaben die bereits im Vorjahr gesunkenen Bauinvestitionen erneut nach. Ursächlich für diesen Rückgang ist neben den rasant gestiegenen Zinsen die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik. Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise im Jahr 2022 anknüpfen und führt nur zu einem Wachstumsbeitrag von 0,6 Prozentpunkten zum Bruttoinlandsprodukt. Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben, so dass die staatliche Schuldenquote, die 2022 noch bei 66,1 % lag, auf rund 65 % gesunken ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den Ausgaben Anpassungen bei den Renten und Pensionen, höhere Zinsaufwendungen und umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise enthalten sind. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Im Jahr 2023 war eine Rekorderwerbstätigenzahl von 45,9 Millionen Menschen zu verzeichnen, wohingegen unter Berücksichtigung der verstärkten Erfassung von Geflüchteten 2,6 Millionen (Vorjahr 2,4 Millionen) Menschen arbeitslos waren und die Arbeitslosenquote damit auf einem nach wie vor vergleichsweise niedrigen Niveau war. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20.09.2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagenfazilität, 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Ab Juli 2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des 2014 eingeführten Programms APP nicht wieder reinvestiert (im Schnitt monatlich 27,6 Milliarden EUR). Es wurde ebenfalls beschlossen, Reinvestitionen in das 2022 aufgelegte Pandemiekaufprogramm PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise (Reduzierung um 7,5 Milliarden EUR monatlich) durchzuführen und ab 2025 vollständig einzustellen. Das PEPP-Portfolio belief sich zum Jahresende 2023 auf rund 1,7 Billionen EUR, das APP-Portfolio auf rund 3 Billionen EUR. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz der Belastungen und Unsicherheiten eher positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem in der Jahresendrallye deutlich zulegten. Aus regionaler Sicht ist das Geschäftsjahr immer noch durch den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe vom 14.07.2021 geprägt. In der Region wurde die beschädigte Infrastruktur in großen Teilen wiederhergestellt und die Schäden an einer Vielzahl von Gebäuden konnten beseitigt werden, auch wenn die vollständige Beseitigung der Schäden noch eine längere Zeit dauert. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahr von 5,3 % auf 5,7 % leicht verschlechtert, liegt aber immer noch auf einem vergleichsweise günstigen Niveau. Unsere Bank war im Geschäftsjahr 2023 erneut von einer durchgeführten und zwei versuchten Sprengungen betroffen. Daneben bestehen immer noch Restarbeiten an den in Vorjahren gesprengten Objekten sowie an den von der Flut beschädigten Objekten. Vor dem Hintergrund dieser und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben sich die wesentlichen Geschäftsbereiche unserer Bank, bei einer nochmals zunehmenden Wettbewerbsintensität, zufriedenstellend entwickelt. I. Geschäftsverlauf
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme der Bank verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Rückgang um 4,3 % und beträgt nun TEUR 1.932.724 (Vorjahr TEUR 2.019.432). Somit konnte die im Vorjahr prognostizierte Erhöhung der Bilanzsumme nicht erreicht werden. Ursächlich für den Rückgang der Bilanzsumme war der vor dem Hintergrund des angestiegenen Zinsniveaus insbesondere im ersten Halbjahr veränderte Beratungsansatz hin zu nicht in der Bilanz ausgewiesenen Verbundprodukten, wodurch sich die bilanziellen Kundeneinlagen reduzierten. Das außerbilanzielle Geschäft setzt sich aus Eventualverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.357 (Vorjahr TEUR 3.865), den unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von TEUR 37.090 (Vorjahr TEUR 90.408) sowie neun Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von TEUR 86.000 (Vorjahr TEUR 86.000), die als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene (Aktiv-/Passiv-Steuerung) eingesetzt werden, zusammen. Im Berichtsjahr sind zwei Zinsswaps ausgelaufen, ein neuer Zinsswap wurde abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Kreditneuvergaben durch Darlehenstilgungen unserer Kunden übertroffen, wodurch ein Rückgang im Kundenkreditgeschäft um TEUR 6.169 zu verzeichnen war. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden insbesondere bei privaten Immobilienfinanzierungen. Das prognostizierte Wachstum im Kundenkreditgeschäft von ungefähr 1 % wurde im Geschäftsjahr insbesondere durch den Zinsanstieg und aufgrund der Folgen der wirtschaftlichen Rahmendaten geringeren Nachfrage nicht erreicht. Die Wertpapieranlagen haben sich im Berichtszeitraum um TEUR 20.637 auf TEUR 644.725 erhöht. Die Ursache für die Entwicklung liegt insbesondere in der Umschichtung aus Forderungen an Kreditinstitute. Zum Bilanzstichtag wurden Wertpapiere mit einem Volumen von TEUR 470.473 im Anlagevermögen gehalten und davon TEUR 469.028 nach den Regeln des gemilderten Niederstwertprinzips bewertet, um zinsinduzierte Abschreibungen zu vermeiden. Daneben wurden weitere Wertpapiere im Geschäftsjahr in das Anlagevermögen gekauft. Die übrigen Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind nach den Grundsätzen für das Umlaufvermögen bewertet, was eine tägliche Realisierbarkeit dieser Depotbestände sicherstellt.
In der Struktur des Passivgeschäfts waren aufgrund der endenden Niedrigzinsphase am Geld- und Kapitalmarkt im abgelaufenen Geschäftsjahr deutliche Veränderungen zu verzeichnen. Wesentliche Veränderungen im Passivgeschäft sind insbesondere zurückzuführen auf eine erhöhte Nachfrage nach verzinslichen Anlageprodukten aufgrund verbesserter Anlagemöglichkeiten im Zuge der im Geschäftsjahr vollzogenen Zinserhöhungen. Die Kundeneinlagen inkl. der eigenen begebenen Schuldverschreibungen sind im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um TEUR 99.960 zurückgegangen, wodurch der prognostizierte Zuwachs von 2 % bis 3 % im Einlagengeschäft nicht erreicht wurde. Der Rückgang der täglich fälligen Kundeneinlagen lässt sich einerseits durch Umschichtungen in attraktivere bilanzielle Anlageprodukte und andererseits durch Verbundanlagen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, begründen. Die Bankrefinanzierungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 2.790 bzw. 6,2 % reduziert.
Die Erträge aus der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr sind mit TEUR 7.653 (Vorjahr TEUR 7.404) dominierender Bestandteil der gesamten Provisionserträge. Dies entspricht einem relativen Anteil von 52,8 % (Vorjahr 51,8 %). Im Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft haben sich die Erträge im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 4.115 auf TEUR 4.554 in Folge gestiegener Kaufaufträge, u. a. aufgrund der vorher beschriebenen Beratungen in außerbilanzielle Einlagenprodukte, erhöht. Die Vermittlungserträge gingen hingegen von TEUR 2.273 auf TEUR 1.881 zurück. Ursächlich hierfür war insbesondere ein Rückgang der Bauspar- und Versicherungsprovisionen. Die im Vergleich zum Vorjahr verringerten Vermittlungserträge konnten durch gestiegene Erträge aus Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften sowie dem Zahlungsverkehr aufgefangen werden. Das Dienstleistungs- und Provisionsgeschäft lag insgesamt, entgegen unserer Vorjahresprognose, leicht über dem Ergebnis des Vorjahres. Personal- und Sozialbereich Zum 31.12.2023 wurden in unserem Hause insgesamt 258 Mitarbeiter beschäftigt, davon 160 Vollzeitbeschäftigte, 88 Teilzeitbeschäftigte und 10 Auszubildende. Die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiter hat einen hohen Stellenwert (nicht finanzieller Leistungsindikator), sodass unsere Mitarbeiter im Geschäftsjahr zur ständigen Verbesserung unserer Beratungs- und Dienstleistungsqualität an 781 Tagen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen besuchten. Unsere geplanten Aus- und Fortbildungszeiten wurden überschritten. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss erhöhte sich auf 6,4 Mio. EUR nach 2,3 Mio. EUR im Vorjahr. Ursächlich hierfür war insbesondere ein erhöhter Zuschreibungsbedarf im Rahmen der Wertpapierbewertung. Sonstige wesentliche Ereignisse bzw. wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Eine versuchte Geldautomatensprengung wurde in der Nacht zum 19.05.2023 in unserer Geschäftsstelle in Mechernich verübt. Dabei wurden die Eingangstüren im SB-Bereich der Geschäftsstelle beschädigt. Die Instandsetzung erfolgte noch im Geschäftsjahr, sodass der Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden konnte. Am 22.11.2023 wurde ein Geldautomat in unserer Geschäftsstelle in Bad Münstereifel-Hardtbrücke gesprengt. Die Räumlichkeiten wurden durch die Sprengung so massiv beschädigt, dass der Geschäftsbetrieb dort bis auf Weiteres nicht möglich ist. Die Betreuung der Kunden erfolgt über eine mobile Geschäftsstelle. II. Vermögens- und Finanzlage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme hat sich von TEUR 192.207 auf TEUR 202.813 erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden von uns im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Im Berichtsjahr haben sich die anrechenbaren Eigenmittel um TEUR 2.465 erhöht. Die Gesamtkapitalquote lag zum Stichtag 31.12.2023 bei 22,3 % und konnte gegenüber dem Vorjahr um 0,5 % gesteigert werden. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr übererfüllt eingehalten wurden. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit jederzeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 160 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die LCR bei 225,4 % (Vorjahr 201,1 %). Die zum 28.06.2021 eingeführte strukturelle Liquiditätskennziffer Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag am Bilanzstichtag bei 131,4 % (Vorjahr 130,8%). Die Anforderungen aus der CRR zur Berücksichtigung der Kennzahlen LCR und NSFR wurden im Geschäftsjahr kontinuierlich eingehalten. Die Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen damit den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund besteht eine weitere Refinanzierungsmöglichkeit. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns weiterhin eine ausgewogene branchen- und größenmäßige Streuung unserer Ausleihungen. Die durch die Generalversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie sämtliche Kreditgrenzen des KWG und der CRR wurden während des gesamten Berichtszeitraumes eingehalten. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir zum Jahresende 2023 nach kaufmännischen Grundsätzen mit der gebotenen Vorsicht bewertet. Für die erkennbaren akuten Risiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Den bestehenden latenten Risiken stehen Pauschalwertberichtigungen gegenüber. Die für Kreditrisiken gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Unsere Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Mit Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) am 03.07.2015 ist die neue BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG-Sicherungssystem) als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem neben die weiterhin bestehende Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE) getreten. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz im sogenannten dualen System parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem beigetreten. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG ist die Bank mit Wirkung vom 03.07.2015 dem BVR-ISG-Sicherungssystem beigetreten. Damit ist die Möglichkeit einer Verpflichtung bis zur Höhe von TEUR 3.179 verbunden. Zum 31.12.2023 besteht keine Eventualverpflichtung. Die Vorjahresprognose zur Vermögens- und Finanzlage ist eingetreten. III. Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Mit dem Ende des Niedrigzinsumfelds hat sich die Zinsmarge deutlich verbessert, wodurch sich der Zinsüberschuss im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 6.389 erhöht hat. Das Provisionsergebnis konnte im Vorjahresvergleich leicht um TEUR 167 gesteigert werden. Schwerpunkt sind unverändert die Erträge aus dem Zahlungsverkehr und der Kontoführung, die im Geschäftsjahr 2023 einen weiteren Zuwachs verzeichneten. Das Vermittlungsgeschäft mit den Verbundpartnern hat sich hingegen rückläufig entwickelt. Grund dafür ist eine rückläufige Nachfrage nach Bauspar- und Versicherungsdienstleistungen. Die Provisionsaufwendungen haben sich nur marginal verändert. Die Veränderung des Überschusses der normalen Geschäftstätigkeit lässt sich neben dem höheren Zinsüberschuss auf das Bewertungsergebnis der Wertpapiere und den damit verbundenen Zuschreibungen zurückführen. Der Anstieg des Personalaufwands um TEUR 3.163 ist auf einen höheren Mitarbeiterstand, der Effekte bei den Pensionsrückstellungen aus der Berücksichtigung von IDW RH FAB 1.021 sowie der für 2024 vorzunehmenden Rentenanpassung nach § 16 Abs. 3 BetrAVG zurückzuführen. Der Sachaufwand verhielt sich im Vorjahresvergleich mit TEUR 87 leicht rückläufig. Ursache hierfür waren vorwiegend rückläufige durch Hochwasser bedingte Instandhaltungsaufwendungen. Der Jahresüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 6.410 deutlich erhöht. Aus dem Jahresüberschuss wurden TEUR 4.000 im Rahmen der Vorwegzuweisung den Rücklagen zugeführt. Neben dem Jahresüberschuss ist das Betriebsergebnis vor Bewertung für die Beurteilung der Ertragslage eine wichtige Berichtskennziffer unserer Bank. Es ermittelt sich aus dem Jahresüberschuss zuzüglich des Steueraufwandes und des Bewertungsergebnisses. Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich in 2023 auf TEUR 15.578 (Vorjahr TEUR 13.117) erhöht und sich insbesondere aufgrund des gestiegenen Zinsergebnisses entsprechend unserer Vorjahresprognose entwickelt. Das Betriebsergebnis nach Bewertung (finanzieller Leistungsindikator) erhöhte sich in 2023 aufgrund von Zuschreibungen im Wertpapierbestand auf TEUR 17.690 (Vorjahr TEUR 3.874) und liegt damit im Rahmen der Prognose des Vorjahres. Die Aufwands Ertrags Relation (Cost Income Ratio; finanzieller Leistungsindikator), die wir als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ermittelt haben, lag mit 66,1 % (Vorjahr 65,8 %) auf Vorjahresniveau. Unsere Vorjahresprognose einer leicht sinkenden Aufwands-Ertrags-Relation ist somit nicht eingetreten. Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern / Bilanzsumme) gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,3 % (Vorjahr 0,1 %). IV. Risiko- und Chancenbericht 1. Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Risikohandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken und die Begrenzung von Risiken aus Geschäften. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Das Risikocontrolling berichtet unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 31.03.2022 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen sowie Barwerte aus Provisionsgeschäften sowie Verwaltungskostenbarwerte berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz auch Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert; dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. 2. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr bis 5 Jahren zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum nicht vor. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene, nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundengeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Das Limit für das Kundengeschäft beläuft sich auf 15,0 Mio. EUR. Per 31.12.2023 ist es zu 30,22 % ausgelastet. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Limit für Adressrisiko Eigengeschäft (inkl. Adressrisiken aus Fonds) beläuft sich auf 60,0 Mio. EUR und ist per 31.12.2023 zu 58,04 % ausgelastet. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Das Limit für Zinsrisiken in Höhe von 50,0 Mio. EUR ist per 31.12.2023 zu 70,71 % ausgelastet. Das Limit für die übrigen Risiken aus Fonds (beinhaltet das Immobilienrisiko, Aktienrisiko, Volatilitätsrisiko, und Fremdwährungsrisiko) in Höhe von 16,0 Mio. EUR ist per 31.12.2023 zu 69,56 % ausgelastet. Die Risikoquantifizierung erfolgt über risikospezifische Value-at-Risk-Kennziffern. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite implementiert. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Das Limit für die Refinanzierungskosten in Höhe von 5,0 Mio. EUR ist per 31.12.2023 zu 67,06 % ausgelastet. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten und einer entsprechenden Versicherung. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken vierteljährlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit Hilfe von VR-Control ORM berechnet. Das Limit für operationelle Risiken in Höhe von 4,0 Mio. EUR ist per 31.12.2023 zu 85,76 % ausgelastet. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken, dem Reputationsrisiko und dem Nachhaltigkeitsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken, bis auf das Beteiligungsrisiko, als unwesentlich ein. Das Limit für das Beteiligungsrisiko inkl. Anteilen aus Fonds in Höhe von 13,0 Mio. EUR ist per 31.12.2023 zu 91,92 % ausgelastet. 3. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Zum 31.12.2023 ist das Gesamtrisikolimit in Höhe von 163,0 Mio. EUR zu 64,16 % ausgelastet. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. 4. Prognose des Geschäftsverlaufs mit Chancen und Risiken Die Prognosen, die sich auf die Entwicklung unseres Institutes für das nächste Jahr beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen oder der weiteren Entwicklung des Ukraine-Konflikts und der Situation im Nahen Osten als unzutreffend erweisen können. Wie bereits im Gesamtbild der Risikolage dargestellt, analysieren wir laufend mögliche Auswirkungen auf die Volksbank Euskirchen eG und ergreifen bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen. Dennoch könnte dies bedingt durch Kreditausfälle, Wertpapierabschreibungen und Rückstellungsbildungen zu erheblichen negativen Auswirkungen auf unsere Ertragslage führen. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, wird gemäß § 285 Nr. 33 HGB unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen im Anhang berichtet. Bilanzsumme Nach unseren Erwartungen wird sich die Bilanzsumme im folgenden Geschäftsjahr durch unser prognostiziertes Kundenkreditgeschäft, die Erwartung an die Entwicklung im Eigengeschäft und die erwartete Einlagenentwicklung auf der Passivseite um 1,24 % erhöhen. Aktivgeschäft In Erwartung einer weiterhin unsicheren Wirtschaftsentwicklung bei gleichzeitig hohem Preisniveau rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem geringen Wachstum von ungefähr 0,79 % im Kundenkreditgeschäft. Diese Prognose basiert auch auf der Prämisse eines weiterhin hohen Zinsniveaus. Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Wertpapieranlagen werden voraussichtlich um 1,88 % steigen. Passivgeschäft Ausgehend vom aktuellen Zinsniveau erwarten wir eine stabile Nachfrage nach unseren Produkten im Einlagengeschäft. Insgesamt prognostizieren wir im Einlagengeschäft ein Wachstum von ungefähr 1,38 %. Dienstleistungs- und Provisionsgeschäft Im Dienstleistungsgeschäft erwarten wir unter der Annahme volatiler Aktienmärkte um 1,80 % steigende Erträge im Wertpapiergeschäft und im Geschäft aus der Vermittlung von Investmentfondsanteilen mit unseren Kunden. Das Vermittlungsgeschäft mit unseren Verbundpartnern soll nach unseren Zielsetzungen weiter forciert werden. Insgesamt prognostizieren wir im Dienstleistungs- und Provisionsgeschäft ein um 1,15 % rückläufiges Ergebnis. Wesentliche Chancen für das Geschäftsjahr 2024 sehen wir im Hinblick auf den voraussichtlichen Geschäftsverlauf insbesondere, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung besser als von uns unterstellt entwickelt und eine unerwartet gute Börsenentwicklung zu höheren Wertpapierumsätzen und Fondsvermittlungen als prognostiziert führt. Wesentliche Risiken in der geschäftlichen Entwicklung resultieren neben der weiteren Entwicklung der Ukraine-Krise sowie im Nahen Osten vorwiegend aus einem erneuten hohen Zinsanstieg, der sich negativ auf die Kreditnachfrage auswirken kann, sowie Abschreibungen bei den Wertpapieren bedingt. Unsere Prämisse einer konjunkturellen Stabilität birgt das Risiko, dass es im Falle einer deutlichen konjunkturellen Verschlechterung zu einer stärker sinkenden Kreditnachfrage als geplant sowie zu einer schlechteren Entwicklung im Wertpapier- und Fondsvermittlungsgeschäft kommen kann. Personal- und Sozialbereich Im Personal- und Sozialbereich erwarten wir durch die Einführung einer Gleitzeitregelung und der unverändert bestehenden 4-Tages-Woche eine weitere Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Ein Schwerpunkt der Mitarbeiterschulungen im Geschäftsjahr 2024 wird das Themenfeld Digitalisierung sein. Wir planen nach derzeitigem Stand, dass unsere Mitarbeiter an entsprechend vielen Tagen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wie in 2023 besuchen werden. 5. Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit wesentlichen Chancen und Risiken Vermögenslage Im Rahmen unserer Planungsrechnungen, die insbesondere auf den zuvor genannten bzw. den zur Ertragslage dargestellten Prämissen beruhen, erwarten wir eine weitere Stärkung unserer Eigenmittel durch die voraussichtliche künftige Dotierung der Rücklagen und des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von ungefähr 5,50 %. In diesem Zusammenhang ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Konflikts verweisen wir auf den Prognosebericht. Die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2023 wird, wenn die Vertreterversammlung dem Vorschlag zustimmt, zu einer Stärkung der Eigenmittel im Sinne des Artikels 72 der CRR führen. Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung werden wir auch in 2024 einhalten. Finanz- und Liquiditätslage Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist wegen einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge und einer vom Interbankenmarkt weitgehend unabhängigen Refinanzierungsstruktur auch im Folgejahr nicht zu rechnen. Ertragslage Wir rechnen für das kommende Geschäftsjahr aufgrund steigender Zinsaufwendungen als Folge der gestiegenen Marktzinsen mit einem Zinsergebnis in Höhe von 1,31 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Unser Provisionsergebnis wird auch in 2024 im Wesentlichen durch die Erträge aus der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr, aus dem Wertpapiergeschäft und aus dem Vermittlungsgeschäft geprägt sein. Für das Jahr 2024 planen wir ein Provisionsergebnis in Höhe von 0,65 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Nach unseren Erwartungen werden die Personalaufwendungen aufgrund von rückläufigen Effekten bei den Pensionsrückstellungen und dem Ausscheiden einzelner Mitarbeiter, die in Ruhestand gehen, im nächsten Jahr bei 0,89 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme liegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen werden sich nach unseren Prognosen auf 0,50 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme reduzieren. Insgesamt erwarten wir in 2024 ein betriebswirtschaftliches Geschäftsergebnis in Höhe von 0,53 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Das Betriebsergebnis nach Bewertung wird gemäß unseren Prognosen aufgrund der im Vorjahr vorgenommenen Zuschreibungen auf 0,58 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme zurückgehen. Aufgrund der prognostizierten Erträge und Aufwendungen für das nächste Jahr rechnen wir mit einer Cost-Income-Ratio (CIR) von 73,50 %. Aus der Bewertung von Forderungen erwarten wir für das folgende Jahr ein negatives Bewertungsergebnis in Höhe von 0,01 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Unsere Planungen basieren insbesondere auf den im vorherigen Abschnitt beschriebenen Ratingmodellen sowie aus Vergangenheitsanalysen des Bewertungsergebnisses. Unter Berücksichtigung der von uns unterstellten Zins- und Börsenentwicklung bei der Bewertung unseres Wertpapierbestandes wird für das Geschäftsjahr 2024 ein positives Bewertungsergebnis in Höhe von 0,06 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme erwartet. Aufgrund der Unsicherheiten an den Kapitalmärkten und den Unwägbarkeiten in der Realwirtschaft ist das Bewertungsergebnis der Kundenforderungen und der Wertpapiere mit Risiken behaftet, denen wir mit unserem dargestellten Risikomanagementsystem begegnen. Unter Berücksichtigung der Steueraufwendungen sowie einer Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken rechnen wir für das Folgejahr mit einem Jahresüberschuss von 0,20 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die im Zusammenhang mit der prognostizierten Ertragslage stehenden Risiken resultieren insbesondere aus dem Zinsänderungsrisiko und den Adressenausfallrisiken, die wir vorstehend ausführlich erläutert haben. Zusätzliche wesentliche Ertragschancen sehen wir bei einem deutlich über unseren Erwartungen liegenden Wachstum im Kredit- und Wertpapiergeschäft sowie der Intensivierung des Provisionsgeschäfts. Wesentliche Risiken könnten im kommenden Jahr dadurch eintreten, dass die derzeit bestehende inverse Zinsstrukturkurve weiter zunimmt und der kurzfristige Zins dauerhaft über dem langfristigen Zins liegt. Hingegen sehen wir bei normaler Zinsstrukturkurve auf aktuellem Niveau deutliche Chancen unseren Zinsüberschuss zu verbessern. Weiterhin könnte eine wirtschaftliche Stagnation aufgrund einer Verschärfung des Ukraine- und Nahost-Konflikts eintreten, mit negativen Auswirkungen auf unser Zins- und Bewertungsergebnis. Gesamtaussage zur prognostizierten Lage und dem Geschäftsverlauf In Verbindung mit den weiteren Entwicklungen rund um den Ukraine-Konflikt sowie im Nahen Osten und den damit unverändert verbundenen Unwägbarkeiten sind bedingt durch Kredit- und Wertpapierabschreibungen erhebliche negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage möglich. Wir rechnen jedoch insgesamt unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit einer soliden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. V. Es bestehen Zweigniederlassungen in: 53919 Weilerswist, Kölner Str. 75 (Volksbank Weilerswist) 52372 Kreuzau, Hauptstr. 15 (Volksbank Rureifel) 50858 Köln-Junkersdorf, Am Weidenpesch 6 (Raiffeisenbank Junkersdorf) 53343 Wachtberg, Holzemer Str. 16 (Volksbank Wachtberg) 52351 Düren, Kreuzstr. 3-5 (Volksbank Düren) 50354 Hürth, Gennerstr. 110-112 (Raiffeisenbank Fischenich-Kendenich)
Der Vorstand: (Lembicz) (Güttes) 1.
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 13.226.016,24 | 16.934 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 9.778,39 | 745 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 9.778,39 | (745) | |||
| c) Guthaben bei Postgiroämtern | 0,00 | 13.235.794,63 | 0 | ||
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind | |||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0,00 | 0 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar | 0,00 | (0) | |||
| b) Wechsel | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) täglich fällig | 101.115.187,99 | 188.862 | |||
| b) andere Forderungen | 65.589.505,67 | 166.704.693,66 | 74.938 | ||
| 4. Forderungen an Kunden | 1.042.895.066,39 | 1.049.064 | |||
| darunter: | |||||
| durch Grundpfandrechte gesichert | 703.812.268,60 | (726.761) | |||
| Kommunalkredite | 7.520.970,01 | (8.524) | |||
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 12.144.356,48 | 21.411 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 12.144.356,48 | (21.411) | |||
| bb) von anderen Emittenten | 479.874.976,84 | 492.019.333,32 | 457.609 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 305.194.379,63 | (286.668) | |||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 1.175.973,11 | 493.195.306,43 | 427 | ||
| Nennbetrag | 1.236.000,00 | (456) | |||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 151.529.564,45 | 144.641 | |||
| 6a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 7. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | |||||
| a) Beteiligungen | 46.338.245,27 | 46.421 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 217.556,03 | (218) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| b) Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | 589.330,00 | 46.927.575,27 | 589 | ||
| darunter: | |||||
| bei Kreditgenossenschaften | 535.500,00 | (536) | |||
| bei Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| bei Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 9. Treuhandvermögen | 1.640.354,16 | 1.906 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 1.640.354,16 | (1.906) | |||
| 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | 0,00 | 0 | |||
| 11. Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10.885,00 | 7 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 0,00 | 10.885,00 | 0 | ||
| 12. Sachanlagen | 10.850.576,01 | 9.788 | |||
| 13. Sonstige Vermögensgegenstände | 5.497.912,06 | 6.011 | |||
| 14. Rechnungsabgrenzungsposten | 236.442,09 | 79 | |||
| Summe der Aktiva | 1.932.724.170,15 | 2.019.432 | |||
Passivseite
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||||
| a) täglich fällig | 2.000,00 | 0 | |||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 42.087.082,00 | 42.089.082,00 | 44.879 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
| a) Spareinlagen | |||||
| aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 241.303.114,47 | 323.086 | |||
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 55.405.806,22 | 296.708.920,69 | 40 | ||
| b) andere Verbindlichkeiten | |||||
| ba) täglich fällig | 1.226.519.717,40 | 1.399.882 | |||
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 53.718.164,66 | 1.280.237.882,06 | 1.576.946.802,75 | 5.000 | |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | 82.344.401,71 | 31.243 | |||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 | 82.344.401,71 | 0 | ||
| darunter: | |||||
| Geldmarktpapiere | 0,00 | (0) | |||
| eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf | 0,00 | (0) | |||
| 3a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 4. Treuhandverbindlichkeiten | 1.640.354,16 | 1.906 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 1.640.354,16 | (1.906) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.698.846,31 | 795 | |||
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 126.723,27 | 164 | |||
| 6a. Passive latente Steuern | 0,00 | 0 | |||
| 7. Rückstellungen | |||||
| a) Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen | 15.595.149,00 | 13.978 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 4.083.100,00 | 704 | |||
| c) andere Rückstellungen | 5.386.390,96 | 25.064.639,96 | 5.548 | ||
| 8. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | 731.000,00 | 731 | |||
| 10. Genussrechtskapital | 0,00 | 0 | |||
| darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig | 0,00 | (0) | |||
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 70.500.000,00 | 66.000 | |||
| darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB | 0,00 | (0) | |||
| 12. Eigenkapital | |||||
| a) Gezeichnetes Kapital | 8.127.604,46 | 8.107 | |||
| b) Kapitalrücklage | 0,00 | 0 | |||
| c) Ergebnisrücklagen | |||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 60.500.000,00 | 57.750 | |||
| cb) andere Ergebnisrücklagen | 60.500.000,00 | 121.000.000,00 | 57.750 | ||
| d) Bilanzgewinn | 2.454.715,53 | 131.582.319,99 | 1.868 | ||
| Summe der Passiva | 1.932.724.170,15 | 2.019.432 | |||
| Geschäftsjahr | Vorjahr
|
||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Eventualverbindlichkeiten | |||||
| a)
Eventualverbindlichkeiten aus weiter-
gegebenen abgerechneten Wechseln |
0,00 | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 2.356.996,97 | 3.865 | |||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0,00 | 2.356.996,97 | 0 | ||
| 2. Andere Verpflichtungen | |||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0,00 | 0 | |||
| b) Platzierungs- u. Übernahmeverpflichtungen | 0,00 | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 37.089.586,16 | 37.089.586,16 | 90.408 | ||
| darunter: Lieferverpflichtungen | |||||
| aus zinsbezogenen Termingeschäften | 0,00 | (0) | |||
2.
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember
2023
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 27.073.656,33 | 20.315 | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 7.877.766,81 | 34.951.423,14 | 3.467 | ||
| darunter: in a) und b)
angefallene negative Zinsen |
2,11 | (198) | |||
| 2. Zinsaufwendungen | 6.612.234,04 | 28.339.189,10 | 1.837 | ||
| darunter: erhaltene
negative Zinsen |
5.453,39 | (489) | |||
| 3. Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 2.009.231,28 | 1.999 | |||
| b) Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | 1.168.338,01 | 1.184 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 3.177.569,29 | 0 | ||
|
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen |
0,00 | 0 | |||
| 5. Provisionserträge | 14.500.130,60 | 14.299 | |||
| 6. Provisionsaufwendungen | 1.590.854,60 | 12.909.276,00 | 1.556 | ||
| 7. Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands | 0,00 | 0 | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 1.534.753,34 | 2.195 | |||
| 9. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 13.588.299,64 | 12.303 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 4.759.492,42 | 18.347.792,06 | 2.882 | ||
| darunter: für Altersversorgung | 2.303.189,15 | (504) | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 10.541.870,75 | 28.889.662,81 | 10.629 | ||
|
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
1.181.143,73 | 1.003 | |||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 312.103,64 | 132 | |||
|
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
0,00 | 7.942 | |||
|
14. Erträge aus Zuschreibungen zu
Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus
der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft |
3.646.884,48 | 3.646.884,48 | 0 | ||
|
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
1.534.625,64 | 1.301 | |||
|
16. Erträge aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren |
0,00 | -1.534.625,64 | 0 | ||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | |||
| 18. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 17.690.136,39 | 3.874 | |||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | |||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | |||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | (0) | |||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 6.870.593,28 | 190 | |||
| darunter: latente Steuern | 0,00 | (0) | |||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | -90.541,75 | 6.780.051,53 | 343 | ||
| 24a. Aufwendungen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 4.500.000,00 | 1.000 | |||
| 25. Jahresüberschuss | 6.410.084,86 | 2.341 | |||
| 26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 44.630,67 | 27 | |||
| 6.454.715,53 | 2.368 | ||||
| 27. Entnahmen aus Ergebnisrücklagen | |||||
| a) aus der gesetzlichen Rücklage | 0,00 | 0 | |||
| b) aus anderen Ergebnisrücklagen | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 6.454.715,53 | 2.368 | ||||
| 28. Einstellungen in Ergebnisrücklagen | |||||
| a) in die gesetzliche Rücklage | 2.000.000,00 | 250 | |||
| b) in andere Ergebnisrücklagen | 2.000.000,00 | 4.000.000,00 | 250 | ||
| 29. Bilanzgewinn | 2.454.715,53 | 1.868 | |||
Volksbank
Euskirchen eG, Euskirchen 3. Anhang für das
Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Volksbank Euskirchen eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank.
Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).
Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt:
- Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit ein Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag bestand, wurde dieser - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet.
Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Für alle nicht akut ausfallgefährdeten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen) werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden vom Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den anderen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Grundlage des im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt ermittelt.
Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapier wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen.
Die im Rahmen der Fusion mit der Raiffeisenbank Fischenich-Kendenich eG im Jahr 2021 übernommenen wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden weiterhin nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die weiteren Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von TEUR 465.328 wurden nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens, bei denen von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, erfolgt eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.
Strukturierte Finanzinstrumente wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet.
Die eingesetzten Zinsderivate dienen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) und sind von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Sie werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Zinsbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Nach dem Ergebnis der Berechnung zum Bilanzstichtag war keine Rückstellung erforderlich.
Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Einzelne Beteiligungen resultieren aus in Vorjahren geschlossenen Tauschgeschäften und sind nach Tauschgrundsätzen teils unter Buchwertfortführung und teils unter Gewinnrealisierung bewertet. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung sind sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert.
Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichen Abschreibungstabellen orientiert, linear und auf den beizulegenden Wert vorgenommen.
Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen.
Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip.
Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.
Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Passive Steuerlatenzen insbesondere aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen und der Sachanlagen werden durch aktive Latenzen insbesondere aus der Bewertung der Kundenforderungen mehr als kompensiert. Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 32,99 % zugrunde gelegt.
Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Soweit der Erfüllungsbetrag höher als der Ausgabebetrag ist, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen; er wird planmäßig getilgt.
Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt.
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Agiobeträge auf Schuldverschreibungen sowie Disagiobeträge, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, enthalten. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit verteilt.
Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.
Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Zur Rückdeckung von nicht versicherungsgebundenen Altersversorgungszusagen bestehen Rückdeckungsversicherungen. Nach Maßgabe des IDW RH FAB 1.021 werden für die kongruente Bewertung nach dem Primat der Passivseite die Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der korrespondierenden Pensionsrückstellung angesetzt. Die nach dem Passivprimat bewerteten, nicht versicherungsgebundenen rückgedeckten Altersversorgungszusagen werden anhand versicherungsmathematischer Berechnungsverfahren auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018G" berechnet. Die Ermittlung des Zinssatzes erfolgte gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) unter Verwendung eines 10-Jahres-Durchschnittssatzes. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,39 % (Vorjahr: 1,28 %) abgezinst. Es wurde eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung in Höhe von 2,80 % (Vorjahr: 2,80 %) und eine Rentendynamik von 3,00 % (im Vorjahr: 2,50 %) unterstellt. Die laufenden Leistungen gem. § 16 BetrAVG wurden in Abhängigkeit vom nächsten Anpassungstermin gemäß Auslegungen des Fachausschusses Unternehmensberichtserstattung beim IDW fiktiv erhöht.
Die Altersversorgungsverpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen (Rückdeckungsversicherungen) in Höhe von TEUR 5.636 (Rückkaufswert) verrechnet. Aufwendungen und Erträge waren nicht zu verrechnen, da sowohl aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen, als auch aus der Rückdeckungsversicherung Aufwendungen angefallen sind. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 0.
Auch für die übrigen ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.
Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme je Swapvertrag verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
| Anschaffungs- / | Zugänge (a) | Umbuchungen (a) | Anschaffungs- / | |
| Herstellungskosten zu | Zuschreibungen (b) | Abgänge (b) | Herstellungskosten | |
| Beginn des | am Ende des | |||
| Geschäftsjahres | im Geschäftsjahr | Geschäftsjahres | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||
| a) Selbstgeschaffene | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 |
| gewerbliche | 0 (b) | 0 (b) | ||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | ||||
| b) entgeltlich erwor- | 199.915 | 22.483 (a) | 0 (a) | 106.244 |
| bene Konzessio- | 0 (b) | 116.153 (b) | ||
| nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||
| c) Geschäfts- oder | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 |
| Firmenwert | 0 (b) | 0 (b) | ||
| d) geleistete | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 |
| Anzahlungen | 0 (b) | 0 (b) | ||
| Sachanlagen | ||||
| a) Grundstücke und | 17.008.660 | 675.924 (a) | -254.686 (a) | 17.128.996 |
| Gebäude | 0 (b) | 300.903 (b) | ||
| b) Betriebs- und | 8.859.117 | 1.603.813 (a) | 254.686 (a) | 9.719.782 |
| Geschäftsausstattung | 0 (b) | 997.834 (b) | ||
| Summe a | 26.067.692 | 2.302.220 (a) | 0 (a) | 26.955.022 |
| 0 (b) | 1.414.890 (b) | |||
| Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit | ||||||
| Abschreibungen zu | Abschreibungen | Zugängen (a) | Umbuchungen (a) | Abschreibungen am | Buchwerte | |
| Beginn des | Geschäftsjahr (a) | Zuschreibungen (b) | Abgängen (b)
|
Ende des | Bilanzstichtag | |
| Geschäftsjahres (gesamt) | Zuschreibungen
Geschäftsjahr (b)
|
Geschäftsjahres (gesamt) | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||||
| a) Selbstgeschaffene | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 0 | 0 |
| gewerbliche | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | ||||||
| b) entgeltlich erwor- | 193.228 | 18.285 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 95.359 | 10.885 |
| bene Konzessio- | 0 (b) | 0 (b) | 116.153 (b) | |||
| nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||||
| c) Geschäfts- oder | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 0 | 0 |
| Firmenwert | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| d) geleistete | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 0 | 0 |
| Anzahlungen | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| Sachanlagen | ||||||
| a) Grundstücke und | 9.322.861 | 298.943 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 9.329.000 | 7.799.996 |
| Gebäude | 0 (b) | 0 (b) | 292.805 (b) | |||
| b) Betriebs- und | 6.756.491 | 863.916 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 6.669.202 | 3.050.580 |
| Geschäftsausstattung | 0 (b) | 0 (b) | 951.204 (b) | |||
| Summe a | 16.272.580 | 1.181.144 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 16.093.561 | 10.861.461 |
| 0 (b) | 0 (b) | 1.360.162 (b) | ||||
|
Anschaffungskosten zu Beginn
des Geschäftsjahres
|
Veränderungen
(saldiert)
|
Buchwerte
am Bilanzstichtag
|
|||
| EUR | EUR | EUR | |||
| Schuldscheindarlehen/Namensschuldverschreibungen des Anlagevermögens | 23.000.000 | 10.000.000 | 33.000.000 | ||
| Wertpapiere des | 372.249.207 | 94.510.458 | 466.759.665 | ||
| Anlagevermögens | |||||
| Beteiligungen und | 47.010.595 | -83.020 | 46.927.575 | ||
| Geschäftsguthaben | |||||
| bei Genossenschaften | |||||
| Anteile an | 0 | 0 | 0 | ||
| verbundenen Unter- | |||||
| nehmen | |||||
| Summe b | 442.259.802 | 104.427.438 | 546.687.240 | ||
| Summe a und b | 468.327.494 | 557.548.701 |
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. Bilanz
In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 155.870.873 (Vorjahr 257.664.003) Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten.
In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 569.575 enthalten.
In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 10.921.882 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten.
In folgenden Posten sind enthalten:
| börsenfähig
|
davon: | |||
| börsennotiert
|
nicht börsennotiert
|
nicht mit dem Niederstwert bewertete börsenfähige Wertpapiere | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 493.195.306 | 472.321.512 | 20.873.794 | 360.243.922 |
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 62.043.207 fällig.
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind bei zwei Wertpapieren erkennbar. Dies hat zu außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB geführt. Der Buchwert der Wertpapiere des Anlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, beträgt EUR 358.657.391, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf EUR 331.739.084. Die Wertminderungen sind zinsinduziert und voraussichtlich nicht von Dauer.
In den Forderungen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
| Forderungen an | ||
| Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | ||
| Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| Forderungen an Kreditinstitute (A 3) | 156.596.030 | 263.688.648 |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 269.453 | 796.237 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 196.038.425 | 203.921.712 |
Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
| Wert der
Anteile (Zeitwert)
EUR |
Differenz
zum Buchwert (Reserve) EUR |
Erfolgte
Ausschüttung für das Geschäftsjahr EUR |
|
| Volksbank Euskirchen eG Spezialfonds Nr. 1 | 151.529.564 | 0 | 2.009.231 |
Anlageziel des Sondervermögens ist es, eine angemessene Rendite und marktgerechte Erträge zu erzielen. Die Rücknahme der Anteile durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann ausgesetzt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen des Anlegers erforderlich erscheinen lassen.
Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
| Anteil am Gesellschafts- | Eigenkapital der Gesellschaft | Ergebnis des letzten vorliegenden Jahresabschlusses | |||
| Name und Sitz | kapital % | Jahr | TEUR | Jahr | TEUR |
| DZ BANK AG, Frankfurt am Main | 0,0017 | 2022 | 10.638.000 | 2022 | 380.000 |
| DZ PRIVATBANK S.A., Luxembourg | 0,0045 | 2022 | 1.168.122 | 2022 | 79.441 |
| WGZ Beteiligungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf | 0,0000 | 2023 | 3.190.220 | 2023 | 95.752 |
| WGZ 2. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf | 1,2486 | 2023 | 3.549.641 | 2023 | 88.744 |
| Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall | 0,0006 | 2022 | 1.812.302 | 2022 | 0 |
| R+V Versicherung AG, Wiesbaden | 0,0030 | 2022 | 2.397.253 | 2022 | 0 |
| Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main | 0,0006 | 2022 | 1.693.990 | 2022 | 321.427 |
| UIR Beteiligungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf | 1,3082 | 2023 | 41.523 | 2023 | -6.338 |
| Atruvia AG, Frankfurt am Main | 0,0045 | 2022 | 448.074 | 2022 | 7.592 |
| GAD Beteiligungs GmbH & Co. KG, Münster | 0,7220 | 2023 | 119.597 | 2023 | 3.016 |
Bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall und der R+V Versicherung AG, Wiesbaden bestehen Gewinnabführungsverträge mit der DZ BANK AG, Frankfurt am Main.
Der Jahresabschluss der DZ PRIVATBANK S.A., Luxembourg wurde nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.
Die weiteren Beteiligungen betrachten wir nach § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB einzeln und in Summe als unwesentlich.
Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4).
Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 7.714.905 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 3.050.580 enthalten.
In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
| 31.12.2023 | |
| EUR | |
| Steuererstattungsansprüche | 2.350.354 |
| Forderungen aus Provisionsansprüchen | 1.782.870 |
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 236.442 (Vorjahr EUR 65.594) enthalten. Soweit bei Kreditgewährungen der Nennbetrag der gewährten Kredite unter dem Auszahlungsbetrag lag, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) eingestellt. Der Unterschiedsbetrag belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 0 (Vorjahr EUR 13.334).
In den Posten und Unterposten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
| EUR | EUR | |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 293.625 | 298.125 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 2.474.695 | 2.474.711 |
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
|
|
bis 3 Monate
EUR |
mehr als 3 Monate bis
ein Jahr
EUR |
mehr als ein Jahr bis 5
Jahre
EUR |
mehr als 5 Jahre
EUR |
| Andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b) (ohne Bausparguthaben) | 0 | 19.957.143 | 18.142.857 | 25.400.000 |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 23.015.098 | 58.429.846 | 286.614.106 | 663.889.523 |
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
|
|
bis 3 Monate
EUR |
mehr als 3 Monate bis
ein Jahr
EUR |
mehr als ein Jahr bis 5
Jahre
EUR |
mehr als 5 Jahre
EUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b) | 771.245 | 3.316.781 | 11.149.624 | 26.486.356 |
| Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten (P 2a ab) | 6.918 | 55.120.692 | 1.644 | 0 |
| Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 2b bb) | 26.857.940 | 20.927.143 | 5.748.390 | 2.593 |
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 42.087.082 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2) enthaltenen Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 569.575.
Von den begebenen Schuldverschreibungen (P 3a) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr EUR 38.533.000 fällig.
Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1).
Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
| 31.12.2023 | |
| EUR | |
| Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben | 890.207 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 599.337 |
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 14.100 (Vorjahr EUR 20.643) und Agiobeträge auf eigene Inhaberschuldverschreibungen von EUR 106.718 (Vorjahr 142.886) enthalten.
In den Rückstellungen sind EUR 1.573.178 (Vorjahr EUR 2.369.574) als Rückstellung auf unversteuerte Sondersparformen vorhanden. Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde.
Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 7.310 an.
Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
| Betrag | Währung | Zinssatz in % | Fälligkeit |
| 731.000 | EUR | 1,00 | Juni 2027 |
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich.
Für die weiteren nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt 3,5 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 1,00 % ausgestattet.
In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||
| Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | ||
| Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) | 42.087.082 | 44.878.638 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2) | 1.272 | 1.689 |
Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
| EUR | |||
| Geschäftsguthaben | |||
| a) der verbleibenden Mitglieder | 7.862.200 | ||
| b) der ausscheidenden Mitglieder | 265.404 | ||
| Rückständige fällige Pflichteinzahlungen auf Geschäftsanteile | EUR | 96 |
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Gesetzliche Rücklage | andere Ergebnisrücklagen | |
| EUR | EUR | |
| Stand 01.01.2023 | 57.750.000 | 57.750.000 |
| Einstellungen | ||
| - aus Bilanzgewinn des Vorjahres | 750.000 | 750.000 |
| - aus Jahresüberschuss des Geschäftsjahres | 2.000.000 | 2.000.000 |
| Stand 31.12.2023 | 60.500.000 | 60.500.000 |
Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
| Gesamtbetrag der als
Sicherheit übertragenen Vermögenswerte
in EUR |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) | 39.724.607 |
Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden, die im Übrigen im Wesentlichen durch bewertbare Grundpfandrechte unterlegt sind. Die Risiken werden im Zuge der Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge bei den Verbindlichkeiten aus Bürgschafts- und Gewährleistungsverträgen zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl dieser Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, dargestellt (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Die beizulegenden Zeitwerte werden mit rechnerisch angefallenen Zinsen angegeben.
| (Angaben in TEUR): |
Nominalbetrag Restlaufzeit
|
beizulegender Zeitwert
|
||||
| <= 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | negativ | positiv | |
| Zinsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | ||||||
| - Zins-Swap (gleiche Währung) | 0 | 26.000 | 60.000 | 86.000 | 377 | 5.319 |
Die Zinsswaps des Nichthandelsbuchbestands sind mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag angegeben. Dabei haben wir die variablen Zinszahlungsströme mit Forward Rates - abgeleitet aus der aktuellen Zinsstrukturkurve - berechnet und diese - ebenso wie die fixen Zahlungsströme - mit der Swapkurve diskontiert.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen (GuV 1) in Höhe von EUR 2 als Reduktion des Zinsertrags bzw. in den Zinsaufwendungen (GuV 2) aus Passivgeschäften in Höhe von EUR 5.453 als Reduktion des Zinsaufwands enthalten. Die Zinserträge betreffen mit EUR 27.326 Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen und die Zinsaufwendungen betreffen mit EUR 248.073 Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Die Provisionserträge betreffen im Besonderen Erträge aus der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr in Höhe von EUR 7.653.474 und dem Wertpapier- und Depotgeschäft in Höhe von EUR 4.554.025. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Mieterträge in Höhe von EUR 256.029 und durch das Hochwasser sowie durch Geldautomatensprengungen bedingte Entschädigungsleistungen der Versicherung in Höhe von EUR 1.100.035 enthalten, denen ein Aufwand zur Instandsetzung in Höhe von EUR 754.012 bei den anderen Verwaltungsaufwendungen gegenübersteht. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 719.276 enthalten. Hiervon entfallen im Wesentlichen EUR 78.133 auf die Auflösung von Rückstellungen (GuV 8) und EUR 605.057 auf Steuererstattungen (GuV 23 & GuV 24). Die periodenfremden Aufwendungen betragen EUR 428.527 und betreffen im Wesentlichen Steuernachzahlungen (GuV 23) mit EUR 407.845.
E. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats auf EUR 65.000 und der früheren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen auf EUR 704.676. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 12.030.491.
Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 12 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 4.050.118.
Aus unserer Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR besteht die Möglichkeit einer Verpflichtung in Höhe von EUR 3.178.711. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
| Vollzeitbeschäftigte | Teilzeitbeschäftigte | |
| Prokuristen | 13 | 2 |
| Sonstige kaufmännische Mitarbeiter | 145 | 87 |
| 158 | 89 |
Außerdem wurden durchschnittlich 8 Auszubildende beschäftigt.
Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
| Anzahl der
Mitglieder |
Anzahl der
Geschäftsanteile |
Haftsummen
EUR |
||
| Anfang | 2023 | 17.507 | 78.400 | 0 |
| Zugang | 2023 | 237 | 3.394 | 0 |
| Abgang | 2023 | 925 | 3.172 | 0 |
| Ende | 2023 | 16.819 | 78.622 | 0 |
| Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr vermehrt um | EUR | 22.386 |
| Höhe des Geschäftsanteils | EUR | 100 |
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes
Genoverband e.V.
Ludwig-Erhard-Allee 20 40227
Düsseldorf
Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf
| Hans-Jürgen Lembicz (Sprecher), Bankvorstand für den Bereich Markt |
| Marc Güttes, Bankvorstand für den Bereich Marktfolge |
Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf
| Ulf Gerhard Hennies, Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater |
| Christoph Gatz, stellvertretender Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater |
| Christiane Schimmel, stellvertretende Vorsitzende, Diplom-Agraringenieurin |
| Susanne Dewitt, Diplom-Psychologin |
| Franz-Josef Keus, Landwirt |
| Michael Krosch, Rentner (Aufsichtsrat bis 24.05.2023) |
| Mirjam Schleicher-Stütz, Geschäftsführerin Schleicher Gerüstbau GmbH |
| Reinhold Seidel, Schreinermeister |
| Jürgen Taeter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater (Aufsichtsrat bis 24.05.2023) |
| Angie von der Kall, Syndikusrechtsanwältin DEVK Allgemeine Versicherungs-AG |
Nachtragsbericht
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 6.410.084,86 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 44.630,67 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 4.000.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 2.454.715,53) - wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
| Ausschüttung einer Dividende von 4,00 % | 317.375,59 |
| Bonuszahlung 1,00 % | 79.343,90 |
| Zuweisung zu den Ergebnisrücklagen | |
| a) Gesetzliche Rücklage | 1.000.000,00 |
| b) Andere Ergebnisrücklagen | 1.000.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 57.996,04 |
| 2.454.715,53 |
| Euskirchen, 14. März 2024 | Volksbank Euskirchen eG |
Der Vorstand
(Lembicz) (Güttes)
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Volksbank Euskirchen eG, Euskirchen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Euskirchen eG, Euskirchen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der Kundenforderungen" dar:
a) Sachverhalt und Problemstellung
Die Genossenschaft ist hauptsächlich im Kundenkreditgeschäft tätig. Eine mögliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern kann Auswirkungen auf die Höhe der zu bildenden Einzelwertberichtigungen bzw. Abschreibungen haben. Hieraus können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere auf die Ertragslage der Genossenschaft ergeben. Im Rahmen der Rechnungslegung ist zur Bewertung der Forderungen neben der Bonitätsbeurteilung in der Regel die Nutzung geschätzter Werte für gestellte Sicherheiten erforderlich.
Da die hiermit verbundenen Einschätzungen einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen haben, und diese insofern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, haben wir die Bewertung der Kundenforderungen als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt eingestuft.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Risikoklassifizierung, zum Risikofrüherkennungssystem und zur Bestandsaufnahme sowie zur Risikovorsorge beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir uns von der regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit der Schätzannahmen durch die Genossenschaft überzeugt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen einschließlich der Sicherheiten auf Basis risikoorientiert ausgewählter Einzelfälle beurteilt und mit den Einschätzungen der Genossenschaft abgeglichen.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Zur Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf den Abschnitt B. des Anhangs.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Jahresberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme der geprüften Zahlen, die in der Kurzfassung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt sind.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht:
- Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG
- Prüfung der Aufstellung der Beträge der Abzugsposten für Zwecke der Antragstellung nach § 16j Abs. 2 Satz 2 FinDAG bei der BaFin
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Dünzinger.
Neu-Isenburg, 14. Mai 2024
Genoverband e.V.
| Lothar Engels | Sebastian Dünzinger | ||
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Die Vertreterversammlung vom 05.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 6.410.084,86 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 44.630,67 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen.
Volksbank Euskirchen eG, Euskirchen Bericht des Aufsichtsrates
Dem satzungsmäßig besetzten Aufsichtsrat gehören zurzeit acht Mitglieder an. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in sieben stattgefundenen Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Daneben waren zustimmungsbedürftige Kredite und sonstige zustimmungsbedürftige Geschäfte sowie der Bericht der gesetzlichen Prüfung der Kreditgenossenschaft Gegenstand der Sitzungen. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat ferner einen Personal- und Kreditausschuss gebildet. Die Ausschüsse trafen sich im Geschäftsjahr 2023 zu drei Sitzungen. Von der Bildung eines separaten Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat keinen Gebrauch gemacht. Die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Prüfungsausschusses werden vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand aus den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt.
Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren unserer Bank entwickelt worden ist. Den Bericht über die gesetzliche Jahresabschlussprüfung werden wir entgegen nehmen und kritisch prüfen.
Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsergebnissen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems intensiv befasst. Außerdem haben wir uns über Besonderheiten und ggf. auftretende Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf.
Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und damit dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist.
Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Frau von der Kall sowie die Herren Hennies und Keus aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig.
Euskirchen, 14. Mai 2024
Der Aufsichtsrat
Ulf Gerhard Hennies, Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Volksbank Euskirchen eG, Euskirchen Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")
Die Volksbank Euskirchen eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Euskirchen eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die Volksbank Euskirchen eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 45.961.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 209,5.
Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 17.690.
Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 6.871 und betreffen laufende Steuern.
Die Volksbank Euskirchen eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
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