Hausfabrik
GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.715,00 |
46.140,00 |
| I.
Sachanlagen |
41.715,00 |
46.140,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.009.644,38 |
1.073.646,01 |
| I.
Vorräte |
1.286.523,51 |
235.252,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
619.016,89 |
699.428,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.103,98 |
138.965,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.891,00 |
4.510,00 |
| Aktiva |
2.056.250,38 |
1.124.296,01 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.430,42 |
35.389,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.001,00 |
25.001,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
758,91 |
758,91 |
| III.
Gewinnvortrag |
9.629,63 |
-90.096,21 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.959,12 |
-99.725,84 |
| B.
Rückstellungen |
444.573,48 |
456.943,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.583.246,48 |
631.962,75 |
| Passiva |
2.056.250,38 |
1.124.296,01 |
Anhang
Hausfabrik GmbH
Fürth
ANHANG
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022
bis 31. Dezember 2022
1. Allgemeine Angaben
Die Hausfabrik GmbH hat ihren Sitz in Fürth. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter
HRB 13652 eingetragen.
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu Grunde.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr
unverändert angewandt worden.
2.1 Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach
den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268 - 274a, 276 - 277 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
2.2 Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256a HGB erstellt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,-- wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben und als Abgang im Anlagenspiegel
gezeigt.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
sind unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie
aktivierungspflichtige Gemeinkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
sind zum Nennwert angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern aus reichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
VERBINDLICHKEITEN
wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 53.477,29 EUR
(Vorjahr: 112.683,79 EUR).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 1.554
TEUR eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vj.: 632
TEUR) und in Höhe von 29 TEUR eine .Restlaufzeit von
über einem Jahr (Vj.: 0 TEUR).
4. Unterschrift nach § 245 HGB
Hausfabrik GmbH, Fürth
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Steffen Körner
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024
festgestellt.
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