JOBARMADA
GmbH
Detmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.737,00 |
47.153,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.237,00 |
653,00 |
| II.
Finanzanlagen |
46.500,00 |
46.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
229.047,38 |
704.006,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
208.959,60 |
401.647,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.087,78 |
302.359,13 |
| Aktiva |
276.784,38 |
751.159,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.625,78 |
453.482,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
278.482,68 |
289.021,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
87.856,90 |
-139.461,54 |
| B.
Rückstellungen |
37.253,15 |
150.726,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.905,45 |
146.951,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
23.905,45 |
146.951,02 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
50,00 |
| Summe
Passiva |
276.784,38 |
751.159,76 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr
2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die JOBARMADA GmbH hat ihren Sitz in Detmold. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo
unter der Register-Nr. HRB 8559 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB
auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender
Anwendung der Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff., 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des
§ 275 Abs. 2 HGB beachtet. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 HGB wurde kein
Gebrauch gemacht. Die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
wurden unter Berücksichtigung der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten trägt allen
erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu den
handelsrechtlich
aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die
Abschreibung im Jahr des Zugangs erfolgt
zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 € werden nach
den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben.Die
Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
zum Nennwert bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle
zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewisse
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
aufgestellt.
IV.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu den bilanzierten Verbindlichkeiten (§ 285
Nr. 1a, 1b HGB)
Zum 31.12.2023 bestehen keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 €.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 €.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31.12.2023 finanzielle Verpflichtungen
aus den folgenden Vereinbarungen:
| Mietverträge für
Geschäftsräume sowie Parkplätze
(jährlich) |
8.449,10 € |
| Leasingverträge
für Fahrzeuge (Gesamtbetrag) |
6.816,00 € |
V.
Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen
Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug
24,75 (Vorjahr: 46,00).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Geschäfte der Gesellschaft
wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch
Frau Corinna Thurau geführt. Die
Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
sonstige Berichtsbestandteile
Detmold, 03. April 2025
Corinna Thurau
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2025
festgestellt. |