RegioNet Schweinfurt GmbH
Bodelschwinghstraße 3, 97421 Schweinfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Kästner seit 16.1.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Schweinfurt | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.56% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RegioNet Schweinfurt GmbHSchweinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die RegioNet Schweinfurt GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Schweinfurt GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist das Planen, Errichten, Betreiben und Vermarkten von Informations- und Kommunikationsanlagen im Rahmen der Versorgungsnetze der Stadtwerke Schweinfurt GmbH und in diesem Zusammenhang die Erbringung von Dienstleistungen. Sowohl private Haushalte als auch mittelständische Betriebe und Geschäftskunden aus dem industriellen Bereich zählen zu den Kunden der RegioNet Schweinfurt GmbH, die mit Produkten und Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation versorgt werden. Auch der Muttergesellschaft gegenüber tritt die Gesellschaft als Dienstleister auf, indem das angemietete Kommunikationsnetz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH betrieben wird. Die Gesellschaft bedient sich zur Erbringung ihrer Leistungen Ressourcen der Konzernmuttergesellschaft, der Stadtwerke Schweinfurt GmbH, die in entsprechenden Verträgen geregelt sind. Mit der Stadtwerke Schweinfurt GmbH - als Organträger - besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 betrug das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands rund 4,12 Billionen Euro. Preisbereinigt sank es damit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 %. Die erwartete Erholung setzt sich insbesondere aufgrund des hohen Preisniveaus und ungünstiger Finanzierungsbedingungen nicht weiter fort. Zeitgleich haben sich die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % erhöht. Die Inflationsrate verringerte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1,0 %, liegt aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Herausforderungen beim Breitbandausbau bleiben bestehen. Die Bedeutung des Telekommunikationsmarktes nimmt weiterhin zu und bildet das Rückgrat der Digitalisierung. Industrie, Gewerbe und Verwaltungen sind von leistungsfähigen Datenverbindungen abhängig. Der Privatkundenmarkt ist durch eine Vielzahl von Anbietern mit verschiedenen Verbreitungstechniken stark umkämpft. Im Bereich der professionellen Datenfestverbindungen wächst der Bandbreitenbedarf stetig. Die wichtigsten Herausforderungen sind weiterhin sich vom Wettbewerb abzuheben, den Kundenservice zu verbessern sowie den Kundenstamm zu halten und weiter auszubauen. Der Ausbau mit ultraschnellen Glasfaseranschlüssen bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) wird maßgeblich durch die alternativen und regionalen Netzbetreiber in Deutschland vorangetrieben. Mit der steigenden Nachfrage nach hochbitratigen Anschlüssen wachsen auch die Anforderungen an Geschwindigkeit und vor allem Qualität. Dem Aufbau nachhaltiger und zukunftssicherer Kommunikationsinfrastrukturen kommt damit eine zentrale Bedeutung für Unternehmen, Privatkunden und den öffentlichen Sektor zu. Themen wie Industrie 4.0, Anforderungen neuer Energienetze, moderne Verwaltung mit E-Government, verbesserte Gesundheitsversorgung mit E-Health-Diensten oder neue Formen der Arbeit und des Lernens bieten Chancen, benötigen jedoch qualitätsgesicherte Hochgeschwindigkeitsnetze. 2.2. Geschäftsverlauf Um im umkämpften Telekommunikationsmarkt auf Dauer bestehen zu können, haben sich die Stadtwerke Schweinfurt zusammen mit Ihrer Tochter, der RegioNet Schweinfurt, und die Deutsche Telekom AG im Jahr 2023 auf eine Kooperation beim Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes geeinigt. Der Ausbau erfolgt abschnittsweise ab dem Jahr 2024. Der Glasfaserausbau wurde im Stadtgebiet weiter vorangetrieben, in sechs Baugebieten wurden über 2.000 Wohneinheiten in Homes passed-Versorgung ausgebaut. Parallel zum Glasfaserausbau wurden im Geschäftsjahr 2023 der Multimediaausbau mit Glasfaserkabel in Wohngebäuden stark forciert. Die Anzahl der FTTH-Anschlüsse konnte um 1.400 gesteigert werden. Die Anzahl der Privatkundenverträge im Bereich Internet & Telefonie ist im Vergleich zum Vorjahr stärker gewachsen als die Jahre zuvor. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein Gewinn vor Ergebnisabführung in Höhe von 997 TEUR geplant. Der tatsächliche Gewinn vor Ergebnisabführung beläuft sich auf 1.220 TEUR (Vorjahr 1.037 TEUR). Die positive Abweichung gegenüber dem Plan ist unter anderem auf eine geringere Ergebnisbelastung aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. 116 TEUR zurückzuführen, welche sich v. a. durch nicht vollständig ausgeschöpfte Marketingbudgets ergeben hat. Zudem war das positive Finanzergebnis i. H. v. 41 TEUR nicht in den Planungen berücksichtigt. Neben den Zinsforderungen im Zusammenhang mit periodenfremden Einspeiseentgelten der Jahre 2016-2022 sind der Gesellschaft auch Zinserträge aus Festgeldanlagen sowie eine Gewinnausschüttung durch die Beteiligung an der Deutschen Netz Marketing GmbH (DNMG) zugutegekommen. 2.3. Lage der Gesellschaft Ertragslage Der Umsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 530 TEUR auf 4.932 TEUR an. Als wesentliche Umsatztreiber gegenüber dem Vorjahr sind erneut die beiden bedeutendsten Geschäftsfelder Internet Access (+152 TEUR) sowie Dark Fiber Standortverbindungen (+150 TEUR) hervorzuheben. Die Erlöse aus Internetanschlüssen konnten sowohl im Privatkundenbereich (+105 TEUR), als auch im Geschäftskundenbereich (+47 TEUR) nachhaltig gesteigert werden. Auch im Bereich der einmaligen Installationserlöse konnte ein Anstieg um 84 TEUR gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden, welcher im Wesentlichen auf NE4 Modernisierungsmaßnahmen in diversen Objekten der Wohnungswirtschaft zurückzuführen ist. Im Bereich der TV-Einspeiseentgelte konnten ungeplante Erlöse in Höhe von 68 TEUR realisiert werden, welche überwiegend periodenfremder Natur sind und rückwirkend für die Geschäftsjahre 2016-2022 gewährt wurden. Die Aufwendungen für Material- und Fremdleistungen umfassen 3.105 TEUR und liegen 360 TEUR über dem Niveau des Vorjahres. Durch das überdurchschnittlich starke Wachstum im Bereich der Privatkundenanschlüsse Internet/Telefonie lagen die Aufwendungen für ausgegebene Router sowie die Kosten für den Datentraffic inkl. DECIX-Anbindung insgesamt 106 TEUR über Vorjahresniveau. Die an die Konzernobergesellschaft zu entrichtenden Netzmietaufwendungen erhöhten sich im Zusammenhang mit dem im Stadtgebiet weiter voranschreitenden Glasfaserausbau um 79 TEUR. Die Aufwendungen für extern angemietete Dark-Fiber-Strecken außerhalb von Schweinfurt stiegen um 100 TEUR an. Auch die Weiterbelastung des technischen Personals der Stadtwerke Schweinfurt GmbH schlägt mit +148 TEUR gegenüber Vorjahr zu Buche und ist unter anderem auf die umfangreicheren NE4 Modernisierungsmaßnahmen in den Objekten der Wohnungswirtschaft zurückzuführen. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der RegioNet Schweinfurt GmbH erhöhte sich um 298 TEUR auf 3.696 TEUR. Der Anstieg ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf Zugänge im Bereich des Sachanlagevermögens zurückzuführen. Die Entwicklung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens von 147 TEUR auf 223 TEUR ist bedingt durch langfristig abgeschlossene Verträge. Gleichzeitig reduzierten sich die Vorräte aufgrund eines zum Bilanzstichtages geringeren Bestandes um 85 TEUR auf 59 TEUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 551 TEUR (Vorjahr 607 TEUR), davon entfielen 10 TEUR auf immaterielle Vermögensgegenstände, 512 TEUR auf Verteilungsanlagen und 29 TEUR auf Anlagen im Bau. Demgegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von 419 TEUR. Bei gleichbleibendem Eigenkapital (1.250 TEUR) sank die Eigenkapitalquote auf 33,8 % (Vorjahr 36,8 %). Die Gesellschaft hatte auch im Jahr 2023 keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Auf der Passivseite bestehen die wesentlichen Veränderungen im Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 431 TEUR bei gleichzeitigem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 129 TEUR. Cash Flow Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war aufgrund des bestehenden Cash-Pooling-Vertrages in Zusammenhang mit der Organschaft mit der Stadtwerke Schweinfurt GmbH während des Geschäftsjahres jederzeit gesichert.
2.4. Vergleich des tatsächlichen mit dem geplanten Geschäftsverlauf
Zur Steuerung der Gesellschaft werden hauptsächlich die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, Ergebnis und Investitionen sowie die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Anzahl der Kunden oder versorgte Wohnungseinheiten in den jeweiligen Bereichen herangezogen. Der Privatkundenbereich hat sich erneut sehr positiv entwickelt, die Wachstumsrate liegt deutlich über dem Plan-Niveau, was sich auch in den Umsatzerlösen widerspiegelt (+76 TEUR gegenüber dem Plan). Auch im Bereich der Geschäftskundenerlöse konnte das Geschäftsjahr 2023 erfolgreicher abgeschlossen werden als ursprünglich geplant. Die Hauptursache hierfür liegt in den einmaligen Installationserlösen für die Ersteinrichtung von LWL-Strecken und WLAN-Hotspots, welche im Geschäftskundenbereich um 124 TEUR höher ausgefallen sind als ursprünglich geplant. Wesentlich für die positive Abweichung gegenüber dem Plan ist dabei die Verzögerung bei der Gebäudeausstattung mit WLAN-Hotspots aus dem Vorjahr. Im Jahr 2023 ist ein entsprechender Nachholeffekt eingetreten. Die nachhaltig wiederkehrenden Erlöse aus den Bereichen Standortverbindungen und Internet Access für Geschäftskunden haben sich gegenüber dem Vorjahr zwar positiv entwickelt, allerdings ist das tatsächliche Wachstum hinter dem Plan-Ansatz zurückgeblieben. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnte eine deutliche Einsparung gegenüber dem Plan i. H. v. 98 TEUR realisiert werden. Auch das positive Finanzergebnis i. H. v. 41 TEUR hat dazu beigetragen, dass die Ergebnisprognose gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von 997 TEUR um 224 TEUR deutlich übertroffen werden konnte. Das im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 genehmigte Investitionsbudget der RegioNet Schweinfurt GmbH umfasste insgesamt 573 TEUR. Die getätigten Investitionen fielen niedriger aus und liegen bei 551 TEUR. Während insgesamt 350 TEUR für die Verlegung von LWL Inhouse-Kabeln geplant waren, beläuft sich die tatsächlich realisierte Summe auf lediglich 340 TEUR. Die bereits seit mehreren Jahren verfolgte Strategie, die Anzahl der in Schweinfurt verfügbaren FTTH-Anschlüsse im konzerneigenen Netz konsequent zu steigern, wurde auch im Geschäftsjahr 2023 weiter vorangetrieben. 2.5. Gesamtaussage Die RegioNet Schweinfurt GmbH hat erneut ihr finanzielles und operatives Fundament sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich ausgebaut. Gegenüber dem Vorjahr ist ein deutliches Wachstum zu verzeichnen. Speziell im Privatkundenbereich konnten die ambitionierten Wachstumsziele übererfüllt werden. Neben einem positiven Mengeneffekt gegenüber Plan konnte auch ein positiver Mix-Effekt, bezogen auf die gebuchten Bandbreiten, realisiert werden. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 1.220.367,96 EUR wird gemäß dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag an die Stadtwerke Schweinfurt GmbH abgeführt. 3. Prognosebericht Die Prognosen 2024 beziehen sich auf die Ergebniswerte 2023, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2024 noch nicht feststanden. Gemäß Wirtschaftsplan wird im kommenden Geschäftsjahr mit einem stagnierenden Gesamtumsatz gerechnet. Im Bereich der einmaligen Installationserlöse kann dabei weder im Privat- noch im Geschäftskundensegment an das Vorjahresniveau angeknüpft werden. Ursachen hierfür sind die Fokussierung auf die Vermarktung von Diensten sowie die im zuletzt kontrahierten Umfang nicht wiederkehrenden Hotspot-Lösungen. Zudem muss mit einem Umsatzrückgang im Bereich der TV-Signallieferungsentgelte gerechnet werden, welcher sich auf Basis der Novelle des TKG ab Juli 2024 ergeben kann. Durch den Wegfall der Sammelinkasso-Option kann sich in Objekten der Wohnungswirtschaft ein spürbarer Rückgang der seit Jahren stabilen Kundenbasis ergeben. Während der Bereich Dark-Fiber-Standortverbindungen ohne signifikantes Wachstum in einer stabilen Seitwärtsbewegung prognostiziert wird, kann der Bereich Internet Access mit einem gegenüber Vorjahr signifikant ansteigenden Planumsatz für eine entsprechende Überkompensation der o. g. Negativentwicklungen sorgen. Speziell im Privatkundenbereich sind umfangreiche Maßnahmen geplant, um die Wachstumsziele entsprechend erreichen zu können. Neben dem verstärkten Einsatz von Vertriebsteams wird mit dem flächendeckenden Glasfaserausbau ab dem Frühjahr 2024 ein wichtiger Wachstumspfad geschaffen. Gemäß Wirtschaftsplan 2024 wird im Bereich Internet/Telefonie bis Ende 2024 ein Kundenwachstum im zweistelligen Prozentbereich angestrebt. Trotz eines gleichbleibenden Erlösniveaus wird im kommenden Geschäftsjahr mit rückläufigen Gesamtaufwendungen gerechnet. Ursächlich ist im Westlichen die Fokussierung auf die Vermarktung von Diensten und die damit einhergehenden rückläufigen Installationstätigkeiten. Da die Anzahl der Nutzer des Glasfasernetzes, welches sich im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet, weiter ansteigt, wird künftig ein entsprechender Entlastungseffekt für die RegioNet Schweinfurt GmbH angestrebt. Steigende Abschreibungen sowie Marketingaktivitäten wirken diesem Umstand entgegen. Als Resultat der genannten Einflussfaktoren wird im Geschäftsjahr 2024 mit einem weiteren Ergebnisanstieg gegenüber Vorjahr gerechnet. Das Ergebnis vor Gewinnabführung beläuft sich gemäß Wirtschaftsplan 2024 auf 1.336 TEUR. Die anstehenden Investitionsmaßnahmen sind im Jahr 2024 deutlich über dem Niveau des Vorjahres geplant (+331 TEUR). Der Investitionsschwerpunkt liegt in der Erneuerung des Autonomen Systems, welches mit einem geplanten Investitionsvolumen i. H. v. 600 TEUR zu Buche schlägt. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Risikobericht Risiken hinsichtlich der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der RegioNet Schweinfurt GmbH werden gegenwärtig nicht gesehen. Derzeit werden acht Risiken erkannt, die jedoch mit einem geringen jährlichen Netto-Risikopotential i. H. v. lediglich 117 TEUR quantifiziert sind. Die wesentlichen Risiken bestehen in möglichen Forderungsausfällen und Fusionen von Vertragspartnern. Diese werden durch Diversifikation im Bereich der Kunden und Lieferanten sowie die Durchführung von Bonitätsprüfungen vor Vertragsabschluss mit größeren Kunden und einem stringenten Forderungsmanagement reduziert. Darüber hinaus besteht ein Risiko aufgrund der teilweise kurzen Kündigungsfristen bestehender Leitungsmietverträge durch die entsprechenden Lieferanten. Neue Leitungsmietverträge sollen mit längeren Kündigungsfristen abgeschlossen werden. Weitere Risiken bestehen durch neue technologische Entwicklung. Maßnahmen, um diesem Risiko zu begegnen sind unter anderem die Erweiterung des Glasfasernetzes, der Aufbau und die Verbesserung vorhandener Kooperationen sowie die Entwicklung neuer Produkte im TV-Bereich. Dem Risiko von Umsatz- bzw. Gewinneinbußen durch die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen - im Jahr 2024 insbesondere durch den Wegfall der Sammelinkassooption - wird vor allem durch ein aktives Vertragsmanagement, langlaufende Verträge, Einzelkundenansprache und eine regelmäßige Anpassung des Angebotsportfolios sowie der Vertragsunterlagen entgegengewirkt. Die Geschäftsführung wird weiterhin versuchen, die Risiken für das Unternehmen zu minimieren. Dies wird vor allem durch den Abschluss von Versicherungen, den fortschreitenden Glasfaserausbau im Schweinfurter Stadtgebiet und der damit verbundenen Möglichkeit, größere und unterschiedlichere Kundengruppen ansprechen zu können, erreicht. 4.2. Chancenbericht Durch den flächendeckenden Glasfaserausbau in Schweinfurt können die Stärken der RegioNet als lokaler Marktführer noch einmal ausgebaut werden. Eine Forcierung von Kooperationen mit weiteren Carriern im Bereich Open Access BSA L2 kann zudem eine bessere Auslastung des Glasfasernetzes ermöglichen und zum Umsatzwachstum beitragen. Durch den Wegfall der Umlage des Kabelanschlusses über die Mietnebenkosten und der daraus folgenden Umstellung auf Einzelinkasso ergibt sich die Chance des direkten Kundenkontaktes, was die Möglichkeit bietet, maßgeschneiderte Angebote zu unterbreiten und die Kundenbeziehungen zu stärken. Durch das Einzelinkasso kann die RegioNet flexiblere Preismodelle einführen, die besser auf die Bedürfnisse und das Verhalten einzelner Kunden zugeschnitten sind, um dadurch zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Die Marktlage wird kontinuierlich beobachtet und bewertet, um bei sich ergebenden Chancen unmittelbar reagieren zu können.
Schweinfurt, 14. März 2024 RegioNet Schweinfurt GmbH Thomas Kästner Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die RegioNet Schweinfurt GmbH hat ihren Sitz in Schweinfurt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HR B 4255 eingetragen. 2. Erstellung des Jahresabschlusses Die RegioNet Schweinfurt GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde der Jahresabschluss der RegioNet Schweinfurt GmbH gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke wurden ebenso wie die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machenden Vermerke überwiegend im Anhang aufgeführt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das gesetzliche Bilanzierungsschema wurde durch den branchenspezifischen Posten Verteilungsanlagen ergänzt. 3. Bilanzierungs - und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände wurden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear berechnet. Beim Sachanlagevermögen wurde bis 2008 linear, für 2009 degressiv abgeschrieben. Die Zugänge bei beweglichen Wirtschaftsgütern werden ab 2010 wieder linear abgeschrieben. Für Zugänge im Wirtschaftsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Die Bandbreite der Restnutzungsdauern liegt zwischen 1 und 15 Jahren. Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 2a EStG werden ab dem Zugangsjahr 2018 geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,01 EUR bis 1.000,00 EUR werden Sammelposten gebildet und in den folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel ergebnismindernd abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Unter dem aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer erwarteten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich aus dem beigefügten Anlagennachweis in diesem Anhang. In den Finanzanlagen sind folgende Anteile bilanziert:
* Zahlen des Abschlusses 2022 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (65 TEUR, Vorjahr 8 TEUR) stellen wie auch im Vorjahr ausschließlich Forderungen gegen den Gesellschafter dar, betreffen Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, belaufen sich auf 93 TEUR (Vorjahr 5 TEUR) und betreffen mit 89 TEUR Zahlungen aus einem gewonnenen Rechtsstreit sowie mit 4 TEUR den Lieferungs- und Leistungsverkehr und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 21 TEUR (Vorjahr 32 TEUR), bestehen in voller Höhe aus der Vorsteuer für nach dem Bilanzstichtag erhaltene Rechnungen und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (223 TEUR, Vorjahr 146 TEUR) beinhaltet vorausbezahlte Ausgaben aus diversen Lieferantenrechnungen. Das gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr 1.250.000,00 EUR. Alleiniger Gesellschafter ist die Stadtwerke Schweinfurt GmbH. In den Rückstellungen (38 TEUR; Vorjahr 9 TEUR) sind Gebühren bzgl. noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen mit 29 TEUR, sowie 9 TEUR für die Abschlussprüfung enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (1.704 TEUR, Vorjahr 1.273 TEUR) stellen wie im Vorjahr nur Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter dar (Gewinnabführung 1.220 TEUR (Vorjahr 1.037 TEUR), Umsatzsteuer 55 TEUR (Vorjahr 72 TEUR) sowie Rechnungen über 429 TEUR (Vorjahr 164 TEUR)). Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 527 TEUR (Vorjahr 564 TEUR) enthält ausschließlich Abgrenzungen für die Vermietung von LWL-Kabeln. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
Der Materialaufwand beinhaltet insbesondere Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 2.777 TEUR (Vorjahr 2.489 TEUR). Zudem fielen Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren in Höhe von 328 TEUR (Vorjahr 256 TEUR) an. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 230 TEUR (Vorjahr 212 TEUR) sind Aufwendungen für Betriebsführung und Verwaltungskosten des Gesellschafters, Aufwendungen für Mieten/Pachten/Leasing, Werbeaufwendungen, Versicherungen sowie andere Dienstleistungen enthalten. 6. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche Zahlungsverpflichtungen bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von insgesamt 927 TEUR. Davon belaufen sich 375 TEUR aus dem Betriebsführungsvertrag mit dem Gesellschafter und haben eine Laufzeit bis 31.12.2024. Außerdem bestehen vertragliche Verpflichtungen aus Mieten in Höhe von 450 TEUR mit Laufzeit bis 31.01.2026 sowie in Höhe von 102 TEUR mit Laufzeit bis 31.12.2026. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 kein eigenes Personal beschäftigt. Organe der RegioNet Schweinfurt GmbH Geschäftsführung Thomas Kästner, Geschäftsführer der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Die Geschäftsführung erhält keine Bezüge. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der Stadtwerke Schweinfurt GmbH ausgewiesen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird zum 31. Dezember 2023 aufgestellt und im Bundesanzeiger offengelegt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 1.220.367,96 EUR wird aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vom 1. Oktober 2002 an den Gesellschafter, Stadtwerke Schweinfurt GmbH, abgeführt.
Schweinfurt, 14. März 2024 RegioNet Schweinfurt GmbH Thomas Kästner Geschäftsführer Anlagennachweis
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RegioNet Schweinfurt GmbH, Schweinfurt VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RegioNet Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RegioNet Schweinfurt GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Erfurt, 19. April 2024 BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bianca Engel Jürgen Gold Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussAngaben zur Feststellung: Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt am 24.07.2024 |
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