Kliomedia
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.574,00 |
5.785,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.571,00 |
5.782,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.762,26 |
60.881,61 |
| I.
Vorräte |
47.264,20 |
37.454,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.266,84 |
21.277,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
231,22 |
2.150,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
201,39 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.537,65 |
66.666,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6,16 |
21.963,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.036,58 |
-6.892,85 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.957,26 |
9.929,43 |
| B.
Rückstellungen |
2.900,00 |
5.770,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.631,49 |
38.933,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.299,42 |
8.537,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.537,65 |
66.666,61 |
Anhang
Durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985 ist
für alle Kapitalgesellschaften spätestens ab dem
Kalenderjahr 1987 der Jahresabschluss gemäß
§ 264 (1) HGB um einen
ANHANG zu erweitern, der mit der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet.
Die wesentlichen Bestimmungen über den Inhalt
des Anhangs finden sich insbesondere in den Vorschriften
der §§ 284 -288 HGB. Über diese hinaus sind
aber zahlreiche einschlägige Vorschriften in anderen
Paragraphen zu beachten.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND DER GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1. Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der Posten in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
gemäß § 255 HGB. Hiernach wurden alle
Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs-
(§ 255 (1) HGB) bzw. Herstellungskosten (§255 (2)
HGB) bewertet.
Die Wertansätze erfolgen gemäß §
253 (1) HGB unter Berücksichtigung der zulässigen
Abschreibungen gemäß § 255 Absätze 2 -
4 HGB. Den steuerlichen Erfordernissen wurde Rechnung
getragen.
Die Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB
wurden beachtet. Im übrigen sind alle Bewertungs- und
Bilanzierungsgebote sowie Wahlrechte nach den
handelsrechtlichen Normierungen berücksichtigt.
Notwendige Abwertungen aufgrund des
Niederstwertprinzips sind, soweit erforderlich,
vorgenommen. Sofern erkennbare Risiken bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen vorhanden waren, ist diesen
durch Einzelwertberichtigung sowie durch
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen worden.
In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Insbesondere wurden die Vorschriften des §249 HGB
beachtet.
2. Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist
Herr Dr. Alexander Reverchon, Karl-Marx-Straße 92,
54290 Trier.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 17.999,26 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.558,35 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2012 festgestellt.
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