ALMA
driving elements GmbH
Schollbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.557.807,72 |
3.574.751,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
28.727,00 |
37.092,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.529.080,72 |
3.537.659,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.920.405,55 |
2.078.285,23 |
| I.
Vorräte |
177.560,58 |
1.195.289,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
499.629,24 |
618.675,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.243.215,73 |
264.320,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.019,00 |
4.714,00 |
| Aktiva |
5.480.232,27 |
5.657.750,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.414.973,77 |
4.076.362,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
33.000,00 |
33.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.043.362,71 |
3.679.192,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
338.611,06 |
364.170,63 |
| B.
Rückstellungen |
233.474,00 |
345.246,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
831.784,50 |
1.236.142,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
831.784,50 |
1.236.142,11 |
| Passiva |
5.480.232,27 |
5.657.750,85 |
Anhang
ALMA driving elements GmbH,
Schollbrunn
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die ALMA driving elements GmbH hat ihren Sitz in
Schollbrunn und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Würzburg (Reg.Nr. HRB 7790).
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden
in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 264 Abs. 1 S.
1, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach
dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen
vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel
verwiesen.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten bewertet und linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben. Die angesetzte Nutzungsdauer für
Gebäude beträgt i.d.R. 20 Jahre bzw. 50 Jahre.
Bei technischen Anlagen und Maschinen beträgt die
Nutzungsdauer sechs bis vierzehn Jahre und für den
Fuhrpark i.d.R. sechs Jahre. Die Gegenstände der
Büro- und Geschäftsausstattung werden über
eine Laufzeit zwischen drei und vierzehn Jahren
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 €
Anschaffungskosten wurden im Zugangsjahr sofort
abgeschrieben.
Die Bewertung von Vorräten sowie Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt nach dem
Niederstwertprinzip. Bei Ungängigkeit werden
Bewertungsabschläge vorgenommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Bankguthaben sind zu Nennwerten bilanziert. Auf USD
lautende Bankkonten wurden gemäß § 256a HGB
mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst
mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und im Falle sonstiger
Rückstellungen aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ergibt. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1, S. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs des
Bilanzstichtages bewertet.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Der Betrag der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt T€ 0 (VJ T€ 0).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Urlaubsansprüche und Überstunden T€ 173 (VJ
T€ 145), Gewährleistungsansprüche T€ 36
(VJ T€ 30), Jahresabschlusskosten T€ 14 (VJ
T€ 24) und Archivierungsverpflichtungen T€ 10 (VJ
T€ 10).
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
4.
Ergebnisverwendung und Entwicklung des
Gewinnvortrags
| Gewinnvortrag |
€ |
Stand 01.01.2023
|
3.679.192,08
|
Gewinn 2022
|
364.170,63
|
Stand 31. Dezember 2023
|
4.043.362,71
|
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen,
den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
5.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
6.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug
55 (VJ.: 49).
Im Geschäftsjahr war die folgende Person zur
Geschäftsführung mit
Einzelvertretungsberechtigung bestellt:
- Frau Margarethe Firmbach, Kauffrau,
Wertheim
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Schollbrunn, 27. Juni
2024
Margarethe Firmbach
(Geschäftsführerin)
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Margarethe Firmbach
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
|