SWH
GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.449.540,00 |
1.606.895,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.750,00 |
4.250,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.445.740,00 |
1.602.595,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.473.925,55 |
4.364.850,58 |
| I.
Vorräte |
2.264.508,08 |
2.439.058,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.203.680,25 |
1.921.358,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.424,94 |
11.424,94 |
| davon
gegen Gesellschafter |
449.308,72 |
390.898,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.737,22 |
4.434,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.133,22 |
| Aktiva |
6.923.465,55 |
5.974.878,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.328.381,50 |
1.210.432,55 |
| I.
eingefordertes Kapital |
75.000,00 |
62.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.147.932,55 |
839.417,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
105.448,95 |
308.514,56 |
| B.
Rückstellungen |
299.883,26 |
231.732,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.295.200,79 |
4.532.713,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.110.208,76 |
3.018.052,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.184.992,03 |
1.514.660,97 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
65.777,34 |
63.450,12 |
| Summe
Passiva |
6.923.465,55 |
5.974.878,80 |
Anhang
SWH GmbH, Halberstadt
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Halberstadt und
ist im Handelsregister Stendal unter 32508 unter der
Firma SWH GmbH eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG. Von der Möglichkeit der
verkürzten Bilanzdarstellung gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wird Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a
HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.
Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzgliederung wurde gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Gemäß § 265 Abs. 5
und 6 HGB wurden einige Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung zwecks Aufstellung eines klaren
und übersichtlichen Jahresabschlusses
hinzugefügt bzw. deren Bezeichnung an ihren
tatsächlichen Inhalt angepasst.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und
werden nach der linearen Methode vorgenommen.
Zuschreibungen wurden vorgenommen, soweit die
Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene
Abschreibung nicht mehr bestehen.
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten
bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr
mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung oder Herstellung vollständig in
Abzug gebracht.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Finanzanlagen werden bei, voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253
Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe
für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot
gemäß § 253 Abs. 5 HGB.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den
Vorräten abgesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am
Bilanzstichtag bewertet.
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren
und sind zu Nennwerten bilanziert.
Vorauszahlungen und Einnahmen für künftige
Zeiträume sind als Rechnungsabgrenzungsposten
zeitanteilig abgegrenzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und
das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1
Satz 1 HGB) beachtet.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
EUR 11.424,94 (Vorjahr: EUR 11.424,94).
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe
von EUR 390.898,09 (Vorjahr: EUR 303.023,91)
ausgewiesen.
Das Stammkapital in Höhe von EUR 75.000,00
wurde in Höhe von EUR 75.000,00 einbezahlt.
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
ungewisse Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr, welche mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre (herausgegeben von der Deutschen
Bundesbank) abgezinst wurden. Dabei wurden
voraussichtliche Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen EUR 4.173.544,05 (Vorjahr:
EUR 3.018.052,78).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 65.777,34 (Vorjahr: EUR 63.450,12).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen EUR 1.160.909,32 (Vorjahr:
EUR 1.514.660,97).
Fremdwährungsforderungen werden mit dem
Devisengeldkurs und
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem
Devisenbriefkurs im Entstehungszeitpunkt oder mit dem
jeweils ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief
sich auf 11 (Vorjahr: 14).
sonstige Berichtsbestandteile
Halberstadt, den 31. Juli
2024
gez.
Volkan Sunter, Geschäftsführer
Halberstadt, den 31. Juli 2024
gez. Batuhan Sunter
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt.
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