RIPKY
KURPFALZ GMBH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.321,00 |
7.813,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.411,00 |
7.813,00 |
| II.
Finanzanlagen |
31.910,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.083.143,81 |
1.055.180,15 |
| I.
Vorräte |
313.600,42 |
275.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.610,72 |
249.616,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
31.010,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
704.932,67 |
530.563,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.354,17 |
4.641,40 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
140.491,62 |
335.524,44 |
| Aktiva |
1.267.310,60 |
1.403.158,99 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
360.524,44 |
4.560,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
195.032,82 |
-355.963,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
140.491,62 |
335.524,44 |
| B.
Rückstellungen |
16.000,00 |
30.244,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.251.310,60 |
1.372.914,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
326.257,37 |
402.648,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
925.053,23 |
970.265,89 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
986.521,22 |
970.265,89 |
| Passiva |
1.267.310,60 |
1.403.158,99 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31.
Dezember 2022
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der RIPKY KURPFALZ GMBH mit Sitz
in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HR B 736343) wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
(§§ 274a, 276 und 288 HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften genutzt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich linearer
Abschreibungen entsprechend der ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestände und Bankguthaben wurden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungen wurden Ausgaben
ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist gemäß §
272 (1) HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.
Eine Bildung von latenten Steuern gemäß
§ 249 HGB war nicht vorzunehmen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Bilanzposten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sowie Verbindlichkeiten die durch Pfandrecht o.
Ä. gesichert sind bestehen nicht (§ 285 Nr. 1a+b
HGB).
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten. Der Saldo laut Bilanz weist zum
31.12.2022 ein Betrag in Höhe von 986.521,22 Euro aus.
4. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Auf die größenabhängige Erleichterung
des § 276 Satz 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.
5. Haftungsverhältnisse und nicht bilanzierte
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
6. Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
gemäß § 267 (5) HGB betrug 7 Mitarbeiter.
Heidelberg, 18. Juli
2023
RIPKY KURPFALZ GMBH
gez.
Paul Ripke, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2023
festgestellt.
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