Embedded
Future GmbH
Morbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
298,00 |
4.199,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
54,00 |
145,00 |
| II.
Sachanlagen |
244,00 |
4.054,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.062,06 |
29.974,68 |
| I.
Vorräte |
5.074,25 |
4.585,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.052,37 |
13.504,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.935,44 |
11.885,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
315,93 |
314,27 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
6.562,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.675,99 |
41.050,62 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.102,65 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
31.562,67 |
20.663,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.665,32 |
-10.898,95 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
6.562,67 |
| B.
Rückstellungen |
3.535,49 |
2.380,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.037,85 |
38.670,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.675,99 |
41.050,62 |
Anhang
1. Allgemeines
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die in
der Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2009 angeschafft wurden
(Anschaffungskosten 150,01 bis 1.000,00 Eur), wurde gem.
§ 6 (2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der auf 5
Jahre verteilt linear abgeschrieben wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 410,00 Eur), die nach dem
31.12.2009 angeschafft wurden, wurden gem. § 6
(2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach §
7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB
i.d.F. vor BilMoG.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko bewertet.
Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen, § 284 (2) Nr. 5 HGB.
Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251,
268 (7) HGB (Bürgschaften,
Gewährleistungsverträge, Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.)
bestehen nicht.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Vorschüsse, Ausleihungen und/oder Kredite an
Mitglieder der Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt,
§ 264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€), § 268 (4) HGB.
Von Gesellschaftern wurden folgende Darlehen an die
Gesellschaft gewährt , § 264c (1) HGB, § 42
(3) GmbHG:
Markus Leitzgen: 7.872,90 € (Vorjahr: 12.600,14
€)
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 10.974,93
€ (Vorjahr: 30.797,70 €), § 268 (5) HGB.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 5.062,92 € (Vorjahr: 7.872,90
€).
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 S. 1 Nr. 1
HGB.
Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in
Höhe von 7.872,90 € (Vorjahr: 10.600,14 €)
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert,
§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB:
- Darlehen Michael Leitzgen: Abtretung laufender
Forderungen
4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der
Gesellschaft
Vom Verbot des Selbstkontrahierens befreite
Geschäftsführer der Embedded Future GmbH sind:
Herr Jens Weyand, Dipl.-Ingenieur (FH) Elektrotechnik
Herr Michael Leitzgen, Dipl.-Ingenieur (FH)
Elektrotechnik
Morbach, den 14.05.2014
für die Embedded Future GmbH
Jens Weyand, Geschäftsführer
Michael Leitzgen, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2014 festgestellt.
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