activ FinanzZentrum GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Josef Stöhr seit 29.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
S***** F***** | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OrgSoft GmbHLaichingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2017Org Soft GmbH, 89150 LaichingenA. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (nachfolgend kurz: HGB) als "kleine" Kapitalgesellschaft eingestuft. Entsprechend wurden bei Aufstellungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die für diese Größenklasse vorgesehenen Erleichterungen in Form von Verkürzungen und Weglassen von Anhangangaben beansprucht. Die nach § 268 Abs. 2 HGB geforderte Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in Form eines Anlagegitters innerhalb der Bilanz oder im Anhang ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht vorgesehen und daher unterblieben. Ein Anlagespiegel ist Bestandteil des Berichts. Die Gesellschaft wurde am 14.11.2016 gegründet und nahm ihren Geschäftsbetrieb zum 01.01.2017 auf. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Per 31.12.2017 wurden die Vorschriften des BilMoG beachtet. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu einzelnen Posten der Bilanz Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungsberechnungen erfolgten ab dem Datum des Zugangs zeitanteilig. Die geringwertigen Anlagegüter wurden im Geschäftsjahr 2017 voll abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Beim Umlaufvermögen wurden keine Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zu Vollkosten. Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. In den Bewertungsansätzen wurden die Aufwendungen einbezogen, die im folgenden Geschäftsjahr anfallen werden, jedoch wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2017 zuzurechnen sind. C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Da es sich bei der OrgSoft GmbH um eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB handelt erfolgen keine Angaben zum Gewinn und Verlust. D. Sonstige Angaben Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2017 Karl-Josef Stöhr Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den sich unter Berücksichtigung des JahresFehlbetrages ergebenden Bilanzverlust von € 21.999,58 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Angaben der Beschäftigungszahlen war in 2017 aufgrund von § 285 Nr. 7 + Nr. 9a i.V.m § 288 HGB nicht erforderlich.
Laichingen, 16.10.2018 Karl-Josef Stöhr, Geschäftsführer Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2017 - 31.12.2017Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 12.500,00 EUR. 1.1.2016 - 31.12.2016Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2018 festgestellt. |
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