M 1
Consulting GmbH
Altdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.511,00 |
3.154,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.511,00 |
3.154,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
260.669,57 |
289.349,50 |
| I.
Vorräte |
73.452,01 |
120.300,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.290,36 |
34.839,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
168.927,20 |
134.208,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.490,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
263.180,57 |
293.993,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
262.025,87 |
278.267,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
212.025,87 |
228.267,57 |
| davon
Gewinnvortrag |
228.267,57 |
235.225,20 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
154,70 |
13.925,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
154,70 |
11.670,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
263.180,57 |
293.993,50 |
Anhang
der Firma
M1 Consulting GmbH
90518 Altdorf
I. Allgemeine Angaben
___________________
Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1
(iVm § 5) EStG durch Betriebsvermögensvergleich
unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher
Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§
238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) und den
Vorschriften gem. § 264a - § 264c HGB
ermittelt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 285 Abs. 4 HGB und § 288
Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und
steuerrechtliche Buchführungsvorschriften).
- im Steuerbüro unter Einsatz von der
Software DATEV
Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden
Besonderheiten:
| • |
Die nach § 275 Abs. 2 HGB
bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde um die Zwischenergebnisposition
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erweitert
|
| • |
Die Bilanz wurde gem. § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
|
Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum
Vorjahr wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
| • |
Das nichtabnutzbare
Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
|
| • |
Das abnutzbare
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt.
|
| • |
Bei der Bemessung der
Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in
den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
|
| • |
Bei Zugängen beweglicher
Anlagegüter wurde die AfA zeitanteilig für
volle Monate berechnet.
|
| • |
Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG
mit Anschaffungskosten von 150 € - 1.000 €
wurden als Sammelpool aktiviert und auf die
gesetzliche Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt.
|
| • |
Finanzanlagen wurden mit dem
Nennwert bzw. mit den historischen Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit hier niedrigere Teilwerte am
Bilanzstichtag ersichtlich waren, wurden diese
angesetzt.
|
| • |
Die Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
|
| • |
Das Vorratsvermögen ist mit
den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt.
|
| • |
Saldoanerkenntnisse der
Außenstände wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen, die übrigen
Rückstellungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
|
| • |
Saldobestätigungen haben
teilweise vorgelegen.
|
| • |
Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht
vorgenommen worden.
|
| • |
Die Bilanz wurde am 27.07.2012
festgeschrieben.
|
II. Angaben zur Bilanz
_________________
Anlagevermögen
Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden im
Berichtszeitraum in Höhe von 1.116,46 €
vorgenommen.
Forderungen gegen Gesellschafter haben am
Abschlusszeitpunkt in Höhe von 11.886,05 €
bestanden.
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt 50 T€
Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
Sonstige Rückstellungen:
Jahresabschlusskosten
|
1,0 T€
|
|
1,0 T€
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Art der Verbindlichkeit
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag T€
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 J.
|
über 5 J.
|
Verb. aus Lief. und
Leistungen
|
--
|
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,1
|
0,1
|
|
|
|
0,1
|
0,1
|
|
|
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich
aus Steuern 0,0 T€, aus Sozialabgaben 0,0 T€ und
gegen Gesellschafter 0,0 T€.
III. Sonstige Angaben
_______________
Während des Geschäftsjahres wurde die
alleinige Geschäftsführung von Herrn Rainer
Müller wahrgenommen.
Altdorf, den 27.08.2012
Rainer Müller
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 11.886,05
EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.255,13 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2012 festgestellt.
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