Beteiligungsgesellschaften
FaktorPlus GreenTechnology GmbH
Im Kreise 18, 29221 Celle, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nadine Schenk seit 7.11.2013 | Geschäftsführer |
Florian Schenk seit 15.2.2008 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FaktorPlus GreenTechnology GmbHCelleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der FaktorPlus GreenTechnology GmbH mit Sitz in 29221 Celle (Amtsgericht Lüneburg, HRB 102093 ) wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Im Geschäftsjahr 2016 wurden erstmals die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ( BilRUG ) geänderten Vorschriften des HGB angewandt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. 1. GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den geänderten Vorschriften des HGB. 2. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. 3. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Im Zuge der erstmaligen Anwendung des BilMoG fand grundsätzlich das Fortführungswahlrecht nach Art.67 Abs.4 S.1 EGHGB Anwendung. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Gesellschaft verzichtet nicht auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs.2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Patente) werden insoweit aktiviert. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigenern beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten einschließlich bilanzieller Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Es werden Bewertungsvereinfachungen des HGB in Anspruch genommen. Den Risiken aus längerer Lagerdauer und eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht. Die Steuerückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. II. Zusatzangaben zur BilanzDie Gesellschaft hat keine Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen und anderen Haftungsverhältnissen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 40.128,60 €. Ergebnisverwendung: Der Jahresfehlbetrag 2023 beträgt -23.020,56 €. Das Ergebnisvortragskonto weist zum 01.01.23 -74.780,24 € aus. Über die Ergebnisverwendung wird die Gesellschafterversammlung entscheiden. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Es liegen keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung vor. III. Ergänzende Angaben1. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
2. ArbeitnehmerWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):
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