Gruschka
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
97.630,00 |
114.778,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
97.629,00 |
114.777,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
435.773,59 |
379.238,09 |
| I.
Vorräte |
37.183,95 |
33.551,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.266,57 |
141.609,82 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
767,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
184.323,07 |
204.076,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
37,50 |
125,00 |
| Aktiva |
533.441,09 |
494.141,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
424.629,37 |
388.381,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
243.381,90 |
203.681,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
156.247,47 |
159.700,67 |
| B.
Rückstellungen |
53.253,25 |
70.213,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.558,47 |
35.546,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
55.048,47 |
35.331,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
510,00 |
215,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
4.056,32 |
0,00 |
| Passiva |
533.441,09 |
494.141,09 |
Anhang für das Geschäftsjahr
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266,
275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als
auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des
Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der
Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im
Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr
unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit
erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile
an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag
maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der
bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen
aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen
sich aus den Einzelkosten sowie Material- und
Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind
nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung
und Leistungen sind Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Im vorliegenden Jahresabschluss sind
Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder
zu einem niedrigeren Kurs angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für
Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Sonstige Pflichtangaben
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung gem. § 285 Nr. 9 a HGB
unterbleibt mit Hinweis auf § 288 HGB.
Angaben nach § 42 Abs.3 GmbHG:
| Forderungen gegenüber
Gesellschaftern: |
€ 0,00 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern: |
€ 0,00 |
Namen der Geschäftsführer
Während des Zeitraums von 01.01. bis zum
31.12.2023 waren durchschnittlich 9 Arbeitnehmer
beschäftigt. Gesamtvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr
Gregor Gruschka.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eingetragen beim Handelsregister
des Registergerichts Duisburg unter HRB 29059 und der
Jahresabschluss 2022 wurde im Bundesanzeiger hinterlegt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Duisburg, 28.06.2024
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gez. Gregor Gruschka
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Ort, Datum
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Gruschka GmbH, Gregor
Gruschka
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt. |