Straman
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
469.467,98 |
570.167,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.786,00 |
10.112,00 |
| II.
Sachanlagen |
442.480,98 |
554.854,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.201,00 |
5.201,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.544.421,09 |
1.497.658,80 |
| I.
Vorräte |
17.610,00 |
232.825,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.499.681,73 |
1.172.483,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
108.275,64 |
108.325,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.129,36 |
92.350,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.747,41 |
17.035,02 |
| Aktiva |
2.041.636,48 |
2.084.860,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
882.480,11 |
707.408,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
857.480,11 |
682.408,63 |
| davon
Gewinnvortrag |
682.408,63 |
507.905,57 |
| B.
Rückstellungen |
249.782,80 |
299.299,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
909.373,57 |
1.075.991,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
806.893,57 |
914.158,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
102.480,00 |
161.833,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.161,48 |
| Passiva |
2.041.636,48 |
2.084.860,82 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Straman GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg)
unter 130524 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und
Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276,
288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2,
266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschluss-Stichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-Stichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bilanziert und
bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer
des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach
dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten
Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich
geschätzt werden können. Durchschnittlich wird
die Nutzungsdauer gemäß
§ 253 III HGB mit fünf Jahren
angenommen. Software wurde im Rahmen der
Digitalisierungsoffensive voll abgeschrieben.
Sachanlagen
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert
(§§ 253, 255 I HGB).
Außerplanmäßige Abschreibungen
(§ 253 III 5 HGB) waren nicht
erforderlich.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden
gemäß § 6 II 1 EStG im
Erwerbsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen
(§ 253 III 5, 6 HGB) waren danach nicht
erforderlich.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo-Methode angewendet
(§ 256,1 HGB).
Unfertige Erzeugnisse
Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 II 2 HGB)
bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde, sofern erforderlich,
durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Zahlungen für Aufwendungen ausgewiesen, die das
Folgejahr betreffen.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt
€ 25.000,00.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Es gab keine Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Im aktuellen Jahr enthalten die Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, eine Summe in Höhe von €188.714,95 , im
Vorjahr von € 36.504,30.
2.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im
Wesentlichen aus Personalrückstellungen zusammen.
3.
Verbindlichkeiten
Im Vorjahr enthielten die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten eine Verbindlichkeit mit
einer Restlaufzeit über 1 Jahr € 52.480,00
und sonstige Verbindlichkeiten mit € 50.000,00.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
€ 99.494,64 (i.V. € 74.099,54) und
aus sozialer Sicherheit in Höhe von
€ 7.435,38
(i.V. € 12.588,08).
4.
Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Abschluss-Stichtag wurden Avale im Gesamtwert von
€ 253.050,01
(Vorjahr: € 244.275,85) ausgereicht. Seit
Unternehmensgründung wurde die Straman GmbH aus keiner
Bürgschaft in Anspruch genommen, so dass die
Gesellschaft das Risiko der Inanspruchnahme als sehr gering
einschätzt.
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Mieten von €
178.615,08 (§ 285 Nr. 3a HGB) bis
zum frühest- möglichen Kündigungszeitpunkt:
V. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft beschäftigt im
Jahresdurchschnitt 61 Arbeitnehmer.
Über die Verwendung des Bilanzgewinnes liegt
noch kein Gesellschafterbeschluss vor.
Berlin, den 14. März 2024
Holger Neumann
Geschäftsführer
René Kuhn
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2024
festgestellt.
|