KS Kalibrierservice GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Achim Dr. Hein seit 15.8.2023 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EvoCare Holding AGFürthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Inhaltsverzeichnis1. Auftrag 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 1.2 Auftragsdurchführung 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 2.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten 2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 3. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse 3.2 Steuerliche Verhältnisse 4. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten 5. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 6. Anlagen Bilanz zum 31. Dezember 2022 Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2022 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Anhang Bescheinigung A. Weitere Anlagen Kontennachweis zur Bilanz zum 31. Dezember 2022 Kontennachweis zur GuV vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Lagebericht 1. Auftrag 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Der Vorstand der EvoCare Holding AG, Fürth- nachfolgend auch kurz "EvoCare Holding" oder "Gesellschaft" genannt -beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 aus den von uns geführten Büchern und den uns darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln. Diesen Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen haben wir - mit Unterbrechungen - von Juni 2023 bis März 2024 in unseren Kanzleiräumen durchgeführt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerberatungsgesellschaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft, die über die Ausübung aller mit der Aufstellung verbundener Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden hatte. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie Ermessensentscheidungen eingeholt. Dies galt in gleicher Weise für die von unserem Auftraggeber zu treffenden Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 275 Abs. 5, 264 Abs. 1, 266 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht. Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist nicht erfolgt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in berufsüblicher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Umfang und Ergebnis unserer Tätigkeit. Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig gegeben werden. Dieser Bericht ändert den Bericht vom 03. November 2023. Allgemeine Geschäftsbedingungen Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend. 1.2 Auftragsdurchführung Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG). Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Abschlussbestandteile zu erstellen. Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag niederzulegen. Dies gilt insbesondere, wenn Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten offensichtlich entgegenstünden. Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen. Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte, darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir hätten unserem Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden, ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags. Vollständigkeitserklärung Der Vorstand hat uns die angeforderte berufsübliche Vollständigkeitserklärung bezüglich der Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir zu den Akten genommen haben. Von dem Vorstand wurde uns in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung versichert, dass in der Bilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft vollständig und richtig enthalten sind. Die Erstellung des Jahresabschlusses durch uns befreit das für die Buchführung zuständige Organ nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchführung. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ des Unternehmens als Grundlage seiner Erklärung den Entwurf des Jahresabschlusses, die Abschlussunterlagen und einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben. 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2023 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses. Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Anlagenbuchführung der DATEV eG erfüllt im Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2023 zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Programms Kanzlei-Rechnungswesen die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte SoftwareLohn im RZ mit Lohn und Gehalt der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 01.04.2019 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Lohn- und Gehaltsbuchführung. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die auf den 31. Dezember 2022 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen. Auskünfte erteilte die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung benannte folgende Auskunftspersonen: Herrn Fabian Zeitler. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht. 2.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftraggebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt. 2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2022 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2021. Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürnberg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2023 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses. Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Geschäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil ausführlich dargestellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 3. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse
3.2 Steuerliche Verhältnisse
Die Gesellschaft unterliegt auf Grund der Tätigkeit der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung des Umsatzsteuergesetzes. Die Voraussetzungen des § 20 UStG liegen vor. Dem Unternehmer wurde durch das Finanzamt gestattet, die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten vorzunehmen. Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2021 beim Finanzamt eingereicht, Bescheide hierfür liegen noch nicht vor. 4. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Abschlussbuchungen erstreckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren, der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung nicht zum Umfang unseres Auftrags. Wurden Abschlussbuchungen vorgenommen, z.B. die Berechnung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen, so bezogen sich diese auf die vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte ohne eine Beurteilung ihrer Richtigkeit. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auftraggeber auf offensichtliche Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreiten Vorschläge zur Korrektur und achten auf die entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss. 5. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung A. Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 455.533,44 (EUR 398.911,73)
A. Eigenkapital
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.359.649,52 (EUR 731.533,77) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 15.000,00 (EUR 15.000,00)
2. Personalaufwand
- davon für Altersversorgung EUR 0,00 (EUR 840,00)
3. Abschreibungen
6. Anlagen GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2022 bis 31.12.2022EvoCare Holding AG Entwicklung, Verkauf,Betreiben Produkte Telemedizin, Fürth
ANHANG zum 31.12.2022EvoCare Holding AG Entwicklung, Verkauf,Betreiben Produkte Telemedizin, FürthAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen: Wechsel des steuerlichen Beraters. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Zum 31.12.2022 waren keine eigenen Aktien mehr im Bestand. Entwicklung der Kapitalrücklagen Zur Kapitalrücklagen wurde im Geschäftsjahr kein weiterer Betrag eingestellt. Im Geschäftsjahr wurden 0,00 EUR aus den Kapitalrücklagen entnommen. Zusätzliche Angaben zu den Gewinnrücklagen Entwicklung des Postens Gewinnrücklagen:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 0,00 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 11,0. Unterschrift der Geschäftsführung
Fürth, den 17.04.2024 Unterschrift Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft über die Erstellung Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der EvoCare Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nach Mitteilung der Geschäftsleitung soll die Fortführung der Geschäftstätigkeit mit einer Kapitalmaßnahme sichergestellt werden, durch die der Gesellschaft frisches Kapital zugeführt wird. Das Gelingen dieser Finanzierungsrunde ist mit Unsicherheiten behaftet, die wir nicht einschätzen können. Dieser Bericht ändert den Bericht vom 03. November 2023.
Fürth, den 17.04.2024 Dr.Leitermeier
- Dr.Schwarz GmbH
Prof. Dr. Johannes Schwarz, Rechtsanwalt, Steuerberater A. Weitere Anlagen KONTENNACHWEIS zur BILANZ zum 31. Dezember 2022EvoCare Holding AG Entwicklung, Verkauf,Betreiben Produkte Telemedizin, FürthAKTIVA
PASSIVA
KONTENNACHWEIS zur G.u.V. vom 01.01.2022 bis 31.12.2022EvoCare Holding AG Entwicklung, Verkauf,Betreiben Produkte Telemedizin, Fürth
LageberichtEvoCare Holding AGInhalt Lagebericht EvoCare Holding AG Marktentwicklung und Highlights Deutschland Österreich Schweiz Japan China Long-Covid Sicherung der Marktposition EvoCare Gruppe Beteiligungen der EvoCare Holding AG an anderen Unternehmen Beteiligungen von Investoren an der EvoCare Holding AG Wachstum - Key Facts Ausblick Eckdaten EvoCare Holding AG (11.2022) * Eckdaten EvoCare Gruppe (11.2022) Entwicklung des Net Present Value NPV Marktentwicklung und Highlights Digitalisierung war 2021 covid-bedingt im starken Aufwind. Neben dem Startpunkt in der Rehabilitation sind andere Versorgungbereiche ins Licht attraktiver Geschäftsmodelle gerückt. So sind heute Praxen, Akutkliniken und auch die Pflege interessierte Partner und Kunden von EvoCare geworden. Der Schlüssel zum Erfolg ist in allen Bereichen die Anerkennung zur Abrechnung. Die Situation im deutschen Gesundheitswesen wurde im Jahr 2022 weiterhin von den Folgen der CORONA- Pandemie vor allem jedoch von Diskussionen zur Telemedizin und Digitalisierung geprägt. Regulatorische Fragen, Finanzierungslücken in Kliniken und erheblicher Personalmangel sind dabei die beherrschenden Themen. Das Interesse an digitaler Versorgung von Patienten hat einen positiven Effekt für EvoCare. Regulatorisch bedingt, sind die Entscheidungs- und Umsetzungszyklen komplex und dauern Monate bis Jahre. EvoCare hat unmittelbar auf diese Entwicklungen reagiert und sein Angebotsportfolio Anfang 2022 erheblich erweitert. Heute werden unter Einbeziehung des eigenen Therapiezentrum 360° Services für Kliniken und Kassen wie auch weitere Channel Partner im In- und Ausland angeboten. Die erweiterten Services helfen dabei, Kliniken - auch personell - zu entlasten, Patienten besser zu steuern und einen steten Patientenzufluss zu EvoCare zu gewährleisten. Gegenüber dem eher enttäuschenden Jahr 2021 konnten die Patientenzahlen im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 vervierfacht werden. Nach der Anerkennung von EvoCare zur Regelversorgung der Deutschen Rentenversicherung Anfang 2021 stellte die Anerkennung für den Bereich des Gesundheitswesens gemäß SGB V im August 2022 ein ganz besonderes Highlight dar. Zur Verdeutlichung: Der deutsche Gesundheitsmarkt differenziert sich simplifiziert in zwei Bereiche.
Nachdem die Deutsche Rentenversicherung Anfang 2021 die Anerkennung von EvoCare für die Regelversorgung zur Rehabilitation (SGB IX) ausgesprochen hatte, wurden mit den zuständigen Gremien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) und GKV-Spitzenverband) die Möglichkeiten der Zulassung zur Regelversorgung in diesem deutlich größeren Markt diskutiert. Am 04.08.2022 erhielt EvoCare das Zulassungsschreiben des GKV-Spitzenverbandes, in welchem es heißt, dass es sich "(...) bei über die EvoCare-Plattform durchgeführten Behandlungen (...) um persönliche medizinisch-kurative Leistungen im Sinne eines Heilmittels (...)" handelt. Die Zulassung im SGB V ist bemerkenswert, denn es manifestiert EvoCare als Plattform, über dessen ausgeklügeltes und patentiertes Verfahren die unmittelbar persönliche Leistungserbringung garantiert ist, obgleich keine Behandlung per Videoübertragung erbracht wird. Dieses Verfahren kann jetzt nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes von "(...) allen ärztlichen und nichtärztlichen Berufen genutzt werden (...)". Es ist ein historischer Meilenstein für das Unternehmen und dessen Gründer und eine Bestätigung für die viele Jahre andauernden Bemühungen um die Verbesserung der medizinischen-therapeutischen Versorgung der Menschen. Welche Bedeutung diese Zulassung für EvoCare hat, zeigt ein Blick auf das dahinterstehende Marktpotenzial. Mit der DRV-Zulassung für den Bereich der Reha-Nachsorge im Jahr 2021 betrug das Marktpotenzial etwa 110 Mio.€. Demgegenüber beträgt das Potenzial für EvoCare im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geschätzt etwa das 100-fache, nämlich gut 10 Mrd. €. Zusätzlich verringert sich die Abhängigkeit von EvoCare von der Deutschen Rentenversicherung durch den Zugang zum Krankenversicherungsmarkt erheblich. Die EvoCare-Plattform für Gesundheitsleistungen steht in Deutschland - wie ein Medikament bspw. Paracetamol - nun allen Leistungserbringern zur Verfügung. Millionen Versicherte können von der dadurch verbesserten medizinischen Versorgung profitieren. Ziel und Aufgabe der EvoCare ist es jetzt, diese Tatsache den Marktteilnehmern geeignet bekannt zu machen und die technische und Versorgungs-Infrastruktur "EvoCare-Ökosystem" so weiter auszubauen, dass das digitale Gesundheitswesen der Zukunft qualitätsgesichert für alle nutzbar wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der vorliegende Bericht den Stand zum 31.12.2022 wiedergibt und der Vorstand in der Hauptversammlung am 28.12.2023 über wesentliche Entwicklungen oder Änderungen nach dem Stichtag berichten wird. Die Entwicklung im Einzelnen: Deutschland Einzeleinrichtungen: Zusätzlich zu den bestehenden Einrichtungen, konnten in Deutschland mehrere klinische und ambulante Einrichtungen gewonnen werden, wie etwa die Klinik Wingertsberg in Bad Homburg, Kur- und Reha-Klinik Bad Rappenau, Schwarzwaldklinik Bad Krozingen, Hufelandklinik in Bad Ems, Berolina-Kliniken in Löhne, sowie die Skoliose-Praxis Zabar in Frankfurt. Channel Partner: Zur verabschiedeten Vertriebsstrategie gehörte das Channel-Partnering. In 2022 konnten neue Channel-Partner gewonnen sowie die Zusammenarbeit mit bestehenden konkretisiert werden. Hierzu gehören: Neuronation: Die Fa. Neuronation (international führender SW-Anbieter für Kognitionstherapie-SW) hat seine Inhalte zur Nutzung auf der EvoCare-Plattform entwickelt, um so den Zugang zur Regelversorgung zu erhalten. Als Plattformanbieter erhält EvoCare eine "Handling-Fee". RESMED: Die Resmed (Int. Marktführer COPD - Lösungen 3 Mrd. US$ in 2021) wird zum Thema beatmete COPD-Patienten einen EvoCare Piloten starten, um so den anschließenden Rollout vorzubereiten. Begleitet wird der Pilot durch Prof. C. F. Vogelmeier, Inhaber des Lehrstuhls für Pneumologie an der Universität Marburg-Gießen. Ashfield: Ashfield Healthcare ist ein globaler Experte für strategische Kundenbeziehungen und Dienstleistungen für die Pharmaindustrie. Nach der Anerkennung durch den GKV-Spitzenverband haben wir gemeinsam mit Ashfield ein Vorgehensmodell erstellt, um das EvoCare-Angebot in der Fläche bei den niedergelassenen Ärzten bekannt zu machen. Dies ist Teil der Planung im aktualisierten Business-Plan. IKAPP: Mit dem IKAPP - privates Institut für kardiovaskuläre und pneumologische Prävention GmbH - wurde ein Vertrag geschlossen, so dass das IKAPP nunmehr seine Herzinsuffizienz-Patienten mittels EvoCare betreuen kann. Die Behandlungen werden mit einer wissenschaftlichen Studie begleitet, um weitere Evidenz zu generieren und die wegen der deutlich höheren Compliance der Patienten bessere Wirksamkeit zu belegen. BdP: Mit dem Bundesverband der Pneumologen (BdP) und deren wissenschaftlichen Institut, der MEDWISS GmbH, konnten wir einen Vertrag zur Versorgung von COPD-Patienten schließen, die nun zusätzlich zur medikamentösen Therapie über EvoCare mit dem Heilmittel "Atemgymnastik" versorgt werden. Auch dieses Projekt wird im Rahmen einer Anwendungsbeobachtung wissenschaftlich begleitet. Helios: Mit Helios befinden wir uns in fortgeschrittenen Verhandlungen zur Versorgung von deren ambulanten Patienten mit Heilmitteln über die EvoCare-Plattform. Verträge zum Start in 100 ambulanten Einrichtungen sind in Verhandlung. Curalie: Bei Curalie handelt es sich um ein Joint Venture von Helios/VAMED, welches zum Ziel hatte Patienten digital zu versorgen - nach den Zulassungen von EvoCare zur Regelversorgung der DRV, hat Curalie seine Behandlungsaktivitäten eingestellt und seine strategische Ausrichtung geändert. Nunmehr konzentriert sich Curalie auf den Bereich der aktiven Prävention, um potenzielle Patienten frühzeitig in das Helios-Netzwerk zu steuern. Die digitale Versorgung von Reha-Nachsorgepatienten wurde mittlerweile eingestellt. Die Partnerkliniken wurden bzw. werden im Rahmen unserer Kooperation mit Helios an EvoCare übergeben. Vamed: Die Vamed Österreich und Schweiz wird in Ihren Einrichtungen mit EvoCare zusammenarbeiten (s. u.). Vitova-Gruppe: Die Vitova Gruppe mit Hauptsitz in Wiesbaden betreibt eigene Physiozentren und hat ca. 600 Physiopraxen als Beratungskunden. Die Gruppe startet ab Januar 2023 die Versorgung mit EvoCare in den eigenen Zentren und beabsichtigt EvoCare im Rahmen eines "Train-the-Trainer"- Konzeptes in das Angebot für ihre Beratungskunden aufzunehmen. Physio AG: Mit der Physio AG haben wir eine Vereinbarung analog der mit der Vitova-Gruppe geschlossen. Die Physio AG betreibt eigene Zentren und hat ca. 1.200 Kunden in der Beratung. CURE: Die Cure Group GmbH, Berlin, ist gegenwärtig eine Art Zustelldienst für Medikamente und ist in 15 deutschen Städten tätig. In Zukunft sollen auch Gesundheits-Dienstleistungen über die Cure-App vermittelt werden. Zu diesem Zweck haben wir mit der Cure Group GmbH eine Kooperation vereinbart, um Patienten über die Cure-APP zur Behandlung auf die EvoCare-Plattform zu steuern. Doccura - Bayerische Telemedizin Allianz: Mit der als Video-Konferenz Anbieter zugelassenen Doccura beabsichtigen wir eine Kooperation einzugehen, um Zugang auf die dort bereits angeschlossenen Ärzte zu erhalten, so dass diese ihre Leistungen, aber auch von ihnen verordnete EvoCare-Therapien anbieten können. Alle Channel Partner sehen die EvoCare-Plattform und Management-Gesellschaft als Chance Ihr Angebot stärker in den Markt zu bringen und neue Erlöse zu erwirtschaften. Österreich Als weiterer Vertragspartner wurde die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Österreich) gewonnen. Die AUVA hat damit begonnen, österreichweit Long Covid-Patienten zentral aus der SKA Tobelbad zu versorgen. In der Startphase werden Standards zur Diagnose und Behandlung von Long/Post Covid Patienten geschaffen, um danach alle AUVA Long Covid Patienten, derzeit 25.000, mit Hilfe von EvoCare zu versorgen. SVS: Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen in Österreich) beabsichtigt ein Nachsorgeprogramm für Ihre Versicherten anbieten, um aus ihren Einrichtungen heraus Patient:Innen weiter medizinisch zu betreuen. Konkret wird derzeit der Start im NRZ-Rosenhügel (Neurologie) und der Kardio-Klinik in Bad Ischl vorbereitet. BVAEB: Die Versicherungsanstalt öffentliche Bediensteter Eisenbahnen und Bergbau will die bestehende Vertragspartnerschaft im Rahmen einer Erweiterung um die Long-Covid Patientenversorgung ausbauen. Schweiz Mit den beiden großen Reha-Gruppen der Schweiz, der Valens- und der Vamed-Gruppe wurden Verträge geschlossen. Die Versorgung startet in der Schweiz Anfang 2023, auch wenn die Erstattung im Rahmen des schweizerischen Sozialversicherungssystems gegenwärtig noch nicht gegeben ist und sie sich daher zunächst auf Selbstzahler konzentriert. Ziel bleibt es, gemeinsam den Schweizer Markt zu besetzen und die EvoCare-Versorgung in den Erstattungsapparat der Schweiz (TARMED) zu integrieren. Die Valens-Gruppe hat ihr Interesse an einem schweizerischen JV mit der EvoCare zum Ausdruck gebracht. Japan Das japanische Unternehmen https://www.hlm.tokyo/ (HLM - Human Life Management Inc.) und dessen VC-Investor Japan Strategic Capital Co. http://jstrategic.co.jp/ hatten die Expansion nach Japan im Rahmen eines Joint Venture JV EvoCare (Japan) K.K. vorgeschlagen. Der Joint Venture Vertrag (50% EvoCare Holding AG / 50% HLM Tokyo) ist endverhandelt und befindet sich im Unterschriftenumlauf. Das Kamiya Hospital in Tokio hatte die Bayerische Staatsregierung über ihre positiven Erfahrungen mit der EvoCare-Behandlung unterrichtet. Auf Einladung der Bayerischen Regierung erfolgte ein Besuch der japanischen Delegation mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages anlässlich des Empfangs im Bayerischen Gesundheitsministerium. China Das Joint Venture wurde nach einem langwierigen Verfahren in China in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft ist, nicht zuletzt aufgrund der politischen Situation, derzeit nicht operativ tätig. Long-Covid Für die Kostenträger-Partner BGW, DAK, BKK-Bayern, AUVA "Fachklinik Tobelbad" wurden operativ die Implementierungen gestartet und jeweils erste Patientenversorgungen durchgeführt. Rollout Maßnahmen werden nach Auswertung der Erfahrungen der Partner durchgeführt. Insoweit kommt unserer Delivery-Performance hohe Bedeutung zu (siehe Wachstum Key facts). Sicherung der Marktposition So wie ärztliche Leistungen sind auch therapeutische Heilmittel-Leistungen persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. In Deutschland gilt in der Regelversorgung grundsätzlich das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung, d.h. unter dieser Bedingung haben Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf derartige Leistungen und Kostenträger sind verpflichtet die geleisteten Arbeiten der Therapeuten (in Klinik oder Praxis) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten. Mit eingangs erläuterter Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband, dass es sich bei einer Behandlung mittels der EvoCare-Plattform um eine persönlich erbrachte Leistung des Behandlers handelt, hoffen wir unsere Marktpräsenz signifikant ausbauen zu können. EvoCare Gruppe Beteiligungen der EvoCare Holding AG an anderen Unternehmen Die EvoCare Holding AG hält unverändert die Beteiligung an der operativ tätigen EvoCare Telemedizin GmbH sowie den Landesgesellschaften EvoCare (Austria) GmbH und EvoCare TeleHealth Ltd. (UK). Zu den Aufgaben der EvoCare Holding AG gehört das Halten und Verwalten von Unternehmensbsteiligungen. Die EvoCare Holding AG ist zu den angegebenen Werten aktuell an folgenden Gesellschaften beteiligt.
Aufgaben: Die EvoCare Holding AG ist eine operative Holding die als Muttergesellschaft die Tochtergesellschaften begleitet, der Struktur ihren Namen gibt und Beteiligungen an den untergeordneten Unternehmen hält sowie diese verwaltet. Die Tochtergesellschaften sind rechtlich unabhängig. Die Holding kann auch weitere langfristig Beteiligungen an mehreren selbstständigen Unternehmen halten und diese innerhalb der Struktur verwalten. Die Aufgabe der Holding ist die Verwaltung, Finanzierung und Führung im Rahmen der entsprechenden Beteiligung. Auch gehören IP-Verwaltung, Plattform- Lizensierung, zentrale Dienste (wie Cash Mgt., Contract-Mgt., Legals etc.) zu den Aufgaben der Holding. Die Holding hält sich aus der operativen Führung raus und beschränkt sich auf eine distanzierte Einflussnahme über bestimmte Kontrollgremien, wie beispielsweise über Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsratsmandate. Ihr Anliegen ist die gezielte Wertoptimierung.
Beteiligungen von Investoren an der EvoCare Holding AG Im Spätsommer 2021 wurde eine weitere Investitionsrunde mit der Bayernkapital (im Rahmen des Startup-Shield) sowie privaten Investoren abgeschlossen. Diese dienten der Sicherung des laufenden Betriebes. Zur Finanzierung der sich aus den oben dargestellten Potenzialen ergebenden Wachstumsmöglichkeiten ist EvoCare auf Suche nach entsprechendem Kapital. Die Expansion der EvoCare AG nach Japan und Indien sehen wir mit dem anstehenden Abschluss des Joint Ventures mit HLM auf einem guten Weg. Ein Wandeldarlehen wurde in Aktien gewandelt, ein weiteres gekündigt. Wachstum - Key Facts Nach den Pandemie-bedingt wenig zufriedenstellenden Patientenzahlen in 2021, hat sich die Patientenzahl im laufenden Jahr 2022 erfreulich entwickelt. Im laufenden Jahr haben wir 1.463 Patienten (Stichtag 29.11.2022) versorgt oder in Behandlung. Im gesamten Vorjahr betrug die abgerechnete Patientenzahl noch 356.
Der herausragende Zulassungserfolg ist ebenso zeitnah in die Markterschließung zu überführen, denn potenzielle Nachahmer werden unsere Vorreiter-Rolle zu kopieren versuchen. Die neue Zulassung im GKV-Bereich ist der Zulassung eines Medikamentes wie bspw. Paracetamol gleichzusetzten - die Erschließung des Marktpotenzials von 10 Mrd.€ erfordert Pharma-ähnliche Markterschließungsmaßnahmen. Diese sollen nicht neu aufgebaut, sondern mit geeigneten Partnerschaften gelebt werden. Es ist ein entsprechendes Rollout Proposal mit dem erfahrenen BigPharama-Partner "Ashfield Engage" erarbeitet, um die wesentlichen Markteilnehmer zu onboarden und die Markteinführung zu starten. Dazu gehören vor allem zeitlich begrenzte Markterschließungsmaßnahmen, die den langfristigen Marktanteil sichern. Ausblick Die schwierige Zeit corona-bedingter Herausforderungen in 2021 wurde gemeistert und ein positiver Trend erreicht. In 2022 hat die positive Entwicklung deutlich an Fahrt aufgenommen und zu einem überproportionalen Wachstum bei Auftragseingängen geführt. Auch die "Qualität" der Key Partner (Kostenträger und Klinikgruppen) ist von großer Bedeutung, so dass die Aussichten für 2023 ebenfalls positiv sind. Der Erfolg mit vielen neuen Partnern im Onboarding bedeutet gleichzeitig erhebliche Anstrengungen, die einen weiteren Kapitalzufluss erfordern. Eckdaten EvoCare Holding AG (11.2022) *
Eckdaten EvoCare Gruppe (11.2022) 1
Entwicklung des Net Present Value NPV Per Abstimmung der HV vom 10.11.2021 wurde anstelle der unfertigen Leistungen auf den Ausweis des Net Present Value NPV umgestellt. Die NPV berechnet die mit den Kunden/Partnern erreichbaren Patientenmengen und die dadurch erzielten Erträge (also Erlöse minus Kosten). Der NPV ist auf 10 Jahre abgezinst dargestellt. Aktuell beträgt der unterschriebene und teilweise im Onboarding befindliche NPV rd. 34 Mio.€ und die Summe aller contracted + im signing und onboarding befindlichen Projekte bei rd. 90 Mio.€. Der sich daraus ergebende Share Price liegt bei Minimum 12€ per Share.
1 sämtliche Angaben sind ein
präliminärer und unvollständiger,
unbewerteter und konsolidierter Blick
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