Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 213661
Eingetragen
7.4.2016
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Holz und von Böttcherwaren
Gegenstand
Handel mit und Produktion von Verpackungsmaterialien und Folien nebst aller anderen Tätigkeiten, die in diesem Zusammenhang anfallen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tatjana Lepke
seit 22.7.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Virchowstraße 5, 30653 Langenhagen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ursaPack GmbH

Wedemark

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 24.749,00 23.428,00
I. Sachanlagen 24.749,00 23.428,00
B. Umlaufvermögen 624.259,45 623.789,75
I. Vorräte 129.599,34 199.859,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 123.147,38 167.890,50
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 371.512,73 256.039,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.640,00 200,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 652.648,45 647.417,75

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 501.910,35 377.642,56
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 302.642,56 178.467,80
III. Jahresüberschuss 174.267,79 174.174,76
B. Rückstellungen 83.598,00 72.667,00
C. Verbindlichkeiten 62.702,10 195.737,19
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.750,00 0,00
E. Abgrenzung latenter Steuern 688,00 1.371,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 652.648,45 647.417,75

Anhang

ursaPack GmbH , Wedemark
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die ursaPack GmbH hat ihren Sitz in Wedemark. Sie ist im Handelsregister des Amts­ge­richts
Hannover un­ter HRB 213661 eingetragen.

Die ursaPack GmbH ist am Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sin­ne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesell­schaften und be­stimmte Personenhandelsgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichti­gung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der § 266 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 274a und 288 Abs. 1 HGB teil­weise in An­spruch.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetz­lichen Vor­schrif­ten bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzu­bringenden Ver­merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Ge­winn- und Verlust­rech­nung anzu­brin­gen sind, weitest­gehend im Anhang aufgeführt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) auf­ge­stellt.

Die Bilanz ist vor Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich plan­mä­ßi­ger li­nearer Abschreibungen bewertet. Die Ab­schrei­bungen auf Zugänge des Sachanla­ge­vermö­gens er­folgen grund­sätzlich zeitanteilig. So­weit die bei­zulegenden Werte einzel­ner Vermö­gensgegen­stände ihren Buchwert unter­schreiten, wer­den zu­sätzlich au­ßerplan­mäßige Ab­schrei­bungen bei voraussicht­lich dau­ernder Wertmin­de­rung vorgenom­men.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Anlagegüter wird han­dels­recht­lich die steuerrechtliche Re­gelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. An­schaf­fungs- oder Her­stel­lungskosten von abnutzbaren be­weglichen Anlagegütern des Anla­ge­ver­mö­gens, die ei­ner selbständigen Nut­zung fä­hig sind, werden im Geschäftsjahr der An­schaf­fung, Her­stellung oder Einlage in vol­ler Hö­he als Aufwand er­fasst, wenn die An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin ent­halte­nen Vor­steuer­be­trag, für das ein­zelne Anlagegut € 800,00 nicht über­stei­gen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und un­ter Be­rück­sichti­gung des Nie­derst­wert­prin­zips be­wer­tet. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen sind durch an­ge­mes­sene Wertab­schläge berück­sichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Ab­schlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderun­gen, deren Ein­bring­lich­keit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vor­ge­nommen; un­einbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allge­mei­nen Kreditrisikos wird eine Pauschal­wertberichtigung auf die nicht einzelwertberich­tigten Netto­forde­rungen gebildet.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert am Abschlussstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag an­ge­setzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel­len. Auf den An­satz von aktiven latenten Steuern auf die zum Bilanzstichtag vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge wur­de verzichtet.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Das Stammkapital von € 25.000,00 ist voll einbezahlt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wendi­gen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Passive latente Steuern werden wegen der steuerlich abweichenden Bewertung des Sachanlage­vermögens geltend gemacht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen sind wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 3.950,00 ) ei­ne Rest­lauf­zeit von über ei­nem Jahr; in Höhe von € 20.688,39 (Vorjahr: € 86.520,79) sind die sonsti­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de bin­nen Jah­resfrist fällig.

Verbindlichkeiten
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.

Es werden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 866,88) ausgewiesen.

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen und Mietverträgen in Höhe von € 56.458,28 (Vorjahr: € 72.600,76).

V. Sonstige Angaben

Geschäftsführung
Geschäftsführerin ist die Kauffrau Tatjana Lepke, Buchholz.
Von der Befreiungsvorschrift hinsichtlich der Angabe der Bezüge wird Gebrauch gemacht.

Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 4 (Vorjahr: 4) Mitarbeiter.

 

Wedemark, den 22. November 2024

gez. T. Lepke, (Tatjana Lepke)


Geschäftsführerin   

ursaPack GmbH , Wedemark
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023


Gesamt
Davon mit einer Restlaufzeit von

Sicherheiten


bis zu einem Jahr
über einem Jahr
davon mehr als 5 Jahre
gesicherte Beträge








Verbindlichkeiten gesamt
62.702,10
62.702,10
0,00
0,00
52.108,61
Globalzession Sicherungseigentum Warenlager; Branchenübliche Sicherheiten

(195.737,19)
(143.737,19)
(52.000,00)
(0,00)
(119.869,89)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2025 festgestellt.

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