Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 126674
Vorher
Regenerative Energien Gesellschaft mit beschränkter HaftungSWM Services Energie und Wasser GmbH
Eingetragen
26.7.1999
Branche
Betrieb von KläranlagenWassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungWassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung
Gegenstand
Betrieb/Betriebsführung von Erzeugungsanlagen und Wassergewinnungs- und Versorgungsanlagen im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme, die Betriebsführung von Bädern und kommunalen Infrastruktureinrichtungen sowie die Telekommunikation, die Errichtung und Bewirtschaftung von Bauten auf Grundstücken, soweit die Stadtwerke München GmbH Eigentümerin oder Erbbauberechtigte ist, ferner die Erfüllung weiterer damit zusammenhängender öffentlicher Zwecke, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen für den Betrieb und die Infrastruktur von öffentlichen Verkehrsmitteln erbringen und die Abfall- und Klärschlammverbrennung besorgen. Bei der Aufgabenerfüllung sind Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlage zu beschützen, und es ist auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie und Wasser zu achten. Neben Beschaffung und Verkauf von Energie und Wasser einschließlich Energiehandel tritt deshalb als gleichberechtigtes Unternehmensziel der Aufbau von Dienstleistungsangeboten, die geeignet sind, die natürlichen Ressourcen zu schonen und deren Verbrauch zu minimieren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Karin Dr. Thelen
seit 5.12.2023
Geschäftsführer
Wenke Barth
seit 25.7.2023
Prokura
Sinaida Cordes
seit 15.11.2022
Prokura
Beatrix Widmer
seit 15.11.2022
Prokura
Prokura
Helge-Uve Braun
seit 12.4.2017
Geschäftsführer
Ingo Wortmann
seit 14.12.2016
Geschäftsführer
Werner Albrecht
seit 23.4.2014
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Landeshauptstadt München
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stadtwerke München GmbH
Germany
10.000.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWM Services GmbH

München

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

SWM Services GmbH, München

Gliederung

1. Geschäftsmodell

2. Wirtschaftsbericht

3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

4. Erklärung zur Unternehmensführung

1. Geschäftsmodell

Die SWM Services GmbH (SWM Services), ein Tochterunternehmen der Stadtwerke München GmbH, leistet einen wesentlichen Beitrag für die Lebensqualität der Menschen in München und der Region. Von der Energie- und Wasserversorgung bis zur Telekommunikation bietet die SWM Services Leistungen zu fairen Preisen.

Die SWM Services wird über die Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Wasser und Telekommunikation gesteuert.

Erzeugung

In der Region München umfasst die Wertschöpfungsstufe Erzeugung den Betrieb und Unterhalt sämtlicher Anlagen zur Produktion von Strom, Fernwärme und Fernkälte.

Im Rahmen ihrer Fernwärme-Vision, die vorsieht, den Münchner Bedarf an Fernwärme bis spätestens 2040 CO 2 -neutral zu decken, werden die SWM Services die Fernwärme immer mehr aus erneuerbaren Energien, vor allem aus Geothermie, gewinnen. Die Nutzung der Geothermie zur Wärmeversorgung baut der Stadtwerke München Konzern (SWM) ambitioniert aus.

Wasser

Direkt aus dem bayerischen Voralpenland bringen die SWM das Münchner Trinkwasser (M-Wasser) täglich quellfrisch in die bayerische Landeshauptstadt. M-Wasser erfüllt höchste Qualitätsstandards und weist hervorragende Analysewerte auf. Die gesetzlichen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden deutlich unterschritten.

Telekommunikation

Die Produktpalette der Telekommunikation umfasst Internet-, Sprach- und Übertragungsdienste für Privat- und Geschäftskund*innen auf Basis von Festnetz und Mobilfunk. Die SWM als regionaler Anbieter versorgen große Teile Bayerns, den Großraum Ulm sowie den hessischen Landkreis Main-Kinzig. Das Produktportfolio wird stetig weiterentwickelt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Leistungen werden gemeinsam von der M-net Telekommunikations GmbH (M-net), der SWM Services und der Stadtwerke München GmbH erbracht.

2. Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Energiemärkte

Nach den turbulenten Entwicklungen im Jahr 2022, die maßgeblich geprägt waren von den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs und die Verknappung des russischen Erdgasangebots, war das Jahr 2023 durch eine Gewöhnung an die Situation an den europäischen Energiemärkten gekennzeichnet. Die Märkte passten sich an eine Versorgungslage weitestgehend ohne pipelinegebundene russische Erdgaslieferungen an. Entsprechend war eine rückläufige Preisentwicklung an den Gas- und Strommärkten und auch bei den Clean Dark und Clean Spark Spreads (Deckungsbeiträge der Kraftwerke) zu beobachten - allerdings ist das Preisniveau weiterhin höher als vor dem russischen Angriff auf die Ukraine.

Die Entwicklungen an den Energiemärkten haben zentralen Einfluss auf die SWM Services. Vor allem die Preise für Strom, Kohle, Erdgas und Emissionszertifikate sowie die Deckungsbeiträge der Kraftwerke sind wesentlich für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der SWM Services.

Gas Frontjahr rollierend, Trading Hub Europe (THE), EUR/MWh

(Quelle: European Energy Exchange; Datenlieferant: Refinitiv)

Bild

Die pipelinegebundenen Erdgaslieferungen aus Russland nach Nordwesteuropa beschränkten sich auf geringe Liefermengen über die Ukraine-Route, wie sie ab September des vergangenen Jahres zu beobachten waren. Alternative Lieferrouten, wie etwa über Polen, blieben ungenutzt. Ein Faktor bei der Entspannung der Marktlage war eine deutlich niedrigere Erdgasnachfrage, sowohl durch geändertes Verbrauchsverhalten privater Kund*innen als auch durch Verbrauchsrückgänge bei der Industrie sowie ein milder Winter. Hinzu kamen im Vergleich zu vorherigen Jahren hohe Flüssigerdgaslieferungen (Liquefied Natural Gas, LNG) nach Europa sowie der Ausbau der LNG-Infrastruktur durch Floating Storage and Regasification Units. Auch die Erdgaslieferungen aus Norwegen hielten sich im Jahresverlauf zumeist auf einem robusten Niveau. Damit zeichnete sich bereits in den Sommermonaten ab, dass die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa rechtzeitig zu Beginn der Heizperiode des Winters 2023/2024 vollständig befüllt sein würden. Dementsprechend gaben die Notierungen für Erdgas-Terminkontrakte auf Jahressicht deutlich nach.

Strom DE Frontjahr rollierend, EEX, EUR/MWh

(Quelle: European Energy Exchange; Datenlieferant: Refinitiv)

Bild

Durch die sich entspannende Marktlage waren bei den Strom-Terminkontrakten ebenfalls sukzessive rückläufige Preisentwicklungen zu beobachten, die analog zu der Preisentwicklung am Erdgasmarkt erfolgten und zusätzlich durch den Abbau von Risikoprämien verstärkt wurden.

Clean Dark Spreads und Clean Spark Spreads, Frontjahr rollierend, EUR/MWh

(Datenlieferant: Refinitiv)

Bild

Eine Konsequenz des fallenden Preisniveaus sowie des Abbaus von Risikoprämien war auch eine rückläufige Entwicklung der Clean Dark und Clean Spark Spreads für das Frontjahr. Beide verloren insbesondere in den ersten beiden Monaten des Jahres 2023 stark an Wert, als Risikoprämien an den Strommärkten abgebaut wurden.

Rahmenbedingungen Energiepolitik

Im Jahr 2023 wurden auf EU-Ebene im Rahmen des Green Deals zahlreiche wegweisende "Fit for 55"-Dossiers abgeschlossen. Diese sollen dazu beitragen, die Klimaneutralität der EU bis 2050 sowie das Zwischenziel einer 55%igen Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu erreichen.

Herzstück des Gesetzespakets war die Reform des EU-Emissionszertifikatehandels, kurz EU-EHS, der den Ausstoß von Emissionen im Industrie- und Energiesektor reguliert und deshalb auch unmittelbare Auswirkungen auf die SWM hat. Die Reform sieht eine erhebliche Kürzung der Emissionszertifikate um 62 % bis 2030 im Vergleich zu 2005 vor. Zudem sollen perspektivisch Emissionen durch die Verwertung von Siedlungsabfällen in den Zertifikatehandel einbezogen werden. Dies könnte bereits ab 2028 zur Anwendung kommen.

Des Weiteren wurde die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sowie die Energieeffizienzrichtlinie überarbeitet und mit ambitionierteren Zielen versehen. So soll der Anteil an erneuerbaren Energien an der Gesamtenergieerzeugung bis 2030 auf 42,5 % steigen und im selben Jahr der Energieverbrauch im Vergleich zu 2020 um 11,7 % reduziert werden. Eine Vorbildrolle beim Thema Energieeffizienz soll der öffentliche Sektor einnehmen, indem er u. a. jährlich 3 % seines Gebäudebestands renoviert.

Leitplanken zur Netzregulierung, wie die Eigentümerentflechtungsregeln von zukünftigen Wasserstoffnetzbetreibern oder Beimischungsregeln bei grenzüberschreitenden Leitungen, konnten durch das im Jahr 2023 verabschiedete Dossier zur Dekarbonisierung des Gasbinnenmarkts gesetzt werden. Sie tragen wesentlich dazu bei, den Hochlauf des europäischen Wasserstoffmarktes zu garantieren. Der aus erneuerbarem Strom gewonnene grüne Wasserstoff könnte Methangas zukünftig in größerem Stil substituieren und in einer klimaneutralen Welt zudem Spitzenlasten abdecken. Gleichzeitig wurden mit der Methanemissionsverordnung die Regeln zur Überwachung und Reduzierung von Methanemissionen bei Gasnetzen verschärft, was wiederum erhebliche Mehraufwände für Netzbetreiber zur Folge haben wird.

Auf der Brüsseler Agenda stand neben diesen klimapolitischen Dossiers auch die Reform des EU-Strommarktdesigns. Diese wurde von vielen EU-Mitgliedsstaaten im Zuge der Verwerfungen am Energiemarkt eingefordert. Die EU-Kommission machte deshalb im März 2023 Vorschläge, z. B. Energieversorger zum Abschluss von mehr langfristigen Beschaffungsverträgen zu bewegen und im Notfall Preisbremsen einzuführen. Das Dossier wurde daraufhin innerhalb weniger Monate von Rat und Parlament verhandelt und verabschiedet.

Die EU-Kommission fühlte sich dieses Jahr durch ihre im Jahr 2022 häufig im Schnellverfahren verabschiedeten Notfallmaßnahmen bestätigt. Die Vorgaben, z. B. zur Befüllung von Gasspeichern wurden dieses Jahr erreicht. Teilweise waren die Gasspeicher im Herbst zu 100 % gefüllt. Die gesetzliche Vorgabe von 90 % wurde EU-weit bereits im August - und somit zwei Monate früher als vorgeschrieben - erreicht. Diese und weitere Maßnahmen trugen dazu bei, die Situation auf den Energiemärkten zu beruhigen und die Versorgungssicherheit zu stabilisieren.

National stand das Jahr 2023 im Zeichen der Dekarbonisierung (Reduzierung der Nutzung fossiler Brennstoffe) und des Klimaschutzes, nicht zuletzt auch, um die Abhängigkeit von Öl-, Gas- und Kohleimporten weiter zu verringern:

- Zur Abfederung der Energiepreiskrise wurden die Energiepreisbremsen eingeführt.

- Für die Umsetzung der Wärmewende wurden das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verabschiedet. Mit beiden Gesetzen werden wichtige Weichen für die Wärmewende gestellt. Das GEG gibt vor, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Das WPG verankert bundesweit und flächendeckend die kommunale Wärmeplanung, mit dem Ziel den Wärmenetzausbau zur Dekarbonisierung der Wärme voranzutreiben.

- Mit den diversen Novellierungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurden zum einen die Vorgaben aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur größeren Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur umgesetzt. Zum anderen wird mit den Regelungen des Gesetzesentwurfs die Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur (Wasserstoffkernnetz) vorangetrieben und die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie realisiert. Damit wird ein regulatorischer Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoff-Netzhochlaufs geschaffen, bei dem weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher an ein flächendeckendes, ineinandergreifendes Netz angebunden werden können. Außerdem sollen Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes etabliert werden, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann.

- Mit dem Solarpaket I will die Regierung in erster Linie die Förderung für besondere Solaranlagen (Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) neu regeln, den PV-Zubau auf dem Dach erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglichen. Zudem sollen die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtert und Netzanschlüsse beschleunigt werden.

- Mit Vorlage der Kraftwerksstrategie beabsichtigt die Bundesregierung, einen Rahmen für den kurz- und mittelfristigen Zubau von neuen und perspektivisch klimaneutral betriebenen Kraftwerken zu schaffen. Dabei handelt es sich um Ausschreibungen für Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke, Wasserstoff-Hybridkraftwerke, H2-ready-Kraftwerke bzw. konvertierbare Kraftwerke mit Wasserstoff-Umstiegspflicht bis 2035.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität des Klima- und Transformationsfonds (KTF) und die darauffolgende Sperrung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) führen dazu, dass auch die Finanzierung der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende auf dem Prüfstand steht.

Telekommunikationsmarkt

Der deutsche Telekommunikationsmarkt zeigt sich im Jahr 2023 mit 60,2 Mrd. EUR generiertem Umsatz stabil. Die Sachinvestitionen im Telekommunikationsmarkt haben sich von 13,1 Mrd. EUR im Vorjahr auf insgesamt 13,6 Mrd. EUR erhöht. Der Großteil der Investitionen fließen in die Bereiche Fiber to the Building/Home (FTTB/H) - und 5G-Infrastruktur. Die Öffnung der ausgebauten Glasfasernetze für Mitbewerber (Open Access) im Rahmen einer sogenannten Wholesale-Vermarktung hat sich auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Dieser Trend wird sich aus Sicht der SWM weiter verstärken, da die am Glasfaserausbau aktiv beteiligten Telekommunikationsanbieter auf eine Auslastung ihrer Netze einerseits sowie auf eine schnelle Amortisation ihrer getätigten Investitionen andererseits abzielen. Viele Glasfaseranbieter, darunter auch M-net, haben bereits Kooperationen abgeschlossen und ihre Netze für Wettbewerber geöffnet. Im Jahr 2023 hat sich der Wettbewerb im Glasfasermarkt noch einmal intensiviert. Dabei ist davon auszugehen, dass es aufgrund der gestiegenen Kosten für den Glasfaserausbau in den kommenden Jahren zu einer Verlangsamung des Ausbaus kommen wird.

Geschäftsverlauf

Erzeugung

Die SWM Services ist im Kraft-Wärme-Kopplungs-Markt (KWK) weiterhin gut positioniert. Die gemeinsame Produktion von Strom und Fernwärme in den KWK-Anlagen erfolgt unter kontinuierlicher Optimierung der technischen Verfügbarkeit, der Leistung, des Wirkungsgrads und der Flexibilität. Ziel ist eine hohe Verfügbarkeit insbesondere zu Zeiten starker Wärme- und Stromnachfrage.

Auf dem Gelände des Energiestandorts Süd laufen umfangreiche Maßnahmen: Die Geothermieanlage mit sechs Bohrungen befindet sich im Erprobungsbetrieb und liefert eine weitere wichtige Grundlage für die Wärmeversorgung. Zur Deckung des stetig wachsenden Fernkältebedarfs wird eine leistungsstarke Fernkältezentrale gebaut. Im Herbst 2023 wurden die Fundamentarbeiten für den Bau eines Wärmespeichers abgeschlossen. Die Speicherkapazität beträgt 2.200 MWh bei einer Speicherleistung bis maximal 300 MW und einem verfügbaren Nettovolumen von ca. 43.300 m3. Nach Inbetriebsetzung der modernisierten Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD) 2 und umfangreichen Leistungstestfahrten erfolgte 2023 die Abnahme. Die modernisierte Anlage arbeitet mit einem deutlich erhöhten Wirkungsgrad. Die GuD 1 wird derzeit ebenfalls modernisiert.

Im Jahr 2023 erfolgte die Abnahme neuer Gasturbinen im Heizkraftwerk (HKW) Freimann, welche sich durch hohe Effizienzgrade auszeichnen und zusammen mit der Geothermie am Energiestandort Süd ein innovatives KWK-System bilden und dadurch einen besonderen Förderstatus erhalten.

Weiterhin wird die Umstellung des Blocks 2 am HKW Nord von Kohle auf Gas für die Heizperiode 2024/2025 vorbereitet. Zusätzlich ist an dem Standort perspektivisch ein Biomasse-HKW geplant, um die regenerative Erzeugung weiter zu forcieren.

Der Ausbau der CO 2 -neutralen Fernwärmeerzeugung durch Geothermie wird stark vorangetrieben. Die Umsetzung der Geothermieanlage am Standort Michaelibad befindet sich in der Planungsphase. Vorgezogene Maßnahmen wie die Erschließung und Freimachung des Baufelds sowie der Rückbau von alten Bestandsgebäuden wurden bereits durchgeführt. Weitere Standorte bzw. Projekte werden derzeit untersucht und tragen zur Transformation der Fernwärme hin zur Treibhausgasneutralität bei. Kleinere Maßnahmen zur Geothermie-Integration, wie Druckerhöhungsanlagen und Wärmeübergabestationen, befinden sich in der Umsetzung. Zusätzlich engagieren sich die SWM in mehreren Forschungsprojekten bezüglich der Geothermie.

Um die schwankende Einspeisung von Ökostromanlagen auszugleichen, ergänzen die SWM ihren Erzeugungspark um stationäre Großbatterien. Zusätzlich zu den bereits in Betrieb befindlichen Speichern an den Standorten Freiham (1 MW) und Freimann (10 MW) befindet sich am Standort Uppenborn ein 25-MW -Speicher im Bau und im Zertifizierungsverfahren. Im Bereich der Wasserkraft fand im Jahr 2023 der Spatenstich zur Sanierung der Wehranlage Großhesselohe statt. Das denkmalgeschützte Großhesseloher Wehr, welches seit 1908 in Betrieb ist, wird an den Stand der Technik und die aktuellen Sicherheitsanforderungen angepasst. Mit dem Ersatzneubauwerk schaffen die SWM eine optimale ökologische, betriebliche und dem Hochwasserschutz Münchens dienende Lösung.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die SWM Services im Geschäftsfeld Erzeugung mit den realisierten sowie in Umsetzung befindlichen Projekten zukunftsfähig aufgestellt ist. Der Ausbau der Geothermie-Nutzung verläuft wieder wie geplant und macht deutlich, dass die SWM die Wärmewende aktiv gestalten.

Wasser

Die SWM setzen sich aktiv dafür ein, die hohe Qualität des Trinkwassers direkt in den Gewinnungsgebieten zu erhalten und zu schützen. Dazu arbeiten sie eng mit den Menschen vor Ort zusammen, um das Quell- und Grundwasser sauber zu halten. Dazu gehören v. a. die Förderung des ökologischen Landbaus und eine nachhaltige Bewirtschaftung des Forstes. Zudem werden kontinuierlich umfangreiche Maßnahmen und Investitionen zum Erhalt der Gewinnungsanlagen und der Versorgungsinfrastruktur vorgenommen. Derzeit wird die Erneuerung einer Zubringerwasserleitung zwischen dem Mangfalltal und Unterdarching geplant. Um die Trinkwasserentnahme aus der Münchner Schotterebene für die Zukunft zu erhalten und die bestehenden Wasserrechte zu sichern, stehen umfangreiche Untersuchungen und die Erstellung von Gutachten an.

Telekommunikation

Die Nachfrage nach höheren Bandbreiten stieg auch im Jahr 2023 weiter, weshalb die SWM den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur vorantreiben. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren investierten die SWM, zum Teil gemeinsam mit Infrastrukturpartnern, bereits mehrere hundert Mio. EUR in die Bereitstellung von glasfaserbasierten Breitbandnetzen, unter anderem in München, Augsburg und Erlangen. Diese ermöglichen einen Internetzugang mit Übertragungsraten von bis zu 1.000 Mbit/s. In München wurden in den vergangenen Jahren sukzessive 24 Stadtgebiete mit rund 32.000 Gebäuden außerhalb des Mittleren Rings mit Glasfaserinfrastruktur (FTTB) erschlossen. Weitere Investitionen sind in den Anschluss von Standorten an ein öffentliches WLAN geflossen.

Im Jahr 2023 wurde in zwei Münchner Stadtgebieten zusätzlich die Verlegung von FTTB abgeschlossen. In den kommenden Jahren wird der Ausbau der Netzebene 4 (Glasfaser vom Keller bis in die Wohnung - FTTH) im Münchner Glasfaserbestandsgebiet forciert.

Ein zusätzliches Element der Telekommunikationsstrategie stellt das digitale Bündelfunknetz der SWM dar, das über hohe Sicherheitsstandards verfügt.

Zusammenfassend war es im Jahr 2023 die Hauptaufgabe, eine leistungsfähige Dateninfrastruktur weiter auszubauen, um Privat- und Geschäftskund*innen die Nutzung der digitalen Anwendungen und technologischen Weiterentwicklungen zu ermöglichen.

Beschreibung der Tätigkeitsbereiche

Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert am 5. Februar 2024, sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen.

Für die SWM Services wurde für das Jahr 2020 erstmals ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt und die energiespezifischen Dienstleistungen wurden den Sparten Strom- und Gasverteilung zugeordnet.

Für die anderen Tätigkeiten innerhalb bzw. außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG getrennte Konten geführt.

Aktiv- und Passivvermögen, sowie Aufwendungen und Erträge, die den sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- bzw. Gassektors zugeordnet sind, betreffen die Stromerzeugung sowie den Strom- bzw. Gashandel.

Die anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- bzw. Gassektors beinhalten die Abfallverbrennung, das Wasser- und Fernwärmegeschäft sowie sonstige Dienstleistungen. Der moderne und intelligente Messstellenbetrieb betrifft die "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors".

Lage

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der SWM Services haben sich wie folgt entwickelt:

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
Strom 4.077.247 1.993.245
Gas 1.548.738 1.706.096
Fernwärme 883.845 377.252
Wasser 48.471 47.124
Sonstige Umsatzerlöse 839.997 888.235
7.398.298 5.011.952

Die Umsatzerlöse ergeben sich hauptsächlich aus dem Absatz von Energie und Wasser an Konzernunternehmen.

Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 2.386 Mio. EUR auf 7.398 Mio. EUR gestiegen. Ursächlich für die Erhöhung sind vor allem die um 2.084 Mio. EUR höheren Erlöse aus Strom infolge von Mengen- und Preissteigerungen. Es ist ein Rückgang der Erlöse aus Gas um 157 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, welcher aus einer Preissenkung resultiert. Des Weiteren sind die Erlöse im Bereich Fernwärme preisbedingt um 507 Mio. EUR gestiegen. Darüber hinaus findet ein mengenbedingt leichter Anstieg der Erlöse im Bereich Wasser um 1,3 Mio. EUR statt. Die sonstigen Umsatzerlöse haben sich um 48 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr verringert und bestehen im Wesentlichen aus erbrachten Dienstleistungen für Konzernunternehmen.

Der Materialaufwand ist um 1.906 Mio. EUR auf 6.668 Mio. EUR gestiegen. Die Erhöhung entfiel im Wesentlichen auf den Strom- und Gasbezug infolge von gestiegenen Beschaffungspreisen. Weiter trugen Aufwendungen für CO 2 -Zertifikate aufgrund stark gestiegener Preise zu einer Erhöhung um 57 Mio. EUR bei. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um 94 Mio. EUR auf 650 Mio. EUR aufgrund eines geringeren Konzernbezugs gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken, was im Wesentlichen auf die letztjährige Zuschreibung des Buchwerts auf das verbundene Unternehmen (M-net) zurückzuführen ist.

Der Personalaufwand hat sich um 24 Mio. EUR auf 302 Mio. EUR unter anderem infolge der gestiegenen Mitarbeiteranzahl erhöht.

Das Finanzergebnis ist von -3 Mio. EUR auf -17 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund von höheren Zinsaufwendungen gesunken.

Das EBIT liegt bei 384 Mio. EUR.

Im Geschäftsjahr ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 260 Mio. EUR, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Stadtwerke München GmbH abgeführt wird.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 40 Mio. EUR bzw. 9,5 % auf 466 Mio. EUR gestiegen.

Das Anlagevermögen ist um 4 Mio. EUR auf 277 Mio. EUR gestiegen. Dies resultiert insbesondere aus einem Anstieg der Anlagen im Bau.

Für den Anstieg des Umlaufvermögens von 144 Mio. EUR auf 177 Mio. EUR sind im Wesentlichen die um 43 Mio. EUR auf 139 Mio. EUR gestiegenen Vorräte verantwortlich. Wesentliche Ursache hierfür ist der höhere Bestand an CO 2 -Zertifikaten, gegenläufig führten gesunkene Marktpreise für Kohle und Heizöl zu einer Abschreibung der Vorräte. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind insbesondere durch den Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zum Stichtag um 10 Mio. EUR gesunken.

Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 74 Mio. EUR auf 181 Mio. EUR gestiegen. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf die um 57 Mio. EUR höhere Rückstellung für CO 2 -Zertifikate, sowie die um 17 Mio. EUR gestiegene Rückstellung aus der Müll- und Klärschlammverwertung zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten sind um 36 Mio. EUR auf 264 Mio. EUR gesunken. Gründe hierfür sind sowohl die um 23 Mio. EUR stichtagsbedingt gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, als auch die um 22 Mio. EUR niedrigeren Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um 9 Mio. EUR gestiegen.

Finanzlage

Cashflow

Die Finanzlage der SWM Services stellt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 162.809 -203.325
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -8.147 -6.649
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 33.275 22.023
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 187.937 -187.951
Finanzmittelbestand zum 01.01. -404.694 -216.743
Finanzmittelbestand zum 31.12. -216.757 -404.694

Der Finanzmittelbestand besteht im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling gegenüber der Stadtwerke München GmbH (217 Mio. EUR).

Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (+163 Mio. EUR) ist im Wesentlichen auf den Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung (+260 Mio. EUR) sowie auf gegenläufige Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (- 159 Mio. EUR), zurückzuführen. Wie im Vorjahr ist der Cashflow aus der Investitionstätigkeit aufgrund der Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen negativ. Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrifft insbesondere den Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2022 durch die Gesellschafterin entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Der Cash-Pooling-Bestand ist in den Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten. Zum Bilanzstichtag wurden alle Forderungen und Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen auf die Stadtwerke München GmbH übertragen und verrechnet, so dass sich nach der Saldierung eine Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin ergibt.

Die Forderungen in Höhe von 1.023 Mio. EUR wurden mit den Verbindlichkeiten in Höhe von 1.227 Mio. Euro, die Cash-Pooling-Verbindlichkeiten in Höhe von 217 Mio. EUR enthalten, saldiert.

Liquidität

Die SWM Services ist in das Cash-Pooling der Stadtwerke München GmbH mit einbezogen. Ihre liquiden Mittel werden im Rahmen des Cash-Poolings bei der Stadtwerke München GmbH angelegt und sind im Saldo der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin erfasst.

Die Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.

Soll-Ist-Vergleich

Finanzielle Leistungsindikatoren

Das operative Ergebnis (EBIT) und das Ergebnis nach Steuern sind deutlich positiv und liegen damit deutlich oberhalb den Erwartungen. Dies ist insbesondere auf die höher als geplanten Absatzpreise und den damit verbundenen Ergebnisbeiträgen zurückzuführen.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der Mitarbeiterbestand (Stand zum 31. Dezember 2023: 3.182) lag wie geplant über dem Niveau des Vorjahres.

3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

Prognosebericht

Die "Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose" des ifo Instituts geht in ihrem Herbstgutachten 2023 davon aus, dass aufgrund gestiegener Löhne und gefallener Energiepreise die Kaufkraft trotz politischer Unsicherheit wieder zurückkehrt. Daher dürfte der Abschwung ausklingen und der Auslastungsgrad der Wirtschaft wieder steigen. Das Jahr 2024 dürfte demnach von einer deutlich geringeren Inflationsrate gekennzeichnet sein, die im Jahr 2025 weiter sinken wird. Die Projektgruppe rechnet in ihrem Herbstgutachten vor diesem Hintergrund für das Jahr 2024 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,3 %. Aktuellere Konjunkturprognosen, wie z. B. vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (sog. Wirtschaftsweisen), gehen jedoch von einem geringeren Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,2 % und somit von einer Stagnation der deutschen Wirtschaft im Jahr 2024 aus.

Zum Bilanzstichtag haben die SWM Services in den Prämissen für ihre Planung des Jahres 2024 die Energiepreisannahmen für alle Planjahre sowie die neuen gesetzlichen Regelungen bzw. deren Entwürfe berücksichtigt. Annahmegemäß sinken die Energiepreise im Folgejahr, bleiben jedoch über dem langjährigen Vorkriegsniveau.

Die SWM Services plant zum Bilanzstichtag auf dieser Basis für 2024 mit einem positiven EBIT im einstelligen Millionen Bereich. Das Ergebnis nach Steuern wird leicht negativ prognostiziert. Maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis haben insbesondere die Absatzpreise als auch die Kosten für energiepreisabhängige Betriebsstoffe.

Die SWM Services geht für 2024 von einer steigenden Beschäftigtenzahl aus, die aus dem nachfragebedingten Wachstum des IT-Bereichs sowie in der Energieerzeugung aufgrund der laufenden und geplanten Kraftwerksprojekte resultiert.

Die Prognose ist aufgrund des russischen Angriffskriegs für das Geschäftsjahr 2024 mit erhöhten Unsicherheiten verbunden, da die weiteren Auswirkungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können.

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Die SWM verfügen über ein unternehmensweites Frühwarn- und Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Mit diesem Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass alle innerhalb der SWM existierenden Risiken systematisch erfasst, bewertet und in einem permanent fortgeschriebenen Risikokatalog umfassend dokumentiert werden. Die SWM Services ist in dieses Risikomanagementsystem integriert.

Die Konzernrevision untersucht prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

Risikolage

Die Geschäftsführung hat sich mit den Folgen des russischen Angriffskriegs, den damit verbundenen volatilen Energiepreisen sowie deren Einfluss auf die Risikopositionen beschäftigt. Die SWM beobachten die Entwicklungen weiterhin kontinuierlich und ergreifen gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen.

Konjunkturelle Risiken

Konjunkturelle Risiken ergeben sich aus einer ausbleibenden Erholung in China und den damit verbundenen Folgewirkungen auf die deutsche Industrie, einer Verschärfung der weltpolitischen Lage, einem erneuten Anstieg der Energiepreise sowie einer stärkeren Dämpfung der Nachfrage durch die Geldpolitik als erwartet oder aus einem zurückhaltenden Ausgabeverhalten der Verbraucher. Zudem können sich Einschränkungen der physischen Energielieferungen und die damit verbundenen Produktionseinschränkungen auf die Konjunktur auswirken.

Energiewirtschaftliche Risiken

Die Entwicklungen an den Energiemärkten haben großen Einfluss auf die Ertragslage der SWM. Dies kann sich sowohl in operativen Ergebnissen aus dem laufenden Geschäft als auch in der Bewertung von zukünftigen Geschäften, wie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und der Ermittlung von Drohverlusten, niederschlagen. Die SWM verfolgen daher insbesondere im Bereich Handel das Ziel, die aus der Erzeugung und dem Vertrieb von Strom und Erdgas sowie aus Fernwärme und Verkehr resultierenden Marktpreis- und Wetterrisiken zu identifizieren, zu bewerten und nach einer festgelegten Strategie abzusichern.

In Abhängigkeit von dem weiteren Verlauf des russischen Angriffskriegs und der Entwicklung an den Energiemärkten bestehen erhöhte energiewirtschaftliche Risiken, insbesondere aus daraus resultierenden Marktpreisentwicklungen und der damit verbundenen Bewertung von Vermögenswerten und Schulden. Bei deutlich steigenden Energiepreisen käme es beim Ausfall von Lieferanten zu erheblichen Wiedereindeckungskosten. Der Rückbau des Gemeinschaftskraftwerks Isar 2 birgt Kostenrisiken, für welche die Eigentümer PreussenElektra GmbH und die SWM haften. Die heute erwarteten Rückbaukosten sind vollständig durch entsprechende Rückstellungen gedeckt.

Politische und regulatorische Risiken

Politische Vorgaben auf europäischer, staatlicher und kommunaler Ebene sind für die SWM in allen Bereichen relevant. Sie können bei den Netzen und der Erzeugung zu Kostensteigerungen aufgrund strengerer Anforderungen führen. Zudem drohen weitere Eingriffe in den Energiemarkt, um die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise und die damit verbundenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zu finanzieren. Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen können sich ebenfalls negativ auf die SWM auswirken.

Veränderte Rahmenbedingungen, z. B. im Bereich der staatlichen Investitionsförderung können die Finanzierung unvorhersehbar erschweren. Die Auswirkungen der Digitalisierung sowie die Diskussion über die Änderung einschlägiger rechtlicher Rahmenbedingungen sind soweit möglich aktiv mitzugestalten.

Bei der Fernwärme ist mittelfristig damit zu rechnen, dass die Anforderungen an die Klimafreundlichkeit der Energieträger in den Wärmenetzen verschärft werden. Eine mögliche Umstellung des Verfahrens zur Berechnung der Primärenergiefaktoren könnte die Fernwärme gegenüber anderen Heiztechnologien schlechter stellen.

Den genannten Risiken treten die SWM durch Transparenz und eine offensive Informationspolitik in den einschlägigen Verbänden und bei den Entscheidungsträgern entgegen.

Rechts- und Compliance-Risiken

Die unternehmerischen Tätigkeiten der SWM sind mit rechtlichen Risiken aus den Vertragsbeziehungen zu Kund*innen und sonstigen Geschäftspartnern verbunden. Zudem können Behörden und Gerichte in die Preisgestaltung eingreifen. Die Vorgaben des EnWG und zugehöriger Verordnungen sowie die Aktivitäten der Regulierungsbehörden können sich finanziell negativ auswirken. Aus Genehmigungsverfahren für technische Anlagen können sich rechtliche Risiken ergeben, die sich wirtschaftlich nachteilig auf den Betrieb auswirken.

Daneben bestehen Compliance-Risiken, etwa in den Bereichen Korruption, Kartellrecht und Datenschutz. Diesen wird durch Präventionsmaßnahmen wie Schulungen und interne Regelungen begegnet, die unternehmensweit koordiniert werden.

Operative und Projekt-Risiken

Die SWM errichten Anlagen für die Erzeugung und Verteilung von Energie und Wasser, deren technologische Komplexität technische und zeitliche Risiken sowie Kosten- und Genehmigungsrisiken birgt. Es besteht ein erhöhtes Risiko von mangelnden Ressourcen und Verzögerungen, z. B. aufgrund von fehlendem Fachpersonal, welche zu steigenden Kosten führen können. Daneben finden sich technische Risiken im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsbetriebsmittel. Die Risiken bestehender Anlagen werden durch regelmäßige Wartungsarbeiten, hohe Sicherheitsstandards und Notfallpläne sowie viele weitere qualitätssichernde Maßnahmen minimiert. Maßnahmen gegen Sicherheits- und Umweltrisiken werden zudem im Rahmen jährlicher Audits von unabhängigen Gutachtern zertifiziert.

Personalrisiken

Die SWM erleben im technisch-gewerblichen Bereich und bei Spezialisten-Funktionen trotz des Zuzugs in den Münchner Raum einen enger werdenden Arbeitsmarkt. Diesen Herausforderungen begegnen die SWM aktiv mit neuen Formen von Personalgewinnung und Arbeitgebermarketing. Eine zielgruppenspezifische Kandidatenansprache und -bindung sowie gezieltes Talentmanagement sollen die Besetzung von Fach- und Führungspositionen sicherstellen.

IT- und Informationssicherheitsrisiken

Als Betreiber von kritischer Infrastruktur sind die SWM dem Risiko ausgesetzt, Ziel von systematischen Angriffen auf die Informationssicherheit zu werden. Unter Anwendung technischer, physischer und organisatorischer Maßnahmen begegnen die SWM möglichen Gefährdungen, die sich auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen auswirken können. Kritische Informationssysteme und ihre unterstützenden Komponenten der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur sind redundant ausgelegt. Zudem verfügen die SWM über ein systematisches Störungs- und Notfallmanagement auf der Basis relevanter Industriestandards.

Die hohe Komplexität und Abhängigkeit von IT-Systemen birgt das Risiko, dass bei Störungen vorgesehene Lösungszeiten nicht eingehalten werden können. Dem wird durch organisatorische Maßnahmen begegnet.

Gesamtbeurteilung

Risiken, die den Fortbestand der SWM Services gefährden, sind weder im Geschäftsjahr 2023 eingetreten noch für das Geschäftsjahr 2024 erkennbar. Solange die Unsicherheiten aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine anhalten, bestehen weiterhin erhöhte Risiken.

Chancenbericht

Ziel der Konzernstrategie ist es, der Vision der SWM - "München als leuchtendes Beispiel einer lebenswerten und vernetzten Stadt" - nahezukommen und die unternehmerische Entwicklung der SWM in diese Richtung zu lenken. Ihre Umsetzung soll den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen.

Die hohe Nachfrage nach Fernkälte ermöglicht den Bau neuer Kälteerzeugungsanlagen; hierfür bieten sich heutige Standorte der SWM an. Das ressourcenschonende Angebot der SWM für Fernwärme und Fernkälte spielt bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen in der hoch verdichteten Münchner Innenstadt eine weiter zunehmende Rolle.

Durch die Digitalisierung und die steigende Nachfrage nach zukunftsfähigen Telekommunikationslösungen besteht die Chance, sich durch einen weiteren Ausbau der Glasfaserinfrastruktur und eine stetige Anpassung des Produktportfolios im Marktumfeld zu behaupten.

Seit 2004 stieg die Zahl der Münchner Bevölkerung um über 20 % auf fast 1,6 Millionen und ist auch im Jahr 2023 weiter leicht angestiegen. Die SWM haben die Chance, durch ihr Angebot an Versorgungsleistungen und Infrastrukturlösungen mit der immer größer werdenden Metropolregion München zu wachsen.

4. Erklärung zur Unternehmensführung

Um künftig den Frauenanteil in Führungspositionen auszubauen, haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der SWM Services erstmals im Jahr 2015 entsprechende Festlegungen getroffen. Die Zielgrößen werden seit 2017 regelmäßig einer Überprüfung unterzogen. Die Ergebnisse für die SWM Services sind in der folgenden Tabelle ausgewiesen.

Frauenanteil in Führungspositionen bei der SWM Services GmbH

01. Mai 2015 Ausgangswert 30. Juni 2017 Vorgabe 30. Juni 2022 Vorgabe 31. Dezember 2023 Erreicht 30. Juni 2027 Vorgabe
Aufsichtsrat 31,3% 31,3% 37,5% 31,3% 37,5%
Geschäftsführung 20,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0%
FK Ebene 1 11,1% 12,0% 23,0% 14,3% 16,7%
FK Ebene 2 18,8% 20,0% 23,0% 11,1% 17,7%

Im Jahr 2023 ergaben sich zwei Veränderungen in der Zusammensetzung der Geschäftsführung. Im Berichtsjahr wurden Frau Dr. Thelen und Frau Dr. Jahn in die Geschäftsführung berufen. Für freiwerdende Stellen für Führungskräfte der Ebene 1 und 2 konnten nicht genug Frauen gewonnen werden.

 

München, den 22. März 2024

SWM Services GmbH

Dr. Florian Bieberbach, Geschäftsführer

Ingo Wortmann, Geschäftsführer

Helge-Uve Braun, Geschäftsführer

Dr. Karin Thelen, Geschäftsführerin

Dr. Gabriele Jahn, Geschäftsführerin

Bilanz zum 31.12.2023

der SWM Services GmbH, München

Aktiva

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
Anhang
Anlagevermögen 1
Immaterielle Vermögensgegenstände 2 4
Sachanlagen 136.149 132.054
Finanzanlagen 141.267 141.267
277.418 273.325
Umlaufvermögen
Vorräte 139.449 96.378 2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.451 47.220 3
Flüssige Mittel 0 0
176.900 143.598
Rechnungsabgrenzungsposten 11.434 8.804 4
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 552 0 5
466.304 425.727

Passiva

Eigenkapital 6
Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
Gewinnrücklagen 170 170
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0
10.170 10.170
Sonderposten für Investitionszuschüsse 991 897 7
Rückstellungen 181.406 107.139 8
Verbindlichkeiten 263.691 299.889 9
Rechnungsabgrenzungsposten 10.046 7.632 10
466.304 425.727

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

der SWM Services GmbH, München

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
Anhang
Umsatzerlöse 7.398.298 5.011.952 11
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Leistungen -94 371
Andere aktivierte Eigenleistungen 206 184
Sonstige betriebliche Erträge 3.320 34.243 12
Materialaufwand 6.688.198 4.781.854 13
Personalaufwand 302.036 277.750 14
Abschreibungen 4.378 4.433
Sonstige betriebliche Aufwendungen 23.354 27.336 15
Finanzergebnis -17.333 -2.712 16
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 103.056 0 17
Ergebnis nach Steuern 263.375 -47.335
Sonstige Steuern 3.804 3.001 17
Aufwendungen aus Gewinnabführung (Vorjahr: Erträge aus Verlustübernahme) -259.571 50.336 18
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0

Anhang 2023

SWM Services GmbH, München

Allgemeine Angaben

Die SWM Services GmbH (SWM Services) hat ihren Sitz in München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 126674) eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei werden die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beachtet.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Information werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Posten zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen werden.

Für die Gliederung der GuV findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Darin enthaltene Eigenleistungen umfassen Fertigungslöhne, Materialkosten, Maschinen- und Fuhrleistungen sowie angemessene Teile der Gemeinkosten.

Planmäßige Abschreibungen erfolgen überwiegend linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Unterjährig erworbene Anlagen werden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Bei bestehenden degressiven Abschreibungen wird auf die lineare Methode übergegangen, sobald dies zu höheren Abschreibungen führt.

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, 800,00 EUR nicht übersteigen.

In den Finanzanlagen sind Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit die Wertminderungen von Dauer sind, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einem niedrigeren Wertansatz geführt haben, am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, wurde eine Zuschreibung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Die Aufgliederung in der Bilanz zusammengefasster Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden angemessen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert.

Im Geschäftsjahr wurden zum Bilanzstichtag alle Forderungen und Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen, die einen Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke München GmbH haben und in deren Konzernabschluss einbezogen sind, auf die Stadtwerke München GmbH übertragen und verrechnet.

Die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die SWM Services ist nicht Eigentümer des Anlagevermögens für Energieerzeugungs-, Wassergewinnungs- und Telekommunikationsanlagen und hat daher die erhaltenen Investitionszuschüsse an die Eigentümerin der Anlagen übertragen. Der dafür eingestellte aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird über die Nutzungsdauer des Anlagevermögens oder entsprechend nach vertraglicher Vereinbarung aufgelöst.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Für Altersteilzeit- und Sabbaticalverpflichtungen wurden durch die Gesellschaft Vermögensgegenstände an einen Treuhänder übertragen, welche ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieses Vermögen besteht aus Wertpapieren sowie Kontokorrentguthaben, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen. Übersteigt das zum Zeitwert bewertete Deckungsvermögen die Höhe der Verpflichtungen, wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 266 Abs. 2 HGB der Vermögensüberhang unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" aktiviert.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Sonderposten

Erhaltene Kapitalzuschüsse zum Anlagevermögen werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse passiviert. Sie werden zum Nennwert abzüglich der zeitanteiligen ergebniswirksamen Auflösung, unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands, ausgewiesen.

Rückstellungen

Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, sind laut § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst worden.

Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert einer Rückdeckungsversicherung bestimmt, sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln. Folglich werden auch leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB bewertet, wenngleich die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung formal keine Wertpapiere des Anlagevermögens i. S. v. § 266 Abs. 2 A. lll. 5 HGB darstellen. Eine Rückdeckungsversicherung ist als leistungskongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr erfolgenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Zeitpunkte deckungsgleich mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten sind (vgl. Rz 74 IDW RS HFA 30). Seit dem 31. Dezember 2022 werden auch die Regelungen des IDW RH FAB 1.021 berücksichtigt.

Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte, deren Wert sich aus dem notwendigen Erfüllungsbetrag ergibt, werden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämien) unter Zugrundelegung der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und der Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %) gemäß RückAbzinsV sowie einer Rentendynamik in Höhe von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) bewertet.

Der handelsrechtliche Rechnungszins ergibt sich nach Maßgabe des in der RückAbzinsV vorgegebenen Verfahrens bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszins für die Bewertung der Pensionsverpflichtung beruht gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre.

Bei einer mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %).

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (§ 253 Abs. 6 HGB) beträgt 16 Tsd. EUR. Das BMF hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 zur Auswirkung des § 253 HGB n. F. auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften Stellung genommen. Aufgrund der steuerlichen Organschaft besteht für diesen Unterschiedsbetrag keine Abführungssperre an die Gesellschafterin.

Den Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte stehen zur Absicherung Rückdeckungsversicherungsverträge gegenüber, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden und teilweise an die Pensionär*innen verpfändet sind. Der beizulegende Zeitwert entspricht für Neuverträge bis zum 31. Dezember 2021 den fortgeführten Anschaffungskosten. Seit dem 1. Januar 2022 werden Neuverträge nur noch in Form einer fondsgebundenen, d. h. wertpapiergebundenen Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert entspricht hier dem Marktpreis. Entsprechend werden die Pensionsverpflichtungen und das Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen. In Summe ergeben sich im Geschäftsjahr sowohl eine Rückstellung sowie ein Aktivwert, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert wird.

Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeit erfolgt nach dem Teilwertverfahren auf Basis der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 1,00 % (Vorjahr: 0,42 %) auf der Grundlage einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von einem Jahr. Bei der Besoldungs- bzw. Entgeltdynamik werden für das Jahr 2024 die zum Stichtag bereits feststehenden Anpassungen um einen Sockelbetrag von 200 EUR und anschließend 5,50 %, mindestens aber um 340 EUR zum 1. März 2024 für die Tarifbeschäftigten berücksichtigt. Ferner werden für das Jahr 2024 eine Besoldungsanpassung um 10,00 % bei Beamten sowie eine Anpassung um 6,50 % für die außertariflich Beschäftigten berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Dynamik bezüglich des Erfüllungsrückstandes und der Aufstockungszahlungen von 2,0 % p. a. ab dem Jahr 2025 in Ansatz gebracht. Bei den Kapitalleistungen wurde wie im Vorjahr keine Dynamik berücksichtigt, da diese in festen Beträgen festgesetzt sind, die nicht dynamisiert werden. (Vorjahr: 2,00 % - 4,00 % bezüglich des Erfüllungsrückstandes, der Aufstockungszahlungen und der Abfindungen). Die Rückstellung für Altersteilzeit wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Deckungsvermögen saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Im Geschäftsjahr wurde erstmalig in wesentlichem Umfang eine Rückstellung für Langzeitkonten (Sabbaticals) gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt in Höhe der aufgelaufenen Zeitguthaben zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Rückstellung für Sabbatical wird gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Deckungsvermögen saldiert ausgewiesen.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgt nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszins für die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen beruht auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre und beträgt 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %). Als Entgelttrend werden für das Jahr 2024 die zum Stichtag bereits feststehenden Anpassungen um einen Sockelbetrag von 200 EUR und anschließend 5,50 %, mindestens aber um 340 EUR zum 1. März 2024 für unter den TV-V, TV-N oder TV KD fallende Beschäftigte berücksichtigt. Ferner werden eine Besoldungsanpassung um 10,00 % bei Beamten sowie eine Anpassung um 6,50 % für die außertariflich Beschäftigten berücksichtigt. Ab dem Jahr 2025 werden 2,0 % p. a. angesetzt (Vorjahr: 2,00 % - 4,00 %). Zusätzlich wird eine Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen von 2,0 % p. a. ab dem Jahr 2025 in Ansatz gebracht (Vorjahr: 2,00 %).

Bei den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen.

Die Effekte aus Änderungen der Abzinsungszinssätze werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Einnahmen vor dem Stichtag gebildet, die ertragsmäßig späteren Perioden zuzuordnen sind. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagevermögens oder den vertraglichen Vereinbarungen.

Die von der Gesellschaft vereinnahmten Investitionszuschüsse für Anlagevermögen wurden an die Eigentümerin der Anlagen übertragen.

Latente Steuern

Latente Steuern sind aufgrund der Einbeziehung in den ertragsteuerlichen Organkreis nicht zu bilden.

Bewertungseinheiten

Die SWM Services bildet für alle Handelsgeschäfte im Bereich Strom und Gas Portfolio-Hedges.

Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheiten erfolgt anhand der Einfrierungsmethode.

Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte in der jeweiligen Bewertungseinheit negativ, so wird für den hieraus drohenden Verlust dem Vorsichtsprinzip entsprechend Vorsorge durch eine entsprechende Rückstellung aus Bewertungseinheiten getroffen. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte der jeweiligen Bewertungseinheit positiv, so bleibt dieser unberücksichtigt.

Im Bereich der Stromerzeugungsportfolios wurden erweiterte Saldierungsbereiche (gemäß IDW ÖFA 3) gebildet. Dies betrifft die Erzeugung aus eigenen Kraftwerken (Kohle und Gas).

Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel in Anlage 1 des Anhangs dargestellt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen überwiegend Wertpapiere zur Sicherung der Altersteilzeitguthaben, die in einem Treuhandvermögen verwaltet werden. Diese Wertpapiere sind ein Teil des Deckungsvermögens i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Verpflichtungen für Altersteilzeit saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten betragen 6.233 Tsd. EUR, der Zeitwert beläuft sich auf 6.185 Tsd. EUR.

2. Vorräte

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
Stand 31.12.2022
Tsd. EUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 138.170 95.007
Unfertige Leistungen 1.279 1.371
139.449 96.378

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
davon RLZ > 1 Jahr
Tsd. EUR
Stand 31.12.2022
Tsd. EUR
davon RLZ > 1 Jahr
Tsd. EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.174 0 10.123 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13.903 0 25.874 0
Sonstige Vermögensgegenstände 12.374 205 11.223 164
37.451 205 47.220 164

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Erbringung von Leistungen im Telekommunikationsausbau.

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten beinhaltet im Wesentlichen Zuschüsse für Investitionen des Anlagevermögens für Energieerzeugungs-, Wassergewinnungs- und Telekommunikationsanlagen, die an die Eigentümerin der Anlagen übertragen werden (7.525 Tsd. EUR) sowie vorausbezahlte IT-Wartungs- und Mietverträge für Folgejahre (3.822 Tsd. EUR).

5. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 6.850 Tsd. EUR, der Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 6.802 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 6.250 Tsd. EUR. Es ergibt sich ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 552 Tsd. EUR.

6. Eigenkapital

Stand 31.12.2022
Tsd. EUR
Zugang
Tsd. EUR
Abgang
Tsd. EUR
Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
Gezeichnetes Kapital 10.000 0 0 10.000
Gewinnrücklagen 170 0 0 170
10.170 0 0 10.170

Alleingesellschafterin ist die Stadtwerke München GmbH, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht.

Abführungssperre

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in Wertpapieren und Kontokorrentguthaben angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 6.802 Tsd. EUR und liegt somit um 48 Tsd. EUR unter den Anschaffungskosten von 6.850 Tsd. EUR. Eine Abführungssperre besteht daher im Geschäftsjahr nicht.

7. Sonderposten

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
Stand 31.12.2022
Tsd. EUR
Sonderposten für Investitionszuschüsse 991 897
991 897

Die erhaltenen Kapitalzuschüsse werden im Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen.

8. Rückstellungen

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
Stand 31.12.2022
Tsd. EUR
Pensionsrückstellungen 155 123
Sonstige Rückstellungen 181.251 107.016
181.406 107.139

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Rückdeckungsversicherung für Pensionsrückstellungen an außertarifliche Angestellte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 4.528 Tsd. EUR, der beizulegende Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 4.323 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 4.478 Tsd. EUR. Nach Verrechnung ergibt sich eine Pensionsrückstellung in Höhe von 155 Tsd. EUR.

Der Zinsaufwand aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung beträgt 37 Tsd. EUR. Der Ertrag aus den saldierungsfähigen Vermögenswerten beläuft sich auf 251 Tsd. EUR.

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 6.850 Tsd. EUR, der Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 6.802 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 6.250 Tsd. EUR. Im Berichtsjahr ergibt sich per Saldo ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 552 Tsd. EUR (Vorjahr: Rückstellung 288 Tsd. EUR).

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung für Altersteilzeitverpflichtungen betragen 22 Tsd. EUR. Die Erträge aus den saldierungsfähigen Vermögenswerten vor Saldierung belaufen sich auf 97 Tsd. EUR.

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen für Sabbaticalverpflichtungen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Sabbaticalverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, beläuft sich auf 508 Tsd. EUR und wird mit dem Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden in Höhe von 508 Tsd. EUR saldiert.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten unter anderem Verpflichtungen aus dem Personalbereich (24.893 Tsd. EUR), Rückstellungen für die gesetzliche Abgabeverpflichtung für CO2-Zertifikate (104.742 Tsd. EUR) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (35.017 Tsd. EUR).

Des Weiteren sind Rückstellungen für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche für die Geothermiekraftwerke Dürrnhaar (694 Tsd. EUR), Kirchstockach (669 Tsd. EUR), Riem (550 Tsd. EUR), Sauerlach (441 Tsd. EUR), Freiham (465 Tsd. EUR) und Schäftlarnstraße (262 Tsd. EUR) enthalten. Sowie Rückstellungen für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche für die Windräder Deponie NW (13 Tsd. EUR) und Fröttmaning (69 Tsd. EUR).

9. Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
davon RLZ bis 1 Jahr
Tsd. EUR
davon RLZ 1 - 5 Jahre
Tsd. EUR
davon RLZ > 5 Jahre
Tsd. EUR
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Erhaltene Anzahlungen 101 101 0 0
(578) (578) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 32.871 32.871 0 0
(55.399) (55.114) (285) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13 13 0 0
(171) (171) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin 204.071 204.071 0 0
(225.969) (225.969) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 26.635 4.971 0 21.664
(17.772) (3.620) (0) (14.152)
- davon aus Steuern 3.261 3.261 0 0
(3.518) (3.518) (0) (0)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3 3 0 0
(0) (0) (0) (0)
263.691 242.027 0 21.664
(299.889) (285.452) (285) (14.152)

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin sind neben Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch Verbindlichkeiten aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und aus dem Cash-Pooling enthalten.

10. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält erhaltene Zuschüsse für Investitionen des Anlagevermögens von Energieerzeugungs-, Wassergewinnungs- und Telekommunikationsanlagen, die an die Eigentümerin der Anlagen übertragen wurden (7.525 Tsd. EUR).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

11. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
Strom 4.077.247 1.993.245
Gas 1.548.738 1.706.096
Fernwärme 883.845 377.252
Wasser 48.471 47.124
Sonstige Umsatzerlöse 839.997 888.235
7.398.298 5.011.952

Die sonstigen Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus erbrachten Dienstleistungen für den Stadtwerke München Konzern.

12. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 2.322 Tsd. EUR enthalten. Sie betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

13. Materialaufwand

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 6.038.402 4.037.674
Aufwendungen für bezogene Leistungen 649.796 744.180
6.688.198 4.781.854

14. Personalaufwand

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
Löhne und Gehälter 231.965 212.019
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 70.071 65.731
- davon für Altersversorgung 26.731 25.771
302.036 277.750

Während des Geschäftsjahres 2023 waren durchschnittlich 3.019 (Vorjahr: 2.841) Arbeitnehmer*innen (davon 2.554 männlich und 465 weiblich) und 77 (Vorjahr: 66) Aushilfen (davon 44 männlich und 33 weiblich) beschäftigt.

15. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 464 Tsd. EUR enthalten.

16. Finanzergebnis

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
Erträge aus Beteiligungen 0 1.915
- davon aus verbundenen Unternehmen 0 1.915
Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0 48
- davon aus verbundenen Unternehmen 0 48
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 423 19
- davon aus verbundenen Unternehmen 19 0
- davon aus Abzinsung 57 2
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -17.756 -4.693
- davon an verbundene Unternehmen -17.742 -4.357
- davon aus Aufzinsung -7 -38
-17.333 -2.712

Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufwendungen aus der Cash-Pooling-Vereinbarung mit der Gesellschafterin.

17. Steuern

Die Steuer wird pauschal auf Basis des auf volle Prozent aufgerundeten nominellen kombinierten Steuersatzes (33 %) aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer des Betriebs gewerblicher Art (BgA) U-Bahnbau und -verpachtung umgelegt.

Die sonstigen Steuern beinhalten im Wesentlichen die Grundsteuer, die Stromsteuer auf den Eigenverbrauch und die angefallene Energiesteuer für interne Erdgasverbräuche.

18. Aufwendungen aus Gewinnabführung

Entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde ein Gewinn in Höhe von 259.571 Tsd. EUR (Vorjahr: Verlust 50.336 Tsd. EUR) an die Gesellschafterin abgeführt.

Sonstige Angaben

Bewertungseinheiten

Die SWM Services setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Commodityrisiken ein. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Termingeschäfte (Forwards) und Swaps.

Für alle Handelsgeschäfte im Bereich Strom und Gas werden Portfolio-Hedges gebildet. In die Portfolio-Bewertungseinheiten wurden der Absatz von Fahrplanlieferungen und der Einkauf von Standardprodukten und Fahrplänen einbezogen. Die Handelsgeschäfte werden mit folgenden Werten in die Portfolio-Hedges einbezogen:

Portfolio-Hedge Nominalvolumen
TWh
abgesichertes Risiko
Tsd. EUR
Strom 21,5 1.199.782
Gas 43,8 1.305.221

Im Bereich der Stromerzeugungsportfolios wurden erweiterte Saldierungsbereiche (gemäß IDW ÖFA 3) gebildet. Dies betrifft die Erzeugung aus eigenen Kraftwerken. Die zur Sicherung des Clean Dark Spread und des Clean Spark Spread gebildeten Sicherungsbeziehungen setzen sich aus Derivaten zur Rohstoffpreissicherung gemeinsam mit dem Verkauf von Strom und dem höchstwahrscheinlichen Verkauf von Fernwärme zusammen. Die Aufwendungen und Erträge aus den Saldierungsbereichen werden zusammengefasst. Diese Saldierungsbereiche erwirtschaften einen positiven Deckungsbeitrag, so dass die Bildung einer Drohverlustrückstellung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 nicht gegeben ist.

Prospektiv ist von einer hohen Wirksamkeit aller Sicherungsbeziehungen auszugehen, da sich die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen werden. Die in Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefassten Grundgeschäfte weisen homogene Risiken auf.

Bei den Sicherungsinstrumenten wird der Preisindex jeweils so gewählt, dass er mit dem Grundgeschäft möglichst übereinstimmt und die Sicherungsinstrumente somit demselben Warenpreisrisiko unterliegen wie die Grundgeschäfte. Die Wertänderungen der Grundgeschäfte sind über einen Zeitraum von vier Jahren gesichert.

Zur quantitativen Ermittlung des Betrags der bisherigen Unwirksamkeit wird die Dollar-Offset-Methode in kumulierter Form angewendet. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die kumulierten Marktwertänderungen der Grundgeschäfte mit den kumulierten Marktwertänderungen der Sicherungsinstrumente ab dem Designationszeitpunkt in absoluten Geldbeträgen miteinander verglichen.

Ineffektivitäten werden erfasst, wenn sich aus den kumulierten Wertänderungen der Grundgeschäfte und den kumulierten Wertänderungen der Sicherungsinstrumente per Saldo ein Nettoverlust ergibt. In diesem Fall wird in Höhe des Nettoverlusts eine Drohverlustrückstellung gebildet. Ein Nettogewinn bleibt unberücksichtigt.

Eine Rückstellung aus Bewertungseinheiten für nicht kompensierte Verluste negativer Marktwertänderungen (Ineffektivitäten) war zum 31. Dezember 2023 nicht zu bilden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

- Mit der Stadtwerke München GmbH wurde am 30. Dezember 2003 mit Wirkung zum 1. Januar 2004 ein Pachtvertrag über die Betriebsteile Informations- und Prozesstechnik, Energiedaten- und Messservice, Projektierung, Netz- und Anlagenservice, Facilities, Technik und Produktion Energie, Wassergewinnung sowie Stabsstellen geschlossen. Zur Verpachtung gehören die Energieerzeugungsanlagen (außer Wasserkraftwerke und der Anteil am Kernkraftwerk Isar 2), Wassergewinnungsanlagen und Telekommunikationsanlagen. Die Verpachtung umfasst auch die dem Pachtgegenstand zuzurechnende Betriebs- und Geschäftsausstattung. Dieser Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2028 und verlängert sich automatisch jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht von einem oder einer Vertragspartner*in mit einem Vorlauf von einem Jahr gekündigt wird.

- Einschließlich des vorstehend genannten Pachtvertrages bestehen zum 31. Dezember 2023 finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.287.217 Tsd. EUR über die gesamte Vertragslaufzeit.

- Leasingverträge bestehen für EDV-Anlagen in Höhe von 1.333 Tsd. EUR bis längstens zum 30. April 2025.

- Das übrige Bestellobligo beträgt 165.907 Tsd. EUR.

- Für die Mitarbeiter*innen der SWM Services besteht, soweit sie nicht nach beamtenrechtlichen oder eigenversorgungsrechtlichen Grundsätzen einen Anspruch auf Altersversorgung haben und damit eine entsprechende Vorsorge über die Pensionsrückstellungen getroffen wurde, eine Mitgliedschaft bei der Bayerischen Versorgungskammer, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Der Regelumlagesatz zur Zusatzversorgungskasse zur Altersversorgung beträgt 7,75 % (seit 1. Januar 2013). Diese Arbeitgeberbeträge sind im Gesamtbrutto enthalten. Im Jahre 2023 betrug die umlagepflichtige Gehaltssumme 194.199 Tsd. EUR für 3.107 Anspruchsberechtigte.

Angaben nach § 6b Absatz 2 EnWG:

Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt:

SWM Services empfängt Leistungen von verbundenen Unternehmen:

Vertragsgegenstand Tsd.
EUR
SWM Kundenservice GmbH Dienstleistungsvertrag 18.728
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Dienstleistungsvertrag 230
18.958

SWM Services erbringt Leistungen für verbundene Unternehmen:

Vertragsgegenstand Tsd.
EUR
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Dienstleistungsvertrag 263.874
SWM Versorgungs GmbH Dienstleistungsvertrag 1.388
265.262

Organvergütung

Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Bezüge des Aufsichtsrats 23 Tsd. EUR. Die Gesellschaft hat an die Geschäftsführer keine Vergütung ausbezahlt.

Beziehungen zu Beteiligungen

Wesentliche Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB sind in Anlage 2 des Anhangs dargestellt.

Abschlussprüferhonorar

Auf die Angabe des Gesamthonorars des bestellten Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde verzichtet, da die Angabe im Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH enthalten ist.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH, München, (HRB 121920) einbezogen, der beim Betreiber des Unternehmensregisters zur Veröffentlichung eingereicht wird. Die Stadtwerke München GmbH stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis würde die SWM Services erstellen, ist aber wegen des Einbezugs in den Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH von der Verpflichtung zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Die Organe der SWM Services GmbH

Der Aufsichtsrat

Vorsitzender: Dieter Reiter, Oberbürgermeister

Stellvertretende Vorsitzende: Gertraud Wegertseder, Industriekauffrau

Simone Burger, Sozialwissenschaftlerin, ea. Stadträtin

Christoph Frey, berufsmäßiger Stadtrat

Mona Fuchs, ea. Stadträtin

Rosa-Maria Grether, Betriebsrätin (bis 31. März 2023)

Christian Kraus, Energieanlagenelektroniker, Qualitätsmanagementfachkraft

Dominik Krause, Physiker, ea. Stadtrat

Christine Kugler, berufsmäßige Stadträtin

Alexander Parasidis, Kraftwerker (seit 1. April 2023)

Javier Milla-Perez, IT-Angestellter

Manuel Pretzl, Direktor des Jagd- und Fischereimuseums, ea. Stadtrat

Hasan Sagir, Elektromeister, freigestellter Betriebsrat

Stefan Schachermeier, Leiter Anschluss- u. Messservice

Franz Schütz, Gewerkschaftssekretär

Prof. Dr. Hans Theiss, Arzt, ea. Stadtrat

Claudia Weber, Gewerkschaftssekretärin

Die Geschäftsführung

Vorsitzender der Geschäftsführung Stadtwerke München GmbH

Dr. Florian Bieberbach

Geschäftsführer Immobilien und BäderStadtwerke München GmbH

Werner Albrecht

(bis 31. Oktober 2023)

Geschäftsführer Mobilität

Stadtwerke München GmbH

Ingo Wortmann

Technischer GeschäftsführerStadtwerke München GmbH

Helge-Uve Braun

Geschäftsführerin Regionale EnergiewendeStadtwerke München GmbH

Dr. Karin Thelen

(seit 1. Juli 2023)

Geschäftsführerin Personal, Immobilien und BäderStadtwerke München GmbH

Dr. Gabriele Jahn

(seit 1. November 2023)

 

München, den 22. März 2024

SWM Services GmbH

Dr. Florian Bieberbach, Geschäftsführer

Ingo Wortmann, Geschäftsführer

Helge-Uve Braun, Geschäftsführer

Dr. Karin Thelen, Geschäftsführerin

Dr. Gabriele Jahn, Geschäftsführerin

Anlage 1 zum Anhang

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 01.01.2023
Tsd. EUR
Zugänge
Tsd. EUR
Abgänge
Tsd. EUR
Umbuchungen (+/-)
Tsd. EUR
Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 16 0 0 0 16
16 0 0 0 16
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 128.471 7 0 376 128.854
2. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 7.829 111 0 49 7.989
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.628 354 85 54 7.951
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 32.124 8.144 66 -479 39.723
176.052 8.616 151 0 184.517
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 141.255 0 0 0 141.255
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0 0
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 15 1 1 0 15
141.270 1 1 0 141.270
Gesamtsumme 317.338 8.617 152 0 325.803
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023
Tsd. EUR
Zugänge
Tsd. EUR
Abgänge
Tsd. EUR
Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 12 2 0 14
12 2 0 14
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 34.837 3.091 0 37.928
2. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 3.647 737 0 4.384
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.514 594 51 6.057
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
43.998 4.422 51 48.369
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 3 0 0 3
3 0 0 3
Gesamtsumme 44.013 4.424 51 48.386
Restbuchwerte
Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
Stand 31.12.2022
Tsd. EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2 4
2 4
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 90.926 93.634
2. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 3.606 4.182
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.894 2.114
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 39.723 32.124
136.149 132.054
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 141.255 141.255
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 12 12
141.267 141.267
Gesamtsumme 277.418 273.325

Anlage 2 zum Anhang

Stand der wesentlichen Beteiligungen SWM Services GmbH, München, zum 31.12.2023

(gemäß § 285 Nr. 11 HGB)

Unternehmen und Sitz Anteil am Kapital 31.12.2023
%
Jahr Eigenkapital
Tsd. EUR
Letztes Jahresergebnis
Tsd. EUR
Verbundene Unternehmen
M-net Telekommunikations GmbH,München 63,84 2022 69.566 3.071

Tätigkeitsabschlüsse der SWM Services GmbH, München zum 31.12.2023

A. Vorbemerkung

Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)), sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ist zu den genannten Tätigkeitsabschlüssen jeweils ein sogenannter Erläuterungsteil zu erstellen. In diesem sind die Regeln der Rechnungslegung einschließlich der Abschreibungsmethoden anzugeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind.

In dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 6b Abs. 6 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EnWG haben die Beschlusskammern 8 und 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn mit Beschluss vom 25. November 2019 zusätzliche Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (§ 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG) getroffen.

Die SWM Services GmbH (SWM Services) als verpflichtetes Unternehmen, erbringt unmittelbare energiespezifische Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG an ein verbundenes, vertikal integriertes Unternehmen. Die unmittelbar erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen sind auch beim Erbringer der energiespezifischen Dienstleistung den jeweiligen Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung zuzuordnen.

1. Erläuterung zu den Tätigkeiten

Die SWM Services erbringt unmittelbare energiespezifische Dienstleistungen an die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung. Sie hat die erbrachten Dienstleistungen deshalb gemäß der Festlegung der BNetzA diesen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen. Für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung wird jeweils ein Tätigkeitsabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) aufgestellt.

Für die anderen Tätigkeiten innerhalb bzw. außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG getrennte Konten geführt.

Die "anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors bzw. Gassektors" beinhalten Stromerzeugung sowie Strom- und Gashandel.

Bei den "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors bzw. Gassektors" handelt es sich um die Abfallverbrennung, das Wasser- und Fernwärmegeschäft sowie sonstige Dienstleistungen. Der moderne und intelligente Messstellenbetrieb betrifft die "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors".

Die im Anhang der SWM Services genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf den Tätigkeitsabschluss entsprechend Anwendung. Unter Beachtung der Vorschriften des § 268 HGB sind Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten zu machen. Darüber hinaus sind die finanziellen Haftungsverhältnisse aufzugliedern, die sich bei der SWM Services nicht ergeben.

2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse

In den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Die Zuordnung erfolgt auf Basis eines Kosten- bzw. FTE-Schlüssels retrograd oder progressiv. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt.

Überblick über die wesentlichen Bilanz- und GuV-Positionen:

Bilanzposition/GuV-Position Zuordnung
Finanzanlagevermögen direkte Zuordnung, sonst sachgerechter Verteilschlüssel
Vorräte im Wesentlichen direkte Zuordnung, sonst sachgerechter Verteilschlüssel
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkte Zuordnung, sonst sachgerechter Verteilschlüssel
Gezeichnetes Kapital Sachgerechter Verteilschlüssel
Rückstellungen direkte Zuordnung, sonst Umsatz- und FTE-Schlüssel
Sonstige Verbindlichkeiten im Wesentlichen direkte Zuordnung, sonst sachgerechter Verteilschlüssel
Umsatzerlöse im Wesentlichen direkte Zuordnung, sonst sachgerechter Verteilschlüssel
Materialaufwand im Wesentlichen direkte Zuordnung, sonst sachgerechter Verteilschlüssel
Personalaufwand im Wesentlichen direkte Zuordnung, sonst sachgerechter Verteilschlüssel
Sonstige betriebliche Aufwendungen im Wesentlichen direkte Zuordnung, sonst Umsatz- und FTE-Schlüssel

Die Aufteilung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt in Abhängigkeit des Ergebnisses vor Steuern und nach sonstigen Steuern, wobei die latenten Steuern aufgrund direkter Zuordnung nicht berücksichtigt werden. Es wird jährlich ein neuer Schlüssel ermittelt, nach dem die Steuern auf die einzelnen positiven Geschäftsbereiche verteilt werden. Negative Ergebnisse führen nicht zu Steuergutschriften.

Die zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten bestehenden innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen werden in der Regel zu Marktpreisen bewertet. In der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen über die "Interne Aufrechnung" ersichtlich.

B. Tätigkeitsabschlüsse

1. Elektrizitätsverteilung

a) Bilanz des Bereichs Elektrizitätsverteilung

AKTIVA

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.939 6.811
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 289 539
2. Sonstige Vermögensgegenstände 93 93
382 632
8.321 7.443
B. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 178 0
8.499 7.443

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0 0
II. Kapitalverrechnung 419 219
419 219
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und sonstige Verpflichtungen 50 38
2. Sonstige Rückstellungen 8.023 7.180
8.073 7.218
C. Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten 7 6
8.499 7.443

b) Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Elektrizitätsverteilung

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
1. Umsatzerlöse 127.177 121.026
2. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.925 2.716
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 54.156 44.260
57.081 46.976
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 65.893 65.419
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 19.381 18.910
- davon für Altersversorgung 6.854 6.526
85.274 84.329
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.217 3.537
5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0
6. Ergebnis nach Steuern -19.395 -13.816
7. Sonstige Steuern 4 5
8. Erträge aus Verlustübernahme 19.399 13.821
9. Jahresfehlbetrag 0 0

c) Weitere Angaben

Restlaufzeiten der Forderungen des Bereichs Elektrizitätsverteilung

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
davon RLZ > 1 Jahr
Tsd. EUR
Stand 31.12.2022
Tsd. EUR
davon RLZ > 1 Jahr
Tsd. EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 289 0 539 0
Sonstige Vermögensgegenstände 93 87 93 65
382 87 632 65

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten des Bereichs Elektrizitätsverteilung

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
davon RLZ < 1 Jahr
Tsd. EUR
davon RLZ 1 - 5 Jahre
Tsd. EUR
davon RLZ > 5 Jahre
Tsd. EUR
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Sonstige Verbindlichkeiten 7 7 0 0
(6) (6) (0) (0)
7 7 0 0
(6) (6) (0) (0)

2. Gasverteilung

a) Bilanz des Bereichs Gasverteilung

AKTIVA

31.12.2023
Tsd. EUR
31.12.2022
Tsd. EUR
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.793 2.396
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 102 190
2. Sonstige Vermögensgegenstände 33 33
135 223
2.928 2.619
B. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 62 0
2.990 2.619

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0 0
II. Kapitalverrechnung 147 77
147 77
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und sonstige Verpflichtungen 18 13
2. Sonstige Rückstellungen 2.823 2.527
2.841 2.540
C. Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten 2 2
2.990 2.619

b) Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Gasverteilung

2023
Tsd. EUR
2022
Tsd. EUR
1. Umsatzerlöse 44.988 42.122
2. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.029 990
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.634 16.972
20.663 17.962
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 23.179 23.875
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.818 6.855
- davon für Altersversorgung 2.411 2.348
29.997 30.730
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.423 1.525
5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0
6. Ergebnis nach Steuern -7.095 -8.095
7. Sonstige Steuern 1 2
8. Erträge aus Verlustübernahme 7.096 8.097
9. Jahresfehlbetrag 0 0

c) Weitere Angaben

Restlaufzeiten der Forderungen des Bereichs Gasverteilung

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
davon RLZ > 1 Jahr
Tsd. EUR
Stand 31.12.2022
Tsd. EUR
davon RLZ > 1 Jahr
Tsd. EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 102 0 190 0
Sonstige Vermögensgegenstände 33 31 33 23
135 31 223 23

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten des Bereichs Gasverteilung

Stand 31.12.2023
Tsd. EUR
davon RLZ < 1 Jahr
Tsd. EUR
davon RLZ 1 - 5 Jahre
Tsd. EUR
davon RLZ > 5 Jahre
Tsd. EUR
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Sonstige Verbindlichkeiten 2 2 0 0
(2) (2) (0) (0)
2 2 0 0
(2) (2) (0) (0)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SWM Services GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWM Services GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWM Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

- Nach unserer Beurteilung sind die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten worden.

- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Nürnberg, den 22. März 2024

PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Hünger, Wirtschaftsprüfer

Sommer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

der SWM Services GmbH

Der Aufsichtsrat ließ sich während des Geschäftsjahres 2023 in seinen Sitzungen und durch schriftliche Berichte der Geschäftsführung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge regelmäßig und umfassend unterrichten. Anhand der Vorlagen und der erteilten Auskünfte hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Tätigkeit der Geschäftsführung überwacht.

Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwei Aufsichtsratssitzungen statt.

Die mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 28. April 2023 zum Abschlussprüfer bestellte PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer war bei der Jahresabschlussberatung des Aufsichtsrats am 26. April 2024 anwesend. Nach eigener Prüfung hat der Aufsichtsrat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen und keine Einwendungen erhoben. Er schlägt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung der Gesellschafterin vor, den Jahresabschluss 2023 festzustellen.

Für die im Geschäftsjahr 2023 erfolgreich geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung aus.

 

München, den 26. April 2024

Der Aufsichtsrat

Dieter Reiter, Vorsitzender

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.04.2024

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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