MEDER
CommTech GmbH
Singen
Hohentwiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.438.017,54 |
1.279.254,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.530,00 |
16.548,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.426.487,54 |
1.262.706,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.930.537,82 |
3.269.062,17 |
| I.
Vorräte |
1.171.603,00 |
1.348.240,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.105.181,18 |
1.002.047,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
653.753,64 |
918.774,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.906,80 |
43.376,21 |
| Aktiva |
4.396.462,16 |
4.591.692,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.095.324,47 |
2.972.320,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
303.790,79 |
303.790,79 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.291.533,68 |
2.168.530,14 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.168.530,14 |
1.587.864,82 |
| B.
Rückstellungen |
457.131,00 |
197.179,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
844.006,69 |
1.422.192,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
844.006,69 |
1.422.192,79 |
| Passiva |
4.396.462,16 |
4.591.692,72 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die MEDER CommTech GmbH hat ihren Sitz in Singen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB
541242 eingetragen.
Der Jahresabschluss der MEDER CommTech GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen werden im
steuerlich zulässigen Rahmen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von
150,00 € bis 1.000,00 € netto werden in einem
Sammelposten pro Jahr erfasst und auf 5 Jahre
abgeschrieben. Steuerrechtliche
Sonderabschreibungen gem. § 7 g EStG wurden
nicht vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren anhand der bisherigen Einkauspreise
bewertet. Abschreibungen wegen gesunkener
Wiederbeschaffungskosten, Lagerrisiken oder sonstiger
Wertminderungen werden vorgenommen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB angesetzt. In den Herstellungskosten
werden die Einzelkosten, angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Soweit
erforderlich erfolgten Abschreibungen gem. § 253 Abs.
4 HGB.
Die Bewertung von
Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten,
Wertminderungen, Absatzmarkt- und Lagerrisiken werden -
soweit erforderlich - durch Abschreibungen gem. § 253
Abs. 4 HGB berücksichtigt.
Die Bewertung der
Forderungen und der
sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt
zum Nominalwert. Dabei werden bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur
Abdeckung des Delkredererisikos Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Währungsforderungen und -verbindlichkeiten
deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag
angesetzt. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen
und -verbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei
Rechnungsstellung oder dem niedrigeren (Forderungen) oder
höheren (Verbindlichkeiten) Devisenkassamittelkurs zum
Bilanzstichtag bewertet.
3.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestanden nicht.
4.
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Herren Tobias und Bernhard Meder geführt.
Gegenüber der/dem Gesellschafter/-in bestand am
31.12.2023 eine Verbindlichkeit in Höhe
von € 0,00 (Stand am 31.12.2022
€104.000,00).
Singen, den 11.07.2024
Geschäftsführer:
gez.
Bernhard Meder
gez.
Tobias Meder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2024
festgestellt.
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