Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 6642
Eingetragen
12.7.1991
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenBuntmetallgießereienTechnische, physikalische und chemische Untersuchung
Gegenstand
Der technologische Service für Gießereiform- und Gießereihilfsstoffe. Darunter fällt insbesondere: -Entwicklung und Prüfung von Gießereiform- und -Gießereihilfsstoffen sowie Beratung und Prüfung bezüglich deren Entsorgung und Deponierung. -Prüfung von Gefahrengütern der Gießereieinsatzstoffe sowie entsprechende Beratungsleistungen. Der Vertrieb von technischen Prüf- und Kontrollgeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Caspari
seit 24.10.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Caspari GmbH Techn. Gießerei-Service

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 48.572,73 48.572,73
B. Anlagevermögen 36.391,00 11.584,00
I. Sachanlagen 36.391,00 11.584,00
C. Umlaufvermögen 72.880,28 68.347,86
I. Vorräte 20.848,72 34.589,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.180,24 31.300,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.851,32 2.457,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 157.844,01 128.504,59

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 84.909,15 81.228,80
I. gezeichnetes Kapital 69.024,40 69.024,40
II. Gewinnvortrag 12.204,40 22.748,33
III. Jahresüberschuss 3.680,35 -10.543,93
B. Rückstellungen 1.500,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 71.434,86 45.875,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 157.844,01 128.504,59

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Caspari GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden.

Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem vorstehend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 36.763 0 29.914 0
Sonstige Vermögensgegenstände 3.417 0 1.385 0

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR (Vorjahr:) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 46.415 15.120 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.447 14.794 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.571 6.176 0
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.905 10.307 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.794 14.794 0
Sonstige Verbindlichkeiten 6.176 6.176 0

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich Mitarbeiter beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Norbert Caspari

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

.

Mannheim, den 28.02.2012

Norbert Caspari

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.2.2012.

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