Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 104740
Eingetragen
25.6.2020
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Gegenstand
Die Fliesen- und Mosaikverlegung, die Bodenverlegung, der Trockenbau, der Bautenschutz und die Raumausstattung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Maik Cartl
seit 11.6.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mettmann
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

M.C. Bauservice GmbH

Mettmann

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 14.023,00 13.131,00
I. Sachanlagen 14.023,00 13.131,00
B. Umlaufvermögen 150.451,14 107.278,27
I. Vorräte 146.078,81 98.632,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.372,33 8.517,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   129,11
Aktiva 164.474,14 120.409,27

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 16.518,95 5.787,84
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Verlustvortrag 6.712,16 925,30
III. Jahresüberschuss 10.731,11 -5.786,86
B. Rückstellungen 7.378,47 3.739,75
C. Verbindlichkeiten 140.576,72 110.881,68
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 140.576,72 110.881,68
Passiva 164.474,14 120.409,27

Anhang

Angaben zum Unternehmen:

Firma: M.C. Bauservice GmbH
Sitz: Mettmann
Registergericht: Wuppertal
Handelsregister-Nummer: HRB 30840
A.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es
wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der
§§ 266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde
gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechen  
den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HBG) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Aufgrund der Anwendung von Regelungen des Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetztes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichsbarkeit
im Bereich der Umsatzerlöse.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend
den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige  Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den abzugrenzenden Werten angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte
zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

C. Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Gesellschaft ist in eine Umsatzsteuerliche Organschaft eingebunden.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG werden gem. Art.67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

D. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An dem maßgeblichen Abschluss - Stichtag zum 31.12.2021 und 31.12.2022 wurde keines der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

 - Die Bilanzsumme lag an den Stichtag unter Euro 6.000.000,00
nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags
(§ 268 Abs.3 HGB)

-  Die Umsatzerlöse betrugen in den Wirtschaftsjahren weniger als Euro 12.000.000,00.

 - Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug in den Wirtschaftsjahren weniger als 50 Mitarbeiter

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HBG besteht nicht.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Maik Cartl geführt.
Im Berichtsjahr war nur ein Geschäftsführer bestellt. Dieser erteilte mir den Auftrag, den Jahresabschluss 2022 der Gesellschaft zu erstellen.



 

Mettmann, den 29.02.2024


Geschäftsführung:

Gez. Maik Cartl

sonstige Berichtsbestandteile


Der Geschäftsführer: Herr Maik Cartl


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2024 festgestellt.

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