CF Lev. GmbH
Ernst-Bloch-Straße 19, 51377 Leverkusen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maximilian Baltes seit 2.1.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CF Lev. GmbHLeverkusenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.07.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangAngaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Der handelsrechtliche Jahresabschluß der CF Lev. GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert (§.255 (1) HGB). Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 400,00 wurden wegen Geringfügigkeit und einer fehlenden nennenswerten Auswirkung auf die Wirtschafts- und Ertragslage des Unternehmens vollständig als Aufwand behandelt. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet (§253(1) HGB) Die sonstigen Rückstellungen erfassen Verpflichtungen, die wirtschaftlich bereits bestanden und erst nach dem Bilanzstichtag rechtswirksam wurden. Die Rückstellungen wurden mit dem durch die Wertaufhellung (§ 252 (1) Nr.4 HGB) beeinflussten und nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Wert im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung angesetzt (§ 253 (1) Satz 2 HGB). Eine Abzinsung der Rückstellungen (§ 253 (2) HGB) war nicht erforderlich, weil die voraussichtliche Restlaufzeit unter einem Jahr betrug. Weitere erkennbare Risiken wurden nicht festgestellt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag bzw. ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 (1) Satz 2 HGB). Im Wirtschaftsjahr wurde die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Clifford Opoku-Afari vertreten.
gez. Clifford Opoku-Afari sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2016 festgestellt. |
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