Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Fischer GmbH
Herbertinger Straße 48, 88348 Bad Saulgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilfried Fischer seit 15.9.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fischer GmbHBad SaulgauJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010
Anhang zum 31. Dezember 20101. Angaben zu Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses (§ 265 Abs.1 HGB) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Zur klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses schien es zweckmäßig, einige Bilanzpositionen einzufügen bzw. deren Bezeichnung auf die betrieblichen Belange anzupassen (vgl. § 265 Abs. 6 HGB). Dies gilt insbesondere für den Anlagespiegel, aber auch für einige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB aufgestellt. Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Auf die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz wurde verzichtet, da sich keine Änderungen ergeben. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 HGB) AKTIVA Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden im steuerlich zulässigen Rahmen degressiv, im übrigen linear vorgenommen. Für Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen wird nach § 6 Abs. 2a EStG ein sog. Sammelposten gebildet. Dieser wird ab dem Anschaffungsjahr über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Bei den Vorräten erfolgt die Bewertung der Warenbestände zu den Anschaffungskosten, ggfs. zu niedrigeren Teilwerten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem jeweiligen Nennwert angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko, für Skontoabzüge etc. wurde eine Pauschalwertberichtigung mit 1 % der Nettoforderungen gebildet. Sämtliche Posten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ergaben sich aus der Buchführung und stimmen mit den vorgelegten Unterlagen überein. PASSIVA Das gezeichnete Stammkapital in Höhe von DM 50.000,00 war am Bilanzstichtag voll eingezahlt. Die Steuerrückstellungen beinhalten Steuern vom Einkommen und Ertrag, die am Bilanzstichtag noch nicht veranlagt waren. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Höhere Tageswerte lagen nicht vor. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Diese Angaben sind aus dem Bruttoanlagespiegel zu entnehmen. Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind im Anlageverzeichnis aufgeführt. Vgl. "Anlagen" , Teil I. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen:
Weitere Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1a HGB) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr beträgt € 56.896,16 . Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag keine. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt € 38.107,80 . Folgende Sicherungsarten und -formen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: - Sicherungsübereignung von Betriebsanlagen, etc. - Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen € 9.889,36 . Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilanzieren. 4. Ergebnisverwendung Vom Jahresüberschuss wurde im Dezember 2010 vorab ein Teilbetrag ausgeschüttet. Der danach verbleibende Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB) Herr Wilfried Fischer, Bad Schussenried. Er ist stets und uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 6. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern (§§ 285 Nr. 9c HGB / 42 Abs.3 GmbHG) In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber dem Gesellschafter - Geschäftsführer in Höhe von € 25.742,34 enthalten. Bad Saulgau, den 22. Dezember 2011
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