Fischer Bauconsulting GmbHLiquidiert
58239 Schwerte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christel Lang seit 20.3.2006 | Prokura |
Gerhard Fischer seit 3.2.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fischer Bauconsulting GmbHSchwerteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Absatz 1 HGB aufgestellt.
2. Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.
3. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. II. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB) Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen gemindert wurden. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Absatz 2 EStG Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungskosten bewertet. Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
2. Angabe der Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB)
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet.
III. Sonstige Pflichtangaben
Es sind keine zutreffenden Verbindlichkeiten vorhanden.
2. Angabe der gewährten Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer (§ 285 Nr.9c HGB)
Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführer vor.
3. Angabe der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB)
Gerhard Fischer
4. Angabe von Anteilen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB) Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten.
5. Angabe von unbeschränkt haftenden Gesellschaftsverhältnissen (§ 285 Nr. 11a HGB)
Es liegen keine unbeschränkt haftenden Gesellschaftsverhältnisse vor. Schwerte, 19. Juni 2012
Geschäftsleitung
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