MEDIA-SERV GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Horn seit 11.7.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DIV GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der DIV GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die gesetzlichen Gliederungsschemata gem. § 266 Abs. 2 und 3 bzw. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagenvermögen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Zugänge im Berichtsjahr wurden linear abgeschrieben. Ab dem 01.01.2008 werden Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 beim Zugang in einen Sammelposten eingestellt und über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. ( § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. ( § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). III. Erläuterungen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von € 63.116,01 hat folgende Laufzeit: bis zu einem Jahr 63.116,01 € größer als ein Jahr 0,00 € 2. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von € 638.520,73 hat folgende Laufzeit: bis zu einem Jahr 638.520,73 € größer als ein Jahr 0,00 €
Die Gesellschaft wird durch ihren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn Michael Horn, vertreten.
Merzig, den 23. Oktober 2022 gez. Michael Horn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Oktober 2022 |
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