Schmidt
& Partner Management GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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0,51
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149,33
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B. Umlaufvermögen
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6682,57
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8925,56
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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6700,00
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200,00
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D. nicht durch EK gedeckter
Fehlbetrag
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545,41
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6628,60
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E. Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung
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Summe Aktiva
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13928,49
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15903,49
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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B. Rückstellungen
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2600,00
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4575,00
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C. Verbindlichkeiten
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11328,49
|
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11328,49
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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E. Passive latente Steuern
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Summe Passiva
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13928,49
|
|
15903,49
|
SCHLUSSBEMERKUNG:
Die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung wurde von
uns nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen und der
bereitwillig erteilten Auskünfte im IV. Quartal 2015
erstellt.
Alle Konten wurden abgestimmt. Geldkonten geprüft
und durch Originalbeleg nachgewiesen. Umsatzsteuerliche
Tatbestände wurden geprüft. Soweit sich aus der
stichprobenartigen Einsichtnahme in das Belegmaterial oder
durch die vorgenommenen Umbuchungen die Notwendigkeit zu
umsatzsteuerlichen Berichtigungsbuchungen ergaben, wurde
diese vorgenommen. Die Buchhaltung ist
ordnungsgemäß.
Diese Fassung berücksichtigt nachfolgende
gesetzliche Regelung:
Auf kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) ist
§ 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass
die gesetzlichen Vertreter nur die Bilanz und den Anhang
einzureichen haben. Der Anhang braucht die die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu
enthalten.
Kleine Gesellschaften brauchen nur die
ungeprüfte verkürzte Bilanz (ohne GuV) und den
Anhang zum Handelsregister einzureichen, wobei der Anhang
die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu
enthalten braucht.
Die Gesellschaft könnte von dem Recht Gebrauch
machen, den Abschluss und den Anhang zu hinterlegen. Es
wird auf § 267a HGB (Kleinstkapitalgesellschaften)
verwiesen.
München, den 18.11.2015
KANZLEI J.TREPTE
Rechtsanwalt
ANHANG
zur Offenlegungsbilanz 2014 der
SCHMIDT
&
PARTNER MANAGEMENT GMBH
--hier Hinweis auf Kleinstkapitalgesellschaften, die von
der Möglichkeit zur Hinterlegung Gebrauch machen
können--
| 1. |
Erläuterungen zur Bilanz
(§§ 284,313, Abs. 1 HGB)
|
| 1. |
| 1. |
BewertungsmethodeEs
wurde nur eine Steuer- und Handelsbilanz
erstellt und die nach Maßgabe des
anwendbaren Steuerrechts vorgeschriebenen
Bewertungsmethoden zur Anwendung gebracht.
Die Anlagegüter sind mit den
Anschaffungs- und Herstellkosten in das
gesondert geführte Anlageverzeichnis
aufgenommen worden und ohne
Sonderabschreibungen auf der Basis der
eingeschätzten betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer zur Abschreibung gelangt. Es
wird darauf verwiesen, dass nur
Anlagegüter, die dem Betrieb dauerhaft
dienen, ins Anlagevermögen aufgenommen
wurden. Forderungen wurden, soweit diese
nicht gem. gesonderter Aufstellung einer
Einzel- oder Pauschalwertberichtigung
zugeführt wurden, mit dem
Nominalforderungswert in die Bilanz
eingestellt, Verbindlichkeiten mit dem Betrag
der von der Gesellschaft anerkannten und von
den Lieferanten fakturierten Nettowerten.
Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet. Rückstellungen wurden nach
Rücksprache mit der Steuerpflichtigen in
die Bilanz eingestellt und/oder nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch
wieder aufgelöst. (§249 Abs. 1
HGB)
|
| 2. |
Umrechnungsmethode
ValutenFalls erforderlich: Unterjährig
wurden die USD-Kurse und CHF-Kurse mit dem
jeweiligen Annäherungswert aus der
laufenden Beobachtung des Kurswertverlaufes
umgebucht. Zum Jahresende erfolgt dann eine
Aufnahme aller Vermögenswerte,
Forderungen und Verbindlichkeiten, soweit
diese in Fremdwährung steht und der
Fremdwährungsbetrag wurde zum Stichtag
31.12. dann mit dem amtlichen Mittelwert
(KURSWERT) umgerechnet und die Gewinne und
Verluste aus Währungsdifferenzen auf den
entsprechenden Konten verbucht.
|
| 3. |
Abweichung von
Bilanzierungs-, Bewertungs- und
KonsolidierungsmethodenIm Berichtszeitraum
ergaben sich keine Abweichungen. Es wird
darauf verwiesen, dass die Bilanz in
Kontenform aufgestellt wurde (§ 266
HGB)
|
| 4. |
Die Posten der
Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Erträge nicht mit
Aufwendungen und Grundstücksrechte nicht
mit Grundstückslasten verrechnet
worden.
|
| 5. |
Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
keine
|
| 6. |
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern-11.082,24
Gesellschafterdarlehen 1 incl. Partiarisches
Darlehen in Höhe von 7.000,00 - 246,25
Gesellschafterdarlehen 2
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| 7. |
Ausweis des
Anlagespiegels und der Jahresabschreibung Auf
die beigefügten bzw. nachfolgenden
Aufzeichnungen wird hiermit verwiesen. Diese
zeigen die Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die
Jahresabschreibung. Soweit in den Vorjahren
aus alten Buchungsbeständen der Vorjahre
alte und bereits abgeschriebene
Anlagegüter buchtechnisch in die
Aufzeichnungen zu implementieren waren,
erfolgte dies teilweise nur mit dem
Übernahmebuchwert unter Zugrundelegung
der gleichen Abschreibungsquoten und Zeiten.
So wurde die Bilanzkontinuität
gewährt. Bei der Position Ausweis der
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten sind aber
u. U. diese Altwirtschaftsgüter nur mit
dem noch vorhandenen Buchrestwert von bis zu
1 EURO ausgewiesen.
|
| 8. |
Angaben des Gewinn- und
Verlustvortrages Auf die Position
Verlustvortrag wird hingewiesen.
|
| 9. |
Vorgänge von
besonderer Bedeutung bei abweichenden
Abschlussstichtagen Es liegt kein
abweichender Abschluss-Stichtag vor. Die
Bilanz ist zum 31.12.2014 aufgestellt.
|
| 10. |
Angaben über
Änderungen des Sonderpostens mit
Rücklagenanteil Es waren hierzu keine
Angaben im Berichtszeitraum im vorliegenden
Fall zu machen.
|
| 11. |
Angabe und
Begründung für ausschließlich
steuerrechtlich motivierter Abschreibung
Unter Hinweis auf die Ziffer 1 a in
Verbindung mit Ziffer 1 e dieser
Ausführungen wird bestätigt, dass
nur sowohl handels- wie auch steuerrechtlich
vertretbare, die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer sowie die einschlägig
vorgegebenen AfA-Tabellen
berücksichtigende Ansätze zur
Anwendung kamen und es keine
ausschließlich steuerrechtlich
motivierte Abschreibungen im vorliegenden
Fall gibt. Auch Sonderabschreibungen, die
durchaus statthaft zur Anwendung kommen
können, sowie Investitionshilfen und
Zuschüsse mussten nicht im vorliegenden
Abschluss berücksichtigt werden, sodass
eine gesonderte diesbezügliche
Berichterstattung entfallen kann.
|
| 12. |
Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
(§§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2
HGB)
|
| 13. |
Alle Verpflichtungen aus
laufender Rechnung wurden im Abschluss
berücksichtigt. Auf die Wertansätze
(Passivierung) wird hiermit verwiesen.
|
| 14. |
Dauerschuldverhältnisse ergeben sich
lediglich durch nachfolgende
Mietverhältnisse, die jedoch
alljährlich sowohl ertragsspezifisch
erfasst und ggf. abgegrenzt, als auch als
Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen
werden.
|
| 15. |
Die Gesellschaft ist per
31.12.2006 als Vollhafterin aus der von ihr
bis zum 31.12.2006 geführten KG
ausgeschieden.
|
| 16. |
Aufspaltung der
Umsatzerlöse und Angaben zu den
Arbeitnehmern (§§ 285 Nr. 4 u.7,
314 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
|
| 17. |
Die Angaben zur
Aufgliederung der Umsatzerlöse kann
aufgrund der Größenklasse hier
unterbleiben. Es wurde kein Arbeitnehmer fest
beschäftigt, im Übrigen wird mit
freien Mitarbeitern gearbeitet oder die
Leistung bei Subunternehmern eingekauft.
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| 18. |
Beteiligungen:Folgende
Beteiligungen müssen an dieser Stelle
erwähnt werden: Im Vor-Veranlagungsjahr
wurden diese Beteiligungsverhältnisse
vollends ausgebucht.
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| 19. |
Haftungsverhältnisse: Siehe oben
|
| 20. |
Personalbestand
(§§ 285 Nr. 4 u.7, 314 Abs. 1 Nr. 2
HGB):Siehe Punkt 3
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| 21. |
Die steuerpflichtige
Gesellschaft erfüllt die erforderlichen
Kriterien zur Einstufung als
Kleinstkapitalgesellschaft seit Jahren.
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Die Bilanz wurde von der Gesellschafterversammlung am
heutigen 18.11.2015 in der Fassung vom 12.11.2015 durch
entsprechende Beschlussfassung genehmigt.
München, den 18.11. 2015
KANZLEI J.TREPTE
Rechtsanwalt
Das Exemplar zur Offenlegung/Hinterlegung liegt
unterschrieben bei der Gesellschaft vor.
Zur elektronischen Einspielung kommt diese nicht
unterfertigte Ausfertigung
München, den 12.
November 2015
gez.
Barbara Schmidt
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 18.11.2015
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