Schmidt & Partner Management GmbHLiquidiert

81249 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 56888
Eingetragen
16.11.2001
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere betriebswirtschaftliche Beratung und strategische Managementberatung sowie Übernahme von Managementaufgaben, insbesondere für Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; Eingehungvon Beteiligungen, insbesondere an Unternehmen als vollhaftende Gesellschafterin, sowie Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, sowie Übernahme der Gesamtadministration einschließlich der Zurverfügungstellung von Organisationsmitteln, Software-Produkten, und ggf. Hardware; ferner Unterstützung der Gesellschaftszwecke der Unternehmen, an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, insbesondere Vermittlung von Handels- und Geschäftskontakten zu potenziellen Abnehmern, auch durch den Betrieb eigener Handels-und/oder Charteragenturen zur Vermittlung von Handelsgeschäften oder Chartervermittlungen als eigenständisches Geschäftsfeld.

Historie

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Management

NameRolle
Barbara Schmidt
seit 10.1.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt & Partner Management GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0,51

149,33

B. Umlaufvermögen

6682,57

8925,56

C. Rechnungsabgrenzungsposten

6700,00

200,00

D. nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag

545,41

6628,60

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

13928,49

15903,49



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

B. Rückstellungen

2600,00

4575,00

C. Verbindlichkeiten

11328,49

11328,49

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

13928,49

15903,49

SCHLUSSBEMERKUNG:

Die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung wurde von uns nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen und der bereitwillig erteilten Auskünfte im IV. Quartal 2015 erstellt.

Alle Konten wurden abgestimmt. Geldkonten geprüft und durch Originalbeleg nachgewiesen. Umsatzsteuerliche Tatbestände wurden geprüft. Soweit sich aus der stichprobenartigen Einsichtnahme in das Belegmaterial oder durch die vorgenommenen Umbuchungen die Notwendigkeit zu umsatzsteuerlichen Berichtigungsbuchungen ergaben, wurde diese vorgenommen. Die Buchhaltung ist ordnungsgemäß.

Diese Fassung berücksichtigt nachfolgende gesetzliche Regelung:

Auf kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die gesetzlichen Vertreter nur die Bilanz und den Anhang einzureichen haben. Der Anhang braucht die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.

Kleine Gesellschaften brauchen nur die ungeprüfte verkürzte Bilanz (ohne GuV) und den Anhang zum Handelsregister einzureichen, wobei der Anhang die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu enthalten braucht.

Die Gesellschaft könnte von dem Recht Gebrauch machen, den Abschluss und den Anhang zu hinterlegen. Es wird auf § 267a HGB (Kleinstkapitalgesellschaften) verwiesen.

München, den 18.11.2015

KANZLEI J.TREPTE

Rechtsanwalt

ANHANG

zur Offenlegungsbilanz 2014 der

SCHMIDT & PARTNER MANAGEMENT GMBH

--hier Hinweis auf Kleinstkapitalgesellschaften, die von der Möglichkeit zur Hinterlegung Gebrauch machen können--

1.

Erläuterungen zur Bilanz (§§ 284,313, Abs. 1 HGB)

1.
1.

BewertungsmethodeEs wurde nur eine Steuer- und Handelsbilanz erstellt und die nach Maßgabe des anwendbaren Steuerrechts vorgeschriebenen Bewertungsmethoden zur Anwendung gebracht. Die Anlagegüter sind mit den Anschaffungs- und Herstellkosten in das gesondert geführte Anlageverzeichnis aufgenommen worden und ohne Sonderabschreibungen auf der Basis der eingeschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zur Abschreibung gelangt. Es wird darauf verwiesen, dass nur Anlagegüter, die dem Betrieb dauerhaft dienen, ins Anlagevermögen aufgenommen wurden. Forderungen wurden, soweit diese nicht gem. gesonderter Aufstellung einer Einzel- oder Pauschalwertberichtigung zugeführt wurden, mit dem Nominalforderungswert in die Bilanz eingestellt, Verbindlichkeiten mit dem Betrag der von der Gesellschaft anerkannten und von den Lieferanten fakturierten Nettowerten. Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nach Rücksprache mit der Steuerpflichtigen in die Bilanz eingestellt und/oder nach bestimmungsgemäßem Verbrauch wieder aufgelöst. (§249 Abs. 1 HGB)

2.

Umrechnungsmethode ValutenFalls erforderlich: Unterjährig wurden die USD-Kurse und CHF-Kurse mit dem jeweiligen Annäherungswert aus der laufenden Beobachtung des Kurswertverlaufes umgebucht. Zum Jahresende erfolgt dann eine Aufnahme aller Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten, soweit diese in Fremdwährung steht und der Fremdwährungsbetrag wurde zum Stichtag 31.12. dann mit dem amtlichen Mittelwert (KURSWERT) umgerechnet und die Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen auf den entsprechenden Konten verbucht.

3.

Abweichung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und KonsolidierungsmethodenIm Berichtszeitraum ergaben sich keine Abweichungen. Es wird darauf verwiesen, dass die Bilanz in Kontenform aufgestellt wurde (§ 266 HGB)

4.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

5.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren keine

6.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern-11.082,24 Gesellschafterdarlehen 1 incl. Partiarisches Darlehen in Höhe von 7.000,00 - 246,25 Gesellschafterdarlehen 2

7.

Ausweis des Anlagespiegels und der Jahresabschreibung Auf die beigefügten bzw. nachfolgenden Aufzeichnungen wird hiermit verwiesen. Diese zeigen die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Jahresabschreibung. Soweit in den Vorjahren aus alten Buchungsbeständen der Vorjahre alte und bereits abgeschriebene Anlagegüter buchtechnisch in die Aufzeichnungen zu implementieren waren, erfolgte dies teilweise nur mit dem Übernahmebuchwert unter Zugrundelegung der gleichen Abschreibungsquoten und Zeiten. So wurde die Bilanzkontinuität gewährt. Bei der Position Ausweis der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten sind aber u. U. diese Altwirtschaftsgüter nur mit dem noch vorhandenen Buchrestwert von bis zu 1 EURO ausgewiesen.

8.

Angaben des Gewinn- und Verlustvortrages Auf die Position Verlustvortrag wird hingewiesen.

9.

Vorgänge von besonderer Bedeutung bei abweichenden Abschlussstichtagen Es liegt kein abweichender Abschluss-Stichtag vor. Die Bilanz ist zum 31.12.2014 aufgestellt.

10.

Angaben über Änderungen des Sonderpostens mit Rücklagenanteil Es waren hierzu keine Angaben im Berichtszeitraum im vorliegenden Fall zu machen.

11.

Angabe und Begründung für ausschließlich steuerrechtlich motivierter Abschreibung Unter Hinweis auf die Ziffer 1 a in Verbindung mit Ziffer 1 e dieser Ausführungen wird bestätigt, dass nur sowohl handels- wie auch steuerrechtlich vertretbare, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sowie die einschlägig vorgegebenen AfA-Tabellen berücksichtigende Ansätze zur Anwendung kamen und es keine ausschließlich steuerrechtlich motivierte Abschreibungen im vorliegenden Fall gibt. Auch Sonderabschreibungen, die durchaus statthaft zur Anwendung kommen können, sowie Investitionshilfen und Zuschüsse mussten nicht im vorliegenden Abschluss berücksichtigt werden, sodass eine gesonderte diesbezügliche Berichterstattung entfallen kann.

12.

Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

13.

Alle Verpflichtungen aus laufender Rechnung wurden im Abschluss berücksichtigt. Auf die Wertansätze (Passivierung) wird hiermit verwiesen.

14.

Dauerschuldverhältnisse ergeben sich lediglich durch nachfolgende Mietverhältnisse, die jedoch alljährlich sowohl ertragsspezifisch erfasst und ggf. abgegrenzt, als auch als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen werden.

15.

Die Gesellschaft ist per 31.12.2006 als Vollhafterin aus der von ihr bis zum 31.12.2006 geführten KG ausgeschieden.

16.

Aufspaltung der Umsatzerlöse und Angaben zu den Arbeitnehmern (§§ 285 Nr. 4 u.7, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

17.

Die Angaben zur Aufgliederung der Umsatzerlöse kann aufgrund der Größenklasse hier unterbleiben. Es wurde kein Arbeitnehmer fest beschäftigt, im Übrigen wird mit freien Mitarbeitern gearbeitet oder die Leistung bei Subunternehmern eingekauft.

18.

Beteiligungen:Folgende Beteiligungen müssen an dieser Stelle erwähnt werden: Im Vor-Veranlagungsjahr wurden diese Beteiligungsverhältnisse vollends ausgebucht.

19.

Haftungsverhältnisse: Siehe oben

20.

Personalbestand (§§ 285 Nr. 4 u.7, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB):Siehe Punkt 3

21.

Die steuerpflichtige Gesellschaft erfüllt die erforderlichen Kriterien zur Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft seit Jahren.

Die Bilanz wurde von der Gesellschafterversammlung am heutigen 18.11.2015 in der Fassung vom 12.11.2015 durch entsprechende Beschlussfassung genehmigt.

München, den 18.11. 2015

KANZLEI J.TREPTE

Rechtsanwalt

Das Exemplar zur Offenlegung/Hinterlegung liegt unterschrieben bei der Gesellschaft vor. Zur elektronischen Einspielung kommt diese nicht unterfertigte Ausfertigung

 

München, den 12. November 2015

gez. Barbara Schmidt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.11.2015

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