Friedrich Decker GmbH
Rastede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Friedrich Decker GmbH wird beim Registergericht Oldenburg (Oldenburg) unter der
Nummer 120725 geführt. Der Sitz der Gesellschaft ist Rastede.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der Vorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) aufgestellt. Er besteht aus Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie
dem Anhang.
Die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet.
Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S.
d. § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB. Für die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
(§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung
des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB Gebrauch
gemacht.
Soweit möglich, wurden handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte in Übereinstimmung
mit den steuerrechtlichen Vorschriften einheitlich ausgeübt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht
aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten
wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten i.
S. v. 255 Abs. 2 bis 3 HGB einbezogen. Es wurden Fremdkapitalzinsen i. H. v. Euro
0,00 in die Herstellungskosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern liegen dabei zwischen
1 und 20 Jahren.
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis Euro
800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert
bewertet Euro -180.182,02 und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
Euro 227.041,00 saldiert. Ein daraus verbleibender passiver Saldo wird auf der Passivseite
ausgewiesen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten,
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens,
soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB
um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden
Fremdkapitalzinsen i. H. v. Euro 0,00 in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände
wurden unter Beachtung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert angesetzt und bewertet.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Der Unterschiedsbetrag i. S.
v. 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem
Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt Euro 1.903,00. Die Berechnung
des Unterschiedsbetrages bezieht sich auf die Differenz zwischen der Bewertung
der Pensionsverpflichtung nach 253 Abs. 2 HGB und der Bewertung nach 253 Abs. 6 HGB
jeweils ohne Verrechnung mit dem Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gem. § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter
Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Wegen der Vermögensverrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist ein saldierter Betrag
aus Wertpapieren des Anlagevermögens und Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen auszuweisen. Die Anschaffungskosten der verrechneten Wertpapiere betragen
Euro 128.240,80. Die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten Wertpapiere (Marktpreise)
betragen Euro 180.182,02. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen
für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen beträgt Euro 227.041,00.
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten wurden für die Verbindlichkeiten keine Sicherheiten
gestellt.
Verbindlichkeitenspiegel:
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl der Gesellschaft beträgt 8,00 (Vorjahr 9,00).
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
Form eines abgeschlossenen Miet- und Pachtvertrages für unbewegliches Anlagevermögen
in Höhe von jährlich Euro 46.800,00 (Vorjahr 46.800,00) (davon gegen verbundene oder
assoziierte Unternehmen Euro 46.800,00 (Vorjahr 46.800,00)). Es wurde eine Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Kalenderjahr vereinbart. Am Bilanzstichtag bestanden sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von Euro 7.879,08.
sonstige Berichtsbestandteile
Gezeichnet am/von
, Jens Willms und Hille Decker
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024 festgestellt.
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