Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 120725
Eingetragen
19.11.1996
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Bau von Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Bauklempnerei sowie damit im Zusammenhang stehendem Kundendienst.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hille Decker
seit 29.2.2016
Geschäftsführer
Willms Jens
seit 29.2.2016
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Friedrich Decker GmbH

Rastede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 139.012,55 155.628,80
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,50 4,50
II. Sachanlagen 132.742,50 149.538,00
III. Finanzanlagen 6.265,55 6.086,30
B. Umlaufvermögen 417.109,05 332.676,97
I. Vorräte 46.352,59 47.938,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.130,27 100.639,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 300.626,19 184.099,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.389,25 16.998,96
Aktiva 579.510,85 505.304,73
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 347.625,70 327.753,76
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 252.189,17 297.136,00
III. Jahresüberschuss 69.871,94 5.053,17
B. Rückstellungen 107.241,98 96.439,72
C. Verbindlichkeiten 124.643,17 81.111,25
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 124.643,17 81.111,25
Summe Passiva 579.510,85 505.304,73

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Friedrich Decker GmbH wird beim Registergericht Oldenburg (Oldenburg) unter der Nummer 120725 geführt. Der Sitz der Gesellschaft ist Rastede.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der Vorschriften für Ka­pi­talgesell­schaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungs­gesetz (BilRUG) aufgestellt. Er besteht aus Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem An­hang.

Die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet.

Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB. Für die Gewinn- und Ver­lustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungsvorschrif­ten (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB Gebrauch gemacht.

Soweit möglich, wurden handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften einheitlich ausgeübt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus­gegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit ab­nutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den un­mittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten i. S. v. 255 Abs. 2 bis 3 HGB einbe­zogen. Es wurden Fremdkapitalzinsen i. H. v. Euro 0,00 in die Herstel­lungskosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern der Vermö­gensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern liegen dabei zwischen 1 und 20 Jah­ren.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet Euro -180.182,02 und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen Euro 227.041,00 saldiert. Ein daraus verbleibender passiver Saldo wird auf der Passivseite ausgewiesen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendun­gen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden Fremdkapitalzinsen i. H. v. Euro 0,00 in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wur­den unter Beachtung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert angesetzt und bewertet. Dem all­gemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aus­reichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versiche­rungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Der Unterschiedsbe­trag i. S. v. 253 Abs. 6 HGB zwi­schen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entspre­chenden durchschnittlichen Markt­zinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem An­satz der Rückstellungen nach Maß­gabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäfts­jahren beträgt Euro 1.903,00. Die Berechnung des Unterschiedsbe­trages bezieht sich auf die Dif­fe­renz zwischen der Bewertung der Pensionsverpflichtung nach 253 Abs. 2 HGB und der Bewer­tung nach 253 Abs. 6 HGB jeweils ohne Verrechnung mit dem De­ckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gem. § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steu­ern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Wegen der Vermögensverrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist ein saldierter Betrag aus Wert­papieren des Anlagevermögens und Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen auszuweisen. Die Anschaffungskosten der verrechneten Wertpapiere betragen Euro 128.240,80. Die bei­zule­genden Zeitwerte der verrechneten Wertpapiere (Marktpreise) betra­gen Euro 180.182,02. Der Er­fül­lungs­betrag der verrechneten Rückstellungen für Pensionen und ähnli­chen Verpflichtungen be­trägt Euro 227.041,00.

Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten wur­den für die Verbindlichkeiten keine Sicher­heiten ges­tellt.

Verbindlichkeitenspiegel:

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Bezeichnung
Gesamtbe­trag zum 31.12.2023 in Euro
Restlauf­zeit bis ein Jahr in Euro
Restlaufzeit ein bis fünf Jahre in Euro
Restlauf­zeit über 5 Jah­re in Euro
Verbindlichkeiten ge­genüber Kreditinstituten
0,00  (Vorjahr  9.039,09)
0,00 (Vorjahr 9.039,09)
-,-- (Vorjahr 0,00)
0,00 (Vorjahr 0,00)
Erhaltene Anzahlungen
15.000,00 (Vorjahr 0,00)
15.000,00 (Vorjahr 0,00)
0,00 (Vorjahr 0,00)
0,00 (Vorjahr 0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis­tungen
50.320,42 (Vorjahr 54.495,86)
50.320,42 (Vorjahr 54.495,86)
0,00 (Vorjahr 0,00)
0,00 (Vorjahr 0,00)
Sonstige Verbindlich­keiten
59.322,75 (Vorjahr 17.576,30)
59.322,75 (Vorjahr 17.576,30)
0,00 (Vorjahr 0,00)
0,00 (Vorjahr 0,00)



Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl der Gesellschaft beträgt 8,00 (Vorjahr 9,00).

Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form eines abge­schlossenen Miet- und Pachtvertrages für unbewegliches Anlagevermögen in Höhe von jährlich Euro 46.800,00 (Vorjahr 46.800,00) (davon gegen verbundene oder assoziierte Unterneh­men Euro 46.800,00 (Vorjahr 46.800,00)). Es wurde eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalenderjahr ver­einbart. Am Bi­lanzstichtag bestanden sons­tige finan­zielle Ver­pflich­tungen aus Lea­sing­verträgen in Hö­he von Euro 7.879,08.

sonstige Berichtsbestandteile

Gezeichnet am/von

 

Rastede, 24.09.2024

, Jens Willms und Hille Decker


Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024 festgestellt.

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