WORBA GmbH
Georgsmarienhütte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
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31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
| A. Anlagevermögen |
545.553,01 |
399.958,01 |
| I. Sachanlagen |
545.399,62 |
399.804,62 |
| II. Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B. Umlaufvermögen |
47.201,49 |
16.576,21 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
40.931,04 |
16.576,21 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
6.270,45 |
0,00 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
4.680,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
597.434,50
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416.534,22 |
Passiva
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31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
| A. Eigenkapital |
167.438,79 |
54.269,94 |
| I. gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.564,59 |
| II. Kapitalrücklage |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III. Gewinnrücklagen |
104.607,35 |
-29.503,69 |
| IV. Jahresüberschuss |
7.231,44 |
28.209,04 |
| B. Rückstellungen |
9.847,20 |
8.007,20 |
| C. Verbindlichkeiten |
420.148,51 |
354.257,08 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
597.434,50 |
416.534,22 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht
vergleichbar sind.
Die Änderungen erfolgten aufgrund des Bilanzierungsmodernisierungsgesetzes.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen,
in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet
und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Erster Geschäftsführer:
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Joachim Bartholomäus
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ausgeübter Beruf:
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Geschäftsführer
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zufügen kann.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresgewinn beträgt Euro 7.231,44.
Auf neue Rechnung werden Euro 7.231,44 vorgetragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Georgsmarienhütte, den 15. November 2011
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Joachim Bartholomäus
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2011 festgestellt.
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