Stadtwerke Ebermannstadt GmbH
Forchheimer Straße 29, 91320 Ebermannstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Fiedler seit 1.9.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Ebermannstadt | 75.00% |
Stadt Ebermannstadt | 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 75.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Ebermannstadt GmbHEbermannstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Ebermannstadt GmbH, EbermannstadtAngaben zur Form und Darstellung Die Stadtwerke Ebermannstadt GmbH hat ihren Sitz in Ebermannstadt und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg (HRB 4238). Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss wird gemäß § 14 Nr. 4 der Gesellschaftersatzung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen Abschreibungen wurden vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde, wobei alle Anlagenzugänge linear abgeschrieben wurden. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 800 Euro wurden im Zugangsjahr aus Wirtschaftlichkeitsgründen voll abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Die Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens beträgt:
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Der Ansatz der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände, liquiden Mittel sowie der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zu Nominalbeträgen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden zum Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Zum 31. Dezember 2023 bestehen ausschließlich aktive latente Steuern. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 29,06 % (davon 15,0 % für Körperschaftsteuer und 0,83 % für Solidaritätszuschlag) zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Angaben zu Positionen der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagenspiegel als Bestandteil des Anhangs hervor. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren mit 745 TEuro (Vorjahr 991 TEuro) aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH sowie aus Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 172 TEuro (Vorjahr 178 TEuro). Daneben sind 7 TEuro (Vorjahr 15 TEuro) dem Liefer- und Leistungsverkehr zuzuordnen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen hanelt es sich um Rückerstattungsansprüche aus Steuern in Höhe von 165 TEuro (Vorjahr 44 TEuro). Die Restlaufzeiten bei den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen betragen weniger als ein Jahr. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern von 954 TEuro (Vorjahr 614 TEuro). Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, sodass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Die ermittelten aktiven latenten Steuern ergeben sich aus unterschiedlichen Ansätzen von Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen mit 25 TEuro die Rückbauverpflichtung für die Photovoltaik-Anlage Eschlipp und mit 17 TEuro Jahresabschlusskosten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 282 TEuro (Vorjahr 202 TEuro) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, 978 TEuro (Vorjahr 749 TEuro) eine Restlaufzeit von einem Jahr bis fünf Jahren und 3.022 TEuro (Vorjahr 2.827 TEuro) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten neben Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr 96 TEuro (Vorjahr 84 TEuro) auch Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuerabrechnung in Höhe von 36 TEuro und Verbindlichkeiten aus Kapitalertragsteuern 2 TEuro (Vorjahr 211 Euro). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Umsatzsteuerverbindlichkeiten mit 385 TEuro (Vorjahr 216 TEuro) und die Gewinnabführung der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH für den Anteil der Bayernwerk AG in Höhe von 102 TEuro (Vorjahr 134 TEuro). Die Verbindlichkeiten sind weder durch Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte, die durch die Gesellschaft gewährt wurden, gesichert. Angaben zu den wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Steuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen mit 76 TEuro auf Gewerbesteuer und mit 56 TEuro auf Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag des Geschäftsjahres 2023. Darüber hinaus entfallen 29 TEuro auf Kapitalertragsteuer. Sonstige Angaben Anteilsbesitz
Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH, Ebermannstadt, und der Gasversorgung Ebermannstadt GmbH, Ebermannstadt, gemäß § 290 Abs. 2 HGB. Auf die Erstellung eines Konzernanhangs- und -lageberichts wurde entsprechend § 293 HGB verzichtet. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen weder Haftungsverhältnisse noch finanzielle Verpflichtungen. Organe der Gesellschaft a) Gesellschafterversammlung b) Aufsichtsrat Bürgermeisterin Christiane Meyer, Dipl.-Ing. (FH), Vorsitzende, Stadtrat Sebastian Götz, Betriebswirt im Sozial- und Gesundheitswesen, stellvertr. Vorsitzender, Stadtrat Klaus Neuner, Dipl.-Ing. (FH), Stadträtin Brigitta Dörfler, Rentnerin, Stadtrat Bernhard Hübschmann, Dipl.-Betriebswirt (FH), Stadtrat Franz Josef Kraus, Bürgermeister a. D. (bis 03.05.2023), Stadtrat Hubert Herbst, Industriemeister (seit 04.05.2023), Stadtrat Heinrich Sponsel, Industriemeister Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen 4 TEuro. c) Geschäftsführung Jürgen Fiedler, Dipl.-Ing. (FH) Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Geschäftsführungsorgane von ihrem Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Belegschaft Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 6 Mitarbeiter (Vorjahr 3) beschäftigt. Abschlussprüfungshonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf 7 TEuro. Konzernzugehörigkeit Die Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH ist, wie die Gasversorgung Ebermannstadt GmbH, Ebermannstadt, ein verbundenes Unternehmen der Stadtwerke Ebermannstadt GmbH, Ebermannstadt. Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts wurde entsprechend § 293 HGB verzichtet. Nachtragsbericht Der andauernde russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierenden geopolitischen Verwerfungen erschüttern die Rahmenbedingungen der Energieversorgung. Da Deutschland und Europa in hohem Maße von russischen Energieimporten abhängig sind, ist die stabile Energie- und Grundstoffversorgung gefährdet. Die stark gestiegenen Energiepreise führen mittel- und langfristig zu hohen Belastungen für Haushalte und Industrie in Deutschland und Europa. Nach derzeitigen Erkenntnissen bestehen mit dem Betrieb des EbserMare, der Photovoltaik-Anlage Eschlipp und des Heizwerkes keine Risiken, die sich auf die Gesellschaft auswirken könnten. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen. Geschäfte mit nahestehenden Personen Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt. GewinnverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 zunächst einen Betrag in Höhe von 3 TEuro gemäß Wirtschaftsplan 2023 (35 % vom Jahresüberschuss) an den Gesellschafter auszuschütten und den Restbetrag den Gewinnrücklagen zuzuführen.
Ebermannstadt, 27. Juni 2024 Stadtwerke Ebermannstadt GmbH Jürgen Fiedler, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte am 16. Juli 2024. |
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