A.
Matijczak GmbH
Tutzing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.121,50 |
821.976,43 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
506.976,43 |
| II.
Finanzanlagen |
149.121,50 |
315.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.846.319,11 |
3.849.025,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.754.081,11 |
985.542,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.092.238,00 |
2.863.482,32 |
| Aktiva |
3.995.440,61 |
4.671.001,55 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.985.440,61 |
4.660.223,55 |
| I.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
-12.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
662,88 |
662,88 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.971.777,73 |
4.646.560,67 |
| B.
Rückstellungen |
10.000,00 |
10.778,00 |
| Passiva |
3.995.440,61 |
4.671.001,55 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die A. Matijczak GmbH hat ihren Sitz in München.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 203864 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Bei den
Finanzanlagen wird, soweit zum Bilanzstichtag eine
Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter
Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen und Ausleihungen:
Forderungen Euro 1.740.582,68
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Bilanzgewinn beinhaltet einen
Gewinnvortrag in Höhe von Euro 4.646.560,67
(Vorjahr: Euro 4.678.364,80).
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Tutzing, den 26. April
2024
Geschäftsführer
gez.
Andrej Matijczak
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024
festgestellt.
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