IFC
Immobiliengesellschaft mbH
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.517.568,62 |
1.655.151,04 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.392.567,62 |
1.530.150,04 |
| III.
Finanzanlagen |
125.000,00 |
125.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
674.712,76 |
576.777,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
331.704,86 |
430.989,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
134.310,68 |
39.593,31 |
| davon
gegen Gesellschafter |
32.614,55 |
39.089,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
343.007,90 |
145.787,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.306,21 |
6.187,99 |
| Aktiva |
2.198.587,59 |
2.238.116,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
532.577,26 |
504.237,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
479.237,02 |
380.509,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.340,24 |
98.727,17 |
| B.
Rückstellungen |
272.264,00 |
345.541,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.264.683,17 |
1.231.733,49 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
17.745,43 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.408,16 |
3.214,29 |
| E.
Passive latente Steuern |
127.655,00 |
153.391,00 |
| Summe
Passiva |
2.198.587,59 |
2.238.116,80 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear oder degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften
entsprechend in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG). Niedrigere
Wertansätze infolge steuerlich bedingter (Mehr-)
Abschreibungen in den Jahren vor Anwendung des BilMoG
wurden gemäß
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Die Bilanzierung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 v.H.
des Nettoforderungsbestands gebildet bzw. beibehalten. Die
Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEuro 33 (i.v. TEuro 39).
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von TEuro 200 (i.V. TEuro 135)
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten
bewertet.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (Euro 25.000,00), dem
Gewinnvortrag (Euro 479.237,02) und dem
Jahresüberschuss (Euro 28.340,24) zusammen.
Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls entsprechend den steuerlichen
Bemessungsgrundlagen dotiert.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Sie sind hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu
gliedern:
|
bis zu einem Jahr [Euro]
|
ein bis fünf Jahre
[Euro]
|
mehr als fünf Jahre [Euro]
|
Bilanzansatz
[Euro]
|
Gesamt
|
196.820,70
|
632.765,38
|
435.097,09
|
1.264.683,17
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern mit TEuro 34,9 (i.V. TEuro
49,3) .
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem.§ 274 HGB.
Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden
unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der
zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 31,57 v.H.. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450,00 v.H..
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4
Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden wurden
nicht berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
sind:
Frau S. Redlich-Blümel,
Geschäftsführerin
Herr Jörg Blümel, Geschäftsführer
Herr Paul Blümel, Geschäftsführer
Die Geschäftsführerin Frau
Redlich-Blümel sowie die Geschäftsführer
Herr Jörg Blümel und Herr Paul-Ludwig Blümel
sind alleinvertretungsberechtigt. Frau Redlich-Blümel
und Herr Jörg Blümel sind befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Am 01.12.2023 wurde ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der IFC
Immobiliengesellschaft mbH als herrschender Gesellschaft
und der IFC-Wohnbau GmbH als beherrschter Gesellschaft
geschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am
07.12.2023.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführer schlagen der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Dessau-Roßlau, den 20.
Januar 2025
geu- S. Redlich-Blümel,
Geschäftsführerin
gez.
Jörg Blümel, Geschäftsführer
gez.
Paul Blümel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2025
festgestellt.
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