Reel
Company GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.068.461,33 |
1.002.403,83 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
135.467,00 |
7.301,00 |
| II.
Sachanlagen |
932.994,33 |
995.102,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.815.435,37 |
2.085.550,19 |
| I.
Vorräte |
762.675,11 |
739.137,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
525.962,46 |
463.794,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
526.797,80 |
882.618,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.326,08 |
3.562,13 |
| Aktiva |
2.888.222,78 |
3.091.516,15 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.857.712,97 |
1.864.617,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
122.710,05 |
122.710,05 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.741.907,57 |
1.631.612,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.904,65 |
-110.294,61 |
| B.
Rückstellungen |
858.421,94 |
984.375,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
170.537,87 |
240.972,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
170.537,87 |
240.972,67 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.550,00 |
1.550,00 |
| Passiva |
2.888.222,78 |
3.091.516,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Reel
Company GmbH, Ansbach, wurde nach den allgemeinen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung
(§§ 238 bis 261 HGB) und unter Beachtung der
für Kapitalgesellschaften geltenden ergänzenden
Bestimmungen (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des
BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist beim Registergericht Ansbach
unter der Nummer 1413 im Handelsregister eingetragen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 791.807,00 Euro.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden
zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
1,82
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Heubeck-Richttafeln
2018G
|
|
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
26.250,00 Euro.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 47.680,00.
Von der Übergangsregelung gemäß Art.
67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von
diesem Betrag ein Fünfzehntel den
Pensionsrückstellungen in Höhe von Euro 3.179,00
zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand
gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag
aus der Erstanwendung in Höhe von Euro 3.174,00 wird
innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
2.708.398,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
1.913.591,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
1.913.591,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
124.575,20
|
verrechnete Erträge
|
125.384,00
|
Sonstige Angaben
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024
festgestellt.
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