FDU
Hotrunner GmbH
Frankenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.612,00 |
17.999,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2.298,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.611,00 |
15.701,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
904.398,93 |
685.216,05 |
| I.
Vorräte |
481.347,41 |
351.988,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
418.889,29 |
326.876,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.162,23 |
6.350,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.782,08 |
16.711,09 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.281.992,56 |
4.248.977,54 |
| Aktiva |
6.247.785,57 |
4.968.903,68 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.273.977,54 |
2.903.551,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.033.015,02 |
1.370.426,26 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.281.992,56 |
4.248.977,54 |
| B.
Rückstellungen |
62.294,00 |
75.489,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.185.491,57 |
4.893.414,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
285.491,57 |
393.414,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.900.000,00 |
4.500.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
5.900.000,00 |
4.500.000,00 |
| Passiva |
6.247.785,57 |
4.968.903,68 |
Anhang
zum Jahresabschluss der FDU Hotrunner GmbH für das
Geschäftsjahr 2023
KLEINE KAPITALGESELLSCHAFT
Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der FDU Hotrunner GmbH,
Frankenthal (Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein
(Ludwigshafen), HRB 66280) wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie ergänzenden
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Alle im Jahresabschluss ausgewiesenen
Beträge lauten auf EUR.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1 S. 3,
274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB wurde überwiegend
Gebrauch gemacht.
Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den Vorschriften der §§ 266 und
275 Abs. 2 HGB.
Soweit Mitzugehörigkeitsvermerke geboten waren,
wurden diese in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung vermerkt.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear pro rata
temporis über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die Bewertung zu Herstellungskosten richtet sich nach dem
handelsrechtlichen Mindestumfang.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Einzelanschaffungspreis von EUR 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen dabei
den handelsrechtlichen Mindestumfang. Sofern die
Tagespreise bzw. Verkehrswerte zum Stichtag niedriger sind,
werden diese für die Ermittlung des Wertansatzes
herangezogen. Für Bestände mit
eingeschränkter Verwertbarkeit wurden angemessene
Bewertungsabschläge vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem
Nennbetrag abzüglich notwendiger Wertberichtigungen
angesetzt. Forderungen in Fremdwährung werden nach
§ 256a HGB umgerechnet.
Das
Bankguthaben wird zum Nennwert angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
€ 25.000,00 und ist unverändert
gegenüber dem Vorjahr.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlautzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten
in Fremdwährung wurden gemäß § 256a
HGB umgerechnet.
In den Verbindlichkeiten zum 31. März 2024 sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr in Höhe von TEUR 285,5 (Vj. TEUR 393,4) enthalten
und einer Restlaufzeit über ein Jahr von TEUR 5.900,0
(Vj. TEUR 4.500,0) enthalten.
In den Verbindlichkeiten zum 31. März 2024 sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in
Höhe von TEUR 5.900,0 (Vj. TEUR 4.500,0) enthalten.
Hinsichtlich des Gesellschafterdarlehens besteht eine
Rangrücktrittserklärung.
Sonstiges
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 7
Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung liegt seit 22.02.2023
bei Herr Willibald Windhager, Österreich (Kaufmann).
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor:
Der Jahresfehlbetrag zum 31. März 2024 in
Höhe von EUR 1.033.015,02 wird zusammen mit dem
bestehenden Verlustvortrag in Höhe von EUR
4.273.977,54 auf neue Rechnung vorgetragen.
Frankenthal (Pfalz),
18.07.2024
gez.
Willibald Windhager
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2024
festgestellt.
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