Block &
Boulder GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
106.048,00 |
80.300,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
106.047,00 |
80.299,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.719,28 |
156.722,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.437,20 |
34.685,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
19.979,04 |
19.979,04 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.995,74 |
1.995,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.282,08 |
122.037,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.429,88 |
3.615,84 |
| Aktiva |
176.197,16 |
240.638,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.750,49 |
192.925,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
185.000,00 |
185.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
17.074,87 |
-49.111,62 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
126.174,64 |
66.186,49 |
| B.
Rückstellungen |
8.918,00 |
8.884,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.528,67 |
38.829,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
95.528,67 |
38.829,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.000,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
37.111,74 |
|
| Summe
Passiva |
176.197,16 |
240.638,60 |
Anhang FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Block & Boulder GmbH in
48155 Münster auf den 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie
des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Nach den in den §§ 242 ff. HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Erstellung des
Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt
in Kontoform nach § 266 HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige (ggf.
außerplanmäßige) Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge im
Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
wurden gemäß § 256a HGB umgerechnet. Bei
Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende
Terminkurs maßgebend.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Latente Steuern wurden nicht angesetzt.
3 Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu
entnehmen.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern und
verbundenen Unternehmen, die gemäß § 42
Abs. 3 GmbHG gesondert auszuweisen
sind, bestanden zum Bilanzstichtag i.H.v. 1.995,74 EUR
(Vorjahr: 1.995,74 EUR). Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern und
verbundenen Unternehmen bestanden zum
Bilanzstichtag i.H.v. 37.111,74 EUR (Vorjahr: 0,00
EUR).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2022
und 2023 sowie die Kosten aus der Verpflichtung zur
Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Aufgrund
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde die
Aufbewahrungsrückstellung abgezinst.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie
folgt dar:
Berichtsjahr
|
Stand
|
bis zu 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
31.12.2023
|
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verb. gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon geg. Ges. und vU
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
18.523,30
|
18.523,30
|
0,00
|
- davon geg. Ges. und vU
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten / erh. Anz.
|
82.005,37
|
82.005,37
|
0,00
|
- davon geg. Ges. und vU
|
37.111,74
|
37.111,74
|
0,00
|
Summe:
|
100.528,67
|
100.528,67
|
0,00
|
Vorjahr
|
Stand
|
bis zu 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
31.12.2022
|
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verb. gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon geg. Ges. und vU
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
19.143,83
|
19.143,83
|
0,00
|
- davon geg. Ges. und vU
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten / erh. Anz.
|
19.685,64
|
19.685,64
|
0,00
|
- davon geg. Ges. und vU
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe:
|
38.829,47
|
38.829,47
|
0,00
|
4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Wesentliche zu erläuternde periodenfremde
Aufwendungen oder Erträge sind nicht
angefallen.
5 Sonstige Angaben
Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich
auf 25.000,00 EUR und ist in voller Höhe
eingezahlt.
Im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 war folgender
einzelvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des Selbstkontrahierungsverbotes
gemäß § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer bestellt:
Nico Ludwig, Kaufmann, Eitorf
Auf die Erstellung eines Lageberichts wird
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss wird im elektronischen
Bundesanzeiger hinterlegt.
Münster, 12.06.2025
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Nico Ludwig
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2025
festgestellt.
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