Erwin Meyer
Verwaltungs GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
9.585,02 |
8.176,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.035,47 |
78,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.549,55 |
8.098,24 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.649,64 |
3.460,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.234,66 |
11.636,92 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| II.
Bilanzverlust |
28.449,64 |
29.260,23 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.649,64 |
3.460,23 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.134,66 |
10.636,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.234,66 |
11.636,92 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
der
Erwin Meyer Verwaltungs GmbH
Bremen
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der
Meyer Verwaltungs GmbH wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde zum Teil Gebrauch
gemacht. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde vor
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
die davon-Vermerke zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze der Vorträge zum 1. Januar
2011 entsprechen denen des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2010, so dass die
Bilanzidentität gewahrt wird.
Die
Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wird grundsätzlich beibehalten.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip)
ausgegangen.
Die
Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr
unverändert geblieben. Die Bilanzkontinuität wird
somit gewahrt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet.
Der
Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisations- und
das Imparitätsprinzip wurden beachtet.
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Forderungen wurden zum Nennwert angesetzt.
Die
übrigen Vermögensgegenstände
(sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei
Kreditinstituten) wurden zum Nennwert bewertet.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie sind in Höhe der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten
aus Steuern: Euro 275,40
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
D. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Erwin Wilhelm Meyer
Herrn Joachim Meyer.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Es wurden keine Vorschüsse und Kredite
gegenüber der Geschäftsführung gewährt;
ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Die Erwin Meyer Verwaltungs GmbH ist
unbeschränkt haftende Gesellschafterin der
Erwin Meyer Verwaltungs GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, Bremen.
Bremen, 26. Juni 2012
Erwin Meyer Verwaltungs
GmbH
- Geschäftsführung -
(Erwin Wilhelm
Meyer)
(Joachim Meyer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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