SCP Holding 11-16 GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Braun seit 5.9.2014 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UBIN AktiengesellschaftBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2012UBIN Aktiengesellschaft Eisenzahnstrasse 15, 10709 Berlin
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss 2012 wurde nach den im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Selbst geschaffene und erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungs- bzw. bei Erwerb zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung der Abschreibungen, deren Bemessung nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer erfolgt. Bei Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen werden die Gründe gesondert erläutert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - sofern erforderlich - zu den niedrigeren Teilwerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Die erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allgemeine Verwaltungskosten werden, soweit durch die Fertigung bedingt, als Teil der Herstellungskosten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird - soweit bestehend - durch Wertberichtigungen entsprochen. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen worden. Damna und Vorauszahlungen aus der Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten werden aktiviert und planmäßig über die Zinsbindungsfrist aufgelöst. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle erkennbaren Risiken zu erfassen. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Beim Bestehen latenter Steuern werden diese bei einem Passivposten trotz der Größenerleichterung (§ 274a Nr. 5 HGB) zur Vervollständigung der Verbindlichkeiten als Rückstellung ausgewiesen und erläutert, sofern sich nach steuerlichen Vorschriften zunächst niedere Ertragsteuerbelastungen gegenüber handelsrechtlichen Vorschriften ergeben und diese Differenz erst in Folgejahren ausgeglichen wird. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Das Anlagevermögen enthält selbst geschaffene Patente und Gebrauchsmuster auf dem Gebiet von IT-Lösungen und Anwendungen, die seit Gründung der Gesellschaft im Mai 2010 von der Gesellschaft selbst entwickelt und hergestellt wurden. Die Bewertung der Herstellungskosten erfolgt gem. § 255 HGB unter Einbezug angemessener Teile der der allgemeinen Verwaltung, soweit diese durch die Herstellung bedingt waren. Die Finanzanlagen weisen die Anteile an der Vertriebstochter ebenfalls mit den Anschaffungskosten aus, an der die UBIN AG die Mehrheit der Anteile hält. Ein Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag besteht nicht. Daher und aus Erleichterungsgründen erfolgt keine Pflicht für einen Konzernabschluss, § 293 I HGB. Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit fortlaufender Ersatzanschaffung werden im Zugangsjahr amortisiert. Die Vorräte beinhalten einerseits Festwerte gem. § 240 III HGB für die regelmäßig ersetzten Güter, die mit dem Gesamtwert jeweils für die Gesellschaft von eher nachrangiger Bedeutung sind, und daneben den Bestand an fertigen Erzeugnissen gemäß Inventur und Bewertung nach § 255 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit Ausnahme der Kaution für die Geschäftsräume innerhalb eines Jahres fällig. Damna und Vorauszahlungen aus der Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten werden nur aktiviert und planmäßig über die Zinsbindungsfrist aufgelöst, sofern diese bei einer Kündigung auch zur teilweisen Erstattung führen. Das Eigenkapital beinhaltet das Grundkapital, den Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie das Ergebnis des laufenden Jahres. Das Eigenkapital ist zum 31.12.2012 infolge der Entwicklungskosten für die selbst geschaffenen Patente und Gebrauchsmuster aufgezehrt, die auch zu dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag führen. Dieser Posten stellt lediglich eine bilanzielle Überschuldung dar, die durch einen möglichen Nachrang von Forderungen der Aktionäre aus gegebenen Darlehen und stillen Reserven des Anlagevermögens kompensiert werden kann bzw. kompensiert wird. Die Wiederherstellung des bilanziellen Eigenkapitals der UBIN AG wird nach interner Planung und der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zum 31.12.2013 wohl uneingeschränkt erfolgen, da die UBIN AG, abgesehen von ersten Erlösen infolge der Ende 2012 begonnenen Markteinführung selbst entwickelter IT-Lösungen, erst ab 2013 ganzjährig ihre IT-Lösungen für Geschäftskunden anbietet und 2013 Erlöse im Millionenbereich erzielt. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für noch nicht genommene Jahresabschlusskosten und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. IV. sonstige Angaben Alleiniger Vorstand war im Geschäftsjahr Herr Uwe Braun. Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesellschaft beschäftigte 2012 durchschnittlich 10 Mitarbeiter. Das Jahresergebnis 2012 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Für 2014 wird nach den derzeitigen Auftragseingängen bereits ein Jahresüberschuss im Millionenbereich realisiert werden.
Berlin, den 30. Oktober 2013 gez. Uwe Braun Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.04.2014 |
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