ProXES International GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Philipp Setzen seit 16.5.2022 | Geschäftsführer |
Anja Dexheimer seit 16.5.2022 | Prokura |
Sven Falkenberg seit 16.5.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Polyusus Lux X S.à r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ProXES GmbHHamelnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der ProXES International GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der ProXES International GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die ProXES International GmbH mit dem Sitz in 31785 Hameln, Stephanplatz 2 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. Die ProXES International GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der ProXES International GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig. Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
gez. die Geschäftsführung Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der Stephan Machinery GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der Stephan Machinery GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Stephan Machinery GmbH mit dem Sitz in 31785 Hameln, Stephanplatz 2 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. Die Stephan Machinery GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der Stephan Machinery GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig. Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
gez. die Geschäftsführung Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der ProXES Technology GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der ProXES Technology GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die ProXES Technology GmbH mit dem Sitz in 79395 Neuenburg, Fischerstraße 10 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. Die ProXES Technology GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der ProXES Technology GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig. Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
gez. die Geschäftsführung |
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