Versicherungsservice der FRANKFURTER SPARKASSE GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Ursula Kilian seit 1.10.2024 | Vorstandsmitglied |
Sven Dr. Matthiesen seit 3.8.2021 | Vorstandsmitglied |
Ingo Dr. Wiedemeier seit 15.9.2020 | Vorstandsmitglied |
Arne Dr. Weick seit 17.12.2012 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frankfurter SparkasseFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen1.1 Entwicklung der Konjunktur und der BrancheGlobale Unsicherheiten, strukturelle Herausforderungen - deutsche Wirtschaft in einer StagnationDie geopolitischen Spannungen durch den anhaltenden russischen Angriffskrieg in der Ukraine und die Eskalation des Nahostkonflikts sowie der Trend zum Protektionismus im Welthandel prägten das Jahr 2024. Hinzu sind das Risiko einer konfrontativen Politik der USA nach dem Präsidentschaftswechsel sowie die Verunsicherung aus dem Regierungsvakuum in Deutschland gekommen. Die geldpolitische Ausrichtung erfuhr eine graduelle Lockerung im Zuge der abflachenden Inflation. Die weiterhin hohen Kosten- sowie Zinsniveaus nahmen Einfluss auf die konjunkturelle Lage, so dass sich die deutsche Wirtschaft bedingt durch strukturelle Herausforderungen wie hohe bürokratische Belastungen und den Fachkräftemangel in einer Stagnation befindet. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft konnte zudem von dem stabilen weltwirtschaftlichen Umfeld nicht profitieren und leidet an wachsender Konkurrenz sowie mangelnder Wettbewerbsfähigkeit, beispielsweise durch die im internationalen Vergleich hohen Energiepreise. Alles in allem ist das reale Bruttoinlandsprodukt nach Information des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2025) im Jahr 2024 um 0,2 % (Vorjahr 1 : -0,3 %) gesunken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von der kontinuierlich sinkenden Inflation, den gestiegenen Lohnabschlüssen, dem höheren gesetzlichen Mindestlohn sowie der Anhebung der Grundsicherung. Die Entwicklungen haben zu einer Verbesserung der verfügbaren Einkommen beigetragen, führten aufgrund von wirtschaftlichen Unsicherheiten aber nur zu einem leichten Anstieg der privaten Konsumausgaben um 0,3 % (Vorjahr: 0,4 %). In der Verwendungsrechnung leistete der private Konsum damit nur einen geringen positiven Beitrag zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts. Die Sparquote der privaten Haushalte ist im internationalen Vergleich zu anderen Industriestaaten nach wie vor hoch und lag bei 11,6 % (Vorjahr: 10,4 %) und damit leicht über dem Vorjahresniveau (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes vom 15.01.2025). Auch in 2024 wirkten sich die hohen Baukosten, die gedämpfte Wirtschaftsstimmung sowie nur moderat sinkende Zinsen negativ aus und führten zu einem weiteren Rückgang der Bauinvestitionen um 3,5 % (Vorjahr: -3,4 %). Ausschlaggebend für den Abwärtstrend ist insbesondere die gesunkene Nachfrage im zinsreagiblen Wohnungsbau gewesen, welche bereits im vierten Jahr in Folge rückläufig ist. Noch stärker sanken die Ausrüstungsinvestitionen um insgesamt 5,5 % (Vorjahr: -0,8 %). Im Außenhandel waren die deutschen Exporte durch die geopolitischen Unwägbarkeiten in der Weltwirtschaft belastet. Hinzu kamen die herausfordernden Wettbewerbsbedingungen deutscher Unternehmen infolge des hohen Kostenniveaus. Der beobachtete Rückgang der Exporte lässt sich primär auf eine Reduktion in den Sektoren elektrische Ausrüstungen, Maschinen und Kraftfahrzeuge zurückführen. Im Gegensatz zur Exportentwicklung zeigte sich bei den Importen ein Anstieg, welcher in erster Linie von den Dienstleistungen getragen wurde. In Summe dämpfte der Außenbeitrag die BIP-Entwicklung um 0,4 Prozentpunkte (Vorjahr: +0,1 Prozentpunkt). Die anhaltende wirtschaftliche Stagnation spiegelt sich ebenfalls auf dem Arbeitsmarkt wider. Arbeitslosigkeit sowie Unterbeschäftigung sind im zweiten Jahr in Folge gestiegen. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote erhöhte sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Presseinfo Nr. 2 vom 03.01.2025) auf 6,0 % (Vorjahr: 5,7 %). In der langfristigen Perspektive bewegt sich die Arbeitslosigkeit zwar weiterhin auf einem niedrigen Niveau, gleichzeitig hat sich aber die Inanspruchnahme von konjunkturell bedingter Kurzarbeit zur Deckung der Beschäftigung in Unternehmen ausgeweitet. Im Gegensatz zu den von der Energiekrise ausgelösten großen Inflationsschüben der Vorjahre verzeichneten die Verbraucherpreise im Jahr 2024 nur noch einen moderaten Anstieg und beendeten damit die große Inflationswelle. Dies ist größtenteils auf eine Entspannung der Energiepreise sowie den verlangsamten Preisanstieg bei Nahrungsmitteln zurückzuführen. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate in Deutschland gemessen am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Pressemitteilung Nr. 020 vom 16.01.2025) bei 2,2 % (Vorjahr: 5,9 %) und damit knapp über dem mittelfristigen Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB). Für das Jahr 2024 weisen die öffentlichen Finanzen ein Finanzierungsdefizit von voraussichtlich -113,0 Mrd. EUR aus (Vorjahr: -107,5 Mrd. EUR). Der Bund konnte als einziger Teilsektor sein Defizit durch die auslaufenden Maßnahmen zur Abmilderung der Energiekrise verringern. Gleichzeitig belasteten bei den Ländern und Gemeinden vor allem die Mehrausgaben für Sozialleistungen den Finanzierungssaldo. Im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt liegt der negative Finanzierungssaldo unverändert gegenüber dem Vorjahr bei -2,6 %. Region entwickelte sich leicht besser als GesamtwirtschaftWie in Gesamtdeutschland stellten geopolitische Risiken und die daraus resultierenden Unsicherheiten über die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sowie strukturelle Probleme die Wirtschaft im Bundesland Hessen und in der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main weiterhin auf eine Belastungsprobe. Gleichzeitig hatte die rückläufige Inflationsrate positive Auswirkungen auf den privaten Konsum und wirkte als stabilisierender Faktor der abflauenden Wirtschaft. Die gesunkenen Zinsen ließen in der Baubranche leichte Zuversicht entstehen, während sich im Handel trotz des zaghaft angestiegenen Konsumverhaltens der Verbraucher und Verbraucherinnen unverändert ein wenig positives Bild ergibt. Lediglich der Dienstleistungssektor setzte sich im Branchenvergleich positiv zum Gesamttrend ab. Stark betroffen war der Industriesektor, welcher unter den anhaltend hohen Energiekosten verknüpft mit einer schwachen Inlandsnachfrage litt. Als eine wichtige Stütze der regionalen Wirtschaft befindet sich die Industrie in einer Abwärtsspirale. Auch das Handwerk setzten die hohen Energie- und Materialpreise sowie Engpässe bei den Materialverfügbarkeiten unter Druck. Branchenübergreifend stellten der anhaltende Mangel an Fach- und Arbeitskräften sowie die schwächelnde Inlandsnachfrage einen entscheidenden Risikofaktor für die weitere wirtschaftliche Entwicklung dar. Für die Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main ergaben erste Hochrechnungen der regionalen Wirtschaftskammern (Beschäftigungs- und Konjunkturprognose Frankfurt-Rhein-Main 2025 der IHK Frankfurt am Main) für das Jahr 2024 gegenläufig zur gesamtdeutschen Entwicklung ein leichtes Wachstum des regionalen Bruttoinlandsprodukts um 0,4 % sowie ein Beschäftigungswachstum um 0,7 %. Die im Vergleich zum Vorjahr trotz des leichten Plus schwächere Konjunktur spiegelt sich auch in der Arbeitslosenquote wider. In Frankfurt am Main erhöhte sich die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote im Jahr 2024 gegenüber der Vorperiode deutlich von 5,9 % auf 6,5 %. Der Anstieg fiel damit stärker aus als in Gesamthessen, wo sich die Arbeitslosenquote von 5,2 % auf 5,5 % (Arbeitslosenquote 2024 der Bundesagentur für Arbeit) erhöht hat. Die Inflationsrate betrug gemäß dem Statistischen Landesamt Hessen (Pressemitteilung vom 06.01.2025) im Berichtsjahr durchschnittlich 1,8 % (Vorjahr: 5,8 %). Die Teuerung in Hessen fiel somit etwas stärker als der gesamtdeutsche Wert und sank im Jahr 2024 erstmals wieder unter die 2 %-Marke. Deutsche Finanzinstitute haben die Zinswende insgesamt gut überstandenNachdem die EZB im Herbst 2023 zum letzten Mal den geldpolitischen Leitzins auf 4,00 % erhöht hatte und der Hauptrefinanzierungssatz, zu dem sich Banken bei der Zentralbank Geld leihen können, bei 4,50 % lag, setzte im Juni 2024 angesichts der nachlassenden Inflation ein Wechsel der Zinspolitik ein. Bis Ende 2024 reduzierte die EZB den Leitzins auf 3,00 % und den Hauptrefinanzierungssatz sukzessive auf 3,15 %. Für die nähere Zukunft wird an den Finanzmärkten mit weiteren schrittweisen Senkungen des Leitzinses gerechnet. Eine Rückkehr zur historisch einmaligen Niedrigzinsphase wird von den Marktteilnehmern jedoch in absehbarer Zeit nicht erwartet. Das makrofinanzielle Umfeld hat sich im abgelaufenen Jahr langsam erholt, stellt jedoch weiterhin eine Herausforderung dar. Durch die rückläufigen Zinsen haben sich die Finanzierungsbedingungen für die Banken und Sparkassen an den Märkten schrittweise verbessert. Die Ertragslage der Kreditinstitute hat sich in 2024 weiter positiv entwickelt. So konnten die Kreditinstitute nach wie vor Vorteile aus den niedrigen Zinsen im Einlagengeschäft und den damit verbundenen geringen Refinanzierungskosten ziehen. In ihrem jährlichen Finanzstabilitätsbericht vom 21. November 2024 geht die Deutsche Bundesbank davon aus, dass sich in den nächsten Quartalen die Einlagenzinsen nach einem leichten Anstieg auf dem weiterhin niedrigen Stand einpendeln könnten. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen hatten einen Teil ihrer Gelder von Sichteinlagen in renditestärkere Anlagen - wie beispielsweise in Termineinlagen - umgeschichtet. Sollte sich diese Änderung der Anlagepräferenzen fortsetzen, dann könnten sich tendenziell die Finanzierungskosten der Kreditinstitute weiter erhöhen. Zumal Sparkassen traditionell ein ausgeprägtes Einlagengeschäft betreiben, müssten insbesondere diese sich zukünftig auf eine teurere Refinanzierung einstellen. In der Rückschau für das Jahr 2024 werde erwartet, dass das Zinsergebnis der gesamten Finanzinstitute ähnlich positiv ausfalle wie im Jahr davor. In den beiden Vorjahren stellten der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die anschließende Energiekrise für das Finanzsystem infolge der wirtschaftspolitischen Gegenreaktionen überschaubare Risiken dar. Die ergriffenen Interventionen milderten die negativen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs auf Unternehmen und private Haushalte deutlich ab, sodass auch die Unternehmensinsolvenzen nicht signifikant gestiegen sind. Diese Entwicklung setzte sich im Berichtsjahr jedoch nicht fort, vielmehr wuchsen die Unternehmensinsolvenzen gegenüber 2023 um mehr als 24 % auf 22.400 Fälle und auch die Verbraucherinsolvenzen erhöhten sich um 8,5 % auf rund 72.100 Fälle. Entsprechend bildeten die Banken und Sparkassen in 2024 erheblich höhere Rückstellungen für Kredite an Unternehmen und private Haushalte. Die Risikovorsorge erreichte damit den höchsten Wert seit Anfang 2017. Die Kreditvergabe hat sich im vergangenen Jahr auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Sorgten besonders die gestiegenen Lebenshaltungs- und Finanzierungskosten ab der Jahresmitte 2022 für einen Rückgang der Nachfrage nach Wohnimmobilien, tragen seit Jahresanfang 2024 leicht gesunkene Finanzierungskosten, gestiegene Einkommen und die geringe Neubautätigkeit zur Stabilität der Wohnimmobilienpreise bei. Die Wahrscheinlichkeit für Preisrückgänge bei den Gewerbeimmobilien bleibt allerdings hoch. Preisdruck entsteht, da durch mobiles Arbeiten weniger Bürofläche benötigt wird und durch die Zunahme des Online-Handels viele Ladenlokale leer stehen, was letztendlich einen erhöhten Wertberichtigungsbedarf bei den gewerblichen Immobilienfinanzierungen nach sich ziehen kann. Laut Aussage der Deutschen Bundesbank seien die Finanzinstitute allerdings in der Lage, einen stärker als erwarteten Anstieg der Kreditausfälle bei Gewerbeimmobilien zu bewältigen. In Anbetracht der aktuellen Gesamtrisikolage bleibt es von großer Bedeutung, dass sich das deutsche Finanzsystem ausreichend widerstandsfähig erweist. Gemäß einer Erhebung der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei kleinen und mittelgroßen Banken (LSI-Stresstest) können die meisten Finanzinstitute aufgrund ihrer Kapitalreserven auch größere Verluste kompensieren, ohne dass sie die regulatorisch geforderten Mindestanforderungen unterschreiten. Dazu tragen auch die von der BaFin festgelegten Kapitalpuffer u. a. für auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite bei. Die harten Kernkapitalquoten der Finanzinstitute, d. h. das Verhältnis aus hartem Kernkapital zu den risikogewichteten Aktiva (RWA), sind im Berichtsjahr weiter gestiegen. Bei den Sparkassen beträgt das harte Kernkapital rund 16 % der RWA und liegt damit deutlich über den gesetzlich geforderten Eigenkapitalquoten. Laut des Jahresgutachtens 2024/25 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 13. November 2024 habe Deutschland im Bereich der Digitalisierung im Finanzsystem Nachholbedarf und verpasse dadurch Chancen für Innovationen und Effizienzsteigerungen. In diesem Kontext könne der geplante digitale Euro eine kostengünstige und sichere Option für digitale Zahlungen darstellen, die unabhängig von nicht-europäischen Zahlungsdienstleistern sei und den Wettbewerb fördere. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen u. a. die Deregulierung in den USA, der verschärfte Einlagenwettbewerb, die ausufernden regulatorischen Vorgaben sowie der im Zuge der inflationären Tendenzen weiter angeheizte Kostendruck auf deutsche Banken und Sparkassen haben werden. 1.2 GeschäftsverlaufFrankfurter Sparkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts, Teil des Konzerns der Landesbank Hessen-Thüringen und Mitglied der Sparkassen-FinanzgruppeDie Frankfurter Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und Teil des Konzerns der Landesbank Hessen-Thüringen. Sie gehört zu den größten Sparkassen in Deutschland und ist fest in der Region verankert. Als Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe nutzt die Frankfurter Sparkasse die Vorteile aus der Zusammenarbeit im Verbund bei dezentraler Unternehmensverantwortung. Sie betreut als Universalbank Privatkunden, Gewerbe- und Firmenkunden sowie öffentliche Haushalte über die gesamte Produktpalette des Finanzdienstleistungsbereichs hinweg. Die Frankfurter Sparkasse verfügt in ihrem Geschäftsgebiet über ein dichtes Netz von Filialen und Beratungscentern, ergänzt um digitale Beratungseinheiten, und ist damit vor Ort persönlich aber auch medial für ihre Kundinnen und Kunden erreichbar. Mit der 1822direkt besitzt die Sparkasse zudem eine etablierte Marke im Direktbankgeschäft. Wachstum der Bilanz durch Kundengeschäft geprägtUngeachtet des anhaltenden schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds konnte die Frankfurter Sparkasse auch im Geschäftsjahr 2024 ihren Wachstumskurs fortsetzen. Jedoch war der Bilanzsummenanstieg mit 0,6 % oder 146,5 Mio. EUR auf 22,7 Mrd. EUR etwas schwächer als im Vorjahr und erfüllte damit die Erwartungen. Auf beiden Seiten der Bilanz konnte das Kundengeschäft ausgebaut werden. Sowohl die Forderungen an Kunden als auch der Wertpapierbestand erwiesen sich auf der Aktivseite als Wachstumsträger. Der Anstieg der Kundenforderungen um 1,9 % oder 203,3 Mio. EUR resultierte in erster Linie aus dem originären Kreditgeschäft, daneben erhöhte sich der Bestand an Schuldscheindarlehen an Nichtbanken um 2,5 % bzw. 20,7 Mio. EUR auf 860,0 Mio. EUR. Die Forderungen an Kreditinstitute wurden aufgrund einer reduzierten Inanspruchnahme der Einlagefazilität bei der Zentralbank um 8,1 % bzw. 548,6 Mio. EUR auf 6,2 Mrd. EUR zurückgefahren. Der Rückgang der übrigen Aktiva um 213,2 Mio. EUR auf 499,8 Mio. EUR resultiert aus einem geringeren Bestand an Mindestreservegeldern. In den übrigen Aktiva spiegelt sich auch der Ankauf der Liegenschaft "An der Hauptwache 1" im Rahmen der Neuordnung der Zentrale der Frankfurter Sparkasse wider. Die Wertpapiereigenanlagen wurden aufgrund der Umschichtungen von Anlagen bei der Notenbank in Anleihen mit guter Bonität um 16,5 % bzw. 703,3 Mio. EUR auf 5,0 Mrd. EUR ausgeweitet. Das Portfolio an festverzinslichen Wertpapieren beinhaltete zum Jahresende hauptsächlich Titel von öffentlichen Haushalten und Kreditinstituten. Nahezu die Hälfte der Anlagen hatte eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren. Im Vergleich zum Jahresende 2023 erhöhte sich der Bestand der Beteiligungen einschließlich der Anteile an verbundenen Unternehmen durch eine Kapitalerhöhung bei einer Beteiligung um 1,2 % bzw. 1,7 Mio. EUR auf 141,5 Mio. EUR. Aktiva
Das Wachstum auf der Passivseite wurde wie bereits im Vorjahr primär durch die Kundeneinlagen gespeist. Vor dem Hintergrund des Wettbewerbs um Kundengelder in Verbindung mit den Zinssenkungen der EZB fiel deren Anstieg mit 1,4 % bzw. 287,9 Mio. EUR jedoch deutlich verhaltener aus als in der Vorperiode, dennoch konnten mit einem Bestand von 20,2 Mrd. EUR die Erwartungen übertroffen werden. Das Wachstum resultierte maßgeblich aus der Ausweitung der Termineinlagen und Sparkassenbriefe um 20,5 %o oder 610,0 Mio. EUR auf 3,6 Mrd. EUR, deren Bestand jedoch niedriger als geplant liegt. Demgegenüber fiel der Rückgang der Sichteinlagen auf einen Bestand von 15,7 Mrd. EUR nicht so stark aus wie erwartet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 17,4 %o oder 194,6 Mio. EUR auf 926,3 Mio. EUR. Das bilanzielle Eigenkapital inklusive Bilanzgewinn erhöhte sich verglichen zum Vorjahr um 20,0 Mio. EUR auf 1.017,7 Mio. EUR. Passiva
Verhaltener Anstieg des KreditgeschäftsDie Immobilienfinanzierungen sind nach wie vor die bedeutendste Sparte im originären Kreditgeschäft. Angesichts der anhaltend schwachen Konjunktur fiel das Wachstum schwächer aus als ein Jahr zuvor und entsprach damit den Erwartungen. Der Bestand erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1,3 % bzw. 105,4 Mio. EUR auf 8,1 Mrd. EUR. Die Zunahme resultierte aus den gewerblichen Immobilienfinanzierungen, deren Bestand sich um 4,4 % oder 130,7 Mio. EUR erhöhte. Die privaten Immobilienfinanzierungen verringerten sich trotz gesunkener Zinsen leicht um 0,5 % oder 25,2 Mio. EUR. Neben den gewerblichen Immobilienfinanzierungen erwiesen sich die Kommunaldarlehen als wesentlicher Wachstumsträger. Ihr Bestand erhöhte sich spürbar um mehr als ein Drittel auf 464,3 Mio. EUR. Trotz widriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen legten die Bestände der übrigen gewerblichen Finanzierungen, anders als im Vorjahr, um insgesamt 1,5 % bzw. 16,1 Mio. EUR zu. Während sich das Volumen der EURibor-Festkredite auf 91,5 Mio. EUR nahezu verdoppelte, schmolzen sowohl die Bestände der Investitionsdarlehen und sonstigen gewerblichen Finanzierungen um 2,3 % bzw. 22,2 Mio. EUR als auch die der Kontokorrentkredite um 5,9 % bzw. 5,7 Mio. EUR erneut ab. Das Konsumentenkreditgeschäft nahm aufgrund der erfolgten Änderung des Geschäftsmodells erwartungsgemäß weiterhin ab. Der Impuls ging dabei von den Privatdarlehen aus, deren Bestand sich zugunsten der Vermittlung von Ratenkrediten an spezialisierte Finanzinstitute um 22,6 % oder 54,3 Mio. EUR verringerte. Die Bestände der Dispositionskredite legten um 9,3 % bzw. 3,0 Mio. EUR zu. Das verhaltene Wachstum im Kreditgeschäft zeigte sich auch bei den Neuzusagen und Auszahlungen. Von Januar bis Dezember 2024 sagte die Sparkasse ihren Kundinnen und Kunden Kredite und Darlehen (ohne Dispositions- und Kontokorrentkredite) im Umfang von 1,3 Mrd. EUR neu zu, was einem leichten Rückgang von 0,5 % bzw. 6,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Auszahlungen verringerten sich ebenfalls um 15,4 % bzw. 212,2 Mio. EUR auf 1,2 Mrd. EUR. Das Kundenkreditvolumen, das neben dem originären Kreditgeschäft die Eventualverbindlichkeiten, die Schuldscheindarlehen sowie die unwiderruflichen Kreditzusagen umfasst, verzeichnete am Bilanzstichtag einen verhaltenen Anstieg von 0,6 % bzw. 65,6 Mio. EUR und liegt mit 11,5 Mrd. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Kundenkreditvolumen
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| Risikokategorie | Beschreibung der Risiken |
| Adressenausfallrisiko | ... umfasst das Risiko des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern/ Emittenten sowohl im Kundenkreditgeschäft als auch im Rahmen der Wertpapiereigenanlagen. Darüber hinaus werden Länder und Beteiligungsrisiken sowie Beteiligungs-/Infrastrukturrisiken dem Adressenausfallrisiko zugerechnet. |
| Beteiligungs-/Infrastrukturrisiken beinhalten das wirtschaftliche Verlustpotenzial aus Wertschwankungen von Infrastrukturobjekten. In der Frankfurter Sparkasse sind diese auf Infrastrukturrisiken aus Spezialfonds / Dachfonds beschränkt. | |
| Marktpreisrisiko | ... ist definiert als Risiko eines Verlustes durch nachteilige Veränderungen von Zinssätzen, Credit-Spreads (Risikoprämien von Anleihen), Aktienkursen, Devisen- und Rohwarenkursen sowie Volatilitäten von Optionen. |
| Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko | ... beinhaltet das Risiko, den Zahlungsverpflichtungen kurzfristig, auch untertägig, nicht nachkommen oder größere Marktpositionen kurzfristig nicht zum Marktwert schließen zu können sowie potenzielle Ertragsrisiken bei fristeninkongruenter Refinanzierung. |
| Nicht-finanzielle | ... beinhalten Operationelle Risiken. Das Operationelle Risiko ist definiert als die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. |
| Risiken | |
| Geschäftsrisiko | ... ist definiert als das wirtschaftliche Verlustpotenzial, das auf mögliche Änderungen des Kundenverhaltens oder der Wettbewerbsbedingungen im Marktumfeld sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen zurückgeführt werden kann. |
| Immobilienrisiko | ... beinhaltet sowohl das wirtschaftliche Verlustpotenzial aus Wertschwankungen von Immobilien als auch die nachteilige Entwicklung eines Immobilienprojektverlaufs (Immobilienprojektierungsrisiko). |
Die Risikofrüherkennung wird gemäß dem Risikomanagementsteuerungskreis durch einen Regelprozess gewährleistet. Dabei erfolgt eine direkte Berichterstattung an die zuständigen Ausschüsse bzw. an den Vorstand. Diese Frühwarnprozesse, die alle wesentlichen Risiken umfassen, sollen sicherstellen, dass den beteiligten Fachbereichen ein umfassendes Instrumentarium zur Steuerung sowie zum Reporting von Risiken zur Verfügung steht. Die angewandten Methoden und Verfahren unterliegen einer fortlaufenden Weiterentwicklung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Kriterien und aufsichtsrechtlicher Vorgaben.
Der Risikomanagementkreislauf hat fünf Prozessschritte. Er beginnt mit der Risikoidentifikation, die eine strukturierte Erfassung der wesentlichen Risiken und Risikobereiche zum Ziel hat. Insbesondere ist vor der Erweiterung des Produkt- und Serviceangebots oder dem Erschließen neuer Märkte eine umfassende Risikoidentifikation sowie die Einbindung in die Prozesse und Systeme vorgeschaltet. Die Frankfurter Sparkasse trägt diesem Umstand durch einen risikoorientierten Neuproduktprozess Rechnung.
Der zweite Schritt besteht aus der Analyse und Bewertung der Risiken. Hierzu werden in der Regel mathematisch-statistische Modelle mit dem Ziel eingesetzt, Risiken zu quantifizieren und angemessene Steuerungsmaßnahmen ableiten zu können.
Für die identifizierten und bewerteten Risikopositionen werden im Rahmen der Risikosteuerung gezielte Maßnahmen abgeleitet. Grundsätzlich können Risiken akzeptiert, reduziert, begrenzt, vermieden oder übertragen werden.
Daran anschließend erfolgt in einem vierten Schritt die Risikoüberwachung, die gewährleistet, dass die Risikoposition der Sparkasse der angestrebten Risikosituation entspricht. Dabei steht die kontinuierliche Kontrolle von Wirksamkeit und Angemessenheit der Risikosteuerungsmaßnahmen im Mittelpunkt. Die Limitauslastung für die einzelnen Risikoarten wird in den jeweiligen Limitsystemen regelmäßig überprüft. Das RAS führt diese zu einem Gesamtrisikoüberblick zusammen.
Die Ergebnisse der Risikoüberwachung bilden schließlich die Grundlage des Risikoreportings, das täglich, monatlich bzw. vierteljährlich gegenüber den Entscheidungsträgern erfolgt. Mit Hilfe dieses Instrumentariums sollen unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig erkannt werden, um erforderliche Entscheidungen frühzeitig treffen zu können.
Die Risikomanagementorganisation der Frankfurter Sparkasse umfasst aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen, die ein wirkungsvolles Risikomanagement sicherstellen sollen. Hierbei gilt eine strikte Funktionstrennung zwischen Risikosteuerung und -überwachung bis auf Vorstandsebene. Die Struktur des Risikomanagements ist nach den individuellen Erfordernissen der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktprozesse ausgerichtet. Im Fokus stehen dabei insbesondere die integrierte Überwachung des Kreditgeschäfts und der Marktpreis- sowie der Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die strategischen Geschäftsfelder Privatkunden, Firmenkunden, 1822direkt sowie den Bereich Treasury. Im Aktiv-/Passiv-Ausschuss werden Vorschläge für strategische und operative Maßnahmen zur Steuerung der Marktpreis- sowie der Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken erarbeitet. Die Frankfurter Sparkasse hat zudem einen Risikoausschuss eingerichtet, in dem die aktuelle Risikolage der Sparkasse erörtert, Maßnahmen des Risikomanagements diskutiert und dem Vorstand zur Entscheidung vorgeschlagen werden.
Das direkt dem Vorstand unterstellte Risikocontrolling ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Refinanzierungs-, Geschäfts-, Immobilien- sowie der nicht-finanziellen Risiken verantwortlich. Dazu gehören auch die Überwachung von potenziellen Inter- und Intra-Risikokonzentrationen sowie die jeweilige Methodenkompetenz. Die Funktion des Chief Risk Officers (CRO) obliegt dem für die Überwachungseinheit verantwortlichen Vorstandsmitglied. Der Leiter Risikocontrolling übt die Risikocontrolling-Funktion gemäß MaRisk aus.
Im Rahmen der Regelberichterstattung werden die wesentlichen Informationen zur Risikolage der Frankfurter Sparkasse dem Verwaltungsrat und dem aus seiner Mitte gebildeten Risikoausschuss des Verwaltungsrats vorgestellt und dort ausführlich erörtert. Neben dem zwischen dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats bestehenden Ad-hoc-Berichterstattungsprozess existiert auch eine Ad-hoc-Berichterstattungspflicht des Leiters Risikocontrolling an den Vorstand. Für die Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Refinanzierungs-, Geschäfts- und Immobilienrisiko sowie für die nicht-finanziellen Risiken existieren einerseits qualitative Kriterien und andererseits quantitative Kriterien für eine Überwachung. Hierfür wurden unterschiedlich hohe Wesentlichkeitsgrenzen für die Meldungen innerhalb der Frankfurter Sparkasse festgelegt.
Eine Prüfung von Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems erfolgt durch die Interne Revision der Frankfurter Sparkasse, die organisatorisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt ist und unabhängig dem Gesamtvorstand berichtet. Gemäß § 25d KWG kann der Vorsitzende des Risikoausschusses des Verwaltungsrats darüber hinaus Auskünfte direkt beim Leiter der Internen Revision bzw. beim Leiter des Risikocontrollings einholen.
Die Funktionen Compliance nach WpHG, MaRisk sowie die Zentrale Stelle für Geldwäsche und Betrugsbekämpfung sind in der Abteilung Compliance zusammengefasst, die unmittelbar dem Vorstand unterstellt ist. Darüber hinaus ist der Abteilung Compliance der Bereich Non-Financial-Risk mit dem Informationssicherheitsbeauftragten und dem Auslagerungsbeauftragten sowie das Referat für Datenschutz angegliedert. Die Datenschutzbeauftragte untersteht fachlich unmittelbar dem Vorstand. Ihr obliegt die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Die Beauftragten der jeweiligen Bereiche (Compliance nach WpHG und MaRisk, Datenschutz, Informationssicherheit, Auslagerungen, Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung) führen regelmäßige, risikoorientierte Überwachungshandlungen durch und erstatten dem Vorstand je nach Bereich mindestens jährlich, quartalsweise und anlassbezogen Bericht zur Gefährdungs- und Risikosituation der Sparkasse. Dazu wurden den Beauftragten angemessene Befugnisse eingeräumt.
Wie aufsichtsrechtlich gefordert, bestehen somit wirksame interne Kontrollverfahren zur Steuerung und Überwachung der zugrunde liegenden Risiken.
Die quantifizierbaren wesentlichen Risiken werden in der Frankfurter Sparkasse in die Risikotragfähigkeit eingebunden. Bei Eintritt eines Verlustes ist sichergestellt, dass dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit durch entsprechendes Risikodeckungspotenzial (RDP) abgedeckt und somit die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit wird mit der ökonomischen internen Perspektive und der normativen internen Perspektive in zwei gleichberechtigt nebeneinanderstehenden verschiedenen Ansätzen durchgeführt.
In der ökonomischen internen Perspektive werden alle Risiken auf einem Risikohorizont von einem Jahr betrachtet, die den Fortbestand der Frankfurter Sparkasse in einer ökonomischen internen Sicht gefährden könnten. Dabei werden die folgenden Risikoarten einbezogen: Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Operationelle Risiken (Teilrisiko der nicht-finanziellen Risiken), Beteiligungs- / Infrastrukturrisiken (Teilrisiko der Adressenausfallrisiken), Absatz- und Vertriebsrisiken (Teilrisiko des Geschäftsrisikos) sowie Immobilienprojektierungsrisiken (Teilrisiko des Immobilienrisikos). Für die einzelnen Risiken sind Limite vorhanden.
Die Risiken werden bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen quantifiziert. Hierdurch erfolgt der Nachweis, dass das ökonomische Risikodeckungspotenzial auch bei schlagend werdenden seltenen und schweren Verlustausprägungen ausreicht, um den Fortbestand der Sparkasse aus eigenen Mitteln, d. h. ohne Rückgriff auf externe Mittel, zu gewährleisten.
Im Anschluss werden die Einzelrisiken ohne die Berücksichtigung möglicher Diversifikationseffekte zu einem Gesamtrisiko zusammengefasst und dem ökonomischen Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt.
Als Risikodeckungspotenzial dienen insbesondere die Kernkapitalbestandteile inkl. des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB, die Vorsorgereserven nach § 340f HGB sowie die stillen Reserven aus den Kundenbeständen und das aufgelaufene Jahresergebnis vor Steuern. Davon abgezogen werden die Betriebs-, Risiko- und Eigenkapitalkosten.
Die Risikotragfähigkeit ist dann sichergestellt, wenn der definierte Schwellenwert eingehalten ist und mithin das Risikodeckungspotenzial zur Abdeckung der Risiken ausreicht.
Neben der ökonomischen internen Perspektive zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit in der Säule II stellt die normative interne Perspektive die zweite Sichtweise dar, welcher ein zukünftiger Zeithorizont von 36 Monaten zugrunde liegt. Ziel dieser Betrachtung ist es, die fortlaufende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sowie der internen Ziele sicherzustellen, die sich aus der Risikostrategie und dem Risk Appetite Statement ableiten.
In der normativen internen Perspektive werden die Auswirkungen der wesentlichen Säule-II-Risiken im Betrachtungszeitraum auf die regulatorischen Quoten und die internen, kapitalquotenbezogenen Ziele bei Fortführung des Instituts untersucht. Dabei werden die folgenden Risikoarten einbezogen: Marktpreisrisiko (mit Wirkung auf das Zinsergebnis und das Bewertungsergebnis), Adressenausfallrisiko (mit Wirkung auf den Impairmentbedarf und die risikogewichteten Aktiva (RWA)), Operationelle Risiken und sonstige Risiken. Hierbei wirken zum einen Säule-II-Risiken über die GuV auf das regulatorische Kapital, zum anderen schlägt sich die Säule-I-Risikoquantifizierung in veränderten RWA nieder. Diese Analyse erfolgt unter Zugrundelegung von zwei verschiedenen makroökonomischen Szenarien. Zum einen wird ein Basisszenario betrachtet, das auf der letzten Mittelfrist- bzw. Kapitalplanung aufbaut und um aktuelle Entwicklungen ergänzt wird. Zum anderen existiert ein Negativszenario, das aus dem internen Stresstestszenario der "Globalen Rezession" abgeleitet wird.
Daneben werden im sogenannten Risk Appetite Statement wesentliche Steuerungsgrößen sowie entsprechende Schwellenwerte zur Darstellung des Risikoprofils, unter anderem für die regulatorische und ökonomische Kapitaladäquanz, definiert und dokumentiert.
Im Einzelnen stellt sich die Risikotragfähigkeit (RTF) der beiden internen Perspektiven wie folgt dar:
| RTF | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| RDP (Mio. EUR) | 1.490,1 | 1.282,5 |
| Risiken (Mio. EUR) | 559,0 | 538,5 |
| Auslastung (%) | 37,5 | 42,0 |
| freies RDP (Mio. EUR) | 931,1 | 744,0 |
Die Auslastung ist im Zeitverlauf nahezu unverändert.
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Limit
Mio. EUR |
Risiko
Mio. EUR |
Auslastung
% |
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| Adressenausfallrisiko | 260,0 | 85,1 | 32,7 |
| Marktpreisrisiko | 333,0 | 301,6 | 90,6 |
| Operationelles Risiko 1 | 59,0 | 40,9 | 69,4 |
| Absatz- und Vertriebsrisiken 2 | 120,0 | 95,6 | 79,6 |
| Beteiligungsrisiko / Infrastrukturrisiko 3 | 38,0 | 25,1 | 66,1 |
| Immobilienprojektierungsrisiko 4 | 40,0 | 10,7 | 26,8 |
| Gesamt | 850,0 | 559,0 | 65,8 |
1 Operationelles Risiko als Teil des
nicht-finanziellen Risikos
2 Risiko aus täglich fälligen Einlagen
als Teil des Geschäftsrisikos
3 Beteiligungsrisiko / Infrastrukturrisiko als
Teil des Adressenausfallrisikos
4 Immobilienprojektierungsrisiko als Teil des
Immobilienrisikos
RWA und Eigenmittel stellen sich in den Szenarien "Basis" und "Negativ" wie folgt dar:
| RWA | 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2025 | ||
| Mio. EUR | Stichtag | Basisszenario | Delta | Negativszenario | Delta |
| Adressenausfallrisiken | 5.024,2 | 4.766,9 | -257,3 | 7.035,4 | 2.011,3 |
| Operationelle Risiken | 659,0 | 704,2 | 45,2 | 704,2 | 45,2 |
| Sonstige Risiken (inkl. CVA) | 6,6 | 6,6 | 0,0 | 6,6 | 0,0 |
| Summe RWA | 5.689,7 | 5.477,7 | -212,1 | 7.746,2 | 2.056,5 |
| Kapital | 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2025 | ||
| Mio. EUR | Stichtag | Basisszenario | Delta | Negativszenario | Delta |
| Hartes Kernkapital | 1.122,9 | 1.177,4 | 54,5 | 1.177,4 | 54,5 |
| darunter Fonds für allgemeine Bankrisiken § 340g HGB | 180,0 | 220,0 | 40,0 | 220,0 | 40,0 |
| Gesamtkapital | 1.154,5 | 1.207,4 | 52,9 | 1.221,7 | 67,2 |
| darunter Ergänzungskapital | 31,6 | 30,0 | -1,6 | 44,3 | 12,7 |
Hieraus ergeben sich zum 31.Dezember 2025 folgende regulatorischen Kennzahlen:
| Regulatorische Kapitalquoten und Großkreditgrenze | 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2025 | ||
| % bzw. %-Punkte | Stichtag | Basisszenario | Delta | Negativszenario | Delta |
| Harte Kernkapitalquote | 19,7 | 21,5 | 1,8 | 15,2 | -4,5 |
| Gesamtkapitalquote | 20,3 | 22,0 | 1,8 | 15,8 | -4,5 |
| Leverage Ratio | 6,4 | 6,6 | 0,2 | 6,6 | 0,2 |
| Auslastung Großkrediteinzelobergrenze | 74,1 | 70,7 | -3,4 | 70,7 | -3,4 |
| LCR | 196,0 | 227,1 | 31,1 | 263,6 | 67,6 |
| NSFR | 128,2 | 124,8 | -4,4 | 128,7 | 0,5 |
Für den weiteren Betrachtungszeitraum stellen sich die regulatorischen Kennzahlen wie folgt dar:
| Regulatorische Kapitalquoten und Großkreditgrenze | 31.12.2024 | 31.12.2026 | 31.12.2026 | ||
| % bzw. %-Punkte | Stichtag | Basisszenario | Delta | Negativszenario | Delta |
| Harte Kernkapitalquote | 19,7 | 21,6 | 1,8 | 17,9 | -1,9 |
| Gesamtkapitalquote | 20,3 | 22,1 | 1,8 | 18,4 | -1,9 |
| Leverage Ratio | 6,4 | 6,7 | 0,3 | 6,5 | 0,2 |
| Auslastung Großkrediteinzelobergrenze | 74,1 | 68,2 | -5,9 | 69,5 | -4,6 |
| NSFR | 128,2 | 124,4 | -3,8 | 131,3 | 3,1 |
| Regulatorische Kapitalquoten und Großkreditgrenze | 31.12.2024 | 31.12.2027 | 31.12.2027 | ||
| % bzw. %-Punkte | Stichtag | Basisszenario | Delta | Negativszenario | Delta |
| Harte Kernkapitalquote | 19,7 | 21,0 | 1,3 | 18,7 | -1,0 |
| Gesamtkapitalquote | 20,3 | 21,6 | 1,3 | 19,3 | -1,0 |
| Leverage Ratio | 6,4 | 6,7 | 0,4 | 6,5 | 0,1 |
| Auslastung Großkrediteinzelobergrenze | 74,1 | 65,9 | -8,2 | 68,5 | -5,6 |
| NSFR | 128,2 | 124,4 | -3,8 | 135,3 | 7,1 |
Die Einhaltung der Limite bzw. von Mindestquoten wird überwacht. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeit werden quartalsweise an den Vorstand berichtet. Die Limite werden vom Vorstand mindestens jährlich neu festgelegt bzw. bestätigt. Adressaten der Risikoberichte sind der Gesamtvorstand, der Risikoausschuss des Verwaltungsrats sowie die verantwortlichen operativen Bereiche.
Zur Identifizierung möglicher Verluste aus ungünstigen Veränderungen von Marktdaten und Ausfallraten nutzt die Frankfurter Sparkasse teilweise komplexe Modelle. Um die aus diesen Modellen resultierenden Risiken zu steuern, hat die Frankfurter Sparkasse eine Model Risk Policy implementiert, die auf der Grundlage einer Modelldefinition die Rahmenbedingungen für ein effektives Modellrisikomanagement festlegt. Diese Rahmenbedingungen umfassen Regelungen zur Erfassung der Modelle im Rahmen einer Modellinventur sowie Vorgaben zum weiteren Umgang mit diesen Modellen in Abhängigkeit von ihrer Bedeutung für das Modellrisikomanagement.
Dies schließt auch die jährliche Eignungsüberprüfung der Modelle (sowohl quantitativ als auch qualitativ) ein, um Rückschlüsse auf deren Grenzen und Beschränkungen zu ziehen. Für die Risikotragfähigkeitsrechnungen werden - basierend auf den Einzelvalidierungen - übergreifende Validierungsaussagen formuliert. Die zusammengefassten Ergebnisse werden dem Vorstand zur Kenntnis gegeben.
Die Frankfurter Sparkasse ist eine 100 %ige Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen und somit in den Helaba-Konzern integriert. Darüber hinaus ist sie Mitglied des regionalen Sparkassenstützungsfonds des SGVHT. Die regionalen Sparkassenstützungsfonds sind mit zwei weiteren Sicherungseinrichtungen (Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie Sicherungsfonds der Landesbausparkassen) zu einem bundesweiten Haftungsverbund zusammengeschlossen. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Durch dieses Sicherungssystem werden die angeschlossenen Institute gemäß dem Prinzip der Institutssicherung geschützt.
Zusätzlich ist die Sparkasse dem beim SGVHT gebildeten Reservefonds angeschlossen. Der Reservefonds sichert die Verbindlichkeiten der Sparkasse gegenüber Kundinnen und Kunden einschließlich Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und sonstigen institutionellen Anlegern sowie die verbrieften Verbindlichkeiten. Ausgenommen hiervon sind unabhängig von ihrer Restlaufzeit Verbindlichkeiten, die bei den Instituten als Eigenmittelbestandteile i. S. v. § 10 KWG dienen oder gedient haben, wie Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genussrechtsverbindlichkeiten sowie nachrangige Verbindlichkeiten. Der Reservefonds entfaltet somit nicht nur instituts-, sondern auch gläubigerschützende Wirkung und verdeutlicht, dass die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen unmittelbar füreinander einstehen.
Ab 2025 wird ein weiterer Sicherungsfonds unter Beteiligung der gesamten Sparkassen Finanzgruppe aufgebaut werden, der ergänzend zu den vorhandenen Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen wird. Während der auf acht Jahre angelegten Ansparphase sollen die Mittel des Reservefonds des SGVHT ratierlich herangezogen werden, um die Belastungen für die zugehörigen Verbandssparkassen, zu denen auch die Frankfurter Sparkasse gehört, abzumildern.
Im Rahmen der Teilrisikostrategie Adressenausfallrisiken legt der Vorstand die kreditstrategischen Ziele und Maßnahmen für das kommende Jahr fest. Darüber hinaus erfolgt jährlich eine Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage und der Portfoliostruktur. Als Ergebnis der Überprüfung wurden im Berichtsjahr die wesentlichen Steuerungsparameter aktualisiert.
Die Kreditvergabe erfolgt im Rahmen ratingabhängiger Blankolimitobergrenzen. Darüber hinaus existiert bei der Neukreditvergabe ein sogenannter Rating-Cut-Off. Kredite, deren Risikoklassifizierung diesen Cut-Off überschreitet, unterliegen zusätzlichen Anforderungen an die Kreditbewilligung. Auf Basis monatlicher Untersuchungen des Kreditportfolios können bei Bedarf auch unterjährige strategische Maßnahmen eingeleitet werden.
Das Basel III-Regelwerk, das in der EU insbesondere durch die Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie der EU (CRD IV) und die Kapitaladäquanzverordnung der EU (CRR) umgesetzt wurde, stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Adressrisikosteuerung der Frankfurter Sparkasse dar. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung kommt bei der Frankfurter Sparkasse der auf internen Ratingsystemen basierende Ansatz (IRBA) zum Einsatz. Über methodische oder prozessuale Änderungen an den bereits eingeführten Systemen sowie über die Entwicklung und Einführung von neuen Ratingsystemen wird die Bankenaufsicht zeitnah durch Modelländerungsanzeigen informiert.
Die zur Portfoliosegmentierung gehörende IRB-Ansatzwahl für Forderungen und sonstige Ansatzwahlrechte stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsart | Ansatzwahl |
| Adressrisiko | IRB-Basisansatz mit selbstgeschätzten Verlustquoten im Mengengeschäft |
| Spezialfonds | Durchschaumethode |
| Beteiligungen | Einfacher IRB-Ansatz für Beteiligungen |
| Sicherheitenansatz | Umfassender Ansatz |
| Angesetzte Sicherheiten | Grundpfandrechte, Garantien und Bürgschaften, Guthaben (im eigenen Haus und bei Drittinstituten) |
| Operationelles Risiko | Standardansatz (über relevante Bruttoertragsgrößen aufgeteilt nach acht Geschäftsfeldern) |
| Marktpreisrisiken des Handelsbuchs | Standardverfahren (Durationsmethode) |
Die Frankfurter Sparkasse verfügt über etablierte Prozesse zur Risikoklassifizierung, die sich nach dem initiierenden Geschäftsbereich richten. Dabei kommen die in der folgenden Tabelle dargestellten Risikoklassifizierungsverfahren zum Einsatz:
| Geschäftsbereich | Risikoklassifizierungsverfahren |
| Firmenkundengeschäft | Sparkassen Standard-Rating / Sparkassen KundenKompaktRating |
| Kapitalmarktgeschäft (Banken / Institute / Corporates / Leasinggesellschaften) | Landesbanken-Rating |
| Retailgeschäft 1 | Sparkassen Kunden-Scoring / Sparkassen Standard-Rating / Sparkassen KundenKompaktRating |
| Nationale Immobilien | Sparkassen Immobiliengeschäfts-Rating |
1 Forderungsklassen gemäß Art. 147
CRR
Für die Risikoklassifizierung von Staaten kommen externe Ratings (S&P, Moody's) zur Anwendung.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 ergab sich folgende Ratingverteilung des originären Kreditportfolios (12,2 Mrd. EUR, inkl. Zusagen, ohne Handel / Treasury):
| Extern | AAA bis BBB | BBB-bis BB+ | BB bis BB- | B+ bis C | D | ungeratet |
| Ratingklassen | 1-3 | 4-6 | 7-9 | 10-15 | 16-18 | - |
| 31.12.2024 (%) | 67,0 | 21,7 | 5,9 | 2,5 | 0,6 | 2,2 |
| darunter blanko (%) | 30,5 | 7,3 | 2,7 | 0,9 | 0,2 | 1,5 |
| 31.12.2023 (%) | 69,5 | 19,4 | 6,9 | 2,1 | 0,6 | 1,5 |
| darunter blanko (%) | 31,8 | 7,3 | 2,4 | 0,9 | 0,2 | 0,7 |
Zum 31. Dezember 2024 betrug das Exposure-at-Default des Eigengeschäftsportfolios 11,0 Mrd. EUR. Wie bereits in den Vorjahren wurde es durch konzerninterne Geschäfte mit der Helaba geprägt, deren Umfang sich zum Bilanzstichtag auf 5,1 Mrd. EUR belief. Das darüber hinaus gehende Geschäft inkl. Pfandbriefportfolio (rund 5,8 Mrd. EUR) hat die nachfolgend dargestellte Ratingverteilung:
| Extern | AAA bis BBB | BBB-bis BB+ | BB bis BB- | B+ bis C | D | ungeratet |
| Ratingklassen | 1-3 | 4-6 | 7-9 | 10-15 | 16-18 | - |
| 31.12.2024 (%) | 51,4 | 3,4 | 0,4 | 0,2 | 0,0 | 0,0 |
| 31.12.2023 (%) | 62,6 | 4,8 | 0,8 | 0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Extern | KSA |
| Ratingklassen | - |
| 31.12.2024 (%) | 44,6 |
| 31.12.2023 (%) | 31,7 |
Im Kreditrisikostandardansatz (KSA) werden hauptsächlich inländische öffentliche Haushalte sowie Intragruppenforderungen gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR geführt.
Das Pfandbriefportfolio beträgt insgesamt 1.390,9 Mio. EUR und zeigt folgende Ratingverteilung:
| Extern | AAA bis BBB | BBB-bis BB+ | BB bis BB- | B+ bis C | D | ungeratet |
| Ratingklassen | 1-3 | 4-6 | 7-9 | 10-15 | 16-18 | - |
| 31.12.2024 (%) | 100,0 | - | - | - | - | - |
| 31.12.2023 (%) | 100,0 | - | - | - | - | - |
Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung.
Risikokonzentrationen werden mittels eines Kreditportfoliomodells überwacht. Dabei verwendet die Sparkasse das Kreditportfoliomodell CreditPortfolioView (CPV). In diesem Modell werden über Monte-Carlo-Simulationen auf Basis historisch ermittelter Parameter erwartete und unerwartete Verluste errechnet. Neben möglichen Kreditausfällen werden auch Ratingveränderungen als Wertänderungskomponente einbezogen. Ratingverschlechterungen wirken dabei verlusterhöhend, Ratingverbesserungen hingegen verlustreduzierend.
CPV wird für die Quantifizierung der Adressenausfallrisiken im ökonomischen Steuerungskreis verwendet. Die Spezialfonds der Frankfurter Sparkasse fließen als einzelne Risikopositionen nach der Transparenzmethode ein. In der normativen internen Perspektive erfolgt die Quantifizierung der Adressenausfallrisiken mittels der Eigenmittelunterlegung gemäß CRR.
Das Kreditportfolio der Frankfurter Sparkasse ist sparkassentypisch strukturiert. Kleinere und mittlere Engagements bis zu einem Obligo von 5,0 Mio. EUR machten Ende 2024 unverändert rund zwei Drittel, Engagements mit einem Obligo über 5,0 Mio. EUR rund ein Drittel des Volumens aus.
Mit einem Anteil von rund 44 % bzw. rund 28 % prägten Kredite an wirtschaftlich Unselbstständige bzw. an Kreditnehmende des Immobiliendienstleistungssektors die Branchenstruktur des Kreditportfolios. Die Verteilung der übrigen Engagements wies keine wesentliche Risikokonzentration hinsichtlich einzelner Branchen auf.
Die Länderlimite unterliegen der Konzernlimitsteuerung durch die Helaba. Die ratingabhängigen Gesamtlimite pro Land für die Frankfurter Sparkasse werden daher bei der Helaba im Rahmen der Konzernländerlimite als Sublimite je Land beantragt. Gibt es für ein Land bei der Sparkasse und bei der Helaba kein Limit, gilt eine einheitliche Risikotoleranzgrenze in Höhe von 100 TEUR je Land. Das gesamte Blankokreditvolumen, welches auf diese Risikotoleranzgrenzen angerechnet wird, darf zudem die Höchstgrenze in Höhe von 2,0 Mio. EUR nicht übersteigen. Dies gilt auch für ausländische Assets, die in den Spezialfonds gehalten und nach der Transparenzmethode ebenfalls auf die Länderlimite angerechnet werden. Die Anrechnung auf die Länderlimite orientiert sich grundsätzlich am Domizilprinzip, d. h. entscheidend ist der Wohn-/Firmensitz der Einzelkreditnehmenden. In Ausnahmefällen kann hiervon unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten abgewichen werden. Länderrisiken im originären Kreditgeschäft sind bei der Frankfurter Sparkasse weiterhin von untergeordneter Bedeutung.
Das Länderrisiko wird durch Wertpapierengagements in den guten externen Ratingklassen AAA bis AA dominiert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Geschäften mit europäischen Banken überwiegend in Frankreich, den Niederlanden, in Finnland, Schweden sowie in Kanada, des Weiteren auf Geschäften mit Unternehmen in Österreich, den USA, den Niederlanden, der Schweiz, Großbritannien und Frankreich. Die gesamte Inanspruchnahme beträgt rund 2,8 Mrd. EUR (Vorjahr: 2,7 Mrd. EUR).
Die Sparkasse betreibt eine aktive Kreditportfoliosteuerung, die über die rechtzeitige Identifizierung der maßgeblichen Risiken erfolgt. Dabei wird sichergestellt, dass bereits frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Begrenzung potenzieller Schäden ergriffen werden können. Diese Risikofrüherkennung wird unter Nutzung des OSPlus-Frühwarnsystems durchgeführt. Das OSPlus-Frühwarnsystem überwacht alle Kundinnen und Kunden ab einem Obligo (GvK-Obligo) größer 250 TEUR in einem regelmäßigen Turnus von zwei Wochen. Darüber hinaus werden Kunden mit einem GvK-Obligo größer 100 EUR und der Systemempfehlung "Problemkreditbetreuung" sowie Kunden mit einer Bonitätsnote 16-18 über das Frühwarnsystem identifiziert, um diese der Abteilung Sanierung/Abwicklung vorzustellen. Im Rahmen der Läufe werden qualitative und quantitative Warnsignale sowie die Rating-/Scoringnote verarbeitet. Es erfolgt eine maschinelle Kategorisierung der Kreditnehmer in "Normalbetreuung", "Intensivbetreuung" oder "Sanierung/Abwicklung". Im Anschluss erfolgt bei Kunden mit Systemempfehlung "Intensivbetreuung" bzw. "Problemkreditbetreuung (Sanierung/Abwicklung)" nach Prüfung des Engagements die finale Betreuungseinstufung durch die Marktfolge Kredit gemäß Kompetenztableau. Sofern eine Zuordnung zur "Intensivbetreuung", Sanierung oder Abwicklung erfolgt, werden die entsprechenden Adressen für die Kreditrisikoberichterstattung gekennzeichnet. Der Vorstand wird quartalsweise über die aktuelle Portfolio- und Risikostruktur des Kreditgeschäftes mittels eines MaRisk-konformen Kreditrisikoberichts innerhalb des Gesamtrisikoberichts unterrichtet. Eine Berichterstattung an den Vorstand über Adressrisiken aus Handelsgeschäften erfolgt täglich. Durch Ad-hoc-Reportings wird sichergestellt, dass bei bedeutenden Ereignissen sowohl der Vorstand als auch der Kreditausschuss des Verwaltungsrats zeitnah unterrichtet werden.
Ein ratingorientiertes Limitsystem sorgt bereits bei Geschäftsabschluss für eine Begrenzung der Adressrisiken. Dabei werden Firmenkunden, Corporates (Treasury), Pfandbriefe und Banken mittels eines zulässigen Blankovolumens limitiert.
Zudem existieren Limite für die Begrenzung des unerwarteten Risikos des Kreditportfolios im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzepte. Das ökonomische Limit für das unerwartete Adressrisiko wird aus dem Kreditrisikomodell CPV unter Berücksichtigung von regionalen Konzentrationen, Sicherheitenkonzentrationen sowie Größenkonzentrationen bei einzelnen Adressen abgeleitet.
In die Konditionengestaltung der Kredite fließen Standardrisikokosten in Form des erwarteten Verlusts sowie Eigenkapitalkosten als Verzinsung des vorzuhaltenden Eigenkapitals ein. Kontrahenten- und Emittentenlimite existieren im Geldhandel, im Devisen- und Derivategeschäft sowie im Wertpapiergeschäft. Darüber hinaus sind Globallimite auf Konzernebene zu beachten.
Innerhalb der definierten Kreditprozesse werden Kreditengagements sowohl nach Produkten als auch nach Risikogehalt differenziert. Im Zuge dessen findet eine Trennung in risikorelevantes Geschäft und nicht risikorelevantes Geschäft statt. Gemäß den MaRisk ist ein Zweivotensystem etabliert. Das Erstvotum erfolgt im Marktbereich, an das sich ein separates Zweitvotum in einer vom Markt unabhängigen Stelle anschließt. Für Geschäfte im risikorelevanten Bereich wird auf Basis einer detaillierten Risikobeurteilung durch eine vom Markt unabhängige Stelle das Zweitvotum übernommen. Von der grundsätzlichen Praxis zweier Voten wird bei nicht risikorelevanten Geschäften abgewichen, in denen ein Votum genügt und die Genehmigung in Einzelkompetenz gefällt wird. Bestimmte Kundengruppen (u. a. Banken, Staaten, große Unternehmenskunden) sind in die Konzernlimitsteuerung integriert. Die ratingabhängigen Kreditkompetenzen werden grundsätzlich funktionsbezogen vergeben. Für die Kompetenzausübung ist das Gesamtobligo der Gruppe verbundener Kunden maßgeblich.
Der Vorstand entscheidet über die zu bildende Risikovorsorge und legt darüber hinaus Richtlinien für die Sicherheitenbewertung, die Beschlusskompetenz sowie das Verfahren zur Bildung, Überprüfung und Prognose von Einzelwertberichtigungen fest. Einzelwertberichtigungen werden gebildet, wenn sich bei Kreditnehmenden aufgrund schwacher wirtschaftlicher Verhältnisse ein akutes Ausfallrisiko der Kapital- bzw. Zinsforderung abzeichnet. Daraus ergibt sich, dass der sachgerechten Dotierung und der laufenden Anpassung der Risikovorsorge bei Problemkrediten eine hohe Bedeutung beizumessen ist. Der Entscheidungsprozess über die Erstbildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen oder deren Erhöhungen oder Auflösungen wird durch die Abteilung Sanierung/Abwicklung maßgeblich gesteuert. Gleiches gilt für die Überprüfung oder für die Verwertung der Sicherheiten sowie für einen eventuellen Vergleich. Ebenso erfolgen dort zweimal jährlich die Ermittlung und Überprüfung der Realisationswerte von Sicherheiten und der daraus resultierenden Risikovorsorge.
Zur Abschirmung von latenten Ausfallrisiken werden Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebildet, die als Basis-Risikovorsorgekomponente entsprechend den Vorgaben des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS BFA 7) ermittelt werden. Die Bewertung erfolgt auf der Basis des erwarteten Verlustes bezogen auf einen Zeithorizont von einem Jahr.
Überdies werden die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute mit Vorsorgereserven nach § 340f HGB bzw. dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB abgedeckt. In der Berichtsperiode ist der Bestand der Einzelwertberichtigungen und Kreditrückstellungen von 20,9 Mio. EUR auf 20,6 Mio. EUR leicht gesunken. Trotz der weiterhin guten Portfolioqualität wurde die Dotierung der Pauschalwertberichtigung von 7,8 Mio. EUR auf 11,4 Mio. EUR erhöht. Für alle erkennbaren Risiken wurde ausreichend Vorsorge getroffen. Die Limite für unerwartete Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeit wurden im Jahr 2024 nicht überschritten.
Im Adressenausfallrisiko zeigen sich für einzelne Kreditnehmende Auswirkungen der krisenbedingt schwierigen Wirtschaftslage, die sich auf Portfolioebene betrachtet jedoch weiterhin auf niedrigem Niveau bewegen.
Die Marktpreisrisiken der Frankfurter Sparkasse werden in betriebswirtschaftlicher und in aufsichtsrechtlicher Hinsicht sowie periodisch abgebildet und überwacht. Bei der Abbildung der Zinsänderungsrisiken werden alle zinstragenden Positionen berücksichtigt.
Die leicht rückläufigen Volatilitäten an den Zinsmärkten spiegeln sich in ebenfalls gesunkenen Marktpreisrisiken wider.
Die Steuerungsphilosophie der Frankfurter Sparkasse hinsichtlich des Zinsbuchs verfolgt weiterhin eine aktive Steuerung durch das Treasury mit definierten Sensitivitätsgrenzen.
Die Frankfurter Sparkasse verwendet zur Quantifizierung der barwertigen Zinsänderungs-, Aktien- und Währungsrisiken Systeme der Helaba. Die Abbildung der Zinsänderungsrisiken umfasst dabei auch Spreadrisiken, die auf der Zuordnung der Geschäfte zu Zinskurven unterschiedlicher Asset-Klassen bzw. Bonitäten basieren. Spezialfondsbestände werden dabei mittels der Durchschaumethode berücksichtigt.
Die Marktpreisrisiken der Gesamtbank werden täglich mittels Value-at-Risk-Berechnungen überwacht und an den Vorstand sowie die verantwortlichen operativen Bereiche berichtet.
Die ökonomischen Marktpreisrisiken (Value at Risk) stellen sich wie folgt dar:
| Marktpreisrisiken |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Zinsänderungsrisiken | 26,8 | 28,9 |
| Aktienrisiken und Risiken aus Publikumsfonds | 0,2 | 0,2 |
| Währungsrisiken | 0,3 | 0,2 |
| Volatilitätsrisiken | 0,0 | 0,3 |
| Insgesamt | 27,3 | 29,5 |
Die Quantifizierungen der Marktpreisrisiken beziehen sich auf ein Konfidenzniveau von 99,0 % und eine Haltedauer von zehn Tagen. Die verwendeten Risikoparameter werden aus Zeitreihen der Risikofaktoren für einen historischen Beobachtungszeitraum von einem Jahr ermittelt, wobei für wesentliche Risikoarten auch ein längerer Beobachtungszeitraum analysiert wird. Das Risikolimit für Marktpreisrisiken der Gesamtbank betrug für 2024 65,0 Mio. EUR. Das Limit wurde von der Sparkasse jederzeit eingehalten.
Für die Darstellung der Marktpreisrisiken in der ökonomischen internen Perspektive der Risikotragfähigkeit erfolgte die Risikoermittlung auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 %o sowie einer Haltedauer von 250 Tagen gemäß einem Verfahren der Helaba.
Über den Value at Risk hinaus werden im Rahmen der Überwachung und Abbildung des Zinsrisikos auch die Ergebnisse alternativer Marktszenarien berechnet und damit die Auswirkungen möglicher Zinsänderungen auf den Barwert der zukünftigen Cashflows sowie auf die periodischen Kennzahlen Zinsüberschuss und Bewertungsergebnis Wertpapiere quantifiziert.
Gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorgaben ermittelt die Frankfurter Sparkasse die barwertigen Auswirkungen von unmittelbar auftretenden Zinsänderungen in mindestens sechs vorgegebenen Szenarien ("SOT EVE"). Hierzu werden auch Cashflows aus Pensionsverpflichtungen berücksichtigt. Die sich insgesamt aus diesen Zinskurvenverschiebungen ergebenden Barwertänderungen werden in das Verhältnis zu den regulatorischen Eigenmitteln gesetzt. Die Resultate aus den vorgegebenen Szenarien einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung berichtet die Frankfurter Sparkasse quartalsweise an die Deutsche Bundesbank. Die Auswirkungen der Zinsschocks auf den Barwert des Anlagebuchs zum Stichtag 31. Dezember 2024 zeigt die nachfolgende Tabelle:
| Barwertiger Zinsschock | Wertänderung | |
| Mio. EUR | ||
| Rückgang des Barwertes | Zuwachs des Barwertes | |
| Parallelverschiebung aufwärts | -24,2 | |
| Parallelverschiebung abwärts | -25,7 | |
| Versteilung | + 16,3 | |
| Verflachung | -41,8 | |
| Kurzfristschock aufwärts | -40,3 | |
| Kurzfristschock abwärts | +20,8 | |
Bei einer Verflachung der Zinskurve sinkt der Barwert um 41,8 Mio. EUR. Die regulatorische barwertige Kennziffer für Zinsänderungen im Anlagebuch zum Jahresende beträgt danach -3,7 %.
Für periodische Betrachtungen berechnet die Frankfurter Sparkasse monatlich die Entwicklung des Zinsergebnisses für das laufende und das Folgejahr sowie rollierende Zeiträume mittels dynamischer Simulationen. Bei der Berechnung werden neben diversen Zinsszenarien auch die aktuelle Geschäftsstruktur, das Ziel-Risikoprofil sowie Annahmen über Neugeschäfte berücksichtigt.
Die Ergebnisse aus einer vordefinierten Auswahl von Zinsszenarien werden an den Aktiv-/Passiv-Ausschuss sowie im Risk Appetite Statement (RAS) als Steuerungsinformation berichtet.
Als steuerungsrelevant wurde das Szenario "Konstant" auf Basis der Geschäftsentwicklung der jeweils aktuellen Mittelfristplanung eingestuft. Zusätzlich wird regelmäßig das Szenario "Treasury Normal Case" berichtet.
|
Szenario
(Mio. EUR) |
Zinsergebnis per 12/2025 | Zinsergebnis per 12/2026 |
| Treasury Normal Case | 351,6 | 336,6 |
| Konstant | 348,6 | 337,8 |
Auf Basis der Daten vom 31. Dezember 2024
Seit dem 30. Juni 2024 sind zusätzlich auch Zinsergebnisse der nächsten zwölf Monate in drei vorgegebenen Zinsszenarien unter Anwendung einer konstanten Bilanz zu ermitteln und zu melden ("SOT NII").
|
Periodischer Zinsschock
(Mio. EUR) |
Zinsergebnis per 12/2025 | Veränderung zu Konstant |
| Konstant | 335,8 | |
| Parallelverschiebung aufwärts | 335,7 | -0,1 |
| Parallelverschiebung abwärts | 303,6 | -32,2 |
Auf Basis der Daten vom 31. Dezember 2024
Bei einem Zinsschock von -200 Basispunkten sinkt das Zinsergebnis um 32,2 Mio. EUR. Die regulatorische periodische Kennziffer für Zinsänderungen im Anlagebuch zum Jahresende beträgt danach -2,9 %.
Im Rahmen der normativen internen Perspektive wird der Zinsüberschuss im Basisszenario unter Annahme der jeweils aktuellen Zinsprognose ermittelt. Im Negativszenario folgt die Parametrisierung eines Zinsrückgangs analog dem Stresstest "Globale Rezession". Zur Berechnung des Effektes für das Bewertungsergebnis Wertpapiere werden über diese Zinsentwicklung hinaus die Credit Spreads im Basisszenario unverändert belassen, im Negativszenario - ebenfalls analog dem Stresstest "Globale Rezession" - deutlich erhöht.
Die Sparkasse setzt zur Steuerung des Marktpreisrisikos derivative Finanzinstrumente ein, die im Rahmen des gesamtbankbezogenen Limitsystems in die Messung und Überwachung einfließen. Im Vordergrund stehen hierbei die Zinsänderungsrisiken. Diese werden mittels Zinsswaps, Swaptions sowie Caps/Floors gesteuert. Die Nominalwerte der Payerswaps lagen zum 31. Dezember 2024 bei 9,8 Mrd. EUR, die der Receiverswaps bei 2,0 Mrd. EUR. Caps, Floors und Swaptions waren am Berichtsstichtag keine im Bestand.
Die Fristentransformationsrisiken, die mit dem Zinsbuch verbunden sind, werden auf Gesamtbankebene durch das Ressort Treasury auf Basis von Zinssensitivitäten gemäß strategischer Vorgaben gesteuert. Hierbei werden mit den Kundenkündigungsrechten von Krediten auch optionspreistheoretische Komponenten modelliert und einbezogen. Die Kalkulation von Produkten mit variabler Verzinsung erfolgt mit dem Modell der gleitenden Durchschnitte. Offene Währungspositionen geht die Frankfurter Sparkasse grundsätzlich nicht ein.
Die Frankfurter Sparkasse unterscheidet die Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken nach untertägigen, kurzfristigen, strukturellen und Marktliquiditätsrisiken. Untertägige Liquiditätsrisiken können auftreten, sofern es bei der untertägigen Disposition zu Unterdeckungen kommt.
Kurzfristige Liquiditätsrisiken treten ein, wenn die Sparkasse nicht in vollem Umfang oder nur unter stark erschwerten Bedingungen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Hierfür beträgt der Betrachtungszeitraum zwölf Monate. Der Eintritt eines kurzfristigen Liquiditätsrisikos ist für die Frankfurter Sparkasse aufgrund der maßgeblichen Refinanzierung über stark diversifizierte Kundeneinlagen und die Einbindung sowohl in die Helaba-Gruppe als auch in die Sparkassen-Finanzgruppe unverändert als sehr unwahrscheinlich einzuschätzen.
Unter strukturellen Liquiditätsrisiken versteht die Sparkasse eine unausgewogene Liquiditätsstruktur im Beobachtungshorizont von mehreren Jahren, die bei einer nicht adäquaten Steuerung der Mittelbeschaffung und der Geldanlage eintreten und bei Inkongruenzen sowie einem veränderten Marktumfeld negative Auswirkungen auf die Aufwands- und Ertragssituation haben kann (Refinanzierungsrisiken).
Die Abbildung des Liquiditäts- und Refinanzierungsrisikos von täglich fälligen Kundeneinlagen, Termineinlagen sowie Immobilienfinanzierungen erfolgt mittels separater Modellierungen, die durchgehend und konsistent bei der Betrachtung von kurzfristigen und strukturellen Liquiditätsrisiken Anwendung finden.
Marktliquiditätsrisiken bestehen darin, dass durch eine unzureichende Liquidität von Finanzinstrumenten Positionen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Preisabschlägen geschlossen werden können. Die Marktliquiditätsrisiken werden unabhängig von den oben beschriebenen Risiken im Kontext des Marktpreisrisikos implizit berücksichtigt.
Die aufsichtsrechtliche Untergrenze für die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beträgt 100 % und wurde von der Frankfurter Sparkasse im Berichtsjahr stets eingehalten. Die LCR ist eine Kennzahl zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos und stellt das Verhältnis des Bestands der als erstklassig eingestuften Aktiva zum gesamten Nettoabfluss der nächsten 30 Tage in einem Stressfall dar. Zur Steuerung der LCR bestehen interne Schwellen oberhalb der Untergrenze, u. a. im Rahmen des Risk Appetite Statements, welche die Einhaltung sicherstellen sollen.
Die Einhaltung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) von mindestens 100 % ist ebenfalls aufsichtsrechtlich vorgeschrieben. Die NSFR-Mindestquote soll die Einhaltung der strukturellen Liquidität sicherstellen. Auch die NSFR ist Bestandteil des Risk Appetite Statements und wurde durchgehend eingehalten.
Die Methoden und Verfahren für die Steuerung und Überwachung der Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken bestehen bei der Frankfurter Sparkasse aus einer Kombination von zahlungsstrom- und volumenorientierten Elementen. Hierbei werden sowohl die vertragsmäßig erwarteten Zahlungsströme berücksichtigt als auch bestimmte Bereiche des Verhaltens der Kundschaft modelliert, zum Beispiel in Bezug auf den Abzug von Einlagen, die Auslastung von Kreditlinien oder die Ziehung von Dispositionslinien. Die Sparkasse betrachtet dabei das Ausmaß der Abflüsse in unterschiedlichen Szenarien und bezieht diese unmittelbar in die Steuerung mit ein. Dem stehen die frei verfügbaren Liquiditätsreserven entgegen, welche insbesondere unbelastete Wertpapiere und Zentralbankguthaben umfassen. Durch den Abgleich der Zu- und Abflüsse an Zahlungsmitteln mit den Liquiditätsreserven wird im kurzfristigen Liquiditätsreport die Zahlungsfähigkeit in den kommenden zwölf Monaten überwacht. Im Stressszenario wird dabei die Verfügbarkeit eines ausreichend hohen Liquiditätspuffers mit einem Frühwarnsystem betrachtet. Der Ampelstatus des Frühwarnsystems war im gesamten Jahr 2024 im grünen oder gelben Bereich. Die sogenannte "Survival Period", d. h. der Zeitraum, für den mittels des Liquiditätspuffers ausreichend Liquidität zur Deckung der Abflüsse generiert werden kann, liegt im Stressszenario jenseits des zwölf Monate umfassenden Betrachtungshorizonts.
Zum 31. Dezember 2024 stellte sich das Stressszenario für die kurzfristige Liquidität wie folgt dar:
| Zeitband |
Kumulierter Liquiditätssaldo im Stressszenario
Mio. EUR |
Minimale Liquiditätsüberdeckung
Mio. EUR |
Unterdeckungs toleranz
Mio. EUR |
| erster Monat | -2.560,9 | 2.547,3 | -500,0 |
| zweiter bis zwölfter Monat | -3.957,8 | 1.643,3 | -500,0 |
Die strukturelle Liquidität, d. h. die langfristige Refinanzierung bis zur Endfälligkeit, wird mit Hilfe einer zahlungsstrombasierten Ablaufbetrachtung mittels einer "Gap-Betrachtung" überwacht. Im Zeitband ">10 Jahre" bestand ein Refinanzierungsbedarf in Höhe von 1.341 Mio. EUR. Hingegen soll über alle Laufzeiten betrachtet kein Refinanzierungsbedarf entstehen. Dies war angesichts der überschüssigen Refinanzierungsmittel in Höhe von 2.057 Mio. EUR gewährleistet. Die jeweiligen Limite wurden in 2024 eingehalten.
Zum 31. Dezember 2024 ergab sich folgende Risikosituation:
| Zeitband | Auslastung | Limit | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| > 10 Jahre | 1.341,3 | 1.650,0 | 81,3 |
| Gesamt | -2.056,9 | 0,0 | ./. |
Die Berichterstattung über die kurzfristige und die strukturelle Liquidität sowie aufsichtsrechtliche Kennzahlen erfolgt monatlich im Aktiv-/Passiv- und quartalsweise im Risikoausschuss. Die Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos wird im Zuge der täglichen Disposition vorgenommen.
Um interne Steuerungsimpulse hinsichtlich Liquiditätskosten zu setzen, wurde ein Liquiditätskostentransferpreissystem auf Einzelgeschäftsebene inkl. außerbilanzieller Positionen implementiert.
Der Begriff "nicht-finanzielle Risiken" (NFR) wurde in der Regulatorik bzw. im deutschen/ europäischen Aufsichtsrecht als Strukturmerkmal in Abgrenzung zu den finanziellen Risiken eingeführt. Hierzu zählen insbesondere Operationelle Risiken, unter die i. e. S. das Rechts-, das Verhaltens-, das Modell-, das Informations- und Kommunikationstechnologierisiko, das Drittparteien- und das Projektrisiko subsumiert werden.
Operationelles Risiko definiert die Frankfurter Sparkasse im Einklang mit der Definition in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Rechtsrisiken werden definiert als das Risiko, aufgrund einer Änderung der Rechtslage für in der Vergangenheit abgeschlossene Geschäfte Verluste zu erleiden. Die Identifikation und Erfassung der operationellen Risiken sind im Rahmen des originären Geschäftsprozesses in den jeweiligen Fachbereichen bei den Risikobeauftragten angesiedelt. Es werden sowohl Schadensfälle als auch Risikoszenarien aus operationellen Risiken und die daraus resultierenden Maßnahmen dezentral durch die Risikobeauftragten in einer zentralen Datenbank einheitlich dokumentiert. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem die Erhöhung der IT-Sicherheit, Prozessoptimierung, interne Kontrollen, Schulungen der Mitarbeitenden und die Nutzung von Standardverträgen.
In der internen Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt die Risikomessung im ökonomischen Steuerungskreis mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes, bei dem sowohl konzerneigene Schadensfälle und Szenarien als auch externe Schadensfalldaten als Datengrundlage herangezogen werden. In der Risikotragfähigkeitssteuerung wird der Value at Risk für Operationelle Risiken im ökonomischen Steuerungskreis ausgewiesen und limitiert. Das Konfidenzniveau beträgt dabei 99,9 %. Für das Basisszenario der normativen internen Perspektive wird das Operationelle Risiko, das sich auf die GuV auswirkt, in Höhe des Erwartungswerts (Expected Loss) angesetzt. Im adversen Szenario wird ein zusätzlicher Stressfaktor berücksichtigt.
Die Berichterstattung über nicht-finanzielle Risiken erfolgt vierteljährlich im Rahmen des Risikoausschusses an den Vorstand der Frankfurter Sparkasse und wird auch dem Risikoausschuss des Verwaltungsrats vorgelegt. Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen aus operationellen Risiken wendet die Frankfurter Sparkasse den Standardansatz gemäß Art. 317 CRR an. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betrug die Eigenkapitalanforderung für nicht-finanzielle Risiken bzw. Operationelle Risiken 52,7 Mio. EUR (Vorjahr: 47,7 Mio. EUR).
Die Absatz- und Vertriebsrisiken werden dem Geschäftsrisiko zugeordnet. Sie beschreiben das Risiko, Produkte und Dienstleistungen nicht oder nicht zu den erwarteten Preisen absetzen zu können. Bei der Sparkasse sind die Absatz- und Vertriebsrisiken besonders relevant im Zusammenhang mit täglich fälligen, variabel verzinslichen Einlagen, für welche das Verrechnungspreismodell der gleitenden Durchschnitte zur Anwendung kommt. Die unterstellten Annahmen werden hierbei mindestens einmal jährlich auf Angemessenheit überprüft. Um auch unterjährig aktuellen Entwicklungen frühzeitig Rechnung tragen zu können, wird regelmäßig ein Bericht erstellt, der unter anderem die Bestands- und Margenentwicklung des variabel verzinslichen Geschäfts zeigt. Dessen Modellkonformität wird mit Hilfe eines Ampelverfahrens überwacht. Darüber hinaus ist ein sogenanntes Frühwarnteam auf Gesamthausebene institutionalisiert, welches regelmäßig die Anwendung des Modells, bezogen auf die einzelnen Produktgruppen und die Mischungsverhältnisse, überwacht.
Das Risiko aus täglich fälligen, variabel verzinslichen Einlagen besteht darin, dass sich aufgrund des Marktverhaltens der Wettbewerber oder des Verhaltens der Kundschaft in Kombination mit einem veränderten Zinsumfeld entweder die Konditionengestaltung oder die Volumenentwicklung nicht konform zu den Modellannahmen verhält und sich entsprechend nachteilig auf die Marge auswirkt.
Die Risikoberechnung zielt dabei auf den Margenbarwert. Der für die Sparkasse relevante Risikofall ergibt sich aus nicht-modellkonformen Konditionsanpassungen aufgrund von (irrationalem) Wettbewerbsverhalten.
Die Volumina der täglich fälligen, variabel verzinslichen Einlagen sind in 2024 auf hohem Niveau leicht rückläufig. Die aus diesen Produkten resultierenden Risiken gehen in beiden internen Perspektiven des Risikotragfähigkeitskonzepts der Sparkasse als Zins- bzw. Absatz- und Vertriebsrisiko ein. Die Ergebnisse der Risikoberechnung sowie die Volumenentwicklung werden im vierteljährlichen Gesamtrisikobericht dargestellt.
Obgleich das Provisionsergebnis auch im Berichtsjahr weiter gestiegen ist und weiterhin einen signifikanten Beitrag zum geschäftlichen Erfolg darstellt, ist die relative Bedeutung gegenüber dem gesamten Jahresergebnis aufgrund der jüngeren Entwicklung des Zinsergebnisses rückläufig. Daher ist das Provisionsergebnisrisiko, welches auf eine unerwartete negative Abweichung des geplanten periodischen vom tatsächlichen Provisionsergebnis abstellt, jetzt als "unwesentlich" eingestuft und nicht mehr länger explizit in der normativen Risikotragfähigkeit integriert.
Das Beteiligungs-/Infrastrukturrisiko beinhaltet das wirtschaftliche Verlustpotenzial aus Wertschwankungen von Beteiligungen an Infrastrukturobjekten. Die ökonomische Risikoberechnung bedient sich dabei der Wertschwankung von Zeitreihen vergleichbarer Indizes unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und eines Risikohorizonts von einem Jahr. Im normativen Basisszenario wird der Eintritt der Planung unterstellt. Das normative Negativszenario verarbeitet die Marktwertrückgänge des Stresstests "Globale Rezession" und die daraus resultierenden Effekte auf das Bewertungsergebnis, zusätzlich werden keine Erträge erzielt. In 2024 wurden die Investitionen in einen als Dachfondskonstrukt aufgesetzten Spezialfonds weiter ausgebaut. Eine Risikoberichterstattung erfolgt im Rahmen des vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts.
Durch den Erwerb der Liegenschaft "An der Hauptwache 1" geht die Frankfurter Sparkasse ein Immobilienprojektierungsrisiko ein. Dieses ergibt sich aus einer möglichen nachteiligen Entwicklung eines Immobilienprojektverlaufs. Dieses Risiko wurde in einer Ad-hoc-Risikoinventur als "wesentlich" eingestuft. Eine Risikoberichterstattung erfolgt im Rahmen des vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts.
Die Frankfurter Sparkasse hat komplexe risikoartenübergreifende Stresstests entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der MaRisk sowie der CRR entwickelt. Darin werden neben den Adressenausfallrisiken (inklusive Beteiligungs-/Infrastrukturrisiken) auch die Marktpreisrisiken, die Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken, die nichtfinanziellen Risiken sowie die Risiken aus täglich fälligen Einlagen berücksichtigt.
In ihren Stresstests kombiniert die Sparkasse historische und hypothetische Ereignisse zu hybriden Szenarien, um zwar außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Szenarien zu generieren und daraus sinnvolle Steuerungsimpulse ableiten zu können.
In der nachfolgenden Übersicht sind die verschiedenen Stressszenarien skizziert:
| Szenario | Kurzbeschreibung |
| Globale Rezession (Pflichtszenario "schwerer konjunktureller Abschwung") | - Kontinuierliche und anhaltende Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds. |
| - Gesamtwirtschaftliche Situation deutlich verschlechtert, systematisches Risiko trifft alle Banken, Unternehmen und Retailkunden im gleichen Umfang (makroökonomische Krise strahlt auf alle Werttreiber der Bank aus). | |
| Markt- und Liquiditätskrise | - Auftreten einer weltweiten Banken- und Finanzkrise ausgelöst durch einen Crash auf dem Aktienmarkt. Infolgedessen entsteht ein Vertrauensverlust im Interbankenmarkt und zwischen weiteren Marktteilnehmern, welcher zu einer Liquiditätsverknappung am Geldmarkt führt. Darüber hinaus macht sich eine Illiquidität an allen Märkten bemerkbar. |
| Kreditkrise aufgrund eines Zinsanstiegs | - Ein schneller Zinsanstieg im Euroraum in Kombination mit einer deutlichen Überbewertung der Preise für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobilien als Folge der langanhaltenden Niedrigzinsphase und des starken Anstiegs der Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen entlädt sich in einem starken und abrupten Preisverfall der Immobilien. Die Immobilienpreise sind europaweit betroffen. |
| Stagflation | - Der seit Ende Februar 2022 laufende Krieg in der Ukraine hat in kurzer Zeit die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verändert. Die (insbesondere zu Beginn des Krieges) stark gestiegenen Energiepreise und gestörten Lieferketten bei Unternehmen sind als unmittelbare Folge des Krieges abzulesen und haben das Wirtschaftswachstum geschwächt. |
| - Gleichzeitig erhöhen steigende Energiekosten den Inflationsdruck. | |
| - Trotz des Rückgangs der Wirtschaftsleistung reagiert die Zentralbank zur Bekämpfung der Inflation mit weiteren Zinserhöhungen. |
Die Stressszenarien werden mindestens einmal jährlich unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse überarbeitet. Die den Szenarien zugrunde liegenden Parameter werden ebenfalls jährlich überprüft und neu festgelegt. Die letzte turnusmäßige Überprüfung erfolgte im Herbst 2024. Die Ergebnisse der Stresstests fließen in die interne Steuerung der Sparkasse bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit ein.
Die verschiedenen Stressszenarien werden auf Basis der ökonomischen internen Perspektive betrachtet. Darüber hinaus wird das Negativszenario der normativen internen Perspektive aus dem Stresstest "Globale Rezession" abgeleitet. Die Ergebnisse und ggf. Maßnahmen werden quartalsweise an den Risikoausschuss und an den Risikoausschuss des Verwaltungsrats berichtet. Zur Erfüllung der Anforderungen für den Stresstest gemäß CRR dient das Negativszenario der normativen internen Perspektive der Risikotragfähigkeit.
Die ermittelten Stressrisiken werden gegen das im Stressfall zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial gestellt. Es wurde ein interner Schwellenwert von 80,0 % des Risikodeckungspotenzials als Beobachtungsschwelle festgelegt, bei deren Überschreitung Ursachen zu analysieren und dem Vorstand Maßnahmen vorzuschlagen sind. Im Jahr 2024 wurden die Stresstests in allen Szenarien bestanden, die Beobachtungsschwelle wurde nicht überschritten. Das Stressszenario mit der höchsten RDP-Auslastung war zum 31. Dezember 2024 das Szenario "Stagflation". Darüber hinaus erfolgten weitergehende Analysen der Stresstests, z. B. im Szenario "Markt- und Liquiditätskrise" eine Betrachtung der Zahlungsfähigkeit.
Die Kapitalquoten des Negativszenarios in der normativen internen Perspektive lagen in 2024 immer über den vom Vorstand festgelegten Mindestkapitalvorgaben. Aus den Stresstests werden daher keine Handlungskonsequenzen als erforderlich erachtet.
Gegenstand der von der Sparkasse durchgeführten inversen Stresstests ist eine Analyse, in der überprüft wird, welche Ereignisse das Institut in seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit wird dann als gefährdet angenommen, wenn sich das ursprüngliche Geschäftsmodell als nicht mehr tragbar erweist (die Gesamtkapitalquote sinkt auf 8,0 %, das Risikodeckungspotenzial wird aufgezehrt oder bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit). Für die Frankfurter Sparkasse wurden als bedeutendste Risikoarten das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko identifiziert. Unabhängig von der Wirkung auf das Eigenkapital wurde zudem das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko als weitere Betrachtungsebene für die Überlebensfähigkeit eingestuft. Für das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko bestehen kombinierte und risikoartenübergreifende inverse Stresstests. Das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko wird in einem eigenen inversen Stresstest separat betrachtet. Die Ergebnisse der inversen Stresstests fließen sowohl in die Berichterstattung an den Risikoausschuss der Sparkasse als auch an den Risikoausschuss des Verwaltungsrats ein.
Die Stressszenarien werden jährlich überprüft und ggf. um weitere Analysen ergänzt. Gegebenenfalls vorzunehmende Änderungen werden durch den Vorstand beschlossen. Aus den Ergebnissen der per Ultimo 2024 durchgeführten inversen Stresstests waren keine Maßnahmen abzuleiten.
Einmal jährlich wird ein ESG- bzw. Klimastresstest durchgeführt und im Gesamtrisikobericht dargestellt. Auf Basis der ESG-Wesentlichkeitsanalysen beschränkt sich dieser auf eine ESG-Szenarioanalyse des Adressenausfallrisikos.
Differenzierte Sensitivitäts- und Szenarioanalysen mit dem Portfoliomodell CreditPortfolioView (CPV) helfen, die Qualität des Kreditportfolios zu überprüfen. Durch die Etablierung eines Ampel-Konzepts im Rahmen der Szenario- und Sensitivitätsanalysen ist sichergestellt, dass frühzeitig auf negative Portfolio-Veränderungen durch risikobegrenzende Maßnahmen reagiert werden kann. Die Berichterstattung über die Ergebnisse der Analysen erfolgt in der Vorlage für den Risikoausschuss.
Der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die Konflikte in Nahost und die Inflation sowie weitere geoökonomische und -politische Risiken werden von der Frankfurter Sparkasse kontinuierlich beobachtet und finden bei Anlageentscheidungen entsprechend Berücksichtigung. Besondere Maßnahmen ergaben sich daraus nicht, zumal sich die Risiken bislang noch nicht im Kreditbewertungsergebnis der Sparkasse niedergeschlagen haben.
Die Sparkasse bildet nach allgemein anerkannten Grundsätzen Mikro-Bewertungseinheiten von Wertpapieren und Derivaten. Dabei folgt die handelsbilanzielle Abbildung der in den Systemen der Sparkasse vorgenommenen Zusammenfassung. Das Begriffsverständnis für die einzelnen Arten von Bewertungseinheiten orientiert sich an den Ausführungen der Gesetzesbegründung zum BilMoG. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bestanden Mikro-Hedges mit einem gesamten Nominalbetrag in Höhe von 2.182,3 Mio. EUR und einem Buchwert der Anleihen in Höhe von 2.132,7 Mio. EUR (exklusive Zinsabgrenzung). Diese Mikro-Hedges bestanden ausschließlich aus Asset-Swaps (Swaps gegen Anleihen) zur Absicherung des Zinsrisikos im Sinne des Wertänderungsrisikos. Die wertbestimmenden Parameter der Grund- und Sicherungsgeschäfte sind im Wesentlichen identisch, so dass i. d. R. eine hohe negative Korrelation im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko erzielt werden konnte.
Die Ermittlung der Effektivität der Bewertungseinheiten erfolgt über die Dollar-Offset-Methode. Retrospektiv bedeutet dies für jede einzelne Bewertungseinheit eine Gegenüberstellung der Barwertentwicklung des Grund- und Sicherungsgeschäftes vom Designationszeitpunkt bis zum Bilanzstichtag bei Konstanthaltung des Spreads der Anleihe zum Designationszeitpunkt. Soweit sich die so ermittelten Wertveränderungen ausgleichen, wurde eine kompensatorische Bewertung vorgenommen. Prospektiv bedeutet dies für jede einzelne Bewertungseinheit eine Gegenüberstellung der Barwertentwicklung des Grund- und Sicherungsgeschäftes am Bilanzstichtag nach einem simulierten 100-Basispunkte-Anstieg der Nullkupon-Kurve.
| Übersicht der Bewertungseinheiten zum 31.12.2024 | Mio. EUR |
| Nominalwert gesamt | 2.182,3 |
| Buchwert der Grundgeschäfte insgesamt (exkl. Zinsabgrenzung) | 2.132,7 |
| Saldo Barwertänderungen Anleihen retrospektiv | -91,6 |
| Saldo Barwertänderungen Swaps retrospektiv | 96,0 |
| Negative Ineffektivitäten retrospektiv | 1,5 |
| Abgesichertes Zinsänderungsrisiko i. S. d. Wertänderungen retrospektiv | 152,1 |
| Barwertänderungen Anleihen nach 100 BP-Zinserhöhung zum Bilanzstichtag | -120,0 |
| Barwertänderungen Swaps nach 100 BP-Zinserhöhung zum Bilanzstichtag | 122,3 |
Die negativen retrospektiven Ineffektivitäten betrugen zum Bilanzstichtag per saldo 1,5 Mio. EUR. Dies entsprach ca. -0,07 % des Nominalwerts aller Anleihen in Bewertungseinheiten. Für sechs Bewertungseinheiten (nominal 85,0 Mio. EUR) bewegten sich die nach der Dollar-Offset-Methode ermittelten retrospektiven Effektivitäten im Bereich bis unter 0,80, für 108 Bewertungseinheiten (nominal 1,9 Mrd. EUR) im Bereich von 0,80 bis 1,25, für zehn Bewertungseinheiten (nominal 123,0 Mio. EUR) im Bereich von über 1,25 bis 1,85 und für drei Bewertungseinheiten (nominal 66,0 Mio. EUR) über 1,85. Die teilweise hohen bzw. niedrigen Effektivitäten lassen sich methodisch unter anderem durch geringe absolute Barwertveränderungen, kurze Restlaufzeiten und den Pull-to-Par-Effekt, der implizit Bestandteil des abgesicherten Risikos ist, bei über oder unter pari designierten Anleihen erklären.
Die prospektiv berechneten Effektivitäten lagen für vier Bewertungseinheiten (nominal 54,0 Mio. EUR) im Bereich von 0,6 bis unter 0,8 und für 118 Bewertungseinheiten (nominal 2,1 Mrd. EUR) im Bereich von 0,8 bis 1,25. Die verbleibenden Bewertungseinheiten liegen aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeiten außerhalb der genannten Bandbreiten, weswegen auf eine Auflösung der betroffenen Bewertungseinheiten verzichtet wurde.
| Jahr der Fälligkeit | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | nach 2028 | Summe Fälligkeiten |
| Anzahl | 9 | 5 | 10 | 18 | 85 | 127 |
| Nominalwert in Mio. EUR | 181,0 | 72,0 | 124,0 | 276,3 | 1.529,0 | 2.182,3 |
Zur Identifikation, Quantifizierung, Kontrolle, Steuerung / Limitierung und Kommunikation aller wesentlichen Risiken hat die Frankfurter Sparkasse Maßnahmen getroffen, die dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt ihrer Geschäfte entsprechen. Die eingesetzten Methoden und Instrumente der Sparkasse beruhen auf den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen und werden kontinuierlich überprüft, verfeinert und weiterentwickelt. In der ökonomischen internen Perspektive der Risikotragfähigkeit ist das Risikodeckungspotenzial ausreichend, um die Risiken auch in Stressszenarien abzudecken. In der normativen internen Perspektive werden u. a. die aufsichtsrechtlichen Mindestvorgaben für das Gesamtkapital bzw. harte Kernkapital sowohl im Basisszenario als auch im Negativszenario eingehalten.
Im Geschäftsjahr 2024 haben die Gesamtrisiken an keinem der Stichtage das eingesetzte Risikodeckungspotenzial überschritten. Die Zahlungsverpflichtungen waren ebenfalls jederzeit durch ausreichende Liquiditätspuffer abgedeckt. Die aufsichtsrechtlichen Solvabilitäts- und Liquiditätsanforderungen wurden im Geschäftsjahr 2024 jederzeit erfüllt.
Die Frankfurter Sparkasse geht davon aus, dass sich die Gesamtrisiken weiterhin im Rahmen des eingesetzten Risikodeckungspotenzials bewegen und ausreichende Liquiditätspuffer bestehen werden. Nach den Berechnungen der Sparkasse sind die Risikotragfähigkeit und die Zahlungsfähigkeit auch im Jahr 2025 gegeben.
Aus Ineffektivitäten des mittels Swaps abgesicherten Zinsrisikos aus Wertpapieren resultierte eine Drohverlustrückstellung von lediglich 1,5 Mio. EUR.
Die operativen Erträge konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut gesteigert werden. Obwohl die EZB als Folge der gegenüber dem Vorjahr rückläufigen Inflationsrate in 2024 bereits wieder erste Zinssenkungsschritte beschlossen hatte, ist es der Frankfurter Sparkasse gelungen, das Zinsergebnis nochmals deutlich zu verbessern. Auch der Provisionsüberschuss ist im Vorjahresvergleich spürbar gewachsen. Zwar nahm der Verwaltungsaufwand tarif- und inflationsbedingt ebenfalls zu, getrieben durch die höheren operativen Erträge lag das Betriebsergebnis vor Bewertung aber erheblich über dem Vorjahresniveau. Die erfreuliche Entwicklung im operativen Geschäft wurde durch den negativen Saldo aus verschiedenen Bewertungsmaßnahmen gedämpft. Trotzdem konnte die Frankfurter Sparkasse ein Ergebnis vor Steuern erzielen, das den sehr guten Vorjahreswert sogar geringfügig übertrifft. Nach Abzug der Ertragsteuern sowie der sonstigen Steuern verbleibt ein Jahresüberschuss von 60,0 Mio. EUR. Unter dem Strich bewegt sich die Frankfurter Sparkasse damit genau auf dem Niveau des Vorjahres.
| Ausgewählte Positionen der GuV | 2024 | 2023 | Veränderung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Zinsüberschuss einschl. lfd. Erträge und Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 349,0 | 326,0 | 23,0 | 7,0 |
| Provisionsüberschuss | 121,0 | 109,8 | 11,2 | 10,2 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 13,4 | 1,4 | 12,0 | > +100,0 |
| Operative Erträge | 483,4 | 437,3 | 46,2 | 10,6 |
| Verwaltungsaufwand inkl. AfA | 302,0 | 283,8 | 18,2 | 6,4 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 181,5 | 153,5 | 28,0 | 18,3 |
| Bewertungsergebnis | -23,8 | 1,7 | -25,5 | - |
| Betriebsergebnis nach Bewertung | 157,6 | 155,1 | 2,5 | 1,6 |
| Dotierung gem. § 340g HGB | 40,0 | 40,0 | 0,0 | 0,0 |
| Ergebnis vor Steuern | 117,6 | 115,1 | 2,5 | 2,2 |
| Steuern | 57,6 | 55,1 | 2,5 | 4,6 |
| Jahresüberschuss | 60,0 | 60,0 | 0,0 | 0,0 |
Bezüglich des Zinsüberschusses, der mit 349,0 Mio. EUR um 7,0 % bzw. 23,0 Mio. EUR über dem Vorjahreswert liegt, setzte sich der positive Trend aus 2023 fort. Dies ist umso bemerkenswerter, als die EZB nach dem Abflauen der Inflationstendenzen den Zinssatz für die Einlagefazilität im Verlauf des Jahres 2024 in vier Schritten auf 3,0 % abgesenkt hat. Davon war insbesondere das klassische Zinsgeschäft betroffen. Entsprechend verringerte sich im Vorjahresvergleich das Zinsergebnis der Vertriebsgeschäftsfelder. Grund dafür war die Entwicklung des Zinskonditionenbeitrags (ZKB) im Passivgeschäft. Dieser ging zwar insgesamt zurück, die Margen bei den strukturell dominierenden kurzfristigen Sichteinlagen bewegten sich aber aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung weiterhin deutlich über den Erwartungen. Der ZKB Passiv wird, ungeachtet der Bestandsausweitung der Termineinlagen, nach wie vor zum überwiegenden Teil aus kurzfristigen Sichteinlagen generiert. Im Aktivgeschäft, das sich zu einem großen Teil aus längerfristigen Finanzierungen zusammensetzt, bewegt sich der Zinskonditionenbeitrag dagegen leicht über dem Vorjahresniveau.
Im Jahr 2023 hatte die Frankfurter Sparkasse aus der Rückzahlung von "Gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften III" (GLRG III-Tender) der EZB deutliche Belastungen (-30,8 Mio. EUR) hinnehmen müssen, was maßgeblich zu dem negativen Ergebnis des Geschäftsfelds Treasury im Vorjahr beitrug. Diese Sonderbelastung wiederholte sich im Berichtsjahr nicht. Darüber hinaus wurden im Rahmen der allgemeinen Bankbuchsteuerung und zur Wiederherstellung des Zinsrisikoprofils auch in 2024 wieder Swap Close-outs mit Zinsaufwendungen in Höhe von netto 47,2 Mio. EUR vorfristig durchgeführt. Die Belastungen aus diesen Geschäften fielen allerdings geringer aus als 2023. Da sich gleichzeitig die Zinsbeiträge aus den Direktanlagen und den Spezialfonds auf dem Niveau der Vorperiode bewegten, erzielte das Geschäftsfeld Treasury in der Berichtsperiode wieder einen positiven Zinsbeitrag (9,0 Mio. EUR).
Die Erträge aus dem Beteiligungsgeschäft übersteigen mit 18,0 Mio. EUR geringfügig den Vorjahreswert.
Der Provisionsüberschuss wurde in 2024 weiter ausgebaut und liegt mit 121,0 Mio. EUR um 10,2 % oder 11,2 Mio. EUR über dem Wert des Vorjahres. Der größte Teil des Provisionsergebnisses entfällt auf die beiden Haupttreiber Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäft. Beide Sparten haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv entwickelt.
Der Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 12,0 Mio. EUR auf 13,4 Mio. EUR. Die Abweichung im Vergleich zum Jahr 2023 ist zu einem erheblichen Teil auf gestiegene Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.
Die Sparkasse erzielte insgesamt operative Erträge von 483,4 Mio. EUR, die damit um 10,6 % bzw. 46,2 Mio. EUR über dem Ergebnis des Vorjahres liegen. Rund die Hälfte des Anstiegs entfällt davon auf den Zinsüberschuss. Immerhin ein Viertel der operativen Erträge wurde im Provisionsgeschäft erwirtschaftet, das sich in den letzten Jahren als stabile Ertragsstütze etabliert hat und im vergangenen Geschäftsjahr weiter gestärkt werden konnte.
Der Verwaltungsaufwand beläuft sich für das Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt 302,0 Mio. EUR, womit der Vorjahreswert um 6,4 % oder 18,2 Mio. EUR überschritten wird. Dabei haben sich sowohl der Personal- als auch der Sachaufwand erhöht. Der Anstieg des Personalaufwands im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 % oder 10,7 Mio. EUR auf 157,2 Mio. EUR ist maßgeblich auf die Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Sozialabgaben zurückzuführen, die zusammen um 11,4 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau liegen. Ein wesentlicher Grund dafür ist das generell gestiegene Gehaltsniveau infolge von Tariferhöhungen im Juli 2023 (+2,0 %) sowie im November 2024 (+6,0 %). Darüber hinaus hat sich der Personalbestand - darunter auch die Zahl der Auszubildenden - gegenüber dem Jahresende 2023 erhöht. Hinzu kommen Mehraufwendungen für die ab 2024 neu konzipierte variable Vergütung.
Der Sachaufwand inkl. Abschreibungen erhöhte sich um 5,5 % bzw. 7,5 Mio. EUR auf 144,7 Mio. EUR. Hier fielen zusätzliche Beratungskosten im Zusammenhang mit den eigenen Immobilien und verschiedenen Projekten ins Gewicht, u. a. infolge des Erwerbs der Liegenschaft "An der Hauptwache 1" im Rahmen der Neuordnung der Zentrale. Darüber hinaus überstiegen IT-Aufwendungen für Software und Dienstleistungen sowie der Aufwand für Marketing und Werbemaßnahmen die Vorjahreswerte. Deutliche Entlastungen ergaben sich bei den Kosten für die verschiedenen Einlagensicherungssysteme. Aufgrund der Aufgabe einiger Standorte entwickelten sich die Geschäftsraumkosten ebenfalls rückläufig.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung konnte angesichts der höheren operativen Erträge trotz zunehmender Verwaltungsaufwendungen gegenüber der Vorperiode deutlich um 18,3 % bzw. 28,0 Mio. EUR auf 181,5 Mio. EUR gesteigert werden.
Während die Sparkasse im Jahr 2023 mit 1,7 Mio. EUR noch ein leicht positives Bewertungsergebnis ausweisen konnte, ergeben sich für das Berichtsjahr insgesamt Belastungen von -23,8 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis Wertpapiere leistete zwar auch im Jahr 2024 einen positiven Beitrag, die Erträge belaufen sich allerdings nur noch auf rund ein Drittel des Vorjahreswerts. Darin enthalten sind neben Zuschreibungen auf Spezialfonds auch realisierte Abgangsgewinne aus Teilrückführungen von Spezialfonds im Rahmen einer aktiven RWA-Steuerung. Belastend wirkten sich hingegen Bewertungsnotwendigkeiten aus Spreadveränderungen aus. Dagegen waren auch im Berichtsjahr durch die Bewertung des Anlagevermögens zum gemilderten Niederstwert Abschreibungen im Umfang von -39,6 Mio. EUR nicht erforderlich (Vorjahr: -55,8 Mio. EUR). Bonitätsinduzierte Abschreibungen sind zum Stichtag analog zum Vorjahr im Rahmen des Impairmentprozesses nicht angefallen. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds bleibt der Bewertungsaufwand für das Kreditgeschäft überschaubar und liegt nur moderat höher als im Vergleichsjahr 2023. Die im Vergleich zum Vorjahr insgesamt immer noch entspannte Risikosituation erlaubte es der Sparkasse, die Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB nochmals stärker aufzustocken als im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Für das Geschäftsjahr 2024 weist die Frankfurter Sparkasse ein Betriebsergebnis nach Bewertung von 157,6 Mio. EUR aus und übertrifft damit den bereits deutlich erhöhten Vorjahreswert um weitere 2,5 Mio. EUR. Nach Dotierung der Risikovorsorge gemäß § 340g HGB (40,0 Mio. EUR) sowie des Abzugs der Steuern in Höhe von 57,6 Mio. EUR verbleibt für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresüberschuss von 60,0 Mio. EUR (2023: 60,0 Mio. EUR).
Im Hinblick auf die Erfolgsplanung fiel das Ergebnis nach Bewertung deutlich höher aus als erwartet. Zurückzuführen ist dies vorrangig auf die erfreuliche Entwicklung des Zinsüberschusses, wo insbesondere der Ergebnisbeitrag aus dem Einlagengeschäft den Planwert deutlich übertroffen hat. Der Treasury-Bereich blieb zwar primär infolge der Belastungen aus Close-outs von Zinsswaps zur allgemeinen Bankbuchsteuerung unter den Erwartungen, trotzdem lag der gesamte Zinsüberschuss letztendlich um 8,8 Mio. EUR über dem Planwert. Auch der Provisionsüberschuss bewegt sich um 12,1 Mio. EUR über der Planung, maßgeblich aufgrund gewachsener Provisionsbeiträge aus dem Wertpapiergeschäft sowie höherer Erträge aus dem Zahlungsverkehr.
Der Verwaltungsaufwand unterschreitet den geplanten Wert um 2,8 Mio. EUR. Die Abweichung zum Plan resultiert aus der Entwicklung des Sachaufwands, die günstiger ausfällt als erwartet. Insbesondere die Aufwendungen für die Einlagensicherungssysteme sowie für Filialmodernisierungen, für die in größerem Umfang aktivierungspflichtige Investitionen getätigt wurden, blieben im Jahr 2024 unter der Planung. Der Planunterschreitung beim Sachaufwand standen ungeplante Mehrbelastungen beim Personalaufwand gegenüber. Treiber waren hier höhere Aufwendungen für die Altersvorsorge infolge des Tarifabschlusses sowie zusätzliche Belastungen aus der Neukonzeption der variablen Vergütung für die Beschäftigten.
Der im Vergleich zur Planung deutlich geringere Wertberichtigungsbedarf im Kreditgeschäft führte dazu, dass die Belastungen aus dem Bewertungsergebnis vor Dotierung der Vorsorgereserven nur rund ein Viertel des geplanten Niveaus erreichten.
Unter dem Strich konnte das Ergebnis nach Bewertung und vor Steuern die Erwartungen deutlich übertreffen. Die im Vergleich zur Planung spürbar höheren operativen Erträge, bei leicht niedrigeren Verwaltungsaufwendungen sowie sich unter Plan bewegenden Belastungen aus dem Bewertungsergebnis, eröffneten zusätzliche Spielräume zur Aufstockung der Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB.
Die Bilanzstruktur per 31. Dezember 2024 wurde auf beiden Seiten der Bilanz durch das Kundengeschäft dominiert. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nur unwesentliche Veränderungen. Auf der Aktivseite stieg der Anteil der Forderungen an Kunden geringfügig von 47,5 % auf 48,1 %. Der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute verringerte sich aufgrund einer reduzierten Inanspruchnahme der Einlagefazilität bei der Zentralbank von 29,9 % auf 27,3 %. Durch die Bestandsausweitung der Wertpapiere des Eigenbestands erhöhte sich deren Quote um 3,0 Prozentpunkte auf 21,8 %. Resultierend aus einem geringeren Bestand an Mindestreservegeldern sank der Anteil der "Sonstigen Aktiva" von 3,8 % auf 2,8 %. Darüber hinaus spiegelt sich in dieser Position auch der Ankauf der Liegenschaft "An der Hauptwache 1" im Rahmen der Neuordnung der Zentrale der Frankfurter Sparkasse wider.
Die Aktiva werden nach wie vor zum weitaus überwiegenden Teil durch die Kundeneinlagen refinanziert. Da die Kundeneinlagen ein moderates Wachstum verzeichneten, ist deren Anteil minimal von 88,3 % auf 89,0 % der Bilanzsumme gestiegen. Der Anteil der Refinanzierungen über Kreditinstitute hat sich von 5,0 % auf 4,1 % verringert, sie sind im Refinanzierungsmix der Sparkasse weiterhin nur von untergeordneter Bedeutung.
Die Frankfurter Sparkasse verfügt nach wie vor über eine solide Eigenkapitalbasis, die im Geschäftsjahr 2024 weiter gestärkt werden konnte. Per 31. Dezember 2024 liegt das bilanzielle Eigenkapital bei 1.017,7 Mio. EUR. Der Anstieg um 20,0 Mio. EUR resultiert aus dem Bilanzgewinn 2024 (40,0 Mio. EUR) und der Dotierung der Gewinnrücklage (20,0 Mio. EUR). Eine Ausschüttung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 an die Muttergesellschaft ist in Höhe von 40,0 Mio. EUR erfolgt.
| Bankaufsichtsrechtliche Kennzahlen (CRR) | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Bilanzielles Eigenkapital (Mio. EUR) | 1.017,7 | 997,7 |
| Gewichtete Risikoaktiva (RWA) (Mio. EUR) | 5.693,6 | 5.216,9 |
| Eigenmittel | 1.154,5 | 1.100,3 |
| darunter: Hartes Kernkapital (Mio. EUR) | 1.122,9 | 1.071,0 |
| Gesamtkapitalquote (%) | 20,28 | 21,09 |
| Harte Kernkapitalquote (%) | 19,72 | 20,53 |
| Verschuldungsquote (Leverage Ratio) (%) | 6,44 | 5,96 |
| Quote Belastete Aktiva (Asset Encumbrance Ratio) (%) | 14,85 | 11,49 |
Im Berichtsjahr hatte die Sparkasse eine aufsichtsrechtliche Mindestgesamtkapitalquote von 8,0 % und eine Mindestkernkapitalquote von 6,0 % zu erfüllen. Beide Kennziffern wurden jederzeit eingehalten und übertroffen.
Darüber hinaus waren zusätzliche Kapitalpuffer vorzuhalten. Dies ist zum einen der Kapitalerhaltungspuffer nach § 10c KWG, der im Berichtsjahr 2,50 % der RWA betrug und die allgemeine Verlustabsorptionsfähigkeit im Krisenfall stärken soll. Zum anderen wird ein antizyklischer Kapitalpuffer gefordert (§ 10d KWG), der darüber hinaus dämpfend auf ein übermäßiges Kreditwachstum wirken soll. Dieser beträgt per 31. Dezember 2024 0,76 %. Zudem muss der sektorale Systemrisikopuffer nach § 10e KWG in Höhe von 2,0 % für mit Wohnimmobilien besicherte Aktiva berücksichtigt werden. Dieser wirkte in der Frankfurter Sparkasse effektiv als zusätzliche Kapitalanforderung in Höhe von 0,23 %. Die Summe aller zusätzlichen Kapitalpuffer ergibt damit 3,49 %. In der Berichtsperiode war die Frankfurter Sparkasse jederzeit in der Lage, die erforderlichen Kapitalpuffer vorzuhalten. Auch die im Rahmen der Planung von der Sparkasse ermittelten Kapitalanforderungen werden vollständig durch die Eigenmittel gedeckt.
Die zum Jahresultimo 2024 gemeldete Gesamtkapitalquote ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der deutlichen Zunahme der RWA bei gleichzeitig geringfügigem Anstieg der Eigenmittel von 21,09 % auf 20,28 % gesunken. Die jeweils zum Quartalsende zu meldende Kennziffer bewegte sich im Jahr 2024 in einer Bandbreite von 20,28 % bis 21,65 %. Parallel dazu entwickelte sich die harte Kernkapitalquote im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenfalls rückläufig von 20,53 % auf 19,72 %. Die Kapitalquoten lagen aufgrund der über Plan verlaufenden RWA-Entwicklung jeweils unter den Planwerten (Gesamtkapitalquote: 20,90 % und harte Kernkapitalquote: 20,37 %).
Die Kapitalrendite i. S. v. § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG, die das Verhältnis zwischen dem Jahresüberschuss und der Bilanzsumme darstellt, liegt bei 0,26 % (Vorjahr: 0,27 %).
Die Leverage Ratio setzt das harte Kernkapital dem gesamten Geschäftsvolumen gegenüber und soll eine übermäßige Verschuldung von Kreditinstituten verhindern. Bei der Frankfurter Sparkasse liegt die Leverage Ratio am 31. Dezember 2024 bei 6,44 % (Vorjahr: 5,96 %) und somit deutlich über der regulatorischen Mindestquote von 3,0 %. Die geplante Quote (6,25 %) wurde ebenfalls übertroffen, da das Leverage Ratio Exposure (LRE) kleiner ausfiel als geplant.
Die Asset Encumbrance Ratio, welche das Verhältnis der belasteten Vermögensgegenstände zur Summe aller Vermögensgegenstände angibt, liegt am Jahresende 2024 bei 14,85 % (Vorjahr: 11,49 %). Die Veränderung der Quote resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung des Pfandbriefpoolings und der Wertpapierverleihegeschäfte.
Zusätzlich sind die vom Single Resolution Board (SRB) vorgegebenen Kennzahlen zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit, die MREL-Quoten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities 1 ), durch die Frankfurter Sparkasse einzuhalten. Hier ergeben sich regulatorische Vorgaben dahingehend, dass die Summe der Eigenmittel und der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bezogen auf den Gesamtbetrag der RWA einerseits und auf das LRE andererseits vorgegebene Mindesthöhen erreichen muss. Diese betrugen im Jahr 2024 15,80 % bezogen auf die RWA und 5,93 % bezogen auf das LRE und wurden im Berichtsjahr durchgängig erfüllt.
Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs wurde entsprechend der Stellungnahme IDW RS BFA 3 n. F. ein barwertiger Rückstellungstest durchgeführt. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass im Bankbuch der Sparkasse kein Verpflichtungsüberschuss besteht. Somit war keine Drohverlustrückstellung notwendig.
Im Rahmen ihres Liquiditätsmanagements betreibt die Sparkasse eine planvolle und ausgewogene Liquiditätsvorsorge. Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 ist dabei eine strenge Nebenbedingung. Im Berichtsjahr wurde die Mindestquote von 100 % jederzeit deutlich überschritten. Am 31. Dezember 2024 liegt die LCR bei 194,6 %.
| 31.12.2023 | 31.03.2024 | 30.06.2024 | 30.09.2024 | 31.12.2024 | |
| 170,7 | 168,8 | 164,9 | 161,9 | 194,6 |
1 Mindestanforderungen an Eigenmittel und
berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Die verbindlich zu erfüllende NSFR-Mindestquote beträgt 100 % und wurde ebenfalls jederzeit deutlich übertroffen. Die NSFR misst das Verhältnis zwischen erforderlicher Refinanzierung auf der Aktivseite und vorhandener Refinanzierung auf der Passivseite unter Berücksichtigung der Laufzeiten. Am 31. Dezember 2024 liegt die NSFR bei 128,1 %.
| 31.12.2023 | 31.03.2024 | 30.06.2024 | 30.09.2024 | 31.12.2024 | |
| 128,8 | 128,2 | 126,8 | 128,7 | 128,1 |
Zur Einhaltung der Mindestreservevorschriften wurden in der Berichtsperiode in angemessenem Umfang Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Aufgrund der zu erwartenden Liquiditätszuflüsse und -abflüsse geht die Sparkasse davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit auch zukünftig jederzeit gewährleistet ist.
In der Geschäftsstrategie 2024 hatte die Frankfurter Sparkasse die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren definiert. Dazu zählen
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die wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (RoE) |
| ― |
die Aufwands-Ertrags-Relation (nach Betriebsvergleich (BV) und nach HGB) |
| ― |
die harte Kernkapitalquote |
| ― |
die Liquidity Coverage Ratio (LCR) |
| ― |
die Net Stable Funding Ratio (NSFR) |
Als weitere Nebenbedingungen sind die Vorgaben der Risikotransparenzstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen im Rahmen des Risikomonitorings der Einlagensicherungssysteme zu beachten. Im Zuge der turnusmäßigen Aktualisierung der Geschäftsstrategie 2025 wurden die finanziellen Leistungsindikatoren beibehalten.
Die folgende Tabelle stellt die Definition der oben genannten Kennzahlen dar:
| Kennzahl | Wichtigste finanzielle Leistungsindikatoren | |
| Definition | ||
| Zähler | Nenner | |
| Wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (RoE) | Ergebnis vor Steuern zzgl. Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zzgl. Veränderung der Vorsorgereserven nach § 340f HGB | Wirtschaftliches Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 (Bilanzielles Eigenkapital abzgl. Ausschüttung an die Helaba zzgl. Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zzgl. Bestand an Vorsorgereserven nach § 340f HGB) |
| Aufwands-Ertrags-Relation (HGB und BV) | Verwaltungsaufwand | Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss sowie dem sonstigen betrieblichen Ergebnis |
| Harte Kernkapitalquote | Hartes Kernkapital | RWA |
| Liquidity Coverage Ratio (LCR) | Liquide Aktiva | Nettoabflüsse der kommenden 30 Kalendertage |
| Net Stable Funding Ratio (NSFR) | Erforderliche Refinanzierung | Vorhandene Refinanzierung |
Bei der Aufwands-Ertrags-Relation gemäß Sparkassenbetriebsvergleich (BV) handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise, denn um die Vergleichbarkeit der operativen Leistungsfähigkeit einzelner Institute innerhalb der Sparkassenorganisation zu gewährleisten, werden außerordentliche oder periodenfremde Komponenten nach einheitlichen Regeln in ein neutrales Ergebnis umgegliedert. Die Abweichungen zur handelsrechtlichen Darstellung konzentrierten sich im Jahr 2024 im Wesentlichen auf den Zinsüberschuss (+45,2 Mio. EUR), wo primär Nettoaufwendungen für Close-out-Geschäfte zur Stützung der Ergebnisse zukünftiger Perioden übergeleitet wurden. Daneben war maßgeblich der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen (-9,7 Mio. EUR) tangiert, aus dem primär Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen separiert wurden. Schließlich war auch der Verwaltungsaufwand (+5,8 Mio. EUR) betroffen, von dem in der Hauptsache Aufwendungen für die Altersvorsorge infolge der Anpassung der Trendparameter in das neutrale Ergebnis überführt wurden. Vorrangig diese Umgliederungen führen zu einer im Vergleich zur HGB-Rechnungslegung niedrigeren Aufwands-Ertrags-Relation (BV).
| Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren |
31.12.2024
% |
31.12.2023
% |
Strategische Zielgröße
% |
| Wirtschaft!. Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (RoE) | 13,6 | 13,1 | 5,0 |
| Aufwands-Ertrags-Relation (CIR BV) | 57,1 | 53,1 | < 70,0 |
| Aufwands-Ertrags-Relation (CIR HGB) | 62,5 | 64,9 | < 70,0 |
| Harte Kernkapitalquote | 19,7 | 20,5 | > 14,0 |
| Liquidity Coverage Ratio (LCR) | 194,6 | 170,7 | > 120,0 |
| Net Stable Funding Ratio (NSFR) | 128,1 | 128,8 | > 110,0 |
Die strategischen Zielgrößen für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren wurden auch in 2024 deutlich übertroffen. In Bezug auf die finanziellen Leistungsindikatoren der wirtschaftlichen Eigenkapitalrentabilität vor Steuern und der Aufwands-Ertrags-Relation (BV und HGB) liegen wesentliche Abweichungen vor. Die Unterschiede im Vergleich zur Planung sind auf das höhere Ergebnis vor Steuern bzw. die über Plan gestiegenen operativen Erträge zurückzuführen. Diese Kennziffern übertreffen dementsprechend auch deutlich die jeweiligen Planwerte (RoE: 10,4 %, CIR (HGB): 67,5 %, CIR (BV): 66,1 %). Durch die Thesaurierung des Jahresergebnisses 2023 ist es zudem gelungen, die Eigenkapitalbasis weiter auszubauen. Die Nebenbedingung einer grünen Ampel in den Risikomonitoringsystemen wurde für den letzten zur Verfügung stehenden Auswertungsstichtag im Berichtsjahr erreicht.
In der Geschäftsstrategie 2025 hat die Frankfurter Sparkasse die Zielwerte für alle sechs finanziellen Leistungsindikatoren unverändert beibehalten.
Die vielfältigen geopolitischen Spannungen sowie der Trend zum Protektionismus im Welthandel prägten das Jahr 2024. Die abflachende Inflation erlaubte es der EZB, den Leitzins für die Einlagefazilität bis Dezember 2024 in insgesamt vier Schritten zu senken. Das Zinsniveau sowie die weiterhin hohen Kosten für Energie nahmen Einfluss auf die konjunkturelle Lage, so dass sich die deutsche Wirtschaft bedingt durch zusätzliche strukturelle Herausforderungen in einer Stagnation befindet. Ungeachtet dieses schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist es der Sparkasse erneut gelungen, ein überaus zufriedenstellendes Ergebnis zu erwirtschaften. So ist das Betriebsergebnis vor Bewertung (nach HGB), das den Erfolg aus der operativen Geschäftstätigkeit abbildet, gegenüber dem Vorjahr deutlich um 18,3 % bzw. 28,0 Mio. EUR auf 181,5 Mio. EUR gestiegen. Dies lag maßgeblich an der Zunahme der operativen Erträge, die den kräftigen Anstieg der Verwaltungsaufwendungen kompensieren konnte. Erfreulicherweise sind neben dem Zinsergebnis sowohl das sonstige betriebliche Ergebnis als auch der Provisionsüberschuss gestiegen. Letzterer nimmt trotz des sich auf hohem Niveau bewegenden Zinsüberschusses weiterhin rund 25 % der gesamten operativen Erträge ein. Infolge der insgesamt unauffälligen Entwicklung des Bewertungsergebnisses, wobei das Wertpapiergeschäft einen positiven Beitrag leistete und die Belastungen aus dem Kreditgeschäft überschaubar blieben, übersteigt das Ergebnis vor Steuern mit 117,6 Mio. EUR ebenfalls den bereits sehr zufriedenstellenden Vorjahreswert um 2,2 %. Dabei ist es der Sparkasse gelungen, das wirtschaftliche Eigenkapital auch durch eine im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Bildung von Vorsorgereserven weiter zu stärken.
Auch im Jahr 2024 wurde die Kreditwirtschaft und somit auch die Frankfurter Sparkasse wieder vor große Herausforderungen gestellt. Die Umsetzung der regulatorischen Vorgaben, die sowohl aufgrund ihres Umfangs als auch ihres Komplexitätsgrads erhebliche Ressourcen binden, die voranschreitende Digitalisierung und die wachsenden Anforderungen für ein nachhaltiges Wirtschaften sind hier als wichtigste Themenfelder zu nennen.
Die Vermögens- und Finanzlage der Frankfurter Sparkasse kann insgesamt weiterhin als geordnet eingestuft werden. Das Geschäftsmodell der Sparkasse hat sich im Geschäftsjahr 2024 erneut sehr robust gezeigt. Dessen Zukunftsfähigkeit zu verbessern, bleibt eine wichtige Stoßrichtung der Sparkasse. Dabei stehen die Neuordnung der Zentrale, die Stärkung des Vertriebsnetzes durch kontinuierliche Investitionen und die friktionslose Bewältigung des demographischen Umbruchs auf Ebene der Beschäftigten, die sich vor dem Hintergrund eines verschärften Wettbewerbs um talentierte Mitarbeitende vollzieht, im besonderen Fokus.
Der Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft erfordert weiterhin ein Umsteuern - auch aus personalstrategischer Sicht. Der etablierte Arbeitgebermarkt wurde in den letzten Jahren von einem Arbeitnehmermarkt abgelöst, demzufolge müssen sich Arbeitgebende kontinuierlich um die besten Talente bewerben, um langfristig ihr Geschäftsmodell sichern zu können.
Regulatorik, Digitalisierung, eine kompetente Beratung von Kundinnen und Kunden sowie die Spezialisierung in Betriebs- und Stabsbereichen führen zu erweiterten oder neuen Anforderungsprofilen. Gleichzeitig sieht sich die Frankfurter Sparkasse mit einer geringen Zahl an Nachwuchskräften im Vergleich zu einer hohen Zahl zukünftig austretender Beschäftigten (Renteneintritt der Baby-Boomer-Generation) konfrontiert.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es daher von großer Bedeutung, den Fokus auf die Themen Rekrutierung und Personalbindung zu legen, flankiert von Personalqualifizierungs- und -entwicklungsmaßnahmen, gepaart mit einer aktiven Steuerung der digitalen Transformation, mit dem Ziel, vorhandene Personalressourcen effizient einzusetzen und die strategischen Ziele optimal zu erreichen.
Die Mitarbeitenden der Frankfurter Sparkasse profitieren in diesem Kontext von zahlreichen Benefits, wie z. B. flexiblen Arbeitszeitmodellen, 36 freien Tagen, 13 Gehältern plus variabler Vergütung, Zuschuss zum Jobticket-Deutschland, Job Rad-Leasing sowie Teamevents und Weihnachtsfeiern, was die Attraktivität als Arbeitgeberin in der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main steigert und maßgeblich zur Personalgewinnung und Personalbindung beiträgt.
Am 31. Dezember 2024 waren bei der Frankfurter Sparkasse 1.517 Personen beschäftigt - davon 866 Frauen und 651 Männer. Dies stellt einen Anstieg um 30 Personen im Vergleich zum Vorjahr dar. Gemessen an der Kennzahl Vollzeitkräfte ist der Personalbestand von 1.335 auf 1.378 Personen gestiegen. Betrachtet man das Durchschnittsalter von 45,2 Jahren (20,2 % 30 Jahre alt oder jünger, 32,3 % 31 bis 50 Jahre, 47,5 % über 50 Jahre), bestätigt sich der Aspekt einer alternden Belegschaft.
In puncto Betriebszugehörigkeit zeigen sich erste Implikationen durch einen beginnenden Renteneintritt der Baby-Boomer-Generation. Der Mittelwert 2024 lag bei 20,1 Jahren im Vergleich zu 21,4 Jahren in 2023. Die Quote der Teilzeitbeschäftigten sank geringfügig auf 27,1 %. Die Fluktuationsquote verringerte sich auf 3,79 %.
Zum Jahresende 2024 waren 127 Nachwuchskräfte in Ausbildung:
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97 angehende Bankkaufleute |
| ― |
6 Kaufleute für Dialogmarketing |
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24 dual Studierende darunter starteten 59 Personen - 27 Frauen und 32 Männer - 2024 ihre Ausbildung bei der Frankfurter Sparkasse. 30 Auszubildende und ein Studierender konnten in 2024 ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Über ein zweiwöchiges Praktikum wurde 32 Schülerinnen und Schülern ein Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt einer großen Sparkasse ermöglicht. Vier Praktikantinnen und Praktikanten absolvieren seit August 2024 ein zwölfmonatiges Fachoberschulpraktikum. |
Um die strategischen Ziele bestmöglich zu erreichen, setzt die Frankfurter Sparkasse bewusst auf gut ausgebildete und kompetente Mitarbeitende und ist überzeugt, dass insbesondere eine persönliche und fachliche Qualifizierung in allen Phasen des Berufslebens unabdinglich ist.
Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Weiterbildungsquote bei 5,1 Tagen pro Mitarbeitenden. Die inhaltlichen Schwerpunkte und Fortbildungswege waren dabei sehr vielfältig. Die Bandbreite reichte von internen Seminaren oder Webinaren, über webbasierte Trainings, flankiert von einem umfassenden Angebot von Büchern sowie Audiobeiträgen, bis hin zu externen Seminarangeboten, um spezielle Bedarfe zu decken.
Rund 640 interne Weiterbildungsmaßnahmen wurden in 2024 durchgeführt. Darüber hinaus haben Mitarbeitende an 353 Veranstaltungen von externen Bildungsanbietern teilgenommen, um ihre berufliche Handlungsfähigkeit zu sichern. 22 Mitarbeitende überzeugten durch den erfolgreichen Abschluss eines nebenberuflichen Studiengangs bzw. einer Fortbildung zu ihrer weiteren Profilierung. Davon haben 50 % einen Abschluss zum Bachelor bzw. Master erworben, weitere 23 % haben einen Abschluss zum/zur Sparkassen- bzw. Bankbetriebswirt/-in erreicht und weitere 27 % zum/zur Sparkassen- bzw. Bankfachwirt/-in. Derzeit absolvieren 32 Beschäftigte nebenberufliche Studiengänge.
Die bankspezifisch beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt haben neben der Ausbildung zum/zur Sparkassenkaufmann/-frau bzw. Bankkaufmann/-frau oder einer anderweitigen Ausbildung überwiegend weiterqualifizierende Maßnahmen besucht. 18,6 % haben einen Abschluss zum Bachelor bzw. Master erworben. Weitere 21,0 % haben einen Abschluss zum/zur Sparkassen- bzw. Bankbetriebswirt/-in und weitere 25,3 % zum/zur Sparkassen- bzw. Bankfachwirt/-in.
Die Frankfurter Sparkasse legt großen Wert darauf, ihren Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu ermöglichen. Das audit berufundfamilie zertifiziert Unternehmen, die sich in verschiedenen Handlungsfeldern durch eine lebensphasenorientierte Personalpolitik auszeichnen. Seit 2009 hat die Frankfurter Sparkasse diese Auszeichnung sechs Mal in Folge erhalten - zuletzt 2024.
Gleichermaßen hat sie bereits im Jahr 2011 die Charta der Vielfalt unterzeichnet und damit offiziell die Verpflichtung angenommen, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeitende sollen Wertschätzung erfahren - unabhängig von z. B. Alter, Nationalität, Geschlecht und sozialer Herkunft. Führungskräfte wie auch Mitarbeitende teilen und leben diese Werte.
Ein inklusives Arbeitsumfeld steigert nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, sondern hilft insbesondere talentierte Fachkräfte anzuwerben und trägt somit ebenfalls zum Erreichen der personalpolitischen Ziele bei. Diversität stärkt zudem die Wettbewerbsfähigkeit und die Unternehmenskultur in der Frankfurter Sparkasse.
In 2023 startete das unternehmensweite Projekt Miteinander. Füreinander. als Resonanz auf eine Beschäftigtenbefragung aus dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 38 größere und kleinere Maßnahmen im Zuge dieses Projekts angestoßen, von denen manche direkt umgesetzt werden konnten, andere nach der Konzeptionsphase in 2024 erstmals in die Praxis gingen:
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Die Karrierewege in der Frankfurter Sparkasse werden zunehmend vielfältiger. Die Konzeption von Fachkarrieren wurde daher im Berichtsjahr gestartet. |
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Neu diskutiert wurden auch Anreize für Ältere, um länger im Unternehmen zu bleiben und neue Ideen, um Jüngere frühzeitig besser einzubinden und damit u. a. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. |
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Die Relevanz einer wertschätzenden Kommunikation wurde im Zuge von Führungskräftefortbildungen aufgegriffen und vertieft. |
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Mitarbeitende konnten als Markenbotschafterinnen und Markenbotschafter gewonnen werden, um die zahlreichen Benefits und Karrieremöglichkeiten aus ihrer Perspektive in den Sozialen Medien zu portraitieren. |
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Unternehmensweit konnten Mitarbeitende Kolleginnen und Kollegen aus anderen Unternehmensbereichen für Blumengrüße nominieren - als Dankeschön für eine gute und wertschätzende Zusammenarbeit. |
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Get together am Networking-Mittagstisch: Unter diesem Motto wurde ein Angebot geschaffen, um die bereichsübergreifende Vernetzung weiter zu fördern. |
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Über einen dezidierten Newsletter PERSONAL NEWS wurden Mitarbeitende monatlich über relevante Themen informiert - vom betrieblichen Gesundheitsmanagement bis hin zum Wiedereinstieg nach einer Pause. |
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Die Bezuschussung einer Weihnachtsfeier bzw. eines Jahresfestes sowie eines unterjährigen Teamevents unterstreicht die Wertschätzung und die Relevanz von Teambuilding-Maßnahmen. |
Gemäß der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) hat die Frankfurter Sparkasse ergänzend zu den allgemeinen Regelungen auch die Anforderungen an Vergütungssysteme für bedeutende Institute zu erfüllen, da sie gemäß § 1 Abs. 3c KWG als sogenanntes "bedeutendes Institut" einzustufen ist.
Dies besagt unter anderem, dass die Frankfurter Sparkasse jährlich ihre risikotragenden Mitarbeitenden im Sinne des § 25a Abs. 5 KWG zu identifizieren hat, was zuletzt im November 2024 erfolgte. Ferner ist die Vergütungssystematik bei der Zahlung variabler Vergütungsbestandteile auf eine ausreichende Risikoadjustierung auszurichten und geschlechtsneutral zu gestalten.
Wie in den Vorjahren wurde die Angemessenheit der Vergütungssysteme für die betroffenen Mitarbeitenden gemäß den Vorschriften der InstitutsVergV geprüft und im Anschluss dem Personal- und Vergütungskontrollausschuss sowie dem Verwaltungsrat vorgelegt. Beide Gremien bestätigten ebenfalls die Angemessenheit der Vergütungssysteme für den Vorstand in ihren Sitzungen am 21. November 2024. Die Darstellung der Vergütungssysteme sowie der Gesamtbeträge aller Vergütungsbestandteile wird in Form eines eigenständigen Berichts (Vergütungsbericht gemäß § 16 InstitutsVergV in Verbindung mit Art. 450 CRR) jährlich auf der Internetseite der Frankfurter Sparkasse veröffentlicht.
Der Fokus liegt auch weiterhin auf der Umsetzung der personalpolitischen Aufgabenstellungen - insbesondere der Kernthemen Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften - sowie einer fortschreitenden Digitalisierung von Prozessen.
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2024 erfolgte die Neuregelung der variablen Vergütung mit dem Ziel, diese nachvollziehbarer zu gestalten, den Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden in den Fokus zu rücken, eine transparente Verknüpfung zwischen Mittelfristplanung und Bonushöhe zu ermöglichen, den Grad der Zielerreichung zu flexibilisieren und klare Leistungsindikationen für alle Mitarbeitenden festzulegen. Die Umsetzung setzt sich in das Folgejahr 2025 fort - mit den beiden Austauschformaten Leistungsfeedback und Erfolgsdialog. |
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In 2024 haben 59 junge Menschen eine Ausbildung oder ein duales Studium bei der Frankfurter Sparkasse begonnen, damit liegt das Ausbildungsniveau auf dem höchsten Stand innerhalb der letzten zehn Jahre. In 2025 wird die Frankfurter Sparkasse einer begrenzten Gruppe an Nachwuchskräften Wohnraum zu günstigen Konditionen anbieten, um den Zuzug nach Frankfurt während der Ausbildung aktiv zu unterstützen. Die Frankfurter Sparkasse ist nach wie vor der größte Ausbildungsbetrieb für Bankkaufleute im Rhein-Main-Gebiet. |
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Gesunde Mitarbeitende sind leistungsfähiger und motivierter, was zu einer höheren Produktivität führt. Präventive Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten. Ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement trägt außerdem zu einer positiven Unternehmenskultur bei und fördert die Zufriedenheit in der Belegschaft. Die Frankfurter Sparkasse hat daher in 2024 ein umfassendes Angebot an ihre Mitarbeitenden gerichtet, um ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld zu fördern. Über 800 Buchungen von Gesundheitsaktionen konnten in 2024 verzeichnet werden. Für 2025 besteht die Intention, die betriebliche Gesundheitsförderung in ähnlichem Maß zu unterstützen. |
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Im Rahmen der Geschäftsstrategie 2024 wurde vereinbart, Mitarbeitenden eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die es erlaubt, flexibel betrieblich und mobil zu arbeiten. Darüber hinaus wurde definiert, digitale Prozesse einzurichten, die es ermöglichen, auch interne Abläufe der Frankfurter Sparkasse automatisiert zu gestalten und dadurch papierloses Arbeiten weiter zu fördern. Daher wurden 2024 digitale Personalservices mit dem Ziel eines ressourcenoptimierten Personaleinsatzes eingeführt. In 2025 sollen weitere Personalservices digitalisiert werden. |
Die Frankfurter Sparkasse zeichnet sich seit ihrer Gründung durch die Übernahme eines hohen Maßes an gesellschaftlicher Verantwortung aus. Mit ihren drei Stiftungen, der Frankfurter Bürgerhilfe, der Stiftung der Frankfurter Sparkasse und der main FrankfurtStiftung, fördert sie traditionell gemeinnützige Projekte in der Stadt und der gesamten Region. Die Förderschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Kultur, Soziales und Bildung. Dies wurde auch im vergangenen Jahr durch erhebliche finanzielle Unterstützungen zum Ausdruck gebracht.
Entsprechend ihrem Selbstverständnis hat sich die Frankfurter Sparkasse in besonderer Weise engagiert und mit vielfältigen Initiativen sowohl für ihre Kundinnen und Kunden als auch für alle Bürgerinnen und Bürger der Region umfangreiche gesellschaftliche Beiträge geleistet. Mit einer großen Spendenaktion wurde das breit gefächerte gemeinnützige Engagement der Vereine im Geschäftsgebiet unterstützt. Dabei schüttete die Frankfurter Sparkasse Spendengelder aus dem PS-Zweckertrag in Höhe von 43.750 EUR an regionale Vereine und soziale Initiativen aus. Traditionell unterstützt die Frankfurter Sparkasse unter anderem auch die Alten- und Weihnachtshilfe der Frankfurter Rundschau e.V. und engagiert sich damit für Seniorinnen und Senioren. Auch die Stiftung F.A.Z.-Leser helfen und die LEBERECHT-Stiftung der Frankfurter Neuen Presse erhielten Zuwendungen von jeweils 10.000 EUR. Insgesamt kamen den gemeinnützigen Organisationen im Geschäftsgebiet der Frankfurter Sparkasse aus diesem Spendentopf über 200.000 EUR zu Gute. Für die Förderung der Bildung wurden 18 Deutschlandstipendien an Studierende verschiedener Hochschulen vergeben.
Neben neuen Förderungen konnten auch im Jahr 2024 wieder zahlreiche weitere Projekte der Stiftung der Frankfurter Sparkasse realisiert werden. Dazu zählte der "Frankfurter Bürgerpreis", bei dem 15 Ehrenamtliche für ihr vorbildliches Engagement ausgezeichnet wurden. Die Geehrten und ihre Vereine konnten sich über Preisgelder in Höhe von insgesamt 10.000 EUR freuen. Auch die Stiftungsprojekte "1822-Schulkunst", "1822-Schulförderpreis Dreieich" oder "Buch-Stapler" wurden wieder durchgeführt. Das Projekt "Deine Schule und Natur" der main Frankfurt-Stiftung fand ebenfalls in 2024 wieder statt.
Darüber hinaus können gemeinnützige Organisationen aus Frankfurt und Umgebung auf der regionalen Spenden- und Crowdfunding-Plattform "www.wirwunder.de/frankfurt" der Frankfurter Sparkasse um finanzielle Unterstützung für ihre Projekte in der breiten Öffentlichkeit werben. Die Resonanz auf die Plattform ist mit einem Spenden- und Sponsoringvolumen von knapp 5 Mio. EUR in den letzten drei Jahren sehr beeindruckend und ermutigend und wird auch in Zukunft eine beachtliche finanzielle Unterstützung für Projekte gemeinnütziger Organisationen aus Frankfurt und der Region leisten.
Gemäß ihrem Nachhaltigkeitsverständnis sieht sich die Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts in besonderem Maße dem Gemeinwohl verpflichtet. Daher bestimmen heute Verantwortung in der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main und das Wirtschaften unter Beachtung nachhaltiger Prinzipien das Nachhaltigkeitsverständnis unseres Unternehmens. Das Nachhaltigkeitsverständnis der Frankfurter Sparkasse erstreckt sich auf die ökonomische, soziale und ökologische Dimension der Nachhaltigkeit (ESG-Kriterien) und bezieht alle Unternehmensbereiche mit ein. Nachhaltigkeit wird in die bestehende Unternehmenskultur integriert und als Führungsaufgabe definiert. Aufgrund der hohen Relevanz des Klimaschutzes beim Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele gehört die Frankfurter Sparkasse gemeinsam mit 171 anderen Sparkassen sowie acht Landesbanken und Verbundunternehmen zu den Erstunterzeichnern der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften". Viele weitere Sparkassen sind inzwischen gefolgt.
Die Sparkasse verfolgt das Ziel, bis spätestens 2035 im eigenen Geschäftsbetrieb weitestgehend CO 2 -neutral zu arbeiten, Finanzierungen und Eigenanlagen auf Klimaziele auszurichten sowie die Kundinnen und Kunden proaktiv bei der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft zu begleiten und zu unterstützen. Die vielfältigen Herausforderungen adressiert die Frankfurter Sparkasse in den folgenden sieben strategischen Handlungsfeldern:
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Geschäftsführung und Strategie |
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Kundinnen und Kunden |
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Engagement vor Ort und Gemeinwohl |
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Mitarbeitende |
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Geschäftsbetrieb |
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Vertrauensvolle interne und externe Kommunikation |
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Finanzierungsstandards und Eigenanlagen |
Den größten Stellhebel sieht die Frankfurter Sparkasse in der Begleitung ihrer Kundinnen und Kunden bei dem Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft durch das Angebot entsprechender Produkte und Anlagelösungen. Dazu gehören auch die Vermittlung von Förderkrediten und Wertpapieranlagen (gem. Art. 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung). Diese sollen durch aktive Kundenansprache, unterstützt durch Vertriebskampagnen und Informationsveranstaltungen, gezielt adressiert werden.
Um ihre Nachhaltigkeitsleistung systematisch und fortlaufend zu erhöhen, hat die Frankfurter Sparkasse in den vergangenen Jahren das Nachhaltigkeitsmanagement ausgebaut. Die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten der Frankfurter Sparkasse wird durch die Funktion "Nachhaltigkeitsbeauftragte/r" wahrgenommen.
Im Fokus des Nachhaltigkeitsprojekts "ESGIntegration" standen die Schwerpunktthemen "Markt & Vertrieb", "Strategie, Steuerung & Risiko", "Environment", "Social & Governance" sowie "Technische Umsetzung".
Dabei wurden neben externen regulatorischen Anforderungen wie der Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken, der Erfüllung vertriebsregulatorischer Vorgaben oder der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Informationen zu finanzierten Emissionen bewusst auch bankinterne Aspekte betrachtet, die die institutsindividuelle Haltung der Frankfurter Sparkasse zum Ausdruck bringen. Dazu zählt zum Beispiel die weitere Reduktion des CO 2 -Fußabdrucks im Eigenbetrieb oder die Erarbeitung einer ESG-Governance. Die ESG-Governance soll im Jahr 2025 vollständig etabliert werden, um den gesellschaftlichen und regulatorischen Anforderungen rund um den Bereich Nachhaltigkeit auch künftig angemessen begegnen zu können.
Zusätzlich orientiert sich die Frankfurter Sparkasse an den Vorgaben des Helaba-Konzerns. Der Konzern hat sich fünf ESG-Ziele gesetzt, die mit einem Steuerungssystem durch KPIs (Key Performance Indicator) unterlegt sind. Die ESG-Ziele und ESG-KPIs sind integraler Teil der Geschäftsstrategie.
Die Helaba-Vorgaben der Konzernrahmenwerke "Sustainable Lending Framework" und "Sustainable Investment Framework" werden in der Frankfurter Sparkasse angewandt. Diese Rahmenwerke ermöglichen es, nachhaltiges Kreditgeschäft sowie nachhaltige Eigenanlagen nach einer einheitlichen Methode zu klassifizieren und messbar zu machen.
Die Klassifizierung der finanzierten Treibhausgasemissionen des Portfolios im Aktivgeschäft der Frankfurter Sparkasse folgt dem Helaba-Konzern. Für die Frankfurter Sparkasse sind insbesondere Immobilienfinanzierungen relevant. Die Ermittlung der finanzierten Treibhausgasemissionen ist die Ausgangsbasis für das Erstellen einer Dekarbonisierungsstrategie und von Transitionspfaden.
Der Prognosebericht gibt eine Abschätzung, wie sich wichtige Kennziffern auf gesamt- und einzelwirtschaftlicher Ebene aus Sicht der Frankfurter Sparkasse im kommenden Geschäftsjahr entwickeln werden. Die tatsächlichen Ergebnisse am Jahresende können allerdings von der nachfolgend skizzierten voraussichtlichen Entwicklung abweichen. Jedoch verfügt die Frankfurter Sparkasse über Instrumente und Prozesse, die es erlauben, Abweichungen von den Erwartungen frühzeitig zu erkennen und zeitnah Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten.
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2024 preis- und kalenderbereinigt um 0,2 % zurückgegangen. Während die Wirtschaftsleistung im dritten Quartal noch zulegen konnte, verzeichnete das BIP in den letzten drei Monaten des Jahres 2024 einen Rückgang zum Vorquartal von 0,2 %. Konjunkturelle und strukturelle Belastungen standen im Jahr 2024 einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung im Wege. Dazu zählten insbesondere die wachsende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft auf wichtigen Absatzmärkten, hohe Energiepreise, ein nach wie vor erhöhtes Zinsniveau, aber auch unsichere wirtschaftliche Aussichten.
Die Stimmung unter den Unternehmen hat sich zum Jahreswechsel ebenfalls wieder eingetrübt. Der ifo Geschäftsklimaindex sank nach 85,6 Punkten im November auf 84,7 Punkte im Dezember 2024. Der Rückgang war insbesondere auf zuletzt wieder deutlich pessimistischere Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Monate zurückzuführen. Die Einschätzung der aktuellen Lage hat sich dagegen im Vormonatsvergleich wieder leicht verbessert. In absoluten Werten bewegt sich der Geschäftsklimaindex jedoch am unteren Rand der Bandbreiten früherer Erhebungen.
Wie aus der Langfristprognose der Experten von Advisory and Research der Helaba aus dem November 2024 hervorgeht, wird nach zwei Jahren der Stagnation 2025 der Aufschwung der deutschen Wirtschaft - wenn auch verspätet - kommen. Vor allem die zunehmenden privaten Konsumausgaben werden hierzu beitragen. Während die Verbraucher 2024 die höheren Reallöhne noch vermehrt dazu nutzten ihre Ersparnisse aufzustocken, werden sie im neuen Jahr erwartungsgemäß wieder mehr konsumieren. Flankiert wird dieser Wachstumsimpuls von der globalen Industrie, die sich 2025 erholen soll - nicht zuletzt aufgrund der weniger restriktiven und teilweise sogar expansiven Geldpolitik. Mit 0,7 % dürfte die deutsche Wirtschaft jedoch weiterhin weniger dynamisch wachsen als der Durchschnitt der Eurozone (1,2 %).
Ursache für die geringere Dynamik sind die anhaltenden strukturellen Probleme Deutschlands. Sowohl die Strom- als auch die Erdgaspreise liegen weiterhin über dem Vorkrisenniveau. Da das verarbeitende Gewerbe einen deutlich höheren Anteil an der Bruttowertschöpfung besitzt als im Durchschnitt des Euroraums, leidet auch die deutsche Konjunktur überproportional. Zudem ist der Außenhandel durch den zunehmenden Protektionismus, die geopolitischen Spannungen und die damit einhergehenden Lieferkettenprobleme belastet. Obendrein erschweren hohe Steuern sowie die Bürokratie schon seit langer Zeit das Wirtschaftswachstum in sämtlichen Sektoren. Im Zuge der Zinswende hat sich der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland verlangsamt und ist im Oktober 2024 mit 2,0 % am Inflationsziel der EZB angekommen. Für das Jahr 2025 wird eine Inflationsrate von durchschnittlich 2,1 % erwartet. Die Zahl der Beschäftigten bewegt sich mit über 45 Millionen Personen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und infolge der konjunkturellen Belebung wird auch die Arbeitslosenquote den Experten zufolge auf 5,8 % zurückgehen.
Die real verfügbaren Einkommen werden 2025 voraussichtlich weniger stark steigen als noch im Vorjahr. Kräftige Tariflohnerhöhungen wurden bereits 2024 wirksam und auch Inflationsausgleichsprämien werden sich nicht wiederholen. Nach einer Zunahme um 4,6 % im Jahr 2024 werden die Renten im Juli 2025 nur um rund 3,5 % angehoben. Zudem erhöhen sich die Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer gleichzeitigen Normalisierung der Sparquote sollte dies zu einem Anstieg des privaten Konsums von 1,0 % führen. Angetrieben von einer sich erholenden globalen Industriekonjunktur sollte auch die Auslandsnachfrage steigen. Obwohl verstärkte Tendenzen zum Protektionismus diese Entwicklung dämpfen könnten, wird der Außenhandel zum Wachstum der deutschen Wirtschaft beitragen. Sowohl Exporte als auch Importe werden voraussichtlich um jeweils 2,5 % zunehmen.
Die Ausrüstungsinvestitionen (-1,5 %) und auch die Bauinvestitionen (-1,0 %) dürften sich den Prognosen zufolge in 2025 gegenüber dem Vorjahr zwar erneut rückläufig entwickeln, der Rückgang sollte aber an Dynamik verlieren, sodass hiervon kaum noch Bremswirkungen für das BIP-Wachstum ausgehen. Insgesamt dürfte die Stagnation 2025 in Deutschland auslaufen. Aber viele strukturelle Faktoren wie Demografie, Defizite bei Investitionen in Zukunftstechnologien oder Überregulierung bleiben bestehen. Hier ist nicht zuletzt die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Als Unsicherheitsfaktoren für die Konjunktur in Deutschland bleiben die geopolitischen Verwerfungen, die von den bewaffneten Konflikten in der Ukraine, im Nahen Osten, aber auch von möglichen neuen Brandherden in Asien ausgehen können. Die Gefahr eines fortschreitenden Protektionismus im transatlantischen Verhältnis könnte die Konjunkturaussichten ebenfalls eintrüben.
Gemäß Erhebungen der Industrie- und Handelskammer (Beschäftigungs- und Konjunkturprognose 2025) planen die Unternehmen in der Rhein-Main-Region für das Jahr 2025 eine geringfügige Ausweitung des Personalbestands um rund 12.000 Stellen. In der Folge wird die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verlaufe des Jahres 2025 voraussichtlich um 0,5 % auf knapp 2,6 Mio. Personen zunehmen. Dabei wird der Fachkräftemangel weiterhin als eines der drei größten Risken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung angesehen. Vier von zehn Unternehmen in der Metropolregion berichten von Schwierigkeiten bei der Besetzung neuer Stellen. Als Konsequenz aus dem Fachkräftemangel werden von den Unternehmen die Mehrbelastung der vorhandenen Belegschaft sowie steigende Arbeitskosten genannt. Knapp die Hälfte der Unternehmen weisen allerdings derzeit keine offenen Stellen aus, beabsichtigen damit also auch keine Neueinstellungen.
Das größte Risiko für die weitere Entwicklung der Geschäftslage stellen für die Majorität der Unternehmen in der Region die allgemeinen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen dar. Als weiteres relevantes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung wird die Inlandsnachfrage angesehen. Insgesamt fallen die Erwartungen der Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 gegenüber 2024 etwas optimistischer aus, bleiben aber tendenziell im negativen Bereich. Im Zusammenspiel mit den unsicheren wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen wird nach Einschätzungen der regionalen Wirtschaftskammern die Wirtschaftsleistung in der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main auch 2025 abgebremst. Trotzdem wird ein leichtes Wachstum des regionalen Bruttoinlandsprodukts von 0,6 % erwartet.
Gemäß dem aktuellen Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank hat das deutsche Finanzsystem die Phase außergewöhnlich stark steigender Zinsen insgesamt gut verkraftet und sich auch im vergangenen Geschäftsjahr als stabil erwiesen. Die Zinsen sind mittlerweile wieder gesunken und damit sind auch die stillen Lasten zurückgegangen, die sich während des Zinsanstiegs in den Bilanzen der Finanzintermediäre gebildet hatten. Allein bei den deutschen Sparkassen reduzierten sich die stillen Lasten zwischen dem dritten Quartal 2022 und der Jahresmitte 2024 von durchschnittlich 20 % auf rund 6 % des harten Kernkapitals. Neben der Zinsentwicklung wirkt sich hier auch der Pull-to-Par-Effekt aus, indem Zinspositionen ihre Fälligkeit erreichen oder sich dem Fälligkeitsdatum nähern. Nun rücken aber Kreditrisiken wieder verstärkt in das Blickfeld der Finanzinstitute. Aufgrund des weiterhin bestehenden strukturellen Veränderungsdrucks und der aktuell noch anhaltenden konjunkturellen Schwäche ist eine signifikante Zahl an Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025 wahrscheinlich. Die Einschätzungen hinsichtlich zukünftiger Ausfallrisiken haben sich insgesamt allerdings kaum verändert, sodass die Gefahr besteht, dass die Kreditinstitute diese Risiken unterschätzen. Die Ertragslage der Banken entwickelt sich trotzdem weiterhin positiv. Maßgeblicher Grund bleiben die niedrigen Refinanzierungskosten. Diese sind bislang zwar nur moderat gestiegen, insbesondere aber anhaltende Umschichtungen der Kunden in Einlagen mit höheren Renditen können zukünftig die Finanzierungskosten der Institute weiter erhöhen. Die Neukreditvergabe an private Haushalte befindet sich im Vergleich zur Periode vor dem Zinsanstieg noch immer auf niedrigem Niveau. Im Jahr 2024 zeigten sich jedoch sichtbare Anzeichen einer Erholung. Auch waren erste Hinweise auf eine Wiederbelebung der Neukreditentwicklung an nichtfinanzielle Unternehmen erkennbar. Laut den von der Deutschen Bundesbank im Rahmen des Bank Lending Survey (BLS) befragten Instituten besteht die Erwartung, dass sich die Tendenz fortsetzt und sich die Nachfrage nach Krediten für den privaten Wohnungsbau und im Unternehmenssektor weiter stabilisiert. Insgesamt bauen sich die hohen Verwundbarkeiten aus der Niedrigzinsphase allmählich ab. Aufgrund der geopolitischen Spannungen, eines relativ schwachen Wachstums und der durch Digitalisierung sowie Klimawende im Wandel befindlichen Wirtschaft, steht das Finanzsystem jedoch weiterhin vor großen Herausforderungen.
In ihren Planungen für das Geschäftsjahr 2025, die auf gesamtwirtschaftlichen Prognosen aus dem Frühherbst 2024 basieren, geht die Frankfurter Sparkasse im als wahrscheinlich angesehenen Szenario, dem Normal Case, davon aus, dass die deutsche Wirtschaft die Stagnationsphase überwindet und leicht um 1,2 % wächst. Diverse geopolitische Konflikte, aber auch innenpolitische Unsicherheiten und strukturelle Anpassungsprozesse prägen nach wie vor die Aussichten für die wirtschaftliche Entwicklung. Die Inflationsrate soll sich voraussichtlich bei 2,3 % stabilisieren, die Arbeitslosenquote gegenüber 2024 geringfügig auf 5,8 % sinken. Getragen wird die prognostizierte zaghafte konjunkturelle Erholung von der Belebung des privaten Verbrauchs sowie dem Anziehen der Konjunktur in wichtigen Absatzmärkten. Für den Bausektor wird zunächst ein weiterer Rückgang, dann eine verhaltene Aufwärtsentwicklung prognostiziert. Nach den langanhaltenden Jahren der Niedrig- und Negativzinsen wird für 2025 von einer Fortsetzung der zur Jahresmitte 2022 einsetzenden Zinswende ausgegangen. Im Normal Case erwartet die Sparkasse eine zunächst leicht inverse Zinsstruktur, die sich in der zweiten Jahreshälfte auflöst und ab 2026 in eine normale, steilere Zinskurve übergeht. Der Einlagensatz der EZB soll gemäß Prognose aus dem Frühherbst 2024 im Jahresverlauf 2025 von 3,0 % auf 2,5 % zurückgenommen werden. Das prognostizierte Zinsniveau bewegt sich damit deutlich über den Werten der Niedrig- und Negativzinsphase. Der Deutsche Aktienindex (DAX) soll sich bei 20.000 Punkten einpendeln. Chancen bietet die Zinsprognose im Upper-Case-Szenario, wo gegenüber dem Normal Case in den verschiedenen Laufzeitbändern ein bis zu 170 Basispunkten höheres Zinsniveau erwartet wird, das sich über eine Ausweitung der erzielbaren Margen auch im Zinsüberschuss der Sparkasse niederschlagen kann. Der Deutsche Aktienindex soll im Jahresverlauf 2025 nochmals kräftig auf 22.600 Punkte ansteigen. Im Lower-Case-Szenario wird für 2025 dagegen ein im Vergleich zum Normal Case deutlich niedrigeres, jedoch weiterhin positives Zinsniveau prognostiziert. Die negative Abweichung beträgt in den einzelnen Laufzeitbändern bis zu 115 Basispunkte. Die daraus resultierende Margenverengung würde das Zinsergebnis der Sparkasse spürbar beeinträchtigen. Der Deutsche Aktienindex erlebt im Lower Case einen deutlichen Rückgang auf 12.300 Punkte.
Vor dem Hintergrund eines insgesamt nur mäßigen Wirtschaftswachstums, der nach wie vor eingetrübten Aussichten für die Baukonjunktur und der gestiegenen Belastungen der potenziellen Kreditnehmer aufgrund des erhöhten Zinsumfelds wird das Kreditwachstum in 2025 gegenüber früheren Geschäftsjahren nur mäßig ausfallen. Im realistischen Szenario geht die Frankfurter Sparkasse von einem Anstieg der Kundenforderungen auf rund 11,3 Mrd. EUR aus. Der Zuwachs basiert schwerpunktmäßig auf Immobilienfinanzierungen, die in der Planung um 134 Mio. EUR auf fast 8,3 Mrd. EUR ansteigen, und gewerblichen Finanzierungen, wo eine Zunahme um 43 Mio. EUR auf 1,2 Mrd. EUR erwartet wird. Im Konsumentenkreditgeschäft beschränkt sich die Frankfurter Sparkasse auf die Vermittlung von Privatdarlehen an spezialisierte Finanzinstitute, sodass in dieser Sparte die Bestände planmäßig auslaufen. Während die Forderungen an Kreditinstitute gemäß Planung eine Steigerung um gut 100 Mio. EUR erfahren sollen, gehen von den eigenen Wertpapieren sowie den restlichen Aktiva keine signifikanten Wachstumsimpulse aus, sodass die Frankfurter Sparkasse zum Jahresende 2025 im Normal Case mit einem Bilanzsummenwachstum von 246 Mio. EUR plant. Auf der Passivseite wird die Bilanz maßgeblich von den Kundengeldern geprägt, die bis zum Jahresende 2025 in der Planung einen Zuwachs von 175 Mio. EUR verzeichnen sollen. Die Zuflüsse konzentrieren sich auf die Vertriebseinheiten der Kernbank, während sich die durch die 1822direkt akquirierten bilanzwirksamen Mittel gegenüber dem Vorjahr rückläufig entwickeln werden. Als Folge der 2022 eingeleiteten Zinswende setzte im Einlagengeschäft ein Wechsel der Kundenpräferenzen ein. Die hochliquiden verzinslichen Tagesgelder wurden von den Kunden der Sparkasse in erheblichem Umfang in höher verzinste Termineinlagen umgeschichtet. Dieser Trend wird sich auch in der Planung für 2025 fortsetzen. Bei den Spareinlagen wird der Bedeutungsverlust in 2025 fortschreiten.
Bilanzwirksame Sparformen bleiben voraussichtlich auch in den kommenden Jahren im Fokus der Nachfrage. Durch die wachsende Zinssensitivität der Kunden sowie den Eintritt neuer digitaler Wettbewerber geht die Frankfurter Sparkasse in der Planung von einem weiterhin intensiven Wettbewerb um Kundengelder aus. In diesem Umfeld kann dem Risiko von Bestandsabflüssen auf der Passivseite möglicherweise nur mit Margenzugeständnissen entgegengetreten werden. Auf der Aktivseite bietet insbesondere die Konjunkturentwicklung in Deutschland und damit einhergehend die Veränderung der Risk Weighted Assets (RWA) Risiken aber auch Chancen für das Kreditgeschäft.
Der Zinsüberschuss der Frankfurter Sparkasse profitierte bislang deutlich von der in 2022 eingeleiteten Zinswende. Das Passivgeschäft stellt inzwischen wieder einen wesentlichen Ertragsfaktor dar, so dass die Sparkasse für das Planjahr 2025 weiterhin mit hohen Ergebnisbeiträgen aus dem gesamten Zinsüberschuss rechnet. Entscheidende Voraussetzungen sind jedoch, dass die der Planung zugrunde liegende Zinskurve eintritt und es der Sparkasse gelingt, trotz des voraussichtlich intensiven Wettbewerbs um Kundeneinlagen, die angestrebten Volumina und Margen zu erreichen. Treten diese Voraussetzungen ein, dann kann der Zinsbeitrag des Passivgeschäfts in 2025 auf hohem Niveau gehalten werden, obwohl die unterstellten Kapitalmarktzinsen eine leicht rückläufige Tendenz aufweisen. Der Zinskonditionenbeitrag aus dem Kundenkreditgeschäft steigt bei einem stabilen Margenniveau aufgrund des Bestandswachstums geringfügig an. Die positive Entwicklung der Verrechnungssätze im Einlagengeschäft des Vertriebs führt dazu, dass im Gegenzug die Ergebnisbeiträge des Treasurys nicht mehr das Niveau früherer Jahre erreichen. Daneben wirken sich Maßnahmen zur besseren Bewirtschaftung der Risk Weighted Assets ertragsreduzierend aus. Dazu zählen das Zurückfahren des Engagements in Spezialfonds, die Einschränkung von Investitionen in ausgewählte Assetklassen (Aktien, High Yield, Infrastruktur) sowie die RWA-schonende Anlage über niedrigere Credit Spreads. Ab 2025 normalisiert sich die Zinsstrukturkurve wieder, wonach in der Folge das Ergebnis des Treasury-Bereichs wieder rund ein Sechstel zum geplanten Zinsüberschuss beitragen soll. Der Einfluss der Zinsprognosen zeigt sich eindrücklich in der Bandbreitenplanung für den Zinsüberschuss. Bei Eintreffen des für realistisch eingeschätzten Normal Case wird die Sparkasse in 2025 einen Zinsüberschuss von 365,1 Mio. EUR erwirtschaften. Tritt die günstigere Zinsprognose ein, dann könnte sich auch das Zinsergebnis um rund 30 Mio. EUR erhöhen. Im negativen Szenario bliebe der gesamte Zinsüberschuss mehr als 18 % unter dem Normal Case. Ursächlich für die große Ergebnisspanne sind insbesondere die starken Auswirkungen der Zinskurven auf die Passivmargen und den Capital Benefit.
Der Zinsüberschuss wird auch im Jahr 2025 die wichtigste Erfolgsquelle der Frankfurter Sparkasse bleiben. Allerdings ist es in der jüngeren Vergangenheit gelungen, das Provisionsaufkommen sukzessive zu steigern und damit auch eine stärkere Diversifikation der Ertragsbasis der Sparkasse zu erreichen. Trotz der nur mäßigen volkswirtschaftlichen Wachstumsprognosen und der erschwerten rechtlichen Rahmenbedingungen, die z. B. eine Anpassung der Preise im Girogeschäft deutlich schwieriger machen, soll sich das Provisionsergebnis gemäß Planung im Jahr 2025 auf 122,6 Mio. EUR erhöhen. Wachstumsträger sind nach wie vor die Wertpapierprovisionen, aber auch das Verbundgeschäft, die vermittelten Kredite sowie die Giroprovisionen. Letztere machen rund 40 % des gesamten Provisionsaufkommens aus und sollen in 2025 moderat um rund 1 Mio. EUR wachsen. Eine Anpassung der Preise im Girogeschäft erfordert eine aktive Kundenzustimmung, was mit erhöhtem administrativem Aufwand verbunden ist und daher ungeachtet gestiegener Kosten nur in größeren Zeitabständen erfolgen soll. Die Absicherung des erreichten Niveaus und ein Ausbau der Kundenzahlen stehen daher im Girogeschäft im Vordergrund. Trotz des erwarteten positiven Zinsniveaus - wodurch Kunden weiterhin liquide Mittel in sichere bilanzwirksame Sparformen anlegen - wird es der Frankfurter Sparkasse in 2025 voraussichtlich gelingen, die Wertpapierprovisionen um rund 15 %o zu steigern. Die Potenziale im Wertpapiergeschäft werden insbesondere von den divergierenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Unter anderem wird der DAX szenarioabhängig innerhalb einer Spanne zwischen 12.300 und 22.600 Punkten gesehen. Die Höhe dieses wichtigen Leitindexes bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Depotbestände und die Umsatzintensität der Kunden, wodurch letztendlich auch der Umfang der Wertpapierprovisionen beeinflusst wird. Die Bandbreite zwischen den verschiedenen Planungsszenarien beträgt beim gesamten Provisionsüberschuss der Sparkasse 12,4 Mio. EUR und ist maßgeblich auf die unterschiedlichen Entwicklungen im volatilen Wertpapierprovisionsgeschäft zurückzuführen.
Das sonstige ordentliche betriebliche Ergebnis ist in hohem Maße von den Effekten aus den Zinssatzänderungen bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen und von Sondereffekten geprägt. Der in den vergangenen Jahren häufig negative Saldo wird im Normal Case 2025 mit 5,9 Mio. EUR positiv ausfallen. Hintergrund ist insbesondere, dass aufgrund des erhöhten Zinsniveaus die Abzinsungseffekte bei den Pensionsrückstellungen ebenfalls positiv sind. Die Bandbreite von rund 16 Mio. EUR zwischen den drei Szenarien geht maßgeblich auf die zugrunde liegenden unterschiedlichen Zinssatzänderungen zurück. Doch auch im unterstellten ungünstigen Fall geht die Sparkasse noch von einem positiven Saldo des sonstigen ordentlichen betrieblichen Ergebnisses aus.
Nachdem sich der Verwaltungsaufwand über zehn Jahre lang in einem engen Korridor bewegte, ist dieser in einem stark inflationären Umfeld ab 2023 deutlich angestiegen und wächst im realistischen Szenario in 2025 auf 309 Mio. EUR. Nach Sonderbelastungen für die Altersvorsorge in den Vorjahren bleibt das Planjahr davon unbelastet. Zusätzlicher Aufwand erwächst aus den vereinbarten Tarifsteigerungen. Durch die demographische Entwicklung wird die Rekrutierung von Beschäftigten zu einem Fokusthema, um das Geschäftsmodell der Sparkasse abzusichern. Unter dem Aspekt des Personalumbaus werden notwendige Ressourcen und Kompetenzen gezielt aufgebaut und weiterentwickelt, was zu Mehraufwendungen führt. Gemäß der Planung wird sich der Personalaufwand in Abhängigkeit vom Szenario innerhalb einer Spanne zwischen 145 und 151 Mio. EUR bewegen, wobei sich die Szenarien asynchron zur sonstigen Ergebnisentwicklung darstellen, da der Korridor weitgehend auf die gemäß Betriebsvereinbarung unterschiedlich anfallenden erfolgsabhängigen Vergütungsanteile der Beschäftigten zurückzuführen ist. Der geplante Sachaufwand bleibt nach den überdurchschnittlichen Preisanstiegen der zurückliegenden Jahre auf einem hohen Niveau. Im Planungszeitraum berücksichtigt sind zunehmende Geschäftsraumkosten durch Filialmodernisierungen. Nach der Straffung des Filialnetzes soll das Vorhaben, ausgewählte Standorte attraktiver zu gestalten, auch in 2025 fortgeführt werden. Für Sanierungen sind alleine im Planjahr 2025 Investitionen im mittleren einstelligen Millionenbereich vorgesehen, was ein klares Bekenntnis der Frankfurter Sparkasse zur Zukunftsfähigkeit des stationären Vertriebs darstellt. Weitere Kostenanstiege resultieren aus der Abwicklung des wachsenden Kundenwertpapiergeschäfts, denen auf der Ertragsseite aber höhere Provisionen gegenüberstehen. Auch die Neuordnung der Zentrale wird sukzessive vorangetrieben. Nach dem Ankauf der Liegenschaft "An der Hauptwache 1" sind hier weitere Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe bis zur Herstellung der Bezugsfertigkeit notwendig. Niedrige einstellige Millionenbeträge sind für Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Komplex Neue Mainzer Straße 47-55 in 2025 ebenfalls eingeplant. Zur effizienten Steuerung der Vielzahl von Vorhaben hat die Sparkasse ein Change-Board eingerichtet, das im Jahr 2025 mit einem gesonderten Projekt-Budgettopf von 6,0 Mio. EUR ausgestattet ist und im Zuge von Priorisierungen eine temporäre Überforderung der internen Projektressourcen verhindern soll. Da die Sachaufwendungen einen hohen Fixkostenanteil aufweisen und durch Streckung oder durch das Ergreifen von Sparmaßnahmen bei variablen Positionen eine unerwünschte Entwicklung vermieden werden kann, liegen die drei Szenarien beim Sachaufwand für 2025 innerhalb einer Bandbreite zwischen 156 und 161 Mio. EUR.
Der Frankfurter Sparkasse gelingt es voraussichtlich bei Eintritt der Planungsprämissen, das Betriebsergebnis vor Bewertung im Jahr 2025 trotz sinkender Zinsen bei gleichzeitig wachsenden Verwaltungsaufwendungen auf hohem Niveau zu halten. Die positive Ergebnisentwicklung wird vorrangig getragen durch die erwarteten hohen Zinsbeiträge, aber auch durch den weiteren Ausbau des Provisionsüberschusses im Zuge der angestrebten Ertragsdiversifikation. Wie die Analyse der Bandbreiten zeigt, ist die Höhe des Betriebsergebnisses vor Bewertung in ganz erheblichem Umfang von der unterstellten Zinsprognose abhängig. Entwickeln sich die Marktzinsen in 2025 wieder deutlich rückläufig, wie es im negativen Szenario zugrunde gelegt wurde, dann wird auch das Betriebsergebnis vor Bewertung im Lower Case um rund 40 % auf das Niveau der Niedrigzinsphase zurückfallen. Bei einem positiven Verlauf der Geld- und Kapitalmarktzinsen besteht dagegen die Chance, dass der Normal Case um rund 24 % übertroffen wird.
In Relation zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) wird sich das Betriebsergebnis vor Bewertung bei 0,80 % bewegen und wird damit das im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Projekts FRASPA2025+ als Ziel für 2025 formulierte Ambitionsniveau von 0,50 % DBS deutlich übertreffen. Wichtiger Treiber stellt die Zinsentwicklung dar. Bei Eintreffen des negativen Szenarios wird die DBS-Quote auf 0,49 % absinken, während im positiven Fall sogar ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 0,99 % DBS eintreten könnte.
Das für 2025 geplante Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft orientiert sich wie in den Vorjahren an der Entwicklung des Aktivgeschäfts und den Standardrisikokosten. Angesichts steigender Insolvenzzahlen wurde jedoch zusätzlich ein Risikoaufschlag eingeplant, da im Nachlauf zur Corona-Krise und als Folge der schwächelnden Wirtschaft in 2024 bei der Kreditrisikovorsorge höhere Belastungen erwartet werden. Dies entspricht den Beobachtungen aus der Vergangenheit, als die Krisen sich mit zeitlichem Nachlauf bei den Insolvenzzahlen und im Bewertungsergebnis niederschlugen. Im als realistisch angesehenen Szenario (Normal Case) erwartet die Sparkasse netto einen Bewertungsaufwand aus dem Kreditgeschäft von knapp 23 Mio. EUR. Die Schwankungsbreite liegt dabei in Richtung Upper bzw. Lower Case jeweils bei etwa 8 Mio. EUR. Nach der abrupten Zinswende in 2022 und den damit verbundenen erheblichen Kursverlusten bei festverzinslichen Wertpapieren ergaben sich umfangreiche Abschreibungsnotwendigkeiten. In den Folgejahren setzten "Pull-to-Par"-Effekte ein, die entsprechende Zuschreibungen nach sich zogen. Davon profitiert auch die Planung für 2025, da sich diese Entwicklung voraussichtlich fortsetzt. Neben der Fälligkeitsstruktur des Wertpapierbestands mit den genannten "Pull to Par"-Effekten hängt das geplante Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft auch von den szenariospezifischen Zinsniveaus, den Credit-Spread-Entwicklungen sowie dem Umfang des Engagements in Spezialfonds ab. Trotzdem geht die Sparkasse in allen Planungsszenarien nur von einer geringen Schwankungsbreite aus und erwartet im Normal Case einen positiven Ergebnisbeitrag von knapp 9 Mio. EUR. Gleichzeitig werden sich die auf einer Bewertung von Wertpapieren des Anlagevermögens zum gemilderten Niederstwert beruhenden stillen Lasten weiter reduzieren. Aus dem Beteiligungsportfolio erwachsen im Jahr 2025 voraussichtlich keine Bewertungsnotwendigkeiten. In absoluter Betrachtung wird das Bewertungsergebnis 2025 also maßgeblich von den erwarteten Belastungen aus dem Kreditgeschäft geprägt. Das Wertpapiergeschäft wird gemäß Planung für eine Entlastung sorgen. In allen drei Planszenarien wird der Saldo des Bewertungsergebnisses letztendlich auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und vom weiteren Verlauf der Zinskurven an den Geld- und Kapitalmärkten abhängig sein.
Unter dem Strich wird die Frankfurter Sparkasse gemäß ihrer Planung das überaus zufriedenstellende Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres in 2025 nicht wiederholen können, denn den steigenden operativen Erträgen stehen im wahrscheinlichen Szenario höhere Verwaltungsaufwendungen und zusätzliche Belastungen für die Kreditrisikovorsorge gegenüber. Nach Aufrechnung aller Aufwands- und Ertragseffekte erwartet die Sparkasse für 2025 ein Ergebnis vor Steuern, das knapp 5 % unter dem Vorjahreswert liegt. In langfristiger Betrachtung wird die Frankfurter Sparkasse damit bei Eintreffen der Planung aber erneut ein Ergebnis vor Steuern vereinnahmen, das sich deutlich über dem Niveau bewegt, das in den Jahren der Niedrigzinsphase erzielbar war. Die Analyse der Schwankungsbreite zwischen den drei Szenarien verdeutlicht, dass der Zinsüberschuss den zentralen Unsicherheitsfaktor für das Ergebnis vor Steuern der Sparkasse darstellt. Demgegenüber weisen die übrigen Ergebniskomponenten erheblich geringere Bandbreiten auf.
Das für das Jahr 2025 geplante Ergebnis vor Steuern führt dazu, dass die Frankfurter Sparkasse sowohl den Mindestverzinsungsanspruch des SGVHT an das Eigenkapital, der sich am risikolosen Kapitalmarktzins (gleitender 10-Jahres-Durchschnitt von Bundeswertpapieren) zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozentpunkten orientiert, als auch das in der Geschäftsstrategie festgelegte Ziel einer Eigenkapitalrentabilität von 5,0 % deutlich übertrifft. Die im Jahr 2024 erwirtschaftete Eigenkapitalrendite von 13,6 % wird jedoch voraussichtlich in 2025 mit 12,2 % nicht wieder erreicht. Der angestrebte strategische Zielwert für die Aufwands-Ertrags-Relation von 70,0 % (HGB) wird in der Planung für 2025 mit 62,6 % (2024: 62,5 %) spürbar unterschritten und auch auf mittlere Sicht erwartet die Sparkasse die Stabilisierung der Kennziffer unterhalb des Zielniveaus. Die Aufwands-Ertrags-Relation gemäß Betriebsvergleichsschema (BV) bleibt 2025 mit 62,0 % geringfügig unter der HGB-Quote und bewegt sich bis zum Ende der Planungsperiode ebenfalls durchgängig unter dem strategischen Zielwert von 70,0 %. Die harte Kernkapitalquote liegt zum Jahresende 2024 bei 19,7 % der RWA. Gemäß Planung gelingt es der Sparkasse infolge der Thesaurierung von erheblichen Teilen der Jahresergebnisse nach Steuern die Eigenkapitalbasis auszubauen. Die harte Kernkapitalquote steigt im Jahr 2025 auf knapp 22,6 %. und wird sich auch mittelfristig sowohl deutlich über der aufsichtsrechtlich geforderten Mindestrelation als auch über der in der Geschäftsstrategie definierten Untergrenze von 14,0 % stabilisieren. Zu den strategischen Steuerungsgrößen der Frankfurter Sparkasse gehören ebenfalls die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR). In der Geschäftsstrategie sind sowohl für die LCR als auch für die NSFR Untergrenzen definiert, die sich erheblich über den regulatorisch geforderten Mindestanforderungen (100 %) bewegen. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden Mittelzuflüsse und -abflüsse dahingehend gelenkt, dass die intern definierten Mindestquoten nicht unterschritten werden und die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse auch in Zukunft jederzeit sichergestellt ist.
Das Normal-Case-Szenario der Planung zeigt über den gesamten Betrachtungszeitraum einen insgesamt positiven Verlauf, so dass auch auf mittlere Sicht im Risikomonitoring der Einlagensicherungssysteme des SGVHT und des DSGV eine grüne Ampeleinstufung als realistisch angesehen werden kann.
Die Normal-Case-Planung der Frankfurter Sparkasse erfolgte unter den Annahmen, dass die deutsche Wirtschaft nach einer Stagnation im zurückliegenden Geschäftsjahr in 2025 wieder um 1,2 % wächst und die gesamtwirtschaftliche Leistung auch im Folgejahr um 1,0 % zunimmt. Diverse geopolitische Unsicherheiten, insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Konflikte im Nahen Osten sowie die Drohungen Chinas gegenüber Taiwan, aber auch innenpolitische Unsicherheiten prägen die Aussichten für die wirtschaftliche Entwicklung. Nach hohen Inflationsraten in den zurückliegenden Jahren wird davon ausgegangen, dass sich die Verbraucherpreise über den gesamten Planungszeitraum bei 2,3 % stabilisieren. Steigende Löhne und Gehälter verbessern die Rahmenbedingungen für die Verbraucher, sodass die im Planjahr 2025 einsetzende konjunkturelle Erholung primär vom privaten Konsum getragen wird. Das Wirtschaftswachstum wird aber auf absehbare Zeit nicht mehr an den Trend vor der Corona-Pandemie anknüpfen können. Ursächlich hierfür sind u. a. strukturelle Probleme der Industrie, insbesondere bei energie intensiven Branchen sowie den Investitionsgüterherstellern. Für den Bausektor wird zunächst ein weiterer Rückgang, dann eine verhaltene Aufwärtsentwicklung prognostiziert. Die Arbeitslosenquote wird gemäß Planannahmen bis 2026 von 6,0 % über 5,8 % auf 5,2 % zurückgehen.
Im für die Planung der Frankfurter Sparkasse zugrunde gelegten Negativszenario kommt es in Deutschland zu einer Rezession, auf die nur eine relativ schwache Erholung folgt. Die deutsche Wirtschaftsleistung geht 2025 um 2,1 % zurück. Strukturelle Anpassungsprozesse, hohe Energiepreise, der Fachkräftemangel und der zunehmende Wettbewerb, insbesondere aus dem asiatischen Raum, bergen hohe Risiken, die den wirtschaftlichen Aufschwung ab 2026 dämpfen und ein Wachstum von lediglich 0,7 % zulassen. Konsum und Investitionen sinken 2025 spürbar. Die deutsche Inflationsrate fällt auf 1,0 % und nimmt 2026 im Nachgang des Wirtschaftseinbruchs wieder leicht auf 1,9 % zu. Die Arbeitslosenrate steigt 2025 deutlich auf 7,2 % an und bleibt auch im Folgejahr (6,8 %) hoch.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass eine Prognose auch für das Jahr 2025 mit erheblichen Unwägbarkeiten behaftet ist. Geopolitische Spannungen sind in zahlreichen Weltregionen hoch, wie die Krisen im Nahen Osten und in der Ukraine belegen. Ein wesentliches Prognoserisiko geht von der Handelspolitik der neuen US-Regierung aus. Die schrittweise Einführung zielgerichteter Zölle auch gegenüber der EU auf z. B. Maschinen und Kraftfahrzeuge würde die exportorientierte deutsche Wirtschaft besonders treffen. Zumal die Wirtschaftsleistung in Deutschland nunmehr das zweite Jahr in Folge zurückgegangen ist. Digitalisierung, Dekarbonisierung, Demografie und Deglobalisierung erfordern einen Umbau der Produktionsstrukturen, bei dem etablierte Geschäftsmodelle verschwinden und neue Produktionskapazitäten entstehen. Wirtschaftliche Prognosen sind in solchen Phasen mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Die daraus resultierende wachsende Verunsicherung drückt auf die Stimmung der deutschen Wirtschaft und kann die notwendige Investitionsbereitschaft dämpfen. Vom weiteren Verlauf der Konjunktur sowie der Inflation sind die Art und der Umfang der geldpolitischen Maßnahmen der EZB abhängig. Diese sind ebenfalls nur mit hoher Unsicherheit prognostizierbar, sodass in der Folge auch die Auswirkungen für die Frankfurter Sparkasse nur schwer abschätzbar sind. Der inflationsgetriebene Anstieg des Verwaltungsaufwands, zinsinduzierte Bewertungsnotwendigkeiten beim Wertpapierportfolio oder der Einfluss von EZB-Zinssatzänderungen auf die Nachfrage im Kredit- und Einlagengeschäft sowie auf den Umfang der Forderungsausfälle könnten unter dem Strich das erwartete Jahresergebnis der Sparkasse erheblichen Schwankungen unterwerfen.
Auch über das Jahr 2025 hinaus kommen erhebliche Herausforderungen auf die Kreditwirtschaft zu. Dazu zählt die unvermindert große Menge neuer regulatorischer Anforderungen, die in erheblichem Umfang Ressourcen binden. Daneben wird die digitale Transformation den Wettbewerbsdruck weiter erhöhen. Auch der demographische Wandel, der sich einerseits in einem veränderten Kundenverhalten und andererseits in einer erschwerten Anwerbung qualifizierter Fachkräfte niederschlägt, wird die Kreditinstitute vor zunehmende Herausforderungen stellen. Nicht zuletzt durchdringt der Themenkomplex eines nachhaltigen Wirtschaftens alle Facetten des Bankgeschäfts. Die Frankfurter Sparkasse nimmt all diese Herausforderungen proaktiv an. Nach Beendigung des Projekts ESGIntegration, das sich mit den drei relevanten Teilaspekten "E" (= Environment), "S" (= Social) und "G" (= Governance) befasste, werden die Arbeitsergebnisse in den laufenden Geschäftsprozessen der Sparkasse verankert. Neben der Umsetzung regulatorischer Erfordernisse bietet der Themenkomplex Nachhaltigkeit eine Vielzahl vertrieblicher Chancen, weshalb die Frankfurter Sparkasse die Transformation in Richtung eines noch nachhaltigeren Geschäftsmodells konsequent weiterverfolgen wird. Entsprechend wurde für das Jahr 2025 eine umfangreiche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die allen Beschäftigten als Kompass für die zukünftigen operativen ESG-Aktivitäten dienen soll.
Mit der Capital Requirements Regulation (CRR) III werden die Anforderungen von Basel IV auf europäischer Ebene umgesetzt. Die CRR III enthält weitreichende Neuregelungen zur Ermittlung der Risk Weighted Assets, vor allem für das Kreditrisiko und die operationellen Risiken. Die wesentliche Betroffenheit der Frankfurter Sparkasse erwächst aus den Anforderungen zur Eigenkapitalunterlegung der Adressenausfallrisiken. Die CRR III sehen hier umfangreiche Änderungen bei der Quantifizierung der Risiken sowohl im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als auch in dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) vor. Durch eine Abhängigkeitsbeziehung, dem sogenannten Output-Floor, werden die vom Gesetzgeber zugelassenen Entlastungseffekte der internen Modelle gegenüber dem Standardansatz spürbar begrenzt. Nach einer Übergangsphase, in der die neuen Regeln sukzessive eingeführt werden, steigt der Eigenkapitalbedarf der Frankfurter Sparkasse zur Unterlegung des Aktivgeschäfts deutlich an, was mittelfristig nicht ohne Auswirkungen auf den Umfang der Kreditvergabe bleiben wird. Eine entsprechende Stärkung der Eigenmittel steht daher im Vordergrund der strategischen Planung. Aufgrund der weitreichenden strategischen Bedeutung der neuen Eigenkapitalanforderungen und des erheblichen Ressourcenbedarfs wird die Umsetzung der CRR III im Rahmen eines Projekts vorangetrieben.
Das europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben im Jahr 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die sogenannte CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility), verabschiedet. Ziel der CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU des EURopäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen) ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernberichten, das erstmals für das Geschäftsjahr 2017 anzuwenden war, wurde die CSR-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Demnach sind große Unternehmen (§ 267 Abs. 3 HGB) und Konzerne (§ 293 HGB), die jeweils kapitalmarktorientiert (§ 264d HGB) sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen, betroffen. Große Kreditinstitute fallen gemäß § 340a Abs. 1a HGB unabhängig von der Kapitalmarktorientierung unter den Anwendungsbereich.
Die Frankfurter Sparkasse ist nach § 340a Abs. 1a HGB zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Aufgrund der Einbeziehung der Frankfurter Sparkasse in die nichtfinanzielle Konzernerklärung des Mutterunternehmens Landesbank Hessen-Thüringen macht die Frankfurter Sparkasse von der Befreiungsmöglichkeit des § 340a Abs. 1a Satz 3 i. V. m. § 289b Abs. 2 HGB Gebrauch. Die befreiende nichtfinanzielle Konzernerklärung als Teil des Konzernlageberichts der Landesbank Hessen-Thüringen wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mittlerweile ist am 5. Januar 2023 die EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten und ersetzt die CSR-Richtlinie. Die nichtfinanzielle Erklärung sollte ursprünglich nach Umsetzung der CSRD in nationales Recht für Sparkassen mit mindestens 500 Mitarbeitenden erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 nach dieser neuen Richtlinie zu erstellen sein. Die Umsetzung in nationales Recht ist angesichts der bundespolitischen Lage diesbezüglich noch nicht erfolgt. Ungeachtet dessen wird die Frankfurter Sparkasse auch hier von der Möglichkeit der Konzernbefreiung Gebrauch machen.
Berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Jahresultimo 2024 waren nicht zu verzeichnen.
Ergänzend zum Lagebericht wird ein statistischer Bericht gemäß § 15 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG) über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags publiziert.
Frankfurt am Main, im Februar 2025
- Der Vorstand -
| 31.12.2024 | Anzahl |
| Beschäftigte insgesamt 1 | 1.517 |
| Darunter: Auszubildende / Studierende | 127 |
1 ohne Praktikantinnen und Praktikanten sowie
Volontärinnen und Volontäre
| 31.12.2024 | Anzahl |
| Filialen und Center | 50 |
| Digitale Beratungseinheiten | 4 |
| SB-Filialen | 31 |
| Geldautomaten | 95 |
| Kontoauszugsdrucker | 90 |
| Terminals (Einzahler / Auszahler) | 81 |
| 2024 | TEUR |
Anteil
% |
| Insgesamt | 1.342 | 100,0 |
| Davon Verwendung für: | ||
| - Soziales / Bildung | 235 | 17,5 |
| - Kultur | 205 | 15,3 |
| - Sport | 838 | 62,4 |
| - Sonstiges | 64 | 4,8 |
| TEUR |
Anteil
% |
|
| Stiftungskapital am 31.12.2024 | 18.729 | - |
| Stiftungsausschüttungen im Jahr 2024 | ||
| Insgesamt | 361 | 100,0 |
| Davon Verwendung für: | ||
| - Soziales / Bildung | 138 | 38,2 |
| - Kultur | 172 | 47,7 |
| - Sonstiges | 51 | 14,1 |
| 2024 | TEUR |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 57.478 |
| Sonstige Steuern | 167 |
| 31.12.2024 | Anzahl |
| Sparkonten | 241.602 |
| Termingeldkonten | 59.046 |
| Konten für täglich fällige Gelder | 1.029.470 |
| Darunter: | |
| - Geschäftsgirokonten | 30.458 |
| - Privatgirokonten | 501.800 |
| Summe | 1.330.118 |
| nachrichtlich: Bürgerkonten | 14.890 |
| 31.12.2024 | TEUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 20.209.056 |
| Davon: | |
| - Spareinlagen | 948.513 |
| - Andere Verbindlichkeiten | 19.260.543 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 6.538 |
| 31.12.2024 | Anzahl / TEUR |
| Kundendepots 1 | 95.963 |
| Depotbestand 1 | 7.859.790 |
| 31.12.2024 | TEUR |
| Forderungen an Kunden 1 | 10.061.143 |
| 2024 | TEUR |
| Darlehenszusagen | 1.256.741 |
| Darlehensauszahlungen | 1.162.095 |
| 31.12.2024 | Anzahl |
| Girokonten auf Guthabenbasis 1 | 18.490 |
| 2024 | TEUR |
| Finanziertes Volumen | 3.734 |
| Finanzierung davon durch: | |
| - Sparkassenmittel | 2.753 |
| - Öffentliche Fördermittel | 489 |
| - Eigenmittel Gründer | 412 |
| - Sonstige | 80 |
| Geplante Zahl von Arbeitsplätzen | 92 |
| 2024 | TEUR |
| Volumen | 56.274 |
Abweichungen in den Summenzeilen oder Unterpositionen der Tabellen und Texte sind rundungsbedingt.
Aktivseite
| EUR | EUR | EUR | EUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| 1. Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 63.533.253,91 | 67.492 | |||
| b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank | 205.410.733,47 | 516.364 | |||
| 268.943.987,38 | 583.856 | ||||
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind | |||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0,00 | 0 | |||
| b) Wechsel | 0,00 | 0 | |||
| 0,00 | 0 | ||||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) täglich fällig | 1.590.880.457,60 | 44.743 | |||
| b) andere Forderungen | 4.612.326.117,36 | 6.707.062 | |||
| 6.203.206.574,96 | 6.751.805 | ||||
| 4. Forderungen an Kunden | 10.921.122.863,51 | 10.717.812 | |||
| darunter: | |||||
| durch Grundpfandrechte gesichert | 4.958.265.100,20 | (4.911.483) | |||
| Kommunalkredite | 502.573.460,87 | (389.151) | |||
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| 0,00 | 0 | ||||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 1.401.130.500,38 | 854.700 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 1.400.118.487,23 | (853.687) | |||
| bb) von anderen Emittenten | 2.856.790.397,67 | 2.505.799 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 2.546.369.002,35 | (2.154.315) | |||
| 4.257.920.898,05 | 3.360.499 | ||||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0,00 | 0 | |||
| Nennbetrag | 0,00 | (0) | |||
| 4.257.920.898,05 | 3.360.499 | ||||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 701.292.089,79 | 895.408 | |||
| 6a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 7. Beteiligungen | 134.128.374,30 | 132.420 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 12.008.821,89 | (10.300) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.360.000,00 | 7.360 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 9. Treuhandvermögen | 19.387.124,26 | 26.536 | |||
| darunter: | |||||
| Treuhandkredite | 19.387.124,26 | (26.536) | |||
| 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | 0,00 | 0 | |||
| 11. Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.717.134,25 | 3.333 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 506.644,60 | 0 | |||
| 5.223.778,85 | 3.333 | ||||
| 12. Sachanlagen | 193.039.855,31 | 86.578 | |||
| 13. Sonstige Vermögensgegenstände | 11.023.457,34 | 10.808 | |||
| 14. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.158.750,57 | 1.867 | |||
| Summe der Aktiva | 22.724.807.754,32 | 22.578.281 | |||
|
Passivseite |
|||||
| EUR | EUR | EUR | EUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||||
| a) täglich fällig | 370.953.793,56 | 472.950 | |||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 555.363.616,05 | 647.991 | |||
| 926.317.409,61 | 1.120.941 | ||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
| a) Spareinlagen | |||||
| aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 943.343.079,23 | 1.077.612 | |||
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 5.169.833,03 | 5.392 | |||
| 948.512.912,26 | 1.083.004 | ||||
| b) andere Verbindlichkeiten | |||||
| ba) täglich fällig | 15.678.568.982,29 | 15.866.073 | |||
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 3.581.974.448,44 | 2.972.074 | |||
| 19.260.543.430,73 | 18.838.147 | ||||
| 20.209.056.342,99 | 19.921.151 | ||||
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | 6.537.538,83 | 6.545 | |||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: | |||||
| Geldmarktpapiere | 0,00 | (0) | |||
| 6.537.538,83 | 6.545 | ||||
| 3a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 4. Treuhandverbindlichkeiten | 19.387.124,26 | 26.536 | |||
| darunter: | |||||
| Treuhandkredite | 19.387.124,26 | (26.536) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 37.096.049,38 | 24.424 | |||
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.993.020,72 | 9.565 | |||
| 7. Rückstellungen | |||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 187.433.627,06 | 181.120 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 16.721.779,37 | 30.020 | |||
| c) andere Rückstellungen | 76.480.900,65 | 80.195 | |||
| 280.636.307,08 | 291.335 | ||||
| 8. (weggefallen) | |||||
| 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| 10. Genussrechtskapital | 0,00 | 0 | |||
| darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig | 0,00 | (0) | |||
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 220.040.000,00 | 180.040 | |||
| darunter: | |||||
| Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB | 40.000,00 | (40) | |||
| 12. Eigenkapital | |||||
| a) gezeichnetes Kapital | 100.000.315,00 | 100.000 | |||
| b) Kapitalrücklage | 0,00 | 0 | |||
| c) Gewinnrücklagen | 877.743.646,45 | 857.744 | |||
| d) Bilanzgewinn | 40.000.000,00 | 40.000 | |||
| 1.017.743.961,45 | 997.744 | ||||
| Summe der Passiva | 22.724.807.754,32 | 22.578.281 | |||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | |||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | 0,00 | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 119.338.384,90 | 144.539 | |||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| 119.338.384,90 | 144.539 | ||||
| 2. Andere Verpflichtungen | |||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0,00 | 0 | |||
| b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen | 0,00 | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 506.731.821,47 | 619.223 | |||
| 506.731.821,47 | 619.223 |
| 1.1.-31.12.2023 | |||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 634.393.623,50 | 778.395 | |||
| darunter: abgesetzte negative Zinsen | 12,10 | (0) | |||
| aus der Abzinsung von Rückstellungen | 0,00 | (0) | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 65.271.774,67 | 34.892 | |||
| darunter: abgesetzte negative Zinsen | 0,00 | (0) | |||
| 699.665.398,17 | 813.287 | ||||
| 2. Zinsaufwendungen | 377.125.742,88 | 512.755 | |||
| darunter: abgesetzte positive Zinsen | 0,00 | (12) | |||
| aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 37,46 | (0) | |||
| 322.539.655,29 | 300.533 | ||||
| 3. Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 8.529.857,19 | 7.686 | |||
| b) Beteiligungen | 15.320.609,34 | 15.899 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0 | |||
| 23.850.466,53 | 23.585 | ||||
| 4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | 2.630.048,53 | 1.918 | |||
| 5. Provisionserträge | 129.094.106,56 | 117.997 | |||
| 6. Provisionsaufwendungen | 8.060.390,84 | 8.175 | |||
| 121.033.715,72 | 109.822 | ||||
| 7. Nettoertrag des Handelsbestands | 2.925,00 | 0 | |||
| darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken | 0,00 | (0) | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 17.637.265,99 | 7.204 | |||
| darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung | 3.361,33 | (0) | |||
| aus der Abzinsung von Rückstellungen | 198.118,86 | (260) | |||
| 9. (weggefallen) | |||||
| 487.694.077,06 | 443.062 | ||||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 109.419.299,95 | 100.630 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 47.792.629,51 | 45.926 | |||
| darunter: für Altersversorgung | 28.151.143,71 | (28.982) | |||
| 157.211.929,46 | 146.556 | ||||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 138.672.696,63 | 131.541 | |||
| 295.884.626,09 | 278.097 | ||||
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 6.070.994,02 | 5.688 | |||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.255.357,58 | 5.806 | |||
| darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung | 71.224,74 | (83) | |||
| aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 890.427,13 | (1.631) | |||
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 45.119.677,10 | 0 | |||
| 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0,00 | 1.297 | |||
| 45.119.677,10 | 1.297 | ||||
| 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 0,00 | 0 | |||
| 16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 21.281.103,40 | 21.281.103,40 | 379 | ||
| 379 | |||||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | |||
| 18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 40.000.000,00 | 40.000 | |||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 117.644.525,67 | 115.146 | |||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | |||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | |||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0 | |||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 57.477.536,38 | 54.939 | |||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 166.989,29 | 207 | |||
| 57.644.525,67 | 55.146 | ||||
| 25. Jahresüberschuss | 60.000.000,00 | 60.000 | |||
| 26. Gewinnvortrag /Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0 | |||
| 60.000.000,00 | 60.000 | ||||
| 27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | 0,00 | 0 | |||
| 60.000.000,00 | 60.000 | ||||
| 28. Einstellungen in Gewinnrücklagen | 20.000.000,00 | 20.000 | |||
| 29. Bilanzgewinn | 40.000.000,00 | 40.000 |
Die Frankfurter Sparkasse ist eine landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, ist alleiniger Träger der Frankfurter Sparkasse.
Der Jahresabschluss der Frankfurter Sparkasse besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie dem Anhang. Darüber hinaus wird nach § 289 HGB ein Lagebericht erstellt. Ergänzend wird der statistische Bericht gemäß § 15 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG) veröffentlicht. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in TEUR angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in den Angaben Rundungsdifferenzen von +/- einer Einheit auftreten.
Die Frankfurter Sparkasse wird in den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des Mutterunternehmens einbezogen. Aufgrund der befreienden Wirkung der Konzernrechnungslegung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale gemäß § 291 HGB wird auf die Aufstellung eines eigenständigen Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes verzichtet. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale basieren auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) und werden dem Unternehmensregister eingereicht und im Internet (www.helaba.de) veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten der CRR II ist die eigenständige Offenlegungspflicht der Frankfurter Sparkasse nach Art. 13 CRR entfallen. Sie wird in den Offenlegungsbericht auf Gruppenebene des Mutterunternehmens einbezogen. Der Offenlegungsbericht der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale wird im Internet veröffentlicht (www.helaba.de).
Aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale ist die Sparkasse von der Offenlegung der nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG geforderten Angaben befreit.
Der Jahresabschluss der Frankfurter Sparkasse zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Rech-KredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht.
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken.
Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse, insbesondere zur Forderungsbewertung, identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt.
Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.
Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft.
Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.
Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden von den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Risikovorsorge in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Risikovorsorge in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).
Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, das die Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen und Kommunaldarlehen in Höhe von 1.928.474 TEUR (Vorjahr: 1.404.711 TEUR) an die Landesbank Hessen-Thüringen übertragen (Forderungspooldarlehensvertrag). Die Landesbank kann diese Forderungen zur Begebung von Hypotheken-Pfandbriefen und Öffentlichen Pfandbriefen und damit zur Besicherung ihrer entsprechenden Verbindlichkeiten nutzen. Aufgrund der Rückübertragungsmöglichkeit der Landesbank für den Fall, dass eine der übertragenen Forderungen notleidend wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte besichert" bzw. im Unterausweis "Kommunalkredite" aus. Die übertragenen Forderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen an ein Kreditinstitut.
Im Unterposten Aktiva 3a "Forderungen an Kreditinstitute täglich fällig" werden Übernachtguthaben in Höhe von 800.138 TEUR ausgewiesen, die im Vorjahr im Unterposten Aktiva 3b "Forderungen an Kreditinstitute andere Forderungen" (1.900.000 TEUR) ausgewiesen wurden. Insoweit ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresangabe eingeschränkt.
Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde.
Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand.
Die unter "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesenen Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten, den niedrigeren Kurswerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Dies stellt für die festverzinslichen Wertpapiere eine gemäß § 252 Abs. 2 HGB zulässige Ausübung des Bewertungswahlrechtes dar. Ergänzend wird auf die Angaben zu dem entsprechenden Bilanzposten (Aktiva 5) verwiesen.
Die Wertpapiere des Handelsbestands werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Sie werden anhand der Mittelkurse bewertet. Der Risikoabschlag wird in Form eines Value-at-Risk (VaR) auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99 %, einer Haltedauer von zehn Tagen sowie eines Beobachtungszeitraums von einem Jahr berechnet.
Für die Ermittlung der Bewertungskurse für Wertpapiere werden bei Vorliegen eines aktiven Marktes zur Bewertung beobachtbare Marktpreise herangezogen. Dies sind üblicherweise auf dem Interbankenmarkt quotierte Marktpreise oder Börsenkurse. Bei der Analyse des Wertpapierbestandes zum Bilanzierungsstichtag wurden weitgehend aktive Märkte für unsere Wertpapiere festgestellt. Für den Fall, dass für ein Wertpapier kein beobachtbarer Marktpreis vorliegt (insgesamt 6.500 TEUR, unverändert zum Vorjahr, Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), erfolgt die Bewertung mittels Discounted-Cashflow-Modellen.
Die im Rahmen einer Kreditbaskettransaktion der S-Finanzgruppe erworbene Credit-Linked-Note haben wir in Übereinstimmung mit der IDW-Stellungnahme RS HFA 22 in ihre Bestandteile zerlegt und getrennt bilanziert. Zur Behandlung des darin enthaltenen Credit-Default-Swaps (CDS) verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten.
Anteile an Wertpapierspezialfonds (Rentenfonds) werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Buchwerten angesetzt. Anteile an sonstigem Investmentvermögen, die in Aktiva 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen sind, werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen wurden, weist die Frankfurter Sparkasse weiterhin in Aktiva 5 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtag inklusive Zinsabgrenzung 983.638 TEUR (Vorjahr: 779.779 TEUR).
Zinsderivate werden zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos sowie zur Zinssicherung von Wertpapieren abgeschlossen und im Rahmen der Bewertung mit der Overnight-Index-Swap-(OIS-)Kurve diskontiert. Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Derivate werden nicht einzeln bewertet, da sie in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 einbezogen werden. Sofern Zinsswaps nicht der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden sie als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Bewertungseinheit nach den Regeln von § 254 HGB bilanziell abgebildet.
Kreditderivate werden entsprechend den Vorgaben der IDW-Stellungnahme RS BFA 1 bilanziert und bewertet. Dabei werden Kreditderivate, die nach der genannten Stellungnahme als "erhaltene Kreditsicherheiten" einzustufen sind, nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung, d. h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft, berücksichtigt. Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft in Verbindung stehen und bei denen die Frankfurter Sparkasse als Sicherungsgeber auftritt, werden aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks (Ausfallrisiko) und der Dauerhalteabsicht als gestellte Kreditsicherheiten behandelt. Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgen nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln.
Wir bilden nach allgemein anerkannten Grundsätzen Mikro-Bewertungseinheiten von Wertpapieren und Derivaten. Dabei folgt die handelsbilanzielle Abbildung der im Risikomanagement vorgenommenen Zusammenfassung. Unser Begriffsverständnis für die einzelnen Arten von Bewertungseinheiten orientiert sich dabei an den Ausführungen der Gesetzesbegründung zum BilMoG. Sind die Voraussetzungen zum Bilden einer Bewertungseinheit erfüllt, bewerten wir grundsätzlich die zugehörigen Grund- und Sicherungsgeschäfte, soweit sich die aus dem abgesicherten Risiko ergebenden Wertentwicklungen ausgleichen, kompensatorisch.
Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt mittels der Einfrierungsmethode. Darüber hinausgehende ineffektive Bewertungseffekte werden imparitätisch in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei wird für den ineffektiven Teil des abgesicherten Zinsrisikos eine Drohverlustrückstellung gebildet. Negative Wertänderungen der Grundgeschäfte, die nicht auf dem abgesicherten Risiko basieren, werden in Form von Abschreibungen auf die Wertpapiere berücksichtigt. Zinszahlungen aus Bewertungseinheiten (Grund- und Sicherungsgeschäft) werden einheitlich dort erfasst, wo die Zinsen aus dem Grundgeschäft ausgewiesen werden. Zu weiteren Ausführungen zu Bewertungseinheiten wird auf den Lagebericht (Risikobericht) verwiesen.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanziert; bei Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Immaterielle Anlagewerte des Anlagevermögens und Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen bis zu einem Wert von 250 EUR im Zugangsjahr im Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich zu einem Fünftel abgeschrieben wird. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 1.000 EUR und 2.500 EUR werden bei Vollabschreibung bis zu einer Wesentlichkeitsgrenze von 1 % der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aus der aktiven Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung genommen.
Im Berichtsjahr wurden vollständig abgeschriebene Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von im Einzelfall maximal 2.500 EUR im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zur Ermittlung von Abgängen im Umfang von insgesamt 75 TEUR ausgebucht.
Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.
Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen, die eine Ursprungslaufzeit von über einem Jahr hatten, werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird beim Passivposten 7c) "andere Rückstellungen" grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist; beim Passivposten 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird davon ausgegangen, dass sich der Abzinsungssatz zum Ende der Periode geändert hat. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird beim Passivposten 7c) grundsätzlich die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind; beim Passivposten 7a) wird ein unterjähriger linearer Verbrauch unterstellt. Erfolge aus der Änderung der geschätzten Restlaufzeit und aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden einheitlich im Aufzinsungsergebnis und damit in den GuV-Posten 1 "Zinserträge", 2 "Zinsaufwendungen", 8 "Sonstige betriebliche Erträge" oder 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, die jährlich durch externe versicherungsmathematische Gutachten belegt werden, werden nach der international üblichen Projected Unit Credit Method (Methode der laufenden Einmalprämien oder Anwartschaftsbarwertverfahren) gebildet. Die biometrischen Annahmen basieren auf den Richttafeln 2018 G der HEUBECK RICHTTAFELN GmbH, Köln. Künftige Gehalts- und Rentenerhöhungstrends werden - in Abhängigkeit von der erfolgten Zusage - einbezogen. In relevanten Fällen werden angemessene Fluktuationsabschläge angewendet. Die Rückstellungen werden unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatzes für die vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst.
Die angewandten wesentlichen Bewertungsparameter zum 31. Dezember 2024 sind folgender Tabelle zu entnehmen:
| Aktuelles Jahr | Vorjahr | |
| Rechnungszins | 1,90 % | 1,83 % |
| Gehaltstrend | 3,10 % | 3,10 % |
| Rententrend | 2,50 % | 2,50 % |
Für einen Teil der Pensionsverpflichtungen bestehen Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen). Sie werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Vermögensgegenstände wurden nach § 246 Abs. 2 HGB mit den korrespondierenden Pensionsverpflichtungen saldiert. Zu Einzelangaben zu den am 31. Dezember 2024 vorgenommenen Verrechnungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt B.2. "Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB".
Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir die für eventuelle Zinsnachzahlungsansprüche der Kundinnen und Kunden in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 dotierten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge informieren wir die betroffenen Sparerinnen und Sparer spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit über die Grundzüge des Urteils des BGH vom 6. Oktober 2021 und die Konsequenzen für die Zinsberechnung. Zum Ende der Vertragslaufzeit werden wir eine Nachberechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die sich aus der bisherigen Vertragslaufzeit ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet.
Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellung darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen, für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus Ist-Daten abgeleitet. Nach unseren Ermittlungen hat sich kein Verpflichtungsüberschuss ergeben. Daher ergibt sich kein Bedarf zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus Geschäften des Bankbuchs.
Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 "Zinserträge" ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Anteilige negative Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, wurden dem Posten der Aktiv- oder Passivseite zugeordnet, dem sie zugehören.
Kundenbonifikationen im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen der Kunden wurden in Höhe von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) saldiert mit den Provisionserträgen ausgewiesen. Der saldierte Ausweis führt zu einem, am wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhalts orientierten, verbesserten Einblick in die Ertragslage der Sparkasse.
Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden je Währung saldiert in den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" bzw. "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus den Beständen außerhalb der besonderen Deckung werden unter Berücksichtigung des § 256a HGB in den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" bzw. in den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.
Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
| Forderungen an | ||||
| verbundene Unternehmen | Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| Gesamtbetrag | 5.145.403 | 4.704.585 | (-) | (-) |
| (darunter nachrangige) | (20.000) | (20.000) | (-) | (-) |
Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 5.144.924 TEUR (Vorjahr: 4.704.324 TEUR) enthalten. Darin sind nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 20.000 TEUR (Vorjahr: 20.000 TEUR) aus der Zeichnung einer Namensschuldverschreibung im Unterposten "b) andere Forderungen" enthalten.
| Restlaufzeiten | ||||
|
bis drei Monate
TEUR |
mehr als drei Monate bis ein Jahr
TEUR |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
TEUR |
mehr als fünf Jahre
TEUR |
|
| b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) | 88.922 | 64.028 | 2.129.853 | 2.248.101 |
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.
Im Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
| Forderungen an | ||||
| verbundene Unternehmen | Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| Gesamtbetrag | 8.851 | 1.488 | 60.805 | 153.574 |
| (darunter nachrangige) | (-) | (-) | (-) | (-) |
Im Posten Forderungen an Kunden sind nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 12.450 TEUR (Vorjahr: 12.450 TEUR) enthalten.
| Restlaufzeiten | |||||
|
bis drei Monate
TEUR |
mehr als drei Monate bis ein Jahr
TEUR |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
TEUR |
mehr als fünf Jahre
TEUR |
unbestimmte Laufzeit
TEUR |
|
| Forderungen an Kunden | 262.853 | 803.538 | 3.206.523 | 6.496.890 | 134.977 |
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.
| insgesamt | davon | darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet | ||
| TEUR |
börsennotiert
TEUR |
nicht börsennotiert
TEUR |
TEUR | |
| 4.256.909 | 4.250.382 | 6.527 | 587.834 | |
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 391.829 TEUR (Vorjahr: 344.238 TEUR) in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.
Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde auf Abschreibungen in Höhe von 39.608 TEUR auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden.
Das Volumen der nicht zum strengen Niederstwertprinzip bewerteten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere beläuft sich auf:
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | |
|
Buchwert
TEUR |
beizulegender Zeitwert
TEUR |
Buchwert
TEUR |
beizulegender Zeitwert
TEUR |
|
| 585.786 | 546.178 | 672.290 | 616.453 |
Da diese Wertpapiere nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus.
Die Anlagen in Investmentvermögen betreffen nicht börsennotierte Spezialfonds. Die Sparkasse ordnet diese vollständig dem Anlagevermögen zu.
Zu Anteilen an Investmentvermögen, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2024 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:
| Bezeichnung des Investmentvermögens |
Marktwert
TEUR |
Differenz zum Buchwert
TEUR |
Ausschüttungen im Geschäftsjahr
TEUR |
| Rentenfonds | |||
| HI-H-FSP-Fonds | 313.928 | (-) | 5.300 |
| HI-FSP-Fonds | 145.262 | (-) | 1.500 |
| HI-FBI-Fonds | 138.909 | (-) | 1.500 |
| Infrastrukturfonds | |||
| HI-FSP-Infrastruktur-Fonds | 94.174 | 7.065 | (-) |
Die Anteile werden vollständig von der Frankfurter Sparkasse gehalten. Die Rentenfondsanteile können jederzeit an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben werden. Besondere Anlagebedingungen gelten für den Infrastrukturfonds. Hier ist die Rückgabe der Anteile mit einer Ankündigungsfrist von zwölf Monaten zum Monatsende möglich.
Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert.
Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
| Name | Sitz |
Kapitalanteil
% |
Eigenkapital
TEUR |
Ergebnis
TEUR |
| Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts | Frankfurt am Main und Erfurt | 15,54 | k.A. | k.A. |
| Hessisch-Thüringische Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft mbH 1 | Frankfurt am Main | 15,49 | 3.619 | 117 |
| Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH 1 | Frankfurt am Main | 12,69 | 24.115 | 8.433 |
| Sparkassen-Marktservice Verwaltungs GmbH | Frankfurt am Main | 10,00 | k.A. | k.A. |
| Sparkassen-Marktservice Beteiligungs GmbH & Co. KG 1 | Frankfurt am Main | 10,00 | 4.257 | 266 |
| neue leben Pensionskasse AG 1 | Hamburg | 3,20 | 31.176 | 800 |
| S CountryDesk GmbH 1 | Köln | 2,50 | 967 | 69 |
| Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG 1 | Neuhardenberg | 1,76 | 2.650.295 | 128.683 |
| Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG 2 | Bad Homburg v. d. Höhe | 1,71 | 710.088 | 52.999 |
| Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 1 | Frankfurt am Main | 0,84 | 1.104.528 | 9.240 |
| Schufa Holding AG 1 | Wiesbaden | 0,31 | 156.067 | 42.189 |
| ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH 1 | Frankfurt am Main | 0,002 | 1.180.176 | 64.619 |
| Visa Inc. | San Francisco | 3) | 3) | 3) |
1 Geschäftsjahr 2023
2 Geschäftsjahr 2022/2023 per 30. September
2023
3 Die Daten liegen der Sparkasse nicht vor.
Die Frankfurter Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
| Name | Sitz |
Kapitalanteil
% |
Eigenkapital
TEUR |
Ergebnis
TEUR |
| 1822direkt Gesellschaft der Frankfurter Sparkasse mbH 1, 2 | Frankfurt am Main | 100 | 7.100 | (-) |
| Versicherungsservice der Frankfurter Sparkasse GmbH 1, 2 | Frankfurt am Main | 100 | 260 | (-) |
1 Geschäftsjahr 2024
2 Mit der Gesellschaft besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.
Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 169.133 TEUR (Vorjahr: 69.481 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| Agio aus Forderungen | 348 | 394 |
| Disagio aus Verbindlichkeiten (§ 250 Abs. 3 HGB) | 21 | 25 |
Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||||
| verbundenen Unternehmen | Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| Gesamtbetrag | 865.854 | 1.058.133 | (-) | 2.526 |
Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 865.823 TEUR (Vorjahr: 1.058.101 TEUR) enthalten.
| Restlaufzeiten | ||||
|
bis drei Monate
TEUR |
mehr als drei Monate bis ein Jahr
TEUR |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
TEUR |
mehr als fünf Jahre
TEUR |
|
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 15.623 | 21.203 | 159.262 | 316.972 |
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.
Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B. 2. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben.
Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||||
| verbundenen Unternehmen | Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| Gesamtbetrag | 8.451 | 7.983 | 7.140 | 718 |
| Restlaufzeiten | ||||
|
bis drei Monate
TEUR |
mehr als drei Monate bis ein Jahr
TEUR |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
TEUR |
mehr als fünf Jahre
TEUR |
|
| a) Spareinlagen | ||||
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 2.211 | 1.486 | 1.472 | (-) |
| b) andere Verbindlichkeiten | ||||
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 2.024.572 | 1.423.266 | 70.161 | 21.000 |
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.
Die im Passivposten 3a) ausgewiesenen begebenen Schuldverschreibungen werden in Höhe von 6.538 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt.
Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| Disagio aus Forderungen | 1.889 | 2.506 |
| Agio aus Verbindlichkeiten | (-) | (-) |
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt -2.523 TEUR (Vorjahr: 2.586 TEUR). Da der Unterschiedsbetrag negativ ist, liegt kein Ausschüttungsgesperrter Sachverhalt mehr vor.
| Anschaffungskosten | Veränderungen des Geschäftsjahrs | Buchwert ohne abgegrenzter Zinsen | ||
|
01.01.2024
TEUR |
TEUR |
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.032.827 | 365.101 | 1.392.192 | 1.027.091 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 995.162 | -194.115 | 701.292 | 895.408 |
| Beteiligungen | 194.987 | 1.708 | 134.128 | 132.420 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.360 | (-) | 7.360 | 7.360 |
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten
TEUR |
Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR |
Anlagen im Bau
TEUR |
Immaterielle Anlagewerte
TEUR |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand am 01.01.2024 | 131.670 | 72.008 | (-) | 24.207 |
| Zugänge | 25.413 | 5.991 | 79.446 | 3.606 |
| Abgänge | (-) | 3.104 | (-) | 793 |
| Umbuchungen | -830 | 830 | (-) | |
| Stand am 31.12.2024 | 156.253 | 75.725 | 79.446 | 27.020 |
| kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand am 01.01.2024 | 58.637 | 58.463 | (-) | 20.874 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahrs | 1.508 | 2.848 | (-) | 1.715 |
| Zuschreibungen des Geschäftsjahrs | (-) | (-) | (-) | (-) |
| Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge | (-) | 3.071 | (-) | 793 |
| Kumulierte Abschreibungen auf Zugänge | (-) | (-) | (-) | (-) |
| Umbuchungen | -12 | 12 | (-) | (-) |
| Stand am 31.12.2024 | 60.132 | 58.252 | (-) | 21.796 |
| Buchwert am 31.12.2023 | 73.033 | 13.545 | (-) | 3.333 |
| Buchwert am 31.12.2024 | 96.121 | 17.472 | 79.446 | 5.224 |
Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 126.901 TEUR (Vorjahr: 102.086 TEUR), Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 126.109 TEUR (Vorjahr: 102.067 TEUR) und Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 11.669 TEUR (Vorjahr: 694 TEUR).
Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in folgendem Umfang miteinander verrechnet:
|
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände
TEUR |
beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024 der
verrechneten Vermögensgegenstände
TEUR |
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
TEUR |
verrechnete Aufwendungen und Erträge
TEUR |
| 2.547 | 5.183 | 5.183 | 533 |
Bei den verrechneten Vermögensgegenständen handelt es sich um Fondsanteile, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" auszuweisen wären. Ihre Bewertung erfolgt zum investmentrechtlichen Rücknahmepreis.
Bei den verrechneten Schulden handelt es sich um Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Passivposten 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" auszuweisen wären.
Bei den verrechneten Erträgen handelt es sich um Veränderungen des Zeitwerts des Deckungsvermögens, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 8 "Sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen wären.
Bei den verrechneten Aufwendungen handelt es sich um Aufwendungen, die aus der Aufzinsung der Verpflichtung der Sparkasse resultieren. Dieser Betrag wäre, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.
Zu den Grundlagen der Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen in Abschnitt A. 2.
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hat die Sparkasse 366.491 TEUR (Vorjahr: 364.662 TEUR) Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (weitergeleitete KfW-Darlehen) abgetreten.
Zum Abschlussstichtag waren für Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) Wertpapiere mit Buchwerten inklusive Zinsabgrenzungen von 928.581 TEUR (Vorjahr: 1.503.149 TEUR) und Schuldscheindarlehen mit Buchwerten inklusive Zinsabgrenzung von 439.511 TEUR (Vorjahr: 495.815 TEUR) als Sicherheit hinterlegt. Zum Abschlussstichtag bestanden keine besicherten Verbindlichkeiten.
Für die nach § 18 EinSiG bestehenden unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) wurden Wertpapiere mit Buchwerten (inklusive Zinsabgrenzungen) in Höhe von 6.125 TEUR (Vorjahr: - TEUR) als Sicherheit gestellt.
Für die nach § 12a Abs. 5 Restrukturierungsfondsgestz (RStruktFG) bestehenden unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen wurden Barsicherheiten in Höhe von 3.476 TEUR (Vorjahr: 3.476 TEUR) gestellt.
Zu den als Sicherheit für künftige Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse übertragenen Wertpapieren verweisen wir auf die Anhangangabe zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB in Abschnitt D.
In den Zinserträgen sind erhaltene Ausgleichszahlungen von 5.773 TEUR (Vorjahr: 130.816 TEUR) für vorzeitige Auflösungen von Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch belastet.
In den Zinsaufwendungen sind geleistete Ausgleichszahlungen von 52.963 TEUR (Vorjahr: 75.582 TEUR) für vorzeitige Auflösungen von Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch entlastet.
Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung betreffen die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Investmentfondsanteile, Wertpapiergeschäft).
Die laufenden Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Wertänderungen und realisierte Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands werden im Handelsergebnis ausgewiesen.
In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind als wesentliche Einzelpositionen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 8.385 TEUR (Vorjahr: 2.941 TEUR) enthalten.
In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensions- und anderen Rückstellungen in Höhe von 890 TEUR (Vorjahr: 1.631 TEUR) enthalten.
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen und Steuererstattungen in Höhe von 340 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR) enthalten, die früheren Geschäftsjahren zuzuordnen sind. Daneben sind Steueraufwendungen in Höhe von 7.323 TEUR (Vorjahr: 1.109 TEUR) enthalten, die früheren Geschäftsjahren zuzuordnen sind.
Der Gesamtbetrag der Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 1.795 TEUR (Vorjahr: 1.292 TEUR) entfällt ausschließlich auf die Aktivierung von Vermögensgegenständen i. S. v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert.
Da die frei verfügbaren Rücklagen unter Berücksichtigung des Bilanzgewinns die genannten Beträge übersteigen, besteht für den nach dem Fraspa-Gesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teilbetrag des Jahresüberschusses keine Ausschüttungssperre.
Der Vorstand schlägt vor, den für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 40.000 TEUR an die Landesbank Hessen-Thüringen auszuschütten.
| Nominalbeträge der Termingeschäfte in TEUR nach Restlaufzeiten | ||||
| bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | insgesamt | |
| Zinsrisiken | ||||
| Zinsswaps | 835.000 | 5.087.300 | 5.825.000 | 11.747.300 |
| insgesamt | 835.000 | 5.087.300 | 5.825.000 | 11.747.300 |
| darunter Deckungsgeschäfte | 835.000 | 5.087.300 | 5.825.000 | 11.747.300 |
| Kreditderivate 1 | ||||
| Credit-Default-Swaps | ||||
| - Sicherungsnehmer | 6.500 | (-) | (-) | 6.500 |
| Insgesamt | 6.500 | (-) | (-) | 6.500 |
| darunter Deckungsgeschäfte | 6.500 | (-) | (-) | 6.500 |
Der überwiegende Teil der Swaps und Termingeschäfte wird im Rahmen der zentralen Steuerung des Zinsbuches (Aktiv-/Passivsteuerung) abgeschlossen. Zu ihrer Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt A.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Daneben entfallen nominal 2.182.300 TEUR (Vorjahr: 1.717.800 TEUR) auf die Absicherung von Bewertungsrisiken aus Wertpapieren im Rahmen von Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges gemäß § 254 HGB).
Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| Geschäftsart | Nominalwerte | beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024 | ||
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
positiv
TEUR |
negativ
TEUR |
|
| Zinsrisiken | ||||
| Zinsswaps | 9.565.000 | 10.510.000 | 395.620 | 219.939 |
| Zinsoptionen | (-) | 50.000 | (-) | (-) |
| Caps/Floors | (-) | 20.000 | (-) | (-) |
| Zinsrisiken insgesamt | 9.565.000 | 10.580.000 | 395.620 | 219.939 |
| Adressenrisiken | ||||
| Credit-Default-Swaps (Sicherungsnehmer) | 6.500 | 6.500 | (-) | (-) |
| Adressenrisiken insgesamt | 6.500 | 6.500 | (-) | (-) |
| Insgesamt | 9.571.500 | 10.586.500 | 395.620 | 219.939 |
Derivate, die in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB einbezogen sind, sind in der vorstehenden Tabelle nicht enthalten.
Die angegebenen Zinsderivate werden ausschließlich im Rahmen der zentralen Steuerung des Zinsbuches (Aktiv-/Passivsteuerung) abgeschlossen. Zu ihrer Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt A.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Bewertung der Derivate erfolgt nach den gängigen finanzmathematischen Bewertungsverfahren, wenn ein aktueller Marktwert nicht verfügbar ist. So wird bei Zinsswaps ein Barwert der erwarteten Cashflows auf der Grundlage der aktuellen Zinsstrukturkurve ermittelt. Bei Zinsoptionen werden die Marktwerte unter Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und impliziten Volatilitäten errechnet. Den beizulegenden Zeitwert des CDS hat die Frankfurter Sparkasse anhand eines Bewertungsmodells ermittelt, dem als wesentliche Parameter die Ratings der Kreditnehmer zugrundeliegen.
Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich.
Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig.
Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien des Sicherungssystems der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.
Gemäß § 18 EinSiG ist es zulässig, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 5.527 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Wertpapiere unterlegt. Die in Form von Wertpapieren hinterlegten Sicherheiten werden unter dem Posten "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen.
Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Das in der Satzung für den Reservefonds festgelegte Zielvolumen beträgt 600 Mio. EUR. Im Zuge der Etablierung eines neuen Zusatzfonds auf der Ebene des Institutssicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe wird das im Reservefonds vorhandene Vermögen beginnend ab 2025 in acht linearen Raten auf den neuen Zusatzfonds übertragen. Konkret werden dabei die der Landesbank Hessen-Thüringen zuzurechnenden Mittel im Reservefonds auf den Zusatzfonds der Sicherungsreserve der Landesbanken und die den Sparkassen zuzurechnenden Mittel auf den Zusatzfonds des SGVHT übertragen. Das Haftungsvolumen von 600 Mio. EUR reduziert sich ebenfalls linear über acht Jahre. Die Haftungswirkung des Reservefonds bleibt während der Übertragungsphase mit dem jeweils noch gegebenem Haftungsvolumen erhalten und steht der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen für Stützungsmaßnahmen zur Verfügung. Für die Differenz zwischen dem im Reservefonds verbliebenen eingezahlten Gesamtbetrag und dem im Zeitablauf reduzierten Haftungsvolumen übernimmt der SGVHT die Haftung. Dieser Differenzbetrag kann auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden.
Die auf EU-Ebene im Rahmen der Bankenabwicklungsrichtlinie (Richtlinie 2014/59/EU [BRRD]) geregelte Bankenabgabe wurde national durch das BRRD-Umsetzungsgesetz umgesetzt, durch das das RStruktFG angepasst wurde. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann gestatten, dass bis zu 15 % des Jahresbeitrags in Form von sog. unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen erbracht werden, die in vollem Umfang durch Barsicherheiten zu unterlegen sind. Die Höhe der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung zum Jahresende liegt unverändert zum Vorjahr bei 3.476 TEUR. Der Ausweis der für die unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen unterlegten Barsicherheiten erfolgt unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen".
Die Sparkasse ist aufgrund einer Mitgliedsvereinbarung vom 11. April 1989 sowie auf der Basis privatrechtlicher Einzelverträge mit den entsprechenden Mitarbeitenden verpflichtet, für die anspruchsberechtigten Mitarbeitenden eine zur Versorgung führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse unter Anwendung des Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV-G) vom 6. März 1967 in der Fassung vom 9. Oktober 1998 abzuschließen. Die Sparkasse erfüllte diese Verpflichtung durch Anmeldung der anspruchsberechtigten Mitarbeitenden bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK). Bei der ZVK sind alle Mitarbeitende und Rentnerinnen und Rentner versichert, die bis zur Fusion der Stadtsparkasse Frankfurt am Main und der Frankfurter Sparkasse von 1822 im Jahre 1989 von der ehemaligen Stadtsparkasse Frankfurt am Main als anspruchsberechtigt angemeldet wurden.
Die ZVK ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 3 VersTV-G sowie des § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Träger der ZVK ist die Stadt Frankfurt am Main. Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Umlagesatz beträgt derzeit 6 %, von dem 0.4 Prozentpunkte durch den Arbeitnehmer zu tragen sind; das Sanierungsgeld beträgt seit dem 1. Januar 2024 2,4 %o. Der Umlagesatz und das Sanierungsgeld belaufen sich in 2024 auf in Summe 8,4 %o. Darüber hinaus fallen gemäß § 105a der Satzung der ZVK in der am 31. Dezember 2001 maßgebenden Fassung Ausgleichszahlungen in Höhe der Differenz zwischen den von der Sparkasse erbrachten Umlagen (inkl. Sanierungsgeldern) und den auf sie entfallenden Rentenleistungen zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils an.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeitenden zur Erfüllung des Leistungsanspruchs richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 7.440 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 5.194 TEUR.
Nach der vom IDW in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2024 ermittelt. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 83.583 TEUR. Vor dem Hintergrund der Regelung in § 105a der Satzung der ZVK in der am 31. Dezember 2001 maßgebenden Fassung erfolgt für Zwecke der Anhangangabe nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB i. S. v. IDW RS HFA 30 n. F. keine verpflichtungsmindernde Berücksichtigung des Kassenvermögens, das Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes darstellt. Für die Verpflichtungen der Sparkasse wurden Wertpapiere mit Buchwerten (inkl. Zinsabgrenzungen) von 64.703 TEUR als Sicherheit übertragen.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,9 %o verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2024 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2023 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2024 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.
Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2024 wie folgt dar:
| erfolgsunabhängige Komponenten | erfolgsbezogene Komponenten | Gesamtbezüge | ||
| TEUR |
ausgezahlt
TEUR |
darunter aus Einbehalten von Vorjahren
TEUR |
TEUR | |
| Dr. Ingo Wiedemeier | 577 | 120 | (77) | 697 |
| Dr. Arne Weick | 465 | 101 | (74) | 566 |
| Dr. Sven Matthiesen | 629 | 78 | (51) | 707 |
| Michael Westphalen 1 | 372 | 27 | (-) | 399 |
| Andrea Kilian 2 | 143 | (-) | (-) | 143 |
| Gesamtbezüge des Vorstands | 2.512 | |||
1 Mitglied des Vorstandes bis 30. September 2024
2 Mitglied des Vorstandes ab 1. Oktober 2024
In der erfolgsunabhängigen Komponente der Vorstandsmitglieder Dr. Sven Matthiesen, Michael Westphalen und Andrea Kilian sind Zahlungen in eine betriebliche Altersversorgung (beitragsorientierte Leistungszusage) in Höhe von 154 TEUR, 108 TEUR und 28 TEUR enthalten.
Vorstandsbezüge waren im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 2.834 TEUR erfolgswirksam.
Signifikante Teile der variablen Vorstandsvergütung sind vom nachhaltigen Unternehmenserfolg abhängig und werden über einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren aufgeschoben und zeitanteilig ausbezahlt (sogenannte Deferrals). Zum Bilanzstichtag bestehen für aktive Vorstandsmitglieder Einbehalte für Vorjahre in Höhe von insgesamt 927 TEUR.
Zwei aktive Vorstandsmitglieder haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bemessungsgrundlage hierfür sind Teile des erfolgsunabhängigen Gehaltes. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruchs ist abhängig von den zurückgelegten Dienstjahren; das Ruhegehalt steigt pro Dienstjahr um einen bestimmen Prozentsatz. Drei Vorstandsmitgliedern wurde eine beitragsorientierte Leistungszusage zur Finanzierung eines Versorgungsanspruchs bei einer Versorgungskasse gewährt; Bemessungsgrundlage der zu leistenden Beiträge ist ein fester Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Bezüge.
Für ehemalige Mitglieder des Vorstandes wurden im Berichtsjahr 118 TEUR als erfolgsbezogene Komponente aus sogenannten Deferrals ausgezahlt. Zum Bilanzstichtag bestehen für diesen Personenkreis Einbehalte für Vorjahre in Höhe von 356 TEUR. Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Jahr 2024 Versorgungsbezüge in Höhe von 1.765 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 25.792 TEUR; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung.
Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 38 TEUR.
Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der eingegangenen Haftungsverhältnisse beträgt 573 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Vorschüsse und Kredite in Höhe von 210 TEUR gewährt.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| 2024 | 2023 | |
| Vollzeitkräfte | 945 | 923 |
| Teilzeit- und Ultimokräfte | 399 | 403 |
| Gesamt | 1.344 | 1.326 |
| Auszubildende | 106 | 87 |
| Insgesamt | 1.450 | 1.413 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
| TEUR | |
| Honorar für Abschlussprüfungsleistungen | 659 |
| Honorar für andere Bestätigungsleistungen | 141 |
| Insgesamt | 800 |
Aufgrund abweichender Bewertungsvorschriften zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz besteht am Bilanzstichtag saldiert ein Aktivüberhang an voraussichtlichen, künftigen Steuerentlastungen (latente Steuern), der in Übereinstimmung mit § 274 HGB nicht aktiviert wird. Der Ermittlung der latenten Steuern liegt grundsätzlich ein Steuersatz von 31,66 % zugrunde, der sich aus Körperschaft- und Gewerbesteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag errechnet. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,83 % bewertet.
Die größten Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht, die zu passiven latenten Steuern führen (insgesamt 11.799 TEUR), entfallen auf Bewertungsunterschiede und sonstige steuerliche Sachverhalte bei Spezialfonds (67 %), bei Anteilen an Personengesellschaften (17 %) und bei Pensionsrückstellungen im Zusammenhang mit Deckungsvermögen (14 %). Die größten Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht, die zu aktiven latenten Steuern führen, entfallen auf Unterschiede in der Bewertung von Kundenforderungen, insbesondere bestehende Vorsorgereserven (41 %), Unterschiede im Ansatz bei den Pensionsrückstellungen (29 %), bei ausschüttungsgleichen Erträgen von Spezialfonds (11 %), bei abweichenden Bewertungen bei Anteilen an Personengesellschaften (7 %) sowie Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (5 %).
Die von der OECD veröffentlichten Modellregeln zur Globalen Mindestbesteuerung (Säule 2) wurden in Deutschland mit Wirkung für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr der Frankfurter Sparkasse umgesetzt. Die Frankfurter Sparkasse ist in den Konzernabschluss der Landesbank Hessen-Thüringen einbezogen und fällt insoweit in den Geltungsbereich der erlassenen Rechtsvorschriften. Etwaige Erklärungs- und Zahlungspflichten sind jedoch durch das oberste Mutterunternehmen zu erfüllen. Daher erwartet die Frankfurter Sparkasse kein mögliches Risiko für zusätzliche Steuern aus der Säule 2.
Die in § 274 Abs. 3 HGB eingeführte Ausnahme bedeutet, dass latente Steuern im Zusammenhang mit Ertragsteuern, die sich aus anwendbaren oder angekündigten Steuervorschriften zur Umsetzung der Modellregeln der Säule 2 ergeben, in der Frankfurter Sparkasse weder erfasst noch ausgewiesen werden.
Vorsitzender
Christian Schmid
Mitglied des Vorstandes
Landesbank Hessen-Thüringen
Stefan G. Reuß
Geschäftsführender Präsident
Sparkassen- und Giroverband
Hessen-Thüringen
Thomas Groß
Vorsitzender des Vorstandes
Landesbank Hessen-Thüringen
Vorsitzender
Thomas Groß
Vorsitzender des Vorstandes
Landesbank Hessen-Thüringen
Erster stellvertretender Vorsitzender
Hans-Dieter Kemler
Mitglied des Vorstandes
Landesbank Hessen-Thüringen
Zweite stellvertretende Vorsitzende
Svenja Prinz
Zweite stellvertretende Vorsitzende des Personalrates der Frankfurter Sparkasse
Annette Fritz
Gruppenleitervertreterin im Dienstleister- und Beschaffungsmanagement der Frankfurter Sparkasse
Joachim Kraus
Vorsitzender des Personalrates der Frankfurter Sparkasse
Frank Nickel
Mitglied des Vorstandes
Landesbank Hessen-Thüringen
Manfred Üffing
Geschäftsführer
Sparkassen- und Giroverband
Hessen-Thüringen
Tamara Weiss
Mitglied des Vorstandes
Landesbank Hessen-Thüringen
Prof. Dr. Matthias Zieschang
Mitglied des Vorstandes
Fraport AG
Dr. Ingo Wiedemeier
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Arne Weick
Mitglied des Vorstandes
Dr. Sven Matthiesen
Mitglied des Vorstandes
Michael Westphalen
Mitglied des Vorstandes bis 30.09.2024
Andrea Kilian
Mitglied des Vorstandes ab 01.10.2024
Herr Dr. Ingo Wiedemeier, Vorsitzender des Vorstandes der Frankfurter Sparkasse, ist Mitglied des Aufsichtsrates der Finanz Informatik GmbH und Co. KG und Mitglied im Aufsichtsrat der Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG.
Frankfurt am Main, den 25. Februar 2025
Frankfurter Sparkasse
Der Vorstand
Dr. Ingo Wiedemeier
Dr. Arne Weick
Dr. Sven Matthiesen
Andrea Kilian
Wir haben den Jahresabschluss der Frankfurter Sparkasse bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Frankfurter Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Informationen. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1
EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft a) Sachverhalt und Problemstellung:
Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Daneben erfolgt ein überregionales Kreditgeschäft insbesondere im Rahmen des Schuldscheindarlehensgeschäfts. Das Kreditgeschäft mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 10.921 Mio EUR 48,1 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2024 aus. Somit handelt es sich quantitativ um den größten Aktivposten. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 626 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte.
Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben.
Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
b) Prüferisches Vorgehen:
Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt.
Daneben haben wir anhand einer bewussten Auswahl von "bemerkenswerten Kreditengagements" i. S. v. § 34 der "Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)" das Erfordernis von bilanziellen Bewertungsmaßnahmen geprüft.
Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (,Pauschalwertberichtigungen') (IDW RS BFA 7)" ermittelt wurden.
Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und die Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung.
c) Verweis auf weitergehende Informationen:
Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt A. 2.) sowie zur Bilanz (Abschnitt B. 1.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Kapitel "2.2 Adressenausfallrisiko" und "3.2 Vermögenslage").
2. Bilanzierung und Bewertung von wesentlichen Zugängen zu den Sachanlagen a) Sachverhalt und Problemstellung:
Im Jahresabschluss der Sparkasse werden Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten sowie Anlagen im Bau mit einem Betrag von insgesamt 175,6 Mio EUR unter dem Bilanzposten Sachanlagen (Aktiva 12) ausgewiesen und stellen mit 90,9 % einen wesentlichen Bestandteil dieses Bilanzpostens dar. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude sowie Anlagen im Bau werden von der Sparkasse zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Gebäude werden um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Aufgrund der wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres an Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 25,4 Mio EUR sowie Anlagen im Bau in Höhe von 79,4 Mio EUR stellen die Bilanzierung und die Bewertung der Sachanlagen einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
b) Prüferisches Vorgehen:
Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir insbesondere die Einhaltung der Vorgaben aus der Satzung der Sparkasse, der Geschäftsanweisung des Vorstands und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats in Bezug auf Grundstückserwerbe sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zu den Prozessen zur Erfassung und Bewertung der Grundstücke und Gebäude sowie der Anlagen im Bau beurteilt. Wir haben geprüft, ob die von der Sparkasse genutzten externen und internen Wertgutachten den fachüblichen Anforderungen entsprechen. Soweit der Bewertung geschätzte Werte zugrunde lagen, haben wir uns davon überzeugt, dass die Schätzungen innerhalb vertretbarer Bandbreiten erfolgt sind. Darüber hinaus haben wir risikoorientiert die Bewertung wesentlicher Zugänge im Jahr 2024 geprüft.
c) Verweis auf weitergehende Informationen:
Weitere Informationen zu dem Bestand und der Bewertung sind im Anhang bei den Angaben zu Aktiva 12 (Abschnitte B. 1. und B. 2.) sowie in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt A. 2.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Kapitel "1.2 Geschäftsverlauf", "2.8 Immobilienprojektierungsrisiko", "3.2 Vermögenslage" und "5. Prognosebericht").
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Unterlagen:
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den Geschäftsbericht der Sparkasse für das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
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den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Frankfurter Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG). |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Sparkasse bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir sind nach § 43 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Frankfurter Sparkasse i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen.
Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 Wertpapierhandelsgesetz |
| ― |
Bestätigung im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Deutschen Bundesbank (sog. "MACCs-Verfahren"); Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBK. |
Der für die Prüfung vorrangig verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Felix Klebe.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2025
Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
- Prüfungsstelle -
Winterstein, Wirtschaftsprüfer
Klebe, Wirtschaftsprüfer
Der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse wurden regelmäßig über die Geschäfts-, Ertrags- und Risikoentwicklung der Frankfurter Sparkasse unterrichtet. Der Verwaltungsrat hat sich in fünf Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandes regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage und die Entwicklung der Frankfurter Sparkasse und das Risikomanagement informiert. Hierbei standen auch die geopolitischen Unsicherheiten, die anhaltend angespannte Entwicklung der deutschen Wirtschaft und die daraus resultierende verhaltene Kreditnachfrage sowie die Auswirkungen der eingeleiteten Zinssenkungen im Fokus.
Die Geschäftsstrategie der Frankfurter Sparkasse wurde eingehend erörtert, ebenso die mit der Geschäftsstrategie konsistente operative Geschäfts- und Mittelfristplanung sowie die Risikostrategie mit allen Teilrisikostrategien. Der Verwaltungsrat wurde gemäß MaRisk über den vierteljährlichen Gesamtrisikobericht unterrichtet. Die Interne Revision hat vierteljährlich über ihre Prüfungen berichtet. Die Geldwäsche-Beauftragte hat ihren Jahresbericht vorgelegt. Ebenfalls hat der Compliance-Beauftragte nach MaRisk und nach WpHG seine Jahresberichte zur Kenntnis gegeben. Entsprechend den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung hat der Vorstand über die Ausgestaltung und die jährliche Prüfung der Angemessenheit der Vergütungssysteme berichtet und dabei auch die Ermittlung von Risikoträgerinnen und Risikoträgern dargelegt. Weiterhin hat sich der Verwaltungsrat regelmäßig intensiv mit dem Projekt zur Erarbeitung eines Standortkonzepts für eine neue Hauptstelle sowie zur Entwicklung der Liegenschaft "Neue Mainzer Straße 47 - 55" der Frankfurter Sparkasse befasst. Der Verwaltungsrat hat im Zuge dessen dem Ankauf des Objekts "An der Hauptwache 1" als neuer Hauptstellenstandort in der Frankfurter Innenstadt zugestimmt.
In 2024 fanden insgesamt acht Sitzungen des Kreditausschusses und sieben Sitzungen des Risikoausschusses statt. Im Kreditausschuss standen die kompetenzgerechte Zustimmung zu Kreditbewilligungen des Vorstandes und im Risikoausschuss die Risikostrategien und die quartalsweise Risikoberichterstattung im Fokus. Darüber hinaus haben sich die Mitglieder des Kreditausschusses und des Risikoausschusses aufgrund der aktuellen Marktsituation, insbesondere über das risikorelevante Kreditgeschäft der Frankfurter Sparkasse, informiert. Ferner hat der Risikoausschuss auch die jeweils mit der Geschäftsplanung konsistente Kapital- und Refinanzierungsplanung ausführlich erörtert.
Der Prüfungs- und Bilanzausschuss hat sich in vier Sitzungen insbesondere mit der Vorbereitung und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung einschließlich der Depot-, Geldwäsche- sowie Risikomanagement- und Kreditprüfung befasst.
Der Personal- und Vergütungskontrollausschuss hat sich in insgesamt vier Sitzungen neben der Angemessenheit und Ausgestaltung der Vergütungssysteme vor allem mit der Zielvereinbarung und Zielerreichung des Vorstandes sowie der Festsetzung des Gesamtbetrages der variablen Vergütung und mit der Risikoträgeridentifizierung befasst. Im Zusammenhang mit dem Vergütungssystem hat sich der Personal- und Vergütungskontrollausschuss auch zur Umsetzung einer geschlechtsneutralen Vergütung innerhalb der Frankfurter Sparkasse berichten lassen.
Im Fokus des Nominierungsausschusses, der im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen zusammenkam, standen die Evaluierung der Tätigkeit des Vorstandes und des Verwaltungsrates. Vor dem Hintergrund der personellen Veränderung im Vorstand im Berichtsjahr hat sich der Ausschuss zudem mit der kollektiven Eignung des Vorstandes der Frankfurter Sparkasse befasst. Darüber hinaus hat sich der Nominierungsausschuss mit der Identifizierung und Durchführung der Eignungsprüfung der Schlüsselfunktionsträger befasst.
Der Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Arbeit in den verschiedenen Ausschüssen unterrichtet. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben dabei die Geschäftsführung des Vorstandes nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften überwacht und in wichtigen Fragen beraten.
Entscheidungen, die in die Kompetenz des Verwaltungsrates oder seiner Ausschüsse fallen, wurden entsprechend getroffen.
Herr Michael Westphalen ist zum 30. September 2024 aus dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse ausgeschieden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben Frau Andrea Kilian ab dem 1. Oktober 2024 zum neuen Mitglied des Vorstandes der Frankfurter Sparkasse bestellt. Die hierfür erforderliche Zustimmung der Europäischen Zentralbank wurde erteilt.
Gemäß § 43 der Satzung hat die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und den dazugehörigen Lagebericht 2024 der Frankfurter Sparkasse geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss wurde mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Vorschlag zur Gewinnverwendung und die Prüfungsberichte wurden den Verwaltungsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden jeweils in Anwesenheit des Abschlussprüfers in den Sitzungen des Prüfungs- und Bilanzausschusses und des Verwaltungsrates am 17. März 2025 ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei jeweils über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Verwaltungsrat hat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis genommen. Er hat nach eigener Prüfung keine Einwände erhoben.
In seiner Sitzung am 17. März 2025 hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss der Frankfurter Sparkasse festgestellt, den Lagebericht gebilligt, den Vorstand entlastet und an die Trägerversammlung den Antrag gestellt, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen und entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes über die Gewinnverwendung zu beschließen.
Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Frankfurter Sparkasse für ihre engagierte Leistung und die erfolgreiche Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024. Ein besonderer Dank gilt den Kundinnen und Kunden der Frankfurter Sparkasse für das entgegengebrachte Vertrauen.
Frankfurt am Main, den 17. März 2025
Der Verwaltungsrat
Thomas Groß, Vorsitzender des Verwaltungsrates
Die Trägerversammlung nimmt gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung der Frankfurter Sparkasse den Jahresabschluss und den Lagebericht entgegen und beschließt, den für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 40.000 TEUR an die Landesbank Hessen-Thüringen auszuschütten.
Dr. Ingo Wiedemeier
Dr. Arne Weick
Dr. Sven Matthiesen
Andrea Kilian
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Effekten- und Warenterminhandel
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Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Effekten- und Warenterminhandel
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Beteiligungsgesellschaften
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Unternehmensberatung
Beteiligungsgesellschaften
Finanzierungs-Conduits
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Sicherheitsdienste a. n. g.
Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Beteiligungsgesellschaften
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Beteiligungsgesellschaften
Unternehmensberatung
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermittlung von Arbeitskräften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen