Pius Halbig
GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.817,00 |
60.080,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.816,00 |
60.079,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
208.418,50 |
246.904,57 |
| I.
Vorräte |
71.249,43 |
78.960,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.843,07 |
119.656,61 |
| III.
Wertpapiere |
3.489,45 |
31.901,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.836,55 |
16.385,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
630,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
160.105,68 |
85.782,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
410.971,18 |
392.767,18 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
115.782,61 |
88.925,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
74.323,07 |
26.856,94 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
160.105,68 |
85.782,61 |
| B.
Rückstellungen |
206.646,00 |
221.601,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
204.325,18 |
171.166,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
410.971,18 |
392.767,18 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Pius
Halbig GmbH wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes in den jeweils gültigen Fassungen
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Angaben der Zahlen des Jahresabschlusses erfolgt
in Euro (EUR) oder Tausend Euro (TEUR).
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hat die
Gesellschaft von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 267, 276, 274a und 288 HGB
Gebrauch gemacht.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Dritten Buches des HGB aufgestellt.
Trotz eines nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrages erfolgte die Bilanzierung und Bewertung unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit. Die Geschäftsführung
geht davon aus, dass sich der zukünftige
Geschäftsverlauf positiv entwickelt.
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden,
ausgehend von den Anschaffungskosten, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren bzw. latent
vorhandenen Ausfallrisiken bewertet. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf
Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bewertet.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum
Nennbetrag angesetzt.
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 195.446,00.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Ansatz erfolgte mit dem Betrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der
Verbindlichkeiten erforderlich ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Forderungen
|
48.712,64
|
Verbindlichkeiten
|
10.008,33
|
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
4,88
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafel G 2005 von
Dr. Heubeck
|
|
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 2.421,08 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 50.434,17).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 184.316,81
(Vorjahr: EUR 171.166,18).
IV.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Bernd Fischer,
Würzburg
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Unterschrift der Geschäftsführung
Würzburg, den 10.
März 2016
|
|
|
gez. Bernd Fischer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|