mozaiq
operations GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.534,48 |
20.348,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.534,48 |
20.348,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.514.843,33 |
3.119.565,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.043,79 |
79.592,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.375.799,54 |
3.039.972,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.325,00 |
68.282,29 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
9.327.265,80 |
7.892.488,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.860.968,61 |
11.100.684,07 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
44.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.435.000,00 |
6.435.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
14.357.488,60 |
10.310.882,75 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
5.448.777,20 |
4.046.605,85 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
9.327.265,80 |
7.892.488,60 |
| B.
Rückstellungen |
488.413,08 |
450.739,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.372.555,53 |
10.649.944,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
164.027,61 |
164.565,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.208.527,92 |
10.485.378,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.860.968,61 |
11.100.684,07 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften gem. § 267 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft befindet sich seit
dem 28.02.2019 in Liquidation.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern,
erfolgen einige Davon-Vermerke im Anhang.
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung zur
Liquidation der Gesellschaft erfolgte am 27.02.2019.
Gemäß Beschlussfassung wird die Gesellschaft mit
Wirkung zum Ablauf des 27.02.2019 aufgelöst.
Von dem Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (GoingConcern Prinzip) des
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB kann daher nicht mehr
ausgegangen werden. Der Jahresabschluss wurde entsprechend
unter der Annahme der Liquidation der Gesellschaft
aufgestellt. Die Liquidation hat am 28.02.2019 begonnen.
Mit Beschluss vom 26.02.2020 hat die
Gesellschaftsversammlung beim Registergericht München
beantragt, dass das durch die Liquidation geänderte
Wirtschaftsjahr, wieder zum satzungsgemäßen
Wirtschaftsjahr zurückkehrt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: mozaiq operations
GmbH i. L.
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: HRB 242004
Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 23
80331 München
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde, abweichend zum Vorjahr,
nicht mehr von der Prämisse der
Unternehmensfortführung ausgegangen. Für die
Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die folgenden
wesentlichen Veränderungen ergeben:
Unter der Berücksichtigung der Einstellung des
Geschäftsbetriebes der Gesellschaften bilden die
Zerschlagungswerte die Grundlage der Bewertung. Die
Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bilden weiterhin die
Obergrenze der Bewertung (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden
einerseits aufgrund ihrer zum Erstellungszeitpunkt bereits
erfolgten Veräußerung sowie andererseits
aufgrund einer vorsichtigen Schätzung mit ihren
Veräußerungserlösen angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von € 800,00 werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben bzw. direkt als Aufwand erfasst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtungen angesetzt.
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten nur
abgegrenzte Aufwendungen bis zur angenommenen Einstellung
des Geschäftsbetriebes per 27.02.2019.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen
beinhalten die für das Jahr 2018 zu zahlenden
Mitarbeiter-Boni sowie Abfindungszahlungen an Mitarbeiter
gemäß Abwicklungsvereinbarungen. Ebenso sind
neben den kalkulierten Kosten für die Erstellung und
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018, bereits
die geschätzten Kosten für den Jahresabschluss
des Rumpfwirtschaftsjahres zum 27.02.2019 Bestandteile der
sonstigen Rückstellungen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten auch
alle noch im Rahmen der Liquidation zukünftig
anfallenden Kosten auf der Basis einer vorsichtigen
Schätzung. Dazu gehören unter anderem noch
anfallende Miet- und Leasingkosten sowie Kosten für
die Abwicklung langfristiger Verträge.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in €
umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Die größten Auswirkungen aufgrund der
Abkehr vom Going Concern-Prinzip ergeben sich im Bereich
des Anlagevermögens und im Bereich der
Rückstellungen. Unter der Annahme des Going
Concern-Prinzips wären
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von T€ 18 unterblieben und die sonstigen
Rückstellungen wären um T€ 180 geringer
ausgefallen. Bei der Veränderung des Bilanzansatzes
der sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Detail
um Rückstellungen für Personalkosten in Höhe
von T€ 30 und Rückstellungen für die
Abwicklung langfristiger Verträge und ähnliche
Aufwendungen in Höhe von T€ 150.
Angaben zum nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2018 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von €
9.327.265,80 aus. Der Liquidator ist der Auffassung, dass
die Gesellschaft nicht im Sinne des § 19 InsO
überschuldet ist, da die von den Gesellschaftern als
Darlehensgeber abgegebenen
Rangrücktrittserklärungen i. S. d. § 39 Abs.
2 InsO in Höhe von € 11.208.527,92, den nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag abdecken.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Abkehr
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die mit
Rangrücktritt versehenen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern können im Rahmen der
Abwicklung nicht aus den vorhandenen liquiden Mitteln
zurückgeführt werden. Die Gesellschaft befindet
sich seit dem 28. Februar 2019 in der Liquidationsphase.
Ferner wurde ein Liquiditätsplan für die bis zur
Beendigung der Liquidation anfallenden Kosten aufgestellt,
der eine Deckungslücke aufzeigt und die Gesellschaft
damit zur geordneten Liquidation auf Kostenübernahmen
der Gesellschafter angewiesen ist, die von den
Gesellschaftern zugesagt wurden. Ferner geht der Liquidator
davon aus, dass die passivierten Gesellschafterdarlehen im
Zuge der Beendigung der Liquidation der Gesellschaft zu
keinem steuerlichen Ertrag führen und daher das
restliche Vermögen unter Berücksichtigung der
Kostenübernahmen ausreichend ist, um die
Unternehmenstätigkeit geordnet zu liquidieren. Sofern
entgegen dieser Einschätzung eine Steuerlast entsteht
oder weitere außerplanmäßige Kosten
entstehen, ist die Gesellschaft zur geordneten Abwicklung
auf weitere Liquiditätsmaßnahmen der
Gesellschafter angewiesen. Die Durchführung einer
geordneten Liquidation setzt daher voraus, dass keine
Insolvenzantragspflicht eintritt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,00).
Angaben zu Restlaufzeitvermerken und der
Sicherungsrechte
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
164.027,61 € (Vorjahr: 164.565,77 €).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
€ 11.208.527,92 (Vorjahr: € 10.485.378,75).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 6.435.000,00 (Vorjahr: € 6.435.000,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € o,oo (Vorjahr: € o,oo).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf € 11.208.527,92
(Vorjahr: € 10.485.378,75). Wir verweisen auf unsere
Angaben zum nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 21.
Geschäftsfüher/Liquidatoren:
Bernd Beimdick, München
Axel Godoy, München (bis 31.03.2020)
Unterschrift des Liquidators
München, 26.06.2020
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Herr Bernd
Beimdick
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.208.527,92 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 10.485.378,75 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2020 festgestellt.
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