MOTECS
Mediensysteme Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Fulda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.810,50 |
17.615,30 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
17.810,00 |
17.614,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.554,35 |
72.796,05 |
| I.
Vorräte |
6.035,75 |
5.964,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.906,28 |
27.719,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.612,32 |
39.112,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.949,00 |
6.824,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
107.313,85 |
97.235,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.121,92 |
38.640,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.121,92 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
13.640,36 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
1.788,00 |
2.772,80 |
| C.
Rückstellungen |
10.414,00 |
5.915,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
54.989,93 |
38.772,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
54.989,93 |
38.772,19 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
11.135,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
107.313,85 |
97.235,35 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
1. Die MOTECS Mediensysteme GmbH ist als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB zu
klassifizieren. Von den im HGB eingeräumten
Vereinfachungen für die kleine
Kapitalgesellschaft wurde im wesentlichen
Gebrauch gemacht.
2. Hinsichtlich der Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
wird auf die Erläuterung zu den einzelnen
Bilanzpositionen verwiesen.
II. Angaben und Erläuterungen zur Position der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung ist von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen worden.
Das Realisierungs- und das Imparitätsprinzip
wurden beachtet.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
entsprechenden Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt.
Dabei wurden die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vermögens-gegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer
wurde nach steuerlichen Grundsätzen angenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände, mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 410,00,
sind im Jahr der Anschaffung als sofortiger Aufwand gebucht
worden.
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden mit dem niedrigeren
Börsen- oder Marktpreis oder mit dem am
Abschlußstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wenn diese unter den Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände lagen. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurde
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine
pauschale Wertberichtigung aktivisch abgesetzt.
Flüssige Mittel wurden mit ihrem Nominalwert
bewertet.
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit dem
Betrag der Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
die Aufwendungen nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung den zu erwartenden Ausgaben entspricht.
Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
a.) Das gezeichnete Kapital beträgt Euro
25.000,00.
b.) Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
31.12.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von €
35.249,29.
Die Auflösung des Sonderposten mit
Rücklagenanteil nach 7g Abs. 1 EStG
in Höhe von € 984,40 ist im Ausweis der
Position Rohergebnis enthalten.
III. Sonstige Angaben und Erläuterungen
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010
Herr Sacha C. Jahn, Fulda bestellt.
gez. der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2011 festgestellt.
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