Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH

Hoher Weg 1, 86152 Augsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 29419
Vorher
Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH
Eingetragen
19.2.2015
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tPersonenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf Abruf
Gegenstand
Entgeltliche Einräumung von im Regelfall kurzfristigen Nutzungsmöglichkeiten an Fahrzeugen an unterschiedliche Nutzer an festen oder unterschiedlichen Standorten im Bereich Augsburg und Umgebung, insbesondere im Bereich des regionalen Verkehrsverbunds, zum Zwecke der Unterstützung des ÖPNV mit dem Ziel einer Vernetzung von ÖPNV mit Sharing-Modellen einschließlich der Unterstützung der Stadt Augsburg bei der Erreichung der klima- und umweltpolitischen Ziele, Entwicklung und Durchführung von Mobilitätskonzepten in der Stadt Augsburg und ihrer Umgebung sowie Erbringung von sonstigen Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen in einem integrierten Mobilitätsangebot im ÖPNV.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Nauerz
seit 22.5.2024
Geschäftsführer
Christian Grüttner
seit 11.7.2023
Prokura
Jürgen Biedermann
seit 28.6.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Augsburg
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
300.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH (vormals: Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH)

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

    31. Dezember 2023 Vorjahr
    T€
A. Anlagevermögen   3.989.387,00  2.487 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   2.344,00 
II. Sachanlagen   3.987.043,00  2.487 
B. Umlaufvermögen   635.517,57  1.701 
I. Vorräte   30.816,95  39 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   369.443,40  331 
III. Guthaben bei Kreditinstituten   235.257,22  1.331 
Summe Aktiva     4.624.904,57  4.188 
    31. Dezember 2023 Vorjahr
    T€
A. Eigenkapital   1.308.158,53  996 
I. Gezeichnetes Kapital  300.000,00  300 
II. Kapitalrücklage  500.000,00  500 
III. Gewinnrücklagen  150.000,00 
IV. Verlustvortrag  0,00  -280 
V. Gewinnvortrag  46.494,34 
VI. Jahresüberschuss   311.664,19  476 
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse  
 zum Anlagevermögen   40.578,00 
C. Rückstellungen   345.516,22  196 
D. Verbindlichkeiten   2.892.404,82  2.908 
 davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter   2.600.360,00  2.601 
 davon aus Steuern   3.419,23 
E. Rechnungsabgrenzungsposten    38.247,00  87 
Summe Passiva    4.624.904,57  4.188 

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben

Die Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH, mit Sitz in Augsburg, ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 29419 eingetragen. Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH, Augsburg, die 100 % der Anteile an der Gesellschaft hält.

Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie der Regelungen des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GO Bay i. V. m. § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 € werden sofort als Aufwand erfasst.

Für das Sachanlagevermögen bestehen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern:

· Fahrzeugstandorte: 10 Jahre
· Personenkraftwagen: 6 Jahre
· Transporter: 9 Jahre
· Betriebs- und Geschäftsausstattung: 5 - 7 Jahre

Vorräte werden grundsätzlich zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Bei dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen handelt es sich um Zuschüsse für Elektrofahrzeuge. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt analog der Abschreibungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Heubeck- Richttafeln 2018 G nach dem Teilwertverfahren gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,74 % (Vorjahr 1,44 %). Bei der Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde die mögliche Betriebszugehörigkeit nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden unternehmensspezifische alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 hinsichtlich ihrer Restlaufzeiten ist aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Gewährte Sicherheiten bestanden zum 31.12.2023 nicht. Die Vorjahresbeträge sind in Klammern vermerkt.

Restlaufzeit
Gesamtbetrag < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Gesamt 2.892 992 1.900   0  
(2.907) (307) (1.800) (800)
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.600 700 1.900 0
     davon aus Steuern:  (2.600) (0)  (1.800) (800)
     3 T€ (31.12.2022: 4 T€)
     davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
     0 T€ (31.12.2022: 0 T€)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter resultieren in Höhe von 2.600 T€ (Vorjahr 2.600 T€) aus langfristigen Darlehen gegenüber der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

 Personalaufwand

Im Jahresdurchschnitt waren im Berichtsjahr 7 Arbeitnehmer (Vorjahr 7) im Unternehmen beschäftigt.

E. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo gegenüber fremden Lieferanten und Dienstleistern beläuft sich am Bilanzstichtag auf 2.664 T€.

Die Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden (ZVK). Alle Mitarbeiter sind im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen und des Versorgungsvertrages bei der ZVK versichert (mittelbare Versorgungszusagen). Die Umlage zur ZVK wurde 2023 mit einem Beitragssatz von 3,75 % und einem Zusatzbeitrag von 4,0 % aus den zusatzversorgungspflichtigen Entgelten von 369 T€ errechnet. Der Beitragssatz für die Umlage beleibt für das Jahr 2024 unverändert, der Satz für den Zusatzbeitrag reduziert sich auf 3,76 % wobei gleichzeitig ein zusätzlicher Beitrag von 0,24 % erhoben wird.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

 

Augsburg, 17. April 2024

Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH

Geschäftsführung

Dr. Michael Hofmann

Feststellung des Jahresabschlusses

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024 festgestellt.

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