Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH
Selbe AdresseWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Nauerz seit 22.5.2024 | Geschäftsführer |
Christian Grüttner seit 11.7.2023 | Prokura |
Jürgen Biedermann seit 28.6.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Augsburg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH (vormals: Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH)AugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH, mit Sitz in Augsburg, ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 29419 eingetragen. Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH, Augsburg, die 100 % der Anteile an der Gesellschaft hält. Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie der Regelungen des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GO Bay i. V. m. § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 € werden sofort als Aufwand erfasst. Für das Sachanlagevermögen bestehen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern:
Vorräte werden grundsätzlich zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Bei dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen handelt es sich um Zuschüsse für Elektrofahrzeuge. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt analog der Abschreibungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Heubeck- Richttafeln 2018 G nach dem Teilwertverfahren gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,74 % (Vorjahr 1,44 %). Bei der Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde die mögliche Betriebszugehörigkeit nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden unternehmensspezifische alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 hinsichtlich ihrer Restlaufzeiten ist aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Gewährte Sicherheiten bestanden zum 31.12.2023 nicht. Die Vorjahresbeträge sind in Klammern vermerkt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter resultieren in Höhe von 2.600 T€ (Vorjahr 2.600 T€) aus langfristigen Darlehen gegenüber der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand Im Jahresdurchschnitt waren im Berichtsjahr 7 Arbeitnehmer (Vorjahr 7) im Unternehmen beschäftigt. E. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo gegenüber fremden Lieferanten und Dienstleistern beläuft sich am Bilanzstichtag auf 2.664 T€. Die Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden (ZVK). Alle Mitarbeiter sind im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen und des Versorgungsvertrages bei der ZVK versichert (mittelbare Versorgungszusagen). Die Umlage zur ZVK wurde 2023 mit einem Beitragssatz von 3,75 % und einem Zusatzbeitrag von 4,0 % aus den zusatzversorgungspflichtigen Entgelten von 369 T€ errechnet. Der Beitragssatz für die Umlage beleibt für das Jahr 2024 unverändert, der Satz für den Zusatzbeitrag reduziert sich auf 3,76 % wobei gleichzeitig ein zusätzlicher Beitrag von 0,24 % erhoben wird. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Augsburg, 17. April 2024 Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH Geschäftsführung Dr. Michael Hofmann Feststellung des JahresabschlussesAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024 festgestellt. |
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